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Beschlussvorlage (Künftige Verkehrsführung Mauerweg)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 302
Stuber

Datum: 08.01.2018 Az.: 112.21

Beratungsfolge

Termin

Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten

23.01.2018

Drucksache Nr.: 7/2018

Beratung

Kennung

Abstimmung

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

605

61

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Künftige Verkehrsführung Mauerweg

Beschlussvorschlag:

Der Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten empfiehlt die im beigefügten Plan
dargestellte neue Verkehrsregelung im Mauerweg und die Einrichtung einer Tempo
30 Zone.

Anlage(n):
Übersichtsplan

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 7/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Im Zuge der Sanierung des Mauerweges mit Neubau eines Gehweges wurde die Verkehrssituation für Fußgänger, insbesondere für Schülerinnen und Schüler, erheblich verbessert. Um
allen Belangen der Feuerwehr, Fußgänger, Verkehrsteilnehmer und der angrenzenden neuen Kindertagesstätte im Mauerweg gerecht zu werden, hat die Stadtverwaltung ein gesamtheitliches Konzept zur künftigen Verkehrsregelung entworfen.
Dieses Konzept beinhaltet die bessere Kenntlichmachung und Ausdehnung der Feuerwehrzufahrten, um im Notfall ungehinderte Einsätze zu ermöglichen. Damit verbunden sind Haltverbote, die das Parken im Mauerweg überwiegend unterbinden.
Durch die dann überwiegend freie Fahrbahn wäre eine Erhöhung der gefahrenen Geschwindigkeiten zu erwarten. Dem soll mit der Einrichtung einer Tempo 30 Zone entgegengewirkt
werden. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür (hohes Verkehrsaufkommen etc.) können
als gegeben angesehen werden.
Um die neu gebauten Parkflächen während der Öffnungszeiten für die neue Kindertagesstätte vorzuhalten, ist hier eine Parkscheibenregelung für eine halbe Stunde zwischen 7 und 17
Uhr vorgesehen. Außerhalb dieser Zeiten können die Plätze auch von den Anwohnern genutzt werden.
Das bestehende Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge und Krafträder soll im Zusammenhang
mit der neuen Verkehrsregelung nach der Landesgartenschau entfernt werden.
Die Umsetzung des beigefügten Verkehrszeichenplanes soll bereits im Zuge der Landesgartenschau erfolgen, da der Mauerweg Hauptbestandteil der Fahrstrecke für den autonomen
Bus-Shuttle der SWEG sein wird. Eine freie Strecke ist hierfür unumgänglich.

Guido Schöneboom

Mats Tilebein

Lucia Vogt