Beschlussvorlage (Bewilligung außerplanmäßiger Ausgaben (Haushaltsjahr 2017); Beschaffung von neuen Ausgehuniformen hier: Endgültige Deckung der Mehrausgaben)
26. Februar 2018
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 08.01.2018 Az.: 130.00 Drucksache Nr.: 9/2018 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 05.02.2018 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 26.02.2018 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bewilligung außerplanmäßiger Ausgaben (Haushaltsjahr 2017); Beschaffung von neuen Ausgehuniformen hier: Endgültige Deckung der Mehrausgaben Beschlussvorschlag: Mit Beschluss vom 24.07.2017 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2017 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg bei der Haushaltsstelle 1.1300.560000 (Dienst- und Schutzkleidung) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 115.000,- bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Haushaltsplan 2017 um € 115.000,- erhöhte Rücklagenentnahme. Die endgültige Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.010000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen – Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) in Höhe von € 115.000,-. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 9/2018 Seite - 2 - Begründung: Mit Beschluss vom 24.07.2017 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2017 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für die Beschaffung von neuen Ausgehuniformen bei der Finanzposition 1.1300.560000 (Dienst- und Schutzkleidung) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 115.000,- bewilligt (Beschlussvorlage Nr. 196/2017 vom 14.07.2017). Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2015 um € 115.000,-- erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Das Innenministerium Baden-Württemberg hat die Verwaltungsvorschrift über die einheitliche Bekleidung, die Dienstgrade sowie die Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehren in Baden-Württemberg (VwV Feuerwehrbekleidung) mit Wirkung vom 01.10.2013 neu erlassen. Damit wird die Uniform neu und zeitgemäß gestaltet. Die neue Uniform besteht aus einer schwarzen Uniformjacke und Uniformhose, weißem Diensthemd, roter Krawatte, Schirmmütze und Gürtel. Die bisherige Uniformjacke der baden-württembergischen Feuerwehren ist in ihrem Schnitt und Aussehen vor über 60 Jahren entstanden und war ursprünglich als Einsatzuniform konzipiert. Seit der Einführung der Einsatzbekleidung nach europäischen Normen sind diese Anforderungen überholt. Die Uniform ist außerhalb des Übungsund Einsatzgeschehens jedoch nach wie vor ein wichtiges repräsentatives Element der Feuerwehren. Die neue Uniform ist daher diesem Zweck entsprechend zeitgemäß konfektioniert. Auch wurden die besonderen Anforderungen von weiblichen Feuerwehrangehörigen an die Uniform im Bereich des Schnittes und zur Förderung der Gleichstellung berücksichtigt. Aufgrund der Erkenntnis, dass der Wechsel auf die neuen Uniformen einen nicht unwesentlichen Teil der Förderung des Ehrenamtes darstellt, haben mittlerweile 2/3 der Feuerwehren in Baden Württemberg die VwV Feuerwehrkleidung umgesetzt und ihre Feuerwehrangehörigen mit der neuen Uniform ausgestattet. Bei den Lahrer ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen besteht schon seit längerem der Wunsch auf die neu Uniformen zu wechseln. Aus Sicht der Feuerwehr drängt die Umstellung auf die neuen Uniformen auch deswegen, weil in diesem Jahr sehr viele Veranstaltungen auf dem Landesgartenschaugelände stattfinden, die eine Brandsicherheitswache durch die Feuerwehrangehörigen aus dem gesamten Stadtgebiet erfordern. Hierbei werden die Feuerwehrangehörigen durch eine breite Masse an Besuchern von Nah und Fern ganz besonders wahrgenommen. Eine neue und zeitgemäße Uniform prägt somit auch das Bild der Stadt in der Öffentlichkeit. Daher sollten die neuen Uniformen nach VwV noch im Jahr 2017 beschafft werden, um die Feuerwehr der Stadt Lahr rechtzeitig vor Beginn der Landesgartenschau auszustatten. In der Gesamtwehr sind aktuell insgesamt 300 Feuerwehrangehörige ehrenamtlich tätig. Um diese mit den neuen Uniformen auszustatten und eine Reserve für Neuaufnahmen zu haben werden 350 Uniformen benötigt. … Drucksache 9/2018 Seite - 3 - Ausgehend von Kosten in Höhe von ca. 320,00 € pro Uniform inkl. Ärmelabzeichen ergibt dies einen Ausgabebedarf in Höhe von ca. € 115.000,00. Mit den Ausgaben fördert man zum einen die Kameradschaft innerhalb der Feuerwehr Stadt Lahr und zum anderen werden die Arbeit und das eingebrachte Engagement eines jeden einzelnen ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen in großem Maße wertgeschätzt. Im Haushaltsplan 2017 waren für eine Beschaffung von neuen Ausgehuniformen keine Mittel eingeplant worden und mussten daher außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung der Mehrausgaben war zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Gemeinderat nur vorläufig durch eine erhöhte Entnahme aus der Rücklage möglich. Die endgültige Deckung der Mehrausgaben sollte zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die endgültige Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.010000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen – Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) in Höhe von € 115.000,-. Es wird vorgeschlagen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Die Auftragsvergabe wurde im Haupt- und Personalausschuss am 04.12.2017 beschlossen (Beschlussvorlage Nr. 307/2017). Die Auftragserteilung erfolgte am 06.12.2017. Mit der Lieferung der Uniformen wird Anfang April gerechnet. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Markus Wurth Stellv. Stadtkämmerer