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Beschlussvorlage (1. Teilbebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE - Beratung des Entwurfs (unvollständiger aktueller Arbeitsstand))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Löhr

Datum: 28.06.2018 Az.: - 0687/Lö

Drucksache Nr.: 173/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

11.07.2018

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

23.07.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

------------

Betreff:

1. Teilbebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE
- Beratung des Entwurfs (unvollständiger aktueller Arbeitsstand)

Beschlussvorschlag:

1. Die vorliegenden Elemente zum 1. Teilbebauungsplan WILLY-BRANDTSTRASSE (aktueller Arbeitsstand) vom Juli 2018 werden gebilligt.
2. Auf dieser Grundlage ist der Entwurf zum Bebauungsplan fertigzustellen und direkt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Anlage(n):
- Aktueller Arbeitsstand Nutzungsplan
- Aktueller Arbeitsstand Textliche Festsetzungen
- Aktueller Arbeitsstand Örtliche Bauvorschriften

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 173/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Der Gemeinderat fasste für den Bebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE am 30. November
2015 den Aufstellungsbeschluss und am 25. September 2017 den Beschluss zur frühzeitigen
Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange. Diese erfolgten vom 2. Oktober bis
10. November 2017. Wesentliches Ziel des Verfahrens ist, im östlichen Teilbereich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Kindertagesstätte, Erweiterungsräume für die Geroldsecker Schule, Horträume und mehrere Geschosswohnungsbauten mit rund 50 Wohneinheiten (davon 10 im sozialen Wohnungsbau) zu schaffen. Auf der westlichen Teilfläche soll der bestehende Lebensmitteldiscounter als nicht großflächiger Einzelhandel gesichert werden. Gleichzeitig soll ebenfalls eine mehrgeschossige Blockrandbebauung ermöglicht werden.
Der Lebensmitteldiscounter möchte bekanntlich seine Verkaufsfläche über die Grenze zur Großflächigkeit hinaus erweitern, was die Stadt ablehnt. Nachdem in erster Instanz die Stadt vor dem
Verwaltungsgericht Freiburg in dieser Frage obsiegte, legte die Firma Berufung ein, wobei noch
immer kein Termin für die entsprechende Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH)
feststeht. Die Stadt möchte die Festsetzungen zum Einzelhandel an dem VGH-Urteil orientieren.
Um Verzögerungen für die Bebauung des ehemaligen Ölmühlengeländes zu vermeiden, soll der
Bebauungsplan nun in zwei Teilbebauungspläne aufgeteilt werden.
Während der frühzeitigen Beteiligung gab ein benachbarter Bürger eine kritische Stellungnahme
zu Protokoll. Er fordert angesichts der vermeintlich schwierigen Verkehrsabwicklung im Umfeld
der Kita/Schule einen Verzicht auf die soziale Nutzung zugunsten einer Grünfläche sowie einen
Verzicht auf eine PKW-Erschließung der Baufläche über den Rosenweg. Die Verwaltung sieht
die Parkierung als nicht optimal, aber dennoch ausreichend an und empfiehlt, das bisherige
Konzept weiter zu verfolgen. Eine fahrtechnische Erschließung über den Rosenweg war zu keiner Zeit vorgesehen, hier ist lediglich ein Fußgängersteg über den Gewerbekanal geplant.
Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange beziehen sich insbesondere auf die Verkehrs- bzw. Gewerbelärmthematik, Hol- und Bringverkehre für die Kindereinrichtungen, Altlasten
aus den vorherigen gewerblichen Nutzungen sowie die Optimierung von Ver- und Entsorgung.
Diese Themen können laut Fachgutachten (Lärm) und Einzelabstimmung durch entsprechende
Maßnahmen bewältigt werden. Details hierzu sind dem Bebauungsplan-Entwurf zu entnehmen.
Die Erfüllung der vom Gemeinderat beschlossenen Sozialwohnungsquote soll über den noch
abzuschließenden städtebaulichen Vertrag erfolgen.
Architekt und Investor stellten die städtebauliche Konzeption am 11. April 2018 in nichtöffentlicher Sitzung dem Technischen Ausschuss vor und stießen dort auf breite Zustimmung. Auf dieser Basis arbeitete das Architekturbüro die Planung (insbesondere für den Bereich Kita/Schule)
weiter aus und stimmte sie mit der Stadt ab. Das Stadtplanungsamt fertigte daraufhin die vorliegenden Grundzüge für den Bebauungsplan-Entwurf an. Dies alles bildet wiederum die Grundlage für das Lärmschutzkonzept, das jedoch erst in der 28. Kalenderwoche fertiggestellt sein wird.
Um noch vor der Sommerpause die Offenlegung auf den Weg bringen zu können, schlägt die
Verwaltung vor, im Technischen Ausschuss den aktuellen unvollständigen Bearbeitungsstand
aufzuzeigen und in der Gemeinderatssitzung am 23. Juli den kompletten Plan mit den eingearbeiteten Ergebnissen des Lärmgutachtens zu beschließen.

Tilman Petters
Hinweis:

Stefan Löhr

Drucksache 173/2018
Seite - 3 Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein
befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.