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Informationsvorlage (Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr 2017)

                                    
                                        Rechenschaftsbericht 2017
- Vorlage für den Haupt- und Personalausschuss Inhaltsverzeichnis
-1. Seite
-Informationsvorlage
-Vorbericht
-Rechnungsgruppierungsübersicht
-Gesamtvermögensrechnung
-Grafiken

RECHENSCHAFTSBERICHT
der
Großen Kreisstadt Lahr/Schwarzwald
für das Rechnungsjahr 2017
(01.01.2017 – 31.12.2017)

Einwohnerzahl:

Volkszählung 25.05.1987:

33.047

nach dem Stand vom 30.06.2017:
(fortgeschriebene Einwohnerzahl
auf Basis Zensus 2011)

45.993

Größe der Gemarkungsfläche:

Steuerkraft:

6.986 ha

Bedarfsmesszahl 2017

€ 71.433.839

Steuerkraftmesszahl 2017

€ 35.935.748

Schlüsselzahl 2017

€ 35.498.091

Steuerkraftsumme 2017

€ 59.455.521

(basierend auf der 1. Abschlusszahlung 2017)

I

Informationsvorlage an den Gemeinderat
Die Jahresrechnung 2017 der Stadt Lahr/Schwarzwald liegt vor. Dem Gemeinderat
wird gemäß § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg folgende
Jahresrechnung 2017 zur Kenntnisnahme vorgelegt:
1.

Aufgrund der Jahresrechnung 2017 belaufen sich die Einnahmen und Ausgaben
des Verwaltungshaushaltes zum 31.12.2017 auf € 131.255.672,51. Die
Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt beträgt € 23.074.487,76.

2.

Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes belaufen sich zum
31.12.2017 auf € 46.945.929,58. Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes wird
der allgemeinen Rücklage ein Betrag in Höhe von € 7.482.628,16 entnommen
(= Ergebnis 2017). Die allgemeine Rücklage beläuft sich zum Jahresende 2017
auf einen Gesamtbestand in Höhe von € 18.762.192,89.

3.

Die in das Rechnungsjahr 2018 übertragenen Haushaltsausgabereste betragen
im Verwaltungshaushalt € 4.538.500,00 und im Vermögenshaushalt
€ 20.246.500,00. Die Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt
belaufen sich auf € 6.265.000,00. Die Haushaltsreste sind vom Gemeinderat
bereits am 16.04.2018 beschlossen worden.

4.

Die Jahresrechnung 2017 ist nach erfolgter örtlicher Prüfung durch das
Städtische Rechnungsprüfungsamt gemäß § 110 GemO dem Regierungspräsidium Freiburg als Rechtsaufsichtsbehörde zur überörtlichen Prüfung durch
die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg als prüfungsbereit zu
melden.

5.

Die förmliche Feststellung der Jahresrechnung nach § 95 Abs. 2 GemO soll
nach Abschluss der örtlichen Prüfung erfolgen. Danach ist die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht öffentlich auszulegen.

Lahr/Schwarzwald, im Juni 2018

DER OBERBÜRGERMEISTER

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner öffentlichen Sitzung am ………… die
Jahresrechnung 2017 zur Kenntnis genommen.

Vorbericht
zum Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr/Schwarzwald
für das Haushaltsjahr 2017

2

Inhaltsverzeichnis
1. Gesamthaushalt
3
2. Verwaltungshaushalt
6
2.1 Gemeindesteuern, Steueranteile und Finanzzuweisungen .............................. 9
2.2 Gebühren und Entgelte .................................................................................. 21
2.3 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke ........... 23
2.4 Sonstige Finanzeinnahmen............................................................................ 26
2.5 Personalausgaben ......................................................................................... 27
2.6 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand .............................................. 31
2.7 Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) ................................... 34
2.8 Gewerbesteuerumlage/Finanzumlagen ......................................................... 36
2.9 Zinsaufwendungen ......................................................................................... 37
2.10Globale Minderausgabe ................................................................................. 38
2.11Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt ...................................................... 39
2.12Wesentliche Abweichungen im Verwaltungshaushalt .................................... 43
2.13Darstellung der kostenrechnenden Einrichtungen ......................................... 49
3. Vermögenshaushalt
50
3.1 Allgemeines und Darstellung des Ergebnisses .............................................. 50
3.2 Wesentliche Abweichungen im Vermögenshaushalt...................................... 54
3.3. Wesentliche Investitionen im Rechnungsjahr 2017 ........................................ 59
4. Schulden
60
5. Vermögensrechnung
64
6. Allgemeine Rücklage
65
7. Kassenbestand
66

Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Darstellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung
Tabelle 2: Darstellung des Haushaltsvolumens ab dem Jahr 2000
Tabelle 3: Abweichungen in den Einzelplänen des Verwaltungshaushaltes
Tabelle 4: Wesentliche Abweichungen im Verwaltungshaushalt
Tabelle 5: Entwicklung des Realsteueraufkommens (Soll)
Tabelle 6: Verbuchte Beträge Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2017
Tabelle 7: Entwicklung Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Tabelle 8: Entwicklung Grundkopfbetrag und Einwohnersatz 2017
Tabelle 9: Entwicklung der Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen (§ 5 FAG)
Tabelle 10: Entwicklung der Steuereinnahmen und der Finanzzuweisungen
Tabelle 11: Entwicklung der wesentlichen Gebühren und Entgelte
Tabelle 12: Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
Tabelle 13: Ergebnisse wesentlicher sonstiger Finanzeinnahmen
Tabelle 14: Entwicklung der Personalausgaben
Tabelle 15: Darstellung sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand
Tabelle 16: Darstellung Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen)
Tabelle 17: Darstellung der Zinsaufwendungen
Tabelle 18: Entwicklung der Zuführungsrate
Tabelle 19: Darstellung der kostenrechnenden Einrichtungen
Tabelle 20: Darstellung des Vermögenshaushaltes
Tabelle 21: Darstellung der Schuldenstände
Tabelle 22: Vermögensrechnung

5
6
8
9
11
13
13
18
19
20
22
23
26
30
33
36
38
42
49
51
63
64

3

1. Gesamthaushalt
1.1 Haushaltsplan 2017
Der Gemeinderat der Stadt Lahr/Schwarzwald hat den Haushaltsplan 2017 am
19.12.2016 verabschiedet.
Das Volumen des Haushaltsplanes 2017 wies aus:
Verwaltungshaushalt

€ 117.050.000,00

Vermögenshaushalt

€ 42.600.000,00

Gesamt

€ 159.650.000,00

Zuführungsrate des Verwaltungshaushaltes
an den Vermögenshaushalt

€

8.755.000,00.

Zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes war eine Entnahme aus der
allgemeinen Rücklage in Höhe von € 7.500.000,00 vorgesehen.
Einzelne Daten der Aufstellung des Haushaltsplans 2017:
Gemeinderatsbeschluss

vom 19.12.2016

Haushaltsgenehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg

vom 25.01.2017

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

am 01.02.2017

Offenlegung des Haushaltsplanes

vom 02.02.2017
bis 10.02.2017

Da zu Beginn des Jahres 2017 noch kein rechtskräftiger Haushaltsplan vorlag,
waren die Bestimmungen zur vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 83 GemO zu
beachten. Mit Verfügung des Oberbürgermeisters vom 22.10.2016 wurde auf die
einschränkenden Vorschriften zur Fortführung der Haushaltswirtschaft hingewiesen.
In öffentlicher Sitzung am 24.07.2017 ist der Gemeinderat über die Haushaltsentwicklung 2017 unterrichtet worden. Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung war im Haushaltsjahr 2017 nicht notwendig.

4

1.2 Jahresrechnung 2017
Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Grundlagen für die Jahresrechnung bilden § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie die §§ 39 bis 44 der
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in der jeweils anzuwendenden
Fassung.
Nach § 95 GemO ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft
einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am
Endes des Haushaltsjahres nachzuweisen. Die Jahresrechnung ist durch einen
Rechenschaftsbericht zu erläutern.
Bestandteile der Jahresrechnung sind (§ 39 Abs. 1 GemHVO):
o der kassenmäßige Abschluss
o die Haushaltsrechnung
o die Vermögensrechnung.
Der Jahresrechnung sind beizufügen (§ 39 Abs. 2 GemHVO):
o eine Übersicht über den Stand des in § 38 Abs. 1 GemHVO genannten
Anlagevermögens, soweit es nicht in der Vermögensrechnung ausgewiesen
ist (Vermögensübersicht)
o ein Rechnungsquerschnitt und eine Gruppierungsübersicht
o ein Rechenschaftsbericht.
Im Rechenschaftsbericht sind insbesondere die wichtigsten Ergebnisse der
Jahresrechnung und erhebliche Abweichungen von den Haushaltsansätzen
darzustellen.
Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Ende des
Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach
Ende des Haushaltsjahres festzustellen.

5

Ergebnis der Jahresrechnung 2017

Das Ergebnis der Jahresrechnung wird durch die Gegenüberstellung der SollEinnahmen und der Soll-Ausgaben des Haushaltsjahres, jeweils zuzüglich der
Haushaltsreste und abzüglich abgängiger Haushaltsreste vom Vorjahr, ermittelt.
Ein Überschuss ist in der abzuschließenden Jahresrechnung der allgemeinen
Rücklage zuzuführen.
Die Jahresrechnung 2017 zeigt folgendes Gesamtergebnis:
Tabelle 1: Darstellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung
Verw.-Haushalt
€
1. Soll-Einnahmen

131.255.672,51

2. zuzügl. neue Haushaltseinnahmereste
3. Zwischensumme

131.255.672,51

4. abzügl. Haushaltsreste des Vorjahres

Verm.-Haushalt
€

Gesamthaushalt
€

45.135.529,58

176.391.202,09

6.265.000,00

6.265.000,00

51.400.529,58

182.656.202,09

4.454.600,00

4.454.600,00

5. bereinigte Soll-Einnahmen

131.255.672,51

46.945.929,58

178.201.602,09

6. Soll-Ausgaben

131.053.872,51

38.852.529,58

169.906.402,09

4.538.500,00

20.246.500,00

24.785.000,00

135.592.372,51

59.099.029,58

194.691.402,09

4.336.700,00

12.153.100,00

16.489.800,00

131.255.672,51

46.945.929,58

178.201.602,09

7. zuzügl. neue Haushaltsausgabereste
8. Zwischensumme
9. abzügl. Haushaltsreste des Vorjahres
10. bereinigte Soll-Ausgaben

Nachdem im Haushaltsplan 2017 ein Gesamtvolumen von € 159.650.000,-ausgewiesen war, weist die Jahresrechnung 2017 ein tatsächliches Volumina in
Höhe von € 178.201.602,09 und damit eine Überschreitung von € 18.551.602,09
auf. Dies entspricht einem Plus von 11,62 % (im Vorjahr: - 5,31 %).
Im Verwaltungshaushalt beträgt die Abweichung zum Planansatz + 12,14 % (im
Vorjahr + 5,29 %), im Vermögenshaushalt liegt die Abweichung zur Veranschlagung bei + 10,20 % (im Vorjahr - 30,71 %).

6

Tabelle 2: Darstellung des Haushaltsvolumens ab dem Jahr 2000
Rechnungsjahr
VerwHH

Volumen in €
VermHH

GesamtHH

Veränderung
ggü. VJ +/-

2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016

70.447.327,09
70.609.056,16
72.827.596,52
66.172.676,24
70.400.211,42
77.211.878,70
79.163.900,81
80.555.957,64
78.682.730,05
80.025.236,77
83.284.701,91
85.482.939,88
94.012.627,39
103.775.161,29
106.148.896,69
111.535.663,77
118.730.431,40

13.104.098,53
9.617.676,93
10.167.913,60
17.328.109,25
13.964.406,50
20.394.310,87
16.279.546,45
15.345.244,30
15.124.937,55
19.099.219,82
16.922.233,29
13.582.145,84
13.312.500,18
23.376.525,17
17.327.421,54
24.426.415,64
32.626.905,34

83.551.425,62
80.226.733,09
82.995.510,12
83.500.785,49
84.364.617,92
97.606.189,57
95.443.447,26
95.901.201,94
93.807.667,60
99.124.456,59
100.206.935,20
99.065.085,72
107.325.127,57
127.151.686,46
123.476.318,23
135.962.079,41
151.357.336,74

-3.324.692,53
2.768.777,03
505.275,37
863.832,43
13.241.571,65
-2.162.742,31
457.754,68
-2.093.534,34
5.316.788,99
1.082.478,61
-1.141.849,48
8.260.041,85
19.826.558,89
-3.675.368,23
12.485.761,18
15.395.257,33

2017

131.255.672,51

46.945.929,58

178.201.602,09

26.844.265,35

2. Verwaltungshaushalt
In den Einnahmen und Ausgaben wurde der Verwaltungshaushalt gemäß
Haushaltsplan 2017 wie folgt festgesetzt:
Einnahmen

€ 117.050.000,00

Ausgaben

€ 108.295.000,00

Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt

€

8.755.000,00

Die Jahresrechnung 2017 weist demgegenüber im Verwaltungshaushalt aus:
Einnahmen

€ 131.255.672,51

Ausgaben

€ 108.181.184,75

Zuführungsrate somit

€ 23.074.487,76

im Haushaltsplan veranschlagt waren

€

8.755.000,00

€

14.319.487,76

dies ergibt eine Mehrzuführung an den
Vermögenshaushalt von

7

Die ausgewiesene Mehrzuführung an den Vermögenshaushalt entstand durch
folgende (ger.) Abweichungen (Abkürzung T€ = Tausend Euro):
Einnahmen:
Grundsteuer A und B

+

231

T€

Gewerbesteuer

+

8.013

T€

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

+

1.387

T€

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

+

2

T€

Vergnügungs- und Hundesteuer

+

355

T€

Finanzausgleichszuweisungen

+

2.056

T€

Gebühren und ähnliche Entgelte

+

107

T€

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten

+

560

T€

Erstattungen f. Ausgaben d. Verwaltungshaushaltes

+

199

T€

Zuweisungen u. Zuschüsse für lfd. Zwecke

+

1.307

T€

Sonstige Finanzeinnahmen

-

12

T€

+ 14.205

T€

Personalausgaben

-

1.367

T€

Sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand

-

189

T€

Zuweisungen u. Zuschüsse

-

51

T€

Zinsausgaben

-

246

T€

Gewerbesteuer-, FAG- und Kreisumlage

+

1.266

T€

Weitere Finanzausgaben

+

3

T€

Deckungsreserve

-

100

T€

Globale Minderausgabe

+

570

T€

-

114

T€

14.319

T€

Ausgaben:

Verbesserung

8

Die Aufstellung zeigt, dass die um € 14.319.487,76 verbesserte Zuführung an
den Vermögenshaushalt zu rd. 99 % auf saldierte Mehreinnahmen (rd.
€ 14.205.000,-) zurückzuführen ist. Davon entfallen rd. € 12.044.000,-- (rd. 85 %)
auf saldierte Steuer- und Finanzausgleichsmehreinnahmen. Die verbleibende
einnahmeseitige Verbesserung in Höhe von saldiert rd. € 2.161.000,-- (rd. 15 %)
resultiert überwiegend aus Mehreinnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten
sowie Zuweisungen und Zuschüssen für lfd. Zwecke.
Auf der Ausgabenseite haben sich wesentliche Einsparungen im Personalkostenbereich (- € 1.367.000,--) ergeben. Im Gegensatz hierzu sind bei der Gewerbesteuerumlage (+ € 1.266.000,--) aufgrund des stark erhöhten Gewerbesteueraufkommens 2017 deutliche Mehrausgaben zu verzeichnen. Im Saldo haben sich
im Vergleich zur Planung Minderausgaben in Höhe von rd. € 114.000,-- ergeben,
die sich mit rd. 1 % auf die verbesserte Zuführungsrate auswirken.
Der Vergleich der Ergebnisse der Einzelpläne mit den Haushaltsansätzen (jeweils
Zuschussbedarf bzw. Überschuss) zeigt die Abweichungen auf:
Tabelle 3: Abweichungen in den Einzelplänen des Verwaltungshaushaltes
Jahresrechnung 2017

Einzelplan
Einnahmen
€

Ausgaben
€

Haushaltsplan 2017

Zuschussbedarf *
€

Zuschussbedarf *
€

Abweichung Zuschussbedarf
günstiger
€

0

Allgemeine Verwaltung

2.083.067,50

12.098.222,82

10.015.155,32

11.239.090,00

1

Öffentliche Sicherheit und
Ordnung

2.507.836,67

3.897.214,41

1.389.377,74

1.289.200,00

2

Schulen

3.622.914,28

7.250.796,78

3.627.882,50

3.893.330,00

265.447,50

3

Wissenschaft, Forschung und
Kulturpflege

3.858.311,23

6.855.821,46

2.997.510,23

3.280.600,00

283.089,77

4

Soziale Sicherung

9.149.544,77

21.480.052,07

12.330.507,30

13.675.080,00

1.344.572,70

5

Gesundheit, Sport, Erholung

1.061.778,23

6.541.134,19

5.479.355,96

5.423.400,00

6

Bau- und Wohnungswesen,
Verkehr

2.265.786,99

8.676.032,47

6.410.245,48

6.986.100,00

575.854,52

7

Öffentliche Einrichtungen

3.224.553,50

5.102.621,23

1.878.067,73

2.162.850,00

284.782,27

8

Wirtschaftliche Unternehmen,
allgemeines Grundvermögen

5.189.663,13

514.234,03

-4.675.429,10

-4.611.200,00

64.229,10

9

Allgemeine Finanzwirtschaft
(ohne Zuführungsrate)

98.292.216,21

35.765.055,29

-62.527.160,92

-52.093.450,00

10.433.710,92

131.255.672,51 108.181.184,75

-23.074.487,76

-8.755.000,00

14.475.621,46

Summen
Verbesserung gegenüber Planung
(= Mehrzuführung a. d. Verm.-Haush.)
*

negative Werte = Überschüsse

ungünstiger
€

1.223.934,68
100.177,74

55.955,96

156.133,70

14.319.487,76

9

Einen umfassenden Überblick

über die

wesentlichen

Abweichungen

im

Verwaltungshaushalt (Einnahmen / Ausgaben) ergibt nachstehende Aufstellung:
Tabelle 4: Wesentliche Abweichungen im Verwaltungshaushalt
Bezeichnung

Grundsteuer A + B

Haushalts-

Jahres-

Abweichung

Anteil RE Verw.-

ansatz

rechnung

(+ / -) in

Haushalt in %

€

€

€

%

2017

2016

7.484.000,00

7.715.074,26

231.074,26

3,09

5,88

6,74

Gewerbesteuer

23.750.000,00

31.763.361,20

8.013.361,20

33,74

24,20

21,38

Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer

16.740.000,00

18.127.402,94

1.387.402,94

8,29

13,81

13,66

1.500.000,00

1.840.352,70

340.352,70

22,69

1,40

1,36

30.755.000,00

32.810.903,50

2.055.903,50

6,68

25,00

26,98

Gebühren u. ähnl. Entgelte

6.346.550,00

6.453.217,32

106.667,32

1,68

4,92

5,24

Verkaufserlöse, Mieten, Pachten

3.217.950,00

3.777.748,44

559.798,44

17,40

2,88

3,02

Zuw./Zuschüsse f. lfd. Zwecke

10.405.900,00

11.713.377,44

1.307.477,44

12,56

8,92

8,89

Sonstige Einnahmen

16.850.600,00

17.054.234,71

203.634,71

1,21

12,99

12,73

117.050.000,00

131.255.672,51

14.205.672,51

12,14

100,00

100,00

Personalausgaben

31.552.800,00

30.185.643,00

-1.367.157,00

-4,33

23,00

24,19

Sächl. Verw.- u. Betriebsaufwand
(mit kalk. Kosten u. innere Verr.)

32.598.900,00

32.409.462,23

-189.437,77

-0,58

24,69

26,89

Vergnügungssteuer
Allg. Finanzzuweisungen
(Finanzausgleichsleistungen)

Summe der Einnahmen

Zuweisungen u. Zuschüsse

9.689.300,00

9.638.349,23

-50.950,77

-0,53

7,34

7,81

Allg. Umlagen
(FAG- u. Kreisumlage)

29.490.000,00

29.489.938,10

-61,90

0,00

22,47

23,81

Gewerbesteuerumlage

4.170.000,00

5.436.608,38

1.266.608,38

30,37

4,14

3,56

Zinsaufwendungen

1.084.000,00

838.508,81

-245.491,19

-22,65

0,64

0,72

-97.325,00

-34,76

0,14

0,16

570.000,00 -100,00

0,00

0,00

Sonstige Finanzausgaben
Globale Minderausgabe
Zuführung z. Verm.Haush.
Summe der Ausgaben

280.000,00

182.675,00

-570.000,00

0,00

8.755.000,00

23.074.487,76

14.319.487,76

163,56

17,58

12,86

117.050.000,00

131.255.672,51

14.205.672,51

12,14

100,00

100,00

2.1 Gemeindesteuern, Steueranteile und Finanzzuweisungen
Die Einnahmen aus der Grundsteuer A und B waren im Haushaltsplan 2017 mit
zusammen € 7.484.000,-- veranschlagt. Die Jahresrechnung 2017 weist
kumulierte

(Soll-)Einnahmen

in

Höhe

Mehreinnahmen von € 231.074,26 aus.

von

€

7.715.074,26

und

damit

10

Im Vergleich hierzu wies das Rechnungsergebnis 2010 noch Gesamteinnahmen
in Höhe von € 5.756.288,43 aus.
Neben einer gestiegenen Anzahl der zur Grundsteuer zu veranlagenden Objekte
wirken sich hier insbesondere die zum 01.01.2011 gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 22.11.2010 einheitlich auf 390 v.H. erhöhten Hebesätze
(Grundsteuer A von zuvor 330 v.H. und Grundsteuer B von zuvor 360 v.H.)
spürbar aus. Mit Wirkung ab dem 01.01.2017 ist der Hebesatz für die Grundsteuer
B auf 420 v.H. angehoben worden (Gemeinderatsbeschluss vom 24.10.2016).
Die Gewerbesteuereinnahmen waren im Haushaltsplan 2017 in Höhe von
€ 23.750.000,-- veranschlagt und liegen nach der Haushaltsrechnung 2017 mit
€ 31.763.361,20 (Soll-Einnahmen) um € 8.013.361,20 über dem Haushaltsansatz.
Zur Ergebnisverbesserung hat die insgesamt positive gesamtwirtschaftliche
Situation beigetragen. Diese führte einerseits dazu, dass die in den Jahren der
Wirtschafts- und Finanzkrise aufgebauten Verlustvorträge zwischenzeitlich auf
breiter

Front

zurückgeführt

werden

konnten,

woraus

eine

verbreiterte

Gewerbesteuerbasis resultierte. Andererseits führte (und führt) die anhaltend gute
gesamtwirtschaftliche Situation zu einer deutlichen Steigerung der gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen. Vereinzelt wird dies unternehmensbezogen auch
zur Steuerung der hohen Liquidität genutzt.
Das Gewerbesteueraufkommen 2017 in Höhe von € 31.763.361,20 hat sich im
Vergleich zum Jahresergebnis 2016 mit € 25.389.506,-- (bei einem Haushaltsansatz 2016 von € 23.000.000,--) um € 6.373.855,20 erhöht.
Im Rechnungsjahr 2015 belief sich das Gewerbesteueraufkommen noch auf
€ 23.283.859,58 (bei einem Ansatz 2015 von € 20.000.000,--). Im Vergleich hierzu
weisen die Rechnungsergebnisse für die Jahre 2016 und insbesondere für 2017
deutliche Einnahmeerhöhungen aus.

11

Tabelle 5: Entwicklung des Realsteueraufkommens (Soll)

Grundsteuer

Jahr

Gewerbesteuer

Gesamt-

A

B

Gesamt

Gesamt

aufkommen

€

€

€

€

€

2000

74.170

4.676.747

4.750.917

17.121.539

21.872.456

2001

76.766

4.721.898

4.798.664

17.887.084

22.685.748

2002

76.452

4.638.749

4.715.201

21.484.828

26.200.029

2003

75.905

4.803.366

4.879.271

14.710.954

19.590.225

2004

73.959

4.904.092

4.978.051

18.996.958

23.975.009

2005

72.326

4.917.524

4.989.850

19.861.117

24.850.967

2006

71.891

4.990.303

5.062.194

21.980.544

27.042.738

2007

70.974

4.981.419

5.052.393

19.287.073

24.339.466

2008

72.635

5.113.651

5.186.286

15.499.192

20.685.478

2009

76.351

5.241.602

5.317.953

13.932.095

19.250.048

2010

71.188

5.685.100

5.756.288

12.902.864

18.659.152

2011

84.949

6.215.086

6.300.035

15.552.462

21.852.497

2012

84.537

6.426.575

6.511.112

17.449.586

23.960.698

2013

84.780

6.653.079

6.737.859

21.514.259

28.252.118

2014

77.697

6.592.407

6.670.104

20.123.558

26.793.662

2015

89.507

6.686.172

6.775.679

23.283.860

30.059.539

2016

84.851

6.730.091

6.814.942

25.389.506

32.204.448

2017

85.021

7.630.054

7.715.074

31.763.361

39.478.435

Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurden nach der Jahresrechnung 2017 bei einem Planansatz von € 16.740.000,-- Einnahmen in Höhe von
€ 18.127.402,94 und damit Mehreinnahmen von € 1.387.402,94 erzielt.
Im Haushaltserlass des Landes zur kommunalen Haushaltsplanung für das
Haushaltsjahr 2017 vom 17.11.2016 (Basis: November-Steuerschätzung 2016)
wurde der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf € 5,9 Mrd. geschätzt.
Auf dieser Grundlage erfolgte auch die Veranschlagung im Haushaltsplan 2017
mit einem Ansatz in Höhe von € 16,74 Mio., basierend auf der für die Stadt Lahr
mit Wirkung ab dem Jahr 2015 geltenden Schlüsselzahl von 0,0028371 (die

12

Schlüsselzahl als Grundlage für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der
Einkommensteuer wird alle drei Jahre aufgrund einer Steuerstatistik neu
festgesetzt).
Nach der Mai-Steuerschätzung 2017 wurde die Ausschüttungsprognose beim
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für das Jahr 2017 auf € 6,2 Mrd. und
nach der November-Steuerschätzung 2017 auf € 6,389 Mrd. angehoben.
Im Berichtsjahr wurde den (Abschlags-)Zahlungen für den Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer ein Gesamtbetrag in Höhe von rd. € 6,188 Mrd. zugrunde
gelegt. Damit basierte die vorläufige Abrechnung für 2017 im Gegensatz zur
Veranschlagungsgrundlage im Planwerk 2017 mit einer Prognose von € 5,9 Mrd.
auf einem um rd. € 288 Mio. höheren Aufkommen.
Das endgültige Ergebnis für 2017 beläuft sich nach der zum Jahresanfang 2018
erfolgten Schlussabrechnung auf rd. € 6,314 Mrd. (im Vergleich hierzu belief sich
die Spitzabrechnung für 2016 auf rd. € 5,819 Mrd.). Damit wurde das gemäß
Haushaltserlass 2017 vom 17.11.2016 auf € 5,9 Mrd. prognostizierte Ausschüttungsvolumen für 2017 um rd. € 414 Mio. überschritten.
Die Schlussabrechnung beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer erfolgt
jeweils zum Anfang des Jahres für das Vorjahr. Dabei wird der entsprechende
Abrechnungsbetrag (Gutschrift/Erstattung) im jeweils laufenden Jahr verbucht.
Auf der Basis des Schlussabrechnungsbetrages für 2017 erhielt die Stadt Lahr im
Jahr 2018 beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer eine Gutschrift für 2017
in Höhe von € 357.032,07 überwiesen.
Die (verbuchten) Einnahmen der Stadt Lahr aus dem Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer (vorläufige Abrechnung) setzten sich im Jahr 2017 wie folgt
zusammen (einschließlich dem Schlussabrechnungsbetrag -Gutschrift- für das
Jahr 2016 in Höhe von € 570.530,28):

13

Tabelle 6: Verbuchte Beträge Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2017
Quartal

(vorl.) Aufkommen
€

Schlüsselzahl

Anteil Lahr
€

I. Quartal 2017

1.602.611.685

0,0028371

4.546.770

II. Quartal 2017

1.617.513.714

0,0028371

4.589.048

III. Quartal 2017

1.484.095.536

0,0028371

4.210.527

IV. Quartal 2017*

1.484.095.536

0,0028371

4.210.527

Zwischensumme

6.188.316.471

17.556.873

Schlussabrechnung aus 2016 (+/-)

570.530

Soll 2017

18.127.403

Ansatz 2017

16.740.000

Verbesserung

1.387.403

Tabelle 7: Entwicklung Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Jahr

Landessumme

Schlüsselzahl

Anteil

Baden-Württemberg

Stadt Lahr

Stadt Lahr

€

€

2000

3.702.648.265

0,0033733

12.490.143

2001

3.564.014.606

0,0033733

12.022.490

2002

3.569.405.606

0,0033733

12.040.676

2003

3.510.251.566

0,0032458

11.393.575

2004

3.328.697.592

0,0032458

10.804.287

2005

3.295.739.170

0,0032458

10.697.310

2006

3.567.060.577

0,0031720

11.314.716

2007

4.010.749.726

0,0031720

12.722.098

2008

4.497.679.852

0,0031720

14.266.640

2009

3.985.837.197

0,0030739

12.252.065

2010

3.969.274.248

0,0030739

12.201.152

2011

4.229.617.830

0,0030739

13.001.422

2012

4.636.354.948

0,0029621

13.733.347

2013

5.020.503.188

0,0029621

14.871.232

2014

5.232.831.977

0,0029621

15.500.172

2015

5.563.191.282

0,0028371

15.783.330

2016

5.819.594.226

0,0028371

16.510.771

2017

6.314.160.494

0,0028371

17.913.905

14

Entwicklung der Schlüsselzahl
der Stadt Lahr
0,0035000
0,0034000
0,0033000
0,0032000
0,0031000
0,0030000
0,0029000
0,0028000
0,0027000
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Entwicklung Einkommensteueranteil
der Stadt Lahr
19.000.000
18.000.000
17.000.000

Euro

16.000.000
15.000.000
14.000.000
13.000.000
12.000.000
11.000.000
10.000.000
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer waren für das
Haushaltsjahr 2017 auf Basis eines prognostizierten Aufkommens von € 833 Mio.
in Höhe von € 3.580.000,-- veranschlagt. Nach der Mai-Steuerschätzung 2017
hatte das Land das erwartete Jahresaufkommen 2017 gegenüber dem Stand des
Haushaltserlasses 2017 vom 17.11.2016 um € 3 Mio. auf € 836 Mio. angehoben
und die Prognose nach der November-Steuerschätzung 2017 wieder auf den
ursprünglichen Wert von € 833 Mio. korrigiert.
Im Berichtsjahr 2017 wurde den (Abschlags-)Zahlungen für den Gemeindeanteil
an der Umsatzsteuer ein Gesamtbetrag in Höhe von € 827 Mio. zugrunde gelegt.
Das endgültige Ergebnis für 2017 beläuft sich nach der im Frühjahr 2018 erfolgten
Schlussabrechnung auf rd. € 832,3 Mio., woraus sich eine Restüberweisung an
die Stadt Lahr in Höhe von € 22.683,-- ergeben hat, welche im Haushaltsjahr
2018 verbucht worden ist.

15

Aus der (Spitz-)Abrechnung für das Jahr 2016 hat sich im März 2017 bei einem
schlussgerechneten Aufkommen von rd. € 668,4 Mio. eine Nachzahlung zu
Gunsten der Stadt Lahr in Höhe von € 27.515,36 ergeben, die im Jahr 2017
vereinnahmt wurde.
Die Haushaltsrechnung 2017 weist für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
unter Berücksichtigung der Abschlagszahlungen 2017 sowie der (Spitz-)Abrechnung für 2016 verbuchte Gesamteinnahmen in Höhe von € 3.582.126,76 und
damit Mehreinnahmen von € 2.126,76 aus.
Bei den Schlüsselzuweisungen vom Land (§ 5 FAG) und der kommunalen
Investitionspauschale (§ 4 FAG), die im Planwerk 2017 zusammen mit
€ 28.995.000,-- veranschlagt waren, sind bei einem Buchungsergebnis 2017 von
kumuliert € 31.043.325,60 Mehreinnahmen in Höhe von € 2.048.325,60 zu
verzeichnen. Von den Mehreinnahmen entfallen € 1.776.149,20 auf die
Schlüsselzuweisungen und € 272.176,40 auf die kommunale Investitionspauschale.
Bei der Veranschlagung der Schlüsselzuweisungen für das Haushaltsjahr 2017
wurde auf der Grundlage des Haushaltserlasses 2017 des Landes vom
17.11.2016 von einem Grundkopfbetrag für das Jahr 2017 in Höhe von € 1.242,-je Einwohner unter Ansetzung einer vorläufigen Einwohnerzahl ausgegangen.
Da die vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg auf Basis des Zensus
2011 zum 30.06.2016 (= maßgebliche stichtagsbezogene Einwohnerzahl für die
Berechnung

der

Finanzausgleichsleistungen

2017)

fortzuschreibenden

Einwohnerzahlen der Kommunen des Landes noch nicht vorlagen, wurde der zu
diesem

Zeitpunkt

vom

Statistischen

Landesamt

zuletzt

veröffentlichte

Einwohnerstand der Stadt Lahr zum 31.12.2015 herangezogen und eine
kaufmännisch vorsichtige Hochrechnung zum 30.06.2016 vorgenommen.
Erst im letzten Quartal 2017 waren die auf den Stand zum 30.06.2016 fortgeschriebenen

Einwohnerzahlen

der

baden-württembergischen

Kommunen

verfügbar, so dass auch erst mit der 4. FAG-Abschlagszahlung 2017 eine

16

Anpassung

der

für

den

Finanzausgleich

2017

vorläufig

angesetzten

Einwohnerzahl vorgenommen wurde.
Aus dieser Fortschreibung war die für die Finanzausgleichsberechnung 2017
vorläufig zugrunde gelegte Einwohnerzahl der Stadt Lahr zu erhöhen. Hieraus
ergab sich für die Stadt im Vergleich zur Mittelveranschlagung eine höhere
Bedarfsmesszahl bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen 2017.
Der Grundkopfbetrag ist nach der Mai-Steuerschätzung 2017 auf € 1.248,-- je
Einwohner angehoben worden.
Nach der November-Steuerschätzung 2017 setzte das Land die Kommunen mit
Schreiben vom 21.11.2017 davon in Kenntnis, dass die Schlüsselzuweisungen
2017 über den bisher prognostizierten Werten liegen werden, so dass die
Kopfbeträge zur Ermittlung der Bedarfsmesszahlen der Gemeinden und
Landkreise angehoben werden können. Weiter wurde mitgeteilt, dass die
fortgeschriebenen Kopfbeträge (erst) im Zuge der Bekanntmachung der vierten
Teilzahlung 2017 beziffert werden.
Tatsächlich ist der (vorläufigen) Abrechnung für 2017 (4. Teilzahlung 2017 mit
Datum vom 24.11.2017) ein Grundkopfbetrag in Höhe von € 1.260,-- zugrunde
gelegt worden.
Auf dieser Basis errechnete sich für die Stadt Lahr ein spezifischer Kopfbetrag
von € 1.560,40 und führte unter Berücksichtigung der rückwirkend zum
30.06.2016

fortgeschriebenen

Einwohnerzahl

zu

(vorläufigen)

Schlüssel-

zuweisungen 2017 in Höhe von insgesamt € 26.845.390,70.
Unter Berücksichtigung von zwei (Spitz-)Abrechnungen für 2016, die im
Frühsommer bzw. Herbst 2017 zu Nachzahlungen zu Gunsten der Stadt Lahr in
Höhe von zusammen € 274.485,30 führten sowie unter Berücksichtigung der
dritten (Spitz-)Abrechnung für 2015 vom Herbst 2017 mit einer Nachzahlung zu
Gunsten der Stadt in Höhe von € 1.273,20 (die ersten beiden Spitzabrechnungen
für 2015 erfolgten im Jahr 2016), konnten im Berichtsjahr 2017 bei einem

17

Haushaltsansatz in Höhe von € 25.345.000,-- Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen des Landes in Gesamthöhe von € 27.121.149,20 und damit
Mehreinnahmen in Höhe von € 1.776.149,20 verbucht werden.
Grundlage für die Veranschlagung der kommunalen Investitionspauschale im
Haushaltsplan 2017 war (gemäß Haushaltserlass 2017 des Landes vom
17.11.2016) ein Satz von € 77,-- je gewichteten Einwohner.
Eine Fortschreibung des Kopfbetrages je Einwohner erfolgte nach der Mai-Steuerschätzung 2017 mit einer leichten Anhebung auf € 78,-- je Einwohner.
Im Zuge der Abrechnung der vierten FAG-Teilzahlung 2017 (Ende November
2017) hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
bekannt gegeben, dass bei der vorläufigen Abrechnung der kommunalen
Investitionspauschale ein Satz von € 80,60 je Einwohner zugrunde gelegt wird.
Die Erhöhung des Einwohnersatzes im Vergleich zur Veranschlagungsgrundlage
im Haushaltsplan 2017, die zum 30.06.2016 fortgeschriebene Einwohnerzahl (auf
die entsprechenden Ausführungen zu den Schlüsselzuweisungen wird verwiesen)
und die Nachzahlungen zu Gunsten der Stadt Lahr aus den beiden (Spitz-)
Abrechnungen für 2016 sowie der dritten (Spitz-)Abrechnung für 2015 in Höhe
von zusammen € 60.711,-- (die Verbuchungen erfolgten im Frühsommer bzw.
Herbst 2017) führten bei der kommunalen Investitionspauschale bei einem
Haushaltsansatz 2017 in Höhe von € 3.650.000,-- zu Gesamteinnahmen von
€ 3.922.176,40 und damit zu Mehreinnahmen von € 272.176,40.
Beide Veränderungen (bei den Schlüsselzuweisungen und der kommunalen
Investitionspauschale) haben im Vergleich zu den Ansätzen im Haushaltsplan
2017 zu summierten Mehreinnahmen in Höhe von € 2.048.325,60 geführt.

18

Tabelle 8: Entwicklung Grundkopfbetrag und Einwohnersatz 2017
Schlüsselzuweisungen (*)

Berechnungsgrundlage/
Veranschlagung/
(vorl.) Abrechnung/
(Spitz-) Abrechnung

Grundkopfbetrag
€

€

Haushaltserlass 2017
vom 17.11.2016
(Basis: November-Steuerschätzung 2016)

1.242

Veranschlagung im
Haushaltsplan 2017

1.242

Mai-Steuerschätzung 2017

1.248

November-Steuerschätzung 2017 (**)
(vorl.) Abrechnung 4. FAGTeilzahlung 2017

Komm. Investitionspauschale

Ansatz /
Mehr- bzw. Mindereinnahmen
ggü. Ansatz

Satz je
Einwohner

Ansatz /
Mehr- bzw. Mindereinnahmen
ggü. Ansatz

€

€

€

77

25.345.000

77

3.650.000

28.995.000

211.465

1.711.856

275.759

60.711

336.470

1.776.149

272.176

2.048.326

78

1.248

78

(unverändert)

(unverändert)

1.260

(Spitz-)Abrechnung 2016 +
3. Abschlagszahlung 2015

Saldo

Gesamtsumme

Ansatz /
Mehr- bzw. Mindereinnahmen
ggü. Ansatz

1.500.391

80,60

(*) inkl. Mehrzuweisungen
(**) Die Kopfbeträge werden (erst) mit der Bekanntmachung der vierten Teilzahlung 2017 mitgeteilt

Die Leistungen im kommunalen Finanzausgleich werden zusammen mit der
zweiten bzw. dritten oder ggf. vierten FAG-Teilzahlung jeweils im Laufe des
Jahres für das Vorjahr (schluss-) abgerechnet.
Dabei wird der entsprechende Abrechnungsbetrag (Gutschrift / Erstattung) im
jeweils laufenden Jahr verbucht. Auf der Basis der beiden Schlussabrechnungen
für 2016 sowie der dritten Schlussabrechnung für 2015 hatte die Stadt Lahr im
Frühsommer bzw. Herbst 2017 einen saldierten Nachzahlungsbetrag in Gesamthöhe

von

€

339.423,--

erhalten,

der

mit

der

zweiten

Finanzausgleichsteilzahlung für das Jahr 2017 überwiesen wurde.

bzw.

vierten

19

Zusätzlich zu den in obiger Tabelle aufgeführten Gutschriften bei den Schlüsselzuweisungen und der kommunalen Investitionspauschale in Höhe von zusammen
€ 336.469,50 resultierte aus den (Spitz-)Abrechnungen für 2016 und 2015 neben
diversen kleineren Schlussabrechnungsbeträgen insbesondere beim Verkehrslastenausgleich ein Nachzahlungsbetrag zu Gunsten der Stadt Lahr in Höhe von
€ 2.850,--.
Tabelle 9: Entwicklung der Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen (§ 5 FAG)
Jahr

Schlüsselzuweisungen *
€

Veränderung

Kopfbetrag je Einwohner

Veränderung

ggü. Vorjahr (+/-)

Stadt Lahr **

ggü. Vorjahr (+/-)

€

€

€

2000

8.471.310

909,90

2001

9.055.130

583.820

920,43

10,53

2002

8.852.896

-202.234

927,20

6,77

2003

8.079.141

-773.755

867,50

-59,70

2004

6.612.896

-1.466.245

850,60

-16,90

2005

9.162.104

2.549.208

838,90

-11,70

2006

9.832.725

670.621

930,20

91,30

2007

11.178.060

1.345.335

985,60

55,40

2008

12.416.009

1.237.949

1.087,90

102,30

2009

14.673.002

2.256.993

1.157,00

69,10

2010

18.474.630

3.801.628

1.245,10

88,10

2011

17.163.270

-1.311.360

1.126,70

-118,40

2012

19.002.792

1.839.522

1.156,40

29,70

2013

22.086.592

3.083.801

1.260,20

103,80

2014

24.642.289

2.555.697

1.402,10

141,90

2015

23.575.692

-1.066.598

1.444,20

42,10

2016

26.673.428

3.097.736

1.499,90

55,70

2017

27.121.149

447.722

1.560,40

60,50

* verbuchte Jahreseinnahmen inkl. Mehrzuweisungen (einschl. evtl. Gutschrift/Erstattung für das/die Vorjahr/e)
** spezifischer Kopfbetrag der Stadt Lahr unter Berücksichtigung ihrer Einwohnerzahl
(basierend auf dem jeweiligen Grundkopfbetrag)

20

Tabelle 10: Entwicklung der Steuereinnahmen und der Finanzzuweisungen
Einnahme-/Ausgabeart

Soll-Einnahmen / Soll-Ausgaben
2017
Euro

2016
Euro

2015
Euro

1. Steuern
Grundsteuer A

85.021

84.851

89.507

Grundsteuer B

7.630.054

6.730.091

6.686.172

Gewerbesteuer

31.763.361 25.389.506 23.283.860

Anteil an der Einkommensteuer

18.127.403 16.220.657 15.715.200

Anteil an der Umsatzsteuer

3.582.127

2.882.425

2.805.943

Vergnügungssteuer
Hundesteuer
Zwischensumme

1.840.353 1.612.634 1.446.938
174.469
162.717
158.944
63.202.787 53.082.881 50.186.564

2. Finanzzuweisungen
Schlüsselzuweisungen

27.121.149 26.673.428 23.575.692

Kommunale Investitionspauschale

3.922.176

3.648.445

3.083.804

Sonstige allgemeine Zuweisungen
Familienleistungsausgleich

419.046

409.130
1.307.216

404.891
1.256.425

Zwischensumme

1.348.532
32.810.904 32.038.218 28.320.811

Summe Einnahmen

96.013.691 85.121.099 78.507.376

3. Abgänge / Umlagen
Gewerbesteuerumlage

5.436.608

4.225.563

4.611.137

Finanzausgleichsumlage
Kreisumlage

13.139.670 12.593.941 12.142.542
16.350.268 15.671.194 15.109.498

Summe Ausgaben

34.926.546 32.490.698 31.863.176

4. Bereinigtes Aufkommen an
Steuern und Finanzzuweisungen

61.087.144 52.630.401 46.644.199

Wie die tabellarische Zusammenstellung aufzeigt, hat sich das bereinigte
Aufkommen 2017 (Steuern und Finanzzuweisungen abzüglich Umlagen) im
Vergleich zum Vorjahr um € 8.456.743,-- und zum Vorvorjahr um € 14.442.945,-erhöht.

21

2.2 Gebühren und Entgelte
Die Gebühren und ähnlichen Entgelte machen im Rechnungsjahr 2017 einen
Anteil von 4,92 % der Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushaltes aus. Im
Vorjahr belief sich dieser Anteil auf 5,24 %.
Insgesamt wurde im Berichtsjahr an Gebühren und ähnlichen Entgelten ein
Gesamtbetrag in Höhe von € 6.453.217,32 (im Vorjahr: € 6.227.239,82) vereinnahmt.
Im Haushaltsplan 2017 waren die Einnahmen aus Gebühren und ähnlichen
Entgelten in Gesamthöhe von € 6.346.550,-- veranschlagt, so dass nach der
Haushaltsrechnung 2017 Mehreinnahmen in Höhe von € 106.667,32 erzielt
werden konnten.
Die

höchsten

Gebühreneinnahmen

entfallen

auf

die

Friedhofs-

und

Bestattungsgebühren (€ 885.142,79), gefolgt von den Verwaltungsgebühren im
Bereich der Bauordnung (€ 551.205,25). Bei den Entgelten sind die höchsten
Einnahmen bei der Städtischen Musikschule (€ 678.064,37) und bei der
Volkshochschule (€ 520.968,93) angefallen.
Den Haushaltsansätzen 2017 der wichtigsten Gebühren-/Entgelteinnahmen sind
nachstehend die jeweiligen Ergebnisse für das Berichtsjahr sowie die Vergleichswerte für 2016 und 2015 gegenübergestellt:

22

Tabelle 11: Entwicklung der wesentlichen Gebühren und Entgelte

Einnahmeart

Ansatz *

Jahresrechnung *

Veränderung
Rechn.erg. ggü.
Ansatz

Rechnungsergebnis *

2017

2017

(+/-)

2016

2015

€

€

€

€

€

Verwaltungsgeb. Öffentl. Sicherh. u.Ordnung

195.000

243.009

48.009

216.006

204.099

Verwaltungsgebühren, Bürgerbüro

260.000

274.392

14.392

262.372

265.167

Eintrittsgelder Theater

202.400

228.285

25.885

197.239

217.714

Entgelte Städtische Musikschule

660.000

678.064

18.064

658.773

647.635

Hörerentgelte Volkshochschule

520.000

520.969

969

539.212

565.203

Nutzungsentgelte Mediathek

85.000

72.592

-12.408

69.774

68.818

Schulentgelte Abendrealschule/-gymnasium

35.000

28.487

-6.513

37.649

36.418

108.500

98.650

-9.850

87.779

97.119

Benutz.geb. soz. Einrichtungen f. Wohnungslose
Benutzungsgebühren Jugenderholungsmaßnahm.

83.000

91.747

8.747

101.009

95.871

Kindertagesstätte Am Schießrain

204.000

231.356

27.356

208.641

194.301

Kindertagesstätte Max-Planck-Straße

122.000

144.043

22.043

137.744

115.843

Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße

144.000

137.145

-6.855

147.396

137.091

Kindertagesstätte Kanadaring

48.500

52.556

4.056

47.221

46.407

Kindertagesstätte Kuhbach

40.000

41.278

1.278

38.691

38.425

Kindertagesstätte Reichenbach

45.000

47.347

2.347

42.430

43.105

Hort Eichrodtschule

68.500

67.610

-891

68.698

69.383

Hort Luisenschule

68.500

80.901

12.401

75.005

67.798

Kindertagesstätte Heiligenstraße ("Arche Noah")

96.000

108.703

12.703

102.740

90.983

150.000

156.805

6.805

149.079

142.698

50.000

41.787

-8.213

2.036

Kindertagesstätte Alleestraße
Kindertagesstätte Lotzbeckstraße
Kindertagesstätte Im Bürgerpark

16.000

0

-16.000

Eintrittsgelder Stadtpark

110.000

138.897

28.897

119.795

109.761

Vermessungsgebühren

5.000

0

-5.000

4.925

138.637

45.000

73.464

28.464

45.106

54.486

600.000

551.205

-48.795

614.325

1.172.502

Entgelte nach der HOAI (Vermessung)
Verwaltungsgebühren Bauordnung
(Sonder-)Nutzungsgebühren Gemeindestraßen

80.000

86.167

6.167

88.866

81.559

Parkgebühren

265.000

290.868

25.868

249.056

263.281

Friedhofs- und Bestattungsgebühren

940.000

885.143

-54.857

802.640

903.539

5.246.400

5.371.470

125.070

5.114.205

5.867.841

Gesamt
* auf volle Euro auf- bzw. abgerundet

23

2.3 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende
Zwecke
Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke waren im
Haushaltsplan 2017 in Höhe von insgesamt € 10.405.900,-- veranschlagt. Die
Haushaltsrechnung 2017 weist verbuchte Gesamteinnahmen in Höhe von
€ 11.713.377,44 und damit Mehreinnahmen in Höhe von € 1.307.477,44 aus.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Zuweisungen und Zuschüsse für laufende
Zwecke im Berichtsjahr 2017 (differenziert nach Zuweisungs-/Zuschussgeber), die
Abweichungen im Vergleich zu den jeweiligen Planansätzen sowie die
Vorjahresergebnisse auf:
Tabelle 12: Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

Gruppierung

Bezeichnung

2017

2016

Jahresrechnung

Planansatz

Abweichung +/-

Rechnungsergebnis

€

€

€

€

170

Zuweisungen vom Bund

342.238,38

349.800,00

-7.561,62

406.528,09

171

Zuweisungen vom Land

10.591.271,68

9.399.700,00

1.191.571,68

9.380.950,37

172

Zuweisungen von Gemeinden
u. Gde.-Verb.

519.214,38

512.300,00

6.914,38

430.018,65

174

Zuweisungen vom sonst.
öffentl. Bereich

0,00

0,00

0,00

0,00

177 / 178

Zuschüsse vom übrigen
Bereich

260.653,00

144.100,00

116.553,00

337.560,45

11.713.377,44

10.405.900,00

1.307.477,44

10.555.057,56

Gesamt

Bei

den

Zuweisungen

vom

Land

sind

gegenüber

der

Veranschlagung

Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt € 1.191.571,68 zur verzeichnen. Die
Mehreinnahmen resultieren dabei im Wesentlichen aus erhöhten Zuweisungen im
Rahmen des Integrationslastenausgleichs (+ € 376.765,44), für die Volkshochschule und die Abendrealschule/das Abendgymnasium (+ € 370.647,--), für die
Kindertagesstätten (+ € 254.843,--) und für den Schulbereich (+ € 156.312,--).

24

Im Bereich des Kindergartenlastenausgleiches 2017 (Kindergartenförderung für
Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren; vereinnahmt unter der Gruppierung 171) sind
nach der Haushaltsrechnung 2017 bei einer Veranschlagungsgrundlage in
Gesamthöhe von € 2.238.500,-- kumulierte Landeszuweisungen in Höhe von
€ 2.237.274,08 verbucht und damit geringfügige Mindereinnahmen in Höhe von
€ 1.225,92 zu verzeichnen.
Entsprechend dem Bescheid über die 4. FAG-Teilzahlung 2017 ist den vorläufigen
Zuweisungen für 2017 ein Betrag in Höhe von € 2.381,37 je Kind (Gewichtung 1,0)
zugrunde gelegt worden.
Im Rahmen des Kleinkindlastenausgleiches 2017 (Förderung für die Betreuung
von Klein-/Krippenkinder von unter 3 Jahren; ebenfalls verbucht unter Gruppierung
171) ist es zu einem Anstieg der Zuweisungsbeträge gekommen. Im
Haushaltsplan 2017 waren die Landeszuweisungen für die Kleinkindbetreuung in
Höhe von insgesamt € 2.827.400,-- veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2017
weist hier Gesamteinnahmen in Höhe von € 3.081.777,-- und damit Mehreinnahmen in Höhe von € 254.377,-- aus.
Ursächlich hierfür ist die Erhöhung des Zuweisungsbetrages 2017 (gem. Bescheid
über die 4. FAG-Teilzahlung 2017) auf € 13.827,02 je Kind (Gewichtung 1,0)
gegenüber der Veranschlagungsgrundlage in Höhe von rd. € 12.700,-- je Kind
(Orientierung am Zuweisungsbetrag je Kind des Jahres 2016 -Gewichtung 1,0versehen mit einem Abschlag).
Hinsichtlich der städtischen Kindertagesstätte „Lotzbeckstraße“ ist anzumerken,
dass im Berichtsjahr (noch) keine Landeszuweisungen (Kindergartenlastenausgleich, Kleinkindbetreuung) vereinnahmt werden konnten.
Entsprechende Einnahmen waren im Jahr 2017 nicht möglich bzw. nicht zu
erzielen, da die Inbetriebnahme der Einrichtung erst im November 2016 und damit
nach dem für die Förderung 2017 maßgeblichen Stichtag 01.03. des Vorjahres
(hier: 01.03.2016) erfolgte.

25

Die Zuweisungen des Landes für den Kleinkindlastenausgleich basieren seit dem
Jahr 2014 auf einer prozentualen Förderbeteiligung. Zuvor (in den Jahren 2012
und 2013) erfolgte eine Festbetragsförderung.
Gemäß dem zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden am 01.12.2011 unterzeichneten „Pakt für Familien mit Kindern“ übernimmt das Land ab dem Jahr 2014 unter Berücksichtigung der Bundesmittel für
die Betriebskostenförderung 68 Prozent der kommunalen Brutto-Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung auf der Grundlage der Ergebnisse der
Jahresrechnungsstatistik des Vorvorjahres (für 2017 bezogen auf das Jahr 2015)
und der Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren auf der Basis der Kinder- und
Jugendhilfestatistik zum 01.03. des Vorjahres (für 2017 bezogen auf den
01.03.2016). Die verbleibenden Betriebsausgaben sind durch die Kommunen bzw.
ergänzend durch Elternbeiträge und Trägeranteile zu finanzieren.
Übergangsweise hatte das Land in den Jahren 2012 und 2013 eine
Festbetragsförderung mit deutlich erhöhten Sätzen zur Anwendung gebracht. Im
Ergebnis führte dies ab 2012 gegenüber 2011 zu annähernd verdreifachten
Förderbeträgen für die Kleinkindbetreuung. Das Land stellte hierfür im Jahr 2012
zusätzliche Fördermittel von 315 Mio. € und im Jahr 2013 von 325 Mio. € zur
Verfügung und orientierte sich dabei an den Ausbauzielen zur Erreichung einer
Betreuungsquote von 34 Prozent für unter 3-jährige Kinder. Diesen erhöhten
Landesmitteln standen zum damaligen Zeitpunkt eine noch deutlich geringere
Betreuungsquote und somit auch ein deutlich geringeres Platzangebot gegenüber.
Mit der zum 01.01.2014 erfolgten Umstellung der Betriebskostenförderung für die
Kleinkindbetreuung auf eine prozentuale Beteiligung des Landes an den
tatsächlichen Betriebskosten und der tatsächlichen Zahl der betreuten Kinder
anstelle von Ausbauzielen ist eine Konsolidierung der bisherigen Förderbeträge
eingetreten. Neben der Kleinkindbetreuung sieht der „Pakt für Familien mit
Kindern“ ab dem Jahr 2012 auch finanzielle Verbesserungen für den Bereich der
Schulsozialarbeit

(Kostenbeteiligung

Kindergartenjahr

2012/2013

die

des

Landes

Bereitstellung

zu

1/3)

und

zusätzlicher

Sprachförderungsmaßnahmen von drei- bis sechsjährigen Kindern vor.

ab
Mittel

dem
für

26

2.4 Sonstige Finanzeinnahmen
Die nachstehende tabellarische Übersicht zeigt die Ergebnisse wesentlicher
Positionen (Bußgelder, Konzessionsabgaben, Gewinnanteile, Zinseinnahmen)
der sog. „Sonstigen Finanzeinnahmen“ im Berichtsjahr 2017, die Abweichungen
im Vergleich zu den jeweiligen Planansätzen sowie die Vorjahresergebnisse auf:
Tabelle 13: Ergebnisse wesentlicher sonstiger Finanzeinnahmen
2017
Unterabschnitt

Bezeichnung

2016

Jahresrechnung

Planansatz

Abweichung +/-

Rechnungsergebnis

€

€

€

€

1100

Öffentl. Sicherh. u. Ordn.
-Bußgelder

1.280.473,66

1.426.000,00

-145.526,34

1.442.768,19

8100

Elektrizitätsversorgung
-Konzessionsabgabe

1.464.069,31

1.408.000,00

56.069,31

1.406.204,24

8170

Gas-, Wärmeversorgung
-Konzessionsabgabe

145.350,54

137.600,00

7.750,54

142.703,21

8170

Wasserversorgung
-Konzessionsabgabe

690.000,00

510.000,00

180.000,00

290.000,00

8300

Versorgung und Verkehr
-Gewinnant. v. wirtschaftl.
Unternehm. u.a. Beteilig.

706.279,95

218.500,00

487.779,95

516.089,22

8300

Versorgung und Verkehr
-Zinseinnahmen v. VVL

693.128,38

1.386.200,00

-693.071,62

693.128,38

9100

Sonst. allg. Finanzwirt.
-Zinseinnahmen *

161.217,27

250.000,00

-88.782,73

239.195,94

5.140.519,11

5.336.300,00

-195.780,89

4.730.089,18

Gesamt

* einschl. der finanztechnischen Abwicklung der Kassenbestandsverzinsung (Einheitskasse)

Die nach dem Rechnungsergebnis 2017 im Unterabschnitt 8300 „Versorgung und
Verkehr“ im Vergleich zur Veranschlagung stark reduzierten Zinseinnahmen
gehen auf eine steuerrechtlich vorzunehmende Absenkung des Zinssatzes für das
dem Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ gewährte gemeindliche
Darlehen zurück.

27

2.5 Personalausgaben
Die Personalausgaben belaufen sich im Jahr 2017 auf einen Gesamtbetrag in
Höhe von € 30.185.643,-- und machen einen Anteil von 23,0 % (im Vorjahr
24,19 %) des Volumens des Verwaltungshaushaltes aus.
Damit liegt das Ergebnis 2017 um € 1.367.157,-- unter dem Haushaltsansatz
2017 (€ 31.552.800,--) und um € 1.462.107,20 über dem Rechnungsergebnis des
Jahres 2016 (€ 28.723.535,80).
Der Anstieg der Personalausgaben 2017 im Vergleich zum Vorjahr ist neben den
Tarif- und Besoldungserhöhungen auch auf die notwendige Schaffung von
zusätzlichen Stellen zurückzuführen. Hierbei sind insbesondere Stellenbedarfe im
Sozial-

und

Erziehungsbereich

sowie

befristet

eingerichtete

Stellen

im

Sachzusammenhang mit der Landesgartenschau Lahr 2018 zu nennen.
Nach dem Ergebnis 2017 beträgt die Abweichung durch Minderausgaben
gemessen am Gesamtpersonalkostenvoranschlag rd. 4,3 % (im Vorjahr rd.
3,5 %).
Die

voraussichtlichen

Personalausgaben

müssen

zur

Vorbereitung

des

Haushaltes bereits Mitte des Vorjahres nach den zu diesem Zeitpunkt
feststehenden bzw. absehbaren Vorgaben veranschlagt werden.
Wesentliche Grundlagen hierfür sind die Festsetzungen des Stellenplanes, Tarifund Besoldungserhöhungen, Entwicklungen in den Lohnnebenkosten und
Versorgungsleistungen. Aus diesem zeitlichen Versatz ergibt sich eine gewisse
Kalkulationsunsicherheit,

die

durch

den Verlauf

der unterjährigen,

nicht

absehbaren Personalentwicklung noch verstärkt werden kann.
Durch möglichst detaillierte Personalkostenvorausberechnungen wird versucht,
die Abweichungen durch Mehr- oder Minderausgaben so gering als möglich zu
halten.

28

Der Tarifabschluss vom Frühjahr 2016 mit einer Mindestlaufzeit vom 01.03.2016
bis

28.02.2018

hat

für

die

Beschäftigten

eine

lineare

Erhöhung

der

erfolgte

die

Tabellenentgelte in zwei Stufen zum Ergebnis gebracht:
ab 01.03.2016:

+ 2,40 %

ab 01.02.2017:

+ 2,35 %.

Unter

Berücksichtigung

dieser

tarifgebundenen

Grundlage

Veranschlagung der Personalausgaben für den Beschäftigtenbereich für den
Haushaltsplan 2017.
Für den Beamtenbereich wurde zum 01.11.2016 der letzte Erhöhungsbestandteil
des Gesetzes über die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in BadenWürttemberg 2015/2016 (BVAnpG BW 2015/2016) vom 21.07.2015 umgesetzt.
Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanveranschlagung 2017 lagen noch keine
Beschlüsse des Landtags Baden-Württemberg zur weiteren Anpassung vor. Es
wurde seinerzeit davon ausgegangen, dass ein entsprechender Gesetzesentwurf
der Landesregierung erst nach Abschluss der Tarifverhandlungen des Landes
Baden-Württemberg für seine Landesbeschäftigten auf den Weg gebracht wird.
Entsprechend

wurde

als

Kalkulationsgrundlage

für

eine

Anpassung

der

Dienstbezüge eine Besoldungserhöhung von 1,80 % ab dem 01.03.2017 ohne
zeitliche Differenzierung der Umsetzung nach Besoldungsgruppen angesetzt.
In seiner Sitzung vom 25.10.2017 hat der Landtag von Baden-Württemberg das
Gesetz über die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in BadenWürttemberg 2017/20108 (BVAnpG BW 2017/2018) beschlossen. Das Gesetz ist
mit der Verkündung im Gesetzblatt vom 14.11.2017 wirksam geworden.
Mit dem BVAnpG BW 2017/2018 sind folgende Besoldungserhöhungen ohne
zeitliche Staffelung der Umsetzung nach Besoldungsgruppen festgelegt worden:
- ab 01.03.2017:

+ 2,0 %

(mind. 75 €) -

- ab 01.07.2018

+ 2,675 %

(mind. 75 €)

29

Nach dem Anpassungsgesetz 2017/2018 werden die Besoldungserhöhungen
dabei jeweils um eine Versorgungsrücklage i.H.v. 0,2 % abgemildert und im
Weiteren der Familienzuschlag zum 01.03.2018 erhöht.
Die geringeren Personalausgaben im Vergleich zur Haushaltsplanveranschlagung
resultieren zum einen daraus, dass einzelne Stellen durch längere Krankheitszeiten, Inanspruchnahme von Elternzeit, Auslaufen befristeter Arbeitsverträge und
Besetzungsverzicht nach dem Ausscheiden des Stelleninhabers bzw. der
Stelleninhaberin

keiner

ganzjährigen

Besetzung

unterlagen

und

insofern

geringere Personalkosten verursachten.
Zum anderen ist festzustellen, dass die Besetzung offener Stellen in fachtechnischen Bereichen sowie in den Kindertagesstätten und Horten aufgrund der
Arbeitsmarktlage vielfach nur zeitlich verzögert möglich ist.
Außerdem war eine auf den Personalsektor bezogene globale Minderausgabe in
veranschlagter Höhe von rd. € 310.000,-- zu erzielen.
Den Personalkosten stehen personalbezogene Einnahmen z.B. aus Projektförderungen, Zuweisungen und personenbezogenen Einzelzuschüssen gegenüber, welche sich nach dem Bruttoprinzip jedoch nur einnahmeseitig abbilden.
Im Berichtsjahr 2017 sind neben entsprechenden Geldzuflüssen aus Fördermitteln
und Projektfinanzierungen direkt abgrenzbare Einnahmen in Form von Personalkostenersätzen in Höhe von allein € 157.643,65 (im Jahr 2016: € 166.866,56)
verbucht worden.
Die Entwicklung der Personalausgaben seit dem Jahr 1995 ist aus der
nachstehenden Tabelle zu ersehen:

30

Tabelle 14: Entwicklung der Personalausgaben
Jahr

Personalausgaben
€

Veränderung zum Vorjahr
€

%

1995

19.375.355,73

1996

19.764.378,47

389.022,74

2,01

1997

20.500.777,20

736.398,73

3,73

1998

20.219.578,18

-281.199,02

-1,37

1999

21.074.255,44

854.677,26

4,23

2000

18.012.171,54

-3.062.083,90

-14,53

2001

18.061.462,16

49.290,62

0,27

2002

18.949.373,35

887.911,19

4,92

2003

19.544.161,47

594.788,12

3,14

2004

19.704.810,88

160.649,41

0,82

2005

19.987.467,61

282.656,73

1,43

2006

19.995.196,25

7.728,64

0,04

2007

20.287.514,33

292.318,08

1,46

2008

20.954.963,20

667.448,87

3,29

2009

21.663.015,86

708.052,66

3,38

2010

21.540.561,56

-122.454,30

-0,57

2011

22.600.709,50

1.060.147,94

4,92

2012

23.727.335,38

1.126.625,88

4,98

2013

24.405.114,10

677.778,72

2,86

2014

25.891.037,76

1.485.923,66

6,09

2015

27.057.526,66

1.166.488,90

4,51

2016

28.723.535,80

1.666.009,14

6,16

2017

30.185.643,00

1.462.107,20

5,09

Anmerkung:
Seit dem 01.01.2000 werden die früheren Betriebe Bauhof, Stadtgärtnerei und
Friedhof in einem Eigenbetrieb (Bau- und Gartenbetrieb Lahr -BGL-) geführt. Ab
dem 01.01.2003 ist auch der Stadtwald organisatorisch dem BGL angegliedert
worden.

31

2.6 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand
Beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand sind im Rechnungsjahr
2017 Ausgaben in Höhe von insgesamt € 32.409.462,23 (im Vorjahr:
€ 31.933.644,64 bei einem Gesamtansatz von € 32.464.500,--) angefallen.
Der Gesamtansatz 2017 belief sich auf € 32.598.900,--, so dass Minderausgaben
in Höhe von € 189.437,77 zu verzeichnen sind.
Das Rechnungsergebnis 2017 weist im Vergleich zum Ergebnis 2016 höhere
Gesamtausgaben von € 475.817,59 aus.
Bei den Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen
Anlagen (Gruppierung 50 u. 51) haben sich im Berichtsjahr 2017 bei einem
Ergebnis von € 4.049.414,02 (im Vorjahr: € 5.572.939,57) im Vergleich zum
Planansatz 2017 von € 4.235.150,-- (im Vorjahr: € 5.625.100,--) Minderausgaben
in Höhe von € 185.735,98 ergeben (Minderausgaben im Vorjahr: € 52.160,43).
Der relativ hohe Unterschiedsbetrag im Vergleich der Ergebnisse 2017 und 2016
mit € 1.523.525,55 geringeren Unterhaltungsaufwendungen im Rechnungsjahr
2017 ist im Wesentlichen auf die für das Schulsanierungsprogramm (SSP) im
Jahr 2017 lediglich in Höhe von € 389.400,-- bereitgestellten Mittelansätze
zurückzuführen. Im Haushaltsplan 2016 waren hierfür noch Gesamtmittel in Höhe
von € 1.521.700,-- veranschlagt. Das SSP hatte für die Sanierung einzelner
städtischer Schulgebäude im Jahr 2017 einen Mittelbedarf in Gesamthöhe von
€ 1.856.100,-- vorgesehen, so dass im Vergleich zur Veranschlagung eine
jahresbezogene Reduzierung um € 1.466.700,-- vorgenommen worden ist.
Intention hierfür war, das ursprünglich für das Jahr 2017 vorgesehene
Maßnahmenpaket um ein Jahr zu verschieben, von Einzelausnahmen aufgrund
bestehender Bindungen oder fachtechnischen Zusammenhängen abgesehen. Der
Umsetzungszeitraum für das SSP hat sich in der Folge um ein Jahr ausgedehnt.

32

Für Mieten und Pachten waren im Haushaltsplan 2017 Ausgabemittel in Höhe von
insgesamt € 1.585.400,-- veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2017 weist
demgegenüber Gesamtausgaben in Höhe von € 1.382.549,38 und damit
Einsparungen von € 202.850,64 aus.
Im Wesentlichen gehen diese Minderausgaben auf die Nichtinanspruchnahme der
für die kommunale Anschlussunterbringung von Flüchtlingen in Höhe von
€ 150.000,-- bereitgestellten Mietaufwendungen zurück. Korrespondierend hierzu
konnten aber auch die auf der Einnahmenseite für die Mietaufwendungen in Höhe
von € 140.000,-- veranschlagten Kostenersätze nicht realisiert werden.
Für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Gruppierung
54) waren Ausgaben in Höhe von € 3.633.700,-- veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2017 weist hier ein Ergebnis in Höhe von € 3.280.343,88 (im Vorjahr:
€ 3.040.515,72) und damit Minderausgaben von € 353.356,12 aus. Von den
Einsparungen entfallen rd. € 130.770,-- auf die Bewirtschaftung von Gebäuden
des Einzelplans 2 „Schulen“.
Für weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben (Gruppierung 57 bis 63) weist die
Haushaltsrechnung 2017 bei einem Gesamtansatz von € 6.891.000,-- Ausgaben
in Höhe von € 7.001.410,15 und damit Mehrausgaben von € 110.410,15 aus.
Für Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen an kommunale
und sonstige Sonderrechnungen u.a. übrige Bereiche (Gruppierung 675 bis 678)
weist die Haushaltsrechnung 2017 bei einem Planansatz von € 6.439.750,-- und
verbuchten (Soll-)Ausgaben von € 6.563.757,49 Mehrausgaben in Höhe von
€ 124.007,49 aus.
Hier handelt es sich in erster Linie um die Leistung von Kostenerstattungen an
den Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL). Die Mehrausgaben gehen dabei
vornehmlich auf überplanmäßige Ausgaben für die Pflege/Unterhaltung der
städtischen Grün-, Park- und Sportanlagen sowie für die Straßenreinigung und
den Winterdienst zurück.

33

Hier hat der Haupt- und Personalausschuss am 05.02.2018 bzw. der
Gemeinderat am 26.02.2018 entsprechende Mehrausgaben in Höhe von
€ 153.000,-- bzw. € 242.700,-- bewilligt. Im Gegenzug sind in anderen Bereichen
(z.B. beim Straßenentwässerungskostenanteil) Einsparungen zu verzeichnen.
Die nachfolgende Übersicht zeigt das Ergebnis des sächlichen Verwaltungs- und
Betriebsaufwands in aufgeschlüsselter Form (entsprechend der haushaltstechnischen Gruppierung) auf:
Tabelle 15: Darstellung sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand
2016

2017
Grupp.

50-51

Bezeichnung

Unterhaltung d. Grundst. u.
baul. Anlagen

Jahresrechnung

Planansatz

Abweichung

Rechnungsergebnis

€

€

€

€

4.049.414,02

4.235.150,00

-185.735,98

5.572.939,57

856.278,28

685.090,00

171.188,28

572.094,69

52

Geräte, Ausstatt.- u. Ausrüstungsgegenstände

53

Mieten u. Pachten

1.382.549,36

1.585.400,00

-202.850,64

1.331.054,68

54

Bewirtschaft. d. Grundst. u.
baul. Anlagen

3.280.343,88

3.633.700,00

-353.356,12

3.040.515,72

55

Haltung von Fahrzeugen

178.212,13

163.350,00

14.862,13

149.166,41

56

Besondere Aufwendung. für
Beschäftigte

269.750,23

189.950,00

79.800,23

175.861,91

57-63

Weitere Verwaltungs- u.
Betriebsaufwendungen

7.001.410,15

6.891.000,00

110.410,15

6.161.303,18

64-66

Steuern, Geschäftsausgaben u.a.

2.663.131,25

2.664.010,00

-878,75

2.404.210,02

13.494,90

37.500,00

-24.005,10

29.612,94

1.150.276,19

1.200.000,00

-49.723,81

1.267.882,37

6.563.757,49

6.439.750,00

124.007,49

6.220.587,25

67

Erstattungen v. Verw.- u.
Betriebsaufwand an:

672

Gden. u. Gde.verbände

673

Zweckverbände
komm., u. sonst. Sonder675-678
rechnungen u.a. Bereiche
679

Innere Verrechnungen

2.883.535,91

2.725.550,00

157.985,91

2.859.102,98

68

Kalkulatorische Kosten

2.117.308,44

2.148.450,00

-31.141,56

2.149.312,92

32.409.462,23 32.598.900,00

-189.437,77

31.933.644,64

Gesamt

34

2.7 Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen)
Für Zuweisungen und Zuschüssen (nicht für Investitionen) an Dritte sind im
Rechnungsjahr 2017 Ausgaben in Höhe von insgesamt € 9.638.349,23 (im
Vorjahr: € 9.272.521,44) geleistet worden.
Der Gesamtansatz 2017 belief sich auf € 9.689.300,--, so dass Minderausgaben
in Höhe von € 50.950,77 zu verzeichnen sind.
Innerhalb der Hauptgruppe 7 „Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen“) stellen die Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale und ähnliche
Einrichtungen (Gruppierung 70) bei einem Gesamtansatz von € 9.380.950,-- mit
(Soll-)Ausgaben in Höhe von € 9.254.471,27 (im Vorjahr: € 8.961.151,54 den
betragsmäßig größten Einzelbereich dar.
Hiervon entfallen allein auf die Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen
(Unterabschnitt 1.4648) Ausgaben in Höhe von € 8.224.831,42 (im Vorjahr:
€ 8.013.179,86). Hervorzuheben ist hier auch die Zuschussentwicklung für die
Betreuung von unter dreijährigen Kindern:
Jahr

(Rechnungs-)Ergebnis

Differenz zum Vorjahr +/-

2007

€

76.222,71

2008

€

198.268,60

€ 122.045,89

2009

€

379.671,88

€ 181.349,28

2010

€

878.033,26

€ 498.361,38

2011

€ 1.209.875,60

€ 331.842,34

2012

€ 1.258.662,34

€

2013

€ 1.448.583,05

€ 189.920,71

2014

€ 1.649.932,52

€ 201.349,47

2015

€ 1.732.511,10

€

2016

€ 1.909.993,55

€ 177.482,45

2017

€ 2.048.014,59

€ 138.021,04

48.786,74

82.578,58

35

Der Zuschussbedarf für den laufenden Betrieb der 9 städtischen Kindertageseinrichtungen und 2 städtischen Kinderhorte beläuft sich im Jahr 2017 bei
Gesamteinnahmen von € 3.790.550,55 (in erster Linie Benutzungsgebühren und
Landeszuweisungen) und Gesamtausgaben von € 8.509.499,16 (insbesondere
Personalausgaben) auf € 4.718.948,61 (im Vorjahr: € 4.503.692,99).
Im Weiteren kommt noch die Förderung von 21 Kindertagesstätten der kirchlichen
und freien Betriebsträger hinzu. Hier belief sich der städtische Zuschussbedarf im
Jahr 2017 auf € 4.826.265,28 (im Vorjahr: € 4.752.370,69), so dass sich der
städtische Gesamtzuschussbedarf 2017 für alle Kinderbetreuungsrichtungen in
Lahr (laufender Betrieb) auf insgesamt € 9.545.213,89 summiert (im Vorjahr:
€ 9.256.063,68).
Im Jahr 2005 belief sich der Gesamtzuschussbedarf für alle (damaligen) Kinderbetreuungseinrichtungen noch auf € 4.439.492,02 und im Jahr 2007 auf
€ 4.806.484,72.
Dass der Gesamtzuschussbedarf angesichts der bis zum Jahr 2017 neu bzw.
zusätzlich geschaffenen Kindergarten-/Krippenplätze nicht noch deutlich stärker
angestiegen ist, ist auf die erhöhten Landeszuweisungen im Rahmen des
Finanzausgleichs für die Kleinkindbetreuung ab dem Jahr 2012 zurückzuführen
(„Pakt für Familien mit Kindern“).

Diesbezüglich wird auf die weiteren Ausführungen unter Ziffer 2.3 „Einnahmen
aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke“ verwiesen.
Die

nachfolgende

Übersicht

zeigt

die

Zuweisungen

und

Zuschüsse

in

aufgeschlüsselter Form (entsprechend der haushaltstechnischen Gruppierung)
auf:

36

Tabelle 16: Darstellung Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen)
2017
Grupp.

Bezeichnung

70

Zuschüsse für lfd. Zwecke an
soziale o.ä. Einricht.

71

Zuweisungen u. sonstige
Zuschüsse f. lfd. Zwecke an

712

Gden. u. Gde.verbände

713

Zweckverbände u. dgl.
komm., u. sonst. Sonder715-717
rechnungen u.a. Bereiche
718

an übrigen Bereich

73-79 Sozialleistungen
Gesamt

2016

Jahresrechnung

Planansatz

Abweichung

Rechnungsergebnis

€

€

€

€

9.254.471,27

9.380.950,00

-126.478,73

8.961.151,54

38,35

50,00

-11,65

38,35

0,00

0,00

0,00

0,00

350.159,36

299.850,00

50.309,36

303.513,09

26.287,25

5.450,00

20.837,25

5.037,76

7.393,00

3.000,00

4.393,00

2.780,70

9.638.349,23

9.689.300,00

-50.950,77

9.272.521,44

2.8 Gewerbesteuerumlage/Finanzumlagen
Nach der Jahresrechnung 2017 liegt die Gewerbesteuerumlage mit Ausgaben in
Höhe von € 5.436.608,38 (im Vorjahr: € 4.225.562,57) um € 1.266.608,38 über
dem Planansatz von € 4.170.000,--. Die Veranschlagung der Umlage erfolgte auf
der Basis des Gewerbesteuereinnahmeansatzes für 2017 in Höhe von
€ 23.750.000,--.
Der vorläufigen Umlagenberechnung im Jahr 2017 wurde ein Gewerbesteuer-IstAufkommen in Höhe von € 28.898.062,82 zugrunde gelegt, was zu einer
Gewerbesteuerumlage in Höhe von € 5.075.685,39 führte.
Daneben waren Ausgaben für die im Berichtsjahr 2017 erfolgte Spitzabrechnung
für das Jahr 2016 in Höhe von € 360.922,99 zu leisten (= Nachzahlung), so dass
im Jahr 2017 eine Gewerbesteuerumlage in Höhe von insgesamt € 5.436.608,38
abzuführen war.

37

Die endgültige Abrechnung der Gewerbesteuerumlage erfolgt jeweils zum Anfang
des Jahres für das Vorjahr. Dabei wird der entsprechende Abrechnungsbetrag
(Gutschrift/Nachzahlung) im jeweils laufenden Jahr verbucht. Auf der Basis des
Schlussabrechnungsbetrages für 2017 mit einem Gewerbesteuer-Ist-Aufkommen
von € 31.659.742,40 fiel zum Jahresanfang 2018 eine Nachzahlung für 2017 in
Höhe von € 485.064,23 an.
Für die Finanzausgleichsumlage sind auf der Grundlage eines Umlagesatzes
von 22,10 v.H. der Bemessungsgrundlage Ausgaben in Höhe von € 13.139.670,10
(im Vorjahr: € 12.593.941,10) angefallen. Der Planansatz 2017 belief sich auf
€ 13.140.000,--.
Die Veranschlagung der Kreisumlage für das Jahr 2017 basierte auf einem
Hebesatz von 27,50 v.H. der Steuerkraftsumme, was zu einem Planansatz 2017 in
Höhe von € 16.350.000,-- führte. Das Buchungsergebnis 2017 weist die Kreisumlage mit Ausgaben in Höhe von € 16.350.268,-- (im Vorjahr: € 15.671.194,-- bei
einem Hebesatz von ebenfalls 27,50 v.H.) aus.

2.9 Zinsaufwendungen
Die Zinsaufwendungen liegen mit insgesamt € 838.508,81 (Ergebnis 2016:
€ 853.230,11) um € 245.491,19 unter dem Haushaltsansatz von € 1.084.000,--. In
den Gesamtaufwendungen enthalten ist ein Betrag in Höhe von € 124.232,73 (im
Vorjahr: € 81.699,83) für die Zinsübernahme „Rahmenkonto Ost“ (Flughafenareal
Ost) und erstmals auch ein Zahlungsbetrag für Verwahrentgelte (sog. „Negativzinsen“) und zwar in Höhe von € 8.017,79.
Der Anteil der („klassischen“) Zinsaufwendungen für die bestehenden Darlehen
(Kredite bei Kreditinstituten) beläuft sich für das Berichtsjahr 2017 auf
€ 650.838,49 (im Vorjahr: € 711.744). Im Jahr 2007 musste hier noch ein Betrag in
Höhe von € 1.151.492,56 aufgewendet werden.
Der durchschnittliche (Soll-)Zinssatz für die bestehenden Darlehen belief sich im
Jahr 2017 auf 2,65 % (im Vorjahr: 2,77 %).

38

Mit einem Anteil von 0,64 % (2016 = 0,71 %) der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes liegt das Belastungsergebnis der Zinsen in einem vertretbaren
Rahmen. Die Ergebnisse der letzten Jahre sind auch durch die günstigen
Zinskonditionen am Kapitalmarkt zu begründen.
Tabelle 17: Darstellung der Zinsaufwendungen
2017
Grupp.

Bezeichnung

8050

Zinsen für Kassenkredite */**

8071

2016

Jahresrechung

Planansatz

Abweichung

€

€

€

Rechnungsergebnis
€

11.468,00

80.000,00

-68.532,00

17.340,00

Verwahrentgelte
(sog. "Negativzinsen")

8.017,79

0,00

8.017,79

0,00

8080

Zinsen für Kredite bei
Kreditinstituten *

650.838,49

850.000,00

-199.161,51

711.774,00

8081

Zinsen für langfristige
Restkaufgelder *

43.951,80

44.000,00

-48,20

42.416,28

8082

Zinsübernahme
Rahmenkonto Ost

124.232,73

110.000,00

14.232,73

81.699,83

838.508,81

1.084.000,00

-245.491,19

853.230,11

Gesamt

* Finanzpositionen sind im Deckungskreis "GD91008000" zusammengefasst
** finanztechnische Abwicklung der Kassenbestandsverzinsung (Einheitskasse)

2.10 Globale Minderausgabe
Im Haushaltsplan 2017 wurde im Unterabschnitt 9100 „Sonstige allgemeine
Finanzwirtschaft“ eine globale Minderausgabe in Höhe von € 570.000,-aufgenommen.
Nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen kann im Verwaltungshaushalt eine pauschale Kürzung von Ausgaben unter Angabe der zu kürzenden
Ausgaben-Gruppen bis zu einem Betrag von 1 v.H. der Summe der Ausgabeansätze veranschlagt werden (globale Minderausgabe).

39

Die globale Minderausgabe hatte sich mit einem Betrag von rd. € 310.000,-- auf
die Personalausgaben (Hauptgruppe 4) sowie mit einem Betrag von rd.
€ 260.000,-- auf ausgewählte Ausgabebereiche des sächlichen Verwaltungs- und
Betriebsaufwandes (Hauptgruppe 5 und 6, u.a. Gebäudeunterhaltungs- und
Bewirtschaftungsbereich, mit Ausnahme der Gruppierungen 53* „Mieten und
Pachten“, 679* „Innere Verrechnungen“ und 68* „Kalkulatorische Kosten“)
bezogen.
Nach Auswertung der Haushaltsrechnung 2017 sind im Personalkostenbereich
Einsparungen in Höhe von € 1.367.157,-- und im ausgewählten Bereich des
sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes Einsparungen in Höhe von
€ 113.431,48 und damit in Gesamthöhe von € 1.480.588,48 erzielt worden.
Zusammengeführt bzw. in einer Gesamtbetrachtung konnte somit die mit der
veranschlagten globalen Minderausgabe einhergehende Zielvorgabe ergebniswirksam erreicht werden.

2.11 Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt
Die Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt konnte im Haushaltsplan 2017 in
Höhe von € 8.755.000,-- (im Vorjahr: € 9.130.000,--) veranschlagt werden. Die
Haushaltsrechnung 2017 weist als Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt
einen Betrag in Höhe von € 23.074.487,76 (im Vorjahr: € 15.263.571,74) und
damit

eine

Verbesserung

in

Höhe

von

€

14.319.487,76

(im

Vorjahr:

€ 6.133.571,74) aus.
Wie der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden kann, zeigt sich im
dargestellten Zeitraum (Rechnungsjahre 2000 bis 2017) kein klares Entwicklungsbild der Zuführungsrate auf, da die Auswirkungen des Finanzausgleichs
und der Steuerzuweisungen einhergehend mit den gesamtwirtschaftlichen
Entwicklungen deutlich spürbar werden:

40

Rechnungsjahr

Rechnungsergebnis
Zuführungsrate (ger.)

Veränderung zum
Vorjahr +/-

2000

€

7.261.771,--

2001

€

5.168.936,--

€

- 2.092.835,--

2002

€

6.356.629,--

€

+ 1.187.693,--

2003

€

18.045,--

€

- 6.338.584,--

2004

€

3.619.634,--

€

+ 3.601.589,--

2005

€

8.812.907,--

€

+ 5.193.273,--

2006

€

9.003.260,--

€

+

2007

€

6.643.648,--

€

- 2.359.612,--

2008

€

4.753.494,--

€

- 1.890.154,--

2009

€

1.906.956,--

€

- 2.846.538,--

2010

€

5.829.070,--

€

+ 3.922.114,--

2011

€

6.345.556,--

€

+

2012

€

8.680.657,--

€

+ 2.335.101,--

2013

€

15.508.338,--

€

+ 6.827.681,--

2014

€

12.043.098,--

€

- 3.465.240,--

2015

€

13.780.321,--

€

+ 1.737.223,--

2016

€

15.263.572,--

€

+ 1.483.251,--

2017

€

23.074.488,--

€

+ 7.810.916,--

190.353,--

516.486,--

Nach § 22 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) muss die Zuführung
zum Vermögenshaushalt mindestens so hoch sein, dass damit die Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden
können, soweit dafür keine sog. „Ersatzdeckungsmittel“ zur Verfügung stehen.
Als Ersatzdeckungsmittel können dabei Einnahmen aus der Veränderung des
Anlagevermögens, Entnahmen aus Rücklagen, Zuweisungen und Zuschüsse für
Investitionen und für die Förderung von Investitionen Dritter, Beiträge und ähnliche
Entgelte herangezogen werden.

41

Berechnung der Höhe der Mindestzuführung für das Jahr 2017:
Kreditbeschaffungskosten 2017:

0,00 €

Ordentliche Tilgung von Krediten 2017:

1.930.899,14 €

Mindestzuführung 2017:

1.930.899,14 €

Tatsächliche Zuführung 2017:
(Brutto-Investitionsrate)

23.074.487,76 €

abzügl. Mindestzuführung 2017:

./.

1.930.899,14 €

Netto-Investitionsrate 2017:

21.143.588,62 €

Nach den (Rechnungs-)Ergebnissen der Jahre 2000 bis 2017 hat die Zuführung
vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt lediglich in den Krisenjahren 2003
und 2009 nicht die Höhe der Mindestzuführung erreicht.
In den restlichen 16 Jahren konnten über die Mindestzuführungen hinaus jeweils
(überwiegend) namhafte Netto-Investitionsraten erwirtschaftet werden.
Im Jahreszeitraum 2000 bis 2017 (18 Jahre) addieren sich die Zuführungsraten an
den Vermögenshaushalt (Rechnungsergebnisse) auf insgesamt € 154.070.378,94.
Abzüglich der in diesem Zeitraum aufsummierten Mindestzuführungen von
€

34.887.725,21

ergibt

sich

eine

saldierte

Netto-Investitionsrate

von

€ 119.182.653,73. Dies entspricht einem jahresdurchschnittlichen Betrag von
€ 6.621.258,54.

42

Tabelle 18: Entwicklung der Zuführungsrate
a) zahlenmäßige Darstellung (Jahre 2000 bis 2017)
Jahr

Zuführungsrate an den
Vermögenshaushalt
Planansatz
(Rechnungs-)Ergebnis
€
€

Mindestzuführung

NettoInvestitionsrate

€

€

2000

3.020.610

7.261.771

2.090.070

5.171.701

2001

3.073.631

5.168.936

2.043.549

3.125.387

2002

7.441.200

6.356.629

2.153.875

4.202.754

2003

0

18.045

2.186.128

-2.168.083

2004

951.800

3.619.634

2.066.720

1.552.914

2005

3.230.400

8.812.907

2.079.509

6.733.398

2006

2.588.000

9.003.260

1.876.894

7.126.366

2007

2.327.550

6.643.648

1.931.536

4.712.112

2008

1.939.000

4.753.494

1.887.027

2.866.467

2009

750.000

1.906.956

1.931.692

-24.736

2010

410.000

5.829.070

1.765.579

4.063.491

2011

200.000

6.345.556

1.866.361

4.479.195

2012

3.845.000

8.680.657

1.757.701

6.922.956

2013

8.435.000

15.508.338

1.704.894

13.803.444

2014

8.140.000

12.043.098

1.949.883

10.093.214

2015

6.760.000

13.780.321

1.838.749

11.941.572

2016

9.130.000

15.263.572

1.826.658

13.436.914

2017

8.755.000

23.074.488

1.930.899

21.143.589

43

b) grafische Darstellung (Jahre 2000 bis 2017)

Zuführungsraten
25.000.000
20.000.000

Euro

15.000.000
10.000.000
5.000.000
0
'00 '01 '02 '03 '04 '05 '06 '07 '08 '09 '10 '11 '12 '13 '14 '15 '16 '17
Jahr
geplante Zuführung
tatsächliche Zuführung
Mindestzuführung

2.12 Wesentliche Abweichungen im Verwaltungshaushalt
UA
1.0220

Bezeichnung
Personalverwaltung/
Organisation

Bemerkung
Bei der Finanzposition „Stellenausschreibungen
und Vorstellungsreisen“ fielen bei einem Ansatz
von € 35.000,-- Mehrausgaben in Höhe von
€ 90.685,54 an (HPA-Beschluss v. 05.02.2018).

1.0300

Stadtkämmerei

Bei
den
Nachzahlungszinsen
für
die
Gewerbesteuer sind Mehreinnahmen in Höhe
von € 107.686,25 festzustellen (Planansatz
2017: € 230.000,--).

1.0310

Stadtkasse

Die Einnahmen aus Nebenforderungen aus PKVerfahren waren mit € 100.000,-- veranschlagt.
Die Jahresrechnung 2017 weist Mehreinnahmen
von € 99.613,45 aus.

44

1.0600

Datenverarbeitung

Unter
der
Finanzposition
„Miete
für
Bürocomputer“ waren Mittel i.H.v. € 165.000,-veranschlagt. Der Ausgabeansatz wurde um
€ 50.513,72 unterschritten.

1.0830

Sonstiger
Personalaufwand

In diesem Unterabschnitt waren Personalausgaben u.a. für Vertretungskräfte, für die
leistungsorientierte
Bezahlung
(LoB),
für
Umlagen und für die gesetzliche Unfallversicherung zentral für die gesamte Verwaltung
veranschlagt. Nachdem die jeweiligen Ausgaben
zum Jahresende auf die entsprechenden
Unterabschnitte umgebucht wurden, ist das
Rechnungsergebnis nicht mehr mit dem
veranschlagten Mittelansatz vergleichbar.

1.1100

Abt. Öffentliche
Sicherheit und Ordnung

Die Einnahmen aus Bußgeldern (OWIVerfahren) waren in Höhe von € 1.426.000,-veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2017 weist
hier Einnahmen von € 1.280.473,66 und damit
Mindereinnahmen in Höhe von € 145.526,34
aus.

1.1300

Feuerschutz

Unter der Finanzposition „Kostenerstattungen
nach dem Feuerwehrgesetz“ waren Einnahmen
i.H.v. € 190.000,-- veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2017 weist hier Mehreinnahmen in
Höhe von € 163.365,34 aus.
Im Haushaltsjahr 2017 ist der Deckungskreis
„GD13005200“ (u.a. Betriebsaufwendungen,
persönliche Entschädigungen, Instandhaltungsmaßnahmen, Haltung von Fahrzeugen) bei
einem Gesamtansatz von € 368.000,-- um
insgesamt € 181.646,69 überschritten worden
(GR-Beschluss vom 26.02.2018).
Mit Beschluss des Gemeinderates vom
24.07.2017 wurden außerplanmäßige Ausgaben
in Höhe von € 115.000,-- für die Anschaffung
neuer Ausgehuniformen bewilligt.

1.2210

Otto-Hahn-Realschule

Im Haushaltsjahr 2017 ist der Deckungskreis
„GD22105200“
(u.a.
Inventarunterhaltung,
Geschäftsausgaben, Schulbetriebsmittel) bei
einem Gesamtansatz von € 131.150,-- um
insgesamt € 89.905,93 überschritten worden
(HPA-Beschluss vom 05.02.2018).

1.2700

Gutenbergschule
(Förderschule)

Für die Zuweisungen vom Land (Sachkostenbeiträge) waren Einnahmen i.H.v. € 248.000,-veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2017 weist
Einnahmen i.H.v. € 308.553,-- und damit Mehr-

45

einnahmen von € 60.553,-Fortschreibung/Erhöhung
des
beitrages 2017 je Schüler/In).

aus (Grund:
Sachkosten-

1.3500

Volkshochschule

Der Einnahmeansatz für Auftrags- und
Vertragsmaßnahmen lag bei € 350.000,--.
Tatsächlich konnten hier Einnahmen i.H.v.
€ 643.990,55 und damit Mehreinnahmen von
€ 293.990,55 erzielt werden.
Im Gegenzug fielen bei der Ausgabeposition
„Auftrags- und Vertragsmaßnahmen“ bei einem
Ansatz von € 240.000,-- Mehrausgaben i.H.v.
€ 259.246,65 an. Die Deckung erfolgte systemgestützt über die bestehende sog. „unechte
Deckungsfähigkeit“ mit der korrespondierenden
Einnahmefinanzposition.

1.3550

Abendrealschule/
Abendgymnasium

Für die Zuweisungen vom Land wurden
€ 300.000,-- veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2017 weist Einnahmen i.H.v.
€ 376.655,95 aus (+ € 76.655,95).

1.3661

Gemeinschaftspflege

Unter Berücksichtigung aller Einnahmefinanzpositionen die Chrysanthema betreffend standen
im Jahr 2017 zusätzliche Haushaltsmittel i.H.v.
insgesamt € 109.805,70 zur Verfügung, die
aufgrund
der
bestehenden
unechten
Deckungsfähigkeit die Mehrausgaben für die
Chrysanthema (Ansatz: € 520.000,--) in Höhe
von € 104.571,45 vollständig deckten.
Unter der Finanzposition „Steuererstattungen
aus Vorjahren“ sind Mehreinnahmen i.H.v.
€ 59.879,29 zu verzeichnen.

1.4390

Gemeinwesenarbeit im
Lahrer Westen

Für die Gemeinwesenarbeit wurden mit
Beschluss des Haupt- und Personalausschusses
vom 11.07.2017 im Zuge der Anmietung von
neuen Räumlichkeiten außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 60.000,-- für Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen bewilligt.

1.4648

Förderung von
Kindergärten und
Kindertagheimen

Der Zuschussbedarf des Unterabschnitts, der
i.H.v. € 5.063.600,-- veranschlagt war, beläuft
sich nach dem Rechnungsergebnis 2017 auf
€ 4.826.265,28 (= Verbesserung: € 237.334,72).
Bei der Einnahmeposition „Landeszuweisungen
für die Kleinkindbetreuung“ sind Mehreinnahmen
i.H.v. € 168.737,30 zu verzeichnen. Ursächlich
für die Mehrzuweisungen des Landes ist die
Anhebung des Zuweisungsbetrages je Kind.

46

1.4982

Betreuung und
Förderung der
Integration von
Flüchtlingen,
Asylbewerber und
Asylberechtigten

Einnahmeseitig wurden Kostenersätze für Mietaufwendungen i.H.v. € 140.000,-- erwartet.
Entsprechende Einnahmen waren im Jahr 2017
nicht zu verzeichnen. Die korrespondierende
Ausgabefinanzposition „Mietaufwand für die
Anschlussunterbringung“ war mit € 150.000,-veranschlagt. Ausgaben sind keine angefallen.
Im Rahmen der Finanzausgleiches (sog.
„Integrationslastenausgleich“) sind Zuweisungen
des Landes i.H.v. € 376.765,44 eingegangen.
Ein Mittelansatz war nicht veranschlagt, da der
„Pakt für Integration“ erst unterjährig zwischen
der Landesregierung und den Kommunalen
Landesverbänden vereinbart worden ist.

1.5620
u.a.

Sportplätze und -anlagen Der Gesamtansatz des Deckungskreises „GD
36606755“ (Öffentliches Grün -Kostenerstattung
an BGL für die Bereiche 1.3660 „Denkmalpflege“, 1.5620 „Sportplätze und -anlagen“,
1.5800 „Öffentliche Grünanlagen“, 1.5801
„Stadtpark“, 1.5820 „Kinderspielplätze“ und
1.5910 „Miniaturgolfanlage“ i.H.v. € 2.288.000,-wurde um € 152.992,13 überschritten. Die
Mehrausgabenbewilligung erfolgte durch GRBeschluss vom 26.02.2018.

1.6300
u.a.

Gemeindestraßen

Die Finanzposition „Straßenunterhaltung“ weist
bei einem Ansatz von € 400.000,-- Minderausgaben in Höhe von € 57.267,93 aus.
Beim Kostenanteil für die Straßenentwässerung
sind Minderausgaben in Höhe von € 204.678,85
zu verzeichnen (Planansatz: € 1.200.000,--).
Der Gesamtansatz des Deckungskreises „GD
63006755“ (Abt. Tiefbau -Kostenerstattung an
BGL für die Bereiche 1.6300 „Gemeindestraßen“, 1.6750 „Straßenreinigung und Winterdienst“, 1.6800 „Parkhäuser, Parkplätze“, 1.6900
„Wasserläufe, Wasserbau“ und 1.7810 „Feld- u.
Wirtschaftswege“) i.H.v. € 1.785.000,-- wurde
um € 242.693,99 überschritten (GR-Beschluss
am 26.02.2018).

1.6700

Straßenbeleuchtung

Bei der Finanzposition „Stromverbrauch“ sind bei
einem Ansatz von € 700.000,-- Minderausgaben
i.H.v. € 142.192,05 festzustellen.

1.7676

Geroldseckerhalle
Reichenbach

Bei der Haushaltsstelle „Gebäudeunterhaltung“
sind bei einem Ansatz von € 9.000,-- überplanmäßige Mehrausgaben i.H.v. € 76.050,52
bewilligt
worden
(HPA-Beschluss
vom
04.12.2017).

47

1.7810

Feld- und
Wirtschaftswege

Die erwartete Förderung vom Land in Höhe von
€ 50.000,-- im Rahmen des sog. „Schwarzwaldverfahren“ konnte im Jahr 2017 nicht realisiert
werden. Im Gegenzug sind für die Feldwegeunterhaltung bei einem Mittelansatz von
€ 60.000,-- auch keine Ausgaben angefallen.

1.7910

Wirtschaftsförderung

Unter der Finanzposition „Mieteinnahmen Flugbetriebsflächen“ war ein Einnahmeansatz i.H.v.
€ 500.000,-- veranschlagt. Einnahmen sind im
Jahr 2017 i.H.v. € 604.073,77 verbucht worden
(= Mehreinnahmen: € 104.073,77). Für die
Bewirtschaftung der Flugbetriebsflächen war im
Haushaltsplan 2017 ein Ausgabeansatz in Höhe
von € 350.000,-- veranschlagt. Die Jahresrechnung weist Mehrausgaben i.H.v. € 100.526,62
aus. Die Deckung erfolgte systemgestützt über
die bestehende sog. „unechte Deckungsfähigkeit“ mit der korrespondierenden Einnahmefinanzposition.
Der Ausgabeansatz i.H.v.
€ 30.000,-- für die Standortwerbung ist um
€ 59.631,45 überschritten worden. Ein
entsprechender Beschluss des Haupt- und
Personalausschusses
ist
am
06.11.2017
eingeholt worden.

1.8100

Elektrizitätsversorgung

Die Einnahmen aus Konzessionsabgaben waren
i.H.v. € 1.408.000,- veranschlagt. Das Ergebnis
weist Mehreinnahmen i.H.v. € 56.069,31 aus.

1.8170

Gas-/ Wasser-/
Wärmeversorgung

Der Einnahmeansatz für die Konzessionsabgaben Wasser i.H.v. € 510.000,-- ist im Jahr
2017 um € 180.000,-- überschritten worden.

1.8300

Versorgung und Verkehr Die Finanzposition „Zinseinnahmen“ weist bei
einem Ansatz von € 1.386.200,-- verbuchte
Einnahmen i.H.v. € 693.128,38 aus. Die
Mindereinnahmen von € 693.071,62 sind auf
eine (steuerrechtlich geforderte) Reduzierung
des Zinssatzes für das gemeindliche Darlehen
zurückzuführen. Die Einnahmen aus den
Gewinnanteilen von wirtschaftlichen Unternehmen waren im Haushaltsplan 2017 i.H.v.
€ 218.500,-- veranschlagt. Tatsächlich eingegangen sind Einnahmen i.H.v. € 706.279,95
(= Mehreinnahmen: € 487.779,95).

1.8800

Allgemeines
Grundvermögen

Der planmäßige Überschuss für den gesamten
Unterabschnitt war i.H.v. € 994.000,-- veranschlagt. Nach dem Ergebnis 2017 beläuft sich
der tatsächliche Überschuss auf € 1.019.618,01.

48

Für die Gebäudeunterhaltung des Flughafenareals Ost standen Mittel in Gesamthöhe von
€ 100.000,-- zur Verfügung. Die Haushaltsrechnung 2017 weist verbuchte Ausgaben von
€ 156.666,18 aus (HPA-Beschluss v. 29.05.2017
bzw. GR-Beschluss v. 24.07.2017).
1.9000

Steuern, allg.
Zuweisungen und allg.
Umlagen

Die Grundsteuer B war mit € 7.400.000,-veranschlagt. Nach dem Ergebnis liegen
Mehreinnahmen in Höhe von € 230.053,76 vor.
Die Gewerbesteuer war mit € 23.750.000,-- veranschlagt. Der Einnahmeansatz wurde um
€ 8.013.361,20 überschritten.
Bei der Vergnügungssteuer sind bei einem Planansatz von € 1.500.000,- Mehreinnahmen i.H.v.
€ 340.352,70 zu verzeichnen.
Wesentliche Mehreinnahmen konnten auch beim
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer
(Ansatz: € 16.740.000,-) i.H.v. € 1.387.402,94,
bei den Schlüsselzuweisungen vom Land
(Ansatz: € 25.345.000,-) i.H.v. € 1.776.149,20
und bei der Kommunalen Investitionspauschale
(Ansatz: € 3.650.000,-) i.H.v. € 272.176,40
verzeichnet werden.
Der Ansatz der Gewerbesteuerumlage lag bei
€ 4.170.000,-. Dieser wurde aufgrund der höher
eingegangenen Gewerbesteuer(ist)einnahmen
(Abschlagszahlungen
2017
einschl.
der
Spitzabrechnung 2016) um € 1.266.608,38
überschritten. Die Deckung der Mehrausgaben
erfolgte
über
die
bestehende
unechte
Deckungsfähigkeit.

1.9100

Sonstige allgemeine
Finanzwirtschaft

Die
Zinseinnahmen
von
öffentlichen,
wirtschaftlichen Unternehmen wurden bei einem
Ansatz von € 250.000,-- um € 88.782,73
unterschritten.
Die Zinsausgaben waren im Haushaltsplan 2017
mit einem Gesamtbetrag i.H.v. € 1.084.000,-ausgewiesen. Nach dem Ergebnis 2017 haben
sich Minderausgaben in Höhe von zusammen
€ 253.508,98 ergeben.
Die i.H.v. € 100.000,-- in den Haushaltsplan
2017 eingestellte Deckungsreserve musste in
voller Höhe in Anspruch genommen werden.
Die Globale Minderausgabe war im Haushaltsplan 2017 mit einem Betrag von € 570.000,-ausgewiesen. Auf die diesbezüglichen Ausführungen unter der Ziffer 2.10 (Globale
Minderausgabe) wird verwiesen.

49

2.13 Darstellung der kostenrechnenden Einrichtungen
Tabelle 19: Darstellung der kostenrechnenden Einrichtungen
UA

Rechnungsergebnis 2017

Kostenrechnende
Einrichtungen

3310 Theater

Ertrag
€

Aufwand
€

Deckungsgrad

Zuschussbedarf
€

%
2017

%
2016

241.786,24

544.518,19

302.731,95

44,40

39,05

3330 Städt. Musikschule

1.010.546,09

1.528.623,91

518.077,82

66,11

62,53

3500 Volkshochschule

1.520.256,29

1.862.999,24

342.742,95

81,60

79,82

75.729,28

580.544,41

504.815,13

13,04

14,70

805.473,55

1.601.883,04

796.409,49

50,28

44,86

634.098,51

1.097.037,16

462.938,65

57,80

44,49

582.585,48

1.144.286,74

561.701,26

50,91

46,30

173.187,63

402.265,51

229.077,88

43,05

46,33

117.073,01

359.305,28

242.232,27

32,58

41,86

134.461,32

351.852,97

217.391,65

38,22

36,05

158.236,47

453.681,24

295.444,77

34,88

39,63

4647 Hort Luisenschule
Kindertagesstätte
4650
Heiligenstraße (Arche Noah)
Kindertagesstätte
4651
Alleestraße
Kindertagsstätte
4652
Lotzbeckstraße
7300 Märkte

202.864,60

523.387,70

320.523,10

38,76

33,32

347.390,55

754.179,41

406.788,86

46,06

45,06

561.666,93

1.318.091,85

756.424,92

42,61

43,66

73.512,50

387.264,13

313.751,63

18,98

2,56

18.515,22

19.392,79

877,57

95,47

102,22

7500 Friedhöfe

906.244,81

1.115.132,77

208.887,96

81,27

67,93

50.649,56

324.354,86

273.705,30

15,62

22,07

62.767,50

93.338,04

30.570,54

67,25

68,70

59.767,18

86.416,82

26.649,64

69,16

66,67

59.032,50

104.732,74

45.700,24

56,36

63,62

9.891,50

142.668,12

132.776,62

6,93

8,34

34.848,75

183.372,77

148.524,02

19,00

14,29

236.012,20

351.703,63

115.691,43

67,11

69,15

13.779,78

34.755,24

20.975,46

39,65

36,77

7.848.591,21 14.821.270,37

6.972.679,16

52,95

50,32

3520 Mediathek
Kindertagesstätte
4640
Am Schießrain
Kindertagesstätte
4641
Max-Planck-Straße
Kindertagesstätte
4642
Bottenbrunnenstraße
Kindertagesstätte
4643
Kanadaring
Kindertagesstätte
4644
Kuhbach
Kindertagesstätte
4645
Reichenbach
4646 Hort Eichrodtschule

7670 Stadthalle
Schutterlindenberghalle
7671
Hugsweier
Kaiserswaldhalle
7672
Kippenheimweiler
7673 Sport- und Festhalle Kuhbach
7675 Bürgerhaus Mietersheim
Geroldseckerhalle
7676
Reichenbach
7677 Sulzberghalle Sulz
7678 Aktienhof
Gesamt

Anmerkung: Die (relativ) hohen Deckungsgrade der Hallen in den Stadtteilen Hugsweier,
Kippenheimweiler, Kuhbach und Sulz sind im Wesentlichen auf die Einnahmen aus inneren
Verrechnungen (Sportstätten: Benutzung durch Schulen, Überlassung an Vereine) zurückzuführen.

50

3.

3.1

Vermögenshaushalt

Allgemeines und Darstellung des Ergebnisses

€

42.600.000,00

€

16.388.813,66

€

23.074.487,76

€

39.463.301,42

Die tatsächlichen Ausgaben beliefen sich auf

€

46.945.929,58

so dass ein Betrag in Höhe von

€

7.482.628,16

€

7.500.000,00

€

17.371,84

Im Vermögenshaushalt 2017 waren Mittel in Höhe von
bereitgestellt.
Tatsächlich eingegangen sind im Rechnungsjahr 2017
zuzüglich der Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt in
Höhe von
standen somit Finanzierungsmittel in Höhe von
zur Verfügung.

der allgemeinen Rücklage entnommen werden musste
(= Ergebnis).
Veranschlagt war eine Rücklagenentnahme (Ergebnis)
in Höhe von
so dass der (nicht gebundene) Rücklagenbestand
gegenüber der Veranschlagung um
geschont werden konnte.

51

Tabelle 20: Darstellung des Vermögenshaushaltes
Einnahmen

Haushalts-

Jahres-

mehr / weniger

ansatz 2017

rechnung 2017

€

€

€

Zuführung vom Verwaltungshaushalt

8.755.000,00

23.074.487,76

14.319.487,76

Entnahme aus allg. Rücklage ( Ergebnis )

7.500.000,00

7.482.628,16

-17.371,84

Rückflüsse von Darlehen

6.784.300,00

1.267,66

-6.783.032,34

Veräußerung v. Sachen d. Anlagevermögens

900.000,00

6.581.612,04

5.681.612,04

Beiträge u. ähnl. Entgelte

193.000,00

196.621,40

3.621,40

9.237.700,00

9.609.312,56

371.612,56

Veräußerung von Beteiligungen u.
Rückflüsse von Kapitaleinlagen

0,00

0,00

0,00

Rückzahlungen Dritter aus geleisteten
Zuweisungen und Zuschüssen

0,00

0,00

0,00

9.230.000,00

0,00

-9.230.000,00

0,00

0,00

0,00

42.600.000,00

46.945.929,58

4.345.929,58

Zuweisungen und Zuschüsse f. Investitionen

Darlehensaufnahmen
Umschuldungen
Summe Vermögenshaushalt

Mit den Einnahmen wurden folgende Ausgaben finanziert:

Ausgaben

Haushalts-

Jahres-

mehr / weniger

ansatz 2017

rechnung 2017

€

€

€

Zuführung zum Verwaltungshaushalt

0,00

0,00

0,00

Zuführung an allg. Rücklage (Ergebnis)

0,00

0,00

0,00

500.000,00

1.372.274,06

872.274,06

200,00

45.951,68

45.751,68

977.400,00

1.621.373,35

643.973,35

Baumaßnahmen

9.093.900,00

10.602.426,00

1.508.526,00

Tilgungen

2.250.000,00

1.930.899,14

-319.100,86

Sondertilgungen

0,00

0,00

0,00

Umschuldungen

0,00

0,00

0,00

Zuweisungen und Zuschüsse

29.778.500,00

31.373.005,35

1.594.505,35

Summe Vermögenshaushalt

42.600.000,00

46.945.929,58

4.345.929,58

Zuführung an allg. Rücklage
(Grundstückserlöse Flughafenareal Ost)
Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen
Erwerb von Grundstücken u. Anlagevermögen

52

Wie bereits unter Ziffer „2. Verwaltungshaushalt“ näher erläutert, weist die
Haushaltsrechnung 2017 eine um € 14.319.487,76 verbesserte Zuführung vom
Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt aus. Auf die dortigen Ausführungen wird
verwiesen.
Im Haushaltsplan 2017 war die Rückführung der gemeindlichen Darlehen von den
Eigenbetrieben „Abwasserbeseitigung Lahr“ und „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ in
zusammengeführter Höhe von € 6.783.900,-- veranschlagt.
Aufgrund der deutlichen Ergebnisverbesserung 2017 ist auf eine Rückführung der
Darlehen an den Kernhaushalt im Jahr 2017 verzichtet worden. Dadurch ist es
möglich geworden, die Darlehensrückführungen im Haushaltsplan 2018 zur
Finanzierung der vermögenswirksamen Ausgaben in voller Höhe zu veranschlagen.
Unter der Position „Veräußerung von Sachen den Anlagevermögens“ haben sich
Mehreinnahmen in Höhe von € 5.681.612,04 ergeben. Diese gehen im Wesentlichen
auf Mehreinnahmen bei den Verkaufserlösen aus Grundvermögen in Höhe von
€ 2.973.822,--, auf die Verbuchung der Übertragung von Anlagen im Bau an die
Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH (LGS-GmbH) in Höhe € 1.726.496,47 und auf
erhöhte Erlöse das Flughafenareal Ost betreffend (+ € 872.274,--) zurück.
Die deutliche Verbesserung bei den Verkaufserlösen aus Grundvermögen resultierte
überwiegend aus Grundstücksveräußerungsvorgängen im Bereich des Parks
Kleinfeld Süd. Bei der Übertragungsverbuchung von Anlagen im Bau an die LGSGmbH handelt es sich um einen haushaltsneutralen Verrechnungsvorgang, d.h.,
gleichzeitig erfolgte auf der Ausgabenseite im Unterabschnitt „2.5850 –Landesgartenschau 2018“ eine Verbuchung in betragsidentischer Höhe. Die Mehrerlöse
beim Flughafenareal Ost haben in deckungsgleicher Höhe zu einer Mehrzuführung
an die allgemeine Rücklage und dort beim entsprechend gebundenen Rücklagenbestandteil geführt und sind somit ebenfalls haushaltsneutral.

53

Infolge der deutlichen Ergebnisverbesserung 2017 ist auf eine Inanspruchnahme der
im Haushaltsplan 2017 in Höhe von € 9.230.000,--. zur Verfügung stehenden
Kreditermächtigung vollends verzichtet worden, d.h., es ist keine Darlehensneuaufnahme im Berichtsjahr erfolgt. Auch ist kein Haushaltseinnahmerest 2017
gebildet worden. Auf die diesbezüglichen Ausführungen unter Ziffer „4. Schulden“
wird verwiesen.
Für den Vermögenserwerb sind Mehrausgaben in Gesamthöhe von € 689.725,03 zu
verzeichnen. Davon entfallen € 643.973,35 auf den Erwerb von Grundstücken und
den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens sowie € 45.751,68 auf
den Erwerb von Beteiligungen (Kapitaleinlagen). Auf den allgemeinen Grunderwerb
entfallen bei einem Haushaltsansatz 2017 in Höhe von € 350.000,-- Mehrausgaben
in Höhe von € 203.788,04. Diese sind aufgrund der mit der Finanzposition
„Verkaufserlöse aus Grundvermögen“ bestehenden unechten Deckungsfähigkeit und
den dortigen Mehreinnahmen „systemautomatisch“ gedeckt. Für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen (Container) für die Kindertagesstätte Sulz weist die
Haushaltsrechnung 2017 Mehrausgaben in Höhe von € 359.495,-- aus.
Für Baumaßnahmen sind bei einem Gesamtansatz 2017 von € 9.093.900,-Mehrausgaben in Höhe von € 1.508.526,-- angefallen. Diese gehen in (jeweils
saldierter) Höhe von € 976.594,-- auf Tiefbaumaßnahmen, in Höhe von € 488.988,-auf Hochbaumaßnahmen und in Höhe von € 42.944,-- auf Grünmaßnahmen zurück.
Bei den Tilgungsaufwendungen ist es zu Einsparungen in Höhe von € 319.100,86
gekommen. Dies ist in erster Linie auf den Verzicht von Darlehensneuaufnahmen im
Jahr 2017 zurückzuführen (auf obige Ausführungen wird verwiesen).
Die Haushaltsrechnung 2017 weist bei den Zuweisungen und Zuschüsse für
Investitionen Dritter Mehrausgaben in Höhe von € 1.594.505,35 aus. Diese
resultieren in erster Linie aus Mehrausgaben im Zuge der Verrechnungsbuchung für
die Übertragung von Anlagen im Bau an die LGS-GmbH in Höhe von € 1.726.496,47
und aus Minderausgaben bei den Zuschüssen/Zuführungen an die LGS-GmbH in
kumulierter Höhe von € 325.981,13 (bei einem Gesamtansatz 2017 in Höhe von
€ 24.210.000,--).

54

3.2

Wesentliche Abweichungen im Vermögenshaushalt

UA
Bezeichnung
2.0620-999 Verwaltungsgebäude

Bemerkung
Für bauliche Verbesserungsmaßnahmen sind
bei einem Ansatz von € 30.000,-- und einem
Haushaltsrest von € 113.250,-- überplanmäßige Ausgaben i.H.v. € 88.950,56 angefallen
vom
11.07.2017
bzw.
(HPA-Beschluss
05.02.2018).

2.4604-999 Jugendbegegnungsstätte Schlachthof

Im Jahr 2017 standen für bauliche Verbesserungsmaßnahmen Mittel in Form eines Haushaltsrestes i.H.v. € 205.500,-- zur Verfügung.
Die Haushaltsrechnung 2017 weist Mehrausgaben i.H.v. € 114.944,17 aus. Die Bewilligung der Mehrausgaben erfolgte durch
Beschluss des Gemeinderates am 18.12.2017.

2.4649-701 Kindertagesstätte Sulz

Für den unterjährigen Erwerb von Containern
zur Unterbringung von Krippengruppen sind
außerplanmäßige Ausgaben von € 359.494,72
angefallen (GR-Beschluss vom 24.07.2017
bzw. 25.09.2017 bzw. 26.02.2018).

2.5615-005 Sporthalle Bürgerpark

Im Rahmen der Sportstättenbauförderung sind
vom Land Zuweisungen i.H.v. € 725.400,-eingegangen. Ein Einnahmeansatz hierfür war
im Haushaltsplan 2017 nicht veranschlagt, da
von einem Fördermitteleingang erst im Jahr
2019 (nach vollständiger Fertigstellung der
Sporthalle+) ausgegangen worden ist.

2.5850-001 Landesgartenschau
2018
Einnahmen für den
Unterabschnitt

Die mit € 780.000,-- erwarteten Landeszuweisungen für das Brückenbauwerk konnten
im Berichtszeitraum i.H.v. € 460.000,-- realisiert
werden (= Mindereinnahmen: € 320.000,--). Im
Haushaltsplan 2018 erfolgte eine Neuveranschlagung in dieser Höhe zuzüglich der
erwarteten Schlusszahlung von ca. € 200.000,-,
somit in Gesamthöhe von € 520.000,--.
Am
16.04.2018
hat
der Gemeinderat
rückwirkend für das Jahr 2017 der Übertragung
von Anlagen im Bau an die LGS-GmbH
zugestimmt. Hierbei handelt es sich um eine
Verrechnungsbuchung ohne Geldfluss. Die
Vereinnahmung erfolgte mit einem Betrag in
Höhe von € 1.726.496,47. Mit der ausgabeHaushaltsstelle
seitig
korrespondierenden
besteht eine haushaltsrechtliche unechte
Deckungsfähigkeit.

55

2.5850-004 Landesgartenschau
2018
Tiefbaumaßnahmen

Für die Parkierung des Mauerwegs standen
Mittel von insgesamt € 187.000,-- zur
Verfügung. Im Ergebnis sind überplanmäßige
Ausgaben von € 98.470,03 entstanden, welche
mit HPA-Beschluss vom 05.02.2018 bewilligt
worden sind.

2.5850-998 Landesgartenschau
2018
Zuschüsse an die LGS
Lahr 2018 GmbH

Für die Fortführung der Maßnahmen gemäß
dem Rahmen- und Kostenplan zur LGS 2018
waren Ausgabemittel i.H.v. € 11.300.000,-veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2017
weist Soll-Ausgaben von € 11.293.418,11 aus.
Für die Maßnahmen gemäß dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 waren im
Berichtsjahr Mittel i.H.v. € 10.600.000,-bereitgestellt. Tatsächlich verbucht wurden
€
10.413.784,15
(=
Minderausgaben:
€ 186.215,85). Die i.H.v. € 2.100.000,-- Mio.
veranschlagte Zuführung gem. Erfolgsplan der
LGS-GmbH ist i.H.v. € 2.176.816,61 in
Anspruch genommen worden (= Minderausgaben: € 133.183,39). Für alle drei
vorgenannten Positionen wurden (erstmalig)
Haushaltsreste gebildet. Diese belaufen sich
auf einen Gesamtbetrag von € 3.670.000,--.
Außerdem ist hier die ausgabeseitige
Verbuchung der Übertragung von Anlagen im
Bau an die LGS-GmbH i.H.v. € 1.726.496,47
verbucht worden (siehe auch Erläuterungen
beim Unterabschnitt 2.5850-001: „LGS 2018 Einnahmen für den Unterabschnitt“).

2.6150-005 Stadtsanierung
Sanierungsmaßnahme
Nördliche Altstadt

Mittel für das stadtgeschichtliche Museum sind
im Haushaltsplan 2017 i.H.v. € 1.962.000,-veranschlagt worden. Im Ergebnis mussten
überplanmäßige Ausgaben i.H.v. € 199.955,24
bewilligt
werden
(HPA-Beschluss
am
18.12.2017). Außerdem wurde der Ansatz von
€ 1.120.000,-- für den Ausbau der Kreuzstraße
um € 54.957,49 überschritten. Der entsprechende Gremienbeschluss wurde am
27.03.2017 eingeholt.

2.6150-008 Stadtsanierung
Sanierungsmaßnahme
Kanadaring

Der Haushaltsplan 2017 hat Einnahmen aus
Ausgleichsbeträgen i.H.v. € 140.000,-- vorgesehen. Im Berichtsjahr konnten keine
entsprechenden Einnahmen erzielt werden.

2.6300-001 Gemeindestraßen
Einnahmen für den
Unterabschnitt

Bei den Erschließungsbeiträgen sind bei einem
Ansatz von € 43.000,-- Mehreinnahmen i.H.v.
€ 146.047,40 zu verzeichnen.

56

2.6300-072 Gemeindestraßen
Bau von Radwegen

Unter dieser Finanzposition standen im Jahr
2017 Ansatzmittel von € 265.000,-- zur
Verfügung. Verbucht wurden Ausgaben i.H.v.
€ 381.108,35, so dass Mehrausgaben von
€ 116.108,35 vorliegen (GR-Beschluss vom
24.07.2017 bzw. 19.03.2018).

2.6300-080 Gemeindestraßen
Umbau
Bahnhofsvorplatz

Für die Maßnahmen zum Umbau des Bahnhofvorplatzes standen Ausgabemittel i.H.v.
insgesamt € 660.850,-- bereit. Die Haushaltsrechnung 2017 weist Mehrausgaben i.H.v.
€ 389.906,03 aus. Die entsprechende Bewilligung durch den Gemeinderat ist am
23.10.2017 bzw. 26.02.2018 erfolgt.

2.6300-088 Gemeindestraßen
Kreisverkehr Dr. GeorgSchaeffler-Straße/Einsteinallee

Für den Bau des Kreisverkehrs waren
planmäßig Mittel i.H.v. € 750.000,-- vorgesehen. Infolge von Kostensteigerungen
mussten überplanmäßige Ausgaben i.H.v.
€ 336.344,33 bewilligt werden (GR-Beschluss
vom 24.07.2017 bzw. 19.03.2018).

2.6300-089 Gemeindestraßen
Ausbau Dr. GeorgSchaeffler-Str. (2. BA)

Für den Straßenausbau waren planmäßig
Mittel i.H.v. € 125.000,-- veranschlagt. Infolge
von Kostensteigerungen mussten überplanmäßige Ausgaben i.H.v. € 260.336,08 bewilligt
werden (GR-Beschluss vom 24.07.2017 bzw.
19.03.2018).

2.6300-090 Gemeindestraßen
Knotenpunkt Dr.GeorgSchaeffler-Straße/
B415/ A5

Für den Ausbau des Knotenpunktes waren
planmäßig Mittel für Zuweisungen/Zuschüsse
i.H.v. € 626.000,-- vorgesehen. Infolge von
Kostensteigerungen mussten überplanmäßige
Ausgaben i.H.v. € 146.000,-- bewilligt werden
(GR-Beschluss
vom
24.07.2017
bzw.
19.03.2018).

2.7000-001 Abwasserbeseitigung
Einnahmen für den
Unterabschnitt

Die im Berichtsjahr in Höhe von € 5,712 Mio.
vorgesehene Rückführung des gemeindlichen
Darlehens vom Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“ ist aufgrund der positiven
Ergebnisentwicklung 2017 nicht realisiert
worden.

2.7610-002 Breitbandausbau in
Lahr

Im Haushaltsplan 2017 waren Fördermittel vom
Land i.H.v. € 90.000,-- veranschlagt. Zu einem
Fördermitteleingang ist es im Berichtsjahr nicht
gekommen. Im Gegenzug sind auch keine
Ausgaben für den Ausbau des Breitbandnetzes
angefallen. Hierfür standen Ausgabemittel
i.H.v. € 170.000,-- bereit.

57

2.7700-001 Fuhrpark, Werkstätten
und Bauhof
Einnahmen für den
Unterabschnitt

Die im Berichtsjahr in Höhe von € 1,071 Mio.
vorgesehene Rückführung des gemeindlichen
Darlehens vom Eigenbetrieb „Bau- und
Gartenbetrieb Lahr“ ist aufgrund der positiven
Ergebnisentwicklung 2017 nicht realisiert
worden.

2.8800-001 Allgemeines
Grundvermögen
Einnahmen für den
Unterabschnitt

Einnahmen aus Grundstücksveräußerungserlösen waren im Haushaltsplan 2017 i.H.v.
€ 400.000,-- veranschlagt. Nach der Haushaltsrechnung 2017 liegen Mehreinnahmen i.H.v.
€ 2.973.821,59 vor.
Die Finanzposition “Verkaufserlöse Baugebiet
Heubühl“ weist Mehreinnahmen in Höhe von
€ 85.329,45 aus.
Der Ansatz für Grundstückserlöse für das
Flughafen-Ostareal belief sich auf € 500.000,--.
Im Jahr 2017 wurden Grundstückserlöse in
Höhe von € 1.372.274,06 erzielt.

2.8800-999 Allgemeines
Grundvermögen
Vorhandene
Einrichtungen

Für den Erwerb von Grundstücken waren
Ausgabemittel i.H.v. € 350.000,-- veranschlagt.
Tatsächlich ausgegeben wurden € 553.788,04
(= Mehrausgaben: € 203.788,04). Die Deckung
der Mehrausgaben erfolgte systemautomatisch
infolge der bei der korrespondierenden
Einnahmefinanzposition vorhandenen Mehreinnahmen (unechte Deckungsfähigkeit)

2.9100-001 Sonstige allgemeine
Finanzwirtschaft
Einnahmen für den
Unterabschnitt

Die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt
veranschlagt.
war
mit
€
8.755.000,-Tatsächlich ergab sich nach der Haushaltsrechnung 2017 eine Zuführungsrate i.H.v.
€ 23.074.487,76 und damit eine Verbesserung
von € 14.319.487,76.
Die Darlehensneuaufnahmen waren i.H.v.
€ 9.230.000,-- veranschlagt. Aufgrund der
deutlichen Ergebnisverbesserung 2017 konnte
auf eine Neuaufnahme von Krediten vollumfänglich verzichtet werden. Auch ist kein
Haushaltseinnahmerest gebildet worden

2.9100-999 Sonstige allgemeine
Finanzwirtschaft
Finanzmittel des
Vermögenshaushalts

Unter der Finanzposition „Zuführung an
Rücklagen“ war im Planwerk 2017 ein Betrag
i.H.v. € 500.000,-- veranschlagt. Hierbei
handelte es sich um die erwartete (zweckgebundene) Zuführung von deckungsgleichen
Grundstückserlösen das Flughafenareal Ost
betreffend. In gleicher Höhe waren im
Unterabschnitt „Allgemeines Grundvermögen“
(2.8800-001) Verkaufserlöse veranschlagt. Im

58

Jahr 2017 wurden tatsächliche Grundstückserlöse in Höhe von € 1.372.274,06 verbucht. In
dieser Höhe erfolgte auch eine zweckgebundene Zuführung an die allgemeine
Rücklage.
Für Tilgungsaufwendungen waren Mittel in
Höhe von € 2.250.000,-- in den Haushalt 2017
eingestellt. Nach der Haushaltsrechnung 2017
beliefen sich die tatsächlichen (ordentlichen)
Tilgungsleistungen auf einen Betrag von
€ 1.930.899,14 (= Minderausgaben gegenüber
der Veranschlagung: € 319.100,86). Diese
gehen in erster Linie auf den vollumfänglichen
Verzicht von Kreditneuaufnahmen im Jahr 2017
zurück.

Zum Unterabschnitt 2.5850-998 „Landesgartenschau 2018 –Zuschüsse/Zuführung
an die LGS Lahr 2018 GmbH“ ist anzumerken, dass erstmals im Berichtsjahr 2017
Haushaltsausgabereste für Maßnahmen gemäß dem Rahmen- und Kostenplan der
Landesgartenschau 2018, dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 und für den
Durchführungshaushalt der Gesellschaft in Gesamthöhe von € 3.670.000,-- gebildet
worden sind.
In den Vorjahren ist auf die mögliche Bildung von Haushaltsausgaberesten für die
Maßnahmen der LGS in Form von Zuschüssen/Zuführungen an die LGS-GmbH
verzichtet und sind dafür im Rahmen des jeweiligen städtischen Planaufstellungsverfahrens auf Basis der jahresbezogenen Mittelabflussplanung der Gesellschaft
entsprechende Neuveranschlagungen im Planwerk des Folgejahres vorgenommen
worden.
Entgegen dieser bisherigen Vorgehensweise ist die oben bezifferte Haushaltsrestebildung für 2017 vorgenommen worden (Gemeinderatsbeschluss vom 16.04.2018).
Dies ist von der LGS-GmbH im Zuge der Anmeldung der Mittelbedarfe für das Jahr
2018 und dementsprechend auch bei den Mittelbereitstellungen im Haushaltsplan
2018 der Stadt bereits berücksichtigt worden.

59

Seit dem Haushaltsjahr 2015 ist die Mittelverantwortung für die der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH übertragenen Aufgaben auch auf diese übergegangen. Der
Haushaltsplan 2017 hatte im Vermögenshaushalt im Unterabschnitt „2.5850“
(Landesgartenschau

2018)

unter

der

Vorhabenskennziffer

„-998“

Gesamt-

zuführungen an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH in Höhe von € 24,14 Mio.
vorgesehen.

3.3. Wesentliche Investitionen im Rechnungsjahr 2017
(Ist-Ausgaben ab € 100.000,--)
UA
1300
2210

4604
4648
4649

5620

5801
5850

Bezeichnung
Feuerschutz
- Beschaffung von Fahrzeugen
Otto-Hahn-Realschule
- Erweiterung zur Ganztagesschule
- Umgestaltung/Verbesserung d. Außenanlage

Ist-Beträge ( € )
170.948,78
1.182.227,12
306.637,52

Jugendbegegnungsstätte Schlachthof
- Bauliche Verbesserungen

275.144,17

Förderung von Kindergärten u. Kindertagheimen
- Zuschüsse für Baumaßnahmen u. Erstanschaff.

329.663,43

Kindertagesstätten/Kindergärten/Kinderhorte
- Umbau Kita Lotzbeckstr.
- Baul. Verbesserung Außenanlage Kita Lotzbeckstr.
- Erwerb bewegl. Sachen d. Anlageverm. Kita Sulz

356.683,04
205.803,38
142.494,72

Sportplätze und -anlagen
- Bau Sanitär-/Umkleidetrakt Schulsportplatz Mauerfeld
- Umbau Tennen- in Allwetterrasenplatz mit Einbau
einer Beregnungsanlage Sportplatz Reichenbach

101.289,37

Stadtpark
- Erneuerung Tiergehege und Futterküche

434.901,07

Landesgartenschau 2018
- Ausbau Mauerweg
- Parkierung Mauerweg
- Ausbau/Parkierung Breisgaustraße
- Zuführungen an die LGS Lahr 2018 GmbH:
a) Maßn. gem. Rahmen- u. Kostenplan

120.874,76

309.025,30
186.170,03
116.733,99
10.213.418,11

60

UA

6150

6300

7679
7915
8800

Bezeichnung

Ist-Beträge ( € )

b) Maßn. gem. Zukunftsinvestitionsprogramm
c) gem. Erfolgsplan
d) Übertragung v. Anlagen im Bau an LGS-GmbH

10.383.784,15
1.616.816,61
1.726.496,47

Stadtsanierungsmaßnahmen
Nördliche Altstadt:
- Stadtgeschichtliches Museum
- Ausbau Dinglinger-Tor-Straße
- Ausbau Kreuzstraße
- Zuweisungen u. Zuschüsse an übrige Bereiche

1.546.755,24
103.194,92
1.005.057,49
170.735,58

Kanadaring:
- Straßenbau
- Zuweisungen u. Zuschüsse an übrige Bereiche

532.948,58
1.022.224,00

Gemeindestraßen
- Erschließungs-/Vorfinanzierungskosten
Baugebiet Hosenmatten II (2. BA)
- Umbau Bahnhofsvorplatz
- Kreisverkehr Dr. Georg-Schaeffler-Str./Einsteinallee

500.000,00
750.956,03
208.144,33

Stadthalle
- Bauliche Verbesserungen

247.461,17

Sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr
- Investitionszuschuss Modernisierung Bahnhof

625.000,00

Allgemeines Grundvermögen
- Erwerb von Grundstücken

553.788,04

Summe der aufgeführten (Ist-)Ausgaben:

4.

35.445.377,40

Schulden

Der Schuldenstand (Kernhaushalt)

betrug am 01.01.2017:

€ 25.595.606,44

am 31.12.2017:

€ 23.511.446,05

Abnahme:

€ 2.084.160,39

Im Haushaltsplan 2017 waren die Darlehensaufnahmen mit einem Betrag in Höhe
von € 9.230.000,-- veranschlagt. Die in der Haushaltssatzung des Vorjahres (2016)
festgesetzte Kreditermächtigung belief sich auf € 1.600.000,--.

61

Im Jahr 2016 erfolgte eine Kreditneuaufnahme in Höhe von € 1.600.000,--, die in
voller Höhe auf die per Haushaltseinnahmerest übertragene Kreditermächtigung aus
dem Jahr 2015 angerechnet wurde.
Die Kreditermächtigung des Jahres 2016 (€1.600.000,--) stand somit noch in voller
Höhe zur Verfügung.
In den vergangenen Jahren (bis 2015) ist stets ein Haushaltseinnahmerest über die
jeweils im Haushaltsplan veranschlagte aber nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung gebildet worden. Aufgrund der anhaltend guten Kassenliquidität und
der deutlichen Ergebnisverbesserung 2016 hatte die Verwaltung im Zuge der
Ratsbefassung über die Bildung von Haushaltsresten 2016 entgegen der bis dato
praktizierten Verfahrensweise vorgeschlagen, auf eine Übertragung der noch in
Höhe von € 1.600.000,-- zur Verfügung stehenden Kreditermächtigung 2016 in das
Jahr 2017 zu verzichten.
Der Gemeinderat ist diesem Vorschlag in seiner Sitzung am 27.03.2017 bzw. im
Rahmen der Beschlussfassung über die Bildung von Haushaltsresten 2016 auch
gefolgt.
Somit

hat

sich

die

Gesamtkreditermächtigung

2017

–entsprechend

der

Veranschlagung im Haushaltsplan 2017- auf € 9.230.000,-- belaufen.
Im Jahr 2017 ist keine Kreditneuaufnahme erfolgt, so dass die Kreditermächtigung
des Jahres 2017 noch in voller Höhe (€ 9.230.000,--) zur Verfügung stand.
Analog der Verfahrensweise des Jahres 2016 hat die Verwaltung auf Basis der
weiterhin guten Kassenliquidität und der deutlichen Ergebnisverbesserung 2017
vorgeschlagen, auf eine Übertragung der noch in (voller) Höhe von € 9.230.000,-- zur
Verfügung stehenden Kreditermächtigung des Jahres 2017 in das Jahr 2018 zu
verzichten (= keinen entsprechenden Haushaltseinnahmerest für 2017 zu bilden).

62

Diesem Vorschlag ist der Gemeinderat in seiner Sitzung am 16.04.2018 im Zuge der
Beschlussfassung

über

die

Bildung

von

Haushaltsresten

2017

auch

mit

einstimmigem Votum gefolgt.
Die ordentlichen Kredittilgungen beliefen sich im Jahr 2017 auf € 1.930.899,14. Eine
Darlehensumschuldung mit einer evtl. Sondertilgung ist im Berichtsjahr nicht
angestanden.
Der Stand der Kämmereischulden zum 31.12.2017 ist im Vergleich zum Stand vom
01.01.2017 mit einer betragsmäßigen Abnahme (= Entschuldung) in Höhe von
€ 2.084.160,39 ausgewiesen.
Hierbei berücksichtigt ist das CHF-Darlehen der Stadt mit Wechselkurs zum
31.12.2017. Erstmals erfolgte diese Verfahrensweise (CHF-Darlehensstand jeweils
mit Wechselkurs zum 31.12. p.a.) für das Rechnungsjahr 2014.
In den Jahren davor ist das CHF-Darlehen durchgängig mit dem Wechselkurs zum
Zeitpunkt der Darlehensaufnahme und damit bis Ende 2013 mit unveränderter
Umrechnungshöhe geführt worden.
Im Zuge der Währungsumrechnung für das CHF-Darlehen mit Kurs zum 31.12.2017
hat sich der Wechselkursverlust im Vergleich zum Vorjahresstand um € 153.261,25
reduziert.
Ohne diese Wechselkursveränderung hätte sich der Stand der Kämmereischulden
zum 31.12.2017 im Vergleich zum Vorjahr in Höhe der ordentlichen Tilgungen und
damit um € 1.930.899,14 vermindert.
Neben den sogenannten Kämmereischulden (Kernhaushalt) bestanden folgende
weitere Schulden:

63

Tabelle 21: Darstellung der Schuldenstände
Bezeichnung

31.12.2017
Euro

31.12.2016
Euro

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

15.838.701,95

14.483.218,21

Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)

1.609.668,37

1.787.044,65

999.705,00

275.000,00

12.416.528,55

12.782.282,87

0,00

0,00

9.048.603,07

9.527.474,93

0,00

0,00

Summe

39.913.206,94

38.855.020,66

Kämmereischulden (Kernhaushalt)

23.511.446,05

25.595.606,44

Schulden insgesamt

63.424.652,99

64.450.627,10

45.993

45.568

1.379

1.414

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung u. Verkehr
Abwasserverband Raumschaft Lahr *
(Beteiligungsverhältnis der Stadt Lahr am Abwasserverband, Stand
01.01.2017: 79,74 %)

Zweckverband Industrie und Gewerbepark
Raum Lahr -Flughafenareal West(die Stadt Lahr ist am Zweckverband mit 45 % beteiligt)

Flughafenareal Ost
Erwerb des Gebietes westlich des Flughafenareals

Einwohnerzahl jeweils am 30.06.
(Basis Zensus 2011)
Schulden pro Einwohner

* Schuldenstand Abwasserverband Raumschaft Lahr, Anteil Stadt Lahr:
Stand zum 31.12.2017 unter Berücksichtigung der Fortschreibung
des städtischen Beteiligungsverhältnisses Stand 2017

Anmerkungen zur Tabelle 21:
Die aufgeführten Schulden für den Abwasserverband Raumschaft Lahr sind auf das
Beteiligungsverhältnis umgerechnet. Der Schuldendienst (Zins und Tilgung) beim
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung und beim Abwasserverband Raumschaft Lahr
wird aus dem kostendeckenden Gebührenhaushalt geleistet.

64

Das unter der Position „Kämmereischulden (Kernhaushalt)“ u.a. enthaltene CHFDarlehen der Stadt mit Schuldenstand zum 31.12.2017 ist mit dem Wechselkurs zum
31.12.2017 ausgewiesen. Erstmals erfolgte diese Verfahrensweise für das
Rechnungsjahr 2014. In den Jahren davor ist das CHF-Darlehen durchgängig mit
dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme und damit bis Ende 2013
mit unveränderter Umrechnungshöhe geführt worden.

5.

Vermögensrechnung

Die Darstellung des Vermögensbestandes im Rechnungsjahr 2017 ist als
Vollvermögensrechnung ausgewiesen und dem Rechenschaftsbericht als Anlage
beigefügt. Die ausgewiesenen Bestandszahlen der früheren Vermögensrechnungen
sind entsprechend fortgeschrieben worden.
Tabelle 22: Vermögensrechnung

Stand 01.01.2017

Stand 31.12.2017

€

€

Aktiva
Anlagevermögen

226.785.737,16

231.158.298,56

Abgrenzung zum Anlagevermögen

12.153.100,00

20.246.500,00

Geldanlagen

15.200.000,00

1.000.000,00

Forderungen aus lfd. Rechnung

29.307.376,38

43.139.115,10

283.446.213,54

295.543.913,66

Objektbezogenes Deckungskapital

33.577.607,39

40.457.067,93

Kredite

25.595.606,44

23.511.446,05

8.327.474,93

9.048.603,07

166.983.548,40

172.122.681,51

4.454.600,00

6.265.000,00

Allgem. Rücklagen

24.872.546,99

18.762.192,89

Verpflichtungen aus lfd. Rechnung

19.634.829,39

25.376.922,21

283.446.213,54

295.543.913,66

Summe

Aktiva

Passiva

Kreditähnliche Rechtsgeschäfte
Sonstiges Deckungskapital
Abgrenzung zum Deckungskapital

Summe

P a ssi v a

Bei dieser Bilanzdarstellung beträgt die Fremdfinanzierung im Berichtsjahr 2017
rd. 11,02 % (2016 = rd. 11,97 %).

65

6.

Allgemeine Rücklage

Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes musste der allgemeinen Rücklage im
Rechnungsjahr 2017 ein Betrag in Höhe von € 7.482.628,16 entnommen werden
(Ergebnis).
Im

Haushaltsplan

2017

war

zum

ergebnisbezogenen

Ausgleich

des

Vermögenshaushaltes eine Rücklagenentnahme in Höhe von € 7.500.000,-veranschlagt, so dass der (einsetzbare) Rücklagenbestand im Vergleich hierzu
(geringfügig) um € 17.371,84 geschont werden konnte bzw. sich verbesserte.
Daneben ist der allgemeinen Rücklage ein zweckgebundener Betrag in Höhe von
€ 1.372.274,06 (= das Ostareal betreffende Grundstückserlöse 2017) für den
teilweisen

Ausgleich

eines

Finanzierungsdefizits

für

das

Ostareal

Flughafengeländes zugeführt worden.

Für das Rechnungsjahr 2017 berechnet sich die Mindestrücklage wie folgt:
Ausgaben Verw. Haush.

2014

€ 106.148.896,69

2015

€ 111.535.663,77

2016

€ 118.730.431,40

Summe

€ 336.414.991,86

: 3

€ 112.138.330,62

x 2 v.H. =

€

2.242.766,61

Der Rücklagenbestand entwickelte sich im Berichtsjahr 2017 wie folgt:
Stand am 31.12.2016

€ 24.872.546,99

Zuführung 2017 (Flughafenareal Ost)

€

1.372.274,06

Entnahme 2017 (Ergebnis)

€

7.482.628,16

Stand am 31.12.2017

€ 18.762.192,89

=

des

66

Nachrichtlich:
a) Vom Rücklagenbestand ist ein Teilbetrag von € 406.775,13 für spätere
Sondertilgungen („Schweizer Darlehen“) zweckgebunden (Zuführungen der
Jahre 1995, 1997 und 1999 von jeweils DM 200.000,-- und im Jahr 2003 in
Höhe von € 100.000,--). Der Betrag wird als besonderer Bestandteil der
allgemeinen Rücklage geführt und ist bei der Feststellung der Einhaltung der
gesetzlichen Bestimmungen zur Mindestrücklage entsprechend anzurechnen.
b) Ein Betrag von € 15.338,76 (= DM 30.000,--) der Zuführung 1996 wird als
Glasschadenrisikoreserve betrachtet. Nach Kündigung der Versicherungsverträge ist er bestimmt zur Abdeckung von Großschäden. Auch dieser Betrag
ist bei der Feststellung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur
Mindestrücklage anzurechnen.
c) Ein Teilbetrag des Rücklagenbestandes in Höhe von € 7.620.243,19
(finanziert aus Grundstückserlösen der Jahre 2004 bis 2017, wobei sich im
Jahr 2010 keine Grundstückserlöse ergaben) ist zum teilweisen Ausgleich
eines Finanzierungsdefizits für das Ostareal des Flughafengeländes
zweckgebunden.

Ausgehend vom Rücklagenbestand zum 31.12.2017 in Höhe von € 18.762.192,89
verbleibt unter Berücksichtigung der Mindestrücklage in Höhe von € 2.242.766,61
und der gebundenen Rücklagenmittel in Höhe von zusammen € 8.042.357,08 ein
einsetzbarer Rücklagenbestand in Höhe von € 8.477.069,20.
Im Haushaltsplan 2018 bzw. in der bis zum Jahr 2021 reichenden Finanzplanung ist
keine Rücklagenentnahme (Ergebnis) zur (Teil-) Finanzierung der Ausgaben des
Vermögenshaushaltes veranschlagt bzw. ausgewiesen.

7.

Kassenbestand

Die Kassenliquidität war auch im Rechnungsjahr 2017 bei der Stadtkasse jederzeit
gewährleistet. Der Gesamtkassenbestand belief sich zum 31.12.2017 auf einen
Betrag in Höhe von € 25.777.110,94.
Die Kasseneinnahmerückstände des Verwaltungshaushaltes zum Jahresende 2017
waren mit € 2.708.973,56 höher als im Vorjahr (€ 2.023.416,42).

Gruppierungsübersicht
für den
Verwaltungs- und Vermögenshaushalt

Rechnungsjahr 2017
(vom 01.01.2017 bis 31.12.2017)

Mandant 895 Lahr
Summe Einnahmen Verwaltungshaushalt
Einwohner: 45.568 Stand 2016
Gruppierung
Nummer
Bezeichnung
0

Steuern, allgemeine Zuweisungen

00

Realsteuern

RECHNUNGSGRUPPIERUNGSÜBERSICHT

SOLL

HJ.2017 / 01 - 16
Stand 24.05.2018
Finanzkreis: 1000 Stadt Lahr

EUR/Einw.

%

Ansatz

Beträge in EUR

Planvergleich +/-

000

Grundsteuer A

85.020,50

1,87

0,06

84.000

1.020,50

001

Grundsteuer B

7.630.053,76

167,44

5,81

7.400.000

230.053,76

003

Gewerbesteuer

31.763.361,20

697,05

24,20

23.750.000

8.013.361,20

18.127.402,94

397,81

13,81

16.740.000

1.387.402,94

01

Gemeindeanteil an Gemeinschaftssteuern

010

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

012

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

3.582.126,76

78,61

2,73

3.580.000

2.126,76

Andere Steuern und steuerähnliche
Einnahmen
Schlüsselzuweisungen

2.014.821,84

44,22

1,54

1.660.000

354.821,84

31.043.325,60

681,25

23,65

28.995.000

2.048.325,60

419.045,90

9,20

0,32

415.000

4.045,90

1.348.532,00

29,59

1,03

1.345.000

3.532,00

02-03
04
041
06
061
09
091

Schlüsselzuweisungen vom Land
Sonstige allgemeine Zuweisungen
Sonstige allgemeine Zuweisungen vom
Land
Ausgleichsleistungen
Ausgleichsleistungen nach dem

Familienleistungsausgleich
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Summe Hauptgruppe 0

96.013.690,50

2.107,04

73,15

83.969.000

12.044.690,50

1

Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

10-12

Gebühren und ähnliche Entgelte

6.453.217,32

141,62

4,92

6.346.550

106.667,32

13-15

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten

3.777.748,44

82,90

2,88

3.217.950

559.798,44

16

Erstattungen f. Ausgaben des
Verwaltungshaushalts
Erstattungen f. Ausgaben des VWH v.
Bund
Erstattungen f. Ausgaben des VWH v.
Land
Erstattungen f. Ausgaben des VWH v.
Gden. u. Gde-V.
Erstattungen f. Ausgaben des VWH v.
Zweckverb. u. dgl.
Erstattungen f. Ausgaben des VWH v.
sonst. öff. Bereich

43.617,80

0,96

0,03

204.000

160.382,20-

137.147,98

3,01

0,10

101.500

35.647,98

273.445,45

6,00

0,21

209.500

63.945,45

86.962,50

1,91

0,07

93.400

157.643,65

3,46

0,12

5.000

160
161
162
163
164

6.437,50152.643,65

Mandant 895 Lahr
Summe Einnahmen Verwaltungshaushalt
Einwohner: 45.568 Stand 2016
Gruppierung
Nummer
Bezeichnung
165

RECHNUNGSGRUPPIERUNGSÜBERSICHT

SOLL

HJ.2017 / 01 - 16
Stand 24.05.2018
Finanzkreis: 1000 Stadt Lahr

EUR/Einw.

%

Ansatz

Beträge in EUR

Planvergleich +/-

Erstattungen f. Ausgaben des VWH v.
komm. Sonderrechnungen
Erstattungen Hospital u. Armenfonds

795.550,00

17,46

0,61

808.850

13.300,00-

121.511,45

2,67

0,09

154.850

33.338,55-

19.436,30

0,43

0,01

17.600

1.836,30

2.883.535,91

63,28

2,20

2.725.550

157.985,91

170

Erstattungen f. Ausgaben d. VWH vom
übrigen Bereich
Innere Verrechnungen innerhalb des
Verwaltungshaushalts
Zuweisungen und Zuschüsse für lfd.
Zwecke
Zuweisungen vom Bund

342.238,38

7,51

0,26

349.800

171

Zuweisungen vom Land

10.591.271,68

232,43

8,07

9.399.700

1.191.571,68

172

Zuweisungen von Gemeinden u. Gde.-Verb.

519.214,38

11,39

0,40

512.300

6.914,38

177

Zuschüsse vom übrigen Bereich

257.153,00

5,64

0,20

143.100

114.053,00

178

Zuschüsse vom übrigen Bereich

3.500,00

0,08

1.000

2.500,00

167
168
169
17

7.561,62-

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Summe Hauptgruppe 1

2

Sonstige Finanzeinnahmen

20

Zinseinnahmen

205-208

26.463.194,24

580,74

20,16

24.290.650

2.172.544,24

881.473,32

19,34

0,67

1.660.550

779.076,68-

3.167.210,02

69,51

2,41

2.421.200

746.010,02

26

von unternehmerischen und übrigen
Bereichen
Gewinnanteile v. wirtschaftl.
Unternehmen u. aus Beteiligungen,
Weitere Finanzeinnahmen

2.612.795,99

57,34

1,99

2.560.150

52.645,99

27

Kalkulatorische Einnahmen

2.117.308,44

46,46

1,61

2.148.450

31.141,56-

21-22

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Summe Hauptgruppe 2

8.778.787,77

192,65

6,69

8.790.350

11.562,23-

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Summe Einnahmen Verwaltungshaushalt

131.255.672,51

2.880,44

100,00

117.050.000

14.205.672,51

Mandant 895 Lahr
Summe Einnahmen Vermögenshaushalt
Einwohner: 45.568 Stand 2016

RECHNUNGSGRUPPIERUNGSÜBERSICHT

Gruppierung
Nummer
Bezeichnung
3

Einnahmen des Vermögenshaushalts

30

Zuführungen vom Verwaltungshaushalt

300

HJ.2017 / 01 - 16
Stand 24.05.2018
Finanzkreis: 1000 Stadt Lahr

(Hauptgruppe 3)

EUR/Einw.

%

Ansatz

Planvergleich +/-

23.074.487,76

506,37

49,15

8.755.000

7.482.628,16

164,21

15,94

7.500.000

17.371,84-

1.267,66

0,03

6.784.300

6.783.032,34-

6.581.612,04

144,43

14,02

900.000

5.681.612,04

196.621,40

4,31

0,42

193.000

3.621,40

360

Zuweisungen u. Zuschüsse für
Investitionen u.
vom Bund

1.600.188,80

35,12

3,41

1.600.000

188,80

361

vom Land

6.827.793,61

149,84

14,54

6.463.700

364.093,61

363

von Zweckverbänden und dgl.

914.000,00

20,06

1,95

914.000

0,00

365-368

von kommunalen und sonstigen Sonderrechnungen u. v. übrigen Bereichen
Einnahmen aus Krediten u. inneren
Darlehen einschl. Umschuldung
von privaten Unternehmen

267.330,15

5,87

0,57

260.000

7.330,15

0,00

0,00

9.230.000

9.230.000,00-

31
310
32
325-328
34
35
36

37
377

Allgemeine Zuführung vom
Verwaltungshaushalt
Entnahme aus Rücklagen

SOLL

Beträge in EUR

Entnahme aus allg. Rücklage

14.319.487,76

Rückflüsse von Darlehen
von kommunalen und sonstigen Sonderrechnungen u. v. übrigen Bereichen
Veräußerung von Sachen des
Anlagevermögens
Beiträge und ähnliche Entgelte

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Summe Einnahmen Vermögenshaushalt (Hauptgruppe 3)

46.945.929,58

1.030,24

100,00

42.600.000

4.345.929,58

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Summe Einnahmen Gesamthaushalt

178.201.602,09

3.910,67

159.650.000

18.551.602,09

Mandant 895 Lahr
Summe Ausgaben Verwaltungshaushalt
Einwohner: 45.568 Stand 2016
Gruppierung
Nummer
Bezeichnung
4

Personalausgaben

40
41

Aufwendungen für ehrenamtliche
Tätigkeit
Besoldung, Vergütungen, Löhne

42-43
44

RECHNUNGSGRUPPIERUNGSÜBERSICHT

SOLL

HJ.2017 / 01 - 16
Stand 24.05.2018
Finanzkreis: 1000 Stadt Lahr

EUR/Einw.

%

Ansatz

Beträge in EUR

Planvergleich +/-

344.256,80

7,55

0,26

365.700

21.443,20-

21.847.114,76

479,44

16,64

22.927.600

1.080.485,24-

Versorgung

3.571.631,73

78,38

2,72

3.658.400

86.768,27-

3.808.883,08

83,59

2,90

3.986.900

178.016,92-

45

Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
Beihilfen und Unterstützungen

557.107,06

12,23

0,42

562.800

5.692,94-

46

Personalnebenausgaben

56.649,57

1,24

0,04

51.400

5.249,57

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Summe Hauptgruppe 4

5/6

Sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand

50-51

Unterhaltung d. Grundstücke u.
baulichen Anlagen u. des sonst. unbew.
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige
Mieten und Pachten

52
53
54
55

Bewirtschaftung der Grundstücke,
baulichen Anlagen usw.
Haltung von Fahrzeugen

56

Besondere Aufwendungen für Beschäftigte

57-63

Weitere Verwaltungs- und
Betriebsausgaben
Steuern, Geschäftsausgaben u. a.

64-66
67
672
673
675-678
679
68

30.185.643,00

662,43

23,00

31.552.800

1.367.157,00-

4.049.414,02

88,87

3,09

4.235.150

185.735,98-

856.278,28

18,79

0,65

685.090

1.382.549,36

30,34

1,05

1.585.400

202.850,64-

3.280.343,88

71,99

2,50

3.633.700

353.356,12-

178.212,13

3,91

0,14

163.350

14.862,13

269.750,23

5,92

0,21

189.950

79.800,23

7.001.410,15

153,65

5,33

6.891.000

110.410,15

2.663.131,25

58,44

2,03

2.664.010

878,75-

171.188,28

Erstattungen von Verwaltungs- u.
Betriebsaufwand
Erstattungen von Verw.- u.
Betriebsaufwand Gden./Gde.verb.
Erstattungen von Verw.- u.
Betriebsaufwand an Zweckverbände
an kommunale und sonstige Sonderrechnungen u.a. übrige Bereiche
Innere Verrechnungen

13.494,90

0,30

0,01

37.500

24.005,10-

1.150.276,19

25,24

0,88

1.200.000

49.723,81-

6.563.757,49

144,04

5,00

6.439.750

124.007,49

2.883.535,91

63,28

2,20

2.725.550

157.985,91

Kalkulatorische Kosten

2.117.308,44

46,46

1,61

2.148.450

31.141,56-

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Summe Hauptgruppe 5/6

32.409.462,23

711,23

24,69

32.598.900

189.437,77-

Mandant 895 Lahr
Summe Ausgaben Verwaltungshaushalt
Einwohner: 45.568 Stand 2016
Gruppierung
Nummer
Bezeichnung
7
70
71
712
715-717
718
73-79

Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für
Investitionen)
Zuschüsse für lfd. Zwecke an soziale
oder ähnliche Einrichtungen
Zuweisungen u. sonstige Zuschüsse für
lfd. Zwecke
Zuweisungen u. Zuschüsse an Gden. und
Gde.verb.
an kommunale u. sonstige öffentl.
Sonderrech. u.a. priv. Unternehmen
Zuweisungen u. Zuschüsse an übrigen
Bereich
Sozialleistungen

RECHNUNGSGRUPPIERUNGSÜBERSICHT

HJ.2017 / 01 - 16
Stand 24.05.2018
Finanzkreis: 1000 Stadt Lahr

SOLL

EUR/Einw.

%

7,05

Ansatz

Beträge in EUR

Planvergleich +/-

9.254.471,27

203,09

9.380.950

126.478,73-

38,35

0,00

50

11,65-

350.159,36

7,68

0,27

299.850

50.309,36

26.287,25

0,58

0,02

5.450

20.837,25

7.393,00

0,16

0,01

3.000

4.393,00

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Summe Hauptgruppe 7

8

Sonstige Finanzausgaben

80

Zinsausgaben

805

Zinsen für äussere Kassenkredite

807

Zinsen für Kreditmarkt ohne Umschuldung

808

Zinsen für Kredite von übrigen
Bereichen
Steuerbeteiligungen

81
810
83

Gewerbesteuerumlage

9.638.349,23

211,52

7,34

9.689.300

50.950,77-

11.468,00

0,25

0,01

80.000

68.532,00-

8.017,79

0,18

0,01

0

8.017,79

819.023,02

17,97

0,62

1.004.000

184.976,98-

5.436.608,38

119,31

4,14

4.170.000

1.266.608,38

Allgemeine Umlagen

831

Allgemeine Umlagen an Land

13.139.670,10

288,35

10,01

13.140.000

329,90-

832

16.350.268,00

358,81

12,46

16.350.000

268,00

84

Allgemeine Umlagen an Gden. u.
Gde.verb.
Weitere Finanzausgaben

182.675,00

4,01

0,14

180.000

2.675,00

85

Deckungsreserve

0,00

0,00

100.000

100.000,00-

86

Zuführung zum Vermögenshaushalt
23.074.487,76

506,37

0,00

0,00

860
88

Allgem. Zuführung zum Vermögenshaushalt
Globale Minderausgabe

17,58

8.755.000
570.000-

14.319.487,76
570.000,00

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Summe Hauptgruppe 8

59.022.218,05

1.295,26

44,97

43.209.000

15.813.218,05

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Summe Ausgaben Verwaltungshaushalt

131.255.672,51

2.880,44

100,00

117.050.000

14.205.672,51

Mandant 895 Lahr
Summe Ausgaben Vermögenshaushalt
Einwohner: 45.568 Stand 2016

RECHNUNGSGRUPPIERUNGSÜBERSICHT
(Hauptgruppe 9)

Gruppierung
Nummer
Bezeichnung
9

Ausgaben des Vermögenshaushalts

91

Zuführungen an Rücklagen

910
93
930
932-933
935-936
94-96
97
977
98

Zuführung an allgemeine Rücklage

SOLL

HJ.2017 / 01 - 16
Stand 24.05.2018
Finanzkreis: 1000 Stadt Lahr

EUR/Einw.

%

Ansatz

Beträge in EUR

Planvergleich +/-

1.372.274,06

30,11

2,92

500.000

872.274,06

45.951,68

1,01

0,10

200

45.751,68

608.290,11

13,35

1,30

380.000

228.290,11

1.013.083,24

22,23

2,16

597.400

415.683,24

10.602.426,00

232,67

22,58

9.093.900

1.508.526,00

1.930.899,14

42,37

4,11

2.250.000

772.000,00

16,94

1,64

626.000

146.000,00

30.574.005,35

670,95

65,13

29.132.500

1.441.505,35

27.000,00

0,59

0,06

20.000

7.000,00

Vermögenserwerb
Erwerb von Beteiligungen,
Kapitaleinlagen
Erwerb und Leasing von Grundstücken
Erwerb und Leasing von beweglichen
Sachen des Anlagevermögens
Baumaßnahmen
Tilgung von Krediten, Rückzahlung von
inneren Darlehen
von privaten Unternehmen

980

Zuweisungen und Zuschüsse für
Investitionen
an Bund

987

an private Unternehmen

988

an übrige Bereiche

319.100,86-

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Summe Ausgaben Vermögenshaushalt (Hauptgruppe 9)

46.945.929,58

1.030,24

100,00

42.600.000

4.345.929,58

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Summe Ausgabe Gesamthaushalt

178.201.602,09

3.910,67

159.650.000

18.551.602,09

Vermögensrechnung
für das
Rechnungsjahr 2017
(vom 01.01.2017 bis 31.12.2017)

Stadt Lahr
Lahr

Vermögensrechnung

Zeit 07:19:52
Datum 24.05.2018
/DZBW/VMR_VERMRECH/FLAH2100 Seite
1
Beträge in EUR

Buchungskreis 1000
Buch Texte
krs.

1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000

1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000

1000

1000

Aktiva
Deckungskreis Aktiva 1
0 Anlagevermögen
00000000 Unbebaute Grundstücke incl. grundstücksgl. R
00000090 WB unbebaute Grundstücke
** Summe Unbebaute Grundstücke
00100000 Grund und Boden (bebaut) incl. grdstgl. Rech
00100090 WB Grund und Boden (bebaut) incl. grdstgl. R
00100100 Grund u. Boden (bebaut)ausserhalb AV Flugpla
00101000 Grund und Boden (m. Wohnbau) incl. grdstgl.
00101090 WB Grund und Bod.(m.Wohnbau) incl. grdstgl.
* Summe Grund und Boden
00110000 Gebäude und andere Bauten
00110090 WB Gebäude und andere Bauten
00111000 Wohngebäude
00111090 WB Wohngebäude
00112000 Bauten auf fremden Grundstücken
00112090 WB Bauten auf fremden Grundstücken
* Summe Gebäude und andere Bauten
00120000 Straßen, Wege, Plätze (mit Ausstattung)
00120090 WB Straßen, Wege, Plätze (mit Ausstattung)
* Summe Straßen, Wege, Plätze
00130000 Grünflächen
00130090 WB Grünflächen
* Summe Grünflächen
** Summe Bebaute Grundstücke
00200000 Betriebsvorrichtungen
00200090 WB Betriebsvorrichtungen
** Summe Betriebsvorrichtungen
00500000 Betriebs- und Geschäftsausstattung
00500090 WB Betriebs- und Geschäftsausstattung
** Summe Betriebs- und Geschäftsausstattung
00600000 Fahrzeuge
00600090 WB Fahrzeuge
** Summe Fahrzeuge
00700000 Kunstwerke, Bilder, Denkmäler
00700090 WB Kunstwerke, Bilder, Denkmäler
** Summe Kunstwerke, Bilder, Denkmäler
00800000 Anlagen im Bau, geleistete Anzahlungen
00800090 WB Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen
** Summe Anlagen im Bau, geleistete Anzahlung
*** Summe Sachanlagen
01000000 Eigen- und Beteiligungsgesellschaften
* Summe Eigen- und Beteiligungsgesellschaften
** Summe Beteiligungen
01900000 Sonstige Finanzanlagen
** Summe Sonstige Finanzanlagen
*** Summe Finanzanlagen
**** Summe Anlagevermögen

1 Abgrenzung zum Anlagevermögen
1000 88100000 Haushaltsausgabereste (VmH)
**** Summe Abgrenzung zum Anlagevermögen
***** Summe Deckungskreis Aktiva 1

Anfangsbestand
(01.01.2017)

Zugang

Abgang

Endbestand
(31.12.2017)

28.515.061,82
538,5228.514.523,30
43.777.268,97
6.515,227.224.963,88
160.184,02
1,0251.155.900,63
136.917.524,03
83.653.329,352.098.347,96
1.681.760,965.180,79
323,7953.685.638,68
78.380.075,57
53.281.224,9625.098.850,61
9.614.521,63
7.035.052,822.579.468,81
132.519.858,73
8.133.729,60
5.049.282,603.084.447,00
9.807.581,05
8.096.001,881.711.579,17
2.924.018,02
1.635.147,021.288.871,00
194.000,44
2.149,58191.850,86
14.304.552,36
0,6814.304.551,68
181.615.681,74
10.592.153,89
10.592.153,89
10.592.153,89
34.577.901,53
34.577.901,53
45.170.055,42
226.785.737,16

1.738.941,52
4,79
1.738.946,31
535.892,03
9,30
721.128,14
0,00
0,00
1.257.029,47
5.242.010,77
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
5.242.010,77
1.076.187,65
0,00
1.076.187,65
219.871,22
0,00
219.871,22
7.795.099,11
1.036.224,92
0,00
1.036.224,92
575.453,19
45.890,69
621.343,88
2.290,00
2.335,00
4.625,00
7.500,00
0,00
7.500,00
11.091.986,37
0,00
11.091.986,37
22.295.725,59
45.951,68
45.951,68
45.951,68
68.899,92
68.899,92
114.851,60
22.410.577,19

2.195.196,47
7,09
2.195.203,56
333.161,43
2,30
0,00
0,00
0,00
333.163,73
1.923,10
2.437.706,67
0,00
15.862,00
0,00
259,00
2.455.750,77
0,00
1.139.266,65
1.139.266,65
418,88
169.396,41
169.815,29
4.097.996,44
10.000,00
413.482,92
423.482,92
78.402,30
461.181,58
539.583,88
3.700,00
182.696,00
186.396,00
0,00
200,00
200,00
10.524.985,41
0,00
10.524.985,41
17.967.848,21
0,00
0,00
0,00
70.167,58
70.167,58
70.167,58
18.038.015,79

28.058.806,87
540,8228.058.266,05
43.979.999,57
6.508,227.946.092,02
160.184,02
1,0252.079.766,37
142.157.611,70
86.091.036,022.098.347,96
1.697.622,965.180,79
582,7956.471.898,68
79.456.263,22
54.420.491,6125.035.771,61
9.833.973,97
7.204.449,232.629.524,74
136.216.961,40
9.159.954,52
5.462.765,523.697.189,00
10.304.631,94
8.511.292,771.793.339,17
2.922.608,02
1.815.508,021.107.100,00
201.500,44
2.349,58199.150,86
14.871.553,32
0,6814.871.552,64
185.943.559,12
10.638.105,57
10.638.105,57
10.638.105,57
34.576.633,87
34.576.633,87
45.214.739,44
231.158.298,56

12.153.100,00
0,00
12.153.100,00

12.153.100,0020.246.500,00
8.093.400,00

238.938.837,16

30.503.977,19

0,00
0,00
0,00

0,00
20.246.500,00
20.246.500,00

18.038.015,79

251.404.798,56

Stadt Lahr
Lahr

Vermögensrechnung

Zeit 07:19:52
Datum 24.05.2018
/DZBW/VMR_VERMRECH/FLAH2100 Seite
1
Beträge in EUR

Buchungskreis 1000
Buch Texte
krs.
Deckungskreis Aktiva 2
2 Geldanlagen
1000 88210000 Einlage bei Kreditinstituten (Rückflüsse)
*** Summe Einlagen bei Kreditinstituten
**** Summe Geldanlagen
4 Forderungen aus laufender Rechnung
1000 88411000 Kasseneinnahmereste Verwaltungshaushalt
1000 88412000 Kasseneinnahmereste Vermögenshaushalt
1000 88413000 Kasseneinnahmereste SHV
*** Summe Kasseneinnahmereste
1000 88420000 Haushaltseinnahmereste (VmH)
*** Summe Haushaltseinnahmereste
1000 88440000 Kassenbestand
*** Summe Kassenbestand
**** Summe Forderungen aus laufender Rechnung
***** Summe Deckungskreis Aktiva 2
****** Summe Aktiva

Anfangsbestand
(01.01.2017)

Zugang

Abgang

Endbestand
(31.12.2017)

15.200.000,00
15.200.000,00
15.200.000,00

6.600.000,00
6.600.000,00
6.600.000,00

20.800.000,00
20.800.000,00
20.800.000,00

1.000.000,00
1.000.000,00
1.000.000,00

2.023.416,42
187.469,54
6.693.398,74
8.904.284,70
4.454.600,00
0,00
4.454.600,00
15.948.491,68
15.948.491,68
29.307.376,38

685.557,14
0,00
1.618.460,09
2.304.017,23
4.454.600,006.265.000,00
1.810.400,00
25.777.110,94
25.777.110,94
29.891.528,17

0,00
111.297,77
0,00
111.297,77
0,00
0,00
0,00
15.948.491,68
15.948.491,68
16.059.789,45

2.708.973,56
76.171,77
8.311.858,83
11.097.004,16
0,00
6.265.000,00
6.265.000,00
25.777.110,94
25.777.110,94
43.139.115,10

44.507.376,38

36.491.528,17

36.859.789,45

44.139.115,10

283.446.213,54

66.995.505,36

54.897.805,24

295.543.913,66

Stadt Lahr
Lahr

Vermögensrechnung

Zeit 07:19:52
Datum 24.05.2018
/DZBW/VMR_VERMRECH/FLAH2100 Seite
2
Beträge in EUR

Buchungskreis 1000
Buch Texte
krs.

1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000

Passiva
Deckungskreis Passiva 1
5 Deckungskapital
10520000 BauGB-Beiträge
10520090 WB BauGB-Beiträge
*** Summe Beiträge u.ä. Entgelte
10550000 Ertragszuschüsse
10550090 WB Ertragszuschüsse
*** Summe Zuweisungen und Zuschüsse
12300000 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
12700000 Verb. gg. Körpersch., Anstalten, Stiftungen
12800000 Verbindlichkeiten gegenüber Dritten
*** Summe Kredite
16502000 Flugplatz Rahmenkonto Ost
*** Summe Kreditähnliche Rechtsgeschäfte
88560000 sonstiges Deckungskapital (Position 56 VMR)
*** Summe Sonstiges Deckungskapital
**** Summe Deckungskapital

7 Abgrenzung zum Deckungskapital
1000 88710000 Haushaltseinnahmereste (VmH)
*** Summe Haushaltseinnahmereste
**** Summe Abgrenzung zum Deckungskapital
**** Summe Deckungskreis Passiva 1

Anfangsbestand
(01.01.2017)

Zugang

Abgang

Endbestand
(31.12.2017)

14.875.165,71
11.767.954,893.107.210,82
42.246.290,81
11.775.894,2430.470.396,57
25.595.606,44
1.325.371,201.325.371,20
25.595.606,44
8.327.474,93
8.327.474,93
166.983.548,40
166.983.548,40
234.484.237,16

216.772,40
0,00
216.772,40
8.586.234,02
0,00
8.586.234,02
153.261,25
0,00
0,00
153.261,25
721.128,14
721.128,14
35.828.186,73
35.828.186,73
45.505.582,54

24.000,00
289.052,40
313.052,40
896.613,57
713.879,91
1.610.493,48
2.237.421,64
0,00
0,00
2.237.421,64
0,00
0,00
30.689.053,62
30.689.053,62
34.850.021,14

15.067.938,11
12.057.007,293.010.930,82
49.935.911,26
12.489.774,1537.446.137,11
23.511.446,05
1.325.371,201.325.371,20
23.511.446,05
9.048.603,07
9.048.603,07
172.122.681,51
172.122.681,51
245.139.798,56

4.454.600,00
0,00
4.454.600,00
4.454.600,00

4.454.600,006.265.000,00
1.810.400,00
1.810.400,00

0,00
0,00
0,00
0,00

0,00
6.265.000,00
6.265.000,00
6.265.000,00

238.938.837,16

47.315.982,54

34.850.021,14

251.404.798,56

24.872.546,99
24.872.546,99
24.872.546,99

1.372.274,06
1.372.274,06
1.372.274,06

7.482.628,16
7.482.628,16
7.482.628,16

18.762.192,89
18.762.192,89
18.762.192,89

*** Summe Haushaltsausgabereste (VWH u. VMH)
**** Summe Verpflichtungen aus lfd. Rechnung

8.268,41
2.014.910,68
1.121.850,30
3.145.029,39
4.336.700,00
0,00
12.153.100,00
0,00
16.489.800,00
19.634.829,39

0,00
0,00
0,00
0,00
4.336.700,004.538.500,00
12.153.100,0020.246.500,00
8.295.200,00
8.295.200,00

8.596,75
2.008.306,60
536.203,83
2.553.107,18
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.553.107,18

328,346.604,08
585.646,47
591.922,21
0,00
4.538.500,00
0,00
20.246.500,00
24.785.000,00
25.376.922,21

****** Deckungskreis Passiva 2

44.507.376,38

9.667.474,06

10.035.735,34

44.139.115,10

283.446.213,54

56.983.456,60

44.885.756,48

295.543.913,66

Deckungskreis Passiva 2
8 Rücklagen/Sonstige Geldvermögensbindungen
1000 88810000 Allgemeine Rücklage
*** Summe Allgemeine Rücklage
**** Summe Rücklagen/Sonstige Geldvermögensb.
9 Verpflichtungen aus laufender Rechnung
1000 88911000 Kassenausgabereste Verwaltungshaushalt
1000 88912000 Kassenausgabereste Vermögenshaushalt
1000 88913000 Kassenausgabereste SHV
*** Summe Kassenausgabereste
1000 88921000 Haushaltsausgabereste VwH
1000 88922000 Haushaltsausgabereste VmH

****** Summe Passiva

Grafiken
für den

Verwaltungs- und Vermögenshaushalt

Rechnungsjahr 2017
(vom 01.01.2017 bis 31.12.2017)

Verwaltungshaushalt 2017
Rechnungsergebnisse
Haushaltsvolumen:

Einnahmen
Verkaufserlöse,
Mieten, Pachten;
3.777.748,44 €; 3%

Zuweisungen/
Zuschüsse;
11.713.377,44 €;
9%

131.255.672,51 €

Gewinnanteile/
Konzessionsabgaben;
3.167.210,02 €; 2%

Sonstige
Einnahmen;
5.129.584,44 €; 4%
Gebühren/Entgelte;
6.453.217,32 €; 5%

Anteil Einkommen-/
Umsatzsteuer;
21.709.529,70 €;
17%

Kalk. Einnahmen;
2.117.308,44 €; 2%

Gewerbesteuer;
31.763.361,20 €;
24%
Innere
Verrechnungen;
2.883.535,91 €; 2%

Übrige Steuern/
Allg. Zuweisungen;
42.540.799,60 €;
32%

Ausgaben
Gewerbesteuerumlage;
5.436.608,38 €; 4%
Kreisumlage/
Finanzausgleichsumlage;
29.489.938,10 €;
22%

Innere
Verrechnungen;
2.883.535,91 €; 2% Zinsaufwendung;
838.508,81 €; 1%

Zuführung an den
Vermögenshaushalt;
23.074.487,76 €;
18%
Sachausgaben
(allgemeiner
Betriebsaufwand);
23.359.203,86 €;
18%

Sonstige
Ausgaben;
182.675,00 €; 0%
Unterhaltung von
Grundstücken und
baulicher Anlagen;
4.049.414,02 €; 3%

Zuweisungen/
Zuschüsse;
9.638.349,23 €; 7%
Kalk. Kosten;
2.117.308,44 €; 2%

Personalausgaben;
30.185.643,00 €;
23%

Vermögenshaushalt 2017
Rechnungsergebnisse
Haushaltsvolumen:

46.945.929,58 €
Zuführung vom
Verwaltungshaushalt;
23.074.487,76 €;
49%

Einnahmen
Darlehen (ohne
Umschuldung);
0,00 €; 0%
Darlehensumschuldung;
0,00 €; 0%

Erlöse aus Verkauf
von Grundstücken/
Anlagevermögen;
6.581.612,04 €;
14%
Beiträge;
196.621,40 €; 0%
Rückflüsse von
Darlehen;
1.267,66 €; 0%

Ausgaben

Darlehensumschuldung;
0,00 €; 0%
Sondertilgung;
0,00 €; 0%

Veräußerung von
Beteiligungen;
0,00 €; 0%

Entnahme aus
Rücklage;
7.482.628,16 €;
16%

Zuweisungen/
Zuschüsse;
9.609.312,56 €;
21%

Zuweisungen und
Zuschüsse;
31.373.005,35 €;
67%

Zuführung an
allgem. Rücklage;
1.372.274,06 €;
3%
Baumaßnahmen;
10.602.426,00 €;
23%
Erwerb von
ordentl. Tilgungen;
Grundstücken;
1.930.899,14 €;
608.290,11 €; 1%
4%

Erwerb von
Anlagevermögen,
Beteiligungen,
Kapitaleinlagen;
1.059.034,92 €;
2%

Kostendeckungsgrade und
Zuschussbedarf von städtischen
Einrichtungen im Jahr 2017
44,40

Theater

55,60
66,11

Städt. Musikschule

33,89

81,60

Volkshochschule

18,40

13,04

Mediathek

86,96
50,28

Kindertagheim Schießrain

49,72

57,80

Kindertagheim Max-Planck-Straße

42,20

50,91

Kindergarten Bottenbrunnenstraße

49,09

43,05

Kindergarten Kanadaring

56,95

32,58

Kindergarten Kuhbach

67,42

38,22

Kindergarten Reichenbach

61,78

34,88

Hort Eichrodtschule

65,12

38,76

Hort Luisenschule

61,24

46,06

Kita Heiligenstraße "Arche Noah"

53,94

42,61

Kindertagesstätte Alleestraße

57,39

18,98

Kindertagesstätte Lotzbeckstraße

81,02
95,47

4,53
18,73

81,27
15,62
67,25
69,16
56,36

32,75

Schutterlindenberghalle Hugsweier

30,84

Kaiserswaldhalle Kippenheimweiler

43,64

Geroldseckerhalle Reichenbach

81,00
67,11
39,65

Festhalle Kuhbach
Bürgerhaus Mietersheim

93,07

19,00

Friedhöfe
Stadthalle

84,38

6,93

Märkte

32,89

Sulzberghalle Sulz

60,35

Aktienhof

Deckungsgrad

Zuschussbedarf

Hinweis: Die Wertetabelle ist im Vorbericht in der Tabelle 19 zu finden.

Entwicklung der Deckungsgrade der
kostenrechnenden Einrichtungen in den
Jahren 2017, 2016 und 2015
Theater
Städt. Musikschule
Volkshochschule
Mediathek
Kindertagheim Schießrain
Kindertagheim Max-Planck-Straße

Einrichtung

Kindergarten Bottenbrunnenstraße
Kindergarten Kanadaring

2015

Kindergarten Kuhbach

2016

Kindergarten Reichenbach

2017

Hort Eichrodtschule
Hort Luisenschule
Kita Heiligenstraße "Arche Noah"
Kindertagesstätte Alleestraße
Kindertagesstätte Lotzbeckstraße
Märkte
Friedhöfe
Stadthalle

Schutterlindenberghalle Hugsweier
Kaiserswaldhalle Kippenheimweiler
Festhalle Kuhbach
Bürgerhaus Mietersheim
Geroldseckerhalle Reichenbach
Sulzberghalle Sulz
Aktienhof
0,00

20,00

40,00

60,00

80,00

100,00 120,00

Kostendeckung in %