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Beschlussvorlage (Bewilligung außerplanmäßiger Ausgaben (Haushaltsjahr 2017); Beschaffung von neuen Ausgehuniformen hier: Endgültige Deckung der Mehrausgaben)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 08.01.2018 Az.: 130.00

Drucksache Nr.: 9/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

05.02.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

26.02.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bewilligung außerplanmäßiger Ausgaben (Haushaltsjahr 2017);
Beschaffung von neuen Ausgehuniformen
hier: Endgültige Deckung der Mehrausgaben

Beschlussvorschlag:

Mit Beschluss vom 24.07.2017 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2017
gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg bei der Haushaltsstelle 1.1300.560000 (Dienst- und Schutzkleidung) außerplanmäßige Ausgaben
in Höhe von € 115.000,- bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Haushaltsplan 2017 um
€ 115.000,- erhöhte Rücklagenentnahme.
Die endgültige Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei
der Finanzposition 1.9000.010000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen – Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) in Höhe von € 115.000,-.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 9/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Mit Beschluss vom 24.07.2017 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2017 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für die Beschaffung von
neuen Ausgehuniformen bei der Finanzposition 1.1300.560000 (Dienst- und Schutzkleidung) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 115.000,- bewilligt (Beschlussvorlage Nr. 196/2017 vom 14.07.2017).
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich
zum Planansatz 2015 um € 115.000,-- erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
Das Innenministerium Baden-Württemberg hat die Verwaltungsvorschrift über die
einheitliche Bekleidung, die Dienstgrade sowie die Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehren in Baden-Württemberg (VwV Feuerwehrbekleidung) mit Wirkung vom 01.10.2013 neu erlassen. Damit wird die Uniform neu und zeitgemäß gestaltet. Die neue Uniform besteht aus einer schwarzen Uniformjacke und Uniformhose, weißem Diensthemd, roter Krawatte, Schirmmütze und Gürtel.
Die bisherige Uniformjacke der baden-württembergischen Feuerwehren ist in ihrem
Schnitt und Aussehen vor über 60 Jahren entstanden und war ursprünglich als Einsatzuniform konzipiert. Seit der Einführung der Einsatzbekleidung nach europäischen
Normen sind diese Anforderungen überholt. Die Uniform ist außerhalb des Übungsund Einsatzgeschehens jedoch nach wie vor ein wichtiges repräsentatives Element
der Feuerwehren.
Die neue Uniform ist daher diesem Zweck entsprechend zeitgemäß konfektioniert.
Auch wurden die besonderen Anforderungen von weiblichen Feuerwehrangehörigen
an die Uniform im Bereich des Schnittes und zur Förderung der Gleichstellung berücksichtigt.
Aufgrund der Erkenntnis, dass der Wechsel auf die neuen Uniformen einen nicht unwesentlichen Teil der Förderung des Ehrenamtes darstellt, haben mittlerweile 2/3 der
Feuerwehren in Baden Württemberg die VwV Feuerwehrkleidung umgesetzt und ihre
Feuerwehrangehörigen mit der neuen Uniform ausgestattet.
Bei den Lahrer ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen besteht schon seit längerem der Wunsch auf die neu Uniformen zu wechseln. Aus Sicht der Feuerwehr
drängt die Umstellung auf die neuen Uniformen auch deswegen, weil in diesem Jahr
sehr viele Veranstaltungen auf dem Landesgartenschaugelände stattfinden, die eine
Brandsicherheitswache durch die Feuerwehrangehörigen aus dem gesamten Stadtgebiet erfordern. Hierbei werden die Feuerwehrangehörigen durch eine breite Masse
an Besuchern von Nah und Fern ganz besonders wahrgenommen. Eine neue und
zeitgemäße Uniform prägt somit auch das Bild der Stadt in der Öffentlichkeit. Daher
sollten die neuen Uniformen nach VwV noch im Jahr 2017 beschafft werden, um die
Feuerwehr der Stadt Lahr rechtzeitig vor Beginn der Landesgartenschau auszustatten.
In der Gesamtwehr sind aktuell insgesamt 300 Feuerwehrangehörige ehrenamtlich
tätig. Um diese mit den neuen Uniformen auszustatten und eine Reserve für Neuaufnahmen zu haben werden 350 Uniformen benötigt.
…

Drucksache 9/2018

Seite - 3 -

Ausgehend von Kosten in Höhe von ca. 320,00 € pro Uniform inkl. Ärmelabzeichen
ergibt dies einen Ausgabebedarf in Höhe von ca. € 115.000,00. Mit den Ausgaben
fördert man zum einen die Kameradschaft innerhalb der Feuerwehr Stadt Lahr und
zum anderen werden die Arbeit und das eingebrachte Engagement eines jeden einzelnen ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen in großem Maße wertgeschätzt.
Im Haushaltsplan 2017 waren für eine Beschaffung von neuen Ausgehuniformen
keine Mittel eingeplant worden und mussten daher außerplanmäßig bereitgestellt
werden. Die Deckung der Mehrausgaben war zum Zeitpunkt der Beschlussfassung
im Gemeinderat nur vorläufig durch eine erhöhte Entnahme aus der Rücklage möglich. Die endgültige Deckung der Mehrausgaben sollte zu einem späteren Zeitpunkt
erfolgen.
Die endgültige Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.010000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen – Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) in Höhe von € 115.000,-.
Es wird vorgeschlagen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Die Auftragsvergabe wurde im Haupt- und Personalausschuss am 04.12.2017 beschlossen (Beschlussvorlage Nr. 307/2017). Die Auftragserteilung erfolgte am
06.12.2017. Mit der Lieferung der Uniformen wird Anfang April gerechnet.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Markus Wurth
Stellv. Stadtkämmerer