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Beschlussvorlage (Neubau eines Schul-, Hort- und fünfgruppigen Kitakomplexes in der Geroldsecker Vorstadt (Planungsstand, Raumbedarf und Trägerschaft))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 502
Isenmann

Datum: 06.03.2018 Az.: 453.05

Drucksache Nr.: 31/2018 1. Ergänzung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

21.02.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

19.03.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Neubau eines Schul-, Hort- und fünfgruppigen Kitakomplexes in der Geroldsecker
Vorstadt (Planungsstand, Raumbedarf und Trägerschaft)

Beschlussvorschlag:

1. Der Planungsstand wird zur Kenntnis genommen.
2. Das Deutsche Rote Kreuz - Kreisverband Lahr e.V. wird mit der Trägerschaft der
fünfgruppigen Kindertagesstätte und der zwei Hortgruppen beauftragt.

Anlage(n):
Kindergartenbedarfsplanung in Lahr
Raumbedarf/Flächenaufstellung

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

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Begründung:
1. Bedarf an Betreuungsplätzen und Räumlichkeiten/Flächenaufstellung
Bereits mit Beschluss vom 21.11.2016 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, mit der
Firma Hurrle Fonds GmbH & Co. KG einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von 30 Jahren über die
Anmietung von Räumlichkeiten für eine fünfgruppige Kindertagesstätte, einschließlich zwei Hortgruppen sowie vier Klassenräumen mit Nebenräumen für die künftige Beschulung der Erstklässler
der Geroldsecker Schule abzuschließen. Der private Eigentümer des Grundstücks ist zwischenzeitlich vom Vertrag mit der Fa. Hurrle zurückgetreten und hat den Vertrag mit der Firma Surbeck
- Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG abgeschlossen.
Das damals beschlossene Raumprogramm hat sich aufgrund des weiter steigenden Bedarfs (siehe Anlage 1) als zu klein erwiesen. Daher wurde bei der Vorstellung des Haushaltsplans 2018 im
Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport am 22.11.2017 ein erweitertes Raumprogramm vorgestellt und diesem zugestimmt (Erweiterung um eine Gruppe für drei- bis sechsjährige Kinder
und eine Krippengruppe).
Im Vergleich zu diesem Beschluss vom 22.11.2017 hat sich die Flächenaufstellung für
Kita/Hort/Schule in der Geroldsecker Vorstadt von 2344 qm auf ca. 3102 qm erhöht (Anlage 2).
Die Veränderung der Gesamtfläche ergibt sich insbesondere aus den erhöhten Verkehrsflächen,
die in der Bauweise des geplanten Gebäudes begründet sind (zusätzliche Fluchtwege, getrennte
Erschließung von Kita und Hort/Schule, teilweise funktionale Nutzung der Flure wie z.B. im
Bistro). Zusätzlich hat sich in den Detailplanungen ein weiterer Bedarf von 91 qm an neuen
Räumlichkeiten (Büro im Hort, Teeküche bzw. Garderobe in der gesamten Kita, Müllabstellplatz
sowie Garderoben für die Grundschule) ergeben. Außerdem wurde der Küchenbereich um ca. 25
qm erweitert und zusätzliche WCs für Mädchen und Jungen im Bereich des Erdgeschosses (wegen des Pausenbetriebes) geschaffen. Die Erweiterungen des Raumprogramms wurden als notwendig erachtet, sind mit den zuständigen Fachämtern abgestimmt und werden von diesen befürwortet. Die Mietkonditionen werden derzeit verhandelt und abschließend dem zuständigen
Ausschuss zur Beratung vorgelegt.
2. Trägerschaft Kita/Hort
Das geplante Gebäude in der Geroldsecker Vorstadt mit Kindertagesstätte, Hort und Schule wird
zwei unterschiedliche Träger aufweisen. Das Deutsche Rote Kreuz - Kreisverband Lahr e.V., hat
Interesse an der Trägerschaft der Kindertagesstätte sowie des Hortes und fasste in seiner Sitzung
vom 25.01.2018 einen entsprechenden Vorstandsbeschluss. Eine zentrale fachübergreifende
Stelle des DRK unterstützt den Kreisverband bei dem Vorhaben und gibt fachliche Hilfestellung.
Regional ist das DRK bereits mehrfach als Träger aktiv, so z.B. in Hausach (Kita Sternschnuppe
mit knapp 80 Plätzen) und in Waldshut (Waldkindergarten WAWAKI mit 20 Plätzen). Das DRK
weist zudem einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro an Eigenmitteln auf und wird sich
um Spendenakquise bemühen. Mit dem DRK würde im Falle einer Zustimmung ein Vertrag analog bereits bestehender Trägerschaftskonditionen abgeschlossen werden. Für Hort und Kita gelten dabei dieselben Grundlagen.

Laut § 4 SGB VIII, in dem die Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe geregelt wird, ist neben der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen öffentlicher
Jugendhilfe und freier Jugendhilfe und der Selbstständigkeit der Träger der freien Jugendhilfe
auch das Prinzip der Vorrangigkeit von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe formuliert.
„Soweit geeignete Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen von anerkannten Trägern der
freien Jugendhilfe betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen werden können, soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen. Die öffentliche Jugendhilfe soll die freie

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Jugendhilfe nach Maßgabe dieses Buches fördern und dabei die verschiedenen Formen der
Selbsthilfe stärken.“ Daher schlägt das Fachamt vor, die Trägerschaften wie oben benannt zu
vergeben, da zudem mit den derzeitig vorhandenen Ressourcen die Trägerschaft einer weiteren
fünfgruppigen Kita und eines zweigruppigen Hortes durch die Stadt Lahr nicht leistbar ist.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Senja Töpfer
Amtsleiterin