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Beschlussvorlage (Errichtung der Anstalt ITEOS durch Beitritt der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und Vereinigung der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 01.02.2018 Az.: 922.5561

Drucksache Nr.: 32/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

05.03.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

19.03.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

10/102

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Errichtung der Anstalt ITEOS durch Beitritt der Zweckverbände KDRS,
KIRU und KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und Vereinigung der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT am 01.07.2018

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag s. Folgeseite

Anlage(n):
1. Gesetz zur Änderung des ADV-Zusammenarbeitsgesetzes
2. Satzung ITEOS (Anstalt öffentlichen Rechts)
3. Vermögensausgleich (aktueller Stand)
4. Satzung Gesamtzweckverband 4IT
5. Fusionsvertrag
6. Entgeltentwicklung ITEOS
Anm.: Bei den Anlagen (1), (2), (4) und (5) handelt es sich um Regelungsentwürfe.
Anlage 1 umfasst insgesamt 68 Seiten. Daher ist nur die erste Seite beigefügt.
Bei Bedarf kann der gesamte Gesetzestext bei der Stadtkämmerei eingesehen werden.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 32/2018

Seite - 2 -

Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt dem Beitritt
des Zweckverbands KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und der Vereinigung mit den Zweckverbänden KDRS und KIRU zum Gesamtzweckverband
4IT zu.
2. Der Gemeinderat beauftragt den Vertreter der Stadt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes KIVBF die Organe des Zweckverbands zum Vollzug
aller hierzu notwendigen Handlungen zu bevollmächtigen.
Zu den notwendigen Handlungen gehören (insbesondere):
a. die Zustimmung zum Beitritt des Zweckverbands KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg durch Vereinbarung der Änderung der Satzung der Datenzentrale Baden-Württemberg
b. die Zustimmung zum vorgesehenen Vermögensausgleich
c. die Zustimmung zur Verschmelzung der Betriebsgesellschaften IIRU, KRBF und
RZRS zu einer hundertprozentigen Tochter der aus der Datenzentrale BadenWürttemberg mit Beitritt der Zweckverbände hervorgehenden ITEOS (AöR)
d. die Zustimmung zum Fusionsvertrag der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und
KIVBF und ihrer Tochtergesellschaften sowie der Datenzentrale BadenWürttemberg
e. die Zustimmung zur Vereinigung der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und
KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT

Begründung:
1.) Allgemeines
Der Zweckverband KIVBF (=Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken)
ist ein IT-Systemhaus und Gesamtlösungsanbieter für die Städte, Gemeinden und
Landkreise in der Region Baden-Franken. Sein Portfolio deckt das gesamte Datenmanagement für das Finanz- und Personal-, Ordnungs- und Meldewesen mit zeitgemäßen Lösungen und Services ab. Umfassende Beratungs- und Schulungsangebote
für nahezu sämtliche kommunalen Verwaltungsgebiete vervollständigen neben den
klassischen „Rechenzentrums-Dienstleistungen“ sein Angebot. Seine unternehmerische Leitlinie ist nicht an Gewinnmaximierung ausgerichtet, sondern entsprechend
seiner Rechtsform als kommunaler Zweckverband geht es dem ZV KIVBF primär um
die Unterstützung seiner kommunalen Kunden bei deren öffentlichen Aufgabenerfüllung mit Hilfe zeitgemäßer Informationstechnologien. Der ZV KIVBF ist demzufolge
der kommunale IT-Dienstleister in der Region Baden- Franken mit mehr als 5,35 Mio.
Einwohnern und hat einen Anteil am kommunalen IT-Markt von mehr als 95%. Von
den 553 Kommunen (Städte, Gemeinden und 17 Landkreise) des Zweckverbandsgebiets Baden-Franken waren bis 2012, anders als in den Regionen MITTE (ehemaliges Verbandsgebiet Karlsruhe) und NORD (ehemaliges Verbandsgebiet FrankenUnterer Neckar), die 217 kreisangehörigen Gemeinden in der Region SÜD (historisch
bedingt) lediglich „mittelbare“ Mitglieder im Zweckverband.
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Seite - 3 -

In der Gründungszeit der Kommunale Datenverarbeitung Region Südlicher Oberrhein/Hochrhein (KDSO), Anfang der 70-Jahre, also vor der Kommunalreform, gab es
in der Region SÜD nahezu 600 Gemeinden, was damals für Direktmitgliedschaften
als wenig praktikabel erschien. Direktmitglieder in der Region SÜD waren deshalb
nur der Stadtkreis Freiburg und die sechs Landkreise in Südbaden (Ortenaukreis,
Landkreis Emmendingen, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Landkreis Lörrach,
Landkreis Waldshut, Landkreis Konstanz), welche die Interessenlagen ihrer kreisangehörigen Städte und Gemeinden in den Gremien des ZV der KDSO, und seit 2003
der KIVBF vertreten. Aufgrund der geänderten Rechtsprechung und Tendenzen auf
EU-Ebene, insbesondere im Zusammenhang mit dem Vergaberecht, war diese
Gleichbehandlung von mittelbaren und unmittelbaren Mitgliedern gefährdet. Aus diesem Grunde hat der Gemeinderat am 17.09.2012 (Beschlussvorlage Nr. 87/2012) die
direkte Mitgliedschaft im ZV KIVBF beschlossen.
In einem nächsten Schritt sind zur Straffung der Prozesse und Bildung zukunftsfähiger Strukturen einerseits die Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts durch Beitritt der bestehenden Zweckverbände (KIVBF, KDRS, KIRU) zur Datenzentrale Baden-Württemberg und anderseits die Vereinigung der Zweckverbände KDRS, KIRU
und KIVBF zum Gesamtzweckverband beabsichtigt.

2) Ursachen für die Fusion
Eine 2014 eingeleitete Prüfung der bisherigen Zusammenarbeit der Datenzentrale
Baden-Württemberg (DZ BW) und der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur
Versorgung der baden-württembergischen Kommunen und ihrer Einrichtungen mit
Leistungen der Informationstechnik hat gezeigt, dass die wirtschaftliche Aufgabenerledigung in der heutigen Struktur des Datenverarbeitungsverbunds BadenWürttemberg (DVV BW) nicht dauerhaft gewährleistet ist.
Die partnerschaftliche Potenzialanalyse („commercial due diligence“) kam zu dem
Ergebnis, dass mit der Zusammenführung der Geschäftstätigkeit aller vier Einrichtungen eine zukunftsfähige Organisation mit Wirtschaftlichkeitseffekten in einer Größenordnung von ca. 25 Millionen Euro innerhalb von fünf Jahren ab Fusion geschaffen werden kann. Gleichzeitig versetzt sich der DVV BW damit in die Lage, kommunales Wissen und IT-spezifisches Know-how für die Zukunft zu sichern.
Dies fördert die weitere Vereinheitlichung und Standardisierung der kommunalen
Strukturen und Verfahren der Informationstechnik und trägt in Kooperation mit dem
Land zum Ausbau einer modernen bürgerfreundlichen Verwaltung in BadenWürttemberg bei.

3) Gesetzlicher Rahmen
Den rechtlichen Rahmen für die Zusammenführung bildet das Gesetz zur Änderung
des ADV-Zusammenarbeitsgesetzes und anderer Vorschriften, über das der Landtag
Ende Februar 2018 beschließen wird, s. hierzu Anlage 1.

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Seite - 4 -

Es ist beabsichtigt, dass die Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF durch gleichlautenden Beschluss in ihren Verbandsversammlungen der DZ BW beitreten. Dabei
bringen sie jeweils ihr gesamtes Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge
durch Ausgliederung (§§ 123ff UmwG) in die DZ BW ein, die damit per Gesetz zu
ITEOS wird, einer Anstalt des öffentlichen Rechts, welche für die Kommunen die bisherigen Aufgaben der DZ BW und der Zweckverbände übernimmt, s. hierzu Anlage
2.
Unmittelbar darauf schließen die Zweckverbände sich zum Gesamtzweckverband
4IT zusammen.
Die Unternehmensformen wurden so gewählt, dass die bisherige Inhouse-Fähigkeit
für eine Beauftragung seitens der künftigen Träger vergaberechtskonform gewährleistet bleibt.

4) Vermögensentwicklung
Zum Gesamtvermögen der Zweckverbände und der DZ BW werden jegliche Aktivund Passivvermögen, sämtliche Arbeits-, Beamten- und sonstigen Dienstverhältnisse, alle bilanzierten und nicht bilanzierten Rechte und Pflichten sowie die jeweiligen
Tochtergesellschaften gezählt.
Voraussetzung für die Fusion ist ein ausgewogener Vermögensausgleich. Die Fusionspartner haben vereinbart, dass die Zweckverbände im Gegenzug für ihr eingebrachtes Gesamtvermögen folgende Stammkapitalanteile an ITEOS zugewiesen bekommen: KIRU 22%, KDRS 22%, KIVBF 44%. Die übrigen Anteile (12 %) werden
vom Land Baden-Württemberg gehalten. Die Zuweisung der Stammkapitalanteile
wurde auf Basis des vorläufigen Vermögensausgleichs so vereinbart, dass Nachschusspflichten ausgeschlossen sind, s. hierzu Anlage 3.
Als Stichtag für den endgültigen Vermögensausgleich wird für alle Unternehmenseinheiten der 30.06.2018 angesetzt. Die abschließende Bewertung durch ein Unternehmenswertgutachten erfolgt zum 30.06.2018 vorbehaltlich anschließender Beschlussfassung durch den Verwaltungsrat und die Verbandsversammlung des Gesamtzweckverbands 4IT im Dezember 2018.
Wie hoch dieses Gesamtvermögen sein wird, steht aufgrund der ausstehenden Jahresabschlüsse der Fusionspartner zum 31.12.2017 und 30.6.2018 noch nicht endgültig fest.
Die Anteile der Mitgliedskommunen an den heutigen Zweckverbänden bleiben mit
dem Beitritt der Zweckverbände zur DZ BW wertmäßig unverändert.

5) Mitwirkungsmöglichkeiten
Unmittelbar nach ihrem Beitritt zur DZ BW vereinigen sich die drei Zweckverbände
KDRS, KIRU und KIVBF zum neuen Gesamtzweckverband 4IT, der gemeinsam mit
dem Land die Trägerschaft von ITEOS ausübt und dafür mit den erforderlichen Aufsichts- und Kontrollfunktionen ausgestattet wird, s. hierzu Anlage 4. Weitere Einzelheiten regelt der Fusionsvertrag, s. hierzu Anlage 5.
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21 der insgesamt 26 Verwaltungsratsmitglieder der ITEOS werden aus den heutigen
Verbandsgebieten der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF entsendet. Jeweils
vier dieser kommunalen Verwaltungsratsmitglieder kommen aus den bereits bestehenden fünf Mitgliedersegmenten, das 21. Mitglied repräsentiert die Mitglieder, die
keinem Segment direkt zuzuordnen sind (z.B. kommunale oder regionale Verbände).
Damit ist gewährleistet, dass alle Mitgliedersegmente gleich stark vertreten sind und
über den Verwaltungsrat Einfluss auf die Entwicklung von ITEOS nehmen können.
Zusätzlich kann die Verbandsversammlung für jedes der fünf bekannten Mitgliedersegmente einen dauerhaften Mitgliederbeirat einrichten, aus dem wiederum Vertreter
in den Organisationsbeirat von ITEOS entsendet werden, um die spezifischen Anforderungen der von ihnen vertretenen Kommunen an das Produktportfolio in den weiteren Entscheidungsprozess einzubringen.
Der Gesamtzweckverband 4IT verfügt über kein eigenes Vermögen und finanziert
sich über Umlagen, die nach einem von seiner Verbandsversammlung festgelegten
Schlüssel erhoben werden.

Zusammenfassung
Ziel des Beitritts der Zweckverbände KIVBF, KDRS und KIRU zur DZ BW und der
Fusion der Zweckverbände zum Gesamtzweckverband 4IT ist der Erhalt einer wettbewerbs- und zukunftsfähigen kommunalen IT in Baden-Württemberg. Dabei liegt
der Fokus auf der dauerhaften Verbesserung von Leistungen (Qualität, Service und
Kosten) für Bestands- und Neukunden, indem die lokalisierten Synergien in den Leistungsprozessen sukzessive realisiert werden.
Die Entgelte für die von den Mitgliedern der Zweckverbände bezogenen Leistungen
werden für eine Übergangszeit nach den heutigen Verbandsgebieten gesplittet, damit kein Verbandsmitglied gemessen am Status quo durch die Fusion schlechter gestellt wird, s. hierzu Anlage 6. Ferner werden die Mitglieder über eine Gremienstruktur verstärkt am Aufbau und an der Weiterentwicklung der Produkte und Dienstleistungen beteiligt.
Eine gemeinsame Trägerschaft durch den Gesamtzweckverband 4IT und das Land
Baden-Württemberg sichert ITEOS, und damit der kommunalen IT, eine zukunftsfähige Neustruktur. Die Kooperation zwischen dem Land und den Kommunen im Bereich der Informationstechnik und die Anbindung kommunaler Verfahren an die Verfahren der Landesbehörden sind wesentlich für den Ausbau einer bürgerfreundlichen
digitalisierten Verwaltung. Dadurch wird die Produktivität des Unternehmens gesteigert, was dabei hilft, die Leistungsfähigkeit der kommunalen Verwaltung zu sichern.

Die Verwaltung befürwortet den eingeschlagenen Weg der Fusion und empfiehlt dem
Gemeinderat die Beschlussfassung.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer