Beschlussvorlage (Parkraumerhebung Klinikviertel - Neuordnung der Stellplätze im öffentlichen Straßenraum)
26. Februar 2018
Beschlussvorlage Amt: 61 Stehr Datum: 24.01.2018 Az.: - 0692/MS Drucksache Nr.: 283/2017 2. Ergänzung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 29.11.2017 vorberatend nichtöffentlich 11 Ja, 4 Enth. Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten 23.01.2018 vorberatend nichtöffentlich 16 Ja, 1 Enth. Gemeinderat 26.02.2018 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 302 605 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Parkraumerhebung Klinikviertel - Neuordnung der Stellplätze im öffentlichen Straßenraum Beschlussvorschlag: 1. Der Erläuterungsbericht des Büros Planersocietät wird zur Kenntnis genommen. 2. Im Untersuchungsgebiet werden die Stellplätze im öffentlichen Straßenraum entsprechend der Vorschläge in der Begründung neu geordnet. Es wird eine Bewohnerparkzone eingeführt und das Gehwegparken durch die Markierung von Parkständen auf der Fahrbahn und das Aufstellen von Pollern unterbunden. Darüber hinaus wird die Bewohnerparkzone auf die Bürklinstraße ausgeweitet. 3. Neben dem Bewohnerparkausweis wird ein Gästeparkausweis für Besucher der Bewohner eingeführt. 4. Im Jahr 2018 sollen Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 € für erste Maßnahmen zur Neuordnung (Markierung und Beschilderung) verwendet werden. Diese stehen unter der Finanzposition „Straßenunterhaltung 1.6300.510000“ zur Verfügung. Die Stadt Lahr wird das Klinikum beim Thema betriebliches Mobilitätsmanagement beratend unterstützen. 5. 6. Die Stadt Lahr wird ihr eigenes Mobilitätsmanagement optimieren. Neben der Einbindung der zukünftigen Leih-Pedelecs in den städtischen Fuhrpark soll vor allem das Thema Fahrradleasing/Dienstrad weiter bearbeitet werden. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 283/2017 2. Ergänzung Seite - 2 - Begründung: Im Herbst 2016 hat die Stadt Lahr an den Fußverkehrs-Checks Baden-Württemberg teilgenommen, einer landesweiten Maßnahme zur Förderung des Fußverkehrs in Städten und Gemeinden (siehe Beschlussvorlage 284/2017). Durchgeführt wurden die Checks unter Anleitung des Büros Planersocietät aus Dortmund im Wohnquartier Ernet und im Wohnquartier rund ums Ortenau Klinikum. Für das Wohnquartier rund ums Ortenau Klinikum, eingerahmt durch die B 415, die Friedrichstraße, die Burgheimer Straße sowie die Merzengasse, hat sich aus den Erkenntnissen der Fußverkehrs-Checks eine Folgebeauftragung für die Planersocietät ergeben. Aufgabenstellung waren die Durchführung einer Parkraumerhebung und darauf aufbauend die Formulierung von Maßnahmenempfehlungen für die Verwaltung, um die Sicherheit für Zufußgehende durch die Reduzierung von Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum, insbesondere auf Gehwegen, zu erhöhen und die Anwohnersituation zu verbessern. Die Parkraumerhebung wurde am Samstag, den 1. April 2017 als Wochenendtag und am Dienstag, den 4. April 2017 als Normalwerktag durchgeführt. Zwischen 4:00 Uhr und 19:00 Uhr wurde im 2,5 Stunden-Rhythmus eine festgelegte Route abgegangen und dabei die Kennzeichen aller im öffentlichen Raum parkenden Kfz einschließlich Fahrzeugart (Kraftrad, Pkw, Lkw) und Typ (Falschparker, Bewohnerparkschein) sowie die Anzahl der im privaten Raum abgestellten Fahrzeuge aufgenommen. Bei der Auswertung der Parkraumerhebung wurde den Fahrzeugen je nach Parkdauer ein Parktyp (Kurzzeit-, Mittelzeit-, Langzeit-, Dauer, Anwohnerparker) zugeordnet. Zum einen wurde die Auslastung der Stellplätze in einzelnen Straßenabschnitten berechnet, zum anderen wurden vier Auswertungsgebiete gebildet, die sich an der Siedlungs- und Nutzungsstruktur orientieren. Eine detaillierte Beschreibung der Methodik und eine Übersicht des Untersuchungsgebietes ist dem Erläuterungsbericht (Kapitel 4.1, S. 16 & 17) zu entnehmen. Aufgrund der verschiedenen Nutzungen im Quartier (Bewohner, Klinikum, Ärztehaus, Schulen) ergeben sich im Tagesverlauf unterschiedliche Auslastungszahlen. In einzelnen Straßen ist die Auslastung sehr hoch, während in anderen die Parksituation recht entspannt ist. Mal herrscht hoher Parkdruck durch Langzeitparker, bspw. Mitarbeitende des Klinikums, mal durch Bewohner. Eine detaillierte Auswertung sowohl für die Straßenräume als auch für die privaten Flächen (Klinikum, Ärztehaus, Schulen) ist dem Erläuterungsbericht (Kapitel 4.2 & 4.3., S.18-62) zu entnehmen. Die Planersocietät bewertet die Parkraumsituation insgesamt als unkritisch (Kapitel 4.4, S.63 & Kapitel 6, S.70), sodass sich Spielräume für eine Neuordnung und stellenweise Reduzierung der Stellplätze im öffentlichen Straßenraum ergeben. Die Verwaltung schließt sich dieser Einschätzung und den Maßnahmenempfehlungen (Kapitel 5, S. 64-69) an. Folgende Maßnahmen sollen im öffentlichen Straßenraum umgesetzt werden: Einrichtung einer Bewohnerparkzone im gesamten Untersuchungsgebiet: o Stellplätze von Bewohnern dauerhaft nutzbar (Bewohnerparkausweis) o tagsüber begrenzte Nutzung durch den öffentlichen Verkehr (bspw. Besucher) mit Parkscheibe und Höchstparkdauer Amtmann-Stein-Straße (Hinweis auf Seite 4 beachten): o Unterbindung des Gehwegparkens durch Demarkierung der vorhandenen Parkstände o Prüfung, ob Bau eines Gehwegs auf der westlichen Straßenseite möglich ist Drucksache 283/2017 2. Ergänzung Seite - 3 - Seminarstraße: o Unterbindung des Gehwegparkens durch Demarkierung der vorhandenen Parkstände auf der östlichen Straßenseite, stattdessen stärkere Nutzung der grundstückseigenen Stellplätze im Innenhof o Unterbindung des Gehwegparkens durch Demarkierung der vorhandenen Parkstände auf der westlichen Straßenseite, stattdessen Neumarkierung von Parkständen auf der Fahrbahn Stefanienstraße (östlich Friedrichschule): o Unterbindung des Gehwegparkens durch Demarkierung der vorhandenen Parkstände, stattdessen alternierende/wechselseitige Neumarkierung von Parkständen auf der Fahrbahn (Verkehrsberuhigung) und stärkere Nutzung der grundstückseigenen Stellplätze o Sicherung der Kreuzungsbereiche durch Poller Christoph-Schmitt-Straße West (Hinweis auf Seite 4 beachten): o Unterbindung des Gehwegparkens durch Demarkierung der vorhandenen Parkständen, stattdessen Neumarkierung von Parkständen auf der Fahrbahn (südliche Straßenseite), ggf. Sicherung des nördlichen Gehwegs durch Poller o Prüfung, ob Altglascontainer versetzt werden können, um Stellplatzanzahl zu erhöhen Christoph-Schmitt-Straße Ost & Altfelixstraße Nord: o Unterbindung des Gehwegparkens durch Demarkierung der vorhandenen Parkständen (teilweise aber auch nicht markiert), stattdessen Neumarkierung von Parkständen auf der Fahrbahn (einseitig oder wechselseitig) o Sicherung der Kreuzungsbereiche durch Poller Altfelixstraße Süd: o Markierung von Parkständen auf der Westseite, Unterbindung des Parkens auf der Ostseite o Einrichtung einer Bring- und Abholzone für Eltern auf der Ostseite (schulseitig), in diesem Bereich keine Parkstände auf der Westseite (Überholmöglichkeit) o Sicherung der Gehwege durch Poller Mit der Einführung der Bewohnerparkregelung wird auch eine Regelung für Besucher eingeführt. Zum einen können die Stellplätze im öffentlichen Straßenraum tagsüber mit Parkscheibe und einer Höchstparkdauer von zwei Stunden, abends/nachts ohne Beschränkung, genutzt werden, zum anderen soll neben dem Bewohnerparkausweis auch ein Gästeparkausweis für Besucher der Anwohner eingeführt werden. Am 1. Februar 2018 hat eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Bewohner und Einrichtungen stattgefunden, in der die Planungen erläutert und offene Fragen insbesondere zu den Themen Bewohnerparkausweis und Besucherverkehr geklärt wurden. Ca. 180 Personen nahmen daran teil. Am Ende der Veranstaltung hatten die Anwohner anhand eines kurzen Fragebogens die Möglichkeit, ihre Meinung zur Einführung einer Bewohnerparkzone und zur Neuordnung der Stellplätze zu äußern. 84 Anwohner nutzen diese Möglichkeit. Für die Einführung einer Bewohnerparkzone sprachen sich 77 % der Befragten aus, 19 % stimmten dagegen und 4 % enthielten sich. In Bezug auf die Neuordnung der Stellplätze waren die Anwohner geteilter Meinung: 45 % der Befragten stimmten dafür, 43 % dagegen und 12 % enthielten sich. Drucksache 283/2017 2. Ergänzung Seite - 4 - Insbesondere die Hinweise, die zur Neuordnung der Stellplätze eingegangen waren, wurden im Nachgang der Veranstaltung geprüft und werden in die geplante Umsetzung einfließen. So sollen bspw. in der Amtmann-Stein-Straße ein Teil der Stellplätze zur Verkehrsberuhigung erhalten werden, ebenso im westlichen Teil der Christoph-Schmitt-Straße (drei Stellplätze auf der nördlichen Seite). Neben den Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum sollen auch Maßnahmen im Bereich des Mobilitätsmanagements getroffen werden wie sie beispielhaft im Erläuterungsbericht (Kapitel 5.2, S. 66-68) beschrieben werden. Diese betreffen sowohl die Schulen als auch das Klinikum/Ärztehaus. Da insbesondere die Mitarbeitenden des Klinikums von der Einführung der Bewohnerparkzone betroffen sein werden, wurden bereits Gespräche mit dem Klinikum geführt. Im Rahmen des Bebauungsplans ALTENBERG, 1. Änderung, der in diesem Jahr fertiggestellt werden soll, schafft die Stadt die rechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer zusätzlichen Parkpalette seitens des Klinikums. Zudem verfolgt die Stadt zwei weitere Ansätze, um das Klinikum beim betrieblichen Mobilitätsmanagement zu unterstützen. So soll ab November 2018 eine Pedelec-Verleihstation am Klinikum installiert werden. Weiterhin werden gemeinsam mit der SWEG Fahrplananpassungen und zusätzliche, auf die Arbeitszeiten (Schichtdienst) angepasste Fahrten geprüft. Auch die Stadt Lahr möchte ihr betriebliches Mobilitätsmanagement kontinuierlich verbessern. Neben der Einbindung zweier Carsharing-Fahrzeuge, darunter ein E-Fahrzeug, in den städtischen Fuhrpark, sollen ab April 2018 auch die Leih-Pedelecs der am Rathausplatz geplanten Station für Dienstfahrten genutzt werden können. Neben dem öffentlichen Dienstrad soll auch das private Dienstrad gefördert werden. Bereits im Jahr 2012 hat der Gesetzgeber die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen und das Dienstrad mit dem Dienstwagen steuerlich gleichgestellt. Die Verwaltung wird sich im Jahr 2018 mit dem Thema Fahrradleasing/Dienstrad auseinandersetzen. Allgemein stellt die Förderung des Radverkehrs einen wichtigen Baustein des betrieblichen Mobilitätsmanagement dar, da die Bewegung positive Effekte auf die körperliche Fitness und Gesundheit hat. Davon profitiert nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitgeber (weniger Ausfälle durch Krankheit). Tilman Petters Stefan Löhr Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 der Gemeindeordnung zu entnehmen.