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Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben Sanierung der Straßenbeleuchtung in Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 201
Dinger

Datum: 23.05.2018 Az.: 201/Dg

Drucksache Nr.: 132/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

18.06.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

02.07.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben
Sanierung der Straßenbeleuchtung in Lahr

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat bewilligt für die Sanierung der Straßenbeleuchtung gemäß § 84 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2018 überplanmäßige
Ausgaben bei der Haushaltsstelle
1.6700.510100 (Straßenbeleuchtung - Umrüstung der Leuchtmittel) i.H.v. 325.000,00 €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2018 um 325.000,00 € verringerte Zuführung zum Vermögenshaushalt bzw. erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Die endgültige Deckung der Mehrausgaben erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt mittels neuerlichen Ratsbeschluss.
2. Für die weitere blockweise Umrüstung der Straßenbeleuchtung in den Jahren 2019 und
2020, sind folgende Mittel bereitzustellen (Selbstbindungsbeschluss):
- 680.000,00 € in den Haushaltsplan 2019
- 680.000,00 € in den Haushaltsplan 2020

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 132/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Um den drohenden ökologischen, ökonomischen und sozialen Folgen des Klimawandels
entgegenzuwirken, rüstet die Stadt Lahr u.a. bei der Sanierung der Straßenbeleuchtung seit
Jahren auf energieeffiziente LED-Leuchten um.
Die folgende Abbildung zeigt die prozentualen Einsparmöglichkeiten verschiedener Leuchtmittel gegenüber Quecksilberdampf-Hochdrucklampen, wie sie früher bei der Straßenbeleuchtung Verwendung fanden.
Leuchtenanzahl in Lahr
Stand nach Investitionen 2. Q 2018
i.H.v. 209.000 € (ca. 288 Leuchten)

492 Stk.

2.373 Stk.
1.881 Stk.
0 Stk.
1.840 Stk.
0 Stk.
1.966 Stk.
6.179 Stück (Summe)

Quelle: www.licht.de
Seit dem Jahr 2011 rüstet die Stadt Lahr ihre Straßenbeleuchtung über Förderprogramme
des Bundes und des Landes Baden-Württemberg auf LED-Leuchten um. Innerhalb des Zeitraumes 2011 bis einschließlich dem Jahr 2017 wurden dadurch rd. 1.180 Leuchten in Lahr
auf LED saniert. Dies führt nunmehr bezogen auf diese sanierten Leuchten bereits zu rd.
479.000 kWh Strom oder rd. 80%, die jährlich eingespart werden können. Diese Energieeinsparung führt rechnerisch mittlerweile zu einer CO2-Minderung von rd. 290 Tonnen pro Jahr
bzw. zu rd. 5.800 Tonnen über die zu erwartende Lebensdauer von ca. 20 Jahren. Dies entspricht wiederum dem Einsparpotenzial von Strom von rd. 140 zwei-Personen-Haushalten
(durchschnittliche Haushaltsgröße in Deutschland 2015 gem. Statistisches Bundesamt). Daneben können zudem bereits jährlich rd. 96.000 € an Stromkosten eingespart werden. Investiert wurden in Lahr in diesem Zeitraum rd. 695.000 € (brutto) in die Sanierung der Straßenbeleuchtung. Hierfür erhielt die Stadt Lahr Fördermittel von insgesamt rd. 180.000 € (= rd.
25%). Der Eigenanteil der Stadt Lahr an den Sanierungsmaßnahmen betrug damit rd.
515.000 € (netto). Durch die beträchtlichen Stromkosteneinsparungen von bisher durchschnittlich 80% pro sanierter Leuchte, amortisieren sich die Nettoinvestitionen der Stadt Lahr
in diesem Bereich bereits nach rd. 5 bis 6 Jahren.
Vereinzelt werden in Lahr auch Straßenleuchten außerhalb der Förderprogramme saniert,
wenn dies dringend notwendig ist (z.B. Totalausfall einer Leuchte) und daher nicht planbar
war. In Neubaugebieten oder Radwegen kommen seit Jahren nur noch LED-Leuchten als
Erstausrüstung zum Einsatz. Daher belaufen sich die LED-Leuchten in Lahr bereits auf 1.966
Stück bzw. machen bereits einen Anteil von rd. 32% an allen Straßenleuchten aus.

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Seite - 3 -

Deutlich wird das Einsparpotenzial u.a. von LED-Leuchten auch bei einem Mehrjahresvergleich der Anzahl der Leuchten und des Stromverbrauches. Trotz eines Anstiegs der Leuchtenanzahl in Lahr vom Jahr 2011 zum Jahr 2018 um rd. 17%, wird der Stromverbrauch in
gleichem Zeitraum um rd. 20% niedriger ausfallen (vgl. nachfolgende Grafik).

Lahr u. Ortsteile
Leuchtenzahl / Energieverbrauch

6000

5515

5000

4723
4372

4449

4544

4773

4896

5022

5216

5077

5659

6112
5752

5879

6179

5918

5293

Anzahl Leuchten

4649

Verbrauch/Jahr [MWh]

4000
3730

3730

3697

3249
3651

3501

3525

3508

3000

3297

3278

3261
2928

3426

2996

2930

3323

2734

2634

2000

1000

0
2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

Jahr

Lahr u. Ortsteile
Durchschnittliche Anschlußleistung je Leuchte in Watt

250

200

213

210

203

196
185

185

179
171
164

150

156

156
149

144
127

127

124

100

112

107

50

0
2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Jahr
Quelle: Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG
(Energieverbrauch 2018 geschätzt, da der Verbrauch für 2018 erst in 12/2018 festgestellt wird).

2017

2018

Drucksache 132/2018

Seite - 4 -

Vor dem Hintergrund der seit 2015 geltenden Effizienzanforderungen der Ökodesignrichtlinie
und dem daraus resultierenden Verlust der CE-Kennzeichnung für QuecksilberdampfHochdrucklampen stehen künftig für diese Leuchtenarten keine Ersatzleuchtmittel mehr zur
Verfügung. Auch gelten für Halogen-Metalldampflampen (HQI-Lampen) seit April 2017 strengere Mindestwerte für Energieeffizienz und Lebensdauer. Daher hatte sich die Stadt Lahr bereits 2017 dazu entschlossen, im Jahr 2018 die Straßenbeleuchtung im Umfang von
200.000 € (brutto) zu sanieren, was bereits eine beträchtliche Steigerung zu früheren Jahren
darstellte. Entsprechend stellte der Gemeinderat die Haushaltsmittel für das Jahr 2018 zur
Verfügung.
Bis Ende 2017 wurden Maßnahmen im Umfang von rd. 209.000 € zur Umsetzung im Jahr
2018 für eine Förderung beantragt. Dabei handelt es sich, in Absprache mit dem Fachplaner,
um die möglichst ineffizientesten Straßenleuchten die sich in möglichst zusammenhängenden Straßenzügen befinden (möglichst keine Zerstückelung). Mittlerweile liegen die Zuwendungsbescheide für diese Maßnahmen vor, die auch mit der maximalen Förderung von 25%
bzw. rd. 52.220 € bedacht wurden. Anfang 2018 kam unter der Leitung von Herrn Bürgermeister Petters eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Abt.
Tiefbau, der Stabsstelle Umwelt, dem Rechnungsprüfungsamt und der Stadtkämmerei zu
weiteren Beratungen bez. dem zukünftigen Vorgehen bei der Sanierung der Straßenbeleuchtung zusammen. Gegenstand dieser Beratungen waren auch alternative Vorgehensweisen
bei der Sanierung der Straßenbeleuchtung wie z.B. ein Contracting. Beim Contracting übernimmt ein privatwirtschaftliches Unternehmen (Contractor) Aufgaben der Stadt (Contractingnehmer). Diese können von Planung, Finanzierung, Bauausführung bis hin zum Betrieb der
Straßenbeleuchtung einschließlich deren Energieversorgung reichen. Die Stadt zahlt dem
Contractor hierfür ein vertraglich vereinbartes Entgelt. Wie sich jedoch zeigte, lies sich das
Contracting auf Basis der vorhandenen Datenlage nicht als die wirtschaftlichere Vorgehensweise darstellen. Im Hinblick auf das bekannte Einsparpotenzial bei der Straßenbeleuchtung
und dem absehbar weiteren Verbotes von Leuchtmitteln kam man dann in der Arbeitsgruppe
darüber ein, die Straßenbeleuchtung in Lahr noch zügiger umrüsten zu wollen. Bis Ende dem
Jahr 2020 sollten dann möglichst alle sehr ineffizienten Leuchten in Lahr umgerüstet sein.
Dabei handelt es sich hauptsächlich um die auf Seite 2 dieser Beschlussvorlage neben der
Graphik aufgeführten 2.373 Leuchten (Quecksilberdampf-Hochdrucklampen und Natriumdampf-Hochdrucklampen). Als Sofortmaßnahme für das Jahr 2018 sollten zusätzliche Maßnahmen zur Förderung beantragt werden, bis der Betrag von ca. 500.000 € erreicht wäre.
Auf das Gespräch der Arbeitsgruppe erfolgte ein Gespräch mit dem Fachplaner, welcher für
das Jahr 2018 weitere geeignete und zusammenhängende Straßenzüge mit Investitionskosten im Umfang von rd. 316.000 € zusammenfasste um auf die gewünschten rd. 500.000 € in
2018 zu kommen. Diese Maßnahmen wurden innerhalb des Antragszeitraumes 01.01.2018 31.03.2018 zur Förderung beantragt. Seit dem 04.06.2018 liegt für diese Maßnahmen auch
ein Förderbescheid vor, welcher eine Förderung i.H.v. rd. 79.000 € (= 25%) vorsieht.
Sofern der Gemeinderat der beantragten überplanmäßigen Ausgabe bei der Straßenbeleuchtung i.H.v. 325.000 € zustimmt und damit die Haushaltsmittel für 2018 von 200.000 € auf
525.000 € erhöht, können beide o.g. Maßnahmen (209.000 € und 316.000 €) noch im Jahr
2018 durchgeführt werden. Diese beiden Maßnahmen, die die Sanierung von rd. 675 Leuchten beinhalten, werden voraussichtlich zu rd. 390.000 kWh (= rd. 80%) an Energieeinsparung
bzw. zu einer CO2-Minderung von rd. 230 Tonnen pro Jahr bzw. zu rd. 4.600 Tonnen über
die zu erwartende Lebensdauer von ca. 20 Jahren führen. Dies würde einem Einsparpotenzial von Strom von rd. 115 zwei-Personen-Haushalten entsprechen.
Wie bereits erwähnt, stehen (absehbar) zukünftig einige Leuchtenarten nicht mehr zum Kauf
zur Verfügung bzw. sind diese für einen weiteren Einsatz zu sehr ineffizient. Daher wird vorgeschlagen, dass der Gemeinderat im Wege der Selbstbindung für die weitere Sanierung der
Leuchtmittel jeweils für den Haushaltsplan 2019 und 2020 Haushaltsmittel i.H.v. 680.000 €
bereitstellt (Selbstbindungsbeschluss). Mit diesen Bruttoinvestitionen wären dann nach der-

Drucksache 132/2018

Seite - 5 -

zeitiger Datenlage alle auf Seite 2 dieser Beschlussvorlage neben der Graphik aufgeführten
2.373 Leuchten (Quecksilberdampf-Hochdrucklampen und Natriumdampf-Hochdrucklampen)
sanierbar und darüber hinaus voraussichtlich auch Teile der dort mit 1.840 Stück aufgeführten Hochdruck-Entladungslampen.
Da derzeit im Leuchtenbestandsverzeichnis nicht von allen alten Straßenleuchten die
Leuchtmittel erfasst sind, dies sind ca. 80 Leuchten, kann auch nur schwer abgeschätzt werden, in welchem Umfang im Jahr 2020 bereits Teile der weniger effizienten 1.840 HochdruckEntladungslampen saniert werden können. Die Sanierungskosten der ca. 80 unbekannten
Leuchtmittel können vom einfachen Leuchtmitteltausch in einer Größenordnung von rd. 200 €
bis zur aufwendigen Sanierung von rd. 1.800 € pro Leuchte schwanken. Daher können derzeit auch nur schwer Angaben zu den Einsparungen gemacht werden. Auf Basis der momentan bekannten Altleuchten die in den Jahren 2019 und 2020 umgerüstet werden sollen, kann
zunächst von rd. 740.000 kWh Stromersparnis pro Jahr (= 215 zwei-Personen-Haushalten)
und einer CO2-Minderung von rd. 430 Tonnen pro Jahr bzw. 8.600 Tonnen über die zu erwartende Lebensdauer von ca. 20 Jahren ausgegangen werden. Im Jahr 2021 sollten dann
planmäßig über 70% der Straßenleuchten auf LED-Leuchten saniert sein.
Für den überwiegenden Teil der 2019 und 2020 zur Sanierung vorgesehenen Leuchten, kann
grundsätzlich mit einer Förderung i.H.v 25% gerechnet werden, da bei diesen Einsparungen
bei den Treibhausgasemissionen von mindestens 80% vorliegen. Sollten Leuchten eine Ersparnis bei den Treibhausgasemissionen von „lediglich“ mindestens 70% bis unter 80% aufweisen, kann grundsätzlich „nur“ mit einer Förderung i.H.v. 20% gerechnet werden. Werden
bei Leuchten „lediglich“ Einsparungen bei den Treibhausgasemissionen von unter 70% erzielt, sind diese nach den Förderbestimmungen nicht förderfähig.
Die Maßnahme 2019 soll im Antragszeitraum 01.07.2018 - 30.09.2018 (gem. Fördervorgaben ist eine Umsetzung im Zeitraum 01.03.2019 - 29.02.2020 einzuplanen) und die Maßnahme 2020 im Antragszeitraum 01.01.2019 - 31.03.2019 (gem. Fördervorgaben ist eine
Umsetzung im Zeitraum 01.09.2019 - 31.08.2020 einzuplanen) zur Förderung beantragt werden, weshalb zum jetzigen Zeitpunkt nach Ansicht der Verwaltung ein Selbstbindungsbeschluss des Gemeinderates gefasst werden sollte.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED die
sich am schnellsten amortisierende Energieeffizienzmaßnahme ist und damit ein wichtiger
und nachhaltiger ökonomischer und ökologischer Beitrag leistet.

Dr. Wolfgang G. Müller

Jürgen Trampert