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Beschlussvorlage (Vermögensausgleich (aktueller Stand))

                                    
                                        Vermögensausgleich

(aktueller Stand)

4IT [

]

Eine zentrale Voraussetzung für den Beitritt der drei Zweckverbände KDRS, KIRU
und KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg (DZ BW) und für ihre Vereinigung
zum Gesamtzweckverband 4IT ist ein für alle Fusionspartner ausgewogener Vermögensausgleich.
Dieser muss sowohl das Verhältnis der drei Zweckverbände zueinander im neuen
Gesamtzweckverband 4IT wie auch das Verhältnis des Gesamtzweckverbands 4IT
zum Land als zweiter Träger von ITEOS berücksichtigen.
Zentrale Prämisse für den angestrebten Ausgleich ist, dass kein Fusionspartner in
eine Nachschusspflicht gerät und kein monetärer Ausgleich zwischen dem Gesamtzweckverband 4IT und dem Land als gemeinsame Träger von ITEOS erforderlich ist.
Ausgangsbasis für den Vermögensausgleich ist das von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner/Stolz im Zuge der „commercial due diligence“ erstellte Erstgutachten
zur Unternehmensbewertung (Stichtag 31.12.2014), das im weiteren Fusionsprozess
fortgeschrieben wurde.
Vereinbarte Grundsätze
Für den einheitlichen Verschmelzungs- und Fusionszeitpunkt zum 01.07.2018 hat
der Lenkungsausschuss die nachfolgenden Grundsätze vereinbart:
1) Stichtag für den finalen Vermögensausgleich ist für alle Unternehmenseinheiten der 30.06.2018.
2) Grundlage des Vermögensausgleichs stellt die fortgeschriebene gutachtliche
Stellungnahme über die Ermittlung der voraussichtlichen Unternehmenswerte
zum 30.06.2018 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner/Stolz dar.
3) Die für die Fusionspartner ermittelten Unternehmenswerte setzen sich aus
den eingebrachten Buchwerten sowie aus den stillen Reserven und Lasten
zusammen. Sie entsprechen somit nicht den bilanzierten Buchwerten.
4) Die nicht gewinnorientierten Zweckverbände und die DZ BW werden mit Ausnahme der eigenerstellten Softwareverfahren grundsätzlich nach dem Substanzwertverfahren bewertet. Die gewinnorientierten Tochterunternehmen
(EVG GmbH, IIRU GmbH, endica GmbH, KRBF GmbH, RZRS GmbH) werden
nach dem Ertragswertverfahren bzw. mit dem eventuell höheren Substanzwert
bewertet.
5) Die Pensions- und Beihilfeverpflichtungen werden mit der Umlageverpflichtung
gegenüber dem kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg
(KVBW) bewertet.
6) Das Land behält für den ermittelten Unternehmenswert der DZ BW einen Anteil am Stammkapital der ITEOS in Höhe von 12 Prozent und übernimmt die
damit einhergehende anteilige Trägerhaftung.

Vorläufige Unternehmensbewertung
Für die Wertermittlung wurde das Unternehmenswertgutachten vom 31.12.2014 auf
Grundlage der Jahresabschlüsse zum 31.12.2016 sowie der Hochrechnungen der
voraussichtlichen Jahresabschlüsse zum 31.12.2017 und zum 30.06.2018 fortgeschrieben.

Vermögensausgleich

4IT [

(aktueller Stand)

]

Die Summe der Einzelwerte der Unternehmen beträgt nach Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner/Stolz vor konsolidierter Konzernbetrachtung zum
Stichtag 30.06.2018 ca. 126 Mio. Euro, s. Tab. 1.
Wert in Tsd. Euro

DZ BW
20.211

KDRS
22.996

KIVBF
51.801

KIRU
31.285

Gesamt
126.293

Tab. 1: Voraussichtliche Unternehmenswerte zum 30.06.2018 nach Gutachten
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner/Stolz vor konsolidierter Konzernbetrachtung

In den Unternehmenswerten der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF ist auch
der Unternehmenswert des Beteiligungsanteils an der DZ BW erfasst. Dieser Anteil
muss beim Vermögensausgleich aus dem jeweiligen Wert der Zweckverbände herausgerechnet werden, da ansonsten eine Doppelerfassung erfolgen würde.
Nach Konsolidierung der einzelnen Unternehmenswerte um den Beteiligungsanteil
an der DZ BW ergibt sich unter Einhaltung der vereinbarten Grundsätze ein künftiger
Gesamtwert von ITEOS von 102 Mio. Euro, s. Tab. 2.
Wert in Tsd. Euro

DZ BW
12.240

KDRS
22.440

KIVBF
44.880

KIRU
22.440

Gesamt
102.000

Tab. 2: Beteiligungswerte der Fusionspartner nach konsolidierter Konzernbetrachtung

Weiteres Vorgehen
Aufgrund der noch ausstehenden Jahresabschlüsse für das Jahr 2017 und das erste
Halbjahr 2018 sowie der abschließenden Bewertung der stillen Reserven und Lasten
(Umlageverpflichtungen für Pensionen und Beihilfen sowie Beteiligungen) können
sich bei den oben genannten Unternehmenswerten noch Veränderungen ergeben.
Die endgültigen Unternehmenswerte ergeben sich erst aus der Bewertung der
Schlussbilanzen zum 30.6.2018. Ein sich daraus eventuell ergebender höherer eingebrachter Unternehmenswert als der vorläufig ermittelte wird dem jeweiligen Partner
zugeschrieben und soll ggf. durch niedrigere Entgelte für in Anspruch genommene
Leistungen kompensiert werden.
Der finale Vermögensausgleich wird dem Verwaltungsrat und der Verbandsversammlung des Gesamtzweckverbands 4IT in der zweiten Jahreshälfte 2018 zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt.