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Gemeinderat als Stiftungsrat (Hospital- und Armenfonds Lahr - Bildung von Haushaltsresten für das Rechnungsjahr 2017)

                                    
                                        Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat
Amt: 201
Herzog

Datum: 15.03.2018

Az.: 892.41

Drucksache Nummer:
71/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

09.04.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

16.04.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Hospital- und Armenfonds Lahr
- Bildung von Haushaltsresten für das Rechnungsjahr 2017

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und
Armenfonds Lahr beschließt für das Rechnungsjahr 2017 die Bildung folgender
Haushaltsreste:
- Haushaltsausgaberest bei der Finanzposition
2.8800.996000 „Zuführung Kapitalrücklage EB Spital“ i.H.v. € 150.000,- Haushaltseinnahmerest bei der Finanzposition
2.8800.362000 „Mittel Stadt Lahr f. Kapitalzuführung“ i.H.v. € 150.000,-

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 71/2018

Seite - 2 -

Begründung:

Mit Beschluss vom 28.01.2013 hat der Gemeinderat der Stadt Lahr die Verwaltung dazu ermächtigt, der Stiftung Hospital- und Armenfonds zur Stärkung der Kapitalrücklage des Eigenbetriebs Spital – Wohnen und Pflege – aus dem Kernhaushalt Mittel in Höhe von bis zu
€ 2.500.000,- zuzuführen. Ein entsprechender Ansatz war im Haushaltsplan 2013 der Stadt
Lahr veranschlagt.
Da die buchungstechnische Abwicklung über die Trägerstiftung des Eigenbetriebs erfolgen
muss, war die Kapitalzuführung auch im Haushaltsplan des Hospital- und Armenfonds in
Form eines Einnahme- und eines Ausgabeansatzes im Vermögenshaushalt in entsprechender
Höhe zu veranschlagen.
In den Rechnungsjahren 2013 bis 2016 wurden in Tranchen insgesamt € 2.350.000,-, jeweils
in Abhängigkeit vom Bedarf an liquiden Mitteln, an den Eigenbetrieb ausbezahlt. Im Rechnungsjahr 2017 ist kein weiterer Abruf erfolgt.
Um die haushaltsrechtliche Voraussetzung für gegebenenfalls erforderliche Zuführungen im
Haushaltsjahr 2018 zu schaffen, sollte für die Stiftung Hospital- und Armenfonds ein Haushaltsausgaberest bei der Finanzposition 2.8800.996000 „Zuführung Kapitalrücklage EB Spital“
und ein Haushaltseinnahmerest bei der Finanzposition 2.8800.362000 „Mittel Stadt Lahr f. Kapitalzuführung“ in Höhe des jeweils möglichen Restbetrags i.H.v. € 150.000,- gebildet werden.

Es wird darum gebeten, die vorseitige Beschlussempfehlung zu fassen.

____________________
Dr. Wolfgang G. Müller
Stiftungsratsvorsitzender

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Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer