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Beschlussvorlage (Städtebaulicher Wettbewerb "Neues Quartier Lahr-West" - Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs - Gemeinderatsvertreter/-innen im Preisgericht)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Kühl

Datum: 29.06.2018 Az.: - 0684/Kü

Drucksache Nr.: 165/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

11.07.2018

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

23.07.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Städtebaulicher Wettbewerb "Neues Quartier Lahr-West"
- Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs
- Gemeinderatsvertreter/-innen im Preisgericht

Beschlussvorschlag:

1. Der Durchführung eines nicht offenen städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerbs für das im beigefügten Lageplan ersichtliche Gebiet wird
zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Betreuung des Wettbewerbsverfahrens beauftragt.
2. Als Vertretung des Gemeinderats im Preisgericht entsenden die Fraktionen
von SPD, CDU, Freie Wähler, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP je eine/-n
Sachpreisrichter/-in mit Stimmrecht.

Anlage(n):
- Abgrenzung des Planungsbereichs
- Luftbild
- Städtebauliches Maßnahmenkonzept

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 165/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Der Gemeinderat hat am 6. Juni 2017 die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs
im Quartier „Im Eichert / Flugplatzstraße“ befürwortet und hierzu die Verwaltung mit der Teilnahme am Ideenwettbewerb „Quartier 2020 - Gemeinsam. Gestalten.“ beauftragt.
Die Stadt Lahr gewann daraufhin ein Preisgeld in Höhe von 25.000 Euro für das Bürgerbeteiligungskonzept zum städtebaulichen Wettbewerbsverfahren in der Flugplatzstraße (Quartier
Im Eichert). Der neue Arbeitstitel des Wettbewerbsgebiets lautet „Neues Quartier Lahr-West“.
Der Caritasverband Lahr führt die Bürgerbeteiligung seit April 2018 durch. Es wurden Arbeitsgruppen zu den Themen Wohnen, Wohnumfeld und Infrastruktur gebildet. Die Arbeitsgruppen sind gut besucht. Die Ergebnisse sollen im Auslobungstext zum städtebaulichen
Wettbewerb Beachtung finden. Zwei Bewohner aus den Arbeitsgruppen sollen Mitglieder des
Preisgerichts werden.
Als Wettbewerbsart soll der nicht offene Ideen- und Realisierungswettbewerb gemäß der
Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013 (RPW 2013, es wird jeweils ein Exemplar je Gemeinderatsfraktion/Gruppe als Anlage beigefügt) mit maximal 18 teilnehmenden Planungsbüros durchgeführt werden. Es werden vorab 6 Planungsbüros vorausgewählt und eingeladen.
Die Bekanntmachung des städtebaulichen Wettbewerbs ist für September 2018 vorgesehen.
Die Auswahl der Bewerber und der Start der Planungsphase sollen im November 2018 erfolgen. Das Preisgericht tagt im März 2019.
Eine externe Wettbewerbsbetreuung ist nicht vorgesehen. Das Stadtplanungsamt übernimmt
die Organisation und Betreuung des Wettbewerbsverfahrens.
Fördergelder zu den Planungskosten im Förderprogramm „Flächengewinnen durch Innenentwicklung 2018“ des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg wurden durch die Verwaltung beantragt. Zu den Planungskosten zählen die Beauftragungskosten der externen
Fachpreisrichter und die Preisgelder des Wettbewerbs. Diese sind bis zu 50% förderfähig.
Die Gesamtkosten des Wettbewerbs werden auf rund 85.000 Euro geschätzt. Eine Haushaltsposition in Höhe von 85.850 Euro ist für dieses Jahr bereits eingestellt und bewilligt.

Wettbewerbsgebiet
Das Wettbewerbsgebiet ist in den beigefügten Lageplänen ersichtlich. Es hat eine Größe von
rund 9,3 ha.
Die Ziele des Wettbewerbs sind dem beigefügten Maßnahmenkonzeptplan zu entnehmen
(letzter Plan des Anhangs):
 Neubebauung des lila eingezeichneten Bereichs
 Erhalt der kleinteiligen Bebauung und städtebaulich verträgliche Einbindung des neuen Quartiers an die Bestandsbebauung
 Ideenkonzept zur Verträglichkeit mit benachbartem Gewerbegebiet (grauer Bereich)
 Neuorganisation der Verkehrsflächen
 Qualifiziertes Freiraumkonzept mit optionaler Einbindung der Schutter und der Bestandsnutzungen (Kleingärten, Sportanlagen)

Drucksache 165/2018

Seite - 3 -

Vorschlag zum Preisgericht
Das Preisgericht setzt sich zusammen aus Fachpreisrichtern und Sachpreisrichtern mit
Stimmrecht. Die Gesamtstimmanzahl muss ungerade sein. Fachpreisrichter müssen nach
den Bestimmungen der RPW 2013 die Mehrzahl bilden. Neben den Preisrichtern werden Berater zu Fachgebieten wie beispielsweise Verkehr, Soziales, Tiefbau, Lärmschutz hinzugenommen.
Die Anzahl der Fachpreisrichter wird auf acht festgelegt. Zu den Fachpreisrichtern zählen
beispielsweise Architekten, Stadtplaner, Landschaftsarchitekten. Es werden auch externe
Fachpreisrichter in das Preisgericht berufen.
Zu den Sachpreisrichtern zählen beispielsweise Stadträte und Bewohner. Sie erhalten ebenfalls Stimmrecht. Die Anzahl der Sachpreisrichterstimmen wird auf sieben festgelegt.

Verteilung der Sachpreisrichter:
Oberbürgermeister / Erster Bürgermeister
Vertreter/-in SPD-Fraktion
Vertreter/-in CDU-Fraktion
Vertreter/-in Fraktion Freie Wähler
Vertreter/-in Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Vertreter/-in FDP-Fraktion
2 Vertreter/-innen Bürgerschaft / Caritas

1 Stimme
1 Stimme
1 Stimme
1 Stimme
1 Stimme
1 Stimme
1 Stimme

Als stellvertretende Preisrichter sind jeweils ein/-e weitere/-r Vertreter/-in der Fraktionen zu
benennen.

Die Verwaltung empfiehlt die Durchführung des städtebaulichen Planungswettbewerbs gemäß den Bestimmungen der RPW 2013. Weiterhin empfiehlt die Verwaltung die Sachpreisrichter nach der vorgeschlagenen Verteilung zu berufen.
Die Fraktionen werden gebeten, bis spätestens zum 6. August 2018 die für das Preisgericht
gewählten Stadträte/-innen bei Herrn Kühl (Stadtplanungsamt, tim.kuehl@lahr.de) zu benennen.

Tilman Petters

Stefan Löhr

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu
verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.