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Beschlussvorlage (Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragabschluss für die Spielzeit 2019/2020)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 41
Stehle

Datum: 09.05.2018 Az.: 301.4/be

Drucksache Nr.: 125/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Kulturausschuss

26.06.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

09.07.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

23.07.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragabschluss
für die Spielzeit 2019/2020
Beschlussvorschlag:

1) Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die Veranstaltungsbuchungen der
Spielzeit September 2019 bis Juli 2020 Künstlern/Agenturen/Firmen ab sofort
verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird hiermit Amt 41 auch die Bewirtschaftungsbefugnis für die Haushaltsstelle 1.3310.620000 (Theater- und Konzertaufwand) mit einem Zuschussbedarf von Euro 159.000,- erteilt. Dieser Beschluss umfasst auch die im betr. Unterabschnitt zugehörigen BGL-Kosten in Höhe der im Haushalt 2018 bereitgestellten Mittel.
2) Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die nachfolgend genannten Bereiche
des Kultur-Etats Künstlern/Galerien/Agenturen/Firmen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird Amt 41 die Bewirtschaftungsbefugnis für diese Etat-Bereiche für den Haushalt 2019 erteilt:
2.1) Kultursommer - Einzelplan 3 / UA 3661: In der im Haushalt 2018 bereitgestellten Höhe.
2.2) Betriebsausgaben Kunstausstellungen - Einzelplan 3 / UA 3210: In der im Haushalt 2018 bereitgestellten Höhe.
2.3) BGL-Kosten Kunstausstellungen/Städt. Galerie - Einzelplan 3 / UA 3210: In der im Haushalt
2018 bereitgestellten Höhe von Euro 19.100,-.
2.4) Puppenparade Ortenau 2019 - Kosten Lahrer Festival-Beteiligung aller städtischen Veranstalter - Einzelplan 3 / UA 3310: Gegenüber 2018 um ca. Euro 2.000,- in den Ausgaben und Einnahmen erhöht und insofern voraussichtlich bei gleichbleibendem Zuschussbedarf.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 125/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Ausgangspunkt des Haushaltsvorgriffs:
Laut § 39 Abs. 2 Nr. 3 der Gemeindeordnung BW kann nur der Gemeinderat den Erlass von
Satzungen (Haushaltssatzung) und Rechtsverordnungen beschließen, was einen Vorgriff auf
künftige Haushaltsjahre einschließt.
In Abstimmung zwischen dem Kulturdezernenten, dem Kulturamt, der Stadtkämmerei und
dem Rechnungsprüfungsamt wurde deshalb zurückliegend vereinbart, wegen der Notwendigkeit des Haushaltsvorgriffs für den frühzeitigen Abschluss u.a. des Veranstaltungs- und
Kunstprogramms einerseits und der erforderlichen Rechtssicherheit andererseits auf eine
durch Gemeinderatsbeschluss gesicherte Basis zu stellen.
Dieser Weg ist aufgrund der gesetzlichen Vorgabe auch für die Spielzeit 2019/2020 wieder
zu beschreiten - in selber Weise, wie bereits bisher jährlich seit der Spielzeit 2010/2011 weil deren Planung einschließlich der hierfür notwendigen Vertragsverhandlungen und Zusagen spätestens im August 2018 begonnen werden muss.
Das Kulturamt muss aus den hier dargelegten Gründen in der Gemeinderatssitzung im Juli
2018 einen Beschluss zur Freigabe folgender Veranstaltungs- und anderer Kultur-Etats, einschließlich der jew. zugehörigen BGL-Kosten, erhalten. Dies wird hier nachfolgend im Einzelnen beantragt.
Zu Beschlussvorschlag 1)
Veranstaltungsprogramm (Theater, Konzerte etc.)
Die Kulturämter der Städte, die ihr Veranstaltungsprogramm auf der Basis von Tourneeangeboten zusammenstellen, müssen alljährlich spätestens ab August - dem Monat, in welchem die ersten Gastspielangebote bei den Kulturämtern eingehen - in der Lage sein, Veranstaltungen und Termine zu buchen und verbindliche Zusagen gegenüber Agenturen, Theatern, Orchestern und Künstlern auszusprechen, da diese Angebote sonst nicht mehr verfügbar sind, vor allem dann, wenn es sich um besonders attraktive Veranstaltungsangebote z.B.
mit bekannten Schauspielern handelt.
Jeweils im Oktober findet die Inthega*-Herbsttagung statt, auf welcher alle maßgeblichen
Tournee-Agenturen und Produzenten wie auf einer Messe vertreten sind und auf der die Kulturämter ihr Veranstaltungsprogramm für die nächste Spielzeit jeweils von September des
nächsten bis Sommer des übernächsten Jahres verbindlich buchen müssen, weil im Anschluss daran die Tourneen terminiert werden.
Ein weiterer Grund für die frühen Buchungen ist der notwendige zeitliche Vorlauf für die Herstellung des nächsten Magazins „LahrKultur“ und in Verbindung damit die Einhaltung der in
den Abonnement-Bedingungen festgesetzten Angebots- und Kündigungs-Fristen (betrifft derzeit gut 1.000 gebuchte Abo-Plätze).
Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen:
Veranstaltungsprogramm für die Spielzeit 2019 bis Juli 2020
Theater- und Konzertaufwand - Einzelplan 3 / UA 3310 und Eintrittsgelder - Einzelplan 3
/ UA 3310 mit einem Zuschussbedarf von Euro 159.000,-.
Dieser Beschluss umfasst auch die im betr. Unterabschnitt zugehörigen BGL-Kosten in
Höhe der im Haushalt 2018 bereitgestellten Mittel.
Änderung: Eine eher unbedeutende Änderung ergibt sich hier erneut nur durch erhöhte
Ausgaben, im selben Maß aber auch erhöhte Einnahmen, was im Wesentlichen an einer
erneuten größeren Zahl von Veranstaltungen mit prozentualer Einnahmeteilung liegt. Hier
steigen die Ausgaben voraussichtlich auf rund 419.000,- und die Einnahmen auf rund Euro
260.000,-, mit voraussichtlich weiterhin dem bisherigen Zuschussbedarf von rund
Euro 159.000,-.

Drucksache 125/2018

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Zu Beschlussvorschlag 2.1)
Kultursommer „Sternschnuppen“
Auch für den Lahrer Kultursommer sind die vorgenannten frühen Zusage- und Vertragsmöglichkeiten unerlässlich, da sowohl die Ankündigungen und Einladungen an die Lahrer Kulturtreibenden und Kulturträger sehr frühzeitig herausgegeben werden müssen, als auch ebenso
frühzeitig die Anzeigen-Akquisition, die Werbegestaltung, die entsprechende Seite auf der
städtischen Homepage und weitere Vorarbeiten für die nächste Auflage des Kultursommers in
Arbeit genommen und Aufträge erteilt werden müssen.
Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen:
Kultursommer „Sternschnuppen“
Lahrer Kultursommer - Einzelplan 3 / UA 3661: In der im Haushalt 2018 bereitgestellten
Höhe. Zuschussbedarf/Budget in Höhe von Euro 6.900,Keine Änderung gegenüber Haushalt 2018
Zu Beschlussvorschlag 2.2 und 2.3)
Kunstausstellungen (Städt. Galerie, Kunst in die Stadt!, KunstVisite) und BGL-Kosten
Ähnlich wie im Veranstaltungsbereich verhält es sich auch mit den Planungen und zeitlichen
Vorläufen für Kunstausstellungen. Um Künstler muss man sich als Aussteller selbst und zudem möglichst frühzeitig bemühen, sich auf dem Laufenden halten und vor allem mit den
gewünschten Künstlern selbst früh in Kontakt treten. In dieser Sparte werden, im Unterschied zu fast allen anderen, von Künstlerseite so gut wie keine Angebote/Bewerbungen eingesandt.Die zeitlichen Vorläufe sind im Kunstbereich daher noch länger als oben genannt - abhängig
von der Qualität des betreffenden Künstlers und damit abhängig von seinen noch freien Ausstellungsterminen. Hier ist die für den Veranstaltungsbereich oben schon genannte Vorlauffrist von eineinhalb bis zwei Jahren schon das Minimum, um ein interessantes, qualitativ
hochwertiges Kunstprogramm präsentieren zu können. Dies gilt für die Ausstellungen der
Städtischen Galerie und noch mehr für die Reihe „Kunst in die Stadt!“. Auch hier ist die frühzeitige Zusagemöglichkeit unverzichtbare Arbeitsgrundlage. Auch die Tage des offenen Ateliers, die „KunstVisite Lahr“, muss für Kulturamt und Lahrer Künstler frühzeitig planbar sein
und vorbreitet werden können.
Wegen der immer erforderlichen, wichtigen Kunsttransporte, Verpackungs- und Ladearbeiten, Sockelvorbereitungen, u. U. Krananmietung und Vielem mehr, müssen hiermit zwingend
auch die zugehörigen BGL-Kosten schon frühzeitig freigegeben werden.
Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen:
Kunstausstellungen (Städt. Galerie, Kunst in die Stadt!, KunstVisite) und zugehörige
BGL-Kosten
Betriebsausgaben Kunstausstellungen - Einzelplan 3 / UA 3210: In der im Haushalt 2018
bereitgestellten Höhe von Euro 19.100,Keine Änderung gegenüber Haushalt 2018

Zu Beschlussvorschlag 2.4)
PuppenParade Ortenau - Interkommunales Figurentheaterfestival
Ebenso gilt diese Notwendigkeit des Buchungsvorlaufs für die PuppenParade Ortenau, die
jeweils bereits im März des Folgejahres stattfindet, Buchungen und Zusagen also schon spätestens im Sommer des Vorjahres stattfinden müssen, um das Programm und das Programmheft rechtzeitig im Herbst des Vorjahres fertigstellen zu können. Umso mehr sich die
interkommunale Zusammenarbeit für dieses kreisweite Festival in den zurückliegenden

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Jahren professionalisiert, erweitert und eingespielt hat, umso dringender wurde zwischenzeitlich auch der frühzeitige Buchungsbeginn. Um das junge Publikum, Eltern und Pädagogen/Erzieherinnen über die Schulen und KiTas möglichst frühzeitig zu erreichen, wird seit
2011 das PuppenParade-Programmheft und die Ortenau-Pressekonferenz bereits im Dezember des jew. Vorjahres produziert bzw. abgehalten.
Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen:
PuppenParade Ortenau - Kosten der Lahrer Beteiligung aller städtischen Veranstalter am interkommunalen Figurentheaterfestival
PuppenParade Ortenau - Einzelplan 3 / UA 3310: Im Haushalt 2019 steht mit der Aufführung einer besonderen Inszenierung der „Zauberflöte - Eine Prüfung“, u.a. auch mit Figurentheater, in der Stadthalle ein besonderes Programmhighlight an, mit voraussichtlich um
Euro 2.000,- höheren Kosten als 2018. Dies ist möglich, weil aus dem gemeinsamen Fond
der PuppenParade-Städte ein Zuschuss ebenfalls in Höhe von Euro 2.000,- nach Lahr fließen wird. Der Zuschussbedarf der PuppenParade Ortenau 2019 wird daher voraussichtlich
von demjenigen des Jahres 2018 nicht abweichen - bezogen auf je 2 Ausgaben- und Einnahme-Haushaltsstellen.
Änderung: Erhöhung der Ausgaben und Einnahmen um Euro 2.000,-, bezogen auf je 2
Ausgaben- und Einnahme-Haushaltsstellen der PuppenParade, voraussichtlich aber bei
gleichbleibendem Zuschussbedarf wie im Haushaltsjahr 2018.

Guido Schöneboom

Gottfried Berger

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* Inthega:
Interessengemeinschaft der Städte mit Theatergastspielen (die Stadt Lahr ist Mitglied)