Beschlussvorlage (Übertragung von Anlagen im Bau auf die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH (Haushaltsjahr 2017))
16. April 2018
Beschlussvorlage Amt: 203/201 Kollmer/Dinger Datum: 21.02.2018 Az.: 20/203 Drucksache Nr.: 53/2018 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 09.04.2018 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 16.04.2018 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen LGS GmbH Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Übertragung von Anlagen im Bau auf die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH (Haushaltsjahr 2017) Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt rückwirkend zum 01.01.2017 die Übertragung der vor der Gründung der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH (LGS GmbH) für die Gartenschau begonnenen bzw. geschaffenen Anlagen mit entstandenen Ausgaben in Höhe von 1.726.496,47 € an die LGS GmbH. Die entsprechenden Positionen bzw. Ausgaben werden bei der Stadt - Hauptkasse - bis dato als Anlagen im Bau geführt. Die Übertragung im Gegenwert von 1.726.496,47 € erfolgt ohne Geldfluss im Wege der Verrechnung über die für das Jahr 2017 neu eingerichtete Ausgabe-Finanzposition 2.5850.987990/998 (Landesgartenschau 2018 -Übertragung von Anlagen im Bau an die LGS-GmbH und gleichzeitiger Vereinnahmung in betragsidentischer Höhe auf der ebenfalls neu angelegten Finanzposition 2.5850.347990/001 (Landesgartenschau 2018 -Übertragung von Anlagen im Bau an die LGS-GmbH -Verrechnung-). Zwischen den beiden vorstehenden Finanzpositionen wird für das Jahr 2017 eine haushaltsrechtliche UD-Beziehung (= Unechte Deckungsfähigkeit) eingerichtet. Anlage(n): Übernahme Anlagen im Bau durch die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 53/2018 Seite - 2 - Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 12.05.2014 die Gründung und Beteiligung an der LGS GmbH beschlossen. Im Weiteren hat die Stadt auf Vertragsbasis die LGS GmbH beauftragt, alle Baumaßnahmen (Rahmen- und Kostenplan einschließlich der Maßnahmen nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019) die zur Ausrichtung der Landesgartenschau Lahr 2018 notwendig sind, in eigener Zuständigkeit durchzuführen und in ihrer Buchführung entsprechend zu dokumentieren. Damit jedoch alle Kosten der (Bau-)Maßnahmen bei der LGS GmbH Berücksichtigung finden können ist es notwendig, die vor Gründung der LGS GmbH in Höhe von 1.726.496,47 € bereits angefallenen Kosten auf die Gesellschaft zu übertragen. Diese Kosten werden bislang im Anlagenachweis der Stadt - Hauptkasse - als Anlagen im Bau geführt. Eine Einzelübersicht über die zur Übernahme vorgesehenen Anlagen im Bau, kann der Anlage zu dieser Vorlage entnommen werden. Die Übertragung dieser Anlagen im Bau in Summe von 1.726.496,47 € soll rückwirkend zum 01.01.2017 ohne Geldfluss durch eine Verrechnungsbuchung bei der Stadt - Hauptkasse - über die neu eingerichtete Finanzposition 2.5850.987990/998 (Landesgartenschau 2018 -Übertragung von Anlagen im Bau an die LGS-GmbH) und gleichzeitiger Vereinnahmung in betragsidentischer Höhe auf der ebenfalls neuen Finanzposition 2.5850.347990/001 (Landesgartenschau 2018 -Übertragung von Anlagen im Bau an die LGS-GmbH -Verrechnung-) sowie korrespondierenden Buchungsvorgängen bei der LGS GmbH erfolgen. Zwischen den beiden für das Jahr 2017 neu anzulegenden Finanzpositionen 2.5850.987990/998 und 2.5850.347990/001 soll eine haushaltsrechtliche UDBeziehung (= Unechte Deckungsfähigkeit) eingerichtet werden. Damit entfällt die Notwendigkeit für eine entsprechende Mehrausgabenbewilligung. Mit Auflösung der LGS GmbH, werden die Anlagen wieder mit dem um Abschreibungen geminderten Wert in das Anlagevermögen der Stadt übergehen. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Markus Wurth Stellv. Stadtkämmerer