Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2017) - Kostenerstattung an BGL (Beschlußfassung))
26. Februar 2018
Beschlussvorlage Amt: 605 Lau Datum: 18.01.2018 Az.: 0650/Lau Drucksache Nr.: 22/2018 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 05.02.2018 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 26.02.2018 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 60/605 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2017) - Kostenerstattung an BGL (Beschlußfassung) Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2017 beim Deckungskreis „GD 63006755“ (Kostenerstattung an BGL) für die Bereiche 1.6300 „Gemeindestraßen“, 1.6750 „Straßenreinigung und Winterdienst“, 1.6800 „Parkhäuser, Parkplätze“, 1.6900 „Wasserläufe, Wasserbau“ und 1.7810 „Feld- und Wirtschaftswege“ überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 242.700.- €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch die Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.041000 (Steuern, allgem. Zuweisungen und allgem. Umlagen – Schlüsselzuweisungen vom Land) in Höhe von 206.400.- € und durch Einsparungen in Gesamthöhe von 36.300.- € bei folgenden Positionen: GD 63005100 Straßenunterhaltung, Sanierung Brücken, Sanierung von Stützmauern in Höhe von 20.000.- € 1.6300.520200 (Unterhaltung von Stromanschlüssen) in Höhe von 10.000.- € 1.6300.520300 (Stromkosten und Wartung von Lichtsignalanlagen) in Höhe von 1.400.- € 1.6300.575100 (Verkehrsregelnde Maßnahmen –Sondermarkierungen-) in Höhe von 4.900.- €. Anlage(n): Deckungskreis GD 63006755 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 22/2018 Seite - 2 - Begründung: In den Unterabschnitten 6300 „Gemeindestraßen“, 6750 „Straßenreinigung und Winterdienst“, 6800 „Parkhäuser, Parkplätze“, 6900 Wasserläufe, Wasserbau“ und 7810 „Feld- und Wirtschaftswege“ sind die jeweiligen Ausgabepositionen mit der Bezeichnung „Kostenerstattung an BGL“ haushaltstechnisch gesehen im Deckungskreis „GD 63006755“ (GD = gegenseitig deckungsfähig) zusammengefasst. Das im Haushaltsplan 2017 veranschlagte Gesamtvolumen des Deckungskreises „GD 63006755“ belief sich auf 1.785.000.- €. Nach Stand der Haushaltsrechnung für 2017 vom 11.01.2018 ist der Deckungskreis um gerundet 242.700.- € überschritten(siehe Anlagenübersicht der Haushaltsstellen im Deckungskreis „GD 63006755). Die Ausgabenüberschreitung innerhalb des Deckungskreises begründet sich schwerpunktmäßig wie folgt: - Jährlich extrem steigende Anzahl von illegalen Müllentsorgungen im gesamten Stadtgebiet und den Außenbereichen mit erhöhtem Personal- und Beseitigungsaufwand. - Stetig steigende Zunahme von Vandalismusschäden mit unbekannten Schädigern (zum Teil auch Wiederholungstaten an gleicher Stelle, wie zum Beispiel entlang dem Schutterufer). - Vermehrte Straßenreinigung nach Ölspuren ohne bekannten Verursacher oder Reinigungseinsätzen nach Feuerwehreinsätzen. - Winterdiensteinsätze nach Feuerwehreinsätzen (Glatteisgefahr durch Löschwasser). - Kauf von Salz für den Winterdienst Im Weiteren muss auch die Anpassung des BGL-Verrechnungssatzes im Jahr 2017 berücksichtigt werden. Die Deckung der Mehrausgaben in Höhe von 242.700.- € kann durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.041000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen – Schlüsselzuweisungen vom Land) in Höhe von 206.400.- € und durch Einsparungen in Gesamthöhe von 36.300.- € bei nachstehenden Finanzpositionen erfolgen: Deckungskreis GD 63005100 Straßenunterhaltung, Sanierung Brücken, Sanierung von Stützmauern in Höhe von 20.000.- €, 1.6300.520200 (Unterhaltung von Stromanschlüssen) in Höhe von 10.000.- €, 1.6300.520300 (Stromkosten und Wartung von Lichtsignalanlagen) in Höhe von 1.400.- €, 1.6300.575100 (Verkehrsregelnde Maßnahmen –Sondermarkierungen-) in Höhe von 4.900.- €. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Markus Wurth stellv. Stadtkämmerer