Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Schlussbericht 2012)

                                    
                                        -1-

Große Kreisstadt Lahr
-RechnungsprüfungsamtSchlussbericht
über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2012
VORBLATT

Leiter der Verwaltung

Oberbürgermeister
Dr. Wolfgang G. Müller

Erster Bürgermeister

Erster Bürgermeister
Guido Schöneboom

Bürgermeister

Bürgermeister
Karl Langensteiner-Schönborn

Fachbediensteter für das Finanzwesen

Jürgen Trampert

Leiter der Abteilung Stadtkasse

Manfred Teufel

Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes

Ulrike Karl

Einwohnerzahlen am

43.807 Einwohner
44.836 Einwohner
42.903 Einwohner *
*(Ergebnis Zensus 2011)

30.06.2010
30.06.2011
31.12.2011

Gemarkungsfläche am 31.12.2012

6.980 ha

Hebesätze für Gemeindesteuern
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer

390 v.H.
390 v.H.
390 v.H.

2010
2011
2012

41.596.294 €
41.526.256 €
44.748.604 €

Steuerkraftsumme

-2-

Große Kreisstadt Lahr
-RechnungsprüfungsamtSchlussbericht
über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2012

INHALTSVERZEICHNIS
1

VORBEMERKUNGEN

4

1.1

Allgemeines

4

1.2

Gesetzliche Pflichtaufgaben

5

1.3

Kannaufgaben

6

1.4

Durchführung, Art und Umfang der Prüfung

7

1.5

Sachliche Prüfung nach § 6 GemPrO

10

2

ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG (STAND 31.07.2013)

20

3

ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTS-, KASSEN- UND
RECHNUNGSFÜHRUNG

21

3.1

Feststellung der Jahresrechnung 2011

21

3.2

Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2012

21

3.3

Haushaltsplan - Haushaltssatzung

22

3.4
3.4.1
3.4.2
3.4.3
3.4.4
3.4.5

Ausführung des Haushaltsplanes
Ergebnisse aus dem Verwaltungshaushalt
Grundsätze der Einnahmebeschaffung
Verfügbare Mittel des Vermögenshaushalts
Analyse und Perspektive des Vermögenshaushalts
Über- und außerplanmäßige Ausgaben

24
26
40
41
42
44

3.5

Kassenmäßiger Abschluss

46

3.6

Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse

47

3.7

Kassenprüfung

48

3.8

Handvorschüsse und Zahlstellen

48

3.9

Haushaltsreste

48

3.10

Entwicklung der Haushaltsreste

50

3.11

Verpflichtungsermächtigungen

52

3.12

Kasseneinnahmereste

52

3.13

Kassenausgabereste

53

3.14

Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge

54

3.15

Niedergeschlagene Forderungen

55

3.16

Erlasse

56

-33.17

Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt

56

3.18

Vermögensrechnung

59

3.19

Rücklagen

60

3.20

Stand der Schulden

62

3.21

Beteiligungen

64

4

EINZELBEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

65

4.1

Di en st r e is en und Fo r t bil dung s re i se n

65

4. 2

Indu st ri e und G ew e rb ez e ntr um R au m L ah r - IG Z M iet ab re ch nung en 2 0 11

65

4.3

Geringfügig Beschäftigte bei der Stadt Lahr

66

4.4

Automaten und Kioske

67

4.5

Vermietung von Spielgeräten und Aktionsmaterialien beim Kinder- und
Jugendbüro

68

4.6

Bildungs- und Teilhabepaket - Abrechnung der Zuschüsse für das Mittagessen im
Scheffelgymnasium für das Schuljahr 2011/2012 68

4.7

Bildungs- und Teilhabepaket - Abrechnung der Zuschüsse für das Mittagessen im
Max-Planck-Gymnasium für das Schuljahr 2011/2012 69

4.8

Bildungs- und Teilhabepaket - Abrechnung der Zuschüsse für das Mittagessen in
der Schutterlindenbergschule für das Schuljahr 2011/2012 70

4. 9

Erhebung der Marktgebühren - Wochenmärkte -

71

4.10

Verträge mit der Landesbank Baden-Württemberg, Rahmenkonto OST
(Zwischenfinanzierung Grunderwerb Flugplatzareal) - Abrechnung des
Rahmenkontos OST für das HHJ 2012

72

4.11

Prüfung von Verwendungsnachweisen

74

4.12

PRÜFUNG DER BAUAUSGABEN

75

5

ABSCHLIEßENDES PRÜFUNGSERGEBNIS ZUM GESAMTBERICHT

77

5.1

Zusammenfassung

77

5.2

Beschlussvorschlag

78

ABKÜRZUNGEN

79

-4-

1 Vorbemerkungen
1.1 Allgemeines
Der vorliegende Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2012 soll dem
Gemeinderat als Grundlage für die Beratung und Feststellung der Jahresrechnung
dienen. Dieser Zweckbestimmung entsprechend gibt der Bericht in komprimierter
Form einen Überblick über den Verlauf der Haushalts- und Vermögenswirtschaft,
über das Kassen- und Rechnungswesen sowie über die wesentlichen Prüfungsergebnisse, einschließlich der Ergebnisse aus den im abgelaufenen Haushaltsjahr
durchgeführten Schwerpunktprüfungen und Beratungstätigkeiten.
Die Prüfung der Jahresrechnung kann auch aufgrund der gesetzlichen Verankerung
als Pflichtaufgabe und somit als Kernstück der Arbeit des Rechnungsprüfungsamtes
(RPA) bezeichnet werden. Die Ergebnisse als umfassenden Überblick über die Arbeit des RPA können im vorliegenden Schlussbericht nachvollzogen werden. Im
Jahresverlauf stellt sich dies in der täglichen Arbeit des RPA anders dar. So stehen
für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Schwerpunktprüfungen im Mittelpunkt, die in
einem mehrjährigen Prüfungsplan zu Beginn des Jahres fixiert werden. Selbstverständlich ist es im Jahresablauf erforderlich, die Prüfungsplanung aufgrund laufender
Erkenntnisse aus der Belegprüfung, aber auch aufgrund unterjährig auftretender Erfordernisse anzupassen, so dass nicht starr am Prüfungsplan festgehalten wird. Zusätzlich stehen Beratungen immer mehr im Mittelpunkt der täglichen Arbeit des RPA.
Es ist unser besonderes Anliegen, gemeinsam mit den Fachämtern Lösungen zu erarbeiten, die die Belange der Betroffenen weitestgehend berücksichtigen, aber vor
allem die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns sicherstellen. Trotz der momentanen guten Haushaltssituation ist es aus unserer Sicht erforderlich, weiterhin die
Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu beachten und Vorgänge kritisch zu hinterfragen. Deshalb halten wir es für wichtig, dass das RPA möglichst frühzeitig in Entscheidungsprozesse beratend eingebunden wird und umfassende Informationen erhält. Nur so lässt sich der Prüfungsauftrag in der gewohnt professionellen Art wahrnehmen. Das RPA möchte weiterhin den Weg der begleitenden Prüfung von Vorgängen gehen und in die Beratung einen Schwerpunkt der Tätigkeit setzen. Prüfungen von abgeschlossenen nicht mehr änderbaren Vorgängen wollen wir auch in Zukunft weitestgehend vermeiden, da sich dies nicht mit unserem Verständnis einer
modernen Prüfung deckt.
Im Jahr 2012 waren alle Stellen beim RPA besetzt, so dass den Einzelprüfungen
neben der laufenden Beratung ein stärkeres Gewicht eingeräumt werden konnte.
Zum 01. Januar 2012 hat der baufachtechnische Prüfer seine Arbeit beim RPA aufgenommen und konnte nach einer Einarbeitungszeit die baufachtechnische Prüfung
wieder in gewohnter Qualität fortführen. Besonders möchten wir in diesem Zusammenhang erwähnen, dass die Einarbeitung von der qualitativ sehr guten baufachtechnischen Prüfung bei der Stadt Freiburg unterstützt wurde. Dort konnte der Baufachtechnische Prüfer ein Praktikum absolvieren, wofür wir sehr dankbar waren. Die
Prüfungstätigkeit in diesem Bereich war vor allem durch die beratende Tätigkeit bei
der Umbaumaßnahme „Alten-und Pflegeheim Spital“ eingeschränkt. Wir hielten aber
in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister eine begleitende Prüfung in diesem Projekt für sinnvoll und erforderlich.

-5-

1.2 Gesetzliche Pflichtaufgaben
Die Rechtsgrundlagen für die örtliche Prüfung finden sich in
-

der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)1 und in
der Verordnung des Innenministeriums über das kommunale Prüfungswesen
(GemPrO).

Dort sind folgende Aufgaben verankert:
- die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt (§ 110 GemO)
-

die Prüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe (§ 111 GemO)

-

die laufende Prüfung der Kassenvorgänge bei der Gemeinde und den Eigenbetrieben, die Kassenüberwachung und die Prüfung der Nachweise und Vorräte
(§ 112 Abs. 1 GemO), sowie Programm-Anwendungsprüfungen (§ 6 Abs. 2 Nr.
11 GemPrO).

Zum Aufgabenbereich des RPA zählen weiter die Prüfung der beiden Abschlüsse
des Hospital- und Armenfonds (§ 101 GemO in Verbindung mit § 31 StiftG).
Die zur Prüfung der Jahresabschlüsse und der Jahresrechnung erforderlichen Unterlagen einschließlich sonstiger notwendiger Akten wurden dem RPA zur Verfügung
gestellt. Die Zusammenarbeit mit den geprüften Dienststellen verlief reibungslos, erfreulicherweise wurden dem RPA, wie bisher üblich, jederzeit die benötigten Auskünfte erteilt.
Die Erfüllung der Pflichtaufgaben stellt für das RPA den Mindestsatz der Arbeit dar.
Zu prüfen ist, ob bei den Einnahmen und Ausgaben und bei der Vermögensverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist, die
einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise
begründet und belegt sind, der Haushaltsplan eingehalten worden ist und das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind.
Bis Ende Oktober des folgenden Jahres ist die Pflichtprüfung jeweils abzuschließen.
Sie umfasst alle in den Zeit- und Sachbüchern zu buchenden Einnahmen und Ausgaben unter Einbeziehung aller sie begründenden Unterlagen wie Haushaltsplan,
Vergabeakten, Belege, Beschlüsse der Gremien usw. Bestandsverzeichnisse und
Anlagenachweise sind gleichfalls Gegenstand der Kontrolle, aus der sich ableiten
lässt, wie weit dieses Vermögen wirtschaftlich und Ertrag bringend verwaltet wurde.
Den Bereich der Pflichtaufgaben hat der Gesetzgeber so ausgelegt, dass eine umfassende Rechtmäßigkeitskontrolle erreicht wird. Eingebunden in das Verfahren zur
Feststellung der Jahresrechnung leistet die örtliche Prüfung einen wertvollen Beitrag
zur Einhaltung der in der Gemeindeordnung festgelegten Zielvorgaben.

1

Zum 01.01.2010 wurde die GemO, GemHVO und GemKVO neu gefasst. Bis zur Umstellung des
Haushalts- und Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik gelten diese Vorschriften in deren alten Fassungen weiter.

-6-

1.3 Kannaufgaben
Gesetzliche Grundlage für die Übertragung weiterer Aufgaben ist § 112 Abs. 2
GemO. Der Gemeinderat hat hiervon Gebrauch gemacht und dem RPA folgende
zusätzliche Aufgaben zugewiesen:
-

die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens auch
vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen bei der Stadt

-

die Prüfung der Vergabeunterlagen bei den Eigenbetrieben (Bau- und Gartenbetrieb, Abwasserbeseitigung)

-

die Prüfung der Betätigung der Gemeinde als Gesellschafterin oder Aktionärin
in Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Mit Beschluss vom 19. November 2012 hat der Gemeinderat folgende zusätzlichen
Aufgaben übertragen:
-

-

Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens auch vor
dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen beim Eigenbetrieb
Bäder, Versorgung und Verkehr
Prüfung der Rechnungslegung der Jugendberufshilfe Ortenau e.V.
Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung der Stadt Lahr

Mit der Übertragung der Prüfung der Ausschreibungsunterlagen etc. beim Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr wurde eine Regelungslücke geschlossen, die
durch die Neubildung des Eigenbetriebes entstanden ist. Die Übertragung der Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung der Stadt Lahr war dem
RPA ein besonderes Anliegen, da durch die beratenden Prüfungsansatz und die umfängliche Prüfungstätigkeit in einem Bereich Erkenntnisse entstehen, die über die
reine Rechtmäßigkeitsprüfung hinausgeht. Um diese Erkenntnisse nutzen zu können, war die Übertragung formal erforderlich.
Alle Kann-Aufgaben werden mit dem gleichen Engagement wahrgenommen, wie die
Pflichtaufgaben.
Die Prüfung der Jahresrechnung und die laufende Überwachung der Kassenvorgänge des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr sind lt. Beschluss der Verbandsversammlung vom 17.02.1983 ebenfalls übertragen. Hierüber wird jeweils ein
getrennter Bericht in der Verbandsversammlung vorgelegt.
Nach § 10 der Satzung der Jugendberufshilfe Ortenau e.V. prüft abwechselnd das
RPA einer Großen Kreisstadt oder des Ortenaukreises den Jahresabschluss des
Vereins. Der Jahresabschluss 2012 war von der Stadt Lahr nicht zu prüfen. Die
förmliche Übertragung dieser Aufgabe ist mit o.g. Beschluss nun erfolgt.

-7-

1.4 Durchführung, Art und Umfang der Prüfung
Die Prüfungshandlungen sind gemäß § 109 Abs. 2 GemO unabhängig und eigenverantwortlich durchgeführt worden. Weisungen wurden dem RPA nicht erteilt.
Wie in den Vorjahren stand die sachliche Prüfung im Mittelpunkt der Prüfungstätigkeit. Die Prüfungsfelder wurden anhand eines mehrjährigen Prüfungsplanes festgelegt. Der Oberbürgermeister wurde über die Prüfungsschwerpunkte durch die Rechnungsprüfungsamtsleitung informiert. Im laufenden Jahr mussten einige Sonderprüfungen angegangen werden, da sich Erfordernisse aus der laufenden Belegprüfung
ergaben. Die Schwerpunkte der Prüfungstätigkeiten im Jahr 2012 können aus der
nachfolgenden Aufstellung ersehen werden. Parallel erfolgt die laufende Prüfung der
Kassenvorgänge vor oder nach Kassenvollzug, je nach Umfang der Prüfung. Das
RPA versucht damit, möglichst weitgehend die zugewiesene Kontrollfunktion wahrzunehmen. Dabei wird besonders darauf Wert gelegt, dass möglichst viele Bereiche
der Stadtverwaltung im Laufe eines Jahres einer Prüfung unterzogen werden. Damit
soll neben einer effektiven Prüfung auch eine höhere Akzeptanz der Prüfung erreicht
werden. Das RPA sieht sich dabei als Berater und Partner der Fachämter. In vielen
Gesprächen wurde uns immer wieder bestätigt, dass dies auch von den Facheinheiten so gesehen und geschätzt wird. Deshalb werden während unserer Prüfungshandlung direkte Aufklärungsgespräche geführt. Bei jedem Prüfungsteilbericht wird
den Facheinheiten angeboten diese vorab zu besprechen. Besonders problematische Feststellungen werden in jedem Fall im Vorfeld mit dem jeweiligen Fachamt
und den Querschnittseinheiten besprochen, um sowohl Verständnis für die Prüfung
zu erreichen, aber auch zur Klärung der Vorgehensweise der Fachämter. In vielen
Fällen konnten dadurch Abläufe direkt verändert und zum Teil auch Prüfungsfeststellungen vermieden werden. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass in besonders schwierigen und sensiblen Prüfungsbereichen vor Abfassung der Prüfungsteilberichte die jeweiligen Dezernenten einzubinden sind. Die geführten Gespräche wa-

-8ren aus unserer Sicht besonders konstruktiv und lösungsorientiert. Zum Teil wurden
Vorgängen noch sehr lange nach Abschluss der Prüfungstätigkeit von uns begleitet.
Für uns stellt dies einen sehr hohen Vertrauensbeweis der Führungsspitze aber
auch der Facheinheiten an unsere Arbeit dar.
Im Rahmen unserer Prüfungsarbeit nimmt die Beratung in den verschiedensten Aufgabenbereichen weiter zu. Dieser beratenden Tätigkeit räumt das RPA in seiner täglichen Arbeit einen sehr großen Raum ein. Gerade diese Tätigkeit ist ein Instrument
der modernen Prüfung. Das RPA kann durch seine unabhängige Funktion in vielen
Fällen Anregungen geben und Vorgänge neutral beurteilen. Der besondere Vorteil
liegt dabei in der Tatsache, dass das RPA nicht sachbearbeitend tätig ist und Vorgänge sozusagen aus der Ferne und damit neutral betrachten kann. Dadurch können Ansätze gefunden werden, die sich vielleicht aus den Zwängen der täglichen
Sachbearbeitung eines Themas nicht ergeben. Unser Bestreben ist es, als Teil der
Stadtverwaltung kontinuierlich an Verbesserungen mitzuwirken. Darin sehen wir unsere besonderen Stärken. Zahlreiche Kontaktierungen seitens der Fachämter zeigen
uns, dass diese beratende Tätigkeit verstärkt und gerne in Anspruch genommen
wird. Wir achten dabei allerdings besonders darauf, dass unser Prüfungsauftrag
durch die beratende Tätigkeit nicht in Frage gestellt wird. Denn die Beratung darf
nicht dazu führen, dass durch das Einbinden des RPA in zahlreiche Vorgänge eine
Prüfung von Themenfeldern durch die Vorbefassung nicht mehr möglich ist. Wir sind
allerdings sicher, dass dieser Spagat zwischen moderner beratender Prüfung und
dem gesetzlich verankerten Prüfauftrag auch künftig gelingt.
Über die vorstehend erläuterte Prüfungs- und Beratungstätigkeit hinaus wird das
konzentrierte Fachwissen des RPA durch seine zielführende Einbindung in Projektund Arbeitsgruppen genutzt. Hier sind für den Berichtszeitraum die Mitarbeit in der
Stellenbewertungskommission, im Bewertungsausschuss für Verbesserungsvorschläge, im Koordinationsteam Landesgartenschau und in der GIS-Arbeitsgruppe zu
nennen. Die Arbeitsgruppe und Lenkungsgruppe Haushaltskonsolidierung und auch
die Projektgruppen zur Einführung des NKHR haben zu unserem Bedauern im Berichtsjahr nicht getagt. Auch in diesen Projekt- und Arbeitsgruppen ist das RPA ständiges Mitglied.
Zur Prüfung standen die Unterlagen der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung
sowie der Vermögensverwaltung zur Verfügung; sie erstreckte sich auf die Einhaltung der bestehenden Formvorschriften, den ordnungsgemäßen Abschluss der Bücher, die richtige Errechnung bzw. Übertragung des Zahlenwerkes und die richtige
Übernahme der Anfangswerte.
Interkommunale Zusammenarbeit wird bei der Arbeitsgemeinschaft der Rechnungsprüfungsämter in den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe gepflegt.
Zwischenzeitlich wurde der Arbeitskreis der Rechnungsprüfungsämter Südbadens
wieder ins Leben gerufen, der einen direkteren Informationsaustausch ermöglicht.
Diese Informationen sind für die tägliche Arbeit wichtig und unverzichtbar. Vom Erfahrungsaustausch lebt das Prüfungsgeschäft. Neuerungen und Änderungen auf der
Ebene des Gesetzgebers können so rechtzeitig in die Prüfungsarbeit einfließen.
Vor einiger Zeit wurden in der Stadtverwaltung in aufwendigem Verfahren Produkte
gebildet und in einem Produktplan zusammengestellt. Für das RPA sind
zwei Produkte ausgewiesen worden

-9-

a)

11.5

b)

141.1

interne Rechnungsprüfung
Rechnungsprüfung - übertragene Aufgaben

Durch Zeitaufschriebe wird erreicht, dass Kosten Produkten zugeordnet, aber auch
Leistungen, die für die Eigenbetriebe erbracht werden, nachgewiesen werden können. In der Vergangenheit wurde die Vergabeprüfung bei der Jahresrechnung der
Stadt bzw. der Eigenbetriebe ausgewiesen. Zur Verdeutlichung der Aufgabenfelder
und dadurch Erhöhung der Transparenz werden die Vergabeprüfungen, die einen
nicht unerheblichen Anteil der Arbeitszeit in Anspruch nehmen, seit einigen Jahren
separat ausgewiesen. Im Vergleich zum Jahr 2011 hat sich der Anteil der Tätigkeiten
in diesem Bereich nahezu verdoppelt. Dies hing sicherlich auch mit der begleitenden
Bauprüfung im Bereich des Alten- und Pflegeheims „Spital“ zusammen. In der Rubrik
„Interne Stunden Rechnungsprüfung“ werden alle Tätigkeiten nachgewiesen, die
nicht direkt mit den übertragenen Aufgaben zusammenhängen. Der Anteil mit rund
15 % ist sehr hoch und hängt vor allem mit zusätzlichen Tätigkeiten der Amtsleitung
in Arbeits- und Projektgruppen zusammen. Insgesamt wollen wir damit verdeutlichen, dass aufgrund unserer beratenden Tätigkeiten in zahlreichen Bereichen, die
nicht direkt zugeordnet werden können, Produktivzeiten fehlen, die in der Vergangenheit vermehrt in der Prüfung der Jahresrechnung eingesetzt werden konnten.
Die nachfolgende Grafik zeigt die entsprechenden Zeitanteile.

- 10 -

1.5 Sachliche Prüfung nach § 6 GemPrO
Die nachstehenden Ausführungen geben einen Überblick über die im Berichtsjahr
vertieft geprüften Verwaltungsbereiche. Eine kurze Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse vermittelt stichwortartig einen Einblick in die Arbeit der Verwaltung.
Ausführlicher wird auf Einzelaspekte - allerdings in zusammengefasster Form - unter
Ziffer 4 des Schlussberichtes eingegangen, wobei dort auch Bewertungen und Stellungnahmen der Dienststellen - soweit vorhanden - einfließen. Hier geben wir ausschließlich unsere Einschätzung wieder. In der Gesamtdarstellung werden alle Prüfungsergebnisse – egal ob positiv oder negativ – wiedergegeben. Damit soll klargestellt werden, dass vom RPA nicht nur Probleme aufgedeckt werden, sondern die in
sehr großen Teilen der Verwaltung vorbildlich geleistete Arbeit gewürdigt wird.
Bis zur Jahresrechnung 2005 wurde der Haupt- und Personalausschuss über die
abschließende Stellungnahme der Ämter informiert. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Entlastung der Gremien wurde zwischen der Kämmerei und
dem RPA vereinbart, das bisherige Verfahren einer separaten Information aufzugeben und im Schlussbericht auf den Stand der Erledigung der Feststellungen hinzuweisen.
Bei Verfassung des Schlussberichts 2012 waren folgende Prüfungsfeststellungen
aus dem Jahr 2011 noch nicht abgeschlossen:
1. Prüfungsteilbericht 18/2011: Versicherungswesen der Stadtverwaltung Lahr
einschließlich der Eigenbetrieb, des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr
und des Hospital- und Armenfonds:
Es wurde eine Stellungnahme zu verschiedenen Punkten abgegeben, allerdings
sind noch verschiedene Dinge unbeantwortet. Die Abwicklung der noch offenen
Punkte wird von uns überwacht:
2. Prüfungsteilbericht 25/2011: Sicherstellung der durch den Dienstbetrieb geforderten Mobilität der städtischen Mitarbeiter durch Bereitstellung von
Dienstfahrzeugen, Einsatz von Privat-Fahrzeugen und Car-Sharing:
Es wurde ein Arbeitsgruppe zur Neuorganisation der dienstlichen Mobilität gebildet, an der das RPA teilnimmt. Da noch verschiedene Abstimmungsprozesse zu
führen sind, verzögert sich die Erledigung. Das weitere Vorgehen wird vom RPA
begleitet.
Eine abschließende Stellungnahme der Kämmerei konnte daher noch nicht erfolgen.

- 11 -

Prüfungsthemen
Bericht Geprüfter Bereich
Nr.

Zusammengefasstes Prüfungsergebnis

1

1) Die Auftragssumme (Kostenanschlag) in Höhe von
23.881,28 € brutto wurde durch die Schlussrechnung in
Höhe von 34.479,54 € (brutto) ohne nachweisliche Begründung um rund 44 % überzogen.

Austausch der Schneckenpumpe 1; Zulaufpumpwerk;
Klärwerk Lahr
- Abbruch-/ Betonarbeiten -

2) Der Schlussrechnung lagen nur teilweise Nachweise
(Stundenrapporte) bei, welche zudem vom Auftraggeber
nicht unterzeichnet waren. Sonstige Aufmaße, Lieferscheine bzw. Wiegescheine lagen nicht vor.

2

3

Fassadensanierung Rath. I;
Konjunkturprogramm II
- Malerarbeiten Schlussrechnungsprüfung

1) Die Schlussrechnung beruhte auf plausiblen Abrechnungsunterlagen.

Schmutzwasserkanal
Altmühlgasse
- Kanalbauarbeiten Schlussrechnungsprüfung

1) Die Auftragssumme (Kostenanschlag) in Höhe von
93.007,45 € (brutto) wurde durch die Schlussrechnung
in Höhe von 109.953,39 € (brutto) auf Grund nachträglich beauftragter Leistungen und Massenmehrung rund
18 % überzogen.

2) Die Grundlagen wie Wertungsunterlagen, Begründung
der Nachtragsleistungen und deren Beauftragung, sowie
eine Aktennotiz über eine mündliche Beauftragung lagen
nicht vor und waren nachzureichen.

2) In den Rechnungsunterlagen wurden Massen teilweise
nicht nachvollziehbar korrigiert. Bei der Prüfung ergab
sich dadurch eine Rückforderung vom Auftragnehmer.

4

Kassenprüfung
im Treffpunkt Stadtmühle
am 8.2.2012

1) Der Kassenüberschuss (Caféteriakasse) von 14,38 €
war der Stadtkämmerei mitzuteilen und auf das Konto
der Stadtkasse einzuzahlen.
2) Die Tageseinnahmen vom 29. und 30.09.2011 wurden
im Kassenbuch doppelt vermerkt (siehe Kassenstreifen
Z 1 Nr. 3076 und Kassenstreifen Z 2 Nr. 0154).
3) Die Einnahmen aus dem Caféteriabetrieb müssen vollständig auf ein Konto der Stadtkasse einbezahlt werden
und den Kassenstreifen Z1 entsprechen.
4) Auszahlungen an die Helferinnen sollten in der Regel
per Überweisung und nur in Ausnahmefällen in bar vorgenommen werden. Erforderliche Barauszahlungen
müssten aus dem Handvorschuss und nicht aus den
Einnahmen bezahlt werden.
5) Für die Kasse im Caféteriabereich empfahlen wir die
Auszahlung eines Wechselgeldvorschusses.

- 12 -

Bericht Geprüfter Bereich
Nr.

Zusammengefasstes Prüfungsergebnis

4

Fortsetzung zu:
Kassenprüfung
im Treffpunkt Stadtmühle
am 8.2.2012

6) Für die Festsetzung der Entschädigungen an die Helferinnen hielten wir einen Gremiumsbeschluss für erforderlich.

5

Prüfung der KreditorenStammdaten in SAP

1) Die Kreditoren-Nummern waren nicht fortlaufend vergeben. Es fehlten insgesamt 1.157 Nummern in 455 Lücken. Der Sachverhalt sollte mit dem Rechenzentrum
geklärt werden. Es sollte festgelegt werden, wie künftig
mit diesen Lücken im System verfahren werden soll.
2) Bei 348 Datensätzen stimmte der Name überein, bei
114 Datensätzen stimmten Name und Straße überein.
Eine Prüfung und ggf. Bereinigung aller 348 Datensätze
war aus unserer Sicht erforderlich.

6

Kanalsanierung
Sportplatzstraße
- Kanalbauarbeiten Schlussrechnungsprüfung

1) Die Auftragssumme in Höhe von 425.886,84 € (brutto)
wurde durch die Schlussrechnung in Höhe von
463.315,87 € (brutto) auf Grund nachträglich beauftragter Leistungen und Massenmehrung um rund 9 % überzogen. Diese Erhöhung wurde allerdings nachvollziehbar belegt.
2) In den Rechnungsunterlagen im Speziellen bei den Taglohnarbeiten wurden Massen teilweise nicht nachvollziehbar korrigiert. Bei der Prüfung ergab sich dadurch
eine Rückforderung für den Auftragnehmer.

7

Festnetz- und Internetanschlüsse - Eigenbetriebe
der Stadt Lahr und des
Abwasserverbandes
Raumschaft Lahr

1) Telefonanschlüsse:
Die in der Auflistung im Prüfungsteilbericht gemachten
Feststellungen waren zu prüfen und ggf. zu korrigieren.
Speziell im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung sahen wir
dringenden Handlungsbedarf.
2) Internetanschlüsse:
Die in der Auflistung im Prüfungsteilbericht gemachte
Feststellung war zu prüfen.

8

Unvermutete Kassenprüfung
bei der Stadtkasse am
25.04.2012

1) Der im Kassenabschluss vom 24.04.2012 dargestellte
Kassenistbestand stimmte mit den Kontoauszügen der
einzelnen Banken überein.
2) Unsere Feststellungen im Rahmen der stichprobenweisen Prüfung der Einnahmerückstände waren unter den
Ziff. 5.1.1 bis 5.2.2 im Prüfungsteilbericht zusammengefasst dargestellt.
3) Entschädigungen für Bildnutzungsrechte sollten künftig
per Banküberweisung ausbezahlt werden um Schwebeposten zu vermeiden.

- 13 -

Bericht Geprüfter Bereich
Nr.

Zusammengefasstes Prüfungsergebnis

9

1) Zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit sollten sowohl der
Qualifizierungs- als auch der Dienstreiseantrag dahingehend optimiert werden, dass angegeben werden
muss, von wo die Dienstreise gestartet wird.

Dienstreisen und
Fortbildungsreisen

2) Die Abgrenzung von Dienstreisen und Qualifizierungsmaßnahmen war nicht ausreichend geregelt. Zahlreiche
Qualifizierungsmaßnahmen wurden ohne Beteiligung
der zuständigen Abteilung 10/102 durch die jeweiligen
Vorgesetzten genehmigt.
3) In einigen Fällen waren Dienstreisen unwirtschaftlich.
Auch konnte die Erforderlichkeit nicht in allen Fällen
nachvollzogen werden.
4) Die Erforderlichkeit der Nutzung eines Privat-Pkw war in
vielen Fällen nicht nachvollziehbar.
5) Es wurde festgestellt, dass entgegen der geltenden Regelung der Stadt Lahr die Bahnfahrkarten bei der Fa.
Rade Touristik zu bestellen und abzuholen, immer wieder Bahnfahrkarten online oder direkt am Bahnhof gekauft wurden.

10

Industrie- und
Gewerbezentrum Lahr -IGZ- Mietabrechnung für 2011 -

1) Die in der Abrechnung vorgenommene Aufteilung in Bestands- und Abbruchgebäude entsprach dem Kaufvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland.
2) Die Abschlagszahlungen wurden gemäß dem Bewirtschaftungsvertrag für das Ost-Areal entrichtet.
3) Die Rückgabe von zwei Objekten erfolgte erst nach dem
Kündigungstermin. Wir waren der Auffassung, dass der
Stadt der Anteil aus der Soll-Miete (166,56 €) bis zur
Räumung zusteht, auch wenn auf die Erhebung verzichtet wurde.
4) Nach unseren Feststellungen blieb eine Freifläche bei
der Mietabführung an die Stadt Lahr unberücksichtigt.
Während der Prüfung wurde die Sollmiete für die Jahre
2009-2011 in die aktuelle Mietabrechnung für 2011 aufgenommen (an die Stadt abzuführender Anteil =
9.313,92 €). Wir waren der Auffassung, dass auch die
Zeit vom 1.6.2006 bis 31.12.2008 zu berücksichtigen ist,
unabhängig von einer Übernahme durch die Eigenschadenversicherung der IGZ (an die Stadt abzuführender
Anteil = 5.560,88 €).
5) Es sollte überprüft werden, ob für die Sendemasten eine
Preisanpassung vorgenommen werden kann.
6) Für die Werkstatt der IGZ wurde bisher kein Mietanteil
an die Stadt Lahr abgeführt. Für die Nutzungszeit vom
1.1.1998 bis 31.12.2011 ergab sich ein Mietanteil von
58.104,09 €.

- 14 -

Bericht Geprüfter Bereich
Nr.

Zusammengefasstes Prüfungsergebnis

10

7) Für die Objekte B 108 und A70 hielten wir eine Mietanpassung für angebracht.

Fortsetzung zu:
Industrie- und
Gewerbezentrum Lahr -IGZ- Mietabrechnung für 2011 -

8) Auch bei der Mietabführung für die durch die IGZ genutzten Räume hielten wir die Berücksichtigung des
Mietausfallwagnisses für gerechtfertigt.
9) Wir prüften die Berechnung des Mietausfallschadens im
Rahmen der Altlastensanierung anhand der abgerechneten Mieteinnahmen der Vorjahre. Durch festgestellte
Abweichungen erhöhte sich der durch die Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben zu ersetzende Mietausfallschaden um 1.007,41 €.

11

Geringfügig Beschäftigte
bei der Stadt Lahr

1) Es wurde eine Stichprobe von 5 aus 26 geringfügig Beschäftigten gezogen. Dies betraf die Bereiche:
Abendgymnasium
Reinigungskräfte
Museumsaufsicht
Beleuchter
2) Bei der Prüfung waren uns formelle Fehler, aber auch
kleine Abrechnungsfehler aufgefallen. Eine Mitarbeiterin
erhält eine Erschwerniszulage, deren letzte Erhöhung
aus 2004 stammte. Eine allgemeine Prüfung bzw. Neuberechnung dieses Zuschlages, wie es auch die Gemeindeprüfungsanstalt in 2009 bereits moniert hat,
stand zum Prüfungszeitpunkt noch aus.

12

Deckensanierung 1.OG,
Scheffelgymnasium
- Trockenbauarbeiten Schlussrechnungsprüfung

1) Die Schlussrechnung beruhte auf teilweise plausiblen
Abrechnungsunterlagen.
2) Die Nachtragsleistungen waren teilweise durch die Vorbemerkungen inhaltlich abgedeckt.

- 15 -

Bericht Geprüfter Bereich
Nr.

Zusammengefasstes Prüfungsergebnis

13

1) Zum Prüfungszeitpunkt wurden 25 Barbetragskonten
verwaltet.

Prüfung der Barbetragsverwaltung im Alten- und Pflegeheim Spital 25.07.2012

2) Der vorhandene Gesamtbarbestand belief sich auf
2.093,39 €. Laut Dienstanweisung soll dieser Betrag
1.500,- € nicht übersteigen. Eine Verbuchung übersteigender Beträge auf das Konto 1221 war noch nicht erfolgt.
3) Die Kontenübersicht wies zum Prüfungszeitpunkt in drei
Fällen Minusbestände aus. Es dürfen keine Vorschüsse
an Heimbewohner geleistet werden. Auszahlungen können nur erfolgen, wenn ein Guthaben vorhanden ist.
4) Die Abstimmung der einzelnen Barbetragskonten mit
den auf dem Heimkonto eingegangenen Beträgen bzw.
den quittierten Barzahlungen ergab keine Beanstandungen; die einzelnen Ausgaben waren durch entsprechende Belege nachgewiesen.

5) Wir empfahlen zu prüfen, ob es angebracht ist das Modul „Barbetragsverwaltung“ aus dem Heimprogramm
„TOPSOZ“ einzusetzen.

14

Kassenprüfung im Altenund Pflegeheim Spital
am 02.08.2012

1) Die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs
ergab keine Beanstandungen.
2) Zum Prüfungszeitpunkt stellten wir Schwebeposten in
Höhe von 103.420,13 € fest, die noch zu verbuchen waren.
3) Offene Posten und Überzahlungen aus den Vorjahren
baten wir zu überprüfen und die einzelnen Debitorenkonten nach Möglichkeit auszugleichen.

15

Automaten und Kioske

1) Automatenverträge
nachzuliefern.

fehlten

größtenteils

und

waren

2) Es war zu prüfen, ob eine Stellplatzvergütung für sämtliche Automaten sinnvoll wäre.
3) Die Hausmeister der Schulen verkauften privat Waren
an die Schüler.
4) Die Stadt bekam keinen Kostenersatz für die Wasserbenutzung, Strombenutzung und Müllentsorgung.
5) Es war zu prüfen, ob es sich bei den Pausenverkaufskiosken um Gewerbe bzw. Kleingewerbe handelte.
6) Es gab keine Regelung für die Pausenverkäufe, obwohl
diese dringend notwendig gewesen wäre.
7) Bei der Verpachtung von Verkaufskiosken gab es keine
Beanstandung. Alle Unterlagen waren vorhanden.
8) Eine regelmäßige Prüfung der Vertragsbedingungen auf
Angemessenheit erschien sinnvoll.

- 16 -

Bericht Geprüfter Bereich
Nr.

Zusammengefasstes Prüfungsergebnis

16

1) Insgesamt wurden im Jahr 2012 (Stichtag 09.11.2012)
ein um 1.958,- € zu niedriger Betrag für die Vermietungen festgesetzt. Dieser sollte entweder bei den Mietern
eingefordert oder bei der Eigenschadensversicherung
gemeldet werden.

Vermietung von Spielgeräten und Aktionsmaterialien
beim Kinder- u. Jugendbüro

2) Zum Teil wurden Vermietungen von Gegenständen vorgenommen, die nicht durch den Gemeinderatsbeschluss
gedeckt waren.
3) Rechnungen werden verspätet erstellt. Dies sollte künftig zeitnah erfolgen. Die noch fehlenden Rechnungen für
September und Oktober 2012 mussten umgehend erstellt werden.
4) Wir empfahlen eine Anpassung der Entgeltordnung für
die Vermietung an soziale Träger. Aus unserer Sicht
sollte hier der soziale Zweck und nicht der Mieter im
Vordergrund stehen. Gleiches galt für die Vermietung
außerhalb von Lahr. Diese sollte vor dem Hintergrund
des Aufwandes, der durch die Vermietung entsteht
überdacht werden. Auch sollten für diesen Bereich die
Entgelte angepasst werden.
5) Insgesamt sollte die Lagerverwaltung und der Vorgang
der Vermietung neu organisiert werden.

17

Kassenprüfung beim
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr
Zahlstelle Hallenbad und
Handkasse

1) Die Kassenprüfung ergab keine finanziellen Beanstandungen.
2) Die Zahlstelle erhielt laut Dienstanweisung vom
09.09.2010 einen ständigen Wechselgeldvorschuss in
Höhe von 1.000,- €.
3) Tatsächlich verfügte die Zahlstelle seit 15.06.2012 über
einen Wechselgeldvorschuss in Höhe von 1.200,- €, da
eine Rückzahlung des vorübergehenden Erhöhungsbetrages für die Terrassenbadsaison bislang nicht erfolgte.
4) Sollte der Wechselgeldvorschuss dauerhaft auf 1.200,- €
erhöht werden, so war dies zu beantragen und die
Dienstanweisung entsprechend zu ändern. Andernfalls
hätten 200,- € zurückgezahlt werden müssen.
5) Das Münztelefon sollte demontiert werden. Sofern nicht
bereits erledigt, sollten die entsprechenden Telefonanschlüsse zum Jahresende gekündigt werden, und das
Münztelefon ggf. an die Telekom zurückgegeben werden.

- 17 -

Bericht Geprüfter Bereich
Nr.

Zusammengefasstes Prüfungsergebnis

18

1) Die Kassenprüfung ergab keine finanziellen Beanstandungen.

Kassenprüfung beim
Eigenbetrieb Bau- und
Gartenbetrieb Lahr -BGL- am
11.12.2012

2) Bei ausreichend hohen Kassenständen sollte weiterhin
von der Möglichkeit der Festgeldanlage Gebrauch gemacht werden.
3) Es waren drei offene Forderungen gegenüber städtischen Dienststellen aus 2011 vorhanden.

19

Bildungs- und Teilhabepaket
- Abrechnung der Zuschüsse
für das Mittagessen im
Scheffelgymnasium für
das Schuljahr 2011/2012 -

1) Die von der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenau erstatteten Pauschalbeträge im Rahmen des Bildungsund Teilhabepaketes wurden nicht an die Stadtkasse
weitergeleitet. Bis zum vollständigen Geldeingang war
eine angemessene Abschlagszahlung zu leisten.
2) Die Zahlungseingänge von der Kommunalen Arbeitsförderung wurden weder überwacht noch angemahnt. Wir
baten, dies umgehend nachzuholen.
3) Die Forderungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
erhöhten sich um 254,- €.
4) Die Überweisungen der weiteren Einnahmen aus dem
Mensabetrieb an die Stadtkasse erfolgten monatlich
entsprechend der Dienstanweisung. Allerdings wurde
bei diesen Überweisungen der Sozialbonus nicht abgesetzt, so dass sich für das Schuljahr 2011/2012 eine
Überzahlung von 790,60 € ergab, die zu verrechnen
war. Wir baten um künftige Beachtung.
5) Um den Zeitaufwand für die Abrechnung der Zuschüsse
zu minimieren, empfahlen wir bei der Kommunalen Arbeitsförderung darauf hinzuwirken, die Zuschüsse in einer Summe je Schule an die Stadtkasse zu überweisen.

20

Bildungs- und Teilhabepaket
- Abrechnung der Zuschüsse
für das Mittagessen im
Max-Planck-Gymnasium für
das Schuljahr 2011/2012 -

1) Bei der Forderung an die Kommunale Arbeitsförderung
Ortenau verblieb es bei 3.129,- €; die festgestellten
Mehr-bzw. Wenigeranforderungen hoben sich auf.
2) Auf das Konto bei der Volksbank Lahr waren noch keine
Zahlungen von der Kommunalen Arbeitsförderung eingegangen. Der Eingang wurde weder überwacht noch
angemahnt, was umgehend erfolgen musste. Die Gelder
aus dem Bildungs- und Teilhabepaket waren dann an
die Stadtkasse weiterzuleiten.
3) Es musste darauf geachtet werden, dass die, an den
monatlichen Einnahmen aus dem Mensabetrieb, abgesetzten Bonusbeträge vollständig und mit dem Abrechnungsmonat identisch sind. Die Überzahlung für das
Schuljahr 2011/2012 in Höhe von 427,75 € war zu verrechnen.
4) Die eingenommenen Barbeträge von „Gastessern“ sind
künftig entsprechend der Dienstanweisung einzuzahlen.

- 18 -

Bericht Geprüfter Bereich
Nr.

Zusammengefasstes Prüfungsergebnis

20

Fortsetzung zu:
Bildungs- und Teilhabepaket
- Abrechnung der Zuschüsse
für das Mittagessen im
Max-Planck-Gymnasium für
das Schuljahr 2011/2012 -

5) Um den Zeitaufwand für die Abrechnung der Zuschüsse
zu minimieren, empfahlen wir bei der Kommunalen Arbeitsförderung darauf hinzuwirken, die Zuschüsse in einer Summe je Schule an die Stadtkasse zu überweisen.

21

Bildungs- und Teilhabepaket
- Abrechnung der Zuschüsse
für das Mittagessen in der
Schutterlindenbergschule für
das Schuljahr 2011/2012 -

1) Nach unseren Feststellungen erhöhte sich der bei der
kommunalen Arbeitsförderung Ortenau angeforderte Betrag um 1.199,- € von 24.105,- € auf 25.304,- €.
2) Von der Kommunalen Arbeitsförderung wurden von der
Gesamtforderung in Höhe von 25.304,- € für das Schuljahr 2011/2012 bis Juni 2011 nur 15.739,50 € auf das
Konto bei der Volksbank Lahr überwiesen.
3) Den Außenständen von 9.564,50 € wurde bisher keine
Beachtung geschenkt. Sie waren umgehend anzumahnen und die Zahlungseingänge zu überwachen.
4) Wir baten, künftig mit dem Kreis monatlich abzurechnen
und ausstehende Zahlungen unverzüglich anzumahnen.
5) Die von der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis
überwiesenen Beträge wurden bisher noch nicht an die
Stadtkasse weitergeleitet. Bis zum Eingang der noch offenstehenden Beträge für das Schuljahr 2011/2012 war
eine angemessene Abschlagszahlung zu leisten.
6) Die Ablieferung der eingenommenen Bargeldbeträge
entsprach nicht der bestehenden Dienstanweisung.
Künftig ist es erforderlich, die Überweisung der Barbeträge an die Stadtkasse gemäß den monatlichen Listen
aus dem Programm L-E-O vorzunehmen.

22

Erhebung der Marktgebühren
- Wochenmärkte -

1) Die Dienstanweisung für die Zahlstelle „Marktwesen“
konnte aufgehoben werden, da kein Barverkehr mehr
stattfindet.
2) Die listenmäßige Erfassung der Marktbeschicker einschließlich der belegten Flächen, sollte laufend aktualisiert werden.
3) Wir empfahlen eine Überprüfung der belegten Flächen
in angemessenen Zeitabständen.
4) Die Erhebung der Marktgebühren muss zu Quartalsbeginn erfolgen und nicht, wie bisher gehandhabt, zu
Quartalsende.
5) Wir hielten es für erforderlich, Rechtsgrundlage, in
Rechnung gestellte Flächen und die Daten der Fehltage
in die Gebührenbescheide aufzunehmen.

- 19 -

Bericht Geprüfter Bereich
Nr.

Zusammengefasstes Prüfungsergebnis

22

6) Es war dringend erforderlich, die als Kostenersatz erhobenen Strompauschalen zu kalkulieren.

Fortsetzung zu:
Erhebung der Marktgebühren
- Wochenmärkte -

7) Wird die Teilnahme an Markttagen abgesagt, muss dies
ausreichend dokumentiert werden. Wir empfahlen, einen
entsprechenden Vordruck zu verwenden.
8) Der Verbleib des Quittungsblocks mit den Nr. 27401 bis
27450 konnte nicht nachgewiesen werden.

23

Vertrag mit der Landesbank
Baden-Württemberg
- Rahmenkonto OST Zwischenfinanzierung
Grunderwerb Flugplatzareal

5) Zum 31.12.2012 belief sich der Stand des Rahmenkontos auf 9.384.842,31 €.
6) Die geleisteten Ausgaben und vereinnahmten Erlöse
wurden nachgewiesen.
7) Wir baten, die Übernahme der Kosten für die Errichtung
einer Brandwand an einem Gebäude zu begründen.
8) Die Verrechnung des Abwasserbeitrages bzw. der Herstellungskosten zwischen Rahmenkonto und Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung gemäß Aktenvermerk der
Stadtkämmerei vom 12.10.2009 wurde im Haushaltsjahr
2012 durchgeführt.
9) Die Zuführung der Erlöse 2012 zur allgemeinen Rücklage war noch nicht erfolgt.

- 20 -

2 Überörtliche Prüfung (Stand 31.07.2013)
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat nach §§ 113 und 114 GemO
in Verbindung mit § 2 des Gesetzes über die Gemeindeprüfungsanstalt in der Zeit
vom 28.04.2008 bis 04.06.2008 bei der Verwaltung die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2002 bis 2006 der Stadt Lahr, der Jahresabschlüsse des Bäderbetriebs für die Jahre 2002 – 2006, der Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung für die Jahre 2001 – 2006, der Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs
Versorgung und Verkehr für die Jahre 2004 – 2006 sowie die Jahresabschlüsse des
Bau- und Gartenbetriebs für die Jahre 2001 – 2006 durchgeführt.
Der Prüfungsbericht der GPA ging am 13. März 2009 bei der Stadt Lahr ein.
Die überörtliche Prüfung hat sich unter Berücksichtigung der Ergebnisse der örtlichen Prüfung durch das RPA schwerpunktmäßig auf einzelne Bereiche und auf
Stichproben beschränkt.
Die GPA bestätigte, dass sie sich in Einzelbereichen auf eine sachkundige und
wirksame Prüfung durch das RPA der Stadt stützen konnte. Mit Schreiben vom
29. September 2009 hat die Stadtverwaltung zu den Prüfungsfeststellungen
Stellung genommen. Mit Erlass vom 13. November 2009 erteilte das Regierungspräsidium Freiburg die Bestätigung gem. § 114 Abs. 5 Satz 2 GemO,
dass die Prüfungsfeststellungen der GPA aufgrund der Zusagen der Verwaltung erledigt sind. Damit ist das Verfahren abgeschlossen. Der Gemeinderat
wurde hierüber im Offenlegungsverfahren am 14. Dezember 2009 informiert.
In der Zeit vom 13. April 2010 bis 12. Mai 2010 führte die GPA eine Prüfung der
Bauausgaben in den Jahren 2006 - 2009 durch. Die Schlussbesprechung fand am
11. Mai 2010 statt. Die Prüfungsfeststellungen wurden während der Prüfungshandlung mit den Fachämtern besprochen. Unwesentliche Anstände sind, soweit möglich, bereinigt worden. Der Prüfungsbericht ging am 09. September 2010 bei der
Stadtverwaltung ein.
Die überörtliche Prüfung hat sich unter Berücksichtigung der Ergebnisse der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt schwerpunktmäßig auf einzelne
Bereiche und auf Stichproben beschränkt.
Die GPA bestätigte, dass durch die durchgeführte örtliche baufachtechnische
Prüfung formelle Beanstandungen getroffen und finanzielle Verbesserungen
erreicht werden konnten. Weiter wurden Ingenieur- und Architektenverträge
vor dem endgültigen Vertragsabschluss auf Übereinstimmung mit den Regelungen der HOAI überprüft. Die örtliche Prüfung durch das RPA sei sachkundig und wirksam. Außerdem wurde angemerkt, dass die gute Zusammenarbeit
des RPA mit den Prüfern der GPA die überörtliche Prüfung spürbar erleichtert
hat. Mit Schreiben vom 22. März 2011 und ergänzend am 28. September 2011
hat die Stadtverwaltung zu den Prüfungsfeststellungen Stellung genommen.
Mit Erlass vom 11. November 2011 erteilte das Regierungspräsidium Freiburg
die Bestätigung gem. § 114 Abs. 5 Satz 2 GemO, dass die Prüfungsfeststellungen der GPA aufgrund der Zusagen der Verwaltung erledigt sind. Damit ist das
Verfahren abgeschlossen. Der Gemeinderat wurde hierüber im Offenlegungsverfahren am 30. Januar 2012 informiert.

- 21 -

3 Allgemeine Bemerkungen
und Rechnungsführung

zur

Haushalts-,

Kassen-

3.1 Feststellung der Jahresrechnung 2011
Der Schlussbericht des RPA wurde nach der Vorberatung im Haupt- und Personalausschuss am 24. September 2012 dem Gemeinderat am 15. Oktober 2012 vorgelegt. Das Gremium nahm ihn zustimmend zur Kenntnis und stellte das Ergebnis der
Jahresrechnung 2011 der Stadt fest.
Der Feststellungsbeschluss ist am 20. Oktober 2012 entsprechend § 95 Abs. 3 GemO ortsüblich bekannt gemacht worden.
Rechtsaufsichtsbehörde und Öffentlichkeit wurden im gesetzlichen Rahmen unterrichtet.

3.2 Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2012
Gesetzliche Grundlagen:
§ 95 Abs. 1 GemO

Erläuterung der Jahresrechnung durch einen Rechenschaftsbericht

§ 39 Abs. 2 GemHVO Rechenschaftsbericht ist eine Anlage der Jahresrechnung
§ 44 Abs. 3 GemHVO Darstellung der wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung
und der erheblichen Abweichungen von den Haushaltsansätzen.
Der Rechenschaftsbericht stellt das Gegenstück zum Vorbericht bei der Haushaltsplanaufstellung dar. Er vermittelt einen Überblick über die Haushaltswirtschaft im Berichtsjahr und streift das Verwaltungsgeschehen im Allgemeinen. Insoweit dient er
auch als Nachschlagewerk. Er fasst Ergebnisse zusammen, zeigt Kostenentwicklungen auf und beleuchtet die Bilanzen der kostenrechnenden Einrichtungen.
Der von der Verwaltung erarbeitete Rechenschaftsbericht - der dem gesetzlichen Erfordernis in vollem Umfang Rechnung trägt - wurde am 15. Juli 2013 im Haupt- und
Personalausschuss vorberaten und am 24. Juli 2013 im Gemeinderat behandelt.
Gleichzeitig wurde über die Erstellung der Jahresrechnung informiert. Die im Bericht
enthaltenen Aussagen zur Finanzwirtschaft werden von uns bestätigt. Nach Prüfung
der Jahresrechnung besteht mit den Zahlen des Rechenschaftsberichtes Übereinstimmung.
Ein Rechnungsquerschnitt und eine Gruppierungsübersicht sind ebenfalls korrekt erstellt worden und stehen im Einklang mit den Ergebnissen der Haushaltsrechnung.

- 22 -

3.3 Haushaltsplan - Haushaltssatzung
Das Verfahren zur Rechtswirksamkeit der Satzung ist in den §§ 79 - 82, 85 - 87 und
§ 121 Abs. 2 GemO festgelegt. Die Rechtsvorschriften wurden beachtet.
Haushaltsplan 2012
Gemeinderatsbeschluss

30.01.2012

Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde (§§ 81 und 121
GemO/Haushaltserlass des
Regierungspräsidiums Freiburg)

23.03.2012

Tag der öffentlichen Bekanntmachung (Haushaltssatzung)

31.03.2012

Auslegung des Haushaltsplanes

02.04.2012 – 12.04.2012

Vom Recht der Einsichtnahme (§ 81 Abs. 4 GemO) durch Einwohner und Abgabepflichtige hat niemand Gebrauch gemacht. Einwendungen gegen den Haushalt wurden nicht erhoben.

Kernaussagen des Haushaltserlasses der Rechtsaufsichtsbehörde zur Haushaltssatzung 2012 waren:
„Der Haushalt profitiert von den insgesamt deutlich besseren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der noch anhaltenden gesamtwirtschaftlichen Erholung. Dabei zeigt sich die Leistungsfähigkeit des Haushalts in der wieder gestiegenen Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt in Höhe von 3,85 Mio. €
und die sich hieraus nach Abzug der ordentlichen Tilgung ergebende Nettoinvestitionsrate in Höhe von 1,85 Mio. €. Trotz einer vorgesehenen Kreditaufnahme von 2
Mio. € erfolgt wiederum keine Ausweitung der Verschuldung. Der Eigenfinanzierungsanteil an den Investitionen, die sich im Wesentlichen auf Ausgaben für Baumaßnahmen im Infrastrukturbereich beschränken, beträgt knapp 79%. Ferner ist
aufgrund des deutlich besseren Rechnungsergebnisses 2011 eine Zuführung zur
Rücklage geplant. Es zeigt sich, dass neben den sicher positiv wirkenden wirtschaftlichen Vorgaben auch die Arbeit der bereits 2009 eingesetzten Lenkungsgruppe
Haushaltsstruktur Früchte trägt und zu einer Stärkung der Ertragskraft des Haushalts
beiträgt.
Trotz Schuldenabbau in den zurückliegen Jahren beträgt die Verschuldung im Kernhaushalt zum Ende des Planjahres allerdings noch ca. 25,2 Mio. €, was einer ProKopf-Verschuldung von 576 € entspricht. Im Vergleich der Großen Kreisstädte liegt
die Stadt Lahr damit immer noch deutlich über dem Durchschnitt im Regierungsbezirk mit 362 €/Einwohner. Der Schuldendienst hieraus belastet den städtischen
Haushalt jährlich mit ca. 3 Mio. €. Dies sind Aufwendungen, die der Stadt damit für
dringend anstehende Investitionen nicht zur Verfügung stehen und die finanziellen
Handlungsspielräume deutlich einschränken. Anstrengungen zur Schuldenreduzierung werden daher weiterhin geboten sein.

- 23 -

Es wird daher vorausgesetzt, dass angesichts der beschriebenen Haushaltssituation
tatsächliche Verbesserungen bei den Rechnungsergebnissen auch zukünftig vorrangig zur Finanzierung der dringendsten Investitionen bzw. zur Reduzierung der
Kreditaufnahmen eingesetzt werden.
Im Interesse einer nachhaltigen Haushaltspolitik ist es daher auch in Zukunft notwendig, dass die Stadt ihre Ausgaben an ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit ausrichtet. Dass sich die Stadt Lahr ihrer Verantwortung hieraus bewusst ist, zeigen die
erfolgreichen Bemühungen zur Erhöhung der Ertragskraft des Haushalts und das kritische Hinterfragen der Ausgabepositionen. Allein die Beschränkung der Investitionen auf das unabdingbar Notwendige kann jedoch dauerhaft nicht der geeignete Finanzplanungsansatz sein. Vielmehr gilt es, „die Balance zwischen unumgänglichem
Sparen und notwendiger Zukunftsgestaltung zu finden, mit Blick auf die künftige Gesamtentwicklung der Stadt Lahr und ihres Gemeinwesens unter Berücksichtigung
der finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen“. Diese Rückschlüsse aus den städtischen Finanzen und ihre Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung sind im
Fazit des Vorberichts treffend zusammengefasst worden.“

Aufstellung des Haushaltsplanes
Mittelanmeldung
Rahmenbedingungen für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2012 nannte der
Oberbürgermeister in seiner Verfügung vom 09. Mai 2011. Die Zielsetzung war natürlich klar, es sollte der Verwaltungshaushalt so aufgestellt werden, dass der Haushaltsausgleich näherungsweise erreicht werden kann. Die zuständigen Dienststellen
wurden daher aufgefordert, die Anmeldung im Vergleich zu den Vorjahren noch
sparsamer und wirtschaftlicher zu halten, um spätere, zwangsweise erforderlich
werdende Streichungen möglichst vermeiden zu können. Die Anmeldungen so gering als möglich zu halten und keine Polster einzuplanen, die unnötig freie Mittel binden waren die üblichen Appelle. Für den Vermögenshaushalt sollten nur Maßnahmen gemeldet werden, die entsprechende Priorität genießen.
Das RPA hat dringend empfohlen, keine Haushaltsmittel für reine Unterhaltungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt zu veranschlagen. Der Oberbürgermeister hat
deshalb erneut deutlich gemacht, dass Zweifelsfälle unbedingt mit der Stadtkämmerei abzustimmen sind.

Vorläufige Haushaltsführung
Zu Beginn des Jahres 2012 lag noch kein rechtskräftiger Haushaltsplan vor. Deshalb
galt § 83 GemO. Die Fortführung der Haushaltswirtschaft war nur in beschränktem
Umfang zulässig. Mit Verfügung des Oberbürgermeisters vom 07.12.2011 wies dieser auf die einschränkenden Maßnahmen hin. Insbesondere neue Maßnahmen des
VMH durften noch nicht begonnen werden.

- 24 -

3.4 Ausführung des Haushaltsplanes
Nach den Prognosen der Wirtschaftsforschungsinstitute und der Steuerschätzer
musste für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 im Vergleich zu den Vorjahren mit
noch schwierigeren finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen gerechnet werden.
So ging der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ nach der Mai-Steuerschätzung 2010
davon aus, dass das Steueraufkommen für die Jahre ab 2011 deutlich unter den Erwartungen der Mai-Steuerschätzung 2009 liegen wird. Die konjunkturelle Entwicklung verlief deutlich besser, als dies bei der damaligen Steuerschätzung prognostiziert wurde. Die November-Steuerschätzung 2010 prognostizierte für 2011 schon
beachtliche Mehreinnahmen für Bund, Länder und Kommunen. Trotz der hoch gesetzten Prognosen bleibt die finanzwirtschaftliche Situation aber schwierig. Erst für
das Jahr 2012, so die Steuerschätzung 2010, würden die Kommunen wieder über
Steuereinnahmen in Höhe des Vorkrisenjahres 2008 verfügen. Gleichzeitig steigen
nach diesen Prognosen aber die kommunalen Sozialausgaben und auch bei den
Kosten für die Kinderbetreuung ist ein sprunghafter Anstieg zu verzeichnen.
Diese Rahmenbedingungen waren bei der Haushaltsaufstellung zu beachten. Das
Haushaltsvolumen lag trotzdem mit rund 101 Mio. € mehr als 13 Mio. € über dem
Gesamtvolumen des Vorjahres und auch noch rund 7 Mio. € über dem hohen Volumen aus dem Jahr 2010.
Das Ergebnis nimmt den Trend der Vorjahre mit und lag mit rund 107 Mio. € sehr
hoch. Das Vorjahresergebnis wurde damit erneut um rund 8 Mio. € überschritten.
Insgesamt wich das Ergebnis um mehr als 6 Mio. € vom Planansatz ab. Die Abweichung lag in der Größenordnung des Jahres 2010, die Rekordabweichung aus dem
Jahr 2011 wurde glücklicherweise nicht mehr erreicht. Die Gründe hierfür waren vielfältig. Um rund 5 Mio. € hat sich der Vermögenshaushalt erhöht, das Volumen des
Verwaltungshaushaltes ist um rund 1,5 Mio. € angewachsen. Grund für die Erhöhung im Verwaltungshaushalt war vor allem die Veränderung bei den Finanzzuweisungen. Hier zeigt sich erneut deutlich, dass die Stadtverwaltung sehr stark von äußeren und nicht beeinflussbaren Bedingungen abhängig ist. Aus diesem Grund halten wir es auch weiterhin für richtig und wichtig, dass die vom Oberbürgermeister
eingerichtete Arbeits- und Lenkungsgruppe Haushaltskonsolidierung ihre Arbeit fortführt. Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation haben im Jahr 2012 erneut weder
die Arbeits- noch die Lenkungsgruppe getagt, obwohl diese vom Gemeinderat angemahnt und vom Oberbürgermeister auch zugesagt wurde. Wir erinnern deshalb
nochmals dringend daran, dass nur durch Veränderungen in der Haushaltsstruktur
dauerhaft die Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung erhalten werden kann.
Die wesentlichen Tendenzen zur Beurteilung der Finanzen unserer Stadt hat die
Stadtkämmerei im Vorbericht zum Haushaltsplan 2012 dargestellt. Im Jahr 2012 waren die Substanzerhaltung der Gebäude auch unter Berücksichtigung des Brandschutzes, die Vorhaben der Stadtsanierung, die Schaffung von Kindergarten- und
Krippenplätzen, sowie der Ausbau des innerstädtischen Tangentenrings Investitionsschwerpunkte. Außerdem wurden die ersten Planungsraten für die Landesgartenschau 2018 im Haushalt eingestellt.
Das große Ziel keine Nettoneuverschuldung einzugehen wurde erneut im Auge behalten. Dies ist umso problematischer als Rahmenbedingungen immer schwieriger
zu kalkulieren sind.

- 25 -

Finanzbericht (Halbjahresstatus)
Alljährlich erstattet die Stadtkämmerei dem Gemeinderat einen Bericht über die
Haushaltsentwicklung. Im Berichtsjahr wurde die Entwicklung der aktuellen Zahlen
in der Sitzung am 05. Juli 2012 dargestellt. Entsprechend den bisherigen Gepflogenheiten listete das Fachamt die Entwicklung der wesentlichen Einnahmen an
Steuern, Schlüsselzuweisungen, Gebühren usw. auf. Hinsichtlich der Gewerbesteuer rechnete man mit einem Verbesserung um rund 165.000 €. Im Bereich des Finanzausgleiches wurde nicht von einer gravierenden Veränderung zu den Planzahlen ausgegangen. Auf der Ausgabenseite waren weder beim Personal- noch beim
Sachaufwand Entwicklungen und Tendenzen erkennbar, die das Planergebnis hätten wesentlich belasten können. Kleinere Abweichungen wurden von der Finanzverwaltung dargestellt. Die Finanzverwaltung ging davon aus, dass eine deutliche Ergebnisverbesserung von mindestens 1,85 Mio. € erreicht werden kann, soweit keine
unerwarteten haushaltswirksamen Ergebnisse eintreten. Die Kämmerei wies darauf
hin, dass dadurch die geplante Rücklagenentnahme in Höhe von rund 2,466 Mio. €
entbehrlich erscheint, außerdem wurde eine Rücklagenzuführung in Aussicht gestellt. Insgesamt stellte sich die Situation zum Berichtszeitpunkt positiv dar, so dass
gerade die Finanzverwaltung etwas entspannter in die zweite Hälfte des Haushaltsjahres blicken konnte.
Rechnungsergebnis
Im Haushaltsjahr 2012 war der Haushalt planmäßig mit 100.770.000 € ausgeglichen.
Das Gesamtvolumen lag mit rund 15,8 % über dem des Vorjahres. Der Vorbericht
zum Haushaltsplan entsprach § 3 GemHVO.
Gegenüber den Ansätzen des Planwerks weist das Rechnungsergebnis nachstehende Abweichungen auf:
Haushaltsansatz
€

Rechnungsergebnis
€

Mehr
€

Weniger
€

VWH
Einnahmen
Ausgaben

88.970.000
88.970.000

94.012.627,39
94.012.627,39

5.184.793,32
6.468.732,59

-142.165,93
-1.426.105,20

VMH
Einnahmen
Ausgaben

11.800.000
11.800.000

13.312.500,18
13.312.500,18

5.292.373,32
2.375.918,54

-3.779.873,14
-863.418,36

Die einzelnen Einnahme- und Ausgabebereiche sind im Rechenschaftsbericht ab
Seite 6 des Vorberichtes aufgeschlüsselt.

- 26 -

Entwicklung des Haushaltsvolumens
(VwHH und VmHH in Tausend Euro)
120.000
100.000
80.000
60.000
40.000
20.000
0
-20.000
Ansatz
Rechnungsergebnis
Differenz

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

81.580
97.606
16.026

82.200
95.443
13.243

86.740
95.901
9.161

88.750
93.808
5.058

97.135
99.124
1.989

93.450
100.207
6.757

87.015
99.065
12.050

100.770
107.325
6.555

3.4.1 Ergebnisse aus dem Verwaltungshaushalt
Auch im Berichtsjahr wollen wir dem Gemeinderat über die Inhalte des Rechenschaftsberichtes hinaus noch ergänzende Erläuterungen - allerdings in stark verkürzter Form - geben. Das RPA möchte dabei nicht nur Zahlenwerte wiedergeben. Diese
alleine, ohne zusätzliches Hintergrundwissen informieren zu wenig. Zusätzliche Erkenntnisse bei der Prüfung geben weitere Aufschlüsse, runden das Bild der finanziellen Entwicklungen ab und verbessern die Gesamtschau über das kommunale
Handeln.
Zum Haushaltsverlauf des Jahres 2012 hat das RPA die nachstehenden Fakten auch im Blick auf die in der GemO verankerte Etatkontrolle - zusammengetragen.
Personalkosten
Nach dem geprüften Rechnungsergebnis des Haushaltsjahres 2012 sind in den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes nachstehende Personalkosten enthalten:

Gesamtausgaben VWH

HHJ 2012

HHJ 2011

HHJ 2010

€

€

€

94.012.627,39 85.482.939,88 83.284.701,91

davon Personalkosten
23.727.335,38 22.600.709,50 21.540.561,56
Prozentualer Anteil der
Personalkosten an den
Gesamtausgaben des VWH
25,24%
26,44%
25,86%
Personalkostenentwicklung
gegenüber dem Vorjahr
1.126.625,88 1.060.147,94
-122.454,30
in %

4,98%

4,92%

-0,57%

Die Personalkosten bewegten sich im Bereich der Vorjahre, mit einer geringfügigen
Verringerung im Jahr 2010. Die Personalkostensteigerung lag im Bereich des Vorjahres.

- 27 Die Gesamtpersonalausgaben (23.727.335,38 €) sind den folgenden Kostenfaktoren
zuzuordnen:
HHJ 2012
€
Aufwendungen für
ehrenamtliche Tätigkeiten
Besoldung, Vergütungen,
Löhne

HHJ 2011
€

Vorjahresvergleich +/-

323.445,25

265.140,60

58.304,65

16.926.193,67

16.114.891,17

811.302,50

Versorgung + ZVK
Beiträge zur gesetzlichen
Sozialvers.
Beihilfen und
Unterstützungen

2.988.727,11

2.844.881,11

143.846,00

2.914.552,28

2.802.087,73

112.464,55

555.125,82

547.925,77

7.200,05

Personalnebenausgaben

19.291,25

25.783,12

-6.491,87

23.727.335,38

22.600.709,50

1.126.625,88

Gesamt

Wie nicht anders zu erwarten, liegt der Hauptausgabeblock bei den Besoldungen,
Vergütungen und Löhnen (rund 71,34%), aber auch für die Versorgung und für die
Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen und Beihilfen waren hohe Beträge zu entrichten, die bei knapp 27,22% der Gesamtausgaben lagen. Die Anteile bewegten sich in etwa im Bereich der Vorjahre.
Nach § 7 Abs. 1 GemHVO sind Einnahmen und Ausgaben nur in Höhe der im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden und zu leistenden Beträge zu veranschlagen;
sie sind sorgfältig zu schätzen, soweit sie nicht errechenbar sind. Im Jahr 2012 lagen
die Personalausgaben mit rund 193.264,62 € unter dem errechneten Haushaltsansatz. Im Rechenschaftsbericht wird dargestellt, dass die geringeren Personalausgaben primär daraus resultieren, dass einzelne Stellen durch längere Krankheitszeiten,
Inanspruchnahme von Elternzeit, Auslauf befristeter Arbeitsverträge und Besetzungsverzicht nach dem Ausscheiden nicht besetzt waren. Außerdem bestand eine
globale Minderausgabe von rund 240.000 €. Die Abweichung lag mit rund 0,81% im
Verhältnis zu den Vorjahren auf niedrigem Niveau, was von Seiten des RPA sehr
begrüßt wird. Allerdings konnte dadurch die globale Minderausgabe nicht ganz erwirtschaftet werden.
2012
€

2011
€

2010
€

Haushaltsansatz

23.920.600,00

23.066.200,00 22.368.400,00

Ausgaben
Abweichungen vom HHPlAnsatz

23.727.335,38

22.600.709,50 21.540.561,56

in %

-193.264,62

-465.490,50

-827.838,44

-0,81%

-2,02%

-3,70%

- 28 -

Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Personalkosten in den Jahren 2001
bis 2012 im Verhältnis zum Verwaltungshaushaltsvolumen auf.

Personalkostenanteil am VwHH

Mio. EUR

100,0

80,0
60,0
40,0
20,0

0,0

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012

40%
35%
30%
25%
20%
15%
10%
5%
0%

Rest VwHH
52,5 53,9 46,6 50,7 57,2 59,2 60,2 57,7 58,3 61,7 62,8 70,3
Personalkosten 18,1 18,9 19,5 19,7 20,0 20,0 20,3 20,9 21,7 21,5 22,6 23,7
%-Anteil
26% 26% 30% 28% 26% 25% 25% 27% 27% 26% 26% 25%

Nach den Veröffentlichungen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg
liegen die Personalkosten bei den kreisangehörigen Gemeinden in der Größenklasse 20.000 bis 50.000 Einwohner bei 541 € je Einwohner. Umgerechnet auf unsere
Verhältnisse ergibt sich ein Durchschnittswert von 553,05 € je Einwohner (Stichtag:
31.12.2011: 42.903 Einwohner* Ergebnis Zensus 2011). Damit liegen die Personalkosten im Bereich des Landesdurchschnittes.

Sachkosten
Bei der Betrachtung des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes bleiben
die inneren Verrechnungen und die kalkulatorischen Kosten unberücksichtigt, weil
sie das Haushaltsergebnis aufgrund der Verbuchung sowohl auf der Ausgabenseite
wie auf der Einnahmeseite nicht direkt beeinflussen. Gleichwohl kommt diesen Ausgabearten nicht unerhebliche Bedeutung zu, wenn sie aus betriebswirtschaftlicher
Sicht beleuchtet werden. Wenn künftig nach kaufmännischen Grundsätzen gebucht
wird und Kosten für Produkte zu ermitteln sind, erfahren die Ansätze des inneren
Leistungsaustausches und der Abschreibungen usw. einen viel höheren Stellenwert.
Die Kostenhauptgruppen 5 und 6 schließen 2012 unter der vorstehend genannten
Voraussetzung mit einem Ergebnis von 22,145 Mio. € ab und liegen damit rund
217.000 € über der veranschlagten Summe. Im Bereich der Unterhaltungsmaßnahmen für die baulichen Anlagen entstand eine Erhöhung um 273.526,84 €. Die Bewirtschaftungskosten des umfangreichen Gebäudebestandes, den die Stadt verwaltet, lagen rund 256.000 € unter dem Haushaltsansatz. Hier ist eine Schätzung aufgrund der ungewissen Entwicklung insbesondere im Energiebereich meist nur sehr
schwer möglich.

- 29 Die weiteren Verwaltungs- und Betriebsausgaben (Gruppen 57 – 63) liegen mit
5.120.914,98 € rund 473.000 € über dem Ergebnis des Vorjahres und rund 38.000 €
über dem Ansatz.
Bei den Verwaltungs- und Betriebsausgaben gab es umfangreichere Mehrkosten bei
der Chrysanthema von rund 108.000 € (Vorjahr Mehrausgaben 65.000 €) und beim
Theater- und Konzertaufwand von rund 92.000 €. Allerdings stehen bei der Chrysanthema Einnahmen in entsprechender Höhe entgegen. Eine Finanzlücke ist somit hier
nicht entstanden. Die Mehrausgaben zum Theater- und Konzertaufwand wurden in
der Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 12. November 2012 erläutert.
Mehreinnahmen stehen in Höhe von rund 56.000 € entgegen.
Im Vergleich der Sachkosten mit anderen Städten ist zu berücksichtigen, dass die
Regieleistungen an den Bau- und Gartenbetrieb hier in voller Höhe durchschlagen,
während bei einigen Kommunen diese in den inneren Verrechnungen enthalten sind.
Der interkommunale Vergleich der Sachkosten ohne die Auswertung weiterer
Strukturen und Indikatoren ist deshalb nur Stückwerk und hat nicht die erwünschte Aussagekraft.
Zur besseren Übersicht über den Haushaltsvollzug haben wir die wichtigsten Ausgabengruppen grafisch dargestellt.

Planabweichung der Ausgabengruppen
6.500.000

6.500.000

5.500.000

5.500.000

4.500.000

4.500.000

3.500.000

3.500.000

2.500.000

2.500.000

1.500.000

1.500.000

500.000
-500.000

500.000
50/51

52

54

57/63

64/66

672 /67 8

Ansatz

4.190.350

413 .00 0

2.737.000

5.083.050

2.051.910

6.106.150

Soll *

4.463.877

429 .60 3

2.481.408

5.120.915

2.165.863

6.192.572

Differen z

273 .52 7

16.603

-255 .59 2

37.865

113 .95 3

86.422

Pro zen t

6,5%

4,0%

-9,3%

0,7%

5,6%

1,4%

*einschließlich Haushaltsreste

-500.000

- 30 Umlagen, Zuweisungen und Zuschüsse

Bereich

1

2

3

Zuschüsse an Vereine und Verbände
(Vereinsjubiläen, ermäßigte Hallengebühren)

10.039,04

42.035,78

36.622,75

35.742,87

86.164,85

79.260,50

68.410,00

0,00

0,00

5.000,00

106.272,75

106.147,13

106.214,08

0,00

0,00

3.239,36

741,37

741,37

8.208,04

311.595,46

300.820,82

289.056,34

Gemeinwesenarbeit, Drogenberatung,
freie Wohlfahrtspflege, sonst. soziale
Leistungen

213.740,17

138.556,67

212.187,94

Kindergärten (Personalkosten, Bauzuschüsse, Mietwerte usw.), Zuschuss
Tageselternverein

5.455.529,58

5.001.922,37

4.418.063,85

5.500,00

4.500,00

9.000,00

78.895,08

141.667,01

137.946,40

121.690,02

149.456,31

202.546,74

377,96

38,35

38,35

183.730,40

184.080,39

176.514,63

54.840,00

5.000,00

0,00

0
6.667.993,13

-22,24
6.155.943,92

8.100,00
5.690.307,64

Zuschüsse an Gesangvereine, Sonderveranstaltungen
Betriebskostenzuschüsse an Vereine
(Tierschutzverein, DRK, Schwimmbadvereine usw.)

5

Sportförderung

6

Sonstige kulturelle Projekte
(Stadtpark, Geroldseckerland)

9

10

2010
€

7.152,49

Katastrophen-/Bevölkerungsschutz

8

2012
€

6.879,71

4

7

Haushaltsjahr
2011
€

Denkmalpflege, Verschönerung des Stadtbildes, Wohnungsbau
Schülerhilfe, Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit, verlässliche Grundschule

11

Feuerwehr

12

Familienförderung, Aktion Lahr-Pass

13

Umlagen (GPA, Zweckverband)

14

Landwirtschaft, Umweltschutz

15

Öffentl. Personennahverkehr

16

Öffentliche Grünanlagen, LGS

17

Wasserläufe und Wasserbau
Gesamt

- 31 Die Kostenhauptgruppe 7 „Zuweisungen und Zuschüsse“ schließt im Berichtsjahr mit
den vorstehenden Zahlen ab. Durch vielseitige Finanzhilfen wird die Stadt ihrer sozialen Verantwortung gerecht. Der Betrag ist im Jahr 2012 erneut um mehr als 8% angestiegen. Die Ursache liegt vor allem im Bereich der Zuschüsse für die Kindergärten, die um rund 454.000 € höher ausgefallen sind. Hier zeigt sich aus der Entwicklung der Vorjahre deutlich, dass sich in diesem Bereich die Ausgaben kontinuierlich
erhöhen.
In den in der Tabelle nachgewiesenen Zahlen ist der Wertansatz für die kostenlose
Überlassung der städtischen Sporthallen und Sportplätze an die Vereine nicht enthalten. Berücksichtigt man diese Subventionen, so liegt die Gesamtsumme der Zuweisungen und Zuschüsse um ca. 915.000 € höher. Dargestellt ist dieser Posten bei
den inneren Verrechnungen im UA 5500.
Aus dem nachfolgenden Zahlenvergleich ist ersichtlich, für welche wesentlichen
Zwecke die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes eingesetzt wurden bzw. in der
Finanzplanung angedacht sind.

Die Gesamtentwicklung der Nettoausgaben unter Einbezug der Finanzplanungsjahre
soll in nachfolgender Übersicht dargestellt werden.

Ergebnis
2011
Nettoausgaben des VWH - in T €

ohne innere Verr. und kalk. Kosten

81.488

Ergebnis
2012
89.788

Ansatz
2013
92.577

FinPlan
2014
93.050

FinPlan
2015
96.395

FinPlan
2016
99.440

- 32 Einnahmen
Die wichtigsten Einnahmegruppen des Verwaltungshaushalts im Vergleich zum Vorjahresergebnis und die Erwartung für die folgenden Haushaltsjahre sind prozentual
zu den Nettoausgaben des VWH in folgender Grafik dargestellt.

Die Gewerbesteuereinnahmen haben sich im Jahr 2012 wieder erhöht. Durch die Erhöhung des Gesamtvolumens des Verwaltungshaushaltes bleibt der Steueranteil auf
dem Niveau des Vorjahres. Tatsächlich sind die Gewerbesteuereinnahmen im Vergleich zum Vorjahr um rund 2 Mio. € gestiegen. Das außerordentlich gute Gewerbesteueraufkommen aus dem Jahr 2006 konnte noch nicht wieder erreicht werden, allerdings zeigen die Gewerbesteuereinnahmen doch eine steigende Tendenz. Die
Zahlen haben sich jetzt wieder dem Niveau der Jahre vor der Finanzkrise angenähert.
In diesem Zusammenhang muss auch beachtet werden, dass der Gewerbesteuerhebesatz zum 01.01.2011 nach mehr als 30 Jahren auf 390 v.H. angepasst wurde.
Zumindest ein Teil der erhöhten Einnahmen wurden daher durch die Hebesatzerhöhung erreicht Bereits seit mehreren Jahren wurde dies so von uns empfohlen. Die
Umsetzung dieser schmerzhaften Erhöhung spiegelt sich nun in der Einnahmeentwicklung positiv wider.

- 33 Teilhaushalt Soziale Sicherung
Zusammenfassung der in 2012 für soziale Zwecke ausgegebenen Beträge:
Leistungen der Stadt

Personalkosten Sachkosten
€

Gesamt
2012
€

Gesamt
2011
€

- VWH -

€

Allg. Sozialverwaltung

648.718,27

45.386,78

694.105,05

688.625,40

Wohngeldstelle

277.075,89

13.726,74

290.802,63

293.157,74

925.794,16

59.113,52

984.907,68

981.783,14

Hilfemaßnahmen

51.563,50

5.245,00

Förderung der freien Wohlfahrtspflege

82.176,67

53.311,67

5.844.286,56

5.388.833,62

Zuschüsse Kindergärten, Gemeinwesenarbeit
Jugendverbände, Schulsozialarbeit u.a.
Eigene Einrichtungen

383.886,74

440.186,61

6.631.219,53

5.960.361,31

13.978.040,68

12.829.721,35

6.598.950,32

4.645.655,83

(Kindergärten, Treffpunkt Stadtmühle, Jugendeinrichtungen usw.)
./. Einnahmen

Nettoaufwand

7.379.090,36 8.184.065,52

Aus der Übersicht zeigt sich, dass sich die Tendenz der Aufwandssteigerung im Berichtsjahr weiter fortsetzte. Die Ausgaben waren rund 1 Mio. € höher als 2011.
Durch eine Erhöhung der Einnahmen um rund 2 Mio. € sinkt der Nettoaufwand um
rund 10 % (2011 Erhöhung rund 0,8 %).
Die Steigerung der Ausgaben im Bereich der Zuschüsse für fremde Kindergärten
und Kleinkindbetreuung betrug zwar rd. 455.000 €; dagegen stand aber eine Einnahmesteigerung in Höhe von rd. 1,4 Mio. € bei den Landeszuweisungen für die
Kindergartenförderung und Kleinkindbetreuung dieser nicht stadteigenen Kindergärten. Die Landeszuweisungen haben sich vor allem im Bereich der Förderung der
Kleinkindbetreuung erheblich erhöht.
Betriebskostenzuschüsse
Zum 1. Januar 2009 wurden in den § 29b und 29c FAG Zuweisungen für diesen
Zweck an die Gemeinden aufgenommen. Danach erfolgt die Zuweisung der Betriebskostenförderung für die Tageseinrichtungen an die Standortgemeinden, die
Zuweisungen für die Tagespflege an die Stadt- und Landkreise und zwar jeweils
nach der Zahl und dem zeitlichen Betreuungsumfang der Kinder. Die Zuweisung der
Mittel der klassischen Kindergartenförderung wurde ebenfalls an dieses Prinzip angepasst. Zur Vermeidung von Brüchen erfolgt der Übergang auf die neuen Verteilprinzipen stufenweise bis zum Jahr 2013.

- 34 Es sind folgende Zuweisungen eingegangen:

a) für eigene Kindergärten
Kindertagheim Schießrain
* Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)
** Projekt „frühe Chancen“

Kindertagheim Max-Planck-Straße
* Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)
** Projekt „frühe Chancen“

Kindergarten Bottenbrunnenstraße
* Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)
** Projekt „frühe Chancen“

Kindergarten Kanadaring
* Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

Kindergarten Kuhbach
* Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

Kindergarten Reichenbach
* Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

b) für Kindergärten anderer Träger
* Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

2012

2011

220.840,00
216.400,00
24.999,92
204.120,00
85.600,00
14.583,31
131.310,00
137.200,00
21.908,52
63.425,00
26.400,00
54.575,00
18.900,00
66.860,00
17.600,00
1.304.721,75

210.788,00
63.492,00
16.666,64
174.182,00
64.350,00
116.284,00
54.054,00
16.666,64
51.430,00
6.006,00
47.260,00
15.444,00
57.917,00
15.015,00
909.555,28

1.529.787,00 1.444.144,00
1.691.339,00 410.948,00
4.525.847,75 2.764.647,28

Die Zuwendungen für die stadteigenen Kindergärten liegen damit mit 1.761.200,47 €
über denen des Vorjahres; die Fördersätze je Kind wurden deutlich angehoben. Es
zeigt sich allerdings, dass trotz der Erhöhung der Zuwendungen die Ausgaben im
Bereich der Kindergärten bei weitem nicht gedeckt sind.

- 35 Personalkostenzuschüsse für Horte und Kernzeitenbetreuung an Schulen
Die Personalkostenzuschüsse des Landes für Horte und Kernzeitenbetreuung an
Schulen bzw. für die Betreuungsangebote im Rahmen der verlässlichen Grundschule wurden nach den Förderrichtlinien des Ministeriums für Kultus und Sport und des
Ministeriums für Familie, Frauen, Weiterbildung und Kunst in folgender Höhe gewährt:

Hort an der Eichrodtschule
Hort an der Luisenschule
Zuweisungen nach dem FAG
Hort an der Eichrodtschule
Hort an der Luisenschule
Verlässliche Grundschule
Eichrodtschule
Luisenschule
GS Sulz
Schutterlindenbergschule

01.08.2011-31.07.2012 01.08.2010-31.07.2011
36.087,91 €
24.746,00 €
36.087,91 €
24.746,00 €
18.185,00 €
15.720,00 €

13.437,00 €
10.195,00 €

6.870,00 €
6.870,00 €
9.847,00 €

8.015,00 €
6.870,00 €
8.902,38 €
2.290,00 €
99.201,38 €

129.667,82 €
Interkommunaler Kostenausgleich

In § 8a des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) vom 19.3.2009 wird bestimmt,
dass die Standortgemeinde für auswärtige Kinder in Einrichtungen einen Anspruch
auf Kostenausgleich gegenüber der Wohnsitzgemeinde der betreuten Kinder hat.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.12.2009 einem öffentlich-rechtlichen
Vertrag zum interkommunalen Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder
zwischen den Städten und Gemeinden des Ortenaukreises zugestimmt.

2012
Kindertagheim Schießrain
Kindertagheim Max-Planck-Straße
Kindertagheim Bottenbrunnenstraße
Kindergarten Kanadaring
Kindergarten Kuhbach
Kindergarten Reichenbach

3.545,83 €
2.303,34 €
19.532,49 €
0,00 €
0,00 €
1.770,00 €
27.151,66 €

2011
1.806,67 €
0,00 €
26.555,84 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
28.362,51 €

- 36 Familienförderung
Zur Entlastung von Familien und Alleinerziehenden wurden vom Gemeinderat am
04.11.1991 die "Richtlinien der Stadt Lahr/Schw. über Maßnahmen der Familienförderung" zum 01.01.1992 beschlossen. Die dritte Änderung der Richtlinien zum
01.09.2001 erfolgte durch Gemeinderatsbeschluss vom 23.07.2001. Hierbei wurden
die Einkommensgrenzen angehoben. Zum 01.09.2007 erfolgte eine weitere Änderung der Richtlinien. Aufgrund des Bildungs- und Teilhabepaketes beschloss der
Gemeinderat am 26.9.2011 rückwirkend zum 01.09.2011 diese Richtlinien wiederum
zu ändern.

Haushaltsansatz
Gesamtausgaben lt. Jahresrechnung

2012
2011
65.000,00 € 54.000,00 €
43.239,86 € 66.036,16 €

davon für den Besuch eigener Kindergärten
für den Besuch von Kindergärten fremder Träger (verl. GS)
Honorare

13.610,00 € 30.610,00 €
29.142,00 € 35.201,00 €
487,86 €
225,16 €

Lahr-Pass
Als Ergänzung zur Familienförderung wurde durch den Gemeinderat die Einführung
eines Lahr-Passes (Familien- und Sozialpass) ab dem 01.09.2007 beschlossen.
Einkommensschwachen Familien und Einzelpersonen soll der Besuch von städt.
Einrichtungen und unterschiedlichen Veranstaltungen ermöglicht werden.
Mit Beschluss vom 30.5.2011 hat der Gemeinderat aufgrund des Bildungs- und Teilhabepaketes den Geltungsbereich des Lahr-Passes geändert. Es entfallen die bisherigen Ermäßigungen für den Mittagstisch in Schulen, Schullandheimaufenthalte
und Klassenfahrten. Diese Aufwendungen werden nunmehr über das Bildungs- und
Teilhabepaket bezuschusst. Die Änderungen kamen ab 01.10.2011 zum Tragen.

Haushaltsansatz
Gesamtausgaben:
davon Musikschulbesuch
Klassenfahrten/Schullandheim
Ferien- und Freizeitmaßnahmen
Stadtparkbesuch
Mittagstisch in Schulen
Bäderbesuch
Kulturveranstaltungen
Volkshochschule
erweiterte Betreuung / Ganztagsschule

2012
40.000,00 €
42.655,22 €
23.597,92 €
0,00 €
2.263,00 €
813,50 €
193,05 €
5.833,40 €
622,85 €
7.331,50 €
2.000,00 €

2011
65.000,00 €
68.630,85 €
22.218,65 €
1.392,00 €
3.575,00 €
994,00 €
22.433,20 €
5.602,00 €
1.704,50 €
10.711,50 €
0,00 €

Der Haushaltsansatz von 40.000,00 € wurde um 6,64 % (Vorjahr 5,59%) überschritten. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Ausgaben für den Lahrpass insgesamt
allerdings um 25.975,63 € (37,85%) vermindert. Leichte Erhöhungen waren nur bei
der Musikschule und beim Bäderbesuch zu verzeichnen. Beim Mittagstisch in Schu-

- 37 len und bei den Klassenfahrten zeigt sich aber deutlich die Entlastung über das Bildungs- und Teilhabepaket. Auch wenn der Arbeitsaufwand der Abrechnung mit der
kommunalen Arbeitsförderung des Ortenaukreises nicht unterschätzt werden darf,
so kann doch festgestellt werden, dass das Bildungs- und Teilhabepaket eine erhebliche finanzielle Entlastung der bisherigen Ausgaben im Bereich der Familienförderung und des Lahrpasses erbringt.

Kostenrechnende Einrichtungen
§ 12 GemHVO bestimmt den Begriff der „Kostenrechnenden Einrichtungen“. Es
handelt sich dabei um Einrichtungen, die in der Regel ganz oder zum Teil aus Entgelten finanziert werden. Die Nutzer zahlen für die erbrachte Leistung und finanzieren somit zumindest einen Teil der anfallenden Kosten.
Der Vorrang der speziellen Entgelte vor Steuern ist in der GemO geregelt (siehe Ziffer 3.4.2 dieses Berichtes). Soweit vertretbar und geboten hat der Gemeinderat die
Gebühren und Entgelte festzusetzen. Die Verwaltung hat eine nach § 14 KAG, an
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen orientierte, realistische Kalkulation vorzulegen,
die auf der Kosten- und Leistungsrechnung basiert.
Einrichtung
Musikschule

Einnahmen Ausgaben Betriebsverlust Kostendeckungsgrad besser

€
€
€
geplant % erreicht schlechter 
844.795,71 1.300.163,58
455.367,87 68,0
65,0
3,0

205.419,15

77,4

82,9

5,4



576.378,19

514.533,19

11,3

10,7

0,6



726.352,15 1.433.615,92
533.765,02 1.328.405,81
536.758,88 927.986,85

707.263,77
794.640,79
391.227,97

51,4
36,2
51,6

50,7
40,2
57,8

0,7
4,0
6,2





156.338,29
116.926,00
127.916,50

281.545,51
245.116,03
281.632,34

125.207,22
128.190,03
153.715,84

45,9
34,3
38,9

55,5
47,7
45,4

9,7
13,4
6,5





176.590,15
168.297,26

368.228,50
408.065,33

191.638,35
239.768,07

38,2
37,7

48,0
41,2

9,8
3,6




20.492,98

22.271,13

1.778,15

83,1

92,0

9,0



Friedhöfe

927.602,87 1.241.579,62

313.976,75

65,3

74,7

9,4



Hallen
Stadthalle
Schutterlindenberghalle
Kaiserswaldhalle
Festhalle Kuhbach
Bürgerhaus Mietersheim
Geroldseckerhalle
Sulzberghalle
Aktienhof
Industriegleisanlage

50.967,07
60.563,75
58.905,60
57.157,37
9.042,00
30.934,46
240.704,98
11.236,40
0,00

208.844,13
63.642,35
29.745,12
29.354,20
130.354,80
80.690,68
81.432,16
34.799,52
34.199,93

20,0
50,3
57,2
71,5
2,6
24,8
72,5
20,6
0,0

19,6
48,8
66,4
66,1
6,5
27,7
74,7
24,4
0,0

0,4
1,5
9,3
5,4
3,9
2,9
2,2
3,8
0,0










Volkshochschule
Mediathek
Kindertagheime
Am Schießrain
Max-Planck-Str.
Bottenbrunnenstraße
Kindergärten
Kanadaring
Kuhbach
Reichenbach
Kinderhorte
Eichrodtschule
Luisenschule
Märkte

992.542,81 1.197.961,96
61.845,00

259.811,20
124.206,10
88.650,72
86.511,57
139.396,80
111.625,14
322.137,14
46.035,92
34.199,93

- 38 Die Stadtkämmerei arbeitet noch am Aufbau einer flächendeckenden Kostenstellen-,
Kostenarten- und Kostenträgerrechnung. In den Grundzügen sind Gliederungen erarbeitet. Über die Kostendeckungsgrade der kostenrechnenden Einrichtungen gibt
der Rechenschaftsbericht erschöpfend Auskunft. Trotzdem soll hier ein Überblick
gegeben werden. In der vorstehenden Übersicht soll auch dargestellt werden, inwieweit die im Haushaltsplan beabsichtigten Kostendeckungsgrade erreicht wurden.
Insgesamt kann abgelesen werden, dass die angestrebten Kostendeckungsgrade im
Jahr 2012 fast in allen Bereich übertroffen wurden. Problematisch erscheint uns der
Kostendeckungsgrad in der Stadthalle, aber auch beim Bürgerhaus Mietersheim.
Diese Bereiche müssen aus unserer Sicht bei der Berechnung der neuen Entgelte
für Hallennutzung kritisch betrachtet werden. Gerade der Kostendeckungsgrad beim
Bürgerhaus Mietersheim ist im Vergleich mit den anderen Hallen nicht akzeptabel.
Aufgrund der Lage des Bürgerhauses Mietersheim ist die Nutzung sicherlich eingeschränkt, allerdings sind Kostendeckungsgrade weit unter 10% für Hallen zu niedrig.
Hervorheben möchten wir erneut den Kostendeckungsgrad im Bereich der Friedhöfe, der sich mit mehr als 74 % erneut sehr positiv darstellt. Die sehr positiven Ergebnisse im Bereich der Volkshochschule, die weiterhin einen positiven Trend verzeichnen kann, zeigen, dass der dort eingeschlagene Weg richtig war. Auch der Kostendeckungsgrad in der Mediathek hat sich erneut erhöht. Hier zeigt sich, dass die
maßvolle Einnahmeerhöhung richtig war.
Teilhaushalt Allgemeine Finanzwirtschaft - Entwicklung des Finanzausgleichs
Den in der umseitigen Übersicht dargestellten Zahlen liegen die Festsetzungsbescheide des Statistischen Landesamtes vom 25.02. bzw. 24.05.2013 und des Finanzamtes Stuttgart vom 18.01.2013 zugrunde. Abweichungen zur Jahresrechnung
sind kassentechnisch bedingt.

- 39 Die nachstehende Übersicht zeigt die Entwicklung des Finanzausgleichs der letzten
drei Jahre auf:
2012
€

2011
€

2010
€

Schlüsselzuweisungen
nach der Einwohnerzahl (Investitionspauschale) 2.089.202,20 1.991.355,20 2.149.971,60

nach der mangelnden Steuerkraft
17.626.533,70 15.987.380,70 17.785.432,10

Mehrzuweisung (§ 5 Abs.3 FAG)
1.404.901,30
888.821,70 1.039.137,30

nach dem Familienleistungsausgleich
1.227.232,00 1.226.582,00 1.304.060,00

Kindergartenlastenausgleich
4.498.759,00 2.744.775,00 2.272.880,00

an die Großen Kreisstädte in Verw.Gem.
154.741,10
154.638,70
154.536,30

Sachkostenbeitrag
Hauptschulen
690.306,00
690.536,00
796.800,00

Realschulen
321.594,00
336.364,00
319.680,00

Gymnasien
1.104.524,00 1.075.197,00 1.035.011,00

Förderschulen
216.860,00
216.836,00
217.465,00

Grundschulförderklassen
8.250,00
9.000,00
11.625,00

Schulkindergarten für Sprachbehinderte
28.980,00
29.546,00
28.666,00

Sicherheitsausstattung an Schulen
0,00
54.368,30
0,00

Zuschüsse für Verkehrslastenausgleich
158.833,90
156.187,80
155.564,80

Zuweisungen zu den Ausbildungskosten
9.888,00
9.722,00
9.532,00

Zuweisungen an Verwaltungsgemeinschaften
247.975,40
247.631,30
247.444,10

Steuern
Gemeindeanteil Einkommenssteuer
13.733.346,99 13.001.422,24 12.201.152,09

Gemeindeanteil Umsatzsteuer
2.383.852,96 2.395.104,21 2.269.176,53
Summe
abzgl. Finanzausgleichsumlage
abzgl. Gewerbesteuerumlage
abzgl. Kreisumlage
Ergebnis

45.905.780,55 41.215.468,15 41.998.133,82
9.889.441,40 9.177.302,50 9.192.780,90
3.106.585,32 2.798.148,96 2.633.612,98
14.162.933,17 13.143.060,00 12.770.062,00
18.746.820,66 16.096.956,69 17.401.677,94

Wie aus der Darstellung ersichtlich, haben sich die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt. Im Jahr 2010 konnte ein sehr
hohes Ergebnis erzielt werden, das knapp 5 Mio. € über dem Vorjahresergebnis lag.
Dies hing mit den hohen Ausschüttungsbeträgen zusammen, die aufgrund der konjunkturellen Entwicklung am Ende des Jahres nochmals angepasst wurden. Im Jahr
2011 war der Betrag wieder um rund 1,3 Mio. € rückläufig, lag aber im Vergleich der
Vorjahre immer noch auf einem sehr hohen Niveau. Im Jahr 2012 stieg das Ergebnis
um 2,6 Mio. € auf 18,7 Mio. €. Die größte Erhöhung war beim Kindergartenlastenausgleich zu verzeichnen (1,75 Mio. €).
An der Aufstellung lässt sich allerdings auch ablesen, dass diese Einnahmequelle
eine bedeutende Säule im Haushalt darstellt. Aufgrund der Tatsache, dass diese
Einnahmen allerdings von der Stadtverwaltung nur schwer zu beeinflussen sind, ist
das Ergebnis mit Vorsicht zu bewerten. Insbesondere kann sich die Stadt Lahr nicht
darauf verlassen, dass auch künftig Beträge in dieser Größenordnung eingehen.

- 40 -

3.4.2 Grundsätze der Einnahmebeschaffung
Die Rangfolge der Deckungsmittel ist in § 78 Abs. 2 GemO geregelt. In die erste
Rangstufe werden die "sonstigen Einnahmen" eingeordnet. Dann folgen die speziellen Leistungsentgelte (2. Stufe), die kommunalen Steuereinnahmen (3. Stufe) und
die Kredite. Die Einnahmepolitik ist grundsätzlich nach diesen Normen auszurichten.
Bezogen auf die Haushaltsrechnung 2012 ergibt sich folgendes Bild:

Gesamteinnahmen des VWH und VMH
davon:
Sonstige Einnahmen
(Abschreibungen, Zinsen, Bußgelder,
innere Verrechnungen, Mieten, Zuschüsse
aller Art, Säumniszuschläge, Ersatz von
Sachausgaben, Gewinnanteile, Konzessionsabgaben, Zuweisungen aus FAG, Zuführung
vom VWH, Rücklageentnahmen u.a.)
Spezielle Leistungsentgelte
(Verwaltungs- und Benutzungsgebühren,
ähnliche Entgelte, Beiträge, Leistungen
der Regiebetriebe u.a.)
Steuer
(Grundsteuer, Gewerbesteuer, andere
Steuern, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer u.a.)

107.325.128 €

100,0%

59.417.350 €

55,4%

6.503.980 €

6,1%

41.403.798 €

38,6%

1.850.000 €

Kredite aus HR 2011

Im Vergleich der letzten Jahre ist folgende Entwicklung nachzuweisen:

Gesamteinnahmen
Sonstige Einnahmen
Spezielle Leistungsentgelte
Steuern
Kredite (aus HR VJ)

2011
99.065.086
55.235.994
5.848.545
37.980.547
1.900.000

2010
100.206.935
57.935.704
8.550.342
33.720.889
1.950.000

2009
99.124.457
58.755.001
6.064.697
34.304.759
1.950.000

- 41 Bei der Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten ist auf die Leistungskraft der Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen. Der Vorrang der speziellen Entgelte zur Leistungskostendeckung gegenüber den Steuern als allgemeine Deckungsmittel ohne
direkte Gegenleistung resultiert aus dem Grundsatz, dass der wirtschaftliche Vorteilsausgleich der Nutzung einer kommunalen Einrichtung - soweit vertretbar und
geboten - durch den Leistungsempfänger erfolgen soll.
Insgesamt ist im Vergleich zu den Vorjahren festzustellen, dass der prozentuale Anteil der Steuereinnahmen an den Gesamteinnahmen im Jahr 2012 wiederum leicht
gestiegen ist.

3.4.3 Verfügbare Mittel des Vermögenshaushalts
a) Übertragung von Haushaltsausgaberesten aus dem HHJ 2011
5.253.450,00 €
b) reguläre Ausgabeansätze HHJ 2012
11.800.000,00 €
c) über- und außerplanmäßige Ausgaben
Deckung durch den Verwaltungshaushalt
622.260,50 €
Deckung durch vorläufig erhöhte Rücklagenentnahme
400.000,00 €
Deckung durch Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt
264.244,71 € 1.286.505,21 €
gesamt

18.339.955,21 €

Die regulären Haushaltsansätze für das Jahr 2012 liegen um rund 5 Mio. € über denen des Vorjahres. Nach einer vorsichtigen Veranschlagung des Gemeinderates im
Jahr 2011 wurden in 2012 die Planansätze der Vorjahre wieder eingestellt. Die
Haushaltsausgabereste haben sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 2,5 Mio. €
verringert. Diese Entwicklung wird von unserer Seite ausdrücklich begrüßt; wir halten
allerdings den Umfang der Haushaltsausgabereste weiterhin für zu hoch. Ausgabeschwerpunkte lagen im Bereich Landesgartenschau, Ausbau der Kindertagesstätten,
dem Ausbau der Straßen und der Sanierungsmaßnahme Nördliche Altstadt.
Im Jahr 2012 waren die Ausgaben im Vollzug bei der Hochbauabteilung mit mehr als
2,5 Mio. € sehr hoch (Vorjahr rund 1,3 Mio. €). Aufgrund der Landesgartenschau
nahm der Grunderwerb mit rund 2 Mio. € erneut einen sehr großen Stellenwert ein.
Im Bereich öffentliches Grün und Landschaftsbau sind Planungsleistungen für die
Landesgartenschau in Höhe von rund 650.000 € enthalten.

- 42 -

Abweichung Ansatz/Vollzug
4.000.000 €

Planansatz
3.500.000 €

Ausgabenvollzug

3.000.000 €
2.500.000 €
2.000.000 €
1.500.000 €
1.000.000 €
500.000 €
0€

Erwerb von
Anlagevermögen

Hochbau

Tiefbau

Öffentl. Grün /
Landschaftsbau

Darlehenstilgungen

Grunderwerb

Sonstige

Das vorstehende Schaubild zeigt im Vergleich die Planzahlen und den Ausgabenvollzug (ohne Berücksichtigung der Haushaltsreste aber einschließlich der über- und
außerplanmäßig bewilligten Ausgaben). Dem Gemeinderat soll damit vermittelt werden, wie seine Vorgaben hinsichtlich der Ausgabeblöcke (z.B. Hoch-, Tief- und
Landschaftsbaumaßnahmen) umgesetzt wurden bzw. wie sich die Gewichtung verändert hat. Es zeigt sich deutlich, dass entsprechend den Vorgaben des Gemeinderates verfahren wurde. Die Erhöhung der Sonstigen Ausgaben hängt größtenteils mit
der erhöhten Rücklagenzuführung zusammen (Plan 0,5 Mio. €, Vollzug 2 Mio. €).

3.4.4 Analyse und Perspektive des Vermögenshaushalts
Aufgrund der außerordentlich guten Einnahmeentwicklungen im Verwaltungshaushalt konnte im Jahr 2012 rd. 8,7 Mio. € an den Vermögenshaushalt (VMH) abgeführt
werden. Die Zuführungsrate finanzierte zu rund 65 % den Vermögenshaushalt. Die
Mindestzuführung konnte damit weit überschritten werden.
Kredite wurden in Höhe von 1,850 Mio. € aufgenommen. Der Rücklage wurden rund
1,9 Mio. € zugeführt, eine Rücklagenentnahme war nicht erforderlich.

- 43 -

In den Folgejahren ab 2014 sind laut Finanzplanung (Haushaltsplan 2013) hohe
Ausgaben, insbesondere für anstehende Baumaßnahmen (s. nachfolgende Grafik),
geplant. Die voraussichtlichen Ausgaben werden nach der Haushaltsplanung erneut
die sehr hohen Werte der Vorjahre erreichen und im Jahr 2015 voraussichtlich mit
über 15 Mio. € einen Rekordwert darstellen. Zur Finanzierung sind in den Jahren
2013 und 2014 Rücklagenentnahmen geplant, ab dem Jahr 2015 soll eine zusätzliche Verschuldung erfolgen. Durch die sehr positive Haushaltsentwicklung aus dem
Jahr 2012 und auch 2013 wird sich diese Planung wohl nicht bestätigen. Insbesondere der Rücklagenbestand entwickelt sich durch die Haushaltssituation sehr gut.
Trotzdem darf die Verschuldung der Stadt nicht aus den Augen verloren werden.
Diese liegt immer noch weit über dem Landesdurchschnitt, die Aufnahme weiterer
Kredite belastet zusätzlich künftige Haushalte. Es wird deshalb trotz der guten Entwicklung weiterhin auf die Notwendigkeit einer strukturellen Haushaltskonsolidierung
hingewiesen. Dem Schuldenabbau muss unbedingt Priorität eingeräumt werden.
Die folgende Grafik zeigt die wichtigsten Ausgabengruppen, prozentual zu den Gesamtausgaben des VMH. Insgesamt waren die Baumaßnahmen nach einem sehr
hohen Ergebnis im Jahr 2009, in den Jahren 2010 und 2011 rückläufig, sollen aber
nach der Finanzplanung bereits ab dem Jahr 2014 wieder ein sehr hohes Niveau
von mehr als 70% der Ausgaben des Vermögenshaushalts erreichen. Diese Rekordwerte werden durchaus problematisch gesehen, da die personelle Ausstattung
in diesen Bereichen schon heute kaum das vom Gemeinderat gesetzte Aufgabenprogramm umsetzen kann.

- 44 -

3.4.5 Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Die Zulässigkeit von über- und außerplanmäßiger Ausgaben ist in § 84 Abs. 1
GemO geregelt. Ausgabeansätze lassen sich größtenteils nur schätzen, innerhalb
des Jahres treten aber vielseitige Veränderungen auf. Überschreitungen sind deshalb unvermeidlich.
§ 26 GemHVO befasst sich mit der Bewirtschaftung und Überwachung der Ausgaben. Die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel sind so zu verwalten, dass sie zur
Deckung aller Ausgaben ausreichen.
Entscheidend ist, dass die bewirtschaftenden Dienststellen rechtzeitig den Mehrbedarf erkennen und entsprechend reagieren.

- 45 Im Haushaltsjahr 2012 wurden nachstehende über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt:
VWH €

VMH €

5 Anträge

174.376,43

970.000,00

10 Anträge

526.723,00

157.914,67

Genehmigung durch
den Gemeinderat
den Haupt- und Personalausschuss/Ortschaftsrat
den Oberbürgermeister/
Beauftragten

430 Anträge

1.210.110,00

522.632,54

Gesamt

445 Anträge

1.911.209,43

1.650.547,21

Gesamthaushalt

Vorjahr

3.561.756,64

424 Anträge

1.834.374,61

2.427.621,96

Auch im Berichtsjahr wurden von den Fachämtern wieder sehr viele Anträge gestellt,
insgesamt blieb die Zahl der Anträge auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Die genehmigten Beträge haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 17% leicht verringert,
allerdings haben wir schon im letzten Jahr festgestellt, dass das Volumen der genehmigten Beträge von 2010 auf 2011 sich sehr stark erhöht hat. Damit bleibt der
Betrag auch 2012 trotz des Rückgangs insgesamt auf sehr hohem Niveau.
Die Anträge selbst bedeuten zwar einerseits Verwaltungsaufwand, zeugen andererseits aber auch von der Disziplin, welche sich die für das Anordnungswesen zuständigen Beschäftigten auferlegen. Die zu bewirtschaftende Finanzposition soll am Jahresende nicht überschritten, sondern ausgeglichen sein. Die formalen Vorgaben des
Haushaltsrechts sind nicht immer in vollem Umfange eingehalten. Die Planüberschreitungen sind insgesamt wirtschaftlich nicht bedeutsam, die Deckung war stets
gegeben. Sicherlich lassen sich über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben nie ausschließen. Dies hängt alleine schon mit dem Zeitpunkt der Haushaltsplanung zusammen. Der Umfang sollte sich allerdings künftig wieder deutlich reduzieren.

- 46 Im Verwaltungshaushalt verteilten sich die über-/außerplanmäßigen Ausgaben im
Wesentlichen auf nachstehende Ausgabengruppen:

50/51 Gebäude- und Anlagenunterhaltung
52
Inventarunterhaltung
54
Gebäudebewirtschaftung
(Strom, Wasser, Heizung usw.)
57
Betriebsaufwand
59
Lehr- und Unterrichtsmittel
65
Geschäftsbedarf/Dienstreisen

2012
2011
562.604,00 567.906,00
105.930,00 132.341,00
225.562,00 144.570,00
172.935,00 158.940,00
19.465,00 13.615,50
193.153,00 120.407,80

3.5 Kassenmäßiger Abschluss
Nach § 39 Abs. 1 GemHVO besteht die Jahresrechnung neben der Haushalts- und
Vermögensrechnung auch aus dem kassenmäßigen Abschluss, der wiederum enthalten muss
a) die Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben,
b) die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben bis zum Abschlusstag,
c) die Kasseneinnahme- und Kassenausgabereste
insgesamt und je gesondert für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie
das Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge.
Im kassenmäßigen Abschluss werden alle Zahlungsvorgänge ausgewiesen. Die
Stadtkasse weist nach, welche Kassenanordnungen ihr erteilt wurden, welche
Beträge einnahme- und ausgabeseitig "geflossen" sind und inwieweit Kassenreste
gebildet werden mussten. Als buchmäßiger Kassenbestand ist der Unterschied zwischen der Summe der Ist-Einnahmen und der Summe der Ist-Ausgaben auszuweisen.
Die Geldbestände werden in der Stadtkasse - Einheitskasse - nachgewiesen.
Buchmäßige Kassenbestände zum 31.12.2012

Vorrat €

Hauptkasse
Hospital- und Armenfondskasse
Abwasserverband Raumschaft Lahr
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr - BuKr. 2000
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr - BuKr. 4000
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

8.852.685,75
635.482,32
1.494.918,65

./. Vorgriff
Gesamt-Vorrat

Vorgriff €

-2.162.533,04
-3.516.809,86
1.634.787,12
12.617.873,84
-5.679.342,90
6.938.530,94

-5.679.342,90

- 47 -

Am 14.12.2009 beschloss der Gemeinderat, die Eigenbetriebe „Bäderbetrieb der
Stadt Lahr“ und „Versorgung und Verkehr Lahr“ im Wege der Übernahme zusammenzuführen. Aufgrund dieser Entscheidung ist für den Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ ein Wirtschaftsplan nach eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften aufzustellen. Da handelsrechtlich nach der Zusammenfassung nur noch ein
Eigenbetrieb vorliegt, besteht die Verpflichtung zur Erstellung einer Handelsbilanz,
und aufgrund der eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften ist weiterhin eine Spartenrechnung durchzuführen. Eine steuerliche Verrechnungsmöglichkeit der beiden BgA
„Bäder“ und „VVL“ besteht laut verbindlicher Auskunft des Finanzamts vom
21.08.2009 jedoch nicht, vielmehr sind für die BgA eigene Steuerbilanzen aufzustellen.
Aus diesen Gründen werden die Kassengeschäfte der beiden BgA im Rahmen der
Einheitskasse von der Stadtkasse als zwei Sonderkassen erledigt.
Das Regionale Rechenzentrum Baden-Franken hat am 18.03.2013 gem. § 11 Abs. 2
GemKVO bescheinigt, dass während des Haushaltsjahres 2012 die dem automatisierten Anordnungs- und Feststellungsverfahren (§ 11 Abs. 1 GemKVO) zugrunde
gelegten Daten mit gültigen Programmen ordnungsgemäß verarbeitet und gespeichert worden sind und dass die Datenausgabe vollständig und richtig ist.

3.6 Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse
In den Haushaltssatzungen wird der Höchstbetrag der Kassenkredite festgesetzt.
Für das Haushaltsjahr 2012 beliefen sich die Höchstbeträge für die in der Einheitskasse verbundenen Kassen auf:
Hauptkasse
Hospital- und Armenfondskasse
Abwasserverband Raumschaft Lahr
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

2.500.000 €
750.000 €
7.500.000 €
2.000.000 €

Für kurzfristige Überschreitungen der Girokonten fielen keine Kontokorrentzinsen an.
Als Auslagenersatz für Arbeitsposten machten die Banken 15.321,35 € (Vj.
14.163,43 €) geltend.
Längerfristig zur Verfügung stehende Kassenmittel wurden als Festgelder angelegt.
Die Zinserträge für Fest- und Tagesgelder, einschließlich der Guthabenzinsen für Girokonten, beliefen sich auf 128.175,29 € (Vorjahr 86.999,60 €). Damit haben sich im
Berichtsjahr die Einnahmen weiter erhöht. Der durchschnittliche Zinssatz für Festgeld betrug jedoch nur noch 1,22 % und für Tagesgeld 0,88 % (Vorjahr durchschnittlich 1,41 %) und ist immer noch sehr gering. Seit Ende 2010 erfolgten die Geldanlagen bei verschiedenen Instituten. Die Geldanlagen erfolgten jeweils nach Einholung
von Zinsangeboten. Es lagen die Bestätigungen der Banken über Geldbetrag, Zinssatz und Dauer der Anlage und die Mitwirkung am Einlagensicherungsfonds vor.
Die Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse war im Berichtsjahr jederzeit gegeben.

- 48 -

3.7 Kassenprüfung
Die nach der GemPrO vorgeschriebene Kassenprüfung fand am 25. April 2012 statt.
Der hierüber erstellte Teilbericht Nr. 8 wurde dem Oberbürgermeister vorgelegt. Die
Bücher waren ordnungsgemäß geführt und entsprachen den Grundsätzen der
GemKVO. Die vorhandenen Scheckformulare stimmten mit den Bestandsnachweisen überein. Werttitel werden bei der Stadtkämmerei aufbewahrt. Beanstandungen
bei der Hauptkasse ergaben sich nicht.
Wir überprüften stichprobenweise die Kasseneinnahmereste. Zu unseren Feststellungen hat die Stadtkasse Stellung genommen.
Kassenflüssigkeit/Geldanlagen
Die Stadtkasse hat die Mittel gem. § 18 GemKVO verwaltet. Zum Prüfungszeitpunkt
waren Festgelder in Höhe von insgesamt 4,5 Mio. € vorhanden, die nicht im Kassenbestand enthalten sind (Abwicklung über ShV). Es lagen die Bestätigungen der
Bank über Geldbetrag, Zinssatz und Dauer der Anlage und die Mitwirkung am Einlagensicherungsfonds vor.
Von der Möglichkeit, Geldanlagen in Aktien zu tätigen (§ 21 Abs. 1 GemHVO), wurde bisher bei der Stadt Lahr kein Gebrauch gemacht
Abschließende Bestätigung
Die Bücher werden nach den Grundsätzen der GemKVO geführt.
Die erforderlichen Belege sind vorhanden und entsprechen nach Form und Inhalt
den Vorschriften. Die Kassensicherheit ist gewährleistet, die Kassengeschäfte wurden ordnungsgemäß erledigt.

3.8 Handvorschüsse und Zahlstellen
Die Änderung der Gemeindeprüfungsordnung bezüglich der Prüfung der Handvorschüsse und Zahlstellen ermöglicht es dem RPA individueller zu prüfen. Die Prüfungsintervalle wurden gelockert. Handvorschüsse unter 500 € sind nicht prüfungspflichtig, dennoch halten wir in gewissen Zeitabständen (ca. 3 – 5 Jahre) eine Kontrolle für angebracht. Auch im Jahr 2012 wurden wieder zahlreiche Zahlstellen und
Handvorschüsse geprüft. Dabei wurden neben den Kassenbeständen auch die Einhaltung der Dienstanweisungen insbesondere in Bezug auf die Kassensicherheit und
die Ablieferungspflicht betrachtet. Im Rahmen der Prüfung waren keine Beanstandungen erforderlich, allerdings konnten in Einzelfällen Anregungen für die Führung
der Handvorschüsse und Zahlstellen gegeben werden.

3.9 Haushaltsreste
Haushaltseinnahmereste dürfen nur für Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und für die Förderung von Investitionen Dritter, Beiträge und ähnliche Entgelte
und aus der Aufnahme von Krediten gebildet werden, soweit der Eingang der Einnahme im folgenden Jahr gesichert ist (§ 41 Abs. 2 GemHVO). Im Verwaltungshaushalt ist die Bildung von Haushaltseinnahmeresten somit nicht zulässig.

- 49 Die Übertragbarkeit von Haushaltsausgabeansätzen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt wird durch § 19 GemHVO geregelt.
Im Vermögenshaushalt bleiben die Ausgabeansätze bis zur Fälligkeit der letzten
Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann.
Im Verwaltungshaushalt können Ausgaben für übertragbar erklärt werden, wenn die
Übertragbarkeit eine sparsame Bewirtschaftung der Mittel fördert. Diese Haushaltsausgabeansätze bleiben bis längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres
verfügbar. Über- und außerplanmäßig genehmigte Ausgaben sind übertragbar, wenn
sie bis zum Ende des Haushaltsjahres in Anspruch genommen, jedoch noch nicht
geleistet worden sind.
Der Gemeinderat hat am 08.04.2013 die Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen und zwar
im VWH mit Ausgaben
im VMH mit Einnahmen
mit Ausgaben

von
von
von

2.378.800 €
4.672.300 €
7.632.510 €

Das Rechnungsergebnis wird durch Haushaltsreste entscheidend beeinflusst. Deshalb genehmigt der Gemeinderat alle neu zu bildenden Reste und erfüllt damit seine
Steuerungsfunktion. Diese Praxis dient auch der Haushaltsklarheit und erleichtert
den Überblick über den Etatvollzug.
Im Haushaltsjahr 2012 sind rd. 64,7 % des regulären Etats des VMH ins nächste
Jahr übertragen worden. Nachdem der Anteil im Jahr 2010 die 50%-Grenze erstmals
überschritten hat und im Vorjahr drei Viertel des regulären Etats übertragen wurde,
ist im Berichtsjahr der Anteil rückläufig und beträgt knapp zwei Drittel des regulären
Etats. Die rückläufige prozentuale Entwicklung begrüßen wir, allerdings sind die Zahlen insgesamt sehr bedenklich. Durch den erhöhten Etat sind die Zahlen tatsächlich
insgesamt gestiegen. Bereits seit Jahren machen wir darauf aufmerksam, dass der
hohe Anteil an Haushaltsausgaberesten im Vermögenshaushalt ein deutliches Indiz
dafür ist, dass sich die Verwaltung mit den geplanten Projekten im Haushaltsplan zu
viel vorgenommen hatte. Nachdem sich der Betrag seit Jahren erhöht, möchten wir
erneut dringend empfehlen, die Haushaltsreste abzubauen.

- 50 -

3.10 Entwicklung der Haushaltsreste
Verwaltungshaushalt
HHRest
HHAnsatz
€
€
Einnahmereste
2007
75.680.000
2008
78.400.000
2009
78.260.000
2010
79.305.000
2011
80.085.000
2012
88.970.000
HHJ

Ausgabereste
2007
2008
2009
2010
2011
2012

2.144.900
1.298.000
1.505.350
1.836.200
2.041.450
2.378.800

75.680.000
78.400.000
78.260.000
79.305.000
80.085.000
88.970.000

%

2,83
1,66
1,92
2,32
2,55
2,67

Vermögenshaushalt
HHRest
HHAnsatz
€
€

%

3.714.000
3.340.200
5.822.000
6.573.550
5.140.150
4.672.300

11.060.000
10.350.000
18.875.000
14.145.000
6.930.000
11.800.000

33,58
32,27
30,85
46,47
74,17
39,60

4.073.800
4.818.650
8.769.800
7.751.650
5.253.450
7.632.510

11.060.000
10.350.000
18.875.000
14.145.000
6.930.000
11.800.000

36,83
46,56
46,46
54,80
75,81
64,68

Betrachtet man die tatsächlichen Beträge, so haben sich die Reste im Vermögenshaushalt im Ausgabebereich deutlich erhöht. Prozentual hat sich der Anteil sowohl
bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben verringert. Gründe hierfür waren sicherlich auch zahlreiche Großmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.
Interessant ist allerdings, dass im Jahr 2012 70% der Haushaltsreste des Vermögenshaushalts aus dem laufenden Etat stammen. Daran ist abzulesen, dass noch
erhebliche Reste aus den Vorjahren bestehen, die nun abgebaut werden, allerdings
war die Verwaltung damit nicht mehr in der Lage die durch den Gemeinderat für das
Jahr 2012 gesetzten Aufgabenschwerpunkte abzuarbeiten.

Haushaltsreste 2012
Die Ausgabehaushaltsreste von insgesamt 10.011.310,00 € (VWH + VMH) teilen
sich summenmäßig wie folgt auf:

erneute Übertragung von
Resten aus früheren Jahren
Reste aus regulärem Etat 2012

Reste aus üpl./apl. genehmigten
Mitteln 2012

2012
€
%
114.875 VWH 5
1.591.415 VMH 21

2011
%
15
42

1.943.658 VWH
5.355.222 VMH

82
70

65
35

320.268 VWH
685.873 VMH

13
9

20
23

- 51 Größere Posten im VWH (ab 50.000,00 €) sind mit
52.900,00
56.800,00
72.000,00
85.950,00
90.250,00
101.400,00
111.850,00
132.950,00
156.400,00
183.900,00

Kita Max-Planck -Unterhaltung d. Grundst. u. baul. Anlagen
EU-Interreg IVb-Programm "CODE24" -Kosten für Sachverständige (GD)
Stadtplanung -Städtebauliche Planungen (GD)
Theodor-Heuss-Schule -Unterhaltung d. Grundst. u. baul. Anlagen
Kita Bottenbrunnen -Unterhaltung d. Grundst. u. baul. Anlagen
Allg. Grundvermögen -Unterhaltung d. Grundst. u. baul. Anlagen
Allg. Grundvermögen -Gebäudeunterhaltung Flughafenareal Ost
Verwaltungsgebäude -Unterhaltung d. Grundst. u. baul. Anlagen
Schule Langenwinkel -Unterhaltung d. Grundst. u. baul. Anlagen
Schule Mietersheim -Gebäudeunterhaltung Turnhalle

Im VMH entfallen davon auf
50.000,00
57.450,00
90.000,00
94.800,00
99.800,00
109.000,00
120.000,00
124.100,00
126.000,00
143.000,00
146.700,00
166.300,00
173.000,00
200.000,00
237.850,00
254.300,00
299.400,00
307.100,00
446.900,00
483.000,00
714.200,00
1.017.800,00
1.068.150,00

Pfluggebäude -Ausbau Dachgeschoss (Planungsrate)
Öffentl. Grünanl. -Schutterrenatur. Innenstadt Südwest -Altlast. Mehraufw.
Kindertagesstätten/-gärten -Kita Langenwinkel -Baul. Verbesserungen
Otto-Hahn-Realschule -Planungsrate Ganztagesschule
Stadtsanierung-Sanierungsmaßn. Nördl. Altstadt-Ausbau Dinglinger-Tor-Str.
Gemeindestraßen -Erschließung BG Heubühl -Ausgleichsmaßnahmen
Stadtsanierung-Sanierungsmaßn. Nördl. Altstadt -Urteilsplatz (Straßenbau)
Öffentliche Grünanlagen -Schutterrenaturierung Innenstadt Südwest -Bau
Kinderspielplätze -(Neu-)Bau/Umgestaltungsmaßnahmen
Kindertagesstätten/-gärten -Kita Sulz -Umgestaltung der Außenanlage
Gemeindestraßen -Baugebiet Schutthalde -Straßenbau
Stadtsanierung -Sanierungsmaßn. Kanadaring -Planungskosten
Verwaltungsgebäude -Baul. Verb. -Erneuerung Heizungsanlage Rathaus 2
Allg. Grundvermögen -Kasernenareal (Grunderwerb)
Max-Planck-Gymnasium -Bauliche Verbesserungen
Theodor-Heuss-Schule -Bauliche Verbesserungen
Gemeindestraßen -Erschließung Breitacker-Nord -Straßenbau
Landesgartenschau 2018 -Planungsleistungen
Allg. Grundvermögen -Erwerb von Grundstücken (UD)
Kindertagesstätten/Kindergärten -Kita Sulz -Bauliche Verbesserungen
Stadtsanierung -Sanierungsmaßn. Nördliche Altstadt -Zuw. u. Zuschüsse
Landesgartenschau 2018 -Erwerb von Grundstücken
Kindertagesstätten/Kindergärten -Kita am Urteilsplatz -Neubau Kita

Ein sehr hoher Haushaltsrest besteht immer noch im Bereich der Sanierungsmaßnahme nördlich Altstadt. Außerdem sind sehr hohe Haushaltsreste im Bereich der
Landesgartenschau als auch für die Kindertagesstätte am Urteilsplatz (Alleestraße)
zu verzeichnen. Gerade bei diesen beiden Maßnahmen lässt sich deutlich ablesen,
dass die Erwartungen und Wünsche der Verwaltung mit Projekten schneller voran zu
kommen, nicht erfüllt werden konnten, da man gerade bei diesen Projekten von vielen Rahmenbedingungen abhängig war, die eine zügige Umsetzung nicht möglich
gemacht haben. Bei anderen Projekten muss allerdings festgestellt werden, dass eine schnelle Umsetzung auch aufgrund der Arbeitsbelastung nicht machbar war.
Ganz vermeidbar sind Haushaltsausgabereste nicht, weil Planung und Vollzug nie
nach Idealvorstellungen ablaufen. Vielfältige Unsicherheitsfaktoren tun sich im Laufe
eines Haushaltsjahres auf. Dennoch sind diese Einflüsse nicht die alleinige Ursache

- 52 für die Höhe der Haushaltsreste. Die veranschlagten Haushaltsmittel übersteigen
zum Teil die Arbeitskapazität der Verwaltung. Bei ehrgeizig verfolgten Planzielen
bleibt deshalb das Kassenwirksamkeitsprinzip auf der Strecke. Im Rahmen der laufenden Beratung versucht das RPA darauf hinzuwirken, dass die Haushaltsreste
insgesamt auf das unumgängliche Maß zurückgeführt werden.
Insoweit sind die Regelungen in § 19 GemHVO auch die Reparaturvorschriften für
einen nicht funktionierenden § 7 GemHVO (Veranschlagungsprinzip).

3.11 Verpflichtungsermächtigungen
Sie legen fest, für welche Zwecke und bis zu welcher Höhe im Haushaltsjahr Verpflichtungen zu Lasten folgender Jahre eingegangen werden dürfen.
VE dürfen nur ausgewiesen werden, wenn
-

ein frühzeitiges Eingehen von Verpflichtungen notwendig ist
die Vorbelastungen sich in tragbaren Grenzen halten und auf einen
noch überschaubaren Zeitraum beschränkt bleiben.

In der Haushaltssatzung 2012 waren VE von 4.525.000,00 € ausgewiesen. Diese
wurden vom RP gem. § 86 Abs. 4 GemO genehmigt, soweit hierfür Kreditaufnahmen
vorgesehen waren.
Im Jahr 2012 bezogen sich die Verpflichtungsermächtigungen überwiegend auf die
Zuschüsse für den Neubau der Kindertagesstätte am Urteilsplatz (Alleestraße), für
den Neubau der Kindertagesstätte Arche Noah, den Neubau einer Brücke über die
Schutter sowie für den Kauf eines Feuerwehrfahrzeuges. Im Vergleich zum Vorjahr
haben sich die Verpflichtungsermächtigungen um 2,110 Mio. € erhöht. Damit hat
sich der Betrag im Vergleich zum Vorjahr fast verdoppelt.
Die Aufschlüsselung der VE für das Berichtsjahr ist auf Seite 407 des Haushaltsplans nachgewiesen. Im Berichtsjahr erfolgte eine Inanspruchnahme durch Auftragsvergaben in Höhe von 2.209.344,84 €. Damit wurde 49 % der veranschlagten
VE tatsächlich auch in Anspruch genommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für
den Kindergarten Arche Noah eine VE von 840.000 € veranschlagt war, die nicht
zum Tragen kam, da die Baumaßnahme durch einen privaten Investor durchgeführt
wird. Für den Neubau der Kindertagesstätte am Urteilsplatz wurden nur 23 % der
veranschlagten VE im Jahr 2012 in Anspruch genommen.

3.12 Kasseneinnahmereste
Die Definition des Begriffes "Kassenreste" ergibt sich aus § 46 Nr. 17 GemHVO. Es
handelt sich um die Summe, um welche das Gesamtrechnungs-Soll vom Gesamtrechnungs-Ist abweicht. Das bedeutet, dass Einnahmen tatsächlich nicht eingegangen oder Ausgaben nicht ausgezahlt worden sind. Die Reste sind auf neue Rechnung ins Folgejahr zu übertragen.

- 53 Der kassenmäßige Abschluss zum 31.12.2012 weist folgende Einnahmereste aus:
1.961.356,46 €
820.214,42 €

Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt

2.024.932,12 €)
707.441,13 €)

(Vorjahr
(Vorjahr

Verwaltungshaushalt - Aufgliederung

Einzelplan 0
Einzelplan 1
Einzelplan 2
Einzelplan 3
Einzelplan 4
Einzelplan 5
Einzelplan 6
Einzelplan 7
Einzelplan 8
Einzelplan 9*

2012 in €
381.772,92
164.280,55
22.619,43
95.786,24
165.583,02
15.984,15
69.985,73
161.050,64
77.111,47
807.182,31
1.961.356,46

2011 in €
469.543,83
154.060,29
7.414,42
30.342,32
171.605,13
13.461,63
19.695,47
160.761,90
78.103,73
919.943,40
2.024.932,12

715.649,40

82.502,46

*Gewerbesteuer

Vermögenshaushalt - Aufgliederung
2012 in €
Zuweisungen und Zuschüsse
- Feuerschutz
- öffentliche Grünanlagen
- Bürgerhaus Mietersheim
- Ausbau Ortsmitte Mietersheim
Förderung ÖPNV
Erschließungsbeiträge
Darlehensrückflüsse von wirtschaftlichen
Unternehmen (EigB Abwasserbeseitigung)
Erlöse aus Grundstücksverkäufen
Rückzahlung überzahlter Bauausgaben

2011 in €

85.122,00
0,00
0,00
0,00
2.062,50
20.222,48

0,00
13.657,50
45.300,00
48.688,00
0,00
23.835,88

629.110,26
80.508,81
3.188,37
820.214,42

496.240,86
57.484,30
22.234,59
707.441,13

3.13 Kassenausgabereste
Diese sind zum Jahresende wie folgt ausgewiesen:
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt

51.257,08 €
166.932,79 €

(Vorjahr
(Vorjahr

40.429,09 €)
355.280,35 €)

- 54 Von den Kassenausgaberesten des Verwaltungshaushalts entfallen u.a. auf
12.220,67 € Zinsen
8.620,24 € Theater- und Konzertaufwand
5.289,01 € Bewirtschaftungskosten Scheffel-Gymnasium
4.875,04 € Bewirtschaftungskosten Otto-Hahn-Realschule
4.432,31 € Bewirtschaftungskosten Max-Planck-Gymnasium
Die Kassenausgabereste des Vermögenshaushalts betreffen u.a. mit
143.428,51 € Sondertilgung
22.593,11 € Tilgung von Krediten

3.14 Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge
Durchlaufende Gelder und fremde Mittel im Sinne der §§ 13 und 46 Nr. 29
GemHVO sind im ShV zu buchen und abzuwickeln. Es umfasst alle Einnahmen und
Ausgaben, die sich nicht auf den Haushalt auswirken. Dazu zählen auch haushaltsneutrale Vermögensveränderungen oder Zuführungen und Entnahmen von Rücklagen.
Im Haushaltsjahr 2012 wurden insgesamt Einnahmen und Ausgaben (ohne Grundstücksverkauf Flugplatz) von € 49.261.781,59 (Vorjahr 49.889.161,83 €) durchgebucht.
Kasseneinnahmereste
Kassenausgabereste

22.485.915,91 €
19.710.286,92 €

Aufschlüsselung

Einzelplan 0
Einzelplan 1
Einzelplan 2
Einzelplan 3
Einzelplan 4
Einzelplan 5
Einzelplan 6
Einzelplan 7
Einzelplan 8
Einzelplan 9

im Einzelplan 9 sind enthalten
Einlagen bei Geldinstituten
Kassenbestand
Allgemeine Rücklage

Kasseneinnahmereste Kassenausgabereste
€
€
5.268.480,61
81.767,70
1.108,43
5.354,60
604,52
0,00
116.353,30
825,00
0,00
17.011.421,75
22.485.915,91

283.424,04
31.316,80
10.038,50
46.691,40
75,00
0,00
79.237,83
4.369,20
0,00
19.255.134,15
19.710.286,92

8.000.000,00
9.011.421,75
19.255.134,15

- 55 -

Seit 01.07.2005 wurden die Mieten aus den Zwischennutzungen der Abbruchgebäude auf dem Flugplatzgelände nicht mehr an den Bund überwiesen. Die Verbuchung
dieser Mietanteile erfolgte im SHV 4.0300. Am 2.11./13.12.2011 wurde mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben eine Nachtragsvereinbarung abgeschlossen.

3.15 Niedergeschlagene Forderungen
Die Niederschlagung nach § 46 Ziff. 19 GemHVO ist die befristete oder unbefristete
Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs der Gemeinde ohne
Verzicht auf den Anspruch selbst. Die Ansprüche dürfen niedergeschlagen werden,
wenn
-

feststeht, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird
oder

-

die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe des Anspruchs stehen.

Die niedergeschlagenen Forderungen werden nicht in den Sachbüchern weitergeführt.
Die befristet niedergeschlagenen Forderungen sind zu überwachen und werden
in einer Niederschlagungskartei erfasst. Diese Beträge wurden von der Stadtkasse
am 27.02.2013 aufgeschlüsselt.
Stand 1.1.2012
Abgänge a) Zahlungen
b) unbefristete Niederschlagung
Zugänge
Stand 31.12.2012

1.165.434,09 €
7.718,28 €
60.375,20 €

68.093,48 €
1.097.340,61 €
215.763,14 €
1.313.103,75 €

Die unbefristet niedergeschlagenen Forderungen sind nicht zu überwachen und
deshalb auch nicht in ein Niederschlagungsverzeichnis einzutragen.
Im Haushaltsjahr 2012 wurden insgesamt unbefristet niedergeschlagen:
149.234,71 €

- 56 -

3.16 Erlasse
Nach § 32 Abs. 3 GemHVO dürfen Ansprüche ganz oder zum Teil erlassen werden,
wenn ihre Einziehung nach Lage des Einzelfalls für den Schuldner eine besondere
Härte bedeuten würde. Für Gemeindeabgaben gelten ergänzend die AO und andere
spezielle gesetzliche Bestimmungen.
Der Erlass ist der endgültige Verzicht auf einen Anspruch (§ 46 Nr. 6 GemHVO). Die
Forderung der Gemeinde erlischt. Die Zuständigkeiten sind in §§ 6, 9 und 12 der
Hauptsatzung geregelt.
Im Berichtszeitraum wurden Erlasse in Höhe von insgesamt 13.169,40 € (Vorjahr
12.814,05 €) ausgesprochen.

3.17 Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt
Die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen
sind dem Vermögenshaushalt zuzuführen (§ 22 GemHVO). Die Zuführung zum Investitionshaushalt muss mindestens so hoch bemessen sein, dass sie für den
Schuldendienst (ordentliche Tilgung und Kreditbeschaffungskosten) ausreicht.
Der Gesetzgeber lässt es dabei zu, dass bei Errechnung der Höhe der Mindestzuführungsrate Ersatzdeckungsmittel (§ 22 i.V. mit § 1 Abs. 1 Nr. 2-4 GemHVO) eingesetzt werden. Zu den Ersatzdeckungsmitteln zählen unter anderem Erlöse aus der
Veräußerung von Vermögen, Entnahmen aus der Rücklage, Investitionszuschüsse
und unter gewissen Voraussetzungen Beiträge.
Solange der Verwaltungshaushalt ausreichend „Investitionsraten“ erwirtschaften
kann, spielen diese Ersatzdeckungsmittel keine Rolle.
Die Höhe der Zuführungsrate zeigt im Vergleich der letzten 5 Jahre folgendes Bild:
Jahr

Kreditbeschaffungskosten

€
2008
2009
2010
2011
2012

0,00
0,00
0,00
0,00
0,00

Kredittilgungen*

€
1.893.559,28
2.001.329,68
1.971.773,76
1.984.500,56
1.901.129,43

Mindestbetrag Im HH
WirtschaftsZuführungsrate
der Zufg. zum veranschl.
überschuss
insgesamt
VmH ohne Ers- Zuführungsatzdeckungs- betrag
mittel**
€
€
€
€
1.893.559,28 1.939.000,00 2.814.493,92 4.753.493,92
2.001.329,28
750.000,00 1.156.955,58 1.906.955,58
1.765.579,15
410.000,00 5.419.070,07 5.829.070,07
1.866.361,21
200.000,00 6.145.555,69 6.345.555,69
1.757.700,92 3.845.000,00 4.835.656,55 8.680.656,55

* ohne Umschuldung
** nur ordentliche (im Haushalt veranschlagte) Tilgung

- 57 -

Entwicklung der Zuführungsraten in €
15.000.000,00
10.000.000,00
5.000.000,00
0,00
-5.000.000,00
Zuführung
Bruttoinvestitionsrate
Nettoinvestitionsrate

2008

2009

2010

2011

2012

4.753.493,92
6.234.127,05
2.859.934,64

1.906.955,58
3.521.231,44
-94.374,10

5.829.070,07
6.945.341,24
3.857.296,31

6.345.555,69
7.631.276,79
4.361.055,13

8.680.656,55
9.878.392,73
6.779.527,12

Mindestzuführung gem. § 22 Abs. 1 Satz 2 GemHVO
2012
Ordentliche Tilgung
Kreditbeschaffungskosten

1.757.700,92
0,00

Summe Ausgaben

1.757.700,92

Rücklagenentnahme

0,00

Rückflüsse aus Darlehen
Rückflüsse von Beteiligungen

630.346,66
0,00

Veräußerungen von Anlagevermögen

810.480,20

Beiträge und ähnliche Entgelte

590.834,62

Zuweisungen und Zuschüsse

750.182,15

Ersatzdeckungsmittel
Mindestzuführung (= Summe
Ausgaben ./. Ersatzdeckungsmittel)

2.781.843,63

-1.024.142,71

Die Mindestzuführungsrate konnte im Berichtsjahr im Verwaltungshaushalt bei weitem übertroffen werden. Mit einer Gesamtsumme von 8,680 Mio. € trägt der Verwaltungshaushalt nahezu die Kosten für Investitionen. Dieses Ergebnis ist außerordentlich gut und war so ursprünglich nicht für die Haushaltsberatungen 2012 zu erwarten. Es darf in diesem Zusammenhang nicht verkannt werden, dass dieses Ergebnis vor allem durch die höheren Zuweisungen des Landes entstanden ist. Der
Betrag konnte so nicht aus eigener Kraft aus dem Verwaltungshaushalt erwirtschaftet werden.

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt soll auch die
nach § 20 GemHVO erforderliche Rücklagenansammlung ermöglichen und insgesamt mindestens so hoch sein wie die aus Entgelten gedeckten Abschreibungen.
Der Verwaltungshaushalt „trägt“ somit auch Verantwortung für die Rücklagenwirt-

- 58 schaft. Abschreibungen decken den Wertverzehr des Anlagevermögens. Soweit
über die Erhebung von Benutzungsentgelten dieser Wertverzehr dem Haushalt zufließt, soll er dem VMH letztlich wieder zugeführt werden. Die Sollvorschrift bedeutet,
dass die Stadt die Zuführung in dieser Höhe grundsätzlich veranschlagen und vornehmen muss. Ausnahmen sind zulässig, wenn diese mit den Grundsätzen einer
geordneten Finanzwirtschaft vereinbar sind (s. Kommunales Wirtschaftsrecht
7. Auflage Rd. Nr. 130). Im Berichtsjahr konnte dieser Sollvorschrift vollumfänglich
nachgekommen werden.

Sollzuführung gem. § 22 Abs. 1 Satz 3 GemHVO
2012
496.962,14
176.291,04

Abschreibungen
davon erwirtschaftet

Investitionsrate
Rechnerische Größen zur Beurteilung des kommunalen Haushalts sind die Bruttound Nettoinvestitionsraten. Die so genannten freien Mittel, die zur Finanzierung der
investiven Ausgaben eingesetzt werden können, entwickelten sich in den letzten
Jahren wie folgt:
Haushaltsjahr

2012

2011

2010

Zuführung VWH an den VMH
zuzügl. Zinsen für Kredite

8.680.656,55
1.197.736,18

6.345.555,69
1.285.721,10

5.829.070,07
1.116.271,17

Bruttoinvestitionsrate

9.878.392,73

7.631.276,79

6.945.341,24

%-Anteil am Volumen des VWH
%-Anteil am Volumen des VMH

10,51%
74,20%

8,93%
56,19%

8,34%
41,04%

Zuführung VWH an den VMH
abzüglich Tilgungen für Kredite
(ohne Umschuldung) und Kreditbeschaffungskosten

8.680.656,55

6.345.555,69

5.829.070,07

1.901.129,43

1.984.500,38

1.971.775,76

Nettoinvestitionsrate

6.779.527,12

4.361.055,31

3.857.294,31

Die Nettoinvestitionsrate lag im Jahr 2012 weit über den Werten der Vorjahre. Insgesamt kann die Nettoinvestitionsrate als sehr gut bezeichnet werden. Aufgrund der
Tatsache, dass die Nettoinvestitionsrate vor allem wegen der unerwartet hohen Landeszuschüsse erzielt werden konnte ist es aus unserer Sicht weiterhin erforderlich,
durch strukturelle Änderungen im Verwaltungshaushalt die Zuführungsrate langfristig
zu sichern, um sich im Vermögenshaushalt weitere finanzielle Spielräume zu eröffnen.

- 59 -

3.18 Vermögensrechnung
In der Vermögensrechnung (VmR) werden die Vermögensbestände (Aktiv- und Passivwerte) zu Beginn und am Ende des Jahres nachgewiesen, wobei Veränderungen
des laufenden Jahres zu berücksichtigen sind. Dieser besondere Nachweis ist erforderlich, weil sich die Bestände weder aus dem kassenmäßigen Abschluss noch aus
der Haushaltsrechnung ergeben.
Auf der Grundlage von § 95 Abs. 1 GemO regelt § 43 GemHVO Inhalt und Umfang
der Vermögensrechnung.
Mit der Kontrolle der Vermögensrechnung wird festgestellt, ob sämtliches Vermögen
und die Schulden richtig erfasst sind. Hier werden auch die Anlagenachweise berücksichtigt. Aufgabe der Prüfung ist es, die Rechtmäßigkeit der Vermögensrechnung nach § 110 GemO festzustellen.
Auszuweisen sind:
-

-

-

-

-

-

Beteiligungen sowie Wertpapiere, welche die Gemeinde zum Zweck der
Beteiligung erworben hat,
Forderungen aus Darlehen, welche die Gemeinde aus Mitteln des Haushalts in Erfüllung einer Aufgabe gewährt hat,
Kapitaleinlagen der Gemeinde in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen,
das von der Gemeinde in ihre Sondervermögen mit Sonderrechnungen
eingebrachte Eigenkapital,
Forderungen aus Geldanlagen,
Rückzahlungsverpflichtungen aus den Kreditaufnahmen und ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Vorgängen,
Rücklagen.

Die bisherige Untergliederung des Anlagevermögens nach Verwaltungsvermögen
und kostenrechnenden Einrichtungen ist aus technischen Gründen nicht mehr möglich.
Diese in der Anlage 1 zum Gliederungsplan der Vermögensrechnung vorgesehene
Untergliederung ist aber für die Gemeinden nicht rechtsverbindlich. Nach Nr. 1.1 der
VwV-VmR wird den Gemeinden nur empfohlen, die Vermögensrechnung nach den
Anlagen 1-3 zur VwV-VmR zu erstellen. In ihrem Schreiben vom 26.6.2003 an die
Datenzentrale Baden-Württemberg bestätigte die GPA, dass die Abweichung vom
Gliederungsmuster in der Anlage zur VwV-VmR rechtlich nicht zu beanstanden ist.
Die Vermögensrechnung wird in Form der Vollvermögensrechnung geführt. Als Bilanz wurde sie dem Rechenschaftsbericht als Anlage beigefügt (Seiten 253 bis 257).
Die Bilanzsumme hat sich von 234.870.413,30 um 6.859.738,59 € auf
241.730.151,89 € zum Jahresende 2012 erhöht.

- 60 -

3.19 Rücklagen
Hier ist zu unterscheiden zwischen der allgemeinen Rücklage und den Sonderrücklagen. Letztere kommen nur noch ausnahmsweise vor. Rücklagen sollen einerseits
die Liquidität der Stadtkasse sicherstellen und zum anderen den künftigen Ausgabebedarf im Vermögenshaushalt teilweise decken. Rücklagemittel werden bis zu ihrer
Inanspruchnahme vorübergehend aus der laufenden Haushaltswirtschaft ausgesondert. Die Höhe der den Rücklagen zugeführten Haushaltsmittel lässt eine Aussage
über die Ertragskraft des Haushalts nicht zu.
In § 90 GemO i.V.m. § 20 GemHVO wird der Rahmen für die Rücklagenbildung festgelegt. Es muss für die allgemeine Rücklage ein Betrag vorhanden sein, der sich in
der Regel auf mindestens zwei vom Hundert der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre beläuft.
VWH
2007
2008
2009
2010
2011

Ausgaben
€
80.555.957,64
78.682.730,05
80.025.236,77
83.284.701,91
85.482.939,88

Allgemeine Rücklage
Stand 31.12.2011
Zuführung
Entnahme
Stand 31.12.2012

Durchschnitt
€
79.754.641,49
80.664.222,91
82.930.959,52

2 v.H.
Mindestrücklage
€
für das HHJ
1.595.092,83
2010
1.613.284,46
2011
1.658.619,19
2012

17.227.206,16 €
2.027.927,99 €
0,00 €
19.255.134,15 €

Der gesetzlichen Forderung des § 20 GemHVO ist in vollem Umfang Rechnung getragen.
Auf Zweckbindungen des Rücklagenbestandes in Höhe von insgesamt
5.509.918,59 € verweist der Rechenschaftsbericht (S. 57/58). Nach der Finanzplanung zum Haushaltsplan 2013 sind in den Jahren 2013 und 2014 Rücklageentnahmen geplant. Nach der Finanzplanung ist nur im Jahr 2016 keine Rücklagenentnahme vorgesehen. Aufgrund der Rücklagenzuführung im Jahr 2011und 2012 befindet
sich die Rücklage auf einem sehr guten Niveau. Wegen der geplanten Investitionen
im Rahmen der Landesgartenschau 2018, aber auch anderer Großprojekte halten
wir es für sinnvoll, die Rücklage auf einem guten Stand zu belassen, um diese Investitionen durchführen zu können. Allerdings darf in diesem Zusammenhang nicht vergessen werden, dass die Verschuldung der Stadtverwaltung und ihrer Eigenbetriebe
immer noch weit über dem Landesdurchschnitt liegt. Langfristig sollte deshalb auch
die Verwendung der Rücklage für die Rückführung der Schulden geprüft werden.

- 61 Die allgemeine Rücklage errechnet sich folgendermaßen:
Einlagen bei Geldinstituten u.a.

8.000.000,00 €

Kasseneinnahmereste im
a) Verwaltungshaushalt
b) Vermögenshaushalt
c) Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge

1.961.356,46 €
820.214,42 €
5.474.494,16 €

Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt
Kassenbestand

4.672.300,00 €
9.011.421,75 €

abzüglich
Kassenausgabereste im
a) Verwaltungshaushalt
b) Vermögenshaushalt
c) Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge
Haushaltsausgabereste im
a) Verwaltungshaushalt
b) Vermögenshaushalt

51.257,08 €
166.932,79 €
455.152,77 €

2.378.800,00 €
7.632.510,00 €
19.255.134,15 €

Bereinigt man die allgemeine Rücklage um die Mindestrücklage und die
Zweckbindungen, ergibt sich der Rücklagenanteil, der für Investitionen frei
verfügbar ist.

- 62 -

3.20 Stand der Schulden
Die Entwicklung des Schuldenstandes stellt sich wie folgt dar:
Zulässige Kreditaufnahme
Haushaltsrest aus Vorjahr
maximales Kreditvolumen

2.000.000,00 €
2.000.000,00 €
4.000.000,00 €

./. gebildeter Haushaltsrest
mögliche Kreditaufnahme
Tatsächliche Darlehensaufnahme

2.000.000,00 €
2.000.000,00 €
1.850.000,00 €

Schuldenstand zum 31.12.2011
Kreditaufnahme
1.850.000,00 €
ordentliche Tilgung
./. 1.757.700,92 €
Sondertilgung
./. 143.428,51 €

25.264.439,59 €

Stand zum 31.12.2012

25.213.310,16 €

Zu den Schulden der Stadt müssen die Schulden aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen gleichkommen hinzugerechnet werden, da sich für die Stadt hieraus Verpflichtungen ergeben könnten. In der nachfolgenden Übersicht sind daher bei den Schulden des Kernhaushaltes auch die Verpflichtungen aus dem Rahmenkonto Ost enthalten.

(Schulden des Kernhaushalts einschließlich Rahmenkonto Ost)

Die Schulden im Kernhaushalt ohne Berücksichtigung der Schulden aus dem Rahmenkonto Ost liegen mit 588 €/EW über dem Landesdurchschnitt vergleichbarer
Gemeinden (456 €/EW zum 31.12.2011 laut Geschäftsbericht GPA).

- 63 Nachrichtlich:*
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Schuldenstand zum 31.12.2012
Rahmenkonto Ost
gegenüber Stadt Lahr

10.326.398,36 €
+ 0,00 €
+ 5.712.476,31 €*

Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)
Schuldenstand zum 31.12.2012
gegenüber Stadt Lahr

1.965.631,43 €
1.071.389,86 €*

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr
Schuldenstand zum 31.12.2012
gegenüber Stadt Lahr

27.725.135,44 €*

Abwasserverband Raumschaft Lahr
Schuldenstand zum 31.12.2012
(Anteil der Stadt zum 31.12.2012 76,90 %)

Verpflichtungen aus dem Rahmenkonto OST
außerhalb des Haushalts zum 31.12.2012
* vorbehaltlich der Prüfung der Abschlüsse

11.421.687,38 €*

9.384.842,31 €

- 64 -

3.21 Beteiligungen
Die Beteiligungen der Stadt sind in der Vermögensrechnung als Aktivposten
erfasst.
Die Aufgliederung ergibt:
Anfangsbestand Zunahme Abnahme Endbestand
01.01.2012
31.12.2012
€
€
€
€
02
Verwaltungsvermögen
0222 Beteiligungen
Kapitaleinlagen
Banken
Sonstige Unternehmen
(BGV, Kunststiftung, Breisgauer Wein, Holzhof)
Arbeitsförderungsgesellschaft
Wirtschaftsregion Ortenau
Industrie- und Gewerbezentrum
Wohnungsbauunternehmen
Eigenbetrieb BVVL Sparte Bäder
Eigenbetrieb BVVL Sparte Versorgung und Verkehr
Zweckverband Vis-à-Vis

850,00

850,00

4.371,46
6.840,00
2.600,00
23.400,00
10.031.000,00
50.000,00
50.000,00
6.500,00

50,00

4.421,46
6.840,00
2.600,00
23.400,00
10.031.000,00
50.000,00
50.000,00
6.500,00

10.175.561,46

50,00

0,00 10.175.611,46

Wir verweisen bezüglich weiterer Einzelheiten auf den Beteiligungsbericht der Stadtkämmerei vom Februar 2013.
Der Beteiligungsbericht wurde jeweils nach der Vorlage im Gemeinderat ordnungsgemäß bekannt gemacht, öffentlich ausgelegt und der Rechtsaufsicht zur Kenntnis
gegeben.
Die Stadtkämmerei hat in einer umfangreichen Vorlage vom 09.11.2007 dem Gemeinderat das sich schon längere Zeit in der Diskussion befindliche Beteiligungsmanagementkonzept vorgelegt. Inhalt und Funktionen dieses Steuerungsinstrumentes
wurden ausführlich erläutert. Der Gemeinderat verabschiedete dieses Konzept mit
Beschluss vom 26.11.2007.
Das RPA war in diesen Entscheidungsprozess eingebunden. Die einzelnen Eckpunkte wie z.B. die Einteilung der Beteiligungen in Kategorien, die Organisation und
Artikulation der kommunalen Willensbildung, die Vorschläge zur Ergänzung der
Hauptsatzung in Bezug auf die Beteiligungen und insbesondere die Regelung der
Zuständigkeiten für Unternehmen in Privatrechtsform sowie Zweckverbände werden
von unserer Seite für ausgewogen und richtig erachtet. Die getroffenen Entscheidungen waren deshalb richtungsweisend für eine wirksame Steuerung der Beteiligungen. Damit wurden auch Hinweise des RPA aus den Schlussberichten der Vorjahre umgesetzt.

- 65 -

4 Einzelbemerkungen zur Haushaltsführung
4.1 Dienstreisen und Fortbildungsreisen
Es wurde die Abrechnung der Reisekosten für das Jahr 2011 geprüft. Insgesamt
kann der zuständigen Abteilung eine übersichtliche Erfassung der Fälle bestätigt
werden. Allerdings konnten zahlreiche Abweichungen zum bestehenden Reisekostenrecht festgestellt werden. Dies betraf vor allem die vorrangige Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Auch konnte nicht in allen Fällen die Erforderlichkeit und die
Wirtschaftlichkeit von Dienstreisen gesehen werden. Im Abgrenzungsbereich zwischen Dienstreisen und Qualifizierungsmaßnahmen sehen wir noch Abstimmungsbedarf. So wurde festgestellt, dass zahlreiche Qualifizierungsmaßnahmen ohne Zustimmung der zuständigen Abteilung direkt von den jeweiligen Vorgesetzten genehmigt wurden. Die Empfehlungen wurden umgesetzt und die Feststellungen abgearbeitet.

4.2 Industrie und Gewerbezentrum Raum Lahr -IGZ- Mietabrechnung für 2011 Nach dem Bewirtschaftungsvertrag für das Ost-Areal vom 12.02./20.02.2008 ist die
IGZ berechtigt, die Grundstücke, Gebäude und Anlagen zu vermieten bzw. zu verpachten. Als Entgelt hierfür ist ein Anteil aus den Netto-Soll-Mieten an die Stadt Lahr
abzuführen. Als Netto-Soll-Miete ist die vertraglich vereinbarte Miete abzüglich Nebenkostenanteil und Umsatzsteuer zu verstehen. Die Netto-Soll-Miete wird um einen
durchschnittlichen Mietausfallsatz von 2 % gekürzt. Aus diesem Betrag erhält die
Stadt einen prozentualen Anteil.
Von der IGZ wurde für 2011 eine listenmäßige Aufstellung der einzelnen Objekte gefertigt. Wir überprüften vor Ort anhand der Mieterakten die Vollständigkeit und für
sämtliche Mietgegenstände die angegebenen Grundmieten. Auch richteten wir unser Augenmerk auf die Unterteilung in Bestands- und Abbruchgebäude gemäß dem
Kaufvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland.
Wir trafen einige Prüfungsfeststellungen.
Die Objekte A26 und B42 wurden erst nach dem Kündigungstermin zurückgegeben.
Wir waren der Auffassung, dass für die Zeit vom Kündigungstermin bis zur Räumung
der entsprechende Mietanteil an die Stadt zu bezahlen ist, auch wenn auf die Erhebung verzichtet wurde (Sollmiete).
Eine Freifläche südlich B 49 blieb bei der Berechung des Mietanteils der Stadt Lahr
unberücksichtigt. Während der Prüfung wurde Miete für die Zeit von 1.1.2009 bis
31.12.2011 in die Berechnung aufgenommen. Der Mietanteil für den Zeitraum
1.6.2006 bis 31.12.2008 war ebenfalls zu überweisen, unabhängig von einer Übernahme durch die Eigenschadenversicherung.

- 66 Weiter stellten wir fest, dass für die Werkstatt der IGZ (B3/B53) bisher kein Mietanteil
entrichtet wurde. Nach unserer Berechnung ergab sich für die Zeit vom 1.1.1998 bis
31.12.2011 ein Gesamtbetrag von 58.104,09 €.
Für das Gebäude B108 und Räume in A70 hielten wir eine Überprüfung bzw. Anpassung der Miete für angebracht, da für B 108 ein weit niedrigerer Mietpreis bezahlt wurde, als für sämtliche anderen vermieteten Nutzflächen. Für die Räume in
A70 wurde im Gutachterausschuss am 27.6.2002 als ortsübliche Erträge 3,00 €/m²
ermittelt, erhoben wurden für die Wohnflächen nur 2,05 €/m².
Da nach dem Bewirtschaftungsvertrag die Soll-Miete um 2 % Mietausfallwagnis gekürzt wird, waren wir der Auffassung, dass dies auch für die durch die IGZ genutzten
Räume zutrifft und diese Pauschale von der Soll-Miete abgesetzt werden kann.
Weiter überprüften wir die durch die IGZ aufgestellte Berechnung des Mietausfallschadens anhand der abgerechneten Mieteinnahmen der Vorjahre. Aufgrund der
von uns festgestellten Abweichungen wurde während der Prüfung die Berechnung
entsprechend geändert. Teilweise wurde unseren Empfehlungen gefolgt, zum Teil
waren Anpassungen erforderlich. Insgesamt wurden die Feststellungen im Bericht
abgearbeitet.

4.3 Geringfügig Beschäftigte bei der Stadt Lahr
Das Rechnungsprüfungsamt prüfte im Bereich Personalwesen die geringfügig Beschäftigten der Stadt Lahr. Schwerpunkt waren die Vertragsverhältnisse und Abrechnungen (Januar – Juli 2012).
 Als Teil der sogenannten Hartz-Reformen wurden zum 01.04.2003 mit dem
„Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (BGBl 2002 / 4621)
die gesetzlichen Rahmenbedingungen für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
grundlegend verändert und die sogenannten Minijobs eingeführt.
Grundlage für die Prüfung war eine Stichprobe von fünf geringfügig Beschäftigten
aus verschiedenen Bereichen. Wir sichteten die Akten und Abrechnungen und führten diverse Aufklärungsgespräche:
Dabei wurde folgendes festgestellt:
Ein Lehrer des Abendgymnasiums
 Es erfolgte eine Einstellung in die Entgeltgruppe 13 durch den Oberbürgermeister, obwohl hierfür eine Entscheidung des Haupt- und Personalausschusses
notwendig gewesen wäre.
Eine Museumsaufsicht
 Ein Mitarbeiter wurde 2003 eingestellt; ein Vertrag darüber wurde allerdings erst
zum 01.01.2006 geschlossen. Es fehlt die Zustimmung durch den Personalrat,
da diese Zustimmung nur für einen geplanten Vertrag aus 2003 vorlag.

- 67  Bei der Prüfung der Abrechnung fiel uns ein fehlender Feiertagszuschlag und
drei zuviel bezahlte Sonntagszuschläge aus. Es ist weiterhin zu prüfen, ob hier
die Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit gemäß § 3b EStG steuerfrei
sind.
Eine Reinigungskraft bei einer Ortsverwaltung
 Die Reinigungskraft bekommt eine pauschalierte Erschwerniszulage. Ob und inwieweit die pauschal gewährten Zuschläge dem Grunde und der Höhe nach gerechtfertigt sind, ist seit längerem nicht mehr überprüft worden. Die GPA, wie
auch das RPA in diversen Prüfungsteilberichten, hatte diese Zulagenproblematik
bereits in ihrem Prüfbericht vom 06.03.2009 moniert.

4.4 Automaten und Kioske
Die Prüfung der Automaten ergab, dass viele Aufstellverträge fehlten und nachzureichen waren.
Die vorhandenen Verträge enthalten alle das Geschäftsmodell des Operatings, was
bedeutet, dass für die Stadt Lahr nur Stromkosten und eventuell Wasseranschlusskosten anfallen, da alle übrigen Kosten (Anschaffungskosten, Wartungskosten, Bewirtschaftungskosten) von dem Automatenaufsteller getragen werden. Im ScheffelGymnasium bekommt die Stadt Lahr eine Stellplatzvergütung – also Geld für den
Strom- und Wasserverbrauch des Automaten. Solch eine Stellplatzvergütung könnte
man für alle Automaten verlangen. Die Automaten gewährleisten ohne Kostenaufwand eine bessere Versorgung der Mitarbeiter/ Angestellten/ Schüler/ u.Ä. und sind
somit eine wirtschaftliche Anschaffung.
Bei der Prüfung des Pausenverkaufs an Schulen ergab sich, dass das Thema zwar
schon angegangen, aber nie abgeschlossen wurde. Problem hier ist, dass es keine
Regelung für den Verkauf durch den Hausmeister gibt. Jede Schule und jede Stadt
handelt hier unterschiedlich. An den geprüften Schulen in Lahr wurde vorwiegend
festgestellt, dass die Hausmeister ihre Arbeitszeit unterbrechen, in dieser „Pause“
auf eigene Rechnung Waren an Schüler verkaufen und dabei die Räumlichkeiten der
Schule nutzen. Sämtliche Einnahmen gehen an die Hausmeister. Die Stadt bekommt keinen Kostenersatz für die Wasserbenutzung, Strombenutzung und Müllentsorgung und auch keine Pacht. Hinzu kommt, dass die Hausmeister ihre Tätigkeit
streng genommen als Gewerbe oder Kleingewerbe anmelden müssten.
B Eine einheitliche Regelung bezüglich der Hausmeister-Pausenverkäufe sollte ge(501) troffen werden. Trotz Zusagen der zuständigen Fachabteilung auf Änderung zum
Schuljahr 2013/2014 ist bis zur Erstellung des Schlussberichtes keine abschließende
Stellungnahme eingegangen.
Die Prüfung der Kioske ergab keine Beanstandungen. Alle Pacht- bzw. Mietverträge
sind ordnungsgemäß vorhanden. Grundsätzlich wäre eine regelmäßige Prüfung der
Vertragsbedingungen auf Angemessenheit empfehlenswert.

- 68 -

4.5 Vermietung von Spielgeräten und Aktionsmaterialien beim
Kinder- und Jugendbüro
Aufgrund der Erkenntnisse aus der Belegprüfung wurde eine vertiefte Prüfung der
Vermietung der Spielgeräte und Aktionsmaterialien vorgenommen. Dabei wurde
festgestellt, dass die Ablaufpläne für diese Vorgänge zwar sehr gut sind, aber leider
so nicht eingehalten werden.
Folgende Probleme haben sich im Rahmen der Prüfung gezeigt:
Die Rechnungen wurden insgesamt zu spät erstellt. Meist erfolgte eine Rechnungsstellung erst Monate nach der Vermietung mit einem Zahlungsziel von einem Monat.
Für die Monate September 2012 fehlten noch 18 Abrechnungen, für den Oktober
waren noch vier Rechnungen offen und auch für den November 2012 fehlte noch eine Abrechnung (Stichtag 09.11.2012).
Insgesamt entstand zum Stichtag eine Differenz zwischen den Soll-Erhebungen und
der tatsächlichen Rechnungsstellung in Höhe von 1.958,00 €, der noch bei den Mietern anzufordern wäre. Sollte dies nicht mehr möglich sein, so ist der Betrag der Eigenschadensversicherung zu melden.
Teilweise erfolgte eine Vermietung von Gegenständen, obwohl diese nicht durch den
Gemeinderatsbeschluss zur Vermietung freigegeben wurden. Auch wurden Gegenstände nach Freiburg und Karlsruhe vermietet, was durch den Gemeinderatsbeschluss so nicht vorgesehen war.
Weiter erschien uns im Rahmen der Prüfung die vorliegende Entgeltordnung nicht
sinnvoll. So erscheint es uns sinnvoll eine Ermäßigung nicht an den Mieter (z.B. sozialer Träger) zu koppeln, sondern vielmehr an den Einsatz der Spielgeräte (z.B. sozialer Zweck). Auch hielten wir eine Vermietung der Gegenstände außerhalb von
Lahr mit einem ermäßigten Betrag nicht für erforderlich.
Zwischenzeitlich hat ein Abstimmungsgespräch mit dem Kinder- und Jugendbüro
stattgefunden. Dort wurden die einzelnen Probleme besprochen und die Erforderlichkeit grundsätzlicher Regelungen festgelegt. Eine entsprechende Sitzungsvorlage
wird erstellt.

4.6 Bildungs- und Teilhabepaket - Abrechnung der Zuschüsse für
das Mittagessen im Scheffelgymnasium für das Schuljahr
2011/2012 Die Förderung des Mittagstisches in den Schulen durch den Lahr-Pass endete zum
1.10.2011; sie wurde durch das Bildungs- und Teilhabepaket abgelöst. Schüler und
Schülerinnen haben bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
nunmehr Anspruch auf Übernahme des dadurch entstehenden Mehraufwandes. Der
Gesetzgeber setzt als häusliche Ersparnis einen Eigenanteil von 1,00 €/Mittagessen
fest.
Der Zuschuss ist antragsabhängig. Bewilligungsbescheide werden durch die Kommunale Arbeitsförderung Ortenaukreis erteilt. Die Leistung erfolgt als Direktleistung
an den Träger des Mittagstisches.

- 69 Die Kommunale Arbeitsförderung rechnet nicht spitz ab, sondern gewährt eine monatliche Pauschale unter der Voraussetzung, dass einmal im Monat am Mittagstisch
teilgenommen wurde.
Ob diese Pauschale kostendeckend ist, kann erst ab dem Schuljahr 2012/2013 ohne
größeren Zeitaufwand festgestellt werden, da die Zahlungseingänge nunmehr in das
L-E-O –Programm eingepflegt werden.
Wir überprüften die Forderungen an die Kommunale Arbeitsförderung auf Übereinstimmung mit den Bewilligungsbescheiden. Der dort angeforderte Betrag von insgesamt 2.518,00 € erhöhte sich aufgrund unserer Prüfung auf 2.772,00 €.
Wir stellten anhand der Kontoauszüge für das Kto. 1705601 bei der VB Lahr fest,
welche Pauschalbeträge von der Kommunalen Arbeitsförderung eingegangen sind.
Die Zahlungseingänge (1.951,00 €) wurden bisher nicht überprüft und ausstehende
Beträge (821,00 €) nicht angemahnt.
Wir baten, dies umgehend zu erledigen und künftig zu beachten.
Weiter stellten wir fest, dass die bisher von der Kommunalen Arbeitsförderung überwiesenen Beträge noch nicht auf das Konto der Stadtkasse weitergeleitet wurden.
Bis zum Eingang der Restforderung von 821,00 € ist eine angemessene Abschlagszahlung an die Stadtkasse zu leisten. Künftig sind die eingegangenen Pauschalen
monatlich an die Stadtkasse weiterzuleiten.
Bei den monatlichen Überweisungen der Erträge aus dem Mensabetrieb wurde nicht
beachtet, dass der Sozialbonus von den Gesamteinnahmen abzusetzen ist. Für das
Schuljahr 2011/2012 handelt es sich um 790,70 €, die zu verrechnen sind.
Die Abrechnung bzw. Überprüfung der Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Teilnahme am Mittagessen in den Schulen erfordert einen enormen
Zeitaufwand. Die Ursache hierfür ist u.a. in der Tatsache begründet, dass die Zuständigkeit für die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse bei der Kommunalen
Arbeitsförderung Ortenau bei ca. 20 verschiedenen Sachbearbeitern liegt. Die
Überweisungen auf die, für die Esseneinnahmen eingerichteten Konten werden zu
unterschiedlichen Zeitpunkten getätigt. Wie die Prüfung gezeigt hat, sind teilweise
für das Schuljahr 2011/2012 keinerlei Zahlungseingänge zu verzeichnen.
B
Wir empfahlen daher, bei der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenau darauf hin(501) zuwirken, dass die Zuschüsse je Schule in einem Betrag auf das Konto der Stadtkasse überweisen werden (in Anlehnung an die Abrechnung des Lahr-Passes). Eine
Erledigung steht noch aus.

4.7 Bildungs- und Teilhabepaket - Abrechnung der Zuschüsse für
das Mittagessen im Max-Planck-Gymnasium für das Schuljahr
2011/2012 Wir überprüften, ob die angeforderten Zuschüsse den Bewilligungsbescheiden entsprachen. Insgesamt verblieb es bei den angeforderten Beträgen in Höhe von
3.129,00 €. Die festgestellten Mehrforderungen wurden durch die Wenigerforderungen aufgehoben (217,00 €).

- 70 Anhand der Kontoauszüge für das Konto, Nr. 1705903 bei der VB Lahr stellten wir
fest, dass die Kommunalen Arbeitsförderung Ortenau keinerlei Zahlungen geleistet
hat. Es wurde weder überprüft ob Zahlungen geleistet wurden, noch wurde gemahnt.
Dies sollte umgehend erfolgen. Die Zahlungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind dann an die Stadtkasse weiterzuleiten.
An den monatlichen Überweisungen der Einnahmen aus dem Mensabetrieb an die
Stadt Lahr sind u.a. die „Bonusbeträge“ abzusetzen. Es ist darauf zu achten, dass es
sich um die gesamten mtl. Bonusbeträge handelt, die demselben Abrechnungsmonat zuzuordnen sind. Für das Schuljahr 2011/2012 wurden 427,75 € zuviel an die
Stadtkasse überwiesen, die mit der nächsten Einnahme-Abführung zu verrechnen
sind.
Die eingenommenen Barbeträge von „Gastessern“ baten wir, künftig entsprechend
der Dienstanweisung halbjährlich, spätestens bei einen Bestand von 100,00 € auf
das Konto Nr. 1705903 bei der Volksbank Lahr einzuzahlen.
Die Abrechnung bzw. Überprüfung der Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Teilnahme am Mittagessen in den Schulen erfordert einen enormen
Zeitaufwand. Die Ursache hierfür ist u.a., dass die Zuständigkeit für die Bewilligung
und Auszahlung der Zuschüsse bei der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenau bei
ca. 20 verschiedenen Sachbearbeitern liegt. Die Überweisungen auf die, für die Esseneinnahmen eingerichteten Konten werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten getätigt. Wie die Prüfung gezeigt hat, sind für das Schuljahr 2011/2012 auf dem Konto für
das Max-Planck-Gymnasium keine Zahlungseingänge zu verzeichnen.
B Wir empfahlen daher, bei der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenau darauf hin(501) zuwirken, dass die Zuschüsse je Schule in einem Betrag auf das Konto der Stadtkasse überweisen werden (in Anlehnung an die Abrechnung des Lahr-Passes). Eine
Erledigung steht noch aus.

4.8 Bildungs- und Teilhabepaket - Abrechnung der Zuschüsse für
das Mittagessen in der Schutterlindenbergschule für das
Schuljahr 2011/2012 Wir überprüften für das Schuljahr 2011/2012 anhand der Bewilligungsbescheide, die
vom Fachamt gefertigten Listen über die monatlichen Forderungen. Wir stellten Abweichungen von netto 1.199,00 € fest. Die Anforderung an den Ortenaukreis erfolgte
in drei Teilbeträgen. Wir halten eine monatliche Abrechnung für angebracht.
Ein weiterer Teil unserer Prüfung bezog sich auf die Abstimmung zwischen Forderung und Zahlungseingang auf dem Konto „Schutterlindenbergschule“ Nr. 810 029.
Wir stellten fest, dass für 56 Schüler Beträge in Höhe von 15.739,50 € bezahlt wurden, wogegen für 41 Schüler keinerlei Zahlungen eingegangen sind. Der ausstehende Betrag beläuft sich auf 9.564,50 €.
Von Seiten der Sachbearbeitung blieben die Außenstände bisher unbeachtet; es
sind daher auch noch keine Mahnungen an den Ortenaukreis erfolgt. Dies ist umgehend zu veranlassen; die Zahlungseingänge sind sorgfältig zu überwachen.

- 71 Die von der Kommunalen Arbeitsförderung bisher überwiesenen Beträge wurden
noch nicht an die Stadtkasse weitergeleitet. Bis zum Eingang der Außenstände ist
daher eine angemessene Abschlagszahlung zu leisten.
Künftig sind die Zahlungseingänge aus dem Bildungs- und Teilhabepaket monatlich
auf ein Konto der Stadtkasse zu überweisen.
Weiter stellten wir fest, dass die Bareinnahmen für das Mittagessen nicht entsprechend der Dienstanweisung auf das Konto der Stadtkasse überwiesen wurden. Wir
baten, auf die Einhaltung der Dienstanweisung zu achten und die Überweisungen
rechtzeitig vorzunehmen. Die Annahmeanordnung ist ein Ausdruck aus dem L-E-OProgramm beizufügen.
B Eine Erledigung steht noch aus.
(501)

4.9 Erhebung der Marktgebühren - Wochenmärkte Die Satzung über die Erhebung von Marktgebühren (Marktgebührensatzung) wurde
durch den Gemeinderat am 18.6.2012 beschlossen; sie trat am 01.07.2012 in Kraft
bei gleichzeitigem Außerkrafttreten der Satzung vom 08.10.1993.
Die Gebühren werden als Tagesgebühr festgesetzt. Sie belaufen sich je angefangene m²-Fläche auf 0,26 € und werden jeweils vierteljährlich durch Bescheid festgesetzt.
Die Marktbeschicker einschließlich der von ihnen belegten Flächen, sind in einer
Excel-Liste erfasst, die durch handschriftliche Notizen ergänzt wurde. Die Eingabe in
die Liste sollte laufend erfolgen, so dass jederzeit der aktuelle Stand aus der EDV
ersichtlich ist.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Marktgebührensatzung zum 01.07.2012 erfolgt die
Abrechnung der Marktgebühren per Gebührenbescheid. Barzahlungen werden nicht
mehr entgegen genommen. Die Dienstanweisung für die Zahlstelle „Marktwesen“ ist
daher aufzuheben.
Die Gebührenbescheide für die Zeit vom 01.07.-30.09.2012 wurden erst im November 2012 erlassen. In der Vorlage zur Gemeinderatssitzung am 18.06.2012 wurde
u.a. ausgeführt, dass die Gebühr vierteljährlich zum Quartalsbeginn erhoben wird.
Die Gebührenerhebung ist daher von Quartalsende auf Quartalsbeginn umzustellen.
Die Adressaten der Gebührenbescheide konnten aus den Angaben auf den Bescheiden nicht ohne weiteres die Richtigkeit der Berechnung feststellen. Wir waren
der Auffassung, dass aus dem Bescheid auch die zu Grunde gelegten Flächen und
die Daten der nicht berechneten Markttage ersichtlich sein müssen. Weiter war es
erforderlich, die Rechtsgrundlage für die Berechnung der Marktgebühren in die Gebührenbescheide aufzunehmen.
Die Gebührenschuld entsteht mit der Überlassung des Standplatzes. Dies gilt auch
bei Nichtinanspruchnahme. Wird aber der Platz mehr als zwei Wochen nicht genutzt,
sind bei rechtzeitiger Anzeige bei der Stadt Lahr -spätestens vier Tage vor dem
Markttag- die betreffenden Tage von der Gebührenerhebung ausgenommen. Abmeldungen sind ausreichend zu dokumentieren; das Abmeldungsdatum ist unbedingt erforderlich.

- 72 Marktbeschickern, die aus städt. Anschlüssen Strom beziehen (ca. 8-9) werden tägliche Pauschalen von 1,00 € bis 2,50 € als Kostenersatz berechnet. Bisher lag hierfür keine Kalkulation vor. Unseres Erachtens kann hierauf nicht verzichtet werden.
Die Feststellungen wurden zwischenzeitlich erledigt und die Empfehlungen umgesetzt.

4.10 Verträge mit der Landesbank Baden-Württemberg, Rahmenkonto OST (Zwischenfinanzierung Grunderwerb Flugplatzareal)
- Abrechnung des Rahmenkontos OST für das HHJ 2012
Die Zwischenfinanzierung des Grunderwerbs und der nachfolgenden Erschließungsmaßnahmen für das Flugplatzareal erfolgte über die Landesbank BadenWürttemberg außerhalb des Haushalts.
In seiner Sitzung vom 12.02.2001 stimmte der Gemeinderat zu, dass für die Entwicklung im östlichen Flugplatzareal eine separate Finanzierungsvereinbarung zwischen
der Stadt Lahr und der Landesbank Baden-Württemberg für vier Jahre getroffen und
das Ausgabevolumen auf 75 Mio. DM festgesetzt wird. Den Kreditrahmen legte der
Gemeinderat am 15.10.2001 auf 33 Mio. DM = 16.872.632,07 Euro fest.
Die Inanspruchnahme belief sich zum 31.12.12 auf 9.384.842,31 Euro.
Der Gemeinderat stimmte am 27.03.2006 einer weiteren Verlängerung der Finanzierungsvereinbarung mit der Landesbank vom 28./30.11.2001 bis zum 28.02.2010
zu. Der Beschluss wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde am 12.4.2006 genehmigt.
Im Wege der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters v. 15.03.2010 wurde die Finanzierungsvereinbarung um 3 Monate, bis zum 26.05.2010 verlängert. Die Bekanntgabe im Gemeinderat erfolgte am 19.04.2010.
Durch Beschluss des Gemeinderates vom 17.05.2010 erfolgte eine nochmalige Verlängerung der Finanzierungsvereinbarung bis zum 26.05.2014. Die Zustimmung der
Rechtsaufsichtsbehörde wurde am 27.05.2010 erteilt.
Das gewährte Landesdarlehen von 2.556.459,41 € (DM 5.000.000,--) wurde am
20.02.1998 auf das Rahmenkonto bei der Landesbank Baden-Württemberg
überwiesen; es war bis spätestens 31.12.2007 in einer Summe zurückzuzahlen.
Nach langen Verhandlungen hat das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg mit
Schreiben vom 21.12.2007 zugestimmt, die Konversionsförderung zu verlängern.
Das Landesdarlehen ist nunmehr als Tilgungsdarlehen in zehn gleichen Jahresraten
zurückzuzahlen; beginnend mit Bestandskraft des Änderungsbescheids und im Folgenden zum 31.12. eines jeden Jahres, letztmalig zum 31.12.2016.
Im Berichtsjahr wurde die 6. Rate in Höhe von 255.645,94 € an die Landesbank Baden-Württemberg überwiesen.

- 73 Zum 31.12.2012 betrug der Darlehensstand 1.022.583,76 €.
Flugplatzareal OST
2012
Zinsaufwendungen und
Gebühren
Stundungszinsen
Bundesvermögensamt
Gesamt Zinsaufwand
Zinszuschüsse Land
Zinsübernahme Stadt Lahr
Gesamt Zinsübernahme

1997 bis 2011

Gesamt

189.194,91 €

5.796.333,57 €

5.985.528,48 €

0,00 €
189.194,91 €

1.067.607,14 €
6.863.940,71 €

1.067.607,14 €
7.053.135,62 €

0,00 €
146.768,09 €
146.768,09 €

4.601.626,93 €
1.886.049,22 €
6.487.676,15 €

4.601.626,93 €
2.032.817,31 €
6.634.444,24 €

Entwicklung des Rahmenkontos bei der Landesbank Baden-Württemberg
Flugplatzareal OST
Ausgaben
Grundstückserwerb incl.
Nebenkosten
Vorbereitende Maßnahmen
Vermessungskosten
Abbruchkosten
Hausanschlüsse
Ökologische Ausgleichsfläche
Industriegleis
Sonstiges = Aufwand für
Bestandsgebäude
Straßen
Kanalisation u.Hebewerke
Regenwasserbeh.Anlagen und
Pumpwerke
Altlastenerkundung und -Sanierung
Wasserversorgung
Abwasserbeitrag
Zinsaufwendungen u. Gebühren
ohne Zinsen für Grunderwerb

Einnahmen
Veräußerung von Grundstücken
Veräußerung von Gebäuden
Sonstige Einnahmen
Zinszuschuss Land
Optionsentgelte
Landesdarlehen
Erstattung Altlasten Bund
Erstattung Abbruchkosten Bund
Zinsübernahme Stadt Lahr

2012

1997 bis 2011

Gesamt

-6.710,16 €
4.805,31 €
0,00 €
48.072,08 €
0,00 €

17.996.450,45 €
105.810,98 €
418.962,84 €
4.256.771,06 €
65.494,92 €
0,00 €
0,00 €

17.989.740,29 €
110.616,29 €
418.962,84 €
4.304.843,14 €
65.494,92 €
- €
- €

27.048,67 €
284.261,16 €
-753.373,56 €

111.706,44 €
3.642.554,64 €
753.373,56 €

138.755,11 €
3.926.815,80 €
- €

-3.257,44 €

3.257,44 €

11.226,79 €

224.269,72 €

235.496,51 €

1.374.087,71 €

450.644,59 €

1.824.732,30 €

189.194,91 €
1.175.355,47 €

5.796.333,57 €
33.825.630,21 €

2012
162.246,60 €
394.588,50 €
2.844,82 €
0,00 €
0,00 €
-255.645,94 €
3.769,62 €
12.665,30 €
146.768,09 €
467.236,99 €

1997 bis 2011
8.180.539,16 €
3.835.099,49 €
4.738.581,41 €
4.601.626,93 €
82.779,89 €
1.278.229,70 €
20.976,94 €
525.023,64 €
1.886.049,22 €
25.148.906,38 €

Stand Rahmenkonto 31.12.2012
Festzinsvereinbarung -Kto.Nr. 605.057.451Stand Girokonto Nr. 1364185

Soll
Soll
Soll

-

€

5.985.528,48 €
35.000.985,68 €
Gesamt
8.342.785,76 €
4.229.687,99 €
4.741.426,23 €
4.601.626,93 €
82.779,89 €
1.022.583,76 €
24.746,56 €
537.688,94 €
2.032.817,31 €
25.616.143,37 €
9.384.842,31 €
9.000.000,00 €
384.842,31 €

- 74 -

Der Zinsaufwand hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 20.994,36 € auf
189.194,91 € verringert. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich das Girokonto
mehr als ein halbes Jahr im Haben befand und die Zinssätze gefallen sind (von
1,5 % bis 2,03 % im Vorjahr auf 0,75 und 1,9 % im Berichtsjahr).
Für den Zeitraum vom 26.05.2010 bis 26.05.2014 wurde für 9.000.000,00 € eine
Festzinsvereinbarung mit 2,1 % abgeschlossen.
Im Haushaltsjahr 2012 war im Haushalt der Stadt Lahr keine Zuführung an das
Rahmenkonto Ost vorgesehen.
Für die Übernahme der Zinsen auf dem Rahmenkonto Ost war im Haushaltsplan der
Stadt Lahr auf der Finanzposition 1.9100.808200 ein Betrag von 189.000,00 € ausgewiesen; davon wurden 146.768,09 € an das Rahmenkonto ausbezahlt. Die Erstattung des restlichen Zinsaufwandes für 2012 in Höhe von insgesamt 47.444,91 €
stand noch aus.
Im Berichtsjahr wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen. Der Grundstückserlös hierfür
belief sich auf 83.430,00 €.
Im Rahmen des Kaufvertrages wurde mit dem Käufer ein Überlassungsvertrag für
einen Zeitraum von 5 Jahren über die Gebäude und Teilflächen (B21, B22, B27 und
A63) zur alleinigen Nutzung geschlossen. Vereinnahmt wurden Abschlagszahlungen
in Höhe von insgesamt 90.000,00 € (60.000,00 € für 2012, 30.000,00 € für 2013) auf
die zu erwartenden Mieteinnahmen von jährlich ca. 67.800,00 €.
Im Berichtsjahr wurde die Verrechnung des Abwasserbeitrages bzw. der Herstellungskosten der Abwasseranlagen zwischen Rahmenkonto und Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung gemäß Aktenvermerk der Stadtkämmerei vom 12.10.2009
durchgeführt.
Gemäß Prüfungsbericht der GPA über die allgemeine Finanzprüfung der Stadt Lahr
1996 bis 2001 werden die Verkaufserlöse ab 2004 im Haushalt (Hst. 2.8800.340200)
veranschlagt und gebucht. Zahlungen an das Rahmenkonto werden im ShV
4.0880 (als Vorschuss) verausgabt und bei Abschluss der Maßnahme abgerechnet.
Jeweils auf Jahresende erfolgt die Zuführung der Verkaufserlöse zur allgemeinen
Rücklage. Die Zuführung der genannten Verkaufserlöse (ohne interne Verrechnungen des Abwasserbeitrages bzw. der Herstellkosten der Abwasseranlagen) zur allgemeinen Rücklage ist erfolgt.

4.11 Prüfung von Verwendungsnachweisen
Zur laufenden Prüfungstätigkeit gehört auch die Prüfung von Verwendungsnachweisen. Die Prüfung erstreckt sich in der Regel auf die Feststellung der Förderfähigkeit
und auf die Übereinstimmung mit den gebuchten Einnahmen und Ausgaben. Auch
im Jahr 2012 wurden mehrere Verwendungsnachweise geprüft. Die Feststellungen
wurden mit den Fachämtern besprochen. Die getroffenen Feststellungen wurden direkt in den Verwendungsnachweisen berichtigt. Insgesamt muss allerdings erneut
festgestellt werden, dass die Verwendungszwecke meist erst kurz vor dem Abgabetermin vorgelegt werden, so dass eine eingehende Prüfung nicht möglich ist. Auch
vor dem Hintergrund Fördermittel und Zuschüsse möglichst frühzeitig abzurufen,
empfehlen wir erneut dringend, die Verwendungsnachweise umgehend nach Abschluss der Maßnahme oder des Haushaltsjahrs zur Prüfung vorzulegen.

- 75 -

4.12 Prüfung der Bauausgaben
Die Städte Lahr, Kehl und Oberkirch teilen sich aufgrund einer Kooperationsvereinbarung die Arbeitskraft eines technischen Prüfers. Zu seinen Aufgaben gehören alle
im Zusammenhang mit der Planung, Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von
Bauleistungen anfallenden Verwaltungsvorgänge. Schwerpunkte der Prüfung wurden auf Schlussabrechnungen von Baumaßnahmen und den Abschluss von Verträgen mit freiberuflich tätigen Ingenieur- und Architektenbüros gelegt, letztere haben
wir lückenlos überwacht. Einbezogen werden gleichermaßen Bauten des Hochbaus,
des Tiefbaus als auch des Garten- und Landschaftsbaus. Dabei bewerten wir jeweils
auch, ob das Vergabeverfahren im Sinne der einschlägigen Vorschriften (im Wesentlichen die VOB) eingehalten wurde. Durch den Wechsel des bisherigen technischen
Prüfers, musste die Stelle neu ausgeschrieben werden. Eine Neubesetzung erfolgte
erst zum 01.01.2012. Im Jahr 2012 musste dann der neue baufachtechnische Prüfer
eingearbeitet und Arbeitsrückstände aufgearbeitet werden. Außerdem erfolgte eine
begleitende Prüfung bei der Baumaßnahme im Alten- und Pflegeheim Spital, was
erhebliche Zeitanteile band. Aus diesem Grund konnten nur wenige Einzelprüfungen
durchgeführt werden.
Insgesamt wurden 4 Gewerke bei fünf unterschiedlichen Baumaßnahmen geprüft. Das jeweilige Ergebnis haben wir unter Ziffer 1.5 unseres Schlussberichtes dargestellt. Teilweise kam es zu Rückforderungen von Bauausgaben.
Besonderes Augenmerk legten wir auf die Arbeitsvergaben an Ingenieure und Architekten, deren Leistungsbilder sich nach der HOAI richten. Die das Honorar bestimmenden Faktoren, wie Honorarzone, Leistungsphasen, Zuschläge und besondere
Leistungen sind sorgfältig zu bewerten und festzulegen. In vielen Fällen konnte aufgrund unserer Anregungen Änderungen der Honorarzonen oder der Zuschläge erreicht werden, was zu Einsparungen in der Abrechnung führt.

Hier einige Beispiele aus unserer Prüfung:
Austausch der Schneckenpumpe im Klärwerk; AVR Lahr
Im Klärwerk Lahr wurde im Zulaufpumpwerk die Schneckenpumpe 1 ausgetauscht.
Hierzu waren neben dem speziellen Austausch der Schneckenpumpe auch Abbruch- und Betonierarbeiten notwendig. Diese wurden nach Freihändiger Vergabe
beauftragt.
Die Kostenfeststellung lag um rund 44 % über der Auftragssumme. Dies lag an den
im Vergleich zur Kostenschätzung überdurchschnittlich hohen Stundenlohnarbeiten,
welche weder durch den Auftragnehmer noch durch den Auftraggeber begründet
waren. Die Rapporte lagen nicht im Original vor, waren vom AG nicht gegengezeichnet und sind somit als nicht anerkannt zu werten gewesen. Lieferscheine für
Baumaterialien und die Entsorgung lagen nicht vor. Somit waren die angegebenen
Massen nicht prüfbar.
In der Stellungnahme des AVR konnte nachgewiesen werden, dass der Mehraufwand berechtigt war, auf Grund einer unvorhersehbaren Änderung der abzubrechenden Betonqualität. Des Weiteren musste aus bautechnischen Gründen die einzubauende Betonqualität zum Hauptauftrag gesteigert werden, was eine Erhöhung

- 76 des Einheitspreises mit sich brachte. Eine Überzahlung war abschließend nicht festzustellen.

Malerarbeiten bei der Fassadensanierung am Rathaus I; Lahr
Am Rathaus I der Stadtverwaltung Lahr wurden Sanierungsarbeiten ausgeführt. Bestandteil dieser Prüfung waren die Malerarbeiten. Ursprünglich wurde nur die Sanierung der Fassade beauftragt. Nachträglich wurde die Sanierung der Fensterläden,
die Fassaden- und Fensterlädensanierung des Nebengebäudes und diverse Stundenlohnarbeiten beauftragt. Aus dem vorliegenden Preisspiegel kann erahnt werden,
wie die Vergabe gewertet wurde. Leider fehlten bis auf die Absageschreiben die gesamten Wertungsunterlagen.
Die Kostenfeststellung endete somit 126,72 % über der ursprünglichen Auftragssumme. Die zusätzlichen Leistungen waren nur teilweise begründet und beauftragt.
Nicht alle zusätzlichen Leistungen bezogen ihren EP aus dem Hauptauftrag und somit war deren Kalkulation nicht nachprüfbar. Grundsätzlich beruhte die Schlussrechnung auf nachvollziehbaren Aufmaßen und Stundenrapporten, wobei eine endgültige
Prüfung auf Grund der vorgenannten Punkte nicht möglich war.
Eine Stellungnahme der Fachabteilung liegt trotz mehrmaliger Aufforderung noch
nicht vor.

Kanalbauarbeiten am Schmutzwasserkanal in der Altmühlgasse; Lahr
Im Zuge des Gesamtentwässerungsplans der Stadt Lahr wurde in der Altmühlgasse
der Schmutzwasserkanal auf Grund seiner minderen Leistungsfähigkeit erneuert.
Bei dieser Maßnahme wurden die Schlussrechnung und die dazugehörigen Nachträge geprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass die Massen der Aufmaße und der
Massenermittlung teilweise nicht übereinstimmten. Zudem wurden einige Massen in
der Schlussrechnung nicht nachvollziehbar geändert. Insbesondere ist aufgefallen,
dass Pumpenstunden teilweise doppelt verrechnet wurden. Mit der Stellungnahme
der Tiefbauabteilung konnten mehrere Feststellungen nachvollziehbar widerlegt
werden. Eine erneute Schlussrechnungsprüfung ergab dann eine Überzahlung in
Höhe von 1.135,76 €, welche von der Firma zurückgefordert wurde.

Kanalbauarbeiten in der Sportplatzstraße; Lahr-Reichenbach
Im 1. Bauabschnitt des Entlastungssammlers im Ortsteil Reichenbach sollten diverse
Kanäle in mehreren Dimensionen neu verlegt werden. Zudem wurde die Herstellung
mehrerer Schachtbauwerke notwendig. Im Zuge der Arbeiten musste auch eine
Grundwasserabsenkung durchgeführt werden.
In den Abrechnungsunterlagen wurden Differenzen zwischen der Schlussrechnung
und der dazugehörigen Massenermittlung festgestellt. Zudem gab es Änderungen in
den Taglohnberichten, welche nicht nachvollzogen werden konnten. Des Weiteren
waren die Wertungsunterlagen nicht vollständig vorhanden. Mit der Stellungnahme
der Tiefbauabteilung und einer damit zusammenhängenden Überarbeitung der
Schlussrechnung wurden diese Fragen geklärt und es ergab sich eine geringe Überzahlung in Höhe von 56,33 €, welche von der Firma zurückgefordert wurde.

- 77 -

Trockenbauarbeiten zur Deckensanierung (1.OG) im Scheffelgymnasium; Lahr
Im Scheffelgymnasium in Lahr musste auf Grundlage eines Brandschutzgutachtens
unter anderem die Deckenverkleidung ausgetauscht werden. Hierzu wurden die alten Deckenelemente demontiert, entsorgt und neue Elemente montiert. Im Rahmen
der Prüfung der Schlussrechnung wurde eine Überzahlung festgestellt. Zudem gab
es einige Unklarheiten bei den Abrechnungsunterlagen bezüglich der Herkunft der
einzelnen Massen. Diese konnten jedoch alle von der Abteilung Gebäudemanagement in einer entsprechenden Stellungnahme belegt werden. Die Überzahlung in
Höhe von 332,02 € wurde bei der Rechnung des nächsten Bauabschnittes mit der
betroffenen Firma in Abzug gebracht.

Diese Feststellungen sind nur ein Auszug aus einer Vielzahl von Stellungnahmen zu
Vergabeentscheidungen. In zahlreichen Fällen erfolgte eine Beratung vor der
Vergabeentscheidung oder auch in der laufenden Bauabwicklung. Die dadurch erzielten Einsparungen könnten erst nach Abrechnung der einzelnen Aufträge errechnet werden.
Gerade im baufachtechnischen Bereich hat sich die Beratung in den letzten Jahren
stark intensiviert. Insbesondere bei den durchgeführten Großprojekten wurde das
RPA in sehr vielen Fällen beratend hinzugezogen. Auch im Rahmen der laufenden
Belegprüfung wurden verschiedene Dinge aufgegriffen, die nicht Inhalt von Prüfungsteilberichten waren. Im Rahmen der laufenden Prüfung fallen unterjährig noch
etliche Fälle an. Die daraus entstehenden Einsparungen können nicht genau beziffert werden. Die Einsparungen können nicht genau beziffert werden, liegen
aber sicherlich im fünfstelligen Bereich.
Die Zusammenarbeit mit den Fachämtern und deren Mitarbeitern gestaltet sich sehr
positiv. Die von uns bei den einzelnen Prüfungen gegebenen Hinweise und Empfehlungen wurden weitgehend umgesetzt.

5 Abschließendes Prüfungsergebnis zum Gesamtbericht
5.1 Zusammenfassung
Die zur örtlichen Prüfung vorgelegte Jahresrechnung für das Jahr 2012 entspricht
nach Form und Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen. Es kann bestätigt werden
(§ 110 GemO), dass
1. bei den Einnahmen und Ausgaben und bei der Vermögensverwaltung nach dem
Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger
Weise begründet und belegt sind,
3. der Haushaltsplan eingehalten worden ist und
4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind.

- 78 Zur Prüfung wurden alle Unterlagen der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung
sowie der Vermögensverwaltung beigezogen. Das RPA war bemüht, die übertragenen Prüfungsaufgaben im Rahmen der personellen Möglichkeiten umfassend durchzuführen. Einzelne noch nicht restlos zum Abschluss gebrachte Prüfungen haben
auf das Ergebnis der Jahresrechnung keinen Einfluss.
Die Gesamttätigkeit der Verwaltung war im Haushaltsjahr 2012 nach den allgemeinen Ordnungs- und Wirtschaftsgrundsätzen der Gemeindeordnung ausgerichtet.
Dem Gemeinderat wird deshalb empfohlen, das Ergebnis der Jahresrechnung nach
§ 95 Abs. 2 GemO festzustellen.

5.2 Beschlussvorschlag
Stadthauptkasse
Die Jahresrechnung für das HHJ 2012 wird auf der Einnahmen- und Ausgabenseite
des Verwaltungshaushaltes mit 94.012.627,39 € und auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes mit 13.312.500,18 € festgestellt.

Der Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 Abs. 3 GemO ortsüblich bekannt zu geben.
Lahr, 13. August 2013

Große Kreisstadt Lahr/Schwarzwald
-Städtisches Rechnungsprüfungsamt-

Ulrike Karl

- 79 Abkürzungen
AGB-Gesetz
AO
BAB
BAT
BestattG
BestattVO
BGB
BGBl
BiRiliG
EigBG
EigBVO
EDV
EP
FAG
GABl
GemHVO
GemKVO
GemO
GemPrO
GBl
GIS
GkZ
GPA
GR
GVFG
HGrG
HHJ
HHR
HOAI
IGZ
KA
KGSt
KAG
KEVM
KLR
KVHB
kWh
LGebG
LRKG
LV
ÖPNV
PolG
PrtB
RP
RPA
ShV
StiftG
SZR
UE
VE
VHS
VMH
VWH
VOB
VOL
VwV-VmR

=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=

ZVK

=

Gesetz zur Regelung der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"
Abgabenordnung
Betriebsabrechnungsbogen
Bundesangestelltentarif
Bestattungsgesetzt
Bestattungsverordnung
Bürgerliches Gesetzbuch
Bundesgesetzblatt
Bilanzrichtlinien-Gesetz
Eigenbetriebsgesetz
Eigenbetriebsverordnung
Elektronische Datenverarbeitung
Einzelplan
Finanzausgleichsgesetz
Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg
Gemeindehaushaltsverordnung
Gemeindekassenverordnung
Gemeindeordnung Baden-Württemberg
Gemeindeprüfungsordnung
Gesetzblatt Baden-Württemberg
Geoinformationssystem
Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit
Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
Gemeinderat
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
Haushaltsgrundsätzegesetz
Haushaltsjahr
Haushaltsrest
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Industrie- und Gewerbezentrum Lahr
Konzessionsabgabengesetz
Kommunale Gemeinschaftsstelle
Kommunalabgabengesetz
Kommunale einheitliche Verdingungsmuster
Kosten- und Leistungsrechnung
Kommunales Vergabehandbuch
Kilowattstunde
Landesgebührengesetz
Landesreisekostengesetz
Leistungsverzeichnis
Öffentlicher Personennahverkehr
Polizeigesetz
Prüfungsteilbericht
Regierungspräsidium
Rechnungsprüfungsamt
Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge
Stiftungsgesetz
Sonderziehungsrecht (WTO-Abkommen)
Unterrichtseinheit
Verpflichtungsermächtigung
Volkshochschule
Vermögenshaushalt
Verwaltungshaushalt
Verdingungsordnung für Bauleistungen
Verdingungsordnung für Leistungen
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg zur
Vermögensrechnung
Zusatzversorgungskasse