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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 08/2012
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 15.10.2012, im Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:35 Uhr bis 21:10 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender:

Oberbürgermeister

Dr. Müller

SPD-Fraktion:

Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Dr. Caroli
Dreyer
Hirsch
Dr. John
Kleinschmidt
Schmidt
Trahasch

CDU-Fraktion:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Ackermann
Benz
Burger
Dörfler
Rompel
Schweickhardt
Straubmüller

Fraktion Freie Wähler:

Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bothor
Deusch
Girstl
Roth
Schwarzwälder
Wagenmann

Fraktion Die Grünen:

Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Granderath
Kaiser-Munz
Täubert
Vollmer

FDP-Fraktion:

Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Hauer
Kmitta
Uffelmann
Volk

Fraktionslos:

Stadtrat

Oßwald

-2-

beratende Mitglieder:

Ortsvorsteher
Ortsvorsteherin
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher

Bühler
Deusch
Girstl
Roth
Schweickhardt

entschuldigt fehlten:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Baum
Mauch
Wille

Protokollführung:

Herr

Papke

Zuhörende:

30

(als Stadträtin)
(als Stadtrat)
(als Stadtrat)
(als Stadtrat)

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3-

I. FRAGESTUNDE
Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderates
Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt.
II. BEKANNTGABE
Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 17. September 2012
gefassten Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat hat beschlossen, einem Vergleich in einem anhängigen
Gerichtsverfahren zuzustimmen.
2. Der Gemeinderat hat zu mehreren Personalangelegenheiten (Bewerbervorauswahl, Übernahme, Probezeitverkürzung, Beförderung) Beschlüsse gefasst.
III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
1.

Besetzung der Stelle „Zweite/-r Beigeordnete/-r der Stadt Lahr“
- Persönliche Vorstellung
- Wahl

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 112/2012 vom 01.10.2012
Haupt- und Personalamt, Abt. Personal, Organisation und Datenverarbeitung
Oberbürgermeister Dr. Müller erläutert den Ablauf des Verfahrens.
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1a) Der Bewerber Karl Langensteiner-Schönborn wird zur persönlichen Vorstellung
in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats zugelassen.
1b) Alle anderen Bewerber werden nicht zur persönlichen Vorstellung im Gemeinderat zugelassen.
2. Alle in der Bewerberliste geführten Bewerber werden zur Wahl zugelassen. Entsprechend wird der Stimmzettel verwendet, der alle Bewerber umfasst. Die
Stellenbesetzung erfolgt durch Wahl.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Im Anschluss erhält Bürgermeister Langensteiner-Schönborn die Gelegenheit zur persönlichen Vorstellung und nutzt diese, um Bilanz über seine bisherige Tätigkeit zu ziehen und
einen Ausblick auf die anstehenden Aufgaben zu geben.
Oberbürgermeister Dr. Müller gibt im Anschluss Gelegenheit zur Aussprache.
In Übereinstimmung mit dem Gremium werden Stadtrat Dörfler und Stadträtin Dreyer zu
Wahlhelfern bestellt. Die Wahl zum zweiten Beigeordneten erfolgt mit den vorbereiteten
Stimmzetteln, auf denen in alphabetischer Reihenfolge die Namen aller Bewerber/-innen
für dieses Amt aufgeführt sind.

-4Im Rahmen des Wahlgeheimnisses geben die Wahlberechtigten ihre Stimmen in den im
Sitzungssaal aufgestellten Wahlkabinen ab und werfen den Stimmzettel in die Wahlurne.
Nach Ende des Wahlgangs öffnen die Wahlbeisitzer die Wahlurne, zählen die Stimmzettel
und verlesen die einzelnen Stimmabgaben.
Als Ergebnis des ersten Wahlgangs stellt der Vorsitzende fest:
Von den 30 anwesenden Stimmberechtigten sind 30 Stimmzettel abgegeben worden.
Von den 30 Stimmzetteln sind 3 leer und damit ungültig abgegeben worden.
Die restlichen 27 Stimmen verteilen sich wie folgt:
Herr Karl Langesteiner-Schönborn

27 Stimmen

Damit ist im ersten Wahlgang Herr Karl Langensteiner-Schönborn gewählt. Der Vorsitzende spricht Herrn Karl Langensteiner-Schönborn seine Glückwünsche zur Wahl aus.
Herr Karl Langensteiner-Schönborn dankt für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und
nimmt die Wahl an.
2.

Entlassung aus dem Amt des Ortsvorstehers
Antrag von Ortsvorsteher Eberhard Roth, Stadtteil Kippenheimweiler
hier: Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes nach
§ 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 110/2012 vom 01.10.2012
Haupt- und Personalamt, Abt. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und
Stadtmarketing
Der Stadtrat Roth verlässt auf Grund seiner Befangenheit vor den Verhandlungen über
den Tagesordnungspunkt den Beratungstisch und nimmt im Zuhörerraum Platz.
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass für die Entlassung aus dem Amt des Ortsvorstehers ein wichtiger Grund gem. § 16 Abs. 1 GemO vorliegt und stimmt
deshalb dem Antrag von Ortsvorsteher Eberhard Roth auf vorzeitige Entlassung
zum 31.12.2012 zu.
Abstimmungsergebnis:
3.

Einstimmig.

Wahl des Ortsvorstehers für den Stadtteil Kippenheimweiler

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 113/2012 vom 05.10.2012
Haupt- und Personalamt, Abt. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und
Stadtmarketing
Oberbürgermeister Dr. Müller erläutert den Ablauf des Verfahrens und richtet an das Gremium die Frage, ob es weitere Vorschläge für das Amt des Ortsvorstehers des Stadtteils
Kippenheimweiler gibt. Dies ist nicht der Fall.
Das Gremium kommt im Anschluss über ein, dass offen gewählt werden kann.
Wahlergebnis:

Einstimmig.

-5Damit ist Herr Tobias Fäßler zum Ortsvorsteher des Stadtteils Kippenheimweiler gewählt.
Stadtrat Roth und Stadtrat Volk verlassen nach den Verhandlungen über den Tagesordnungspunkt die Sitzung.
4.

Landesgartenschau Lahr 2018 Wettbewerb „Ein Brückenschlag für Lahr“ –
Vorstellung des Siegerentwurfs durch die Verfasser EiSat / Reuter Henchoin
aus Berlin ( mündlicher Bericht)

Die Herren Reuter und Sattler stellen ihre jeweiligen Büros und die bereits gemeinsam
verwirklichten Planungen vor. Anschließend erläutern sie den Siegerentwurf zum Brückenbau im Landesgartenschaugelände.
Aus dem Gremium werden ergänzende Fragen gestellt, die durch die Referenten beantwortet werden. Der Entwurf wird allgemein begrüßt. Baubeginn soll nach derzeitigen
Planungen im Jahre 2016 sein. Es wird von einer Bauzeit von 6 Monaten ausgegangen.
5.

Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche
Prüfung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2011 der Stadt Lahr

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 091/2012 vom 16.08.2012
Rechnungsprüfungsamt
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Die Jahresrechnung für das HHJ 2011 wird auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit 85.482.939,88 € und auf der Einnahmenund Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes mit 13.582.145,84 € festgestellt.
2. Die geprüfte und geänderte Vermögensrechnung wird mit einem Endstand in
Höhe von 234.871.413,30 € festgestellt (Anlage 1).
3. Der Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 Abs. 3 GemO ortsüblich bekannt zu
geben.
Abstimmungsergebnis:

6.

27 Ja-Stimmen
0 Nein- Stimmen
1 Enthaltung

Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche
Prüfung des Jahresabschlusses 2010 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL)

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 107/2012 vom 25.09.2012
Rechnungsprüfungsamt
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1.

Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- und
Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2010 mit einer Bilanzsumme von
3.819.697,29 € und einem Jahresverlust von 57.531,53 € nach Abschluss
der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage
der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16
Eigenbetriebsgesetz fest.

-62.

Der Jahresverlust des Eigenbetriebs in Höhe von 57.531,53 € - bestehend
aus dem Jahresgewinn des Betriebszweiges Bau und Garten in Höhe von
33.794,53 € und dem Jahresverlust des Betriebszweiges Wald in Höhe von
91.326,03 € - wird aus dem Gewinnvortrag getilgt.

3.

Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.

4.

Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu
geben.

5.

Die bei der ersten Beschlussfassung fehlenden Anlagen des BGL werden
hiermit zur Feststellung nachgereicht.

Abstimmungsergebnis:
7.

Einstimmig.

Hospital- und Armenfonds Lahr
- Rechnungsergebnis für das Rechnungsjahr 2011

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 096/2012 vom 31.08.2012
Stadtkämmerei, Abt. Allgem. Finanzverwaltung und Haushalt
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr fasst den Beschluss über das Rechnungsergebnis für
das Rechnungsjahr 2011 nach Maßgabe der angeschlossenen Anlage „Rechnungsergebnis für das Rechnungsjahr 2011, Seite 1, Ziffern 1 bis 5“.
Abstimmungsergebnis:
8.

Einstimmig.

Hospital- und Armenfonds Lahr
hier: Jahresabschluss des Eigenbetriebs Alten- und Pflegeheim Spital für 2011

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 097/2012 vom 05.09.2012
Alten und Pflegeheim Spital
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr stellt den Jahresabschluss des Alten- und Pflegeheim Spital zum
31.12.2011 mit einer Bilanzsumme von 8.015.725,46 € und einem Jahresfehlbetrag von 905.114,24 € auf der Grundlage der in der angeschlossenen Anlage
enthaltenen Angaben fest.
2. Der Fehlbetrag des Jahres 2011 soll auf die neue Rechnung übertragen werden.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

-79.

Beteiligung der Energiewerk Ortenau Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
(ewo) an der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG und Elektrizitätswerk
Mittelbaden Verwaltungs AG;
Änderung des Gesellschaftsvertrages und Änderung der Satzung

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 089/2012 vom 30.07.2012
Stadtkämmerei, Abt. Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Der Gemeinderat stimmt der als Anlage beigefügten Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG zu.
2. Der Gemeinderat stimmt der als Anlage beigefügten Änderung der Satzung der
Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungsaktiengesellschaft zu.
3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung sowie der Hauptversammlung der Änderung des
Gesellschaftsvertrages und der Änderung der Satzung zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:

27 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen

10. Erhebung der Abwassergebühren in der Stadt Lahr;
Bericht über die Einführung der getrennten Abwassergebühren
Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 088/2012 vom 30.07.2012
Stadtkämmerei, Abt. Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Bericht zum Thema Erhebung der Abwassergebühren sowie die Einführung der getrennten Abwassergebühren in der Stadt
Lahr zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

11. Vermietung von Geräten und Fahrzeugen durch den
Bau- und Gartenbetrieb Lahr
hier: Vorstellung der Dienstanweisung zur Regelung der Vermietung von Geräten und Fahrzeugen (DA Gerätevermietung)
Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 109/2012 vom 26.09.2012
Bau- und Gartenbetrieb Lahr
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Inkrafttreten der Dienstanweisung Gerätevermietung mit Wirkung ab 01.11.2012 zu.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

-812. Oberrheinischer Narrentag 2013
Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 108/2012 vom 25.09.2012
Haupt- und Personalamt, Abt. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und
Stadtmarketing
Nach eingehender Diskussion zu dem Tagesordnungspunkt die sich darauf bezieht, dass
eine frühere Information wünschenswert gewesen wäre, fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Die Stadt Lahr gewährt der Lahrer Narrenzunft e.V. für die Durchführung des
23. Oberrheinischer Narrentags am 26./27.01.2013 in Lahr einen einmaligen
und zweckgebundenen Zuschuss in Form von städtischen Sach/Verrechnungsleistungen im Gegenwert von bis zu 45.000,-- €.
Die entsprechenden (Zuschuss-)Mittel sind im Haushaltsplan 2013 (Unterabschnitt Gemeinschaftspflege) zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis:

24 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen

13. Integriertes Klimaschutzkonzept für Lahr
Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 081/2012 vom 22.09.2012
Stabstelle Umwelt
Vor Eintritt in die Diskussion zum Tagesordnungspunkt teilt Oberbürgermeister Dr. Müller
mit, dass der Beschlussvorschlag entsprechend der Rückäußerungen aus den Gemeinderatsfraktionen im Hinblick auf die Ziffer 3 verändert wurde.
Im Rahmen der anschließenden Diskusssion wird die vorgeschlagene Änderung einhellig
begrüßt.
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Das Gremium beschließt das integrierte Klimaschutzkonzept für Lahr mit dem
Energie- und Klimapolitischen Leitbild der Stadt Lahr und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
2. Der 10-Jahre-Aktionsplan bildet den zeitlichen und finanziellen Rahmen zur
Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes und wird bei Bedarf an veränderte Einflussfaktoren angepasst.
3. Im Rahmen des integrierten Klimaschutzkonzeptes Lahr wird eine Stelle „Klimaschutzmanagement“ geschaffen.
Die Ausgestaltung hinsichtlich Dauer, Stellenumfang, Eingruppierung sowie organisatorischer Zuordnung wird im Haupt- und Personalausschuss vorberaten
und anschließend in den Stellenplanentwurf 2013 zur Beschlussfassung des
Gemeinderats aufgenommen.

-94. Das Controlling im kommunalen Gebäudebereich (Energiebericht), im Rahmen
des eea und des Klimaschutzkonzeptes wird aufeinander abgestimmt.
5. Über die Umsetzung der Energie- und Klimaschutzmaßnahmen wird regelmäßig informiert.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

14. Sechsspuriger Ausbau der BAB 5 in Südbaden südliche von Offenburg als
wichtiger Bestandteile eines integrierten Verkehrskonzepts zur Sicherung von
Wirtschaftskraft und Lebensqualität in Südbaden
Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 076/2012 vom 28.09.2012
Stabstelle OB-Büro
Wirtschaftsförderer Herr Dr. Siegele erläutert die Hintergründe der Vorlage. Zu diesem
Tagesordnungspunkt kommt es innerhalb des Gremiums zu einer engagierten Diskussion,
insbesondere im Hinblick auf die Vereinbarkeit eines solchen Vorhabens mit den Intensionen eines Klimaschutzkonzepts.
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Der Gemeinderat verabschiedet die Resolution, die eine Aufnahme des sechsspurigen Ausbaus der Bundesautobahn (BAB) 5 von Offenburg bis Teningen in
den „vordringlichen Bedarf“ des nächsten Bundesverkehrswegeplans (BVWP)
fordert.
2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, in regionalen Gremien, in denen
die Stadt Lahr vertreten ist, sowie bei den benachbarten Städten um Unterstützung für die Resolution und deren Anliegen zu werben.
Abstimmungsergebnis:

20 Ja-Stimmen
5 Nein-Stimmen
3 Enthaltungen

15. Baulandpreise SCHUTTHALDE, Gemarkung Mietersheim
Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 105/2012 vom 12.09.2012
Vermessungs- und Liegenschaftsamt, Abt. Liegenschaften und Verwaltungsservice
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Die Stadt veräußert die städtischen Bauplätze im Gebiet SCHUTTHALDE, Gemarkung Mietersheim, zum Grundstückskaufpreis von 125,00 Euro/m²
(zuzüglich öffentlich-rechtlicher Beträge)
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

- 10 16. Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET WEST, 3. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss
Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 104/2012 vom 10.09.2012
Stadtplanungsamt
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Die Abwägung vom 9. August 2012 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET WEST, 3.
Änderung (Entwurf) wird beschlossen.
2. Der Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET WEST, 3. Änderung wird in der beigefügten Fassung vom 9. August 2012 als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

17. Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 2. Änderung
- Beratung des Entwurfs
- Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange (Offenlage)
Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 094/2012 vom 21.08.2012
Stadtplanungsamt
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Der Entwurf zum Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD,
2. Änderung, vom 21.08.2012 wird gebilligt.
2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (2)
BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 (2) BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

18. Bebauungsplan ALTSTADTQUARTIER 36 – Rappentorgasse, 1. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss
Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 076/2012 vom 28.09.2012
Stabstelle OB-Büro
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Die Abwägung vom 12. September 2012 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan ALTSTADTQUARTIER 36 –
Rappentorgasse, 1. Änderung (Entwurf) wird beschlossen.
2. Der Bebauungsplan ALTSTADTQUARTIER 36 – Rappentorgasse, 1. Änderung
wird in der beigefügten Fassung vom 12. September 2012 als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

- 11 19. Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN DER
INNENSTADT, 2. Änderung
- Beratung des Entwurfs
- Aufstellungsbeschluss
- Offenlage
Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 103/2012 vom 14.09.2012
Stadtplanungsamt
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Für den im Bestandsplan dargestellten Bereich wird ein qualifizierter Bebauungsplan mit der Bezeichnung VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND
ANDERE IN DER INNENSTADT, 2. Änderung aufgestellt.
2. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten
Verfahren durchgeführt.
3. Auf der Grundlage des Entwurfs vom 14.09.2012 ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2
BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage).
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Vor Ende der Tagesordnung teilte Oberbürgermeister Dr. Müller mit, dass der Punkt
IV. Offenlegungsverfahren, Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am
17. September 2012, aus organisatorischen Gründen abgesetzt wird.

Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.

Lahr/Schwarzwald, 15. Oktober 2012

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin