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Informationsvorlage (Anlage 2 Stellungnahme der Musikschule)

                                    
                                        Anlage 2

Stellungnahme der Musikschule
Die Auftragsvergaben der Musikschule erfolgen aufgrund der Wertgrenzen in der
Regel freihändig. Im Bereich über 1.000 EUR netto werden bei der Beschaffung von
Instrumenten und Material Vergleichsangebote eingeholt.
Bei den Instrumenten ist für die Musikschule oft nicht nur der Preis, sondern auch die
Kriterien wie Bespielbarkeit, Klang, Verschleißresistenz bei der Auftragsvergabe von
Bedeutung. Außerdem spielen auch Garantien und teilweise eingeräumte
umfassende Rückgaberechte eine Rolle.
Angebote werden bei den Firmen eingeholt, von denen bekannt ist, dass diese die
Instrumente, die den jeweiligen Anforderungen entsprechen, liefern bzw. produzieren
können. Teilweise werden Instrumente direkt beim Hersteller bezogen bzw. können
Instrumente nur bei autorisierten Händlern eingekauft werden. Der Bezug bei den
Herstellern erfolgt aus Kostengründen oft auch gebraucht und generalüberholt.
Einzelne überregionale Händler/Hersteller bieten auch einen
Bildungseinrichtungsrabatt an.
Soweit möglich werden aber auch örtliche und regionale Firmen bei der
Angebotseinholung berücksichtigt.
So wurden in den letzten Jahren beispielsweise Saxophone, Cajons, Gitarren in Lahr
im Einzelhandel bzw. direkt bei Instrumentenherstellern beschafft.
Jenseits der Musikinstrumente wurden Digitalkamera, diverse elektronische Geräte,
Absorber für den Schallschutz nach Ausschreibung in Lahr beschafft.
Instrumente wie Saxophone, Klarinetten und Fagotte werden außerdem auch in Lahr
Instand gehalten und repariert. Streichinstrumente werden in der Region Instand
gehalten.
Kleinteile wie Noten, Kabel, Saiten usw. werden oft auch durch das
Musikschulpersonal vor Ort beschafft und die verauslagten Beträge über die
Handkasse erstattet.
Lahr, den 08.05.2018

gez. Tobias Meinen