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Beschlussvorlage (1. Teilbebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE - Geänderter Geltungsbereich - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Löhr

Datum: 12.07.2018 Az.: - 0687/Lö

Drucksache Nr.: 173/2018 1. Ergänzung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

11.07.2018

vorberatend

öffentlich

12 Ja, 0 Nein,
1 Enth.

Gemeinderat

23.07.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

---------------

Betreff:

1. Teilbebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE
- Geänderter Geltungsbereich
- Beratung des Entwurfs
- Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange

Beschlussvorschlag:

1. Der gegenüber dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan WILLYBRANDT-STRASSE vom 30. November 2015 geänderte Geltungsbereich und
die Aufteilung in zwei Teilbebauungspläne werden beschlossen.
2. Der Entwurf zum 1. Teilbebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE vom 12. Juli
2018 inklusive der dazugehörigen Örtlichen Bauvorschriften wird gebilligt.
3. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (2)
BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 (2) BauGB durchzuführen (Offenlegung).

Anlage(n):
- Bestandsplan
- Gestaltungsplan
- Nutzungsplan
- Planungsrechtliche Festsetzungen
- Örtliche Bauvorschriften
- Begründung
BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 173/2018 1. Ergänzung

- Schalltechnische Untersuchung

Seite - 2 -

Drucksache 173/2018 1. Ergänzung

Seite - 3 -

Begründung:
Der Gemeinderat fasste für den Bebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE am 30. November 2015
den Aufstellungsbeschluss und am 25. September 2017 den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der
Bürger und Träger öffentlicher Belange. Diese erfolgten vom 2. Oktober bis 10. November 2017. Wesentliches Ziel des Verfahrens ist, im östlichen Teilbereich die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für eine Kindertagesstätte, Erweiterungsräume für die Geroldsecker Schule, Horträume und mehrere
Geschosswohnungsbauten mit 45- 50 Wohneinheiten (davon mindestens 10 im sozialen Wohnungsbau) zu schaffen. Auf der westlichen Teilfläche soll der bestehende Lebensmitteldiscounter als nicht
großflächiger Einzelhandel gesichert werden. Gleichzeitig soll hier ebenfalls eine mehrgeschossige
Blockrandbebauung ermöglicht werden.
Der Lebensmitteldiscounter möchte bekanntlich seine Verkaufsfläche über die Grenze zur Großflächigkeit hinaus erweitern, was die Stadt ablehnt. Nachdem in erster Instanz die Stadt vor dem Verwaltungsgericht Freiburg in dieser Frage obsiegte, legte die Firma Berufung ein, wobei noch immer kein
Termin für die entsprechende Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) feststeht. Die Stadt
möchte die Festsetzungen zum Einzelhandel an dem VGH-Urteil orientieren. Um Verzögerungen für
die Bebauung des ehemaligen Ölmühlengeländes zu vermeiden, soll der Bebauungsplan nun in zwei
Teilbebauungspläne aufgeteilt werden.
Während der frühzeitigen Beteiligung gab ein benachbarter Bürger eine kritische Stellungnahme zu
Protokoll. Er fordert angesichts der vermeintlich schwierigen Verkehrsabwicklung im Umfeld der
Kita/Schule einen Verzicht auf die soziale Nutzung zugunsten einer Grünfläche sowie einen Verzicht
auf eine PKW-Erschließung der Baufläche über den Rosenweg. Die Verwaltung sieht die Parkierung
als nicht optimal, aber dennoch ausreichend an und empfiehlt, das bisherige Konzept weiter zu verfolgen. Eine fahrtechnische Erschließung über den Rosenweg war zu keiner Zeit vorgesehen, hier ist
lediglich ein Fußgängersteg über den Gewerbekanal geplant.
Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange beziehen sich insbesondere auf die Verkehrsbzw. Gewerbelärmthematik, Hol- und Bringverkehre für die Kindereinrichtungen, Altlasten aus den
vorherigen gewerblichen Nutzungen sowie die Optimierung von Ver- und Entsorgung. Diese Themen
können laut Fachgutachten (Lärm) und Einzelabstimmung durch entsprechende Maßnahmen bewältigt
werden. Details hierzu sind dem Bebauungsplan-Entwurf zu entnehmen.
Die Erfüllung der vom Gemeinderat beschlossenen Sozialwohnungsquote soll über den noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag erfolgen.
Architekt und Investor stellten die städtebauliche Konzeption am 11. April 2018 in nichtöffentlicher
Sitzung dem Technischen Ausschuss vor und stießen dort auf breite Zustimmung. Auf dieser Basis
arbeitete das Architekturbüro die Planung (insbesondere für den Bereich Kita/Schule) weiter aus und
stimmte sie mit der Stadt ab. Das Stadtplanungsamt fertigte daraufhin die vorliegenden Grundzüge für
den Bebauungsplan-Entwurf an. Dies alles bildet wiederum die Grundlage für das Lärmschutzkonzept,
das jedoch erst in der 28. Kalenderwoche fertiggestellt sein wird. Um noch vor der Sommerpause die
Offenlegung auf den Weg bringen zu können, zeigte die Verwaltung im Technischen Ausschuss am
11. Juli den noch unvollständigen Bearbeitungsstand auf. Der Gemeinderat kann nun am 23. Juli den
kompletten Plan mit den eingearbeiteten Ergebnissen des Lärmgutachtens beschließen.

Tilman Petters

Stefan Löhr

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein
befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten
sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.

Drucksache 173/2018 1. Ergänzung

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