Informationsvorlage (Jahresrechnung 2017 der Stadt Lahr)
23. Juli 2018
Information Amt: 20/201 Wurth Datum: 11.06.2018 Az.: 913.60 - Wu Drucksache Nummer: 102/2018 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 09.07.2018 zur Kenntnis nichtöffentlich Gemeinderat 23.07.2018 zur Kenntnis öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Jahresrechnung 2017 der Stadt Lahr Mitteilung: Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2017 der Stadt Lahr (Kernhaushalt) nach Maßgabe der angeschlossenen Anlage „Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2017, Seite I, Ziffern 1 bis 5“ zur Kenntnis. Anlage(n): Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr 2017 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 102/2018 Seite - 2 - Begründung: Die Jahresrechnung 2017 der Stadt Lahr (Kernhaushalt) weist ein Gesamtvolumen in Höhe von 178.201.602,09 € aus. Davon entfallen 131.255.672,51 € auf den Verwaltungshaushalt und 46.945.929,58 € auf den Vermögenshaushalt. Die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beläuft sich auf 23.074.487,76 €. Im Haushaltsplan 2017 war eine Zuführung in Höhe von 8.755.000,00 € veranschlagt, so dass sich die Mehrzuführung vom Verwaltungsan den Vermögenshaushalt auf 14.319.487,76 € beläuft. Diese resultiert im Wesentlichen aus saldierten Mehreinnahmen des Verwaltungshaushaltes in Höhe von rd. 14,2 Mio. €. Dabei entfallen die höchsten Mehreinnahmenbeträge auf die Gewerbesteuer (+ rd. 8,0 Mio. €), auf die Finanzausgleichszuweisungen (+ rd. 2,1 Mio. €), auf den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+ rd. 1,4 Mio. €) und auf die Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (+ rd. 1,3 Mio. €). Zum (ergebnisbezogenen) Ausgleich des Vermögenshaushaltes 2017 musste der allgemeinen Rücklage ein Betrag in Höhe von 7.482.628,15 € entnommen werden. Im Haushaltsplan 2017 war eine diesbezügliche Rücklagenentnahme in Höhe von 7.500.000,00 € veranschlagt, so dass der (nicht gebundene) Rücklagenbestand gegenüber der Planung geringfügig und zwar um 17.371,84 € geschont werden konnte. Nach Abzug der für das Jahr 2017 zu berücksichtigenden Mindestrücklage in Höhe von 2.242.766,61 € sowie zweckgebundener Rücklagenmittel in Höhe von zusammen 8.042.357,08 € (davon entfallen 7.620.243,19 € auf die Zweckbindung „Rahmenkonto Ost“) verbleibt mit Stand zum 31.12.2017 ein einsetzbarer Rücklagenbestand in Höhe von 8.477.069,20 €. Im Haushaltsplan 2018 bzw. in der bis zum Jahr 2021 reichenden Finanzplanung ist keine Rücklagenentnahme (Ergebnis) zur (Teil-)Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes veranschlagt bzw. ausgewiesen. Im Jahr 2016 ist für den Haushaltsplan 2017 noch von einer einsetzbaren Rücklage zum 31.12.2016 von 7.500.000,00 € ausgegangen worden, so dass dementsprechend für 2017 auch eine Rücklagenentnahme in betragsgleicher Höhe veranschlagt werden konnte. Nach dem Rechnungsergebnis 2016 lag der tatsächlich einsetzbare Rücklagenbestand zum 31.12.2016 bei rd. 16 Mio. € und damit um rd. 8,5 Mio. € höher. Im Zuge der Einbringung, Vorberatung und Verabschiedung des Haushaltsplanes für das Jahr 2018 ist darauf hingewiesen worden, dass diese über den Planungsstand 2016 hinausgehende und für 2017 weiter einsetzbare Rücklage zusammen mit der sich abzeichnenden deutlichen Ergebnisverbesserung 2017 dazu verwendet werden soll, die im Haushaltsplan 2017 in Höhe von 9,23 Mio. € veranschlagte Kreditermächtigung nicht in Anspruch nehmen zu müssen und daneben auf die im Jahr 2017 in Höhe von rd. 6,8 Mio. € vorgesehene Rückführung der gemeindlichen Darlehen an den Kernhaushalt zu verzichten. Drucksache 102/2018 Seite - 3 - Demnach war vorgesehen, die noch nicht konkreter bezifferbare Ergebnisverbesserung 2017 zusammen mit der über den bisherigen Planungsstand hinausgehenden und weiter einsetzbaren Rücklage als finanziellen Ausgleich für die vollständige Nichtinanspruchnahme der Kreditermächtigung 2017 (9,23 Mio. €) und die Nichtrückführung der gemeindlichen Darlehen (rd. 6,8 Mio. €) und somit in zusammengeführter Höhe von rd. 16 Mio. € heranzuziehen. Nach dem vorliegenden Rechnungsergebnis 2017 ist es möglich geworden, die vorbezifferte Kompensation auf der Einnahmenseite des Vermögenshaushaltes alleine über die deutliche Ergebnisverbesserung 2017 zu erreichen. Ursächlich hierfür ist in erster Linie die um rd. 14,32 Mio. € erhöhte Mehrzuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt. Der verbleibende Differenzbetrag in Höhe von rd. 1,7 Mio. € entfällt auf eine Verbesserung innerhalb des Vermögenshaushaltes. Entgegen der ursprünglichen Intention ist der Einsatz einer über den Planungsstand 2017 hinausgehenden Rücklagenentnahme somit nicht notwendig geworden, so dass ein weiterhin einsetzbarer Rücklagenbestand in Höhe von rd. 8,5 Mio. € verfügbar bleibt. Der Haushaltsplan 2017 hat -wie bereits oben erwähnt- eine Kreditermächtigung in Höhe von 9,23 Mio. € und Tilgungsaufwendungen in Höhe von 2,25 Mio. € und damit eine planerische Netto-Neuverschuldung von 6,98 Mio. € vorgesehen. Im Berichtsjahr 2017 ist keine Kreditneuaufnahme erfolgt und ist über die Kreditermächtigung auch kein Haushaltseinnahmerest 2017 gebildet worden, so dass es entgegen dem Planungsstand zu keiner Netto-Neuverschuldung gekommen ist. Unter Berücksichtigung der im Jahr 2017 erbrachten ordentlichen Tilgungsleistungen in Höhe von 1.930.899,14 € sowie des zum 31.12.2017 fortgeschriebenen Wechselkurses des CHF-Darlehens haben sich die Kämmereischulden zum 31.12.2017 im Vergleich zum Vorjahresstand um 2.084.160,39 € auf 23.511.446,05 € reduziert. Bezogen auf das Ergebnis des Vermögenshaushaltes 2017 ist ergänzend anzumerken, dass erstmals im Berichtsjahr 2017 Haushaltsausgabereste für die Maßnahmen nach dem Rahmen- und Kostenplan der Landesgartenschau 2018, dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 und für den Durchführungshaushalt der Gesellschaft in Gesamthöhe von 3.670.000,00 € gebildet worden sind. In den Vorjahren ist auf die mögliche Bildung von Haushaltsausgaberesten für die Maßnahmen der LGS in Form von Zuschüssen/Zuführungen an die LGS-GmbH verzichtet und sind dafür im Rahmen des jeweiligen städtischen Planaufstellungsverfahrens auf Basis der jahresbezogenen Mittelabflussplanung der Gesellschaft entsprechende Neuveranschlagungen im Planwerk des Folgejahres vorgenommen worden. Entgegen dieser bisherigen Vorgehensweise ist die oben bezifferte Haushaltsrestebildung für 2017 vorgenommen worden (Gemeinderatsbeschluss vom 16.04.2018). Dies ist von der LGS-GmbH im Zuge der Anmeldung der Mittelbedarfe für das Jahr 2018 und dementsprechend auch bei den Mittelbereitstellungen im Haushaltsplan 2018 der Stadt bereits berücksichtigt worden. Drucksache 102/2018 Seite - 4 - Bereits im Bericht über die Haushaltsentwicklung 2017 vom 27.06.2017, welcher dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 24.07.2017 zur Kenntnis gegeben wurde sowie insbesondere im Zuge der Einbringung (20.11.2017), Vorberatung (04.12.2017) und Verabschiedung (18.12.2017) des Haushaltsplanes für das Jahr 2018 hat die Verwaltung dargelegt, dass sich eine deutliche Verbesserung des Jahresergebnisses 2017 abzeichnet. Dabei ist zuletzt von einer Größenordnung ausgegangen worden, wonach die im Planwerk 2017 vorgesehene Kreditermächtigung aller Voraussicht nach nicht in Anspruch genommen werden muss und darüber hinaus die in zusammengeführter Höhe von rd. 6,8 Mio. € veranschlagten Rückführungen der gemeindlichen Darlehen von den Eigenbetrieben „Abwasserbeseitigung Lahr“ und „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ an den Kernhaushalt nicht zur Finanzierung der vermögenswirksamen Ausgaben 2017 benötigt werden. Die Rückführungen der beiden vorgenannten gemeindlichen Darlehen an den Kernhaushalt sind im Planwerk 2018 (erneut) veranschlagt worden. Im Weiteren wird auf den angeschlossenen Rechenschaftsbericht 2017 verwiesen. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer Anmerkung: Seit dem Rechnungsjahr 2012 legt die Stadtkämmerei das Jahresrechnungsergebnis den gemeinderätlichen Gremien entgegen der früheren Verfahrensweise nicht mehr zur Beschlussfassung, sondern im Rahmen einer Informationsvorlage zur Kenntnisnahme vor. Dies geht auf eine entsprechende Abstimmung zwischen dem Städt. Rechnungsprüfungsamt und der Stadtkämmerei zurück. Nach § 95 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres (förmlich) festzustellen. Bis einschließlich dem Rechnungsjahr 2011 ist das jeweilige Rechnungsergebnis mit den entsprechenden Einnahmen und Ausgaben vor der jährlichen Sitzungspause im Sommer per Beschluss des Gemeinderates festgesetzt und im weiteren Jahresverlauf (i.d.R. im 3. Quartal) nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Städt. Rechnungsprüfungsamt per Gemeinderatsbeschluss förmlich festgestellt worden. Drucksache 102/2018 Seite - 5 - Zur Vermeidung einer quasi „doppelten“ Beschlussfassung und unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben, wonach das Ergebnis der Jahresrechnung erst nach der örtlichen Prüfung per Beschlussfassung durch den Gemeinderat (förmlich) festzustellen ist, ist erstmals für die Jahresrechnung 2012 das (bedingt) neue Ablaufverfahren angewandt worden. Damit soll sichergestellt werden, dass der Gemeinderat auch weiterhin möglichst frühzeitig über die wesentlichen Eckwerte der Jahresrechnung informiert wird. Deshalb wurde das frühere Verfahren dem Grunde nach auch beibehalten und nur insoweit abgewandelt, als dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Beschlussfassung mehr mit Festsetzung der Zahlenwerte der Jahresrechnung, sondern („nur“) eine Kenntnisnahme erfolgt.