Informationsvorlage (Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr 2017)
23. Juli 2018
Rechenschaftsbericht 2017 - Vorlage für den Haupt- und Personalausschuss Inhaltsverzeichnis -1. Seite -Informationsvorlage -Vorbericht -Rechnungsgruppierungsübersicht -Gesamtvermögensrechnung -Grafiken RECHENSCHAFTSBERICHT der Großen Kreisstadt Lahr/Schwarzwald für das Rechnungsjahr 2017 (01.01.2017 – 31.12.2017) Einwohnerzahl: Volkszählung 25.05.1987: 33.047 nach dem Stand vom 30.06.2017: (fortgeschriebene Einwohnerzahl auf Basis Zensus 2011) 45.993 Größe der Gemarkungsfläche: Steuerkraft: 6.986 ha Bedarfsmesszahl 2017 € 71.433.839 Steuerkraftmesszahl 2017 € 35.935.748 Schlüsselzahl 2017 € 35.498.091 Steuerkraftsumme 2017 € 59.455.521 (basierend auf der 1. Abschlusszahlung 2017) I Informationsvorlage an den Gemeinderat Die Jahresrechnung 2017 der Stadt Lahr/Schwarzwald liegt vor. Dem Gemeinderat wird gemäß § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg folgende Jahresrechnung 2017 zur Kenntnisnahme vorgelegt: 1. Aufgrund der Jahresrechnung 2017 belaufen sich die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes zum 31.12.2017 auf € 131.255.672,51. Die Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt beträgt € 23.074.487,76. 2. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes belaufen sich zum 31.12.2017 auf € 46.945.929,58. Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes wird der allgemeinen Rücklage ein Betrag in Höhe von € 7.482.628,16 entnommen (= Ergebnis 2017). Die allgemeine Rücklage beläuft sich zum Jahresende 2017 auf einen Gesamtbestand in Höhe von € 18.762.192,89. 3. Die in das Rechnungsjahr 2018 übertragenen Haushaltsausgabereste betragen im Verwaltungshaushalt € 4.538.500,00 und im Vermögenshaushalt € 20.246.500,00. Die Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt belaufen sich auf € 6.265.000,00. Die Haushaltsreste sind vom Gemeinderat bereits am 16.04.2018 beschlossen worden. 4. Die Jahresrechnung 2017 ist nach erfolgter örtlicher Prüfung durch das Städtische Rechnungsprüfungsamt gemäß § 110 GemO dem Regierungspräsidium Freiburg als Rechtsaufsichtsbehörde zur überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg als prüfungsbereit zu melden. 5. Die förmliche Feststellung der Jahresrechnung nach § 95 Abs. 2 GemO soll nach Abschluss der örtlichen Prüfung erfolgen. Danach ist die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht öffentlich auszulegen. Lahr/Schwarzwald, im Juni 2018 DER OBERBÜRGERMEISTER Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner öffentlichen Sitzung am ………… die Jahresrechnung 2017 zur Kenntnis genommen. Vorbericht zum Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr/Schwarzwald für das Haushaltsjahr 2017 2 Inhaltsverzeichnis 1. Gesamthaushalt 3 2. Verwaltungshaushalt 6 2.1 Gemeindesteuern, Steueranteile und Finanzzuweisungen .............................. 9 2.2 Gebühren und Entgelte .................................................................................. 21 2.3 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke ........... 23 2.4 Sonstige Finanzeinnahmen............................................................................ 26 2.5 Personalausgaben ......................................................................................... 27 2.6 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand .............................................. 31 2.7 Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) ................................... 34 2.8 Gewerbesteuerumlage/Finanzumlagen ......................................................... 36 2.9 Zinsaufwendungen ......................................................................................... 37 2.10Globale Minderausgabe ................................................................................. 38 2.11Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt ...................................................... 39 2.12Wesentliche Abweichungen im Verwaltungshaushalt .................................... 43 2.13Darstellung der kostenrechnenden Einrichtungen ......................................... 49 3. Vermögenshaushalt 50 3.1 Allgemeines und Darstellung des Ergebnisses .............................................. 50 3.2 Wesentliche Abweichungen im Vermögenshaushalt...................................... 54 3.3. Wesentliche Investitionen im Rechnungsjahr 2017 ........................................ 59 4. Schulden 60 5. Vermögensrechnung 64 6. Allgemeine Rücklage 65 7. Kassenbestand 66 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Darstellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung Tabelle 2: Darstellung des Haushaltsvolumens ab dem Jahr 2000 Tabelle 3: Abweichungen in den Einzelplänen des Verwaltungshaushaltes Tabelle 4: Wesentliche Abweichungen im Verwaltungshaushalt Tabelle 5: Entwicklung des Realsteueraufkommens (Soll) Tabelle 6: Verbuchte Beträge Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2017 Tabelle 7: Entwicklung Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Tabelle 8: Entwicklung Grundkopfbetrag und Einwohnersatz 2017 Tabelle 9: Entwicklung der Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen (§ 5 FAG) Tabelle 10: Entwicklung der Steuereinnahmen und der Finanzzuweisungen Tabelle 11: Entwicklung der wesentlichen Gebühren und Entgelte Tabelle 12: Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke Tabelle 13: Ergebnisse wesentlicher sonstiger Finanzeinnahmen Tabelle 14: Entwicklung der Personalausgaben Tabelle 15: Darstellung sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand Tabelle 16: Darstellung Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) Tabelle 17: Darstellung der Zinsaufwendungen Tabelle 18: Entwicklung der Zuführungsrate Tabelle 19: Darstellung der kostenrechnenden Einrichtungen Tabelle 20: Darstellung des Vermögenshaushaltes Tabelle 21: Darstellung der Schuldenstände Tabelle 22: Vermögensrechnung 5 6 8 9 11 13 13 18 19 20 22 23 26 30 33 36 38 42 49 51 63 64 3 1. Gesamthaushalt 1.1 Haushaltsplan 2017 Der Gemeinderat der Stadt Lahr/Schwarzwald hat den Haushaltsplan 2017 am 19.12.2016 verabschiedet. Das Volumen des Haushaltsplanes 2017 wies aus: Verwaltungshaushalt € 117.050.000,00 Vermögenshaushalt € 42.600.000,00 Gesamt € 159.650.000,00 Zuführungsrate des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt € 8.755.000,00. Zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes war eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von € 7.500.000,00 vorgesehen. Einzelne Daten der Aufstellung des Haushaltsplans 2017: Gemeinderatsbeschluss vom 19.12.2016 Haushaltsgenehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 25.01.2017 Bekanntmachung der Haushaltssatzung am 01.02.2017 Offenlegung des Haushaltsplanes vom 02.02.2017 bis 10.02.2017 Da zu Beginn des Jahres 2017 noch kein rechtskräftiger Haushaltsplan vorlag, waren die Bestimmungen zur vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 83 GemO zu beachten. Mit Verfügung des Oberbürgermeisters vom 22.10.2016 wurde auf die einschränkenden Vorschriften zur Fortführung der Haushaltswirtschaft hingewiesen. In öffentlicher Sitzung am 24.07.2017 ist der Gemeinderat über die Haushaltsentwicklung 2017 unterrichtet worden. Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung war im Haushaltsjahr 2017 nicht notwendig. 4 1.2 Jahresrechnung 2017 Rechtsgrundlagen Gesetzliche Grundlagen für die Jahresrechnung bilden § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie die §§ 39 bis 44 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in der jeweils anzuwendenden Fassung. Nach § 95 GemO ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Endes des Haushaltsjahres nachzuweisen. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Bestandteile der Jahresrechnung sind (§ 39 Abs. 1 GemHVO): o der kassenmäßige Abschluss o die Haushaltsrechnung o die Vermögensrechnung. Der Jahresrechnung sind beizufügen (§ 39 Abs. 2 GemHVO): o eine Übersicht über den Stand des in § 38 Abs. 1 GemHVO genannten Anlagevermögens, soweit es nicht in der Vermögensrechnung ausgewiesen ist (Vermögensübersicht) o ein Rechnungsquerschnitt und eine Gruppierungsübersicht o ein Rechenschaftsbericht. Im Rechenschaftsbericht sind insbesondere die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung und erhebliche Abweichungen von den Haushaltsansätzen darzustellen. Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen. 5 Ergebnis der Jahresrechnung 2017 Das Ergebnis der Jahresrechnung wird durch die Gegenüberstellung der SollEinnahmen und der Soll-Ausgaben des Haushaltsjahres, jeweils zuzüglich der Haushaltsreste und abzüglich abgängiger Haushaltsreste vom Vorjahr, ermittelt. Ein Überschuss ist in der abzuschließenden Jahresrechnung der allgemeinen Rücklage zuzuführen. Die Jahresrechnung 2017 zeigt folgendes Gesamtergebnis: Tabelle 1: Darstellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung Verw.-Haushalt € 1. Soll-Einnahmen 131.255.672,51 2. zuzügl. neue Haushaltseinnahmereste 3. Zwischensumme 131.255.672,51 4. abzügl. Haushaltsreste des Vorjahres Verm.-Haushalt € Gesamthaushalt € 45.135.529,58 176.391.202,09 6.265.000,00 6.265.000,00 51.400.529,58 182.656.202,09 4.454.600,00 4.454.600,00 5. bereinigte Soll-Einnahmen 131.255.672,51 46.945.929,58 178.201.602,09 6. Soll-Ausgaben 131.053.872,51 38.852.529,58 169.906.402,09 4.538.500,00 20.246.500,00 24.785.000,00 135.592.372,51 59.099.029,58 194.691.402,09 4.336.700,00 12.153.100,00 16.489.800,00 131.255.672,51 46.945.929,58 178.201.602,09 7. zuzügl. neue Haushaltsausgabereste 8. Zwischensumme 9. abzügl. Haushaltsreste des Vorjahres 10. bereinigte Soll-Ausgaben Nachdem im Haushaltsplan 2017 ein Gesamtvolumen von € 159.650.000,-ausgewiesen war, weist die Jahresrechnung 2017 ein tatsächliches Volumina in Höhe von € 178.201.602,09 und damit eine Überschreitung von € 18.551.602,09 auf. Dies entspricht einem Plus von 11,62 % (im Vorjahr: - 5,31 %). Im Verwaltungshaushalt beträgt die Abweichung zum Planansatz + 12,14 % (im Vorjahr + 5,29 %), im Vermögenshaushalt liegt die Abweichung zur Veranschlagung bei + 10,20 % (im Vorjahr - 30,71 %). 6 Tabelle 2: Darstellung des Haushaltsvolumens ab dem Jahr 2000 Rechnungsjahr VerwHH Volumen in € VermHH GesamtHH Veränderung ggü. VJ +/- 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 70.447.327,09 70.609.056,16 72.827.596,52 66.172.676,24 70.400.211,42 77.211.878,70 79.163.900,81 80.555.957,64 78.682.730,05 80.025.236,77 83.284.701,91 85.482.939,88 94.012.627,39 103.775.161,29 106.148.896,69 111.535.663,77 118.730.431,40 13.104.098,53 9.617.676,93 10.167.913,60 17.328.109,25 13.964.406,50 20.394.310,87 16.279.546,45 15.345.244,30 15.124.937,55 19.099.219,82 16.922.233,29 13.582.145,84 13.312.500,18 23.376.525,17 17.327.421,54 24.426.415,64 32.626.905,34 83.551.425,62 80.226.733,09 82.995.510,12 83.500.785,49 84.364.617,92 97.606.189,57 95.443.447,26 95.901.201,94 93.807.667,60 99.124.456,59 100.206.935,20 99.065.085,72 107.325.127,57 127.151.686,46 123.476.318,23 135.962.079,41 151.357.336,74 -3.324.692,53 2.768.777,03 505.275,37 863.832,43 13.241.571,65 -2.162.742,31 457.754,68 -2.093.534,34 5.316.788,99 1.082.478,61 -1.141.849,48 8.260.041,85 19.826.558,89 -3.675.368,23 12.485.761,18 15.395.257,33 2017 131.255.672,51 46.945.929,58 178.201.602,09 26.844.265,35 2. Verwaltungshaushalt In den Einnahmen und Ausgaben wurde der Verwaltungshaushalt gemäß Haushaltsplan 2017 wie folgt festgesetzt: Einnahmen € 117.050.000,00 Ausgaben € 108.295.000,00 Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt € 8.755.000,00 Die Jahresrechnung 2017 weist demgegenüber im Verwaltungshaushalt aus: Einnahmen € 131.255.672,51 Ausgaben € 108.181.184,75 Zuführungsrate somit € 23.074.487,76 im Haushaltsplan veranschlagt waren € 8.755.000,00 € 14.319.487,76 dies ergibt eine Mehrzuführung an den Vermögenshaushalt von 7 Die ausgewiesene Mehrzuführung an den Vermögenshaushalt entstand durch folgende (ger.) Abweichungen (Abkürzung T€ = Tausend Euro): Einnahmen: Grundsteuer A und B + 231 T€ Gewerbesteuer + 8.013 T€ Gemeindeanteil an der Einkommensteuer + 1.387 T€ Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer + 2 T€ Vergnügungs- und Hundesteuer + 355 T€ Finanzausgleichszuweisungen + 2.056 T€ Gebühren und ähnliche Entgelte + 107 T€ Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten + 560 T€ Erstattungen f. Ausgaben d. Verwaltungshaushaltes + 199 T€ Zuweisungen u. Zuschüsse für lfd. Zwecke + 1.307 T€ Sonstige Finanzeinnahmen - 12 T€ + 14.205 T€ Personalausgaben - 1.367 T€ Sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand - 189 T€ Zuweisungen u. Zuschüsse - 51 T€ Zinsausgaben - 246 T€ Gewerbesteuer-, FAG- und Kreisumlage + 1.266 T€ Weitere Finanzausgaben + 3 T€ Deckungsreserve - 100 T€ Globale Minderausgabe + 570 T€ - 114 T€ 14.319 T€ Ausgaben: Verbesserung 8 Die Aufstellung zeigt, dass die um € 14.319.487,76 verbesserte Zuführung an den Vermögenshaushalt zu rd. 99 % auf saldierte Mehreinnahmen (rd. € 14.205.000,-) zurückzuführen ist. Davon entfallen rd. € 12.044.000,-- (rd. 85 %) auf saldierte Steuer- und Finanzausgleichsmehreinnahmen. Die verbleibende einnahmeseitige Verbesserung in Höhe von saldiert rd. € 2.161.000,-- (rd. 15 %) resultiert überwiegend aus Mehreinnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten sowie Zuweisungen und Zuschüssen für lfd. Zwecke. Auf der Ausgabenseite haben sich wesentliche Einsparungen im Personalkostenbereich (- € 1.367.000,--) ergeben. Im Gegensatz hierzu sind bei der Gewerbesteuerumlage (+ € 1.266.000,--) aufgrund des stark erhöhten Gewerbesteueraufkommens 2017 deutliche Mehrausgaben zu verzeichnen. Im Saldo haben sich im Vergleich zur Planung Minderausgaben in Höhe von rd. € 114.000,-- ergeben, die sich mit rd. 1 % auf die verbesserte Zuführungsrate auswirken. Der Vergleich der Ergebnisse der Einzelpläne mit den Haushaltsansätzen (jeweils Zuschussbedarf bzw. Überschuss) zeigt die Abweichungen auf: Tabelle 3: Abweichungen in den Einzelplänen des Verwaltungshaushaltes Jahresrechnung 2017 Einzelplan Einnahmen € Ausgaben € Haushaltsplan 2017 Zuschussbedarf * € Zuschussbedarf * € Abweichung Zuschussbedarf günstiger € 0 Allgemeine Verwaltung 2.083.067,50 12.098.222,82 10.015.155,32 11.239.090,00 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 2.507.836,67 3.897.214,41 1.389.377,74 1.289.200,00 2 Schulen 3.622.914,28 7.250.796,78 3.627.882,50 3.893.330,00 265.447,50 3 Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege 3.858.311,23 6.855.821,46 2.997.510,23 3.280.600,00 283.089,77 4 Soziale Sicherung 9.149.544,77 21.480.052,07 12.330.507,30 13.675.080,00 1.344.572,70 5 Gesundheit, Sport, Erholung 1.061.778,23 6.541.134,19 5.479.355,96 5.423.400,00 6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 2.265.786,99 8.676.032,47 6.410.245,48 6.986.100,00 575.854,52 7 Öffentliche Einrichtungen 3.224.553,50 5.102.621,23 1.878.067,73 2.162.850,00 284.782,27 8 Wirtschaftliche Unternehmen, allgemeines Grundvermögen 5.189.663,13 514.234,03 -4.675.429,10 -4.611.200,00 64.229,10 9 Allgemeine Finanzwirtschaft (ohne Zuführungsrate) 98.292.216,21 35.765.055,29 -62.527.160,92 -52.093.450,00 10.433.710,92 131.255.672,51 108.181.184,75 -23.074.487,76 -8.755.000,00 14.475.621,46 Summen Verbesserung gegenüber Planung (= Mehrzuführung a. d. Verm.-Haush.) * negative Werte = Überschüsse ungünstiger € 1.223.934,68 100.177,74 55.955,96 156.133,70 14.319.487,76 9 Einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Abweichungen im Verwaltungshaushalt (Einnahmen / Ausgaben) ergibt nachstehende Aufstellung: Tabelle 4: Wesentliche Abweichungen im Verwaltungshaushalt Bezeichnung Grundsteuer A + B Haushalts- Jahres- Abweichung Anteil RE Verw.- ansatz rechnung (+ / -) in Haushalt in % € € € % 2017 2016 7.484.000,00 7.715.074,26 231.074,26 3,09 5,88 6,74 Gewerbesteuer 23.750.000,00 31.763.361,20 8.013.361,20 33,74 24,20 21,38 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 16.740.000,00 18.127.402,94 1.387.402,94 8,29 13,81 13,66 1.500.000,00 1.840.352,70 340.352,70 22,69 1,40 1,36 30.755.000,00 32.810.903,50 2.055.903,50 6,68 25,00 26,98 Gebühren u. ähnl. Entgelte 6.346.550,00 6.453.217,32 106.667,32 1,68 4,92 5,24 Verkaufserlöse, Mieten, Pachten 3.217.950,00 3.777.748,44 559.798,44 17,40 2,88 3,02 Zuw./Zuschüsse f. lfd. Zwecke 10.405.900,00 11.713.377,44 1.307.477,44 12,56 8,92 8,89 Sonstige Einnahmen 16.850.600,00 17.054.234,71 203.634,71 1,21 12,99 12,73 117.050.000,00 131.255.672,51 14.205.672,51 12,14 100,00 100,00 Personalausgaben 31.552.800,00 30.185.643,00 -1.367.157,00 -4,33 23,00 24,19 Sächl. Verw.- u. Betriebsaufwand (mit kalk. Kosten u. innere Verr.) 32.598.900,00 32.409.462,23 -189.437,77 -0,58 24,69 26,89 Vergnügungssteuer Allg. Finanzzuweisungen (Finanzausgleichsleistungen) Summe der Einnahmen Zuweisungen u. Zuschüsse 9.689.300,00 9.638.349,23 -50.950,77 -0,53 7,34 7,81 Allg. Umlagen (FAG- u. Kreisumlage) 29.490.000,00 29.489.938,10 -61,90 0,00 22,47 23,81 Gewerbesteuerumlage 4.170.000,00 5.436.608,38 1.266.608,38 30,37 4,14 3,56 Zinsaufwendungen 1.084.000,00 838.508,81 -245.491,19 -22,65 0,64 0,72 -97.325,00 -34,76 0,14 0,16 570.000,00 -100,00 0,00 0,00 Sonstige Finanzausgaben Globale Minderausgabe Zuführung z. Verm.Haush. Summe der Ausgaben 280.000,00 182.675,00 -570.000,00 0,00 8.755.000,00 23.074.487,76 14.319.487,76 163,56 17,58 12,86 117.050.000,00 131.255.672,51 14.205.672,51 12,14 100,00 100,00 2.1 Gemeindesteuern, Steueranteile und Finanzzuweisungen Die Einnahmen aus der Grundsteuer A und B waren im Haushaltsplan 2017 mit zusammen € 7.484.000,-- veranschlagt. Die Jahresrechnung 2017 weist kumulierte (Soll-)Einnahmen in Höhe Mehreinnahmen von € 231.074,26 aus. von € 7.715.074,26 und damit 10 Im Vergleich hierzu wies das Rechnungsergebnis 2010 noch Gesamteinnahmen in Höhe von € 5.756.288,43 aus. Neben einer gestiegenen Anzahl der zur Grundsteuer zu veranlagenden Objekte wirken sich hier insbesondere die zum 01.01.2011 gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 22.11.2010 einheitlich auf 390 v.H. erhöhten Hebesätze (Grundsteuer A von zuvor 330 v.H. und Grundsteuer B von zuvor 360 v.H.) spürbar aus. Mit Wirkung ab dem 01.01.2017 ist der Hebesatz für die Grundsteuer B auf 420 v.H. angehoben worden (Gemeinderatsbeschluss vom 24.10.2016). Die Gewerbesteuereinnahmen waren im Haushaltsplan 2017 in Höhe von € 23.750.000,-- veranschlagt und liegen nach der Haushaltsrechnung 2017 mit € 31.763.361,20 (Soll-Einnahmen) um € 8.013.361,20 über dem Haushaltsansatz. Zur Ergebnisverbesserung hat die insgesamt positive gesamtwirtschaftliche Situation beigetragen. Diese führte einerseits dazu, dass die in den Jahren der Wirtschafts- und Finanzkrise aufgebauten Verlustvorträge zwischenzeitlich auf breiter Front zurückgeführt werden konnten, woraus eine verbreiterte Gewerbesteuerbasis resultierte. Andererseits führte (und führt) die anhaltend gute gesamtwirtschaftliche Situation zu einer deutlichen Steigerung der gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen. Vereinzelt wird dies unternehmensbezogen auch zur Steuerung der hohen Liquidität genutzt. Das Gewerbesteueraufkommen 2017 in Höhe von € 31.763.361,20 hat sich im Vergleich zum Jahresergebnis 2016 mit € 25.389.506,-- (bei einem Haushaltsansatz 2016 von € 23.000.000,--) um € 6.373.855,20 erhöht. Im Rechnungsjahr 2015 belief sich das Gewerbesteueraufkommen noch auf € 23.283.859,58 (bei einem Ansatz 2015 von € 20.000.000,--). Im Vergleich hierzu weisen die Rechnungsergebnisse für die Jahre 2016 und insbesondere für 2017 deutliche Einnahmeerhöhungen aus. 11 Tabelle 5: Entwicklung des Realsteueraufkommens (Soll) Grundsteuer Jahr Gewerbesteuer Gesamt- A B Gesamt Gesamt aufkommen € € € € € 2000 74.170 4.676.747 4.750.917 17.121.539 21.872.456 2001 76.766 4.721.898 4.798.664 17.887.084 22.685.748 2002 76.452 4.638.749 4.715.201 21.484.828 26.200.029 2003 75.905 4.803.366 4.879.271 14.710.954 19.590.225 2004 73.959 4.904.092 4.978.051 18.996.958 23.975.009 2005 72.326 4.917.524 4.989.850 19.861.117 24.850.967 2006 71.891 4.990.303 5.062.194 21.980.544 27.042.738 2007 70.974 4.981.419 5.052.393 19.287.073 24.339.466 2008 72.635 5.113.651 5.186.286 15.499.192 20.685.478 2009 76.351 5.241.602 5.317.953 13.932.095 19.250.048 2010 71.188 5.685.100 5.756.288 12.902.864 18.659.152 2011 84.949 6.215.086 6.300.035 15.552.462 21.852.497 2012 84.537 6.426.575 6.511.112 17.449.586 23.960.698 2013 84.780 6.653.079 6.737.859 21.514.259 28.252.118 2014 77.697 6.592.407 6.670.104 20.123.558 26.793.662 2015 89.507 6.686.172 6.775.679 23.283.860 30.059.539 2016 84.851 6.730.091 6.814.942 25.389.506 32.204.448 2017 85.021 7.630.054 7.715.074 31.763.361 39.478.435 Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurden nach der Jahresrechnung 2017 bei einem Planansatz von € 16.740.000,-- Einnahmen in Höhe von € 18.127.402,94 und damit Mehreinnahmen von € 1.387.402,94 erzielt. Im Haushaltserlass des Landes zur kommunalen Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2017 vom 17.11.2016 (Basis: November-Steuerschätzung 2016) wurde der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf € 5,9 Mrd. geschätzt. Auf dieser Grundlage erfolgte auch die Veranschlagung im Haushaltsplan 2017 mit einem Ansatz in Höhe von € 16,74 Mio., basierend auf der für die Stadt Lahr mit Wirkung ab dem Jahr 2015 geltenden Schlüsselzahl von 0,0028371 (die 12 Schlüsselzahl als Grundlage für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer wird alle drei Jahre aufgrund einer Steuerstatistik neu festgesetzt). Nach der Mai-Steuerschätzung 2017 wurde die Ausschüttungsprognose beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für das Jahr 2017 auf € 6,2 Mrd. und nach der November-Steuerschätzung 2017 auf € 6,389 Mrd. angehoben. Im Berichtsjahr wurde den (Abschlags-)Zahlungen für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ein Gesamtbetrag in Höhe von rd. € 6,188 Mrd. zugrunde gelegt. Damit basierte die vorläufige Abrechnung für 2017 im Gegensatz zur Veranschlagungsgrundlage im Planwerk 2017 mit einer Prognose von € 5,9 Mrd. auf einem um rd. € 288 Mio. höheren Aufkommen. Das endgültige Ergebnis für 2017 beläuft sich nach der zum Jahresanfang 2018 erfolgten Schlussabrechnung auf rd. € 6,314 Mrd. (im Vergleich hierzu belief sich die Spitzabrechnung für 2016 auf rd. € 5,819 Mrd.). Damit wurde das gemäß Haushaltserlass 2017 vom 17.11.2016 auf € 5,9 Mrd. prognostizierte Ausschüttungsvolumen für 2017 um rd. € 414 Mio. überschritten. Die Schlussabrechnung beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer erfolgt jeweils zum Anfang des Jahres für das Vorjahr. Dabei wird der entsprechende Abrechnungsbetrag (Gutschrift/Erstattung) im jeweils laufenden Jahr verbucht. Auf der Basis des Schlussabrechnungsbetrages für 2017 erhielt die Stadt Lahr im Jahr 2018 beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer eine Gutschrift für 2017 in Höhe von € 357.032,07 überwiesen. Die (verbuchten) Einnahmen der Stadt Lahr aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (vorläufige Abrechnung) setzten sich im Jahr 2017 wie folgt zusammen (einschließlich dem Schlussabrechnungsbetrag -Gutschrift- für das Jahr 2016 in Höhe von € 570.530,28): 13 Tabelle 6: Verbuchte Beträge Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2017 Quartal (vorl.) Aufkommen € Schlüsselzahl Anteil Lahr € I. Quartal 2017 1.602.611.685 0,0028371 4.546.770 II. Quartal 2017 1.617.513.714 0,0028371 4.589.048 III. Quartal 2017 1.484.095.536 0,0028371 4.210.527 IV. Quartal 2017* 1.484.095.536 0,0028371 4.210.527 Zwischensumme 6.188.316.471 17.556.873 Schlussabrechnung aus 2016 (+/-) 570.530 Soll 2017 18.127.403 Ansatz 2017 16.740.000 Verbesserung 1.387.403 Tabelle 7: Entwicklung Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Jahr Landessumme Schlüsselzahl Anteil Baden-Württemberg Stadt Lahr Stadt Lahr € € 2000 3.702.648.265 0,0033733 12.490.143 2001 3.564.014.606 0,0033733 12.022.490 2002 3.569.405.606 0,0033733 12.040.676 2003 3.510.251.566 0,0032458 11.393.575 2004 3.328.697.592 0,0032458 10.804.287 2005 3.295.739.170 0,0032458 10.697.310 2006 3.567.060.577 0,0031720 11.314.716 2007 4.010.749.726 0,0031720 12.722.098 2008 4.497.679.852 0,0031720 14.266.640 2009 3.985.837.197 0,0030739 12.252.065 2010 3.969.274.248 0,0030739 12.201.152 2011 4.229.617.830 0,0030739 13.001.422 2012 4.636.354.948 0,0029621 13.733.347 2013 5.020.503.188 0,0029621 14.871.232 2014 5.232.831.977 0,0029621 15.500.172 2015 5.563.191.282 0,0028371 15.783.330 2016 5.819.594.226 0,0028371 16.510.771 2017 6.314.160.494 0,0028371 17.913.905 14 Entwicklung der Schlüsselzahl der Stadt Lahr 0,0035000 0,0034000 0,0033000 0,0032000 0,0031000 0,0030000 0,0029000 0,0028000 0,0027000 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Entwicklung Einkommensteueranteil der Stadt Lahr 19.000.000 18.000.000 17.000.000 Euro 16.000.000 15.000.000 14.000.000 13.000.000 12.000.000 11.000.000 10.000.000 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer waren für das Haushaltsjahr 2017 auf Basis eines prognostizierten Aufkommens von € 833 Mio. in Höhe von € 3.580.000,-- veranschlagt. Nach der Mai-Steuerschätzung 2017 hatte das Land das erwartete Jahresaufkommen 2017 gegenüber dem Stand des Haushaltserlasses 2017 vom 17.11.2016 um € 3 Mio. auf € 836 Mio. angehoben und die Prognose nach der November-Steuerschätzung 2017 wieder auf den ursprünglichen Wert von € 833 Mio. korrigiert. Im Berichtsjahr 2017 wurde den (Abschlags-)Zahlungen für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ein Gesamtbetrag in Höhe von € 827 Mio. zugrunde gelegt. Das endgültige Ergebnis für 2017 beläuft sich nach der im Frühjahr 2018 erfolgten Schlussabrechnung auf rd. € 832,3 Mio., woraus sich eine Restüberweisung an die Stadt Lahr in Höhe von € 22.683,-- ergeben hat, welche im Haushaltsjahr 2018 verbucht worden ist. 15 Aus der (Spitz-)Abrechnung für das Jahr 2016 hat sich im März 2017 bei einem schlussgerechneten Aufkommen von rd. € 668,4 Mio. eine Nachzahlung zu Gunsten der Stadt Lahr in Höhe von € 27.515,36 ergeben, die im Jahr 2017 vereinnahmt wurde. Die Haushaltsrechnung 2017 weist für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer unter Berücksichtigung der Abschlagszahlungen 2017 sowie der (Spitz-)Abrechnung für 2016 verbuchte Gesamteinnahmen in Höhe von € 3.582.126,76 und damit Mehreinnahmen von € 2.126,76 aus. Bei den Schlüsselzuweisungen vom Land (§ 5 FAG) und der kommunalen Investitionspauschale (§ 4 FAG), die im Planwerk 2017 zusammen mit € 28.995.000,-- veranschlagt waren, sind bei einem Buchungsergebnis 2017 von kumuliert € 31.043.325,60 Mehreinnahmen in Höhe von € 2.048.325,60 zu verzeichnen. Von den Mehreinnahmen entfallen € 1.776.149,20 auf die Schlüsselzuweisungen und € 272.176,40 auf die kommunale Investitionspauschale. Bei der Veranschlagung der Schlüsselzuweisungen für das Haushaltsjahr 2017 wurde auf der Grundlage des Haushaltserlasses 2017 des Landes vom 17.11.2016 von einem Grundkopfbetrag für das Jahr 2017 in Höhe von € 1.242,-je Einwohner unter Ansetzung einer vorläufigen Einwohnerzahl ausgegangen. Da die vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg auf Basis des Zensus 2011 zum 30.06.2016 (= maßgebliche stichtagsbezogene Einwohnerzahl für die Berechnung der Finanzausgleichsleistungen 2017) fortzuschreibenden Einwohnerzahlen der Kommunen des Landes noch nicht vorlagen, wurde der zu diesem Zeitpunkt vom Statistischen Landesamt zuletzt veröffentlichte Einwohnerstand der Stadt Lahr zum 31.12.2015 herangezogen und eine kaufmännisch vorsichtige Hochrechnung zum 30.06.2016 vorgenommen. Erst im letzten Quartal 2017 waren die auf den Stand zum 30.06.2016 fortgeschriebenen Einwohnerzahlen der baden-württembergischen Kommunen verfügbar, so dass auch erst mit der 4. FAG-Abschlagszahlung 2017 eine 16 Anpassung der für den Finanzausgleich 2017 vorläufig angesetzten Einwohnerzahl vorgenommen wurde. Aus dieser Fortschreibung war die für die Finanzausgleichsberechnung 2017 vorläufig zugrunde gelegte Einwohnerzahl der Stadt Lahr zu erhöhen. Hieraus ergab sich für die Stadt im Vergleich zur Mittelveranschlagung eine höhere Bedarfsmesszahl bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen 2017. Der Grundkopfbetrag ist nach der Mai-Steuerschätzung 2017 auf € 1.248,-- je Einwohner angehoben worden. Nach der November-Steuerschätzung 2017 setzte das Land die Kommunen mit Schreiben vom 21.11.2017 davon in Kenntnis, dass die Schlüsselzuweisungen 2017 über den bisher prognostizierten Werten liegen werden, so dass die Kopfbeträge zur Ermittlung der Bedarfsmesszahlen der Gemeinden und Landkreise angehoben werden können. Weiter wurde mitgeteilt, dass die fortgeschriebenen Kopfbeträge (erst) im Zuge der Bekanntmachung der vierten Teilzahlung 2017 beziffert werden. Tatsächlich ist der (vorläufigen) Abrechnung für 2017 (4. Teilzahlung 2017 mit Datum vom 24.11.2017) ein Grundkopfbetrag in Höhe von € 1.260,-- zugrunde gelegt worden. Auf dieser Basis errechnete sich für die Stadt Lahr ein spezifischer Kopfbetrag von € 1.560,40 und führte unter Berücksichtigung der rückwirkend zum 30.06.2016 fortgeschriebenen Einwohnerzahl zu (vorläufigen) Schlüssel- zuweisungen 2017 in Höhe von insgesamt € 26.845.390,70. Unter Berücksichtigung von zwei (Spitz-)Abrechnungen für 2016, die im Frühsommer bzw. Herbst 2017 zu Nachzahlungen zu Gunsten der Stadt Lahr in Höhe von zusammen € 274.485,30 führten sowie unter Berücksichtigung der dritten (Spitz-)Abrechnung für 2015 vom Herbst 2017 mit einer Nachzahlung zu Gunsten der Stadt in Höhe von € 1.273,20 (die ersten beiden Spitzabrechnungen für 2015 erfolgten im Jahr 2016), konnten im Berichtsjahr 2017 bei einem 17 Haushaltsansatz in Höhe von € 25.345.000,-- Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen des Landes in Gesamthöhe von € 27.121.149,20 und damit Mehreinnahmen in Höhe von € 1.776.149,20 verbucht werden. Grundlage für die Veranschlagung der kommunalen Investitionspauschale im Haushaltsplan 2017 war (gemäß Haushaltserlass 2017 des Landes vom 17.11.2016) ein Satz von € 77,-- je gewichteten Einwohner. Eine Fortschreibung des Kopfbetrages je Einwohner erfolgte nach der Mai-Steuerschätzung 2017 mit einer leichten Anhebung auf € 78,-- je Einwohner. Im Zuge der Abrechnung der vierten FAG-Teilzahlung 2017 (Ende November 2017) hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg bekannt gegeben, dass bei der vorläufigen Abrechnung der kommunalen Investitionspauschale ein Satz von € 80,60 je Einwohner zugrunde gelegt wird. Die Erhöhung des Einwohnersatzes im Vergleich zur Veranschlagungsgrundlage im Haushaltsplan 2017, die zum 30.06.2016 fortgeschriebene Einwohnerzahl (auf die entsprechenden Ausführungen zu den Schlüsselzuweisungen wird verwiesen) und die Nachzahlungen zu Gunsten der Stadt Lahr aus den beiden (Spitz-) Abrechnungen für 2016 sowie der dritten (Spitz-)Abrechnung für 2015 in Höhe von zusammen € 60.711,-- (die Verbuchungen erfolgten im Frühsommer bzw. Herbst 2017) führten bei der kommunalen Investitionspauschale bei einem Haushaltsansatz 2017 in Höhe von € 3.650.000,-- zu Gesamteinnahmen von € 3.922.176,40 und damit zu Mehreinnahmen von € 272.176,40. Beide Veränderungen (bei den Schlüsselzuweisungen und der kommunalen Investitionspauschale) haben im Vergleich zu den Ansätzen im Haushaltsplan 2017 zu summierten Mehreinnahmen in Höhe von € 2.048.325,60 geführt. 18 Tabelle 8: Entwicklung Grundkopfbetrag und Einwohnersatz 2017 Schlüsselzuweisungen (*) Berechnungsgrundlage/ Veranschlagung/ (vorl.) Abrechnung/ (Spitz-) Abrechnung Grundkopfbetrag € € Haushaltserlass 2017 vom 17.11.2016 (Basis: November-Steuerschätzung 2016) 1.242 Veranschlagung im Haushaltsplan 2017 1.242 Mai-Steuerschätzung 2017 1.248 November-Steuerschätzung 2017 (**) (vorl.) Abrechnung 4. FAGTeilzahlung 2017 Komm. Investitionspauschale Ansatz / Mehr- bzw. Mindereinnahmen ggü. Ansatz Satz je Einwohner Ansatz / Mehr- bzw. Mindereinnahmen ggü. Ansatz € € € 77 25.345.000 77 3.650.000 28.995.000 211.465 1.711.856 275.759 60.711 336.470 1.776.149 272.176 2.048.326 78 1.248 78 (unverändert) (unverändert) 1.260 (Spitz-)Abrechnung 2016 + 3. Abschlagszahlung 2015 Saldo Gesamtsumme Ansatz / Mehr- bzw. Mindereinnahmen ggü. Ansatz 1.500.391 80,60 (*) inkl. Mehrzuweisungen (**) Die Kopfbeträge werden (erst) mit der Bekanntmachung der vierten Teilzahlung 2017 mitgeteilt Die Leistungen im kommunalen Finanzausgleich werden zusammen mit der zweiten bzw. dritten oder ggf. vierten FAG-Teilzahlung jeweils im Laufe des Jahres für das Vorjahr (schluss-) abgerechnet. Dabei wird der entsprechende Abrechnungsbetrag (Gutschrift / Erstattung) im jeweils laufenden Jahr verbucht. Auf der Basis der beiden Schlussabrechnungen für 2016 sowie der dritten Schlussabrechnung für 2015 hatte die Stadt Lahr im Frühsommer bzw. Herbst 2017 einen saldierten Nachzahlungsbetrag in Gesamthöhe von € 339.423,-- erhalten, der mit der zweiten Finanzausgleichsteilzahlung für das Jahr 2017 überwiesen wurde. bzw. vierten 19 Zusätzlich zu den in obiger Tabelle aufgeführten Gutschriften bei den Schlüsselzuweisungen und der kommunalen Investitionspauschale in Höhe von zusammen € 336.469,50 resultierte aus den (Spitz-)Abrechnungen für 2016 und 2015 neben diversen kleineren Schlussabrechnungsbeträgen insbesondere beim Verkehrslastenausgleich ein Nachzahlungsbetrag zu Gunsten der Stadt Lahr in Höhe von € 2.850,--. Tabelle 9: Entwicklung der Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen (§ 5 FAG) Jahr Schlüsselzuweisungen * € Veränderung Kopfbetrag je Einwohner Veränderung ggü. Vorjahr (+/-) Stadt Lahr ** ggü. Vorjahr (+/-) € € € 2000 8.471.310 909,90 2001 9.055.130 583.820 920,43 10,53 2002 8.852.896 -202.234 927,20 6,77 2003 8.079.141 -773.755 867,50 -59,70 2004 6.612.896 -1.466.245 850,60 -16,90 2005 9.162.104 2.549.208 838,90 -11,70 2006 9.832.725 670.621 930,20 91,30 2007 11.178.060 1.345.335 985,60 55,40 2008 12.416.009 1.237.949 1.087,90 102,30 2009 14.673.002 2.256.993 1.157,00 69,10 2010 18.474.630 3.801.628 1.245,10 88,10 2011 17.163.270 -1.311.360 1.126,70 -118,40 2012 19.002.792 1.839.522 1.156,40 29,70 2013 22.086.592 3.083.801 1.260,20 103,80 2014 24.642.289 2.555.697 1.402,10 141,90 2015 23.575.692 -1.066.598 1.444,20 42,10 2016 26.673.428 3.097.736 1.499,90 55,70 2017 27.121.149 447.722 1.560,40 60,50 * verbuchte Jahreseinnahmen inkl. Mehrzuweisungen (einschl. evtl. Gutschrift/Erstattung für das/die Vorjahr/e) ** spezifischer Kopfbetrag der Stadt Lahr unter Berücksichtigung ihrer Einwohnerzahl (basierend auf dem jeweiligen Grundkopfbetrag) 20 Tabelle 10: Entwicklung der Steuereinnahmen und der Finanzzuweisungen Einnahme-/Ausgabeart Soll-Einnahmen / Soll-Ausgaben 2017 Euro 2016 Euro 2015 Euro 1. Steuern Grundsteuer A 85.021 84.851 89.507 Grundsteuer B 7.630.054 6.730.091 6.686.172 Gewerbesteuer 31.763.361 25.389.506 23.283.860 Anteil an der Einkommensteuer 18.127.403 16.220.657 15.715.200 Anteil an der Umsatzsteuer 3.582.127 2.882.425 2.805.943 Vergnügungssteuer Hundesteuer Zwischensumme 1.840.353 1.612.634 1.446.938 174.469 162.717 158.944 63.202.787 53.082.881 50.186.564 2. Finanzzuweisungen Schlüsselzuweisungen 27.121.149 26.673.428 23.575.692 Kommunale Investitionspauschale 3.922.176 3.648.445 3.083.804 Sonstige allgemeine Zuweisungen Familienleistungsausgleich 419.046 409.130 1.307.216 404.891 1.256.425 Zwischensumme 1.348.532 32.810.904 32.038.218 28.320.811 Summe Einnahmen 96.013.691 85.121.099 78.507.376 3. Abgänge / Umlagen Gewerbesteuerumlage 5.436.608 4.225.563 4.611.137 Finanzausgleichsumlage Kreisumlage 13.139.670 12.593.941 12.142.542 16.350.268 15.671.194 15.109.498 Summe Ausgaben 34.926.546 32.490.698 31.863.176 4. Bereinigtes Aufkommen an Steuern und Finanzzuweisungen 61.087.144 52.630.401 46.644.199 Wie die tabellarische Zusammenstellung aufzeigt, hat sich das bereinigte Aufkommen 2017 (Steuern und Finanzzuweisungen abzüglich Umlagen) im Vergleich zum Vorjahr um € 8.456.743,-- und zum Vorvorjahr um € 14.442.945,-erhöht. 21 2.2 Gebühren und Entgelte Die Gebühren und ähnlichen Entgelte machen im Rechnungsjahr 2017 einen Anteil von 4,92 % der Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushaltes aus. Im Vorjahr belief sich dieser Anteil auf 5,24 %. Insgesamt wurde im Berichtsjahr an Gebühren und ähnlichen Entgelten ein Gesamtbetrag in Höhe von € 6.453.217,32 (im Vorjahr: € 6.227.239,82) vereinnahmt. Im Haushaltsplan 2017 waren die Einnahmen aus Gebühren und ähnlichen Entgelten in Gesamthöhe von € 6.346.550,-- veranschlagt, so dass nach der Haushaltsrechnung 2017 Mehreinnahmen in Höhe von € 106.667,32 erzielt werden konnten. Die höchsten Gebühreneinnahmen entfallen auf die Friedhofs- und Bestattungsgebühren (€ 885.142,79), gefolgt von den Verwaltungsgebühren im Bereich der Bauordnung (€ 551.205,25). Bei den Entgelten sind die höchsten Einnahmen bei der Städtischen Musikschule (€ 678.064,37) und bei der Volkshochschule (€ 520.968,93) angefallen. Den Haushaltsansätzen 2017 der wichtigsten Gebühren-/Entgelteinnahmen sind nachstehend die jeweiligen Ergebnisse für das Berichtsjahr sowie die Vergleichswerte für 2016 und 2015 gegenübergestellt: 22 Tabelle 11: Entwicklung der wesentlichen Gebühren und Entgelte Einnahmeart Ansatz * Jahresrechnung * Veränderung Rechn.erg. ggü. Ansatz Rechnungsergebnis * 2017 2017 (+/-) 2016 2015 € € € € € Verwaltungsgeb. Öffentl. Sicherh. u.Ordnung 195.000 243.009 48.009 216.006 204.099 Verwaltungsgebühren, Bürgerbüro 260.000 274.392 14.392 262.372 265.167 Eintrittsgelder Theater 202.400 228.285 25.885 197.239 217.714 Entgelte Städtische Musikschule 660.000 678.064 18.064 658.773 647.635 Hörerentgelte Volkshochschule 520.000 520.969 969 539.212 565.203 Nutzungsentgelte Mediathek 85.000 72.592 -12.408 69.774 68.818 Schulentgelte Abendrealschule/-gymnasium 35.000 28.487 -6.513 37.649 36.418 108.500 98.650 -9.850 87.779 97.119 Benutz.geb. soz. Einrichtungen f. Wohnungslose Benutzungsgebühren Jugenderholungsmaßnahm. 83.000 91.747 8.747 101.009 95.871 Kindertagesstätte Am Schießrain 204.000 231.356 27.356 208.641 194.301 Kindertagesstätte Max-Planck-Straße 122.000 144.043 22.043 137.744 115.843 Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße 144.000 137.145 -6.855 147.396 137.091 Kindertagesstätte Kanadaring 48.500 52.556 4.056 47.221 46.407 Kindertagesstätte Kuhbach 40.000 41.278 1.278 38.691 38.425 Kindertagesstätte Reichenbach 45.000 47.347 2.347 42.430 43.105 Hort Eichrodtschule 68.500 67.610 -891 68.698 69.383 Hort Luisenschule 68.500 80.901 12.401 75.005 67.798 Kindertagesstätte Heiligenstraße ("Arche Noah") 96.000 108.703 12.703 102.740 90.983 150.000 156.805 6.805 149.079 142.698 50.000 41.787 -8.213 2.036 Kindertagesstätte Alleestraße Kindertagesstätte Lotzbeckstraße Kindertagesstätte Im Bürgerpark 16.000 0 -16.000 Eintrittsgelder Stadtpark 110.000 138.897 28.897 119.795 109.761 Vermessungsgebühren 5.000 0 -5.000 4.925 138.637 45.000 73.464 28.464 45.106 54.486 600.000 551.205 -48.795 614.325 1.172.502 Entgelte nach der HOAI (Vermessung) Verwaltungsgebühren Bauordnung (Sonder-)Nutzungsgebühren Gemeindestraßen 80.000 86.167 6.167 88.866 81.559 Parkgebühren 265.000 290.868 25.868 249.056 263.281 Friedhofs- und Bestattungsgebühren 940.000 885.143 -54.857 802.640 903.539 5.246.400 5.371.470 125.070 5.114.205 5.867.841 Gesamt * auf volle Euro auf- bzw. abgerundet 23 2.3 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke waren im Haushaltsplan 2017 in Höhe von insgesamt € 10.405.900,-- veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2017 weist verbuchte Gesamteinnahmen in Höhe von € 11.713.377,44 und damit Mehreinnahmen in Höhe von € 1.307.477,44 aus. Die nachstehende Tabelle zeigt die Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke im Berichtsjahr 2017 (differenziert nach Zuweisungs-/Zuschussgeber), die Abweichungen im Vergleich zu den jeweiligen Planansätzen sowie die Vorjahresergebnisse auf: Tabelle 12: Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke Gruppierung Bezeichnung 2017 2016 Jahresrechnung Planansatz Abweichung +/- Rechnungsergebnis € € € € 170 Zuweisungen vom Bund 342.238,38 349.800,00 -7.561,62 406.528,09 171 Zuweisungen vom Land 10.591.271,68 9.399.700,00 1.191.571,68 9.380.950,37 172 Zuweisungen von Gemeinden u. Gde.-Verb. 519.214,38 512.300,00 6.914,38 430.018,65 174 Zuweisungen vom sonst. öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 0,00 177 / 178 Zuschüsse vom übrigen Bereich 260.653,00 144.100,00 116.553,00 337.560,45 11.713.377,44 10.405.900,00 1.307.477,44 10.555.057,56 Gesamt Bei den Zuweisungen vom Land sind gegenüber der Veranschlagung Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt € 1.191.571,68 zur verzeichnen. Die Mehreinnahmen resultieren dabei im Wesentlichen aus erhöhten Zuweisungen im Rahmen des Integrationslastenausgleichs (+ € 376.765,44), für die Volkshochschule und die Abendrealschule/das Abendgymnasium (+ € 370.647,--), für die Kindertagesstätten (+ € 254.843,--) und für den Schulbereich (+ € 156.312,--). 24 Im Bereich des Kindergartenlastenausgleiches 2017 (Kindergartenförderung für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren; vereinnahmt unter der Gruppierung 171) sind nach der Haushaltsrechnung 2017 bei einer Veranschlagungsgrundlage in Gesamthöhe von € 2.238.500,-- kumulierte Landeszuweisungen in Höhe von € 2.237.274,08 verbucht und damit geringfügige Mindereinnahmen in Höhe von € 1.225,92 zu verzeichnen. Entsprechend dem Bescheid über die 4. FAG-Teilzahlung 2017 ist den vorläufigen Zuweisungen für 2017 ein Betrag in Höhe von € 2.381,37 je Kind (Gewichtung 1,0) zugrunde gelegt worden. Im Rahmen des Kleinkindlastenausgleiches 2017 (Förderung für die Betreuung von Klein-/Krippenkinder von unter 3 Jahren; ebenfalls verbucht unter Gruppierung 171) ist es zu einem Anstieg der Zuweisungsbeträge gekommen. Im Haushaltsplan 2017 waren die Landeszuweisungen für die Kleinkindbetreuung in Höhe von insgesamt € 2.827.400,-- veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2017 weist hier Gesamteinnahmen in Höhe von € 3.081.777,-- und damit Mehreinnahmen in Höhe von € 254.377,-- aus. Ursächlich hierfür ist die Erhöhung des Zuweisungsbetrages 2017 (gem. Bescheid über die 4. FAG-Teilzahlung 2017) auf € 13.827,02 je Kind (Gewichtung 1,0) gegenüber der Veranschlagungsgrundlage in Höhe von rd. € 12.700,-- je Kind (Orientierung am Zuweisungsbetrag je Kind des Jahres 2016 -Gewichtung 1,0versehen mit einem Abschlag). Hinsichtlich der städtischen Kindertagesstätte „Lotzbeckstraße“ ist anzumerken, dass im Berichtsjahr (noch) keine Landeszuweisungen (Kindergartenlastenausgleich, Kleinkindbetreuung) vereinnahmt werden konnten. Entsprechende Einnahmen waren im Jahr 2017 nicht möglich bzw. nicht zu erzielen, da die Inbetriebnahme der Einrichtung erst im November 2016 und damit nach dem für die Förderung 2017 maßgeblichen Stichtag 01.03. des Vorjahres (hier: 01.03.2016) erfolgte. 25 Die Zuweisungen des Landes für den Kleinkindlastenausgleich basieren seit dem Jahr 2014 auf einer prozentualen Förderbeteiligung. Zuvor (in den Jahren 2012 und 2013) erfolgte eine Festbetragsförderung. Gemäß dem zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden am 01.12.2011 unterzeichneten „Pakt für Familien mit Kindern“ übernimmt das Land ab dem Jahr 2014 unter Berücksichtigung der Bundesmittel für die Betriebskostenförderung 68 Prozent der kommunalen Brutto-Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung auf der Grundlage der Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik des Vorvorjahres (für 2017 bezogen auf das Jahr 2015) und der Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren auf der Basis der Kinder- und Jugendhilfestatistik zum 01.03. des Vorjahres (für 2017 bezogen auf den 01.03.2016). Die verbleibenden Betriebsausgaben sind durch die Kommunen bzw. ergänzend durch Elternbeiträge und Trägeranteile zu finanzieren. Übergangsweise hatte das Land in den Jahren 2012 und 2013 eine Festbetragsförderung mit deutlich erhöhten Sätzen zur Anwendung gebracht. Im Ergebnis führte dies ab 2012 gegenüber 2011 zu annähernd verdreifachten Förderbeträgen für die Kleinkindbetreuung. Das Land stellte hierfür im Jahr 2012 zusätzliche Fördermittel von 315 Mio. € und im Jahr 2013 von 325 Mio. € zur Verfügung und orientierte sich dabei an den Ausbauzielen zur Erreichung einer Betreuungsquote von 34 Prozent für unter 3-jährige Kinder. Diesen erhöhten Landesmitteln standen zum damaligen Zeitpunkt eine noch deutlich geringere Betreuungsquote und somit auch ein deutlich geringeres Platzangebot gegenüber. Mit der zum 01.01.2014 erfolgten Umstellung der Betriebskostenförderung für die Kleinkindbetreuung auf eine prozentuale Beteiligung des Landes an den tatsächlichen Betriebskosten und der tatsächlichen Zahl der betreuten Kinder anstelle von Ausbauzielen ist eine Konsolidierung der bisherigen Förderbeträge eingetreten. Neben der Kleinkindbetreuung sieht der „Pakt für Familien mit Kindern“ ab dem Jahr 2012 auch finanzielle Verbesserungen für den Bereich der Schulsozialarbeit (Kostenbeteiligung Kindergartenjahr 2012/2013 die des Landes Bereitstellung zu 1/3) und zusätzlicher Sprachförderungsmaßnahmen von drei- bis sechsjährigen Kindern vor. ab Mittel dem für 26 2.4 Sonstige Finanzeinnahmen Die nachstehende tabellarische Übersicht zeigt die Ergebnisse wesentlicher Positionen (Bußgelder, Konzessionsabgaben, Gewinnanteile, Zinseinnahmen) der sog. „Sonstigen Finanzeinnahmen“ im Berichtsjahr 2017, die Abweichungen im Vergleich zu den jeweiligen Planansätzen sowie die Vorjahresergebnisse auf: Tabelle 13: Ergebnisse wesentlicher sonstiger Finanzeinnahmen 2017 Unterabschnitt Bezeichnung 2016 Jahresrechnung Planansatz Abweichung +/- Rechnungsergebnis € € € € 1100 Öffentl. Sicherh. u. Ordn. -Bußgelder 1.280.473,66 1.426.000,00 -145.526,34 1.442.768,19 8100 Elektrizitätsversorgung -Konzessionsabgabe 1.464.069,31 1.408.000,00 56.069,31 1.406.204,24 8170 Gas-, Wärmeversorgung -Konzessionsabgabe 145.350,54 137.600,00 7.750,54 142.703,21 8170 Wasserversorgung -Konzessionsabgabe 690.000,00 510.000,00 180.000,00 290.000,00 8300 Versorgung und Verkehr -Gewinnant. v. wirtschaftl. Unternehm. u.a. Beteilig. 706.279,95 218.500,00 487.779,95 516.089,22 8300 Versorgung und Verkehr -Zinseinnahmen v. VVL 693.128,38 1.386.200,00 -693.071,62 693.128,38 9100 Sonst. allg. Finanzwirt. -Zinseinnahmen * 161.217,27 250.000,00 -88.782,73 239.195,94 5.140.519,11 5.336.300,00 -195.780,89 4.730.089,18 Gesamt * einschl. der finanztechnischen Abwicklung der Kassenbestandsverzinsung (Einheitskasse) Die nach dem Rechnungsergebnis 2017 im Unterabschnitt 8300 „Versorgung und Verkehr“ im Vergleich zur Veranschlagung stark reduzierten Zinseinnahmen gehen auf eine steuerrechtlich vorzunehmende Absenkung des Zinssatzes für das dem Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ gewährte gemeindliche Darlehen zurück. 27 2.5 Personalausgaben Die Personalausgaben belaufen sich im Jahr 2017 auf einen Gesamtbetrag in Höhe von € 30.185.643,-- und machen einen Anteil von 23,0 % (im Vorjahr 24,19 %) des Volumens des Verwaltungshaushaltes aus. Damit liegt das Ergebnis 2017 um € 1.367.157,-- unter dem Haushaltsansatz 2017 (€ 31.552.800,--) und um € 1.462.107,20 über dem Rechnungsergebnis des Jahres 2016 (€ 28.723.535,80). Der Anstieg der Personalausgaben 2017 im Vergleich zum Vorjahr ist neben den Tarif- und Besoldungserhöhungen auch auf die notwendige Schaffung von zusätzlichen Stellen zurückzuführen. Hierbei sind insbesondere Stellenbedarfe im Sozial- und Erziehungsbereich sowie befristet eingerichtete Stellen im Sachzusammenhang mit der Landesgartenschau Lahr 2018 zu nennen. Nach dem Ergebnis 2017 beträgt die Abweichung durch Minderausgaben gemessen am Gesamtpersonalkostenvoranschlag rd. 4,3 % (im Vorjahr rd. 3,5 %). Die voraussichtlichen Personalausgaben müssen zur Vorbereitung des Haushaltes bereits Mitte des Vorjahres nach den zu diesem Zeitpunkt feststehenden bzw. absehbaren Vorgaben veranschlagt werden. Wesentliche Grundlagen hierfür sind die Festsetzungen des Stellenplanes, Tarifund Besoldungserhöhungen, Entwicklungen in den Lohnnebenkosten und Versorgungsleistungen. Aus diesem zeitlichen Versatz ergibt sich eine gewisse Kalkulationsunsicherheit, die durch den Verlauf der unterjährigen, nicht absehbaren Personalentwicklung noch verstärkt werden kann. Durch möglichst detaillierte Personalkostenvorausberechnungen wird versucht, die Abweichungen durch Mehr- oder Minderausgaben so gering als möglich zu halten. 28 Der Tarifabschluss vom Frühjahr 2016 mit einer Mindestlaufzeit vom 01.03.2016 bis 28.02.2018 hat für die Beschäftigten eine lineare Erhöhung der erfolgte die Tabellenentgelte in zwei Stufen zum Ergebnis gebracht: ab 01.03.2016: + 2,40 % ab 01.02.2017: + 2,35 %. Unter Berücksichtigung dieser tarifgebundenen Grundlage Veranschlagung der Personalausgaben für den Beschäftigtenbereich für den Haushaltsplan 2017. Für den Beamtenbereich wurde zum 01.11.2016 der letzte Erhöhungsbestandteil des Gesetzes über die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in BadenWürttemberg 2015/2016 (BVAnpG BW 2015/2016) vom 21.07.2015 umgesetzt. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanveranschlagung 2017 lagen noch keine Beschlüsse des Landtags Baden-Württemberg zur weiteren Anpassung vor. Es wurde seinerzeit davon ausgegangen, dass ein entsprechender Gesetzesentwurf der Landesregierung erst nach Abschluss der Tarifverhandlungen des Landes Baden-Württemberg für seine Landesbeschäftigten auf den Weg gebracht wird. Entsprechend wurde als Kalkulationsgrundlage für eine Anpassung der Dienstbezüge eine Besoldungserhöhung von 1,80 % ab dem 01.03.2017 ohne zeitliche Differenzierung der Umsetzung nach Besoldungsgruppen angesetzt. In seiner Sitzung vom 25.10.2017 hat der Landtag von Baden-Württemberg das Gesetz über die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in BadenWürttemberg 2017/20108 (BVAnpG BW 2017/2018) beschlossen. Das Gesetz ist mit der Verkündung im Gesetzblatt vom 14.11.2017 wirksam geworden. Mit dem BVAnpG BW 2017/2018 sind folgende Besoldungserhöhungen ohne zeitliche Staffelung der Umsetzung nach Besoldungsgruppen festgelegt worden: - ab 01.03.2017: + 2,0 % (mind. 75 €) - - ab 01.07.2018 + 2,675 % (mind. 75 €) 29 Nach dem Anpassungsgesetz 2017/2018 werden die Besoldungserhöhungen dabei jeweils um eine Versorgungsrücklage i.H.v. 0,2 % abgemildert und im Weiteren der Familienzuschlag zum 01.03.2018 erhöht. Die geringeren Personalausgaben im Vergleich zur Haushaltsplanveranschlagung resultieren zum einen daraus, dass einzelne Stellen durch längere Krankheitszeiten, Inanspruchnahme von Elternzeit, Auslaufen befristeter Arbeitsverträge und Besetzungsverzicht nach dem Ausscheiden des Stelleninhabers bzw. der Stelleninhaberin keiner ganzjährigen Besetzung unterlagen und insofern geringere Personalkosten verursachten. Zum anderen ist festzustellen, dass die Besetzung offener Stellen in fachtechnischen Bereichen sowie in den Kindertagesstätten und Horten aufgrund der Arbeitsmarktlage vielfach nur zeitlich verzögert möglich ist. Außerdem war eine auf den Personalsektor bezogene globale Minderausgabe in veranschlagter Höhe von rd. € 310.000,-- zu erzielen. Den Personalkosten stehen personalbezogene Einnahmen z.B. aus Projektförderungen, Zuweisungen und personenbezogenen Einzelzuschüssen gegenüber, welche sich nach dem Bruttoprinzip jedoch nur einnahmeseitig abbilden. Im Berichtsjahr 2017 sind neben entsprechenden Geldzuflüssen aus Fördermitteln und Projektfinanzierungen direkt abgrenzbare Einnahmen in Form von Personalkostenersätzen in Höhe von allein € 157.643,65 (im Jahr 2016: € 166.866,56) verbucht worden. Die Entwicklung der Personalausgaben seit dem Jahr 1995 ist aus der nachstehenden Tabelle zu ersehen: 30 Tabelle 14: Entwicklung der Personalausgaben Jahr Personalausgaben € Veränderung zum Vorjahr € % 1995 19.375.355,73 1996 19.764.378,47 389.022,74 2,01 1997 20.500.777,20 736.398,73 3,73 1998 20.219.578,18 -281.199,02 -1,37 1999 21.074.255,44 854.677,26 4,23 2000 18.012.171,54 -3.062.083,90 -14,53 2001 18.061.462,16 49.290,62 0,27 2002 18.949.373,35 887.911,19 4,92 2003 19.544.161,47 594.788,12 3,14 2004 19.704.810,88 160.649,41 0,82 2005 19.987.467,61 282.656,73 1,43 2006 19.995.196,25 7.728,64 0,04 2007 20.287.514,33 292.318,08 1,46 2008 20.954.963,20 667.448,87 3,29 2009 21.663.015,86 708.052,66 3,38 2010 21.540.561,56 -122.454,30 -0,57 2011 22.600.709,50 1.060.147,94 4,92 2012 23.727.335,38 1.126.625,88 4,98 2013 24.405.114,10 677.778,72 2,86 2014 25.891.037,76 1.485.923,66 6,09 2015 27.057.526,66 1.166.488,90 4,51 2016 28.723.535,80 1.666.009,14 6,16 2017 30.185.643,00 1.462.107,20 5,09 Anmerkung: Seit dem 01.01.2000 werden die früheren Betriebe Bauhof, Stadtgärtnerei und Friedhof in einem Eigenbetrieb (Bau- und Gartenbetrieb Lahr -BGL-) geführt. Ab dem 01.01.2003 ist auch der Stadtwald organisatorisch dem BGL angegliedert worden. 31 2.6 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand Beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand sind im Rechnungsjahr 2017 Ausgaben in Höhe von insgesamt € 32.409.462,23 (im Vorjahr: € 31.933.644,64 bei einem Gesamtansatz von € 32.464.500,--) angefallen. Der Gesamtansatz 2017 belief sich auf € 32.598.900,--, so dass Minderausgaben in Höhe von € 189.437,77 zu verzeichnen sind. Das Rechnungsergebnis 2017 weist im Vergleich zum Ergebnis 2016 höhere Gesamtausgaben von € 475.817,59 aus. Bei den Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Gruppierung 50 u. 51) haben sich im Berichtsjahr 2017 bei einem Ergebnis von € 4.049.414,02 (im Vorjahr: € 5.572.939,57) im Vergleich zum Planansatz 2017 von € 4.235.150,-- (im Vorjahr: € 5.625.100,--) Minderausgaben in Höhe von € 185.735,98 ergeben (Minderausgaben im Vorjahr: € 52.160,43). Der relativ hohe Unterschiedsbetrag im Vergleich der Ergebnisse 2017 und 2016 mit € 1.523.525,55 geringeren Unterhaltungsaufwendungen im Rechnungsjahr 2017 ist im Wesentlichen auf die für das Schulsanierungsprogramm (SSP) im Jahr 2017 lediglich in Höhe von € 389.400,-- bereitgestellten Mittelansätze zurückzuführen. Im Haushaltsplan 2016 waren hierfür noch Gesamtmittel in Höhe von € 1.521.700,-- veranschlagt. Das SSP hatte für die Sanierung einzelner städtischer Schulgebäude im Jahr 2017 einen Mittelbedarf in Gesamthöhe von € 1.856.100,-- vorgesehen, so dass im Vergleich zur Veranschlagung eine jahresbezogene Reduzierung um € 1.466.700,-- vorgenommen worden ist. Intention hierfür war, das ursprünglich für das Jahr 2017 vorgesehene Maßnahmenpaket um ein Jahr zu verschieben, von Einzelausnahmen aufgrund bestehender Bindungen oder fachtechnischen Zusammenhängen abgesehen. Der Umsetzungszeitraum für das SSP hat sich in der Folge um ein Jahr ausgedehnt. 32 Für Mieten und Pachten waren im Haushaltsplan 2017 Ausgabemittel in Höhe von insgesamt € 1.585.400,-- veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2017 weist demgegenüber Gesamtausgaben in Höhe von € 1.382.549,38 und damit Einsparungen von € 202.850,64 aus. Im Wesentlichen gehen diese Minderausgaben auf die Nichtinanspruchnahme der für die kommunale Anschlussunterbringung von Flüchtlingen in Höhe von € 150.000,-- bereitgestellten Mietaufwendungen zurück. Korrespondierend hierzu konnten aber auch die auf der Einnahmenseite für die Mietaufwendungen in Höhe von € 140.000,-- veranschlagten Kostenersätze nicht realisiert werden. Für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Gruppierung 54) waren Ausgaben in Höhe von € 3.633.700,-- veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2017 weist hier ein Ergebnis in Höhe von € 3.280.343,88 (im Vorjahr: € 3.040.515,72) und damit Minderausgaben von € 353.356,12 aus. Von den Einsparungen entfallen rd. € 130.770,-- auf die Bewirtschaftung von Gebäuden des Einzelplans 2 „Schulen“. Für weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben (Gruppierung 57 bis 63) weist die Haushaltsrechnung 2017 bei einem Gesamtansatz von € 6.891.000,-- Ausgaben in Höhe von € 7.001.410,15 und damit Mehrausgaben von € 110.410,15 aus. Für Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen an kommunale und sonstige Sonderrechnungen u.a. übrige Bereiche (Gruppierung 675 bis 678) weist die Haushaltsrechnung 2017 bei einem Planansatz von € 6.439.750,-- und verbuchten (Soll-)Ausgaben von € 6.563.757,49 Mehrausgaben in Höhe von € 124.007,49 aus. Hier handelt es sich in erster Linie um die Leistung von Kostenerstattungen an den Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL). Die Mehrausgaben gehen dabei vornehmlich auf überplanmäßige Ausgaben für die Pflege/Unterhaltung der städtischen Grün-, Park- und Sportanlagen sowie für die Straßenreinigung und den Winterdienst zurück. 33 Hier hat der Haupt- und Personalausschuss am 05.02.2018 bzw. der Gemeinderat am 26.02.2018 entsprechende Mehrausgaben in Höhe von € 153.000,-- bzw. € 242.700,-- bewilligt. Im Gegenzug sind in anderen Bereichen (z.B. beim Straßenentwässerungskostenanteil) Einsparungen zu verzeichnen. Die nachfolgende Übersicht zeigt das Ergebnis des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwands in aufgeschlüsselter Form (entsprechend der haushaltstechnischen Gruppierung) auf: Tabelle 15: Darstellung sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand 2016 2017 Grupp. 50-51 Bezeichnung Unterhaltung d. Grundst. u. baul. Anlagen Jahresrechnung Planansatz Abweichung Rechnungsergebnis € € € € 4.049.414,02 4.235.150,00 -185.735,98 5.572.939,57 856.278,28 685.090,00 171.188,28 572.094,69 52 Geräte, Ausstatt.- u. Ausrüstungsgegenstände 53 Mieten u. Pachten 1.382.549,36 1.585.400,00 -202.850,64 1.331.054,68 54 Bewirtschaft. d. Grundst. u. baul. Anlagen 3.280.343,88 3.633.700,00 -353.356,12 3.040.515,72 55 Haltung von Fahrzeugen 178.212,13 163.350,00 14.862,13 149.166,41 56 Besondere Aufwendung. für Beschäftigte 269.750,23 189.950,00 79.800,23 175.861,91 57-63 Weitere Verwaltungs- u. Betriebsaufwendungen 7.001.410,15 6.891.000,00 110.410,15 6.161.303,18 64-66 Steuern, Geschäftsausgaben u.a. 2.663.131,25 2.664.010,00 -878,75 2.404.210,02 13.494,90 37.500,00 -24.005,10 29.612,94 1.150.276,19 1.200.000,00 -49.723,81 1.267.882,37 6.563.757,49 6.439.750,00 124.007,49 6.220.587,25 67 Erstattungen v. Verw.- u. Betriebsaufwand an: 672 Gden. u. Gde.verbände 673 Zweckverbände komm., u. sonst. Sonder675-678 rechnungen u.a. Bereiche 679 Innere Verrechnungen 2.883.535,91 2.725.550,00 157.985,91 2.859.102,98 68 Kalkulatorische Kosten 2.117.308,44 2.148.450,00 -31.141,56 2.149.312,92 32.409.462,23 32.598.900,00 -189.437,77 31.933.644,64 Gesamt 34 2.7 Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) Für Zuweisungen und Zuschüssen (nicht für Investitionen) an Dritte sind im Rechnungsjahr 2017 Ausgaben in Höhe von insgesamt € 9.638.349,23 (im Vorjahr: € 9.272.521,44) geleistet worden. Der Gesamtansatz 2017 belief sich auf € 9.689.300,--, so dass Minderausgaben in Höhe von € 50.950,77 zu verzeichnen sind. Innerhalb der Hauptgruppe 7 „Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen“) stellen die Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale und ähnliche Einrichtungen (Gruppierung 70) bei einem Gesamtansatz von € 9.380.950,-- mit (Soll-)Ausgaben in Höhe von € 9.254.471,27 (im Vorjahr: € 8.961.151,54 den betragsmäßig größten Einzelbereich dar. Hiervon entfallen allein auf die Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen (Unterabschnitt 1.4648) Ausgaben in Höhe von € 8.224.831,42 (im Vorjahr: € 8.013.179,86). Hervorzuheben ist hier auch die Zuschussentwicklung für die Betreuung von unter dreijährigen Kindern: Jahr (Rechnungs-)Ergebnis Differenz zum Vorjahr +/- 2007 € 76.222,71 2008 € 198.268,60 € 122.045,89 2009 € 379.671,88 € 181.349,28 2010 € 878.033,26 € 498.361,38 2011 € 1.209.875,60 € 331.842,34 2012 € 1.258.662,34 € 2013 € 1.448.583,05 € 189.920,71 2014 € 1.649.932,52 € 201.349,47 2015 € 1.732.511,10 € 2016 € 1.909.993,55 € 177.482,45 2017 € 2.048.014,59 € 138.021,04 48.786,74 82.578,58 35 Der Zuschussbedarf für den laufenden Betrieb der 9 städtischen Kindertageseinrichtungen und 2 städtischen Kinderhorte beläuft sich im Jahr 2017 bei Gesamteinnahmen von € 3.790.550,55 (in erster Linie Benutzungsgebühren und Landeszuweisungen) und Gesamtausgaben von € 8.509.499,16 (insbesondere Personalausgaben) auf € 4.718.948,61 (im Vorjahr: € 4.503.692,99). Im Weiteren kommt noch die Förderung von 21 Kindertagesstätten der kirchlichen und freien Betriebsträger hinzu. Hier belief sich der städtische Zuschussbedarf im Jahr 2017 auf € 4.826.265,28 (im Vorjahr: € 4.752.370,69), so dass sich der städtische Gesamtzuschussbedarf 2017 für alle Kinderbetreuungsrichtungen in Lahr (laufender Betrieb) auf insgesamt € 9.545.213,89 summiert (im Vorjahr: € 9.256.063,68). Im Jahr 2005 belief sich der Gesamtzuschussbedarf für alle (damaligen) Kinderbetreuungseinrichtungen noch auf € 4.439.492,02 und im Jahr 2007 auf € 4.806.484,72. Dass der Gesamtzuschussbedarf angesichts der bis zum Jahr 2017 neu bzw. zusätzlich geschaffenen Kindergarten-/Krippenplätze nicht noch deutlich stärker angestiegen ist, ist auf die erhöhten Landeszuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs für die Kleinkindbetreuung ab dem Jahr 2012 zurückzuführen („Pakt für Familien mit Kindern“). Diesbezüglich wird auf die weiteren Ausführungen unter Ziffer 2.3 „Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke“ verwiesen. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Zuweisungen und Zuschüsse in aufgeschlüsselter Form (entsprechend der haushaltstechnischen Gruppierung) auf: 36 Tabelle 16: Darstellung Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) 2017 Grupp. Bezeichnung 70 Zuschüsse für lfd. Zwecke an soziale o.ä. Einricht. 71 Zuweisungen u. sonstige Zuschüsse f. lfd. Zwecke an 712 Gden. u. Gde.verbände 713 Zweckverbände u. dgl. komm., u. sonst. Sonder715-717 rechnungen u.a. Bereiche 718 an übrigen Bereich 73-79 Sozialleistungen Gesamt 2016 Jahresrechnung Planansatz Abweichung Rechnungsergebnis € € € € 9.254.471,27 9.380.950,00 -126.478,73 8.961.151,54 38,35 50,00 -11,65 38,35 0,00 0,00 0,00 0,00 350.159,36 299.850,00 50.309,36 303.513,09 26.287,25 5.450,00 20.837,25 5.037,76 7.393,00 3.000,00 4.393,00 2.780,70 9.638.349,23 9.689.300,00 -50.950,77 9.272.521,44 2.8 Gewerbesteuerumlage/Finanzumlagen Nach der Jahresrechnung 2017 liegt die Gewerbesteuerumlage mit Ausgaben in Höhe von € 5.436.608,38 (im Vorjahr: € 4.225.562,57) um € 1.266.608,38 über dem Planansatz von € 4.170.000,--. Die Veranschlagung der Umlage erfolgte auf der Basis des Gewerbesteuereinnahmeansatzes für 2017 in Höhe von € 23.750.000,--. Der vorläufigen Umlagenberechnung im Jahr 2017 wurde ein Gewerbesteuer-IstAufkommen in Höhe von € 28.898.062,82 zugrunde gelegt, was zu einer Gewerbesteuerumlage in Höhe von € 5.075.685,39 führte. Daneben waren Ausgaben für die im Berichtsjahr 2017 erfolgte Spitzabrechnung für das Jahr 2016 in Höhe von € 360.922,99 zu leisten (= Nachzahlung), so dass im Jahr 2017 eine Gewerbesteuerumlage in Höhe von insgesamt € 5.436.608,38 abzuführen war. 37 Die endgültige Abrechnung der Gewerbesteuerumlage erfolgt jeweils zum Anfang des Jahres für das Vorjahr. Dabei wird der entsprechende Abrechnungsbetrag (Gutschrift/Nachzahlung) im jeweils laufenden Jahr verbucht. Auf der Basis des Schlussabrechnungsbetrages für 2017 mit einem Gewerbesteuer-Ist-Aufkommen von € 31.659.742,40 fiel zum Jahresanfang 2018 eine Nachzahlung für 2017 in Höhe von € 485.064,23 an. Für die Finanzausgleichsumlage sind auf der Grundlage eines Umlagesatzes von 22,10 v.H. der Bemessungsgrundlage Ausgaben in Höhe von € 13.139.670,10 (im Vorjahr: € 12.593.941,10) angefallen. Der Planansatz 2017 belief sich auf € 13.140.000,--. Die Veranschlagung der Kreisumlage für das Jahr 2017 basierte auf einem Hebesatz von 27,50 v.H. der Steuerkraftsumme, was zu einem Planansatz 2017 in Höhe von € 16.350.000,-- führte. Das Buchungsergebnis 2017 weist die Kreisumlage mit Ausgaben in Höhe von € 16.350.268,-- (im Vorjahr: € 15.671.194,-- bei einem Hebesatz von ebenfalls 27,50 v.H.) aus. 2.9 Zinsaufwendungen Die Zinsaufwendungen liegen mit insgesamt € 838.508,81 (Ergebnis 2016: € 853.230,11) um € 245.491,19 unter dem Haushaltsansatz von € 1.084.000,--. In den Gesamtaufwendungen enthalten ist ein Betrag in Höhe von € 124.232,73 (im Vorjahr: € 81.699,83) für die Zinsübernahme „Rahmenkonto Ost“ (Flughafenareal Ost) und erstmals auch ein Zahlungsbetrag für Verwahrentgelte (sog. „Negativzinsen“) und zwar in Höhe von € 8.017,79. Der Anteil der („klassischen“) Zinsaufwendungen für die bestehenden Darlehen (Kredite bei Kreditinstituten) beläuft sich für das Berichtsjahr 2017 auf € 650.838,49 (im Vorjahr: € 711.744). Im Jahr 2007 musste hier noch ein Betrag in Höhe von € 1.151.492,56 aufgewendet werden. Der durchschnittliche (Soll-)Zinssatz für die bestehenden Darlehen belief sich im Jahr 2017 auf 2,65 % (im Vorjahr: 2,77 %). 38 Mit einem Anteil von 0,64 % (2016 = 0,71 %) der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes liegt das Belastungsergebnis der Zinsen in einem vertretbaren Rahmen. Die Ergebnisse der letzten Jahre sind auch durch die günstigen Zinskonditionen am Kapitalmarkt zu begründen. Tabelle 17: Darstellung der Zinsaufwendungen 2017 Grupp. Bezeichnung 8050 Zinsen für Kassenkredite */** 8071 2016 Jahresrechung Planansatz Abweichung € € € Rechnungsergebnis € 11.468,00 80.000,00 -68.532,00 17.340,00 Verwahrentgelte (sog. "Negativzinsen") 8.017,79 0,00 8.017,79 0,00 8080 Zinsen für Kredite bei Kreditinstituten * 650.838,49 850.000,00 -199.161,51 711.774,00 8081 Zinsen für langfristige Restkaufgelder * 43.951,80 44.000,00 -48,20 42.416,28 8082 Zinsübernahme Rahmenkonto Ost 124.232,73 110.000,00 14.232,73 81.699,83 838.508,81 1.084.000,00 -245.491,19 853.230,11 Gesamt * Finanzpositionen sind im Deckungskreis "GD91008000" zusammengefasst ** finanztechnische Abwicklung der Kassenbestandsverzinsung (Einheitskasse) 2.10 Globale Minderausgabe Im Haushaltsplan 2017 wurde im Unterabschnitt 9100 „Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft“ eine globale Minderausgabe in Höhe von € 570.000,-aufgenommen. Nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen kann im Verwaltungshaushalt eine pauschale Kürzung von Ausgaben unter Angabe der zu kürzenden Ausgaben-Gruppen bis zu einem Betrag von 1 v.H. der Summe der Ausgabeansätze veranschlagt werden (globale Minderausgabe). 39 Die globale Minderausgabe hatte sich mit einem Betrag von rd. € 310.000,-- auf die Personalausgaben (Hauptgruppe 4) sowie mit einem Betrag von rd. € 260.000,-- auf ausgewählte Ausgabebereiche des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes (Hauptgruppe 5 und 6, u.a. Gebäudeunterhaltungs- und Bewirtschaftungsbereich, mit Ausnahme der Gruppierungen 53* „Mieten und Pachten“, 679* „Innere Verrechnungen“ und 68* „Kalkulatorische Kosten“) bezogen. Nach Auswertung der Haushaltsrechnung 2017 sind im Personalkostenbereich Einsparungen in Höhe von € 1.367.157,-- und im ausgewählten Bereich des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes Einsparungen in Höhe von € 113.431,48 und damit in Gesamthöhe von € 1.480.588,48 erzielt worden. Zusammengeführt bzw. in einer Gesamtbetrachtung konnte somit die mit der veranschlagten globalen Minderausgabe einhergehende Zielvorgabe ergebniswirksam erreicht werden. 2.11 Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt Die Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt konnte im Haushaltsplan 2017 in Höhe von € 8.755.000,-- (im Vorjahr: € 9.130.000,--) veranschlagt werden. Die Haushaltsrechnung 2017 weist als Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt einen Betrag in Höhe von € 23.074.487,76 (im Vorjahr: € 15.263.571,74) und damit eine Verbesserung in Höhe von € 14.319.487,76 (im Vorjahr: € 6.133.571,74) aus. Wie der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden kann, zeigt sich im dargestellten Zeitraum (Rechnungsjahre 2000 bis 2017) kein klares Entwicklungsbild der Zuführungsrate auf, da die Auswirkungen des Finanzausgleichs und der Steuerzuweisungen einhergehend mit den gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen deutlich spürbar werden: 40 Rechnungsjahr Rechnungsergebnis Zuführungsrate (ger.) Veränderung zum Vorjahr +/- 2000 € 7.261.771,-- 2001 € 5.168.936,-- € - 2.092.835,-- 2002 € 6.356.629,-- € + 1.187.693,-- 2003 € 18.045,-- € - 6.338.584,-- 2004 € 3.619.634,-- € + 3.601.589,-- 2005 € 8.812.907,-- € + 5.193.273,-- 2006 € 9.003.260,-- € + 2007 € 6.643.648,-- € - 2.359.612,-- 2008 € 4.753.494,-- € - 1.890.154,-- 2009 € 1.906.956,-- € - 2.846.538,-- 2010 € 5.829.070,-- € + 3.922.114,-- 2011 € 6.345.556,-- € + 2012 € 8.680.657,-- € + 2.335.101,-- 2013 € 15.508.338,-- € + 6.827.681,-- 2014 € 12.043.098,-- € - 3.465.240,-- 2015 € 13.780.321,-- € + 1.737.223,-- 2016 € 15.263.572,-- € + 1.483.251,-- 2017 € 23.074.488,-- € + 7.810.916,-- 190.353,-- 516.486,-- Nach § 22 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) muss die Zuführung zum Vermögenshaushalt mindestens so hoch sein, dass damit die Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden können, soweit dafür keine sog. „Ersatzdeckungsmittel“ zur Verfügung stehen. Als Ersatzdeckungsmittel können dabei Einnahmen aus der Veränderung des Anlagevermögens, Entnahmen aus Rücklagen, Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und für die Förderung von Investitionen Dritter, Beiträge und ähnliche Entgelte herangezogen werden. 41 Berechnung der Höhe der Mindestzuführung für das Jahr 2017: Kreditbeschaffungskosten 2017: 0,00 € Ordentliche Tilgung von Krediten 2017: 1.930.899,14 € Mindestzuführung 2017: 1.930.899,14 € Tatsächliche Zuführung 2017: (Brutto-Investitionsrate) 23.074.487,76 € abzügl. Mindestzuführung 2017: ./. 1.930.899,14 € Netto-Investitionsrate 2017: 21.143.588,62 € Nach den (Rechnungs-)Ergebnissen der Jahre 2000 bis 2017 hat die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt lediglich in den Krisenjahren 2003 und 2009 nicht die Höhe der Mindestzuführung erreicht. In den restlichen 16 Jahren konnten über die Mindestzuführungen hinaus jeweils (überwiegend) namhafte Netto-Investitionsraten erwirtschaftet werden. Im Jahreszeitraum 2000 bis 2017 (18 Jahre) addieren sich die Zuführungsraten an den Vermögenshaushalt (Rechnungsergebnisse) auf insgesamt € 154.070.378,94. Abzüglich der in diesem Zeitraum aufsummierten Mindestzuführungen von € 34.887.725,21 ergibt sich eine saldierte Netto-Investitionsrate von € 119.182.653,73. Dies entspricht einem jahresdurchschnittlichen Betrag von € 6.621.258,54. 42 Tabelle 18: Entwicklung der Zuführungsrate a) zahlenmäßige Darstellung (Jahre 2000 bis 2017) Jahr Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt Planansatz (Rechnungs-)Ergebnis € € Mindestzuführung NettoInvestitionsrate € € 2000 3.020.610 7.261.771 2.090.070 5.171.701 2001 3.073.631 5.168.936 2.043.549 3.125.387 2002 7.441.200 6.356.629 2.153.875 4.202.754 2003 0 18.045 2.186.128 -2.168.083 2004 951.800 3.619.634 2.066.720 1.552.914 2005 3.230.400 8.812.907 2.079.509 6.733.398 2006 2.588.000 9.003.260 1.876.894 7.126.366 2007 2.327.550 6.643.648 1.931.536 4.712.112 2008 1.939.000 4.753.494 1.887.027 2.866.467 2009 750.000 1.906.956 1.931.692 -24.736 2010 410.000 5.829.070 1.765.579 4.063.491 2011 200.000 6.345.556 1.866.361 4.479.195 2012 3.845.000 8.680.657 1.757.701 6.922.956 2013 8.435.000 15.508.338 1.704.894 13.803.444 2014 8.140.000 12.043.098 1.949.883 10.093.214 2015 6.760.000 13.780.321 1.838.749 11.941.572 2016 9.130.000 15.263.572 1.826.658 13.436.914 2017 8.755.000 23.074.488 1.930.899 21.143.589 43 b) grafische Darstellung (Jahre 2000 bis 2017) Zuführungsraten 25.000.000 20.000.000 Euro 15.000.000 10.000.000 5.000.000 0 '00 '01 '02 '03 '04 '05 '06 '07 '08 '09 '10 '11 '12 '13 '14 '15 '16 '17 Jahr geplante Zuführung tatsächliche Zuführung Mindestzuführung 2.12 Wesentliche Abweichungen im Verwaltungshaushalt UA 1.0220 Bezeichnung Personalverwaltung/ Organisation Bemerkung Bei der Finanzposition „Stellenausschreibungen und Vorstellungsreisen“ fielen bei einem Ansatz von € 35.000,-- Mehrausgaben in Höhe von € 90.685,54 an (HPA-Beschluss v. 05.02.2018). 1.0300 Stadtkämmerei Bei den Nachzahlungszinsen für die Gewerbesteuer sind Mehreinnahmen in Höhe von € 107.686,25 festzustellen (Planansatz 2017: € 230.000,--). 1.0310 Stadtkasse Die Einnahmen aus Nebenforderungen aus PKVerfahren waren mit € 100.000,-- veranschlagt. Die Jahresrechnung 2017 weist Mehreinnahmen von € 99.613,45 aus. 44 1.0600 Datenverarbeitung Unter der Finanzposition „Miete für Bürocomputer“ waren Mittel i.H.v. € 165.000,-veranschlagt. Der Ausgabeansatz wurde um € 50.513,72 unterschritten. 1.0830 Sonstiger Personalaufwand In diesem Unterabschnitt waren Personalausgaben u.a. für Vertretungskräfte, für die leistungsorientierte Bezahlung (LoB), für Umlagen und für die gesetzliche Unfallversicherung zentral für die gesamte Verwaltung veranschlagt. Nachdem die jeweiligen Ausgaben zum Jahresende auf die entsprechenden Unterabschnitte umgebucht wurden, ist das Rechnungsergebnis nicht mehr mit dem veranschlagten Mittelansatz vergleichbar. 1.1100 Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung Die Einnahmen aus Bußgeldern (OWIVerfahren) waren in Höhe von € 1.426.000,-veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2017 weist hier Einnahmen von € 1.280.473,66 und damit Mindereinnahmen in Höhe von € 145.526,34 aus. 1.1300 Feuerschutz Unter der Finanzposition „Kostenerstattungen nach dem Feuerwehrgesetz“ waren Einnahmen i.H.v. € 190.000,-- veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2017 weist hier Mehreinnahmen in Höhe von € 163.365,34 aus. Im Haushaltsjahr 2017 ist der Deckungskreis „GD13005200“ (u.a. Betriebsaufwendungen, persönliche Entschädigungen, Instandhaltungsmaßnahmen, Haltung von Fahrzeugen) bei einem Gesamtansatz von € 368.000,-- um insgesamt € 181.646,69 überschritten worden (GR-Beschluss vom 26.02.2018). Mit Beschluss des Gemeinderates vom 24.07.2017 wurden außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 115.000,-- für die Anschaffung neuer Ausgehuniformen bewilligt. 1.2210 Otto-Hahn-Realschule Im Haushaltsjahr 2017 ist der Deckungskreis „GD22105200“ (u.a. Inventarunterhaltung, Geschäftsausgaben, Schulbetriebsmittel) bei einem Gesamtansatz von € 131.150,-- um insgesamt € 89.905,93 überschritten worden (HPA-Beschluss vom 05.02.2018). 1.2700 Gutenbergschule (Förderschule) Für die Zuweisungen vom Land (Sachkostenbeiträge) waren Einnahmen i.H.v. € 248.000,-veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2017 weist Einnahmen i.H.v. € 308.553,-- und damit Mehr- 45 einnahmen von € 60.553,-Fortschreibung/Erhöhung des beitrages 2017 je Schüler/In). aus (Grund: Sachkosten- 1.3500 Volkshochschule Der Einnahmeansatz für Auftrags- und Vertragsmaßnahmen lag bei € 350.000,--. Tatsächlich konnten hier Einnahmen i.H.v. € 643.990,55 und damit Mehreinnahmen von € 293.990,55 erzielt werden. Im Gegenzug fielen bei der Ausgabeposition „Auftrags- und Vertragsmaßnahmen“ bei einem Ansatz von € 240.000,-- Mehrausgaben i.H.v. € 259.246,65 an. Die Deckung erfolgte systemgestützt über die bestehende sog. „unechte Deckungsfähigkeit“ mit der korrespondierenden Einnahmefinanzposition. 1.3550 Abendrealschule/ Abendgymnasium Für die Zuweisungen vom Land wurden € 300.000,-- veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2017 weist Einnahmen i.H.v. € 376.655,95 aus (+ € 76.655,95). 1.3661 Gemeinschaftspflege Unter Berücksichtigung aller Einnahmefinanzpositionen die Chrysanthema betreffend standen im Jahr 2017 zusätzliche Haushaltsmittel i.H.v. insgesamt € 109.805,70 zur Verfügung, die aufgrund der bestehenden unechten Deckungsfähigkeit die Mehrausgaben für die Chrysanthema (Ansatz: € 520.000,--) in Höhe von € 104.571,45 vollständig deckten. Unter der Finanzposition „Steuererstattungen aus Vorjahren“ sind Mehreinnahmen i.H.v. € 59.879,29 zu verzeichnen. 1.4390 Gemeinwesenarbeit im Lahrer Westen Für die Gemeinwesenarbeit wurden mit Beschluss des Haupt- und Personalausschusses vom 11.07.2017 im Zuge der Anmietung von neuen Räumlichkeiten außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 60.000,-- für Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen bewilligt. 1.4648 Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen Der Zuschussbedarf des Unterabschnitts, der i.H.v. € 5.063.600,-- veranschlagt war, beläuft sich nach dem Rechnungsergebnis 2017 auf € 4.826.265,28 (= Verbesserung: € 237.334,72). Bei der Einnahmeposition „Landeszuweisungen für die Kleinkindbetreuung“ sind Mehreinnahmen i.H.v. € 168.737,30 zu verzeichnen. Ursächlich für die Mehrzuweisungen des Landes ist die Anhebung des Zuweisungsbetrages je Kind. 46 1.4982 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber und Asylberechtigten Einnahmeseitig wurden Kostenersätze für Mietaufwendungen i.H.v. € 140.000,-- erwartet. Entsprechende Einnahmen waren im Jahr 2017 nicht zu verzeichnen. Die korrespondierende Ausgabefinanzposition „Mietaufwand für die Anschlussunterbringung“ war mit € 150.000,-veranschlagt. Ausgaben sind keine angefallen. Im Rahmen der Finanzausgleiches (sog. „Integrationslastenausgleich“) sind Zuweisungen des Landes i.H.v. € 376.765,44 eingegangen. Ein Mittelansatz war nicht veranschlagt, da der „Pakt für Integration“ erst unterjährig zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Landesverbänden vereinbart worden ist. 1.5620 u.a. Sportplätze und -anlagen Der Gesamtansatz des Deckungskreises „GD 36606755“ (Öffentliches Grün -Kostenerstattung an BGL für die Bereiche 1.3660 „Denkmalpflege“, 1.5620 „Sportplätze und -anlagen“, 1.5800 „Öffentliche Grünanlagen“, 1.5801 „Stadtpark“, 1.5820 „Kinderspielplätze“ und 1.5910 „Miniaturgolfanlage“ i.H.v. € 2.288.000,-wurde um € 152.992,13 überschritten. Die Mehrausgabenbewilligung erfolgte durch GRBeschluss vom 26.02.2018. 1.6300 u.a. Gemeindestraßen Die Finanzposition „Straßenunterhaltung“ weist bei einem Ansatz von € 400.000,-- Minderausgaben in Höhe von € 57.267,93 aus. Beim Kostenanteil für die Straßenentwässerung sind Minderausgaben in Höhe von € 204.678,85 zu verzeichnen (Planansatz: € 1.200.000,--). Der Gesamtansatz des Deckungskreises „GD 63006755“ (Abt. Tiefbau -Kostenerstattung an BGL für die Bereiche 1.6300 „Gemeindestraßen“, 1.6750 „Straßenreinigung und Winterdienst“, 1.6800 „Parkhäuser, Parkplätze“, 1.6900 „Wasserläufe, Wasserbau“ und 1.7810 „Feld- u. Wirtschaftswege“) i.H.v. € 1.785.000,-- wurde um € 242.693,99 überschritten (GR-Beschluss am 26.02.2018). 1.6700 Straßenbeleuchtung Bei der Finanzposition „Stromverbrauch“ sind bei einem Ansatz von € 700.000,-- Minderausgaben i.H.v. € 142.192,05 festzustellen. 1.7676 Geroldseckerhalle Reichenbach Bei der Haushaltsstelle „Gebäudeunterhaltung“ sind bei einem Ansatz von € 9.000,-- überplanmäßige Mehrausgaben i.H.v. € 76.050,52 bewilligt worden (HPA-Beschluss vom 04.12.2017). 47 1.7810 Feld- und Wirtschaftswege Die erwartete Förderung vom Land in Höhe von € 50.000,-- im Rahmen des sog. „Schwarzwaldverfahren“ konnte im Jahr 2017 nicht realisiert werden. Im Gegenzug sind für die Feldwegeunterhaltung bei einem Mittelansatz von € 60.000,-- auch keine Ausgaben angefallen. 1.7910 Wirtschaftsförderung Unter der Finanzposition „Mieteinnahmen Flugbetriebsflächen“ war ein Einnahmeansatz i.H.v. € 500.000,-- veranschlagt. Einnahmen sind im Jahr 2017 i.H.v. € 604.073,77 verbucht worden (= Mehreinnahmen: € 104.073,77). Für die Bewirtschaftung der Flugbetriebsflächen war im Haushaltsplan 2017 ein Ausgabeansatz in Höhe von € 350.000,-- veranschlagt. Die Jahresrechnung weist Mehrausgaben i.H.v. € 100.526,62 aus. Die Deckung erfolgte systemgestützt über die bestehende sog. „unechte Deckungsfähigkeit“ mit der korrespondierenden Einnahmefinanzposition. Der Ausgabeansatz i.H.v. € 30.000,-- für die Standortwerbung ist um € 59.631,45 überschritten worden. Ein entsprechender Beschluss des Haupt- und Personalausschusses ist am 06.11.2017 eingeholt worden. 1.8100 Elektrizitätsversorgung Die Einnahmen aus Konzessionsabgaben waren i.H.v. € 1.408.000,- veranschlagt. Das Ergebnis weist Mehreinnahmen i.H.v. € 56.069,31 aus. 1.8170 Gas-/ Wasser-/ Wärmeversorgung Der Einnahmeansatz für die Konzessionsabgaben Wasser i.H.v. € 510.000,-- ist im Jahr 2017 um € 180.000,-- überschritten worden. 1.8300 Versorgung und Verkehr Die Finanzposition „Zinseinnahmen“ weist bei einem Ansatz von € 1.386.200,-- verbuchte Einnahmen i.H.v. € 693.128,38 aus. Die Mindereinnahmen von € 693.071,62 sind auf eine (steuerrechtlich geforderte) Reduzierung des Zinssatzes für das gemeindliche Darlehen zurückzuführen. Die Einnahmen aus den Gewinnanteilen von wirtschaftlichen Unternehmen waren im Haushaltsplan 2017 i.H.v. € 218.500,-- veranschlagt. Tatsächlich eingegangen sind Einnahmen i.H.v. € 706.279,95 (= Mehreinnahmen: € 487.779,95). 1.8800 Allgemeines Grundvermögen Der planmäßige Überschuss für den gesamten Unterabschnitt war i.H.v. € 994.000,-- veranschlagt. Nach dem Ergebnis 2017 beläuft sich der tatsächliche Überschuss auf € 1.019.618,01. 48 Für die Gebäudeunterhaltung des Flughafenareals Ost standen Mittel in Gesamthöhe von € 100.000,-- zur Verfügung. Die Haushaltsrechnung 2017 weist verbuchte Ausgaben von € 156.666,18 aus (HPA-Beschluss v. 29.05.2017 bzw. GR-Beschluss v. 24.07.2017). 1.9000 Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen Die Grundsteuer B war mit € 7.400.000,-veranschlagt. Nach dem Ergebnis liegen Mehreinnahmen in Höhe von € 230.053,76 vor. Die Gewerbesteuer war mit € 23.750.000,-- veranschlagt. Der Einnahmeansatz wurde um € 8.013.361,20 überschritten. Bei der Vergnügungssteuer sind bei einem Planansatz von € 1.500.000,- Mehreinnahmen i.H.v. € 340.352,70 zu verzeichnen. Wesentliche Mehreinnahmen konnten auch beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (Ansatz: € 16.740.000,-) i.H.v. € 1.387.402,94, bei den Schlüsselzuweisungen vom Land (Ansatz: € 25.345.000,-) i.H.v. € 1.776.149,20 und bei der Kommunalen Investitionspauschale (Ansatz: € 3.650.000,-) i.H.v. € 272.176,40 verzeichnet werden. Der Ansatz der Gewerbesteuerumlage lag bei € 4.170.000,-. Dieser wurde aufgrund der höher eingegangenen Gewerbesteuer(ist)einnahmen (Abschlagszahlungen 2017 einschl. der Spitzabrechnung 2016) um € 1.266.608,38 überschritten. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte über die bestehende unechte Deckungsfähigkeit. 1.9100 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Die Zinseinnahmen von öffentlichen, wirtschaftlichen Unternehmen wurden bei einem Ansatz von € 250.000,-- um € 88.782,73 unterschritten. Die Zinsausgaben waren im Haushaltsplan 2017 mit einem Gesamtbetrag i.H.v. € 1.084.000,-ausgewiesen. Nach dem Ergebnis 2017 haben sich Minderausgaben in Höhe von zusammen € 253.508,98 ergeben. Die i.H.v. € 100.000,-- in den Haushaltsplan 2017 eingestellte Deckungsreserve musste in voller Höhe in Anspruch genommen werden. Die Globale Minderausgabe war im Haushaltsplan 2017 mit einem Betrag von € 570.000,-ausgewiesen. Auf die diesbezüglichen Ausführungen unter der Ziffer 2.10 (Globale Minderausgabe) wird verwiesen. 49 2.13 Darstellung der kostenrechnenden Einrichtungen Tabelle 19: Darstellung der kostenrechnenden Einrichtungen UA Rechnungsergebnis 2017 Kostenrechnende Einrichtungen 3310 Theater Ertrag € Aufwand € Deckungsgrad Zuschussbedarf € % 2017 % 2016 241.786,24 544.518,19 302.731,95 44,40 39,05 3330 Städt. Musikschule 1.010.546,09 1.528.623,91 518.077,82 66,11 62,53 3500 Volkshochschule 1.520.256,29 1.862.999,24 342.742,95 81,60 79,82 75.729,28 580.544,41 504.815,13 13,04 14,70 805.473,55 1.601.883,04 796.409,49 50,28 44,86 634.098,51 1.097.037,16 462.938,65 57,80 44,49 582.585,48 1.144.286,74 561.701,26 50,91 46,30 173.187,63 402.265,51 229.077,88 43,05 46,33 117.073,01 359.305,28 242.232,27 32,58 41,86 134.461,32 351.852,97 217.391,65 38,22 36,05 158.236,47 453.681,24 295.444,77 34,88 39,63 4647 Hort Luisenschule Kindertagesstätte 4650 Heiligenstraße (Arche Noah) Kindertagesstätte 4651 Alleestraße Kindertagsstätte 4652 Lotzbeckstraße 7300 Märkte 202.864,60 523.387,70 320.523,10 38,76 33,32 347.390,55 754.179,41 406.788,86 46,06 45,06 561.666,93 1.318.091,85 756.424,92 42,61 43,66 73.512,50 387.264,13 313.751,63 18,98 2,56 18.515,22 19.392,79 877,57 95,47 102,22 7500 Friedhöfe 906.244,81 1.115.132,77 208.887,96 81,27 67,93 50.649,56 324.354,86 273.705,30 15,62 22,07 62.767,50 93.338,04 30.570,54 67,25 68,70 59.767,18 86.416,82 26.649,64 69,16 66,67 59.032,50 104.732,74 45.700,24 56,36 63,62 9.891,50 142.668,12 132.776,62 6,93 8,34 34.848,75 183.372,77 148.524,02 19,00 14,29 236.012,20 351.703,63 115.691,43 67,11 69,15 13.779,78 34.755,24 20.975,46 39,65 36,77 7.848.591,21 14.821.270,37 6.972.679,16 52,95 50,32 3520 Mediathek Kindertagesstätte 4640 Am Schießrain Kindertagesstätte 4641 Max-Planck-Straße Kindertagesstätte 4642 Bottenbrunnenstraße Kindertagesstätte 4643 Kanadaring Kindertagesstätte 4644 Kuhbach Kindertagesstätte 4645 Reichenbach 4646 Hort Eichrodtschule 7670 Stadthalle Schutterlindenberghalle 7671 Hugsweier Kaiserswaldhalle 7672 Kippenheimweiler 7673 Sport- und Festhalle Kuhbach 7675 Bürgerhaus Mietersheim Geroldseckerhalle 7676 Reichenbach 7677 Sulzberghalle Sulz 7678 Aktienhof Gesamt Anmerkung: Die (relativ) hohen Deckungsgrade der Hallen in den Stadtteilen Hugsweier, Kippenheimweiler, Kuhbach und Sulz sind im Wesentlichen auf die Einnahmen aus inneren Verrechnungen (Sportstätten: Benutzung durch Schulen, Überlassung an Vereine) zurückzuführen. 50 3. 3.1 Vermögenshaushalt Allgemeines und Darstellung des Ergebnisses € 42.600.000,00 € 16.388.813,66 € 23.074.487,76 € 39.463.301,42 Die tatsächlichen Ausgaben beliefen sich auf € 46.945.929,58 so dass ein Betrag in Höhe von € 7.482.628,16 € 7.500.000,00 € 17.371,84 Im Vermögenshaushalt 2017 waren Mittel in Höhe von bereitgestellt. Tatsächlich eingegangen sind im Rechnungsjahr 2017 zuzüglich der Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt in Höhe von standen somit Finanzierungsmittel in Höhe von zur Verfügung. der allgemeinen Rücklage entnommen werden musste (= Ergebnis). Veranschlagt war eine Rücklagenentnahme (Ergebnis) in Höhe von so dass der (nicht gebundene) Rücklagenbestand gegenüber der Veranschlagung um geschont werden konnte. 51 Tabelle 20: Darstellung des Vermögenshaushaltes Einnahmen Haushalts- Jahres- mehr / weniger ansatz 2017 rechnung 2017 € € € Zuführung vom Verwaltungshaushalt 8.755.000,00 23.074.487,76 14.319.487,76 Entnahme aus allg. Rücklage ( Ergebnis ) 7.500.000,00 7.482.628,16 -17.371,84 Rückflüsse von Darlehen 6.784.300,00 1.267,66 -6.783.032,34 Veräußerung v. Sachen d. Anlagevermögens 900.000,00 6.581.612,04 5.681.612,04 Beiträge u. ähnl. Entgelte 193.000,00 196.621,40 3.621,40 9.237.700,00 9.609.312,56 371.612,56 Veräußerung von Beteiligungen u. Rückflüsse von Kapitaleinlagen 0,00 0,00 0,00 Rückzahlungen Dritter aus geleisteten Zuweisungen und Zuschüssen 0,00 0,00 0,00 9.230.000,00 0,00 -9.230.000,00 0,00 0,00 0,00 42.600.000,00 46.945.929,58 4.345.929,58 Zuweisungen und Zuschüsse f. Investitionen Darlehensaufnahmen Umschuldungen Summe Vermögenshaushalt Mit den Einnahmen wurden folgende Ausgaben finanziert: Ausgaben Haushalts- Jahres- mehr / weniger ansatz 2017 rechnung 2017 € € € Zuführung zum Verwaltungshaushalt 0,00 0,00 0,00 Zuführung an allg. Rücklage (Ergebnis) 0,00 0,00 0,00 500.000,00 1.372.274,06 872.274,06 200,00 45.951,68 45.751,68 977.400,00 1.621.373,35 643.973,35 Baumaßnahmen 9.093.900,00 10.602.426,00 1.508.526,00 Tilgungen 2.250.000,00 1.930.899,14 -319.100,86 Sondertilgungen 0,00 0,00 0,00 Umschuldungen 0,00 0,00 0,00 Zuweisungen und Zuschüsse 29.778.500,00 31.373.005,35 1.594.505,35 Summe Vermögenshaushalt 42.600.000,00 46.945.929,58 4.345.929,58 Zuführung an allg. Rücklage (Grundstückserlöse Flughafenareal Ost) Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen Erwerb von Grundstücken u. Anlagevermögen 52 Wie bereits unter Ziffer „2. Verwaltungshaushalt“ näher erläutert, weist die Haushaltsrechnung 2017 eine um € 14.319.487,76 verbesserte Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt aus. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Im Haushaltsplan 2017 war die Rückführung der gemeindlichen Darlehen von den Eigenbetrieben „Abwasserbeseitigung Lahr“ und „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ in zusammengeführter Höhe von € 6.783.900,-- veranschlagt. Aufgrund der deutlichen Ergebnisverbesserung 2017 ist auf eine Rückführung der Darlehen an den Kernhaushalt im Jahr 2017 verzichtet worden. Dadurch ist es möglich geworden, die Darlehensrückführungen im Haushaltsplan 2018 zur Finanzierung der vermögenswirksamen Ausgaben in voller Höhe zu veranschlagen. Unter der Position „Veräußerung von Sachen den Anlagevermögens“ haben sich Mehreinnahmen in Höhe von € 5.681.612,04 ergeben. Diese gehen im Wesentlichen auf Mehreinnahmen bei den Verkaufserlösen aus Grundvermögen in Höhe von € 2.973.822,--, auf die Verbuchung der Übertragung von Anlagen im Bau an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH (LGS-GmbH) in Höhe € 1.726.496,47 und auf erhöhte Erlöse das Flughafenareal Ost betreffend (+ € 872.274,--) zurück. Die deutliche Verbesserung bei den Verkaufserlösen aus Grundvermögen resultierte überwiegend aus Grundstücksveräußerungsvorgängen im Bereich des Parks Kleinfeld Süd. Bei der Übertragungsverbuchung von Anlagen im Bau an die LGSGmbH handelt es sich um einen haushaltsneutralen Verrechnungsvorgang, d.h., gleichzeitig erfolgte auf der Ausgabenseite im Unterabschnitt „2.5850 –Landesgartenschau 2018“ eine Verbuchung in betragsidentischer Höhe. Die Mehrerlöse beim Flughafenareal Ost haben in deckungsgleicher Höhe zu einer Mehrzuführung an die allgemeine Rücklage und dort beim entsprechend gebundenen Rücklagenbestandteil geführt und sind somit ebenfalls haushaltsneutral. 53 Infolge der deutlichen Ergebnisverbesserung 2017 ist auf eine Inanspruchnahme der im Haushaltsplan 2017 in Höhe von € 9.230.000,--. zur Verfügung stehenden Kreditermächtigung vollends verzichtet worden, d.h., es ist keine Darlehensneuaufnahme im Berichtsjahr erfolgt. Auch ist kein Haushaltseinnahmerest 2017 gebildet worden. Auf die diesbezüglichen Ausführungen unter Ziffer „4. Schulden“ wird verwiesen. Für den Vermögenserwerb sind Mehrausgaben in Gesamthöhe von € 689.725,03 zu verzeichnen. Davon entfallen € 643.973,35 auf den Erwerb von Grundstücken und den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens sowie € 45.751,68 auf den Erwerb von Beteiligungen (Kapitaleinlagen). Auf den allgemeinen Grunderwerb entfallen bei einem Haushaltsansatz 2017 in Höhe von € 350.000,-- Mehrausgaben in Höhe von € 203.788,04. Diese sind aufgrund der mit der Finanzposition „Verkaufserlöse aus Grundvermögen“ bestehenden unechten Deckungsfähigkeit und den dortigen Mehreinnahmen „systemautomatisch“ gedeckt. Für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Container) für die Kindertagesstätte Sulz weist die Haushaltsrechnung 2017 Mehrausgaben in Höhe von € 359.495,-- aus. Für Baumaßnahmen sind bei einem Gesamtansatz 2017 von € 9.093.900,-Mehrausgaben in Höhe von € 1.508.526,-- angefallen. Diese gehen in (jeweils saldierter) Höhe von € 976.594,-- auf Tiefbaumaßnahmen, in Höhe von € 488.988,-auf Hochbaumaßnahmen und in Höhe von € 42.944,-- auf Grünmaßnahmen zurück. Bei den Tilgungsaufwendungen ist es zu Einsparungen in Höhe von € 319.100,86 gekommen. Dies ist in erster Linie auf den Verzicht von Darlehensneuaufnahmen im Jahr 2017 zurückzuführen (auf obige Ausführungen wird verwiesen). Die Haushaltsrechnung 2017 weist bei den Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Dritter Mehrausgaben in Höhe von € 1.594.505,35 aus. Diese resultieren in erster Linie aus Mehrausgaben im Zuge der Verrechnungsbuchung für die Übertragung von Anlagen im Bau an die LGS-GmbH in Höhe von € 1.726.496,47 und aus Minderausgaben bei den Zuschüssen/Zuführungen an die LGS-GmbH in kumulierter Höhe von € 325.981,13 (bei einem Gesamtansatz 2017 in Höhe von € 24.210.000,--). 54 3.2 Wesentliche Abweichungen im Vermögenshaushalt UA Bezeichnung 2.0620-999 Verwaltungsgebäude Bemerkung Für bauliche Verbesserungsmaßnahmen sind bei einem Ansatz von € 30.000,-- und einem Haushaltsrest von € 113.250,-- überplanmäßige Ausgaben i.H.v. € 88.950,56 angefallen vom 11.07.2017 bzw. (HPA-Beschluss 05.02.2018). 2.4604-999 Jugendbegegnungsstätte Schlachthof Im Jahr 2017 standen für bauliche Verbesserungsmaßnahmen Mittel in Form eines Haushaltsrestes i.H.v. € 205.500,-- zur Verfügung. Die Haushaltsrechnung 2017 weist Mehrausgaben i.H.v. € 114.944,17 aus. Die Bewilligung der Mehrausgaben erfolgte durch Beschluss des Gemeinderates am 18.12.2017. 2.4649-701 Kindertagesstätte Sulz Für den unterjährigen Erwerb von Containern zur Unterbringung von Krippengruppen sind außerplanmäßige Ausgaben von € 359.494,72 angefallen (GR-Beschluss vom 24.07.2017 bzw. 25.09.2017 bzw. 26.02.2018). 2.5615-005 Sporthalle Bürgerpark Im Rahmen der Sportstättenbauförderung sind vom Land Zuweisungen i.H.v. € 725.400,-eingegangen. Ein Einnahmeansatz hierfür war im Haushaltsplan 2017 nicht veranschlagt, da von einem Fördermitteleingang erst im Jahr 2019 (nach vollständiger Fertigstellung der Sporthalle+) ausgegangen worden ist. 2.5850-001 Landesgartenschau 2018 Einnahmen für den Unterabschnitt Die mit € 780.000,-- erwarteten Landeszuweisungen für das Brückenbauwerk konnten im Berichtszeitraum i.H.v. € 460.000,-- realisiert werden (= Mindereinnahmen: € 320.000,--). Im Haushaltsplan 2018 erfolgte eine Neuveranschlagung in dieser Höhe zuzüglich der erwarteten Schlusszahlung von ca. € 200.000,-, somit in Gesamthöhe von € 520.000,--. Am 16.04.2018 hat der Gemeinderat rückwirkend für das Jahr 2017 der Übertragung von Anlagen im Bau an die LGS-GmbH zugestimmt. Hierbei handelt es sich um eine Verrechnungsbuchung ohne Geldfluss. Die Vereinnahmung erfolgte mit einem Betrag in Höhe von € 1.726.496,47. Mit der ausgabeHaushaltsstelle seitig korrespondierenden besteht eine haushaltsrechtliche unechte Deckungsfähigkeit. 55 2.5850-004 Landesgartenschau 2018 Tiefbaumaßnahmen Für die Parkierung des Mauerwegs standen Mittel von insgesamt € 187.000,-- zur Verfügung. Im Ergebnis sind überplanmäßige Ausgaben von € 98.470,03 entstanden, welche mit HPA-Beschluss vom 05.02.2018 bewilligt worden sind. 2.5850-998 Landesgartenschau 2018 Zuschüsse an die LGS Lahr 2018 GmbH Für die Fortführung der Maßnahmen gemäß dem Rahmen- und Kostenplan zur LGS 2018 waren Ausgabemittel i.H.v. € 11.300.000,-veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2017 weist Soll-Ausgaben von € 11.293.418,11 aus. Für die Maßnahmen gemäß dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 waren im Berichtsjahr Mittel i.H.v. € 10.600.000,-bereitgestellt. Tatsächlich verbucht wurden € 10.413.784,15 (= Minderausgaben: € 186.215,85). Die i.H.v. € 2.100.000,-- Mio. veranschlagte Zuführung gem. Erfolgsplan der LGS-GmbH ist i.H.v. € 2.176.816,61 in Anspruch genommen worden (= Minderausgaben: € 133.183,39). Für alle drei vorgenannten Positionen wurden (erstmalig) Haushaltsreste gebildet. Diese belaufen sich auf einen Gesamtbetrag von € 3.670.000,--. Außerdem ist hier die ausgabeseitige Verbuchung der Übertragung von Anlagen im Bau an die LGS-GmbH i.H.v. € 1.726.496,47 verbucht worden (siehe auch Erläuterungen beim Unterabschnitt 2.5850-001: „LGS 2018 Einnahmen für den Unterabschnitt“). 2.6150-005 Stadtsanierung Sanierungsmaßnahme Nördliche Altstadt Mittel für das stadtgeschichtliche Museum sind im Haushaltsplan 2017 i.H.v. € 1.962.000,-veranschlagt worden. Im Ergebnis mussten überplanmäßige Ausgaben i.H.v. € 199.955,24 bewilligt werden (HPA-Beschluss am 18.12.2017). Außerdem wurde der Ansatz von € 1.120.000,-- für den Ausbau der Kreuzstraße um € 54.957,49 überschritten. Der entsprechende Gremienbeschluss wurde am 27.03.2017 eingeholt. 2.6150-008 Stadtsanierung Sanierungsmaßnahme Kanadaring Der Haushaltsplan 2017 hat Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen i.H.v. € 140.000,-- vorgesehen. Im Berichtsjahr konnten keine entsprechenden Einnahmen erzielt werden. 2.6300-001 Gemeindestraßen Einnahmen für den Unterabschnitt Bei den Erschließungsbeiträgen sind bei einem Ansatz von € 43.000,-- Mehreinnahmen i.H.v. € 146.047,40 zu verzeichnen. 56 2.6300-072 Gemeindestraßen Bau von Radwegen Unter dieser Finanzposition standen im Jahr 2017 Ansatzmittel von € 265.000,-- zur Verfügung. Verbucht wurden Ausgaben i.H.v. € 381.108,35, so dass Mehrausgaben von € 116.108,35 vorliegen (GR-Beschluss vom 24.07.2017 bzw. 19.03.2018). 2.6300-080 Gemeindestraßen Umbau Bahnhofsvorplatz Für die Maßnahmen zum Umbau des Bahnhofvorplatzes standen Ausgabemittel i.H.v. insgesamt € 660.850,-- bereit. Die Haushaltsrechnung 2017 weist Mehrausgaben i.H.v. € 389.906,03 aus. Die entsprechende Bewilligung durch den Gemeinderat ist am 23.10.2017 bzw. 26.02.2018 erfolgt. 2.6300-088 Gemeindestraßen Kreisverkehr Dr. GeorgSchaeffler-Straße/Einsteinallee Für den Bau des Kreisverkehrs waren planmäßig Mittel i.H.v. € 750.000,-- vorgesehen. Infolge von Kostensteigerungen mussten überplanmäßige Ausgaben i.H.v. € 336.344,33 bewilligt werden (GR-Beschluss vom 24.07.2017 bzw. 19.03.2018). 2.6300-089 Gemeindestraßen Ausbau Dr. GeorgSchaeffler-Str. (2. BA) Für den Straßenausbau waren planmäßig Mittel i.H.v. € 125.000,-- veranschlagt. Infolge von Kostensteigerungen mussten überplanmäßige Ausgaben i.H.v. € 260.336,08 bewilligt werden (GR-Beschluss vom 24.07.2017 bzw. 19.03.2018). 2.6300-090 Gemeindestraßen Knotenpunkt Dr.GeorgSchaeffler-Straße/ B415/ A5 Für den Ausbau des Knotenpunktes waren planmäßig Mittel für Zuweisungen/Zuschüsse i.H.v. € 626.000,-- vorgesehen. Infolge von Kostensteigerungen mussten überplanmäßige Ausgaben i.H.v. € 146.000,-- bewilligt werden (GR-Beschluss vom 24.07.2017 bzw. 19.03.2018). 2.7000-001 Abwasserbeseitigung Einnahmen für den Unterabschnitt Die im Berichtsjahr in Höhe von € 5,712 Mio. vorgesehene Rückführung des gemeindlichen Darlehens vom Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“ ist aufgrund der positiven Ergebnisentwicklung 2017 nicht realisiert worden. 2.7610-002 Breitbandausbau in Lahr Im Haushaltsplan 2017 waren Fördermittel vom Land i.H.v. € 90.000,-- veranschlagt. Zu einem Fördermitteleingang ist es im Berichtsjahr nicht gekommen. Im Gegenzug sind auch keine Ausgaben für den Ausbau des Breitbandnetzes angefallen. Hierfür standen Ausgabemittel i.H.v. € 170.000,-- bereit. 57 2.7700-001 Fuhrpark, Werkstätten und Bauhof Einnahmen für den Unterabschnitt Die im Berichtsjahr in Höhe von € 1,071 Mio. vorgesehene Rückführung des gemeindlichen Darlehens vom Eigenbetrieb „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ ist aufgrund der positiven Ergebnisentwicklung 2017 nicht realisiert worden. 2.8800-001 Allgemeines Grundvermögen Einnahmen für den Unterabschnitt Einnahmen aus Grundstücksveräußerungserlösen waren im Haushaltsplan 2017 i.H.v. € 400.000,-- veranschlagt. Nach der Haushaltsrechnung 2017 liegen Mehreinnahmen i.H.v. € 2.973.821,59 vor. Die Finanzposition “Verkaufserlöse Baugebiet Heubühl“ weist Mehreinnahmen in Höhe von € 85.329,45 aus. Der Ansatz für Grundstückserlöse für das Flughafen-Ostareal belief sich auf € 500.000,--. Im Jahr 2017 wurden Grundstückserlöse in Höhe von € 1.372.274,06 erzielt. 2.8800-999 Allgemeines Grundvermögen Vorhandene Einrichtungen Für den Erwerb von Grundstücken waren Ausgabemittel i.H.v. € 350.000,-- veranschlagt. Tatsächlich ausgegeben wurden € 553.788,04 (= Mehrausgaben: € 203.788,04). Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte systemautomatisch infolge der bei der korrespondierenden Einnahmefinanzposition vorhandenen Mehreinnahmen (unechte Deckungsfähigkeit) 2.9100-001 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Einnahmen für den Unterabschnitt Die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt veranschlagt. war mit € 8.755.000,-Tatsächlich ergab sich nach der Haushaltsrechnung 2017 eine Zuführungsrate i.H.v. € 23.074.487,76 und damit eine Verbesserung von € 14.319.487,76. Die Darlehensneuaufnahmen waren i.H.v. € 9.230.000,-- veranschlagt. Aufgrund der deutlichen Ergebnisverbesserung 2017 konnte auf eine Neuaufnahme von Krediten vollumfänglich verzichtet werden. Auch ist kein Haushaltseinnahmerest gebildet worden 2.9100-999 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Finanzmittel des Vermögenshaushalts Unter der Finanzposition „Zuführung an Rücklagen“ war im Planwerk 2017 ein Betrag i.H.v. € 500.000,-- veranschlagt. Hierbei handelte es sich um die erwartete (zweckgebundene) Zuführung von deckungsgleichen Grundstückserlösen das Flughafenareal Ost betreffend. In gleicher Höhe waren im Unterabschnitt „Allgemeines Grundvermögen“ (2.8800-001) Verkaufserlöse veranschlagt. Im 58 Jahr 2017 wurden tatsächliche Grundstückserlöse in Höhe von € 1.372.274,06 verbucht. In dieser Höhe erfolgte auch eine zweckgebundene Zuführung an die allgemeine Rücklage. Für Tilgungsaufwendungen waren Mittel in Höhe von € 2.250.000,-- in den Haushalt 2017 eingestellt. Nach der Haushaltsrechnung 2017 beliefen sich die tatsächlichen (ordentlichen) Tilgungsleistungen auf einen Betrag von € 1.930.899,14 (= Minderausgaben gegenüber der Veranschlagung: € 319.100,86). Diese gehen in erster Linie auf den vollumfänglichen Verzicht von Kreditneuaufnahmen im Jahr 2017 zurück. Zum Unterabschnitt 2.5850-998 „Landesgartenschau 2018 –Zuschüsse/Zuführung an die LGS Lahr 2018 GmbH“ ist anzumerken, dass erstmals im Berichtsjahr 2017 Haushaltsausgabereste für Maßnahmen gemäß dem Rahmen- und Kostenplan der Landesgartenschau 2018, dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 und für den Durchführungshaushalt der Gesellschaft in Gesamthöhe von € 3.670.000,-- gebildet worden sind. In den Vorjahren ist auf die mögliche Bildung von Haushaltsausgaberesten für die Maßnahmen der LGS in Form von Zuschüssen/Zuführungen an die LGS-GmbH verzichtet und sind dafür im Rahmen des jeweiligen städtischen Planaufstellungsverfahrens auf Basis der jahresbezogenen Mittelabflussplanung der Gesellschaft entsprechende Neuveranschlagungen im Planwerk des Folgejahres vorgenommen worden. Entgegen dieser bisherigen Vorgehensweise ist die oben bezifferte Haushaltsrestebildung für 2017 vorgenommen worden (Gemeinderatsbeschluss vom 16.04.2018). Dies ist von der LGS-GmbH im Zuge der Anmeldung der Mittelbedarfe für das Jahr 2018 und dementsprechend auch bei den Mittelbereitstellungen im Haushaltsplan 2018 der Stadt bereits berücksichtigt worden. 59 Seit dem Haushaltsjahr 2015 ist die Mittelverantwortung für die der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH übertragenen Aufgaben auch auf diese übergegangen. Der Haushaltsplan 2017 hatte im Vermögenshaushalt im Unterabschnitt „2.5850“ (Landesgartenschau 2018) unter der Vorhabenskennziffer „-998“ Gesamt- zuführungen an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH in Höhe von € 24,14 Mio. vorgesehen. 3.3. Wesentliche Investitionen im Rechnungsjahr 2017 (Ist-Ausgaben ab € 100.000,--) UA 1300 2210 4604 4648 4649 5620 5801 5850 Bezeichnung Feuerschutz - Beschaffung von Fahrzeugen Otto-Hahn-Realschule - Erweiterung zur Ganztagesschule - Umgestaltung/Verbesserung d. Außenanlage Ist-Beträge ( € ) 170.948,78 1.182.227,12 306.637,52 Jugendbegegnungsstätte Schlachthof - Bauliche Verbesserungen 275.144,17 Förderung von Kindergärten u. Kindertagheimen - Zuschüsse für Baumaßnahmen u. Erstanschaff. 329.663,43 Kindertagesstätten/Kindergärten/Kinderhorte - Umbau Kita Lotzbeckstr. - Baul. Verbesserung Außenanlage Kita Lotzbeckstr. - Erwerb bewegl. Sachen d. Anlageverm. Kita Sulz 356.683,04 205.803,38 142.494,72 Sportplätze und -anlagen - Bau Sanitär-/Umkleidetrakt Schulsportplatz Mauerfeld - Umbau Tennen- in Allwetterrasenplatz mit Einbau einer Beregnungsanlage Sportplatz Reichenbach 101.289,37 Stadtpark - Erneuerung Tiergehege und Futterküche 434.901,07 Landesgartenschau 2018 - Ausbau Mauerweg - Parkierung Mauerweg - Ausbau/Parkierung Breisgaustraße - Zuführungen an die LGS Lahr 2018 GmbH: a) Maßn. gem. Rahmen- u. Kostenplan 120.874,76 309.025,30 186.170,03 116.733,99 10.213.418,11 60 UA 6150 6300 7679 7915 8800 Bezeichnung Ist-Beträge ( € ) b) Maßn. gem. Zukunftsinvestitionsprogramm c) gem. Erfolgsplan d) Übertragung v. Anlagen im Bau an LGS-GmbH 10.383.784,15 1.616.816,61 1.726.496,47 Stadtsanierungsmaßnahmen Nördliche Altstadt: - Stadtgeschichtliches Museum - Ausbau Dinglinger-Tor-Straße - Ausbau Kreuzstraße - Zuweisungen u. Zuschüsse an übrige Bereiche 1.546.755,24 103.194,92 1.005.057,49 170.735,58 Kanadaring: - Straßenbau - Zuweisungen u. Zuschüsse an übrige Bereiche 532.948,58 1.022.224,00 Gemeindestraßen - Erschließungs-/Vorfinanzierungskosten Baugebiet Hosenmatten II (2. BA) - Umbau Bahnhofsvorplatz - Kreisverkehr Dr. Georg-Schaeffler-Str./Einsteinallee 500.000,00 750.956,03 208.144,33 Stadthalle - Bauliche Verbesserungen 247.461,17 Sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr - Investitionszuschuss Modernisierung Bahnhof 625.000,00 Allgemeines Grundvermögen - Erwerb von Grundstücken 553.788,04 Summe der aufgeführten (Ist-)Ausgaben: 4. 35.445.377,40 Schulden Der Schuldenstand (Kernhaushalt) betrug am 01.01.2017: € 25.595.606,44 am 31.12.2017: € 23.511.446,05 Abnahme: € 2.084.160,39 Im Haushaltsplan 2017 waren die Darlehensaufnahmen mit einem Betrag in Höhe von € 9.230.000,-- veranschlagt. Die in der Haushaltssatzung des Vorjahres (2016) festgesetzte Kreditermächtigung belief sich auf € 1.600.000,--. 61 Im Jahr 2016 erfolgte eine Kreditneuaufnahme in Höhe von € 1.600.000,--, die in voller Höhe auf die per Haushaltseinnahmerest übertragene Kreditermächtigung aus dem Jahr 2015 angerechnet wurde. Die Kreditermächtigung des Jahres 2016 (€1.600.000,--) stand somit noch in voller Höhe zur Verfügung. In den vergangenen Jahren (bis 2015) ist stets ein Haushaltseinnahmerest über die jeweils im Haushaltsplan veranschlagte aber nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung gebildet worden. Aufgrund der anhaltend guten Kassenliquidität und der deutlichen Ergebnisverbesserung 2016 hatte die Verwaltung im Zuge der Ratsbefassung über die Bildung von Haushaltsresten 2016 entgegen der bis dato praktizierten Verfahrensweise vorgeschlagen, auf eine Übertragung der noch in Höhe von € 1.600.000,-- zur Verfügung stehenden Kreditermächtigung 2016 in das Jahr 2017 zu verzichten. Der Gemeinderat ist diesem Vorschlag in seiner Sitzung am 27.03.2017 bzw. im Rahmen der Beschlussfassung über die Bildung von Haushaltsresten 2016 auch gefolgt. Somit hat sich die Gesamtkreditermächtigung 2017 –entsprechend der Veranschlagung im Haushaltsplan 2017- auf € 9.230.000,-- belaufen. Im Jahr 2017 ist keine Kreditneuaufnahme erfolgt, so dass die Kreditermächtigung des Jahres 2017 noch in voller Höhe (€ 9.230.000,--) zur Verfügung stand. Analog der Verfahrensweise des Jahres 2016 hat die Verwaltung auf Basis der weiterhin guten Kassenliquidität und der deutlichen Ergebnisverbesserung 2017 vorgeschlagen, auf eine Übertragung der noch in (voller) Höhe von € 9.230.000,-- zur Verfügung stehenden Kreditermächtigung des Jahres 2017 in das Jahr 2018 zu verzichten (= keinen entsprechenden Haushaltseinnahmerest für 2017 zu bilden). 62 Diesem Vorschlag ist der Gemeinderat in seiner Sitzung am 16.04.2018 im Zuge der Beschlussfassung über die Bildung von Haushaltsresten 2017 auch mit einstimmigem Votum gefolgt. Die ordentlichen Kredittilgungen beliefen sich im Jahr 2017 auf € 1.930.899,14. Eine Darlehensumschuldung mit einer evtl. Sondertilgung ist im Berichtsjahr nicht angestanden. Der Stand der Kämmereischulden zum 31.12.2017 ist im Vergleich zum Stand vom 01.01.2017 mit einer betragsmäßigen Abnahme (= Entschuldung) in Höhe von € 2.084.160,39 ausgewiesen. Hierbei berücksichtigt ist das CHF-Darlehen der Stadt mit Wechselkurs zum 31.12.2017. Erstmals erfolgte diese Verfahrensweise (CHF-Darlehensstand jeweils mit Wechselkurs zum 31.12. p.a.) für das Rechnungsjahr 2014. In den Jahren davor ist das CHF-Darlehen durchgängig mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme und damit bis Ende 2013 mit unveränderter Umrechnungshöhe geführt worden. Im Zuge der Währungsumrechnung für das CHF-Darlehen mit Kurs zum 31.12.2017 hat sich der Wechselkursverlust im Vergleich zum Vorjahresstand um € 153.261,25 reduziert. Ohne diese Wechselkursveränderung hätte sich der Stand der Kämmereischulden zum 31.12.2017 im Vergleich zum Vorjahr in Höhe der ordentlichen Tilgungen und damit um € 1.930.899,14 vermindert. Neben den sogenannten Kämmereischulden (Kernhaushalt) bestanden folgende weitere Schulden: 63 Tabelle 21: Darstellung der Schuldenstände Bezeichnung 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 15.838.701,95 14.483.218,21 Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) 1.609.668,37 1.787.044,65 999.705,00 275.000,00 12.416.528,55 12.782.282,87 0,00 0,00 9.048.603,07 9.527.474,93 0,00 0,00 Summe 39.913.206,94 38.855.020,66 Kämmereischulden (Kernhaushalt) 23.511.446,05 25.595.606,44 Schulden insgesamt 63.424.652,99 64.450.627,10 45.993 45.568 1.379 1.414 Eigenbetrieb Bäder, Versorgung u. Verkehr Abwasserverband Raumschaft Lahr * (Beteiligungsverhältnis der Stadt Lahr am Abwasserverband, Stand 01.01.2017: 79,74 %) Zweckverband Industrie und Gewerbepark Raum Lahr -Flughafenareal West(die Stadt Lahr ist am Zweckverband mit 45 % beteiligt) Flughafenareal Ost Erwerb des Gebietes westlich des Flughafenareals Einwohnerzahl jeweils am 30.06. (Basis Zensus 2011) Schulden pro Einwohner * Schuldenstand Abwasserverband Raumschaft Lahr, Anteil Stadt Lahr: Stand zum 31.12.2017 unter Berücksichtigung der Fortschreibung des städtischen Beteiligungsverhältnisses Stand 2017 Anmerkungen zur Tabelle 21: Die aufgeführten Schulden für den Abwasserverband Raumschaft Lahr sind auf das Beteiligungsverhältnis umgerechnet. Der Schuldendienst (Zins und Tilgung) beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung und beim Abwasserverband Raumschaft Lahr wird aus dem kostendeckenden Gebührenhaushalt geleistet. 64 Das unter der Position „Kämmereischulden (Kernhaushalt)“ u.a. enthaltene CHFDarlehen der Stadt mit Schuldenstand zum 31.12.2017 ist mit dem Wechselkurs zum 31.12.2017 ausgewiesen. Erstmals erfolgte diese Verfahrensweise für das Rechnungsjahr 2014. In den Jahren davor ist das CHF-Darlehen durchgängig mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme und damit bis Ende 2013 mit unveränderter Umrechnungshöhe geführt worden. 5. Vermögensrechnung Die Darstellung des Vermögensbestandes im Rechnungsjahr 2017 ist als Vollvermögensrechnung ausgewiesen und dem Rechenschaftsbericht als Anlage beigefügt. Die ausgewiesenen Bestandszahlen der früheren Vermögensrechnungen sind entsprechend fortgeschrieben worden. Tabelle 22: Vermögensrechnung Stand 01.01.2017 Stand 31.12.2017 € € Aktiva Anlagevermögen 226.785.737,16 231.158.298,56 Abgrenzung zum Anlagevermögen 12.153.100,00 20.246.500,00 Geldanlagen 15.200.000,00 1.000.000,00 Forderungen aus lfd. Rechnung 29.307.376,38 43.139.115,10 283.446.213,54 295.543.913,66 Objektbezogenes Deckungskapital 33.577.607,39 40.457.067,93 Kredite 25.595.606,44 23.511.446,05 8.327.474,93 9.048.603,07 166.983.548,40 172.122.681,51 4.454.600,00 6.265.000,00 Allgem. Rücklagen 24.872.546,99 18.762.192,89 Verpflichtungen aus lfd. Rechnung 19.634.829,39 25.376.922,21 283.446.213,54 295.543.913,66 Summe Aktiva Passiva Kreditähnliche Rechtsgeschäfte Sonstiges Deckungskapital Abgrenzung zum Deckungskapital Summe P a ssi v a Bei dieser Bilanzdarstellung beträgt die Fremdfinanzierung im Berichtsjahr 2017 rd. 11,02 % (2016 = rd. 11,97 %). 65 6. Allgemeine Rücklage Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes musste der allgemeinen Rücklage im Rechnungsjahr 2017 ein Betrag in Höhe von € 7.482.628,16 entnommen werden (Ergebnis). Im Haushaltsplan 2017 war zum ergebnisbezogenen Ausgleich des Vermögenshaushaltes eine Rücklagenentnahme in Höhe von € 7.500.000,-veranschlagt, so dass der (einsetzbare) Rücklagenbestand im Vergleich hierzu (geringfügig) um € 17.371,84 geschont werden konnte bzw. sich verbesserte. Daneben ist der allgemeinen Rücklage ein zweckgebundener Betrag in Höhe von € 1.372.274,06 (= das Ostareal betreffende Grundstückserlöse 2017) für den teilweisen Ausgleich eines Finanzierungsdefizits für das Ostareal Flughafengeländes zugeführt worden. Für das Rechnungsjahr 2017 berechnet sich die Mindestrücklage wie folgt: Ausgaben Verw. Haush. 2014 € 106.148.896,69 2015 € 111.535.663,77 2016 € 118.730.431,40 Summe € 336.414.991,86 : 3 € 112.138.330,62 x 2 v.H. = € 2.242.766,61 Der Rücklagenbestand entwickelte sich im Berichtsjahr 2017 wie folgt: Stand am 31.12.2016 € 24.872.546,99 Zuführung 2017 (Flughafenareal Ost) € 1.372.274,06 Entnahme 2017 (Ergebnis) € 7.482.628,16 Stand am 31.12.2017 € 18.762.192,89 = des 66 Nachrichtlich: a) Vom Rücklagenbestand ist ein Teilbetrag von € 406.775,13 für spätere Sondertilgungen („Schweizer Darlehen“) zweckgebunden (Zuführungen der Jahre 1995, 1997 und 1999 von jeweils DM 200.000,-- und im Jahr 2003 in Höhe von € 100.000,--). Der Betrag wird als besonderer Bestandteil der allgemeinen Rücklage geführt und ist bei der Feststellung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Mindestrücklage entsprechend anzurechnen. b) Ein Betrag von € 15.338,76 (= DM 30.000,--) der Zuführung 1996 wird als Glasschadenrisikoreserve betrachtet. Nach Kündigung der Versicherungsverträge ist er bestimmt zur Abdeckung von Großschäden. Auch dieser Betrag ist bei der Feststellung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Mindestrücklage anzurechnen. c) Ein Teilbetrag des Rücklagenbestandes in Höhe von € 7.620.243,19 (finanziert aus Grundstückserlösen der Jahre 2004 bis 2017, wobei sich im Jahr 2010 keine Grundstückserlöse ergaben) ist zum teilweisen Ausgleich eines Finanzierungsdefizits für das Ostareal des Flughafengeländes zweckgebunden. Ausgehend vom Rücklagenbestand zum 31.12.2017 in Höhe von € 18.762.192,89 verbleibt unter Berücksichtigung der Mindestrücklage in Höhe von € 2.242.766,61 und der gebundenen Rücklagenmittel in Höhe von zusammen € 8.042.357,08 ein einsetzbarer Rücklagenbestand in Höhe von € 8.477.069,20. Im Haushaltsplan 2018 bzw. in der bis zum Jahr 2021 reichenden Finanzplanung ist keine Rücklagenentnahme (Ergebnis) zur (Teil-) Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes veranschlagt bzw. ausgewiesen. 7. Kassenbestand Die Kassenliquidität war auch im Rechnungsjahr 2017 bei der Stadtkasse jederzeit gewährleistet. Der Gesamtkassenbestand belief sich zum 31.12.2017 auf einen Betrag in Höhe von € 25.777.110,94. Die Kasseneinnahmerückstände des Verwaltungshaushaltes zum Jahresende 2017 waren mit € 2.708.973,56 höher als im Vorjahr (€ 2.023.416,42). Gruppierungsübersicht für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt Rechnungsjahr 2017 (vom 01.01.2017 bis 31.12.2017) Mandant 895 Lahr Summe Einnahmen Verwaltungshaushalt Einwohner: 45.568 Stand 2016 Gruppierung Nummer Bezeichnung 0 Steuern, allgemeine Zuweisungen 00 Realsteuern RECHNUNGSGRUPPIERUNGSÜBERSICHT SOLL HJ.2017 / 01 - 16 Stand 24.05.2018 Finanzkreis: 1000 Stadt Lahr EUR/Einw. % Ansatz Beträge in EUR Planvergleich +/- 000 Grundsteuer A 85.020,50 1,87 0,06 84.000 1.020,50 001 Grundsteuer B 7.630.053,76 167,44 5,81 7.400.000 230.053,76 003 Gewerbesteuer 31.763.361,20 697,05 24,20 23.750.000 8.013.361,20 18.127.402,94 397,81 13,81 16.740.000 1.387.402,94 01 Gemeindeanteil an Gemeinschaftssteuern 010 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 012 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 3.582.126,76 78,61 2,73 3.580.000 2.126,76 Andere Steuern und steuerähnliche Einnahmen Schlüsselzuweisungen 2.014.821,84 44,22 1,54 1.660.000 354.821,84 31.043.325,60 681,25 23,65 28.995.000 2.048.325,60 419.045,90 9,20 0,32 415.000 4.045,90 1.348.532,00 29,59 1,03 1.345.000 3.532,00 02-03 04 041 06 061 09 091 Schlüsselzuweisungen vom Land Sonstige allgemeine Zuweisungen Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land Ausgleichsleistungen Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsausgleich ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Hauptgruppe 0 96.013.690,50 2.107,04 73,15 83.969.000 12.044.690,50 1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 10-12 Gebühren und ähnliche Entgelte 6.453.217,32 141,62 4,92 6.346.550 106.667,32 13-15 Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten 3.777.748,44 82,90 2,88 3.217.950 559.798,44 16 Erstattungen f. Ausgaben des Verwaltungshaushalts Erstattungen f. Ausgaben des VWH v. Bund Erstattungen f. Ausgaben des VWH v. Land Erstattungen f. Ausgaben des VWH v. Gden. u. Gde-V. Erstattungen f. Ausgaben des VWH v. Zweckverb. u. dgl. Erstattungen f. Ausgaben des VWH v. sonst. öff. Bereich 43.617,80 0,96 0,03 204.000 160.382,20- 137.147,98 3,01 0,10 101.500 35.647,98 273.445,45 6,00 0,21 209.500 63.945,45 86.962,50 1,91 0,07 93.400 157.643,65 3,46 0,12 5.000 160 161 162 163 164 6.437,50152.643,65 Mandant 895 Lahr Summe Einnahmen Verwaltungshaushalt Einwohner: 45.568 Stand 2016 Gruppierung Nummer Bezeichnung 165 RECHNUNGSGRUPPIERUNGSÜBERSICHT SOLL HJ.2017 / 01 - 16 Stand 24.05.2018 Finanzkreis: 1000 Stadt Lahr EUR/Einw. % Ansatz Beträge in EUR Planvergleich +/- Erstattungen f. Ausgaben des VWH v. komm. Sonderrechnungen Erstattungen Hospital u. Armenfonds 795.550,00 17,46 0,61 808.850 13.300,00- 121.511,45 2,67 0,09 154.850 33.338,55- 19.436,30 0,43 0,01 17.600 1.836,30 2.883.535,91 63,28 2,20 2.725.550 157.985,91 170 Erstattungen f. Ausgaben d. VWH vom übrigen Bereich Innere Verrechnungen innerhalb des Verwaltungshaushalts Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke Zuweisungen vom Bund 342.238,38 7,51 0,26 349.800 171 Zuweisungen vom Land 10.591.271,68 232,43 8,07 9.399.700 1.191.571,68 172 Zuweisungen von Gemeinden u. Gde.-Verb. 519.214,38 11,39 0,40 512.300 6.914,38 177 Zuschüsse vom übrigen Bereich 257.153,00 5,64 0,20 143.100 114.053,00 178 Zuschüsse vom übrigen Bereich 3.500,00 0,08 1.000 2.500,00 167 168 169 17 7.561,62- ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Hauptgruppe 1 2 Sonstige Finanzeinnahmen 20 Zinseinnahmen 205-208 26.463.194,24 580,74 20,16 24.290.650 2.172.544,24 881.473,32 19,34 0,67 1.660.550 779.076,68- 3.167.210,02 69,51 2,41 2.421.200 746.010,02 26 von unternehmerischen und übrigen Bereichen Gewinnanteile v. wirtschaftl. Unternehmen u. aus Beteiligungen, Weitere Finanzeinnahmen 2.612.795,99 57,34 1,99 2.560.150 52.645,99 27 Kalkulatorische Einnahmen 2.117.308,44 46,46 1,61 2.148.450 31.141,56- 21-22 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Hauptgruppe 2 8.778.787,77 192,65 6,69 8.790.350 11.562,23- ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Einnahmen Verwaltungshaushalt 131.255.672,51 2.880,44 100,00 117.050.000 14.205.672,51 Mandant 895 Lahr Summe Einnahmen Vermögenshaushalt Einwohner: 45.568 Stand 2016 RECHNUNGSGRUPPIERUNGSÜBERSICHT Gruppierung Nummer Bezeichnung 3 Einnahmen des Vermögenshaushalts 30 Zuführungen vom Verwaltungshaushalt 300 HJ.2017 / 01 - 16 Stand 24.05.2018 Finanzkreis: 1000 Stadt Lahr (Hauptgruppe 3) EUR/Einw. % Ansatz Planvergleich +/- 23.074.487,76 506,37 49,15 8.755.000 7.482.628,16 164,21 15,94 7.500.000 17.371,84- 1.267,66 0,03 6.784.300 6.783.032,34- 6.581.612,04 144,43 14,02 900.000 5.681.612,04 196.621,40 4,31 0,42 193.000 3.621,40 360 Zuweisungen u. Zuschüsse für Investitionen u. vom Bund 1.600.188,80 35,12 3,41 1.600.000 188,80 361 vom Land 6.827.793,61 149,84 14,54 6.463.700 364.093,61 363 von Zweckverbänden und dgl. 914.000,00 20,06 1,95 914.000 0,00 365-368 von kommunalen und sonstigen Sonderrechnungen u. v. übrigen Bereichen Einnahmen aus Krediten u. inneren Darlehen einschl. Umschuldung von privaten Unternehmen 267.330,15 5,87 0,57 260.000 7.330,15 0,00 0,00 9.230.000 9.230.000,00- 31 310 32 325-328 34 35 36 37 377 Allgemeine Zuführung vom Verwaltungshaushalt Entnahme aus Rücklagen SOLL Beträge in EUR Entnahme aus allg. Rücklage 14.319.487,76 Rückflüsse von Darlehen von kommunalen und sonstigen Sonderrechnungen u. v. übrigen Bereichen Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens Beiträge und ähnliche Entgelte ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Einnahmen Vermögenshaushalt (Hauptgruppe 3) 46.945.929,58 1.030,24 100,00 42.600.000 4.345.929,58 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Einnahmen Gesamthaushalt 178.201.602,09 3.910,67 159.650.000 18.551.602,09 Mandant 895 Lahr Summe Ausgaben Verwaltungshaushalt Einwohner: 45.568 Stand 2016 Gruppierung Nummer Bezeichnung 4 Personalausgaben 40 41 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit Besoldung, Vergütungen, Löhne 42-43 44 RECHNUNGSGRUPPIERUNGSÜBERSICHT SOLL HJ.2017 / 01 - 16 Stand 24.05.2018 Finanzkreis: 1000 Stadt Lahr EUR/Einw. % Ansatz Beträge in EUR Planvergleich +/- 344.256,80 7,55 0,26 365.700 21.443,20- 21.847.114,76 479,44 16,64 22.927.600 1.080.485,24- Versorgung 3.571.631,73 78,38 2,72 3.658.400 86.768,27- 3.808.883,08 83,59 2,90 3.986.900 178.016,92- 45 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Beihilfen und Unterstützungen 557.107,06 12,23 0,42 562.800 5.692,94- 46 Personalnebenausgaben 56.649,57 1,24 0,04 51.400 5.249,57 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Hauptgruppe 4 5/6 Sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand 50-51 Unterhaltung d. Grundstücke u. baulichen Anlagen u. des sonst. unbew. Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Mieten und Pachten 52 53 54 55 Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw. Haltung von Fahrzeugen 56 Besondere Aufwendungen für Beschäftigte 57-63 Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben Steuern, Geschäftsausgaben u. a. 64-66 67 672 673 675-678 679 68 30.185.643,00 662,43 23,00 31.552.800 1.367.157,00- 4.049.414,02 88,87 3,09 4.235.150 185.735,98- 856.278,28 18,79 0,65 685.090 1.382.549,36 30,34 1,05 1.585.400 202.850,64- 3.280.343,88 71,99 2,50 3.633.700 353.356,12- 178.212,13 3,91 0,14 163.350 14.862,13 269.750,23 5,92 0,21 189.950 79.800,23 7.001.410,15 153,65 5,33 6.891.000 110.410,15 2.663.131,25 58,44 2,03 2.664.010 878,75- 171.188,28 Erstattungen von Verwaltungs- u. Betriebsaufwand Erstattungen von Verw.- u. Betriebsaufwand Gden./Gde.verb. Erstattungen von Verw.- u. Betriebsaufwand an Zweckverbände an kommunale und sonstige Sonderrechnungen u.a. übrige Bereiche Innere Verrechnungen 13.494,90 0,30 0,01 37.500 24.005,10- 1.150.276,19 25,24 0,88 1.200.000 49.723,81- 6.563.757,49 144,04 5,00 6.439.750 124.007,49 2.883.535,91 63,28 2,20 2.725.550 157.985,91 Kalkulatorische Kosten 2.117.308,44 46,46 1,61 2.148.450 31.141,56- ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Hauptgruppe 5/6 32.409.462,23 711,23 24,69 32.598.900 189.437,77- Mandant 895 Lahr Summe Ausgaben Verwaltungshaushalt Einwohner: 45.568 Stand 2016 Gruppierung Nummer Bezeichnung 7 70 71 712 715-717 718 73-79 Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) Zuschüsse für lfd. Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen Zuweisungen u. sonstige Zuschüsse für lfd. Zwecke Zuweisungen u. Zuschüsse an Gden. und Gde.verb. an kommunale u. sonstige öffentl. Sonderrech. u.a. priv. Unternehmen Zuweisungen u. Zuschüsse an übrigen Bereich Sozialleistungen RECHNUNGSGRUPPIERUNGSÜBERSICHT HJ.2017 / 01 - 16 Stand 24.05.2018 Finanzkreis: 1000 Stadt Lahr SOLL EUR/Einw. % 7,05 Ansatz Beträge in EUR Planvergleich +/- 9.254.471,27 203,09 9.380.950 126.478,73- 38,35 0,00 50 11,65- 350.159,36 7,68 0,27 299.850 50.309,36 26.287,25 0,58 0,02 5.450 20.837,25 7.393,00 0,16 0,01 3.000 4.393,00 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Hauptgruppe 7 8 Sonstige Finanzausgaben 80 Zinsausgaben 805 Zinsen für äussere Kassenkredite 807 Zinsen für Kreditmarkt ohne Umschuldung 808 Zinsen für Kredite von übrigen Bereichen Steuerbeteiligungen 81 810 83 Gewerbesteuerumlage 9.638.349,23 211,52 7,34 9.689.300 50.950,77- 11.468,00 0,25 0,01 80.000 68.532,00- 8.017,79 0,18 0,01 0 8.017,79 819.023,02 17,97 0,62 1.004.000 184.976,98- 5.436.608,38 119,31 4,14 4.170.000 1.266.608,38 Allgemeine Umlagen 831 Allgemeine Umlagen an Land 13.139.670,10 288,35 10,01 13.140.000 329,90- 832 16.350.268,00 358,81 12,46 16.350.000 268,00 84 Allgemeine Umlagen an Gden. u. Gde.verb. Weitere Finanzausgaben 182.675,00 4,01 0,14 180.000 2.675,00 85 Deckungsreserve 0,00 0,00 100.000 100.000,00- 86 Zuführung zum Vermögenshaushalt 23.074.487,76 506,37 0,00 0,00 860 88 Allgem. Zuführung zum Vermögenshaushalt Globale Minderausgabe 17,58 8.755.000 570.000- 14.319.487,76 570.000,00 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Hauptgruppe 8 59.022.218,05 1.295,26 44,97 43.209.000 15.813.218,05 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Ausgaben Verwaltungshaushalt 131.255.672,51 2.880,44 100,00 117.050.000 14.205.672,51 Mandant 895 Lahr Summe Ausgaben Vermögenshaushalt Einwohner: 45.568 Stand 2016 RECHNUNGSGRUPPIERUNGSÜBERSICHT (Hauptgruppe 9) Gruppierung Nummer Bezeichnung 9 Ausgaben des Vermögenshaushalts 91 Zuführungen an Rücklagen 910 93 930 932-933 935-936 94-96 97 977 98 Zuführung an allgemeine Rücklage SOLL HJ.2017 / 01 - 16 Stand 24.05.2018 Finanzkreis: 1000 Stadt Lahr EUR/Einw. % Ansatz Beträge in EUR Planvergleich +/- 1.372.274,06 30,11 2,92 500.000 872.274,06 45.951,68 1,01 0,10 200 45.751,68 608.290,11 13,35 1,30 380.000 228.290,11 1.013.083,24 22,23 2,16 597.400 415.683,24 10.602.426,00 232,67 22,58 9.093.900 1.508.526,00 1.930.899,14 42,37 4,11 2.250.000 772.000,00 16,94 1,64 626.000 146.000,00 30.574.005,35 670,95 65,13 29.132.500 1.441.505,35 27.000,00 0,59 0,06 20.000 7.000,00 Vermögenserwerb Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen Erwerb und Leasing von Grundstücken Erwerb und Leasing von beweglichen Sachen des Anlagevermögens Baumaßnahmen Tilgung von Krediten, Rückzahlung von inneren Darlehen von privaten Unternehmen 980 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an Bund 987 an private Unternehmen 988 an übrige Bereiche 319.100,86- ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Ausgaben Vermögenshaushalt (Hauptgruppe 9) 46.945.929,58 1.030,24 100,00 42.600.000 4.345.929,58 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Ausgabe Gesamthaushalt 178.201.602,09 3.910,67 159.650.000 18.551.602,09 Vermögensrechnung für das Rechnungsjahr 2017 (vom 01.01.2017 bis 31.12.2017) Stadt Lahr Lahr Vermögensrechnung Zeit 07:19:52 Datum 24.05.2018 /DZBW/VMR_VERMRECH/FLAH2100 Seite 1 Beträge in EUR Buchungskreis 1000 Buch Texte krs. 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 Aktiva Deckungskreis Aktiva 1 0 Anlagevermögen 00000000 Unbebaute Grundstücke incl. grundstücksgl. R 00000090 WB unbebaute Grundstücke ** Summe Unbebaute Grundstücke 00100000 Grund und Boden (bebaut) incl. grdstgl. Rech 00100090 WB Grund und Boden (bebaut) incl. grdstgl. R 00100100 Grund u. Boden (bebaut)ausserhalb AV Flugpla 00101000 Grund und Boden (m. Wohnbau) incl. grdstgl. 00101090 WB Grund und Bod.(m.Wohnbau) incl. grdstgl. * Summe Grund und Boden 00110000 Gebäude und andere Bauten 00110090 WB Gebäude und andere Bauten 00111000 Wohngebäude 00111090 WB Wohngebäude 00112000 Bauten auf fremden Grundstücken 00112090 WB Bauten auf fremden Grundstücken * Summe Gebäude und andere Bauten 00120000 Straßen, Wege, Plätze (mit Ausstattung) 00120090 WB Straßen, Wege, Plätze (mit Ausstattung) * Summe Straßen, Wege, Plätze 00130000 Grünflächen 00130090 WB Grünflächen * Summe Grünflächen ** Summe Bebaute Grundstücke 00200000 Betriebsvorrichtungen 00200090 WB Betriebsvorrichtungen ** Summe Betriebsvorrichtungen 00500000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 00500090 WB Betriebs- und Geschäftsausstattung ** Summe Betriebs- und Geschäftsausstattung 00600000 Fahrzeuge 00600090 WB Fahrzeuge ** Summe Fahrzeuge 00700000 Kunstwerke, Bilder, Denkmäler 00700090 WB Kunstwerke, Bilder, Denkmäler ** Summe Kunstwerke, Bilder, Denkmäler 00800000 Anlagen im Bau, geleistete Anzahlungen 00800090 WB Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen ** Summe Anlagen im Bau, geleistete Anzahlung *** Summe Sachanlagen 01000000 Eigen- und Beteiligungsgesellschaften * Summe Eigen- und Beteiligungsgesellschaften ** Summe Beteiligungen 01900000 Sonstige Finanzanlagen ** Summe Sonstige Finanzanlagen *** Summe Finanzanlagen **** Summe Anlagevermögen 1 Abgrenzung zum Anlagevermögen 1000 88100000 Haushaltsausgabereste (VmH) **** Summe Abgrenzung zum Anlagevermögen ***** Summe Deckungskreis Aktiva 1 Anfangsbestand (01.01.2017) Zugang Abgang Endbestand (31.12.2017) 28.515.061,82 538,5228.514.523,30 43.777.268,97 6.515,227.224.963,88 160.184,02 1,0251.155.900,63 136.917.524,03 83.653.329,352.098.347,96 1.681.760,965.180,79 323,7953.685.638,68 78.380.075,57 53.281.224,9625.098.850,61 9.614.521,63 7.035.052,822.579.468,81 132.519.858,73 8.133.729,60 5.049.282,603.084.447,00 9.807.581,05 8.096.001,881.711.579,17 2.924.018,02 1.635.147,021.288.871,00 194.000,44 2.149,58191.850,86 14.304.552,36 0,6814.304.551,68 181.615.681,74 10.592.153,89 10.592.153,89 10.592.153,89 34.577.901,53 34.577.901,53 45.170.055,42 226.785.737,16 1.738.941,52 4,79 1.738.946,31 535.892,03 9,30 721.128,14 0,00 0,00 1.257.029,47 5.242.010,77 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5.242.010,77 1.076.187,65 0,00 1.076.187,65 219.871,22 0,00 219.871,22 7.795.099,11 1.036.224,92 0,00 1.036.224,92 575.453,19 45.890,69 621.343,88 2.290,00 2.335,00 4.625,00 7.500,00 0,00 7.500,00 11.091.986,37 0,00 11.091.986,37 22.295.725,59 45.951,68 45.951,68 45.951,68 68.899,92 68.899,92 114.851,60 22.410.577,19 2.195.196,47 7,09 2.195.203,56 333.161,43 2,30 0,00 0,00 0,00 333.163,73 1.923,10 2.437.706,67 0,00 15.862,00 0,00 259,00 2.455.750,77 0,00 1.139.266,65 1.139.266,65 418,88 169.396,41 169.815,29 4.097.996,44 10.000,00 413.482,92 423.482,92 78.402,30 461.181,58 539.583,88 3.700,00 182.696,00 186.396,00 0,00 200,00 200,00 10.524.985,41 0,00 10.524.985,41 17.967.848,21 0,00 0,00 0,00 70.167,58 70.167,58 70.167,58 18.038.015,79 28.058.806,87 540,8228.058.266,05 43.979.999,57 6.508,227.946.092,02 160.184,02 1,0252.079.766,37 142.157.611,70 86.091.036,022.098.347,96 1.697.622,965.180,79 582,7956.471.898,68 79.456.263,22 54.420.491,6125.035.771,61 9.833.973,97 7.204.449,232.629.524,74 136.216.961,40 9.159.954,52 5.462.765,523.697.189,00 10.304.631,94 8.511.292,771.793.339,17 2.922.608,02 1.815.508,021.107.100,00 201.500,44 2.349,58199.150,86 14.871.553,32 0,6814.871.552,64 185.943.559,12 10.638.105,57 10.638.105,57 10.638.105,57 34.576.633,87 34.576.633,87 45.214.739,44 231.158.298,56 12.153.100,00 0,00 12.153.100,00 12.153.100,0020.246.500,00 8.093.400,00 238.938.837,16 30.503.977,19 0,00 0,00 0,00 0,00 20.246.500,00 20.246.500,00 18.038.015,79 251.404.798,56 Stadt Lahr Lahr Vermögensrechnung Zeit 07:19:52 Datum 24.05.2018 /DZBW/VMR_VERMRECH/FLAH2100 Seite 1 Beträge in EUR Buchungskreis 1000 Buch Texte krs. Deckungskreis Aktiva 2 2 Geldanlagen 1000 88210000 Einlage bei Kreditinstituten (Rückflüsse) *** Summe Einlagen bei Kreditinstituten **** Summe Geldanlagen 4 Forderungen aus laufender Rechnung 1000 88411000 Kasseneinnahmereste Verwaltungshaushalt 1000 88412000 Kasseneinnahmereste Vermögenshaushalt 1000 88413000 Kasseneinnahmereste SHV *** Summe Kasseneinnahmereste 1000 88420000 Haushaltseinnahmereste (VmH) *** Summe Haushaltseinnahmereste 1000 88440000 Kassenbestand *** Summe Kassenbestand **** Summe Forderungen aus laufender Rechnung ***** Summe Deckungskreis Aktiva 2 ****** Summe Aktiva Anfangsbestand (01.01.2017) Zugang Abgang Endbestand (31.12.2017) 15.200.000,00 15.200.000,00 15.200.000,00 6.600.000,00 6.600.000,00 6.600.000,00 20.800.000,00 20.800.000,00 20.800.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 2.023.416,42 187.469,54 6.693.398,74 8.904.284,70 4.454.600,00 0,00 4.454.600,00 15.948.491,68 15.948.491,68 29.307.376,38 685.557,14 0,00 1.618.460,09 2.304.017,23 4.454.600,006.265.000,00 1.810.400,00 25.777.110,94 25.777.110,94 29.891.528,17 0,00 111.297,77 0,00 111.297,77 0,00 0,00 0,00 15.948.491,68 15.948.491,68 16.059.789,45 2.708.973,56 76.171,77 8.311.858,83 11.097.004,16 0,00 6.265.000,00 6.265.000,00 25.777.110,94 25.777.110,94 43.139.115,10 44.507.376,38 36.491.528,17 36.859.789,45 44.139.115,10 283.446.213,54 66.995.505,36 54.897.805,24 295.543.913,66 Stadt Lahr Lahr Vermögensrechnung Zeit 07:19:52 Datum 24.05.2018 /DZBW/VMR_VERMRECH/FLAH2100 Seite 2 Beträge in EUR Buchungskreis 1000 Buch Texte krs. 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 Passiva Deckungskreis Passiva 1 5 Deckungskapital 10520000 BauGB-Beiträge 10520090 WB BauGB-Beiträge *** Summe Beiträge u.ä. Entgelte 10550000 Ertragszuschüsse 10550090 WB Ertragszuschüsse *** Summe Zuweisungen und Zuschüsse 12300000 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 12700000 Verb. gg. Körpersch., Anstalten, Stiftungen 12800000 Verbindlichkeiten gegenüber Dritten *** Summe Kredite 16502000 Flugplatz Rahmenkonto Ost *** Summe Kreditähnliche Rechtsgeschäfte 88560000 sonstiges Deckungskapital (Position 56 VMR) *** Summe Sonstiges Deckungskapital **** Summe Deckungskapital 7 Abgrenzung zum Deckungskapital 1000 88710000 Haushaltseinnahmereste (VmH) *** Summe Haushaltseinnahmereste **** Summe Abgrenzung zum Deckungskapital **** Summe Deckungskreis Passiva 1 Anfangsbestand (01.01.2017) Zugang Abgang Endbestand (31.12.2017) 14.875.165,71 11.767.954,893.107.210,82 42.246.290,81 11.775.894,2430.470.396,57 25.595.606,44 1.325.371,201.325.371,20 25.595.606,44 8.327.474,93 8.327.474,93 166.983.548,40 166.983.548,40 234.484.237,16 216.772,40 0,00 216.772,40 8.586.234,02 0,00 8.586.234,02 153.261,25 0,00 0,00 153.261,25 721.128,14 721.128,14 35.828.186,73 35.828.186,73 45.505.582,54 24.000,00 289.052,40 313.052,40 896.613,57 713.879,91 1.610.493,48 2.237.421,64 0,00 0,00 2.237.421,64 0,00 0,00 30.689.053,62 30.689.053,62 34.850.021,14 15.067.938,11 12.057.007,293.010.930,82 49.935.911,26 12.489.774,1537.446.137,11 23.511.446,05 1.325.371,201.325.371,20 23.511.446,05 9.048.603,07 9.048.603,07 172.122.681,51 172.122.681,51 245.139.798,56 4.454.600,00 0,00 4.454.600,00 4.454.600,00 4.454.600,006.265.000,00 1.810.400,00 1.810.400,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.265.000,00 6.265.000,00 6.265.000,00 238.938.837,16 47.315.982,54 34.850.021,14 251.404.798,56 24.872.546,99 24.872.546,99 24.872.546,99 1.372.274,06 1.372.274,06 1.372.274,06 7.482.628,16 7.482.628,16 7.482.628,16 18.762.192,89 18.762.192,89 18.762.192,89 *** Summe Haushaltsausgabereste (VWH u. VMH) **** Summe Verpflichtungen aus lfd. Rechnung 8.268,41 2.014.910,68 1.121.850,30 3.145.029,39 4.336.700,00 0,00 12.153.100,00 0,00 16.489.800,00 19.634.829,39 0,00 0,00 0,00 0,00 4.336.700,004.538.500,00 12.153.100,0020.246.500,00 8.295.200,00 8.295.200,00 8.596,75 2.008.306,60 536.203,83 2.553.107,18 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.553.107,18 328,346.604,08 585.646,47 591.922,21 0,00 4.538.500,00 0,00 20.246.500,00 24.785.000,00 25.376.922,21 ****** Deckungskreis Passiva 2 44.507.376,38 9.667.474,06 10.035.735,34 44.139.115,10 283.446.213,54 56.983.456,60 44.885.756,48 295.543.913,66 Deckungskreis Passiva 2 8 Rücklagen/Sonstige Geldvermögensbindungen 1000 88810000 Allgemeine Rücklage *** Summe Allgemeine Rücklage **** Summe Rücklagen/Sonstige Geldvermögensb. 9 Verpflichtungen aus laufender Rechnung 1000 88911000 Kassenausgabereste Verwaltungshaushalt 1000 88912000 Kassenausgabereste Vermögenshaushalt 1000 88913000 Kassenausgabereste SHV *** Summe Kassenausgabereste 1000 88921000 Haushaltsausgabereste VwH 1000 88922000 Haushaltsausgabereste VmH ****** Summe Passiva Grafiken für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt Rechnungsjahr 2017 (vom 01.01.2017 bis 31.12.2017) Verwaltungshaushalt 2017 Rechnungsergebnisse Haushaltsvolumen: Einnahmen Verkaufserlöse, Mieten, Pachten; 3.777.748,44 €; 3% Zuweisungen/ Zuschüsse; 11.713.377,44 €; 9% 131.255.672,51 € Gewinnanteile/ Konzessionsabgaben; 3.167.210,02 €; 2% Sonstige Einnahmen; 5.129.584,44 €; 4% Gebühren/Entgelte; 6.453.217,32 €; 5% Anteil Einkommen-/ Umsatzsteuer; 21.709.529,70 €; 17% Kalk. Einnahmen; 2.117.308,44 €; 2% Gewerbesteuer; 31.763.361,20 €; 24% Innere Verrechnungen; 2.883.535,91 €; 2% Übrige Steuern/ Allg. Zuweisungen; 42.540.799,60 €; 32% Ausgaben Gewerbesteuerumlage; 5.436.608,38 €; 4% Kreisumlage/ Finanzausgleichsumlage; 29.489.938,10 €; 22% Innere Verrechnungen; 2.883.535,91 €; 2% Zinsaufwendung; 838.508,81 €; 1% Zuführung an den Vermögenshaushalt; 23.074.487,76 €; 18% Sachausgaben (allgemeiner Betriebsaufwand); 23.359.203,86 €; 18% Sonstige Ausgaben; 182.675,00 €; 0% Unterhaltung von Grundstücken und baulicher Anlagen; 4.049.414,02 €; 3% Zuweisungen/ Zuschüsse; 9.638.349,23 €; 7% Kalk. Kosten; 2.117.308,44 €; 2% Personalausgaben; 30.185.643,00 €; 23% Vermögenshaushalt 2017 Rechnungsergebnisse Haushaltsvolumen: 46.945.929,58 € Zuführung vom Verwaltungshaushalt; 23.074.487,76 €; 49% Einnahmen Darlehen (ohne Umschuldung); 0,00 €; 0% Darlehensumschuldung; 0,00 €; 0% Erlöse aus Verkauf von Grundstücken/ Anlagevermögen; 6.581.612,04 €; 14% Beiträge; 196.621,40 €; 0% Rückflüsse von Darlehen; 1.267,66 €; 0% Ausgaben Darlehensumschuldung; 0,00 €; 0% Sondertilgung; 0,00 €; 0% Veräußerung von Beteiligungen; 0,00 €; 0% Entnahme aus Rücklage; 7.482.628,16 €; 16% Zuweisungen/ Zuschüsse; 9.609.312,56 €; 21% Zuweisungen und Zuschüsse; 31.373.005,35 €; 67% Zuführung an allgem. Rücklage; 1.372.274,06 €; 3% Baumaßnahmen; 10.602.426,00 €; 23% Erwerb von ordentl. Tilgungen; Grundstücken; 1.930.899,14 €; 608.290,11 €; 1% 4% Erwerb von Anlagevermögen, Beteiligungen, Kapitaleinlagen; 1.059.034,92 €; 2% Kostendeckungsgrade und Zuschussbedarf von städtischen Einrichtungen im Jahr 2017 44,40 Theater 55,60 66,11 Städt. Musikschule 33,89 81,60 Volkshochschule 18,40 13,04 Mediathek 86,96 50,28 Kindertagheim Schießrain 49,72 57,80 Kindertagheim Max-Planck-Straße 42,20 50,91 Kindergarten Bottenbrunnenstraße 49,09 43,05 Kindergarten Kanadaring 56,95 32,58 Kindergarten Kuhbach 67,42 38,22 Kindergarten Reichenbach 61,78 34,88 Hort Eichrodtschule 65,12 38,76 Hort Luisenschule 61,24 46,06 Kita Heiligenstraße "Arche Noah" 53,94 42,61 Kindertagesstätte Alleestraße 57,39 18,98 Kindertagesstätte Lotzbeckstraße 81,02 95,47 4,53 18,73 81,27 15,62 67,25 69,16 56,36 32,75 Schutterlindenberghalle Hugsweier 30,84 Kaiserswaldhalle Kippenheimweiler 43,64 Geroldseckerhalle Reichenbach 81,00 67,11 39,65 Festhalle Kuhbach Bürgerhaus Mietersheim 93,07 19,00 Friedhöfe Stadthalle 84,38 6,93 Märkte 32,89 Sulzberghalle Sulz 60,35 Aktienhof Deckungsgrad Zuschussbedarf Hinweis: Die Wertetabelle ist im Vorbericht in der Tabelle 19 zu finden. Entwicklung der Deckungsgrade der kostenrechnenden Einrichtungen in den Jahren 2017, 2016 und 2015 Theater Städt. Musikschule Volkshochschule Mediathek Kindertagheim Schießrain Kindertagheim Max-Planck-Straße Einrichtung Kindergarten Bottenbrunnenstraße Kindergarten Kanadaring 2015 Kindergarten Kuhbach 2016 Kindergarten Reichenbach 2017 Hort Eichrodtschule Hort Luisenschule Kita Heiligenstraße "Arche Noah" Kindertagesstätte Alleestraße Kindertagesstätte Lotzbeckstraße Märkte Friedhöfe Stadthalle Schutterlindenberghalle Hugsweier Kaiserswaldhalle Kippenheimweiler Festhalle Kuhbach Bürgerhaus Mietersheim Geroldseckerhalle Reichenbach Sulzberghalle Sulz Aktienhof 0,00 20,00 40,00 60,00 80,00 100,00 120,00 Kostendeckung in %