Beschlussvorlage (Neubau eines Schul-, Hort- und fünfgruppigen Kitakomplexes in der Geroldsecker Vorstadt (Planungsstand, Raumbedarf und Trägerschaft))
19. März 2018
Beschlussvorlage Amt: 502 Isenmann Datum: 06.03.2018 Az.: 453.05 Drucksache Nr.: 31/2018 1. Ergänzung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 21.02.2018 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 19.03.2018 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Neubau eines Schul-, Hort- und fünfgruppigen Kitakomplexes in der Geroldsecker Vorstadt (Planungsstand, Raumbedarf und Trägerschaft) Beschlussvorschlag: 1. Der Planungsstand wird zur Kenntnis genommen. 2. Das Deutsche Rote Kreuz - Kreisverband Lahr e.V. wird mit der Trägerschaft der fünfgruppigen Kindertagesstätte und der zwei Hortgruppen beauftragt. Anlage(n): Kindergartenbedarfsplanung in Lahr Raumbedarf/Flächenaufstellung BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 31/2018 1. Ergänzung Seite - 2 - Begründung: 1. Bedarf an Betreuungsplätzen und Räumlichkeiten/Flächenaufstellung Bereits mit Beschluss vom 21.11.2016 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, mit der Firma Hurrle Fonds GmbH & Co. KG einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von 30 Jahren über die Anmietung von Räumlichkeiten für eine fünfgruppige Kindertagesstätte, einschließlich zwei Hortgruppen sowie vier Klassenräumen mit Nebenräumen für die künftige Beschulung der Erstklässler der Geroldsecker Schule abzuschließen. Der private Eigentümer des Grundstücks ist zwischenzeitlich vom Vertrag mit der Fa. Hurrle zurückgetreten und hat den Vertrag mit der Firma Surbeck - Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG abgeschlossen. Das damals beschlossene Raumprogramm hat sich aufgrund des weiter steigenden Bedarfs (siehe Anlage 1) als zu klein erwiesen. Daher wurde bei der Vorstellung des Haushaltsplans 2018 im Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport am 22.11.2017 ein erweitertes Raumprogramm vorgestellt und diesem zugestimmt (Erweiterung um eine Gruppe für drei- bis sechsjährige Kinder und eine Krippengruppe). Im Vergleich zu diesem Beschluss vom 22.11.2017 hat sich die Flächenaufstellung für Kita/Hort/Schule in der Geroldsecker Vorstadt von 2344 qm auf ca. 3102 qm erhöht (Anlage 2). Die Veränderung der Gesamtfläche ergibt sich insbesondere aus den erhöhten Verkehrsflächen, die in der Bauweise des geplanten Gebäudes begründet sind (zusätzliche Fluchtwege, getrennte Erschließung von Kita und Hort/Schule, teilweise funktionale Nutzung der Flure wie z.B. im Bistro). Zusätzlich hat sich in den Detailplanungen ein weiterer Bedarf von 91 qm an neuen Räumlichkeiten (Büro im Hort, Teeküche bzw. Garderobe in der gesamten Kita, Müllabstellplatz sowie Garderoben für die Grundschule) ergeben. Außerdem wurde der Küchenbereich um ca. 25 qm erweitert und zusätzliche WCs für Mädchen und Jungen im Bereich des Erdgeschosses (wegen des Pausenbetriebes) geschaffen. Die Erweiterungen des Raumprogramms wurden als notwendig erachtet, sind mit den zuständigen Fachämtern abgestimmt und werden von diesen befürwortet. Die Mietkonditionen werden derzeit verhandelt und abschließend dem zuständigen Ausschuss zur Beratung vorgelegt. 2. Trägerschaft Kita/Hort Das geplante Gebäude in der Geroldsecker Vorstadt mit Kindertagesstätte, Hort und Schule wird zwei unterschiedliche Träger aufweisen. Das Deutsche Rote Kreuz - Kreisverband Lahr e.V., hat Interesse an der Trägerschaft der Kindertagesstätte sowie des Hortes und fasste in seiner Sitzung vom 25.01.2018 einen entsprechenden Vorstandsbeschluss. Eine zentrale fachübergreifende Stelle des DRK unterstützt den Kreisverband bei dem Vorhaben und gibt fachliche Hilfestellung. Regional ist das DRK bereits mehrfach als Träger aktiv, so z.B. in Hausach (Kita Sternschnuppe mit knapp 80 Plätzen) und in Waldshut (Waldkindergarten WAWAKI mit 20 Plätzen). Das DRK weist zudem einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro an Eigenmitteln auf und wird sich um Spendenakquise bemühen. Mit dem DRK würde im Falle einer Zustimmung ein Vertrag analog bereits bestehender Trägerschaftskonditionen abgeschlossen werden. Für Hort und Kita gelten dabei dieselben Grundlagen. Laut § 4 SGB VIII, in dem die Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe geregelt wird, ist neben der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Jugendhilfe und freier Jugendhilfe und der Selbstständigkeit der Träger der freien Jugendhilfe auch das Prinzip der Vorrangigkeit von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe formuliert. „Soweit geeignete Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen werden können, soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen. Die öffentliche Jugendhilfe soll die freie Drucksache 31/2018 1. Ergänzung Seite - 3 - Jugendhilfe nach Maßgabe dieses Buches fördern und dabei die verschiedenen Formen der Selbsthilfe stärken.“ Daher schlägt das Fachamt vor, die Trägerschaften wie oben benannt zu vergeben, da zudem mit den derzeitig vorhandenen Ressourcen die Trägerschaft einer weiteren fünfgruppigen Kita und eines zweigruppigen Hortes durch die Stadt Lahr nicht leistbar ist. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Senja Töpfer Amtsleiterin