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Beschlussvorlage (- Abwägung der Einwendungen und Anregungen von Bürgern)

                                    
                                        Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 3. Änderung
– Stellungnahmen Bürger/Innen Offenlage vom 3. April 2018 bis zum 4. Mai 2018

OZ Beteiligter
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Bürger 1
30.04.2018

Bürger 2
02.05.2018

Anregungen d. Beteiligten

2. Juli 2018

Stellungnahme

Beschluss

Wie bereits mehrfach betont, erwarten zahlreiche Anwohner
aus dem Gebiet Hosenmatten I eine deutliche Zunahme des
fließenden Individualverkehrs und somit eine Gefährdung für
Anwohner und Fußgänger, insbesondere der Kinder auf ihren
Schulwegen.
Leider wurde beim Fußgängercheck diese zukünftige Situation nicht berücksichtigt. Ebenso wurden wir mit unserem Anliegen auf die Zeit nach der Landesgartenschau vertröstet.
Nun, da die Tiefbau-Arbeiten im Hosenmattenweg und die
Erschließung des zweiten Bauabschnitts Hosenmatten II unmittelbar bevor stehen, möchten wir noch einmal auf die prekäre Situation für Anwohner und Fußgänger hinweisen. Dieses Problem ergibt sich selbstverständlich auch für die dann
neuen Anwohner des Neubaugebietes.

A.: Eine grundlegende Änderung der im Bebauungsplan Kenntnisnahme
HOSENMATTEN II festgesetzten Verkehrsflächen ist nicht
Gegenstand der 3. Änderung. Eine verkehrliche Anbindung
des zweiten Bauabschnittes (über eine Sammelstraße) an
die Merzengasse (und damit auch an den Hosenmattenweg)
ist nach wie vor grundsätzlich sinnvoll und durch den rechtsverbindlichen Bebauungsplan auch gesichert.
Die gestiegene Verkehrsbelastung inklusive der unbefriedigenden Parksituation um das Klinikum ist offensichtlich.
Hierbei handelt es sich jedoch in erster Linie um ein Problem, das durch verkehrsordnungsrechtliche Maßnahmen zu
regeln ist, die nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens sind. Es wird auf die aktuell geplanten Maßnahmen im
Zuge der Fußgänger- & Parkierungskonzeption für das Klinik-Quartier verwiesen.

In die zukünftige Verkehrsplanung möchten wir, die Anwohner
des Wohngebietes Hosenmatten I einbezogen werden.
Wir fordern eine verbindliche und verträgliche Regelung, die
bereits jetzt beschlossen werden könnte und nicht erst dann,
wenn bereits zahlreiche Besucher und Angestellte das Krankenhaus über die Achse Kirschbaumallee/Hosenmattenweg
anfahren.

B.: Im Rahmen der Sanierung des Hosenmattenwegs hat Teilweise Bedie Verwaltung auch vor dem Hintergrund des zu erwarten- rücksichtigung
den zunehmenden Verkehrs aus dem Gebiet Hosenmatten
II zwei Planungsvarianten zur verkehrsplanerischen Neuordnung erarbeitet. Die Varianten wurden den Bewohnern
des Hosenmattenweges am 5.6.2018 bei einem Temin im
Rathaus vorgestellt. Die Anwohner konnten hier nochmals
ihre Einschätzungen und persönlichen Erfahrungen einbringen. Alle Anwesenden haben die Variante mit Mischverkehrsfläche und einer damit verbundenen Ausweisung als
verkehrsberuhigten Bereich befürwortet. Der Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten befürwortete in seiner Sitzung
am 19.6.2018 einstimmig den Bereich des Hosenmattenweges zwischen Klostenstraße und Merzengasse als verkehrsberuhigten Bereich(Spielstraße) anzulegen und dementsprechend zu beschildern.

Als Anwohner im Hosenmattenweg nehmen wir Stellung zum
geplanten Baugebiet Hosenmatten II/ Bauabschnitt II und den
geplanten Tiefbauarbeiten in unserer Straße.

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Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 3. Änderung
– Stellungnahmen Bürger/Innen Offenlage vom 3. April 2018 bis zum 4. Mai 2018

OZ Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

2. Juli 2018

Stellungnahme

Der unverhältnismäßig hohe Anstieg des durchfließenden
Verkehrs gefährdet bereits jetzt unser Wohngebiet. Die Anwohner, besonders Kinder und Senioren, die größtenteils
ohne Gehweg ihre täglichen Wege bestreiten müssen, sind
sehr gefährdet. Rücksichtnahme gibt es weder von Klinikmitarbeitern, anderen Pendlern oder von Patienten, die hier täglich parken und, oft mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit,
durch unsere Straßen fahren, Runde um Runde drehend auf
der Suche nach Parkraum.
Wir erwarten durch den zweiten Bauabschnitt/ Hosenmatten II
eine erneute Zunahme des Durchgangsverkehrs, was die
Situation hier noch deutlich verschärfen wird. Ein Abfluss des
Verkehrs durch unsere Straße ist zu befürchten. Dies darf auf
keinen Fall so passieren! Ein bereits durchgeführter Fussgängercheck beleuchtete die zukünftige, durch den zweiten Bauabschnitt verschärfte, Situation in keinster Weise.
In naher Zukunft werden in unserer Straße Tiefbauarbeiten
begonnen, die Erschließung Hosenmatten II/ Bauabschnitt II
steht unglücklicherweise ebenfalls bevor, und hiermit müssen
wir Sie nochmals dringend auf die gefährliche und belastende
Situation für Fußgänger und Anwohner hinweisen.
Wir fordern von Ihnen, eine für uns als Anwohner langfristig Siehe Stellungnahme B zu 1
angenehme und optimale und in der Tiefbau-Arbeitsphase
zumindest erträgliche Situation herzustellen. Die Absprachen
müssen zeitnah (vor Baubeginn Tiefbau/ Bauabschnitt II, am
besten sofort) und verbindlich sein. Zudem wollen wir als Anwohner des Hosenmattenwegs in alle Planungen der Verkehrswege im Bauabschnitt II einbezogen werden.

Beschluss

Kenntnisnahme

Teilweise Berücksichtigung

Ein deutliches Umdenken in der Planung dieses Bauab- Mit der Aufstellung des Bebauungsplans HOSENMATTEN Zurückweisung
schnitts ist dringend notwendig, hier wird unwiederbringlich II, rechtsverbindlich seit 2004, hat sich der Gemeinderat der
lebenswichtige Natur und Lebensraum zerstört.
Stadt Lahr dazu entschieden, ein gehobenes Wohngebiet zu
entwickeln, um dem Wohnraumbedarf in der Lahrer Kernstadt Rechnung zu tragen. Dabei wurden die Umweltbelange innerhalb des Aufstellungsverfahrens eingebracht, abgewogen und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt. Angesicht der aktuellen Wohnraumknappheit ist es

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Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 3. Änderung
– Stellungnahmen Bürger/Innen Offenlage vom 3. April 2018 bis zum 4. Mai 2018

OZ Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

2. Juli 2018

Stellungnahme

Beschluss

dringend erforderlich den 2. Bauabschnitt des Baugebietes
zu realisieren. Die 3. Änderung des Bebauungsplans hat
lediglich Modifikationen bei den Baufenstern, der Bauweise,
der Ausformung des Quartiersplatzes und Präzisierungen
bei Stützmauern/Gestaltung der Baukörper zum Inhalt.

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Bürger 3
30.04.18

Welchen drastischen Einschnitt in das Leben der Anwohner Siehe Stellungnahme A zu 1
und welche Verschlechterung der Lebens- und Wohnqualität
der neue Bauabschnitt mit sich bringt, bringen wir ebenfalls
hier erneut zum Ausdruck.

Kenntnisnahme

Hinweis auf mögliches Vorkommen von Gottesanbeterinnen
im Planungsgebiet. Mitteilung (mit angehängten Fotografien)
von Gottesanbeterinnen-Sichtungen im September 2016 und
2017 im 1. Bauabschnitt Hosenmatten II in einem Hausgarten
westlich des Hohlweges Merzengässle.

Kenntnisnahme
und vorsorgliche Berücksichtigung im
Umweltbericht.

In Mitteleuropa gilt die Gottesanbeterin als ausgesprochen
thermophile Art. Am südlichen Oberrhein kommen hohe
Individuenzahlen auf frischen Brachestadien von Halbtrockenrasen vor. Die heutigen Gefährdungsursachen liegen
bei dem Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft und
der Verbuschung von Halbtrockenrasen. Sie ist aktuell in
Ausbreitung begriffen.
Die Gottesanbeterin besitzt keinen Schutzstatus des Anhang
IV der FFH-Richtlinie. Sie ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt, weist jedoch nicht den höherwertigen Schutzstatus "streng geschützt" auf.
Obwohl im Plangebiet keine günstigen Habitate für diese Art
bestehen, kann nicht mit hinreichender Gewissheit ausgeschlossen werden, dass sie auch vereinzelt im Plangebiet
vorkommt.
Nach § 44 BNatSchG müssen nur die Arten des Anhangs IV
der FFH-Richtlinie sowie die Vogelarten bei genehmigten
Eingriffen durch die Bauleitplanung untersucht und berücksichtigt werden. Die Gottesanbeterin zählt nicht dazu.
Im Rahmen der Eingriffsregelung (§ 1a (2) BauGB) ist aber
das Schutzgut Tiere zu behandeln. Deshalb wird die Art rein
vorsorglich in den Umweltbericht einbezogen und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen benannt.
Zum vorsorglichen Schutz der Gottesanbeterin werden die
Flächen der CEF-Maßnahmen für die Zauneidechse im
nördlich und östlich angrenzenden Ausgleichstreifen ge-

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Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 3. Änderung
– Stellungnahmen Bürger/Innen Offenlage vom 3. April 2018 bis zum 4. Mai 2018

OZ Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

2. Juli 2018

Stellungnahme

Beschluss

nutzt, da die Lebensraumansprüche beider Arten einen großen Überlappungsbereich haben. Die Anlage und extensive
Nutzung eines Halbtrockenrasens mit zumindest einzelnen
Steinen entsprechen den Lebensraumansprüchen der Gottesanbeterin. Durch regelmäßige Pflegemaßnahmen werden
die Flächen vor einer Sukzession bewahrt und somit die
Gottesanbeterin in ihrem Bestand gesichert. Die Flächen
sind durch die Festsetzungen als Ausgleichsflächen im Bebauungsplan HOSENMATTEN II gesichert. Eine Änderung
der planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans HOSENMATTEN II, 3. Änderung ist nicht erforderlich.

Die Verwaltung bittet, der vorgeschlagenen Bewertung zuzustimmen.

Stefan Löhr
Diplom-Ingenieur

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