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Beschlussvorlage (- Abwägung der Einwendungen und Anregungen von Bürgern)

                                    
                                        Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ
– Stellungnahmen Bürger/Innen (Offenlage vom 2. Januar 2018 bis 2. Februar 2018)
OZ Beteiligter
1

Firma 1
30.01.2018

22. Februar 2018

Anregungen der Beteiligten

Stellungnahme

Auf die Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung vom 15.08.2017 wird verwiesen:
Nach Ihren Angaben rechnet die Stadtverwaltung
im Schnitt mit 4000 Besuchern, in Spitzenzeiten mit
bis zu 8000 Besuchern. Das entspräche u.E. ca.
1000 - 2000 Fahrzeugen. Abzüglich der 430 Parkplätze der PHS ist daher täglich mit ca. 500 parkenden Fahrzeugen im Gewann Hinlehre zu rechnen. In Spitzenzeiten ca. 1500. Konsequenterweise
wird der Großparkplatz mit 1500 Plätzen in unmittelbarer Nähe zu unseren Liegenschaften an Gottlieb Daimler Str., Hinlehreweg und Karl Kammer
Str. Störungen durch Verkehr sowie Emissionen
und Risiken aus dem Besucherumfeld mit sich bringen. Der Übersicht halber nachfolgend unsere Eingaben in Stichpunkten:
1. Staubbildung: Am Fertigungsstandort produzieren wir Optische Präzisions- und Messmaschinen.
Der Parkplatz sei in vielen Bereichen unbefestigt.
Bitte prüfen Sie Maßnahmen, um die Staubbildung
des in Teilen unbefestigten Parkplatzes durch den
Verkehr zu minimieren (Asphaltierung und Einkiesung der Fahrwege, entsprechend feste RasenVegetation auf den Parkplätzen). Auch bevorzugen
wir die im folgenden Punkt ausgeführte 'Befüllungsstrategie' des Parkplatzes im Hinblick auf alle Emissionen.
2. Lärm: Durch Geschwindigkeitsbegrenzung der
Zufahrten und die Konzentration bzw. 'Befüllung'
des Parkplatzes beginnend im allseitig unbebauten
südlichen Bereich angrenzend zur B-415 können

Alle Anregungen und Hinweis sind nicht Teil eines
Bebauungsplans. Sie wurden an die Landesgartenschau GmbH und das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Lahr mit der Bitte um Prüfung und
Beantwortung weitergegeben.

Beschluss

Zurückweisung und
Weitergabe
der Hinweise
und Anregungen an
das Recht1. Staubbildung: Auf Grund der Witterungssitua- und Ordtion und des extrem durchfeuchteten Ackerbodens nungsamt
sowie die
wird es während der Bauphase zu keinen
LGS GmbH.
Staubimmissionen kommen. Gleiches gilt für die

Materialzulieferung.
Die Zu- und Ausfahrten werden asphaltiert. Die
Parkierungsflächen werden mit Schotter und Abdruckmaterial (Forstmischung) ausgelegt.
2. Lärm: Geschwindigkeitsbeschränkungen erfordern nach StVO eine Gefahrensituation und sind
mit hohen rechtlichen Voraussetzungen verbunden. Lärmfaktoren spielen erst in Einzelfällen eine
Rolle, beispielsweise zum Schutz der Wohnbevölkerung unter Berücksichtigung eines Lärmaktionsplanes. Bei dem Gebiet handelt es sich um ein
Industriegebiet, in dem Lärm durchaus zu erwarten und zumutbar ist. Durch den geringen Fußgängeranteil, die fehlende rechtliche Voraussetzung und zur Erhaltung der Leichtigkeit des Verkehrs können wir dem Anliegen nicht nachkommen. Die Geschwindigkeit wird bei 50 km/h erhalten bleiben. Die Park+Ride Station für den Shuttlebus erfolgt im Hinlehreweg am westlichen Fahr1

Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ
– Stellungnahmen Bürger/Innen (Offenlage vom 2. Januar 2018 bis 2. Februar 2018)
OZ Beteiligter

22. Februar 2018

Anregungen der Beteiligten

Stellungnahme

die Emissionen gering gehalten werden. Auch die
P&R Stationen für die Busse könnten entsprechend
platziert werden.
3. Stau: Der Hinlehreweg und die Karl-KammererStr. sowie im Ostteil der Gottlieb Daimler Str. wird in
hoher Frequenz von LKW als Park- und Rangierplatz genutzt. LKW-Fahrer weichen in der Tat von
den überfüllten Autobahnparkplätzen aus. Auch
eine im Industriegebiet ansässige Spedition nutzt
den öffentlichen Parkraum, sodass größere PKWs
im Gegenverkehr nicht in Fahrt passieren können.
Während der LGS sollte daher in allen Zu- und Abfahrtsbereichen, insb. im Hinlehreweg ein Park- und
Halteverbot gelten. Schon heute vorhandene Rückstaus bei der Mündung B 415 - Raiffeisentraße sind
überdies kritisch zu sehen. Ggf. benötigen Sie eine
temporäre Ampel.
4. Personensicherheit: Durch unsere Betriebsgelände und Produktionsstätten nördlich und südlich
der Gottlieb-Daimler-Str. gibt es im westlichen
Straßenteil schon heute ein Parkverbot sowie Verkehrsschilder, die auf Staplerverkehr über die Straße hinweg hinweisen. Durch den regen Personenund Güterverkehr wäre eine Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Bereich zwingend notwendig.
Ggf. wäre östlich der SWEG-Bushaltestelle an einen Zebrastreifen zu denken.
5. Gebäudeschutz: Hohe Besuchsfrequenzen können leider auch ein vermehrtes Aufkommen von
Müll, Vandalismus oder gar Diebstahl bedeuten.
Bitte planen Sie die entsprechenden städtischen

bandrand.
3. Stau: Der Parkplatz (P2) am Hinlehreweg soll
erst dann angefahren werden, wenn der Parkplatz
(P1) auf dem Gelände der Hochschule für Polizei,
mit etwa 520 Stellplätzen, an besucherstarken
Tagen voll belegt ist. Erfahrungsgemäß sind diese
besucherstarken Tage an Wochenenden und Feiertagen, demnach außerhalb der Hauptbetriebszeiten. Eine überschlägige Abschätzung hat ergeben, dass das großzügige Straßennetz im Industriegebiet für den zu erwartenden Verkehr ausreichend ist. Um den Verkehrsfluss bestmöglich zu
gewährleisten, wird ein flächendeckendes Haltverbot in der Gottlieb-Daimler-Straße, dem Hinlehreweg und der Karl-Kammer-Straße in Verbindung mit einem Einbahnstraßensystem angeordnet. Eine gesonderte Ampelanlage zur Steuerung
des Verkehrs ist aus diesen Gründen nicht erforderlich. Die angrenzenden Firmen werden über
die geplante Verkehrsführung informiert.

Beschluss

4. Personensicherheit: Wie bereits unter Punkt 2
aufgeführt, ist die Durchsetzung einer Geschwindigkeitsreduzierung nicht haltbar. Die Einrichtung
eines Fußgängerüberweges ist mit vergleichbar
hohen rechtlichen Voraussetzungen verbunden,
weshalb auch dieser Wunsch der Firma leider
nicht umgesetzt werden kann. Nach den geltenden Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von
Fußgängerüberwegen ist eine Mindestanzahl von
200 – 300 Fußgängern pro Stunde erforderlich,
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– Stellungnahmen Bürger/Innen (Offenlage vom 2. Januar 2018 bis 2. Februar 2018)
OZ Beteiligter

22. Februar 2018

Anregungen der Beteiligten

Stellungnahme

Dienste wie Müllbeseitigung, Reinigung, Ordnung
und Polizei ein.
6. Ansprechpartner: Bitte nennen Sie uns für den
Großparkplatz direkte Ansprechpartner bei Polizei,
Feuerwehr, der Stadt Lahr und dem Organisationsteam. Bei außerordentlichen Schadensfällen und
Belastungen im Zusammenhang mit dem LGS
Parkplatz behalten wir uns Forderungen gegenüber
der Stadt Lahr vor.

eine Empfehlung für die Anlage eines Zebrastreifens wird sogar erst ab 450 – 600 Fußgängern pro
Stunde ausgesprochen.

Beschluss

Auch müssen die örtlichen Gegebenheiten wie
Beleuchtung, Sichtverhältnisse auf die Aufstellflächen und Gehwegabsenkungen gemäß den Richtlinien angepasst sein.
5. Gebäudeschutz: Die Müllbeseitigung wird im
Rahmen eines Parkraumbewirtschaftungsvertrages geregelt.
6. Ansprechpartner:
Von der Landesgartenschau GmbH steht Herr
Kleinthomä als Ansprechpartner unter der Tel.
07821/95490-192 oder per Mail unter kleinthomae@lahr2018.de zur Verfügung.
Als Ansprechpartnerin für Fragen zum Straßenverkehrsrecht Frau Stuber vom Rechts- und Ordnungsamt unter der Tel. 07821 910 0318 oder per
Mail unter carina.stuber@lahr.de zur Verfügung.

Die Verwaltung bittet, der vorgeschlagenen Bewertung zuzustimmen.

Stefan Löhr
Dipl.- Ing.
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