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Beschlussvorlage (Sichere Radverkehrsführung im Bereich Dreyspringstraße und Tempo 30 im Kanalweg)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 302
Stuber

Datum: 05.06.2018 Az.: 112.21

Drucksache Nr.: 143/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten

19.06.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

605

61

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Sichere Radverkehrsführung im Bereich Dreyspringstraße und Tempo 30 im Kanalweg

Beschlussvorschlag:

Der Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten empfiehlt die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Kanalweg sowie die Einrichtung einer „Stopp“-Stelle bei der
Radwegeausfahrt auf die Dreyspringstraße.

Anlage(n):
Plan Einmündung Dreyspringstraße - Kanalweg
Plan Tempo 30 Kanalweg

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 143/2018

Seite - 2 -

Begründung:
In der Sitzung des Beirates für Straßenverkehrsangelegenheiten am 12.09.2017 wurde bereits über die entfallene Radwegebenutzungspflicht bei nicht begründeten Gefahrensituationen aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 18.11.2010 informiert. Auch im Kanalweg entfällt in diesem Zusammenhang die bestehende Benutzungspflicht des getrennten Rad- und Gehweges. Der Entfall wird durch die Demontage der beiden
Verkehrszeichen (Z. 241-30) verdeutlicht.
Im Rahmen einer Verkehrsschau wurde daraufhin geprüft, wie die Verkehrssicherheit für den
Radverkehr im Bereich Schutterradweg/ Dreyspringstraße und im Kanalweg erhöht werden
kann.
Anstelle der Benutzungspflicht soll dem Radverkehr ein Benutzungsrecht eingeräumt werden. Somit besteht Wahlfreiheit zwischen Fahrbahn und Hochbord. Das Beibehalten der auf
dem Hochbord markierten Radpiktogramme verdeutlicht dies.
Um dem Radverkehr insbesondere auf der Fahrbahn eine gesicherte Verkehrsführung anzubieten, ist die Temporeduzierung auf 30 km/h mittels Streckenverbot (Z. 274-30) entlang des
Kanalweges vorgesehen. Ergänzend sollen Radpiktogramme in regelmäßigen Abständen zur
Erhöhung der Aufmerksamkeit und der Sensibilität der Fahrzeugführer angebracht werden.
Durch das eingeräumte Benutzungsrecht haben unsichere Radfahrer aber weiterhin die Möglichkeit, den vorhandenen Rad- und Gehweg in beide Fahrtrichtungen zu nutzen.
Die Radwegeanbindung im Bereich der Dreyspringstraße stand schon häufiger im Fokus von
Verkehrsschauen mit dem Ziel, den Konflikt zwischen vorfahrtsberechtigten Fahrzeugen auf
der Dreyspringstraße und ausfahrenden Radfahrern zu entschärfen. Als Lösung wurden Umlaufsperren angebracht, um die zügige Ausfahrt der Radfahrer auf die Dreyspringstraße zu
unterbinden.
Bei einer gemeinsamen Befahrung einiger Radwege im Stadtgebiet mit der Prüfkommission
der Landesauszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune“ wurden diese Bügel wegen der unkomfortablen Umfahrung kritisiert. Barrieren auf Rad- und Gehwegen sollen grundsätzlich
vermieden werden, da sie unabhängig vom Standort ein Gefahrenrisiko darstellen. Aus diesem Grund sollen die Umlaufsperren nun entfernt und gemäß der Empfehlung des ADFC für
den Umgang mit Pollern und Umlaufsperren durch eine markierte und beschilderte „Stopp“Stelle inkl. Vorankündigung ersetzt werden.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Mats Tilebein

Lucia Vogt