Informationsvorlage (Aktualisierung und Ausbau der Radverkehrswegweisung)
23. Januar 2018
Information Amt: 61 Stehr Datum: 05.01.2018 Az.: - 0692/MS Drucksache Nummer: 4/2018 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten 23.01.2018 zur Kenntnis öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 605 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Aktualisierung und Ausbau der Radverkehrswegweisung Mitteilung: Die Aktualisierung der Radverkehrswegweisung wird zur Kenntnis genommen. Anlage(n): - Beispiel: Katasterblatt für einen Hauptwegweiser BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 4/2018 Seite - 2 - Begründung: Das vom Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen erarbeitete Rad- und Fußwegekonzept wird seit dem Beschluss des Gemeinderates im Frühjahr 2012 kontinuierlich umgesetzt. Zunächst standen dabei infrastrukturelle Verbesserungen wie der Bau von Radwegen oder die Markierung von Schutzstreifen im Vordergrund. Inzwischen konnten auch Verbesserungen in den Bereichen Service (neue sichere und komfortable Fahrradbügel in der Innenstadt) sowie Kommunikation und Information (Öffentlichkeitsaktionen der AGFK-BW) erzielt werden. In den Bereich Information fällt auch die Radverkehrswegweisung. Die vorhandene Wegweisung konzentriert sich auf touristische Routen wie den „Radweg RheinSchuttertal“ oder die „E-Bike- und Tourenrad-Strecken Sagen und Mythen der Ortenau“. Eine wegweisende Beschilderung für das Alltagsroutennetz ist nicht vorhanden. Mit der Unterstützung eines Fachbüros hat das Stadtplanungsamt systematisch die wichtigsten Alltagsrouten und Ziele identifiziert. Dabei zeigte sich, dass eine grundlegende Aktualisierung der Wegweisung notwendig ist. Das vom Fachbüro im Anschluss an die Analyse entwickelte Wegweisungskonzept berücksichtigt neben den Stadtteilen oder Nachbargemeinden nun auch innerstädtische Ziele wie den Bahnhof, den Stadtpark, das Terrassenbad, das Hallensportzentrum, das Ortenau Klinikum, das Rathaus oder das neue Stadtmuseum. Diese Ziele werden auf den Hauptwegweisern mit der entsprechenden Entfernungsangabe abgebildet. Für die touristischen Routen wird es weiterhin Einschübe/Plaketten an den Hauptwegweisern geben. Ergänzend zu den Hauptwegweisern kommen Zwischenwegweiser zum Einsatz. Auf diesen sind lediglich ein Richtungspfeil und ein Fahrradpiktogramm abgebildet. Die gesamte Beschilderung ist in einem umfassenden Kataster abgebildet, welches sowohl für die Montage als auch die spätere Kontrolle angewendet wird. Ein Katasterblatt ist als Anlage beigefügt. Der BGL wird in Kürze mit der Demontage der vorhandenen Beschilderung beginnen. Unmittelbar nach der Genehmigung des Haushaltes durch das Regierungspräsidium Freiburg wird die Schilderproduktion in Auftrag gegeben. Die Montage der neuen Beschilderung hängt von der Produktionszeit ab, soll aber im späten Frühjahr/Frühsommer abgeschlossen sein. Haushaltsmittel für die Schilder (ca. 30.000 € brutto) sowie die De- und Endmontage (Arbeitszeit BGL) stehen unter der Haushaltsstelle 2.6300.950000-072 zur Verfügung. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.