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Beschlussvorlage (Konzeption zur Sanierung der städtischen Schulgebäude - Information über die erteilten Bewilligungsbescheide und Vorschlagsunterbreitung zur Umsetzung in den…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 603
Vöcking

Datum: 27.06.2018 Az.: 60/603TGM- Drucksache Nr.: 167/2018
Ka/Vö

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

11.07.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

23.07.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

20

50

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Konzeption zur Sanierung der städtischen Schulgebäude
- Information über die erteilten Bewilligungsbescheide und Vorschlagsunterbreitung
zur Umsetzung in den Haushaltsjahren 2019 - 2022/2023
- Anpassung des Schulsanierungsprogramms an die Antragszurückstellungen des
Regierungspräsidium Freiburg
- Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2018 (Mittelumschichtungen)

Beschlussvorschlag:

siehe nächste Seite

Anlage(n):
Übersicht Bewilligung Schulsanierungsförderung
Schulsanierungsprogramm Übersicht
Schulsanierungsprogramm Übersicht, Darstellung des Ablaufs

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 167/2018

Seite - 2 -

Beschlussvorschlag:
1. Der geänderten Gesamtkonzeption zur Sanierung der städtischen Schulgebäude infolge
der Antragszurückstellungen von drei beantragten Schulsanierungsförderungsmaßnahmen
wird zugestimmt.
2. Dem Vorschlag, wie die Mittel zur Umsetzung der im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 (KInvFG II) geförderten Schulsanierungsmaßnahmen in den
jeweiligen Haushalten der Jahre 2019 – 2022/2023 einzustellen sind (Selbstbindungsbeschlüsse) wird zugestimmt.
3. Die Umsetzung der Gesamtkonzeption zur Sanierung der städtischen Schulgebäude steht
grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit der Maßnahmen in den jeweiligen
Haushaltsjahren.
4. Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 84 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) außerplanmäßige Ausgaben bei den Finanzpositionen
1.2113.505700 (Luisenschule - Maßnahmen im Rahmen des KInvFG II) in Höhe von
237.000 €
1.2114.505700 (Schutterlindenbergschule - Maßnahmen im Rahmen des KInvFG II) in
Höhe von 258.000 €
1.2311.505700 (Max-Planck-Gymnasium - Maßnahmen im Rahmen des KInvFG II) in
Höhe von 1.041.000 €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch deckungsgleiche Einsparungen bei der im
jeweiligen Unterabschnitt veranschlagten Finanzposition
1.2113.505500 (Luisenschule - Maßnahmen im Rahmen des Schulsanierungsfonds) in
Höhe von 237.000 €
1.2114.505500 (Schutterlindenbergschule - Maßnahmen im Rahmen des Schulsanierungsfonds) in Höhe von 258.000 €
1.2311.505500 (Max-Planck-Gymnasium - Maßnahmen im Rahmen des Schulsanierungsfonds) in Höhe von 1.041.000 €
im Vergleich zum Planansatz 2018 (Mittelumschichtungen).

Begründung:
Schulsanierungsprogramm
Am 20.11.2017 (Sitzungsvorlage 267/2017) hat der Gemeinderat entsprechend der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Entwürfe für den Schulsanierungsfond des Landes (SSF) und
der Verwaltungsvorschrift zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2 (KInvFG II)
des Bundes das überarbeitete Schulsanierungsprogramm beschlossen.
Am 19.03.2018 (Sitzungsvorlage 50/2018) hat der Gemeinderat entsprechend der endgültigen Verwaltungsvorschriften vom 01.02.2018 für den Schulsanierungsfond des Landes

Drucksache 167/2018

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(SSF) und der Verwaltungsvorschrift zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2
(KInvFG II) des Bundes das überarbeitete Schulsanierungsprogramm und die weitere Vorgehensweise beschlossen.
Im Rahmen beider Sitzungsvorlagen hat das Technische Gebäudemanagement über den
damaligen Sachstand informiert und die dann beschlossene Schulsanierungskonzeption und
die weitere Vorgehensweise vorgeschlagen.
Mit Schreiben vom 21. März 2018 hat das Gebäudemanagement für 8 Schulen gem. dem
Gemeinderatsbeschluss vom 19.03.2018 die Schulsanierungsförderung nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2,(Bundesförderprogramm) mit der Option zur Landesförderung nach Ausschöpfung des Bundesfördertopfes gestellt.

Stand der Bewilligungen
Mit Schreiben vom 11.06.2018 wurden fünf der acht beantragten Schulsanierungsförderungen mit einem Gesamtzuschuss in Höhe von 7,587 Mio. € bewilligt. Abgesehen von Rundungsdifferenzen wurde bei den nachfolgend genannten Schulen keine Kürzung vorgenommen:
•
Luisenschule Neuwerkhof 6
•
Schutterlindenbergschule
•
Schule Kippenheimweiler
•
Max-Planck-Gymnasium
Beim Scheffel-Gymnasium wurde seitens des Regierungspräsidiums Freiburg eine Kürzung
in Höhe von 41.570 € vorgenommen. Aufgrund des Einwandes des Gebäudemanagements
wird ein Änderungsbescheid über zusätzlich 9.000 € seitens des Regierungspräsidiums erwartet. Weitere Details sind der Anlage zu entnehmen.
Mit Schreiben vom 11.06.2018 wurden drei der acht beantragten Schulsanierungsförderungen zurückgestellt. Die zurückgestellten Anträge der nachfolgend genannten Schulen wurden
vom Regierungspräsidium Freiburg in die Liste der entscheidungsreifen Anträge für 2019
aufgenommen:
•
Eichrodtschule
•
Schule Reichenbach
•
Grundschule Sulz
Da bis zur Rechtsgültigkeit des Bewilligungsbescheides Bauverträge weder vergeben noch
ausgeschrieben werden dürfen, wurde das Schulsanierungsprogramm bzgl. dieser drei Schulen überabeitet. Die im Jahr 2018 vorgesehen Tätigkeiten wurden auf das Jahr 2019 verschoben. Die Tätigkeiten der folgenden Jahre wurde ebenfalls geschoben oder gestaucht,
siehe Anlage. Da die Mittel der im Jahr 2018 ursprünglich geplanten, aber noch nicht geförderten Maßnahmen schon im Haushalt 2018 berücksichtigt sind, sind diese im Haushalt 2019
neu zu veranschlagen. Durch die Verschiebungen sind Preiserhöhungen entstanden von bis
zu 3%, die nicht in den eingereichten Förderanträgen enthalten sind.
Ergänzende Förderung für energieeffiziente Schulsanierung
Am 27.06.2018 ist beim Gebäudemanagement eine aktuelle Information des Umweltministeriums zur Förderung einer energieeffizienten Schulsanierung eingetroffen. Diese wird zur Zeit
geprüft. Ggf. ist ein zusätzlicher Bonus über das Klimaschutz-Plus-Programm möglich.

Drucksache 167/2018

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Vorschlag zur Umsetzung der bisher geförderten Maßnahmen in den jeweiligen Haushalten, Selbstbindungsbeschlüsse
Es sind aktuell für folgende Schulsanierungsmaßnahmen Selbstbindungsbeschlüsse zu fassen:
•
•
•
•
•

Luisenschule Neuwerkhof 6
Schutterlindenbergschule
Schule Kippenheimweiler
Scheffel-Gymnasium
Max-Planck-Gymnasium

2019 bis 2023
2019 bis 2022
2019 bis 2023
2019 bis 2023
2019 bis 2023

in Höhe von
in Höhe von
in Höhe von
in Höhe von
in Höhe von

704.000 €
1.435.700 €
459.200 €
4.263.900 €
6.792.800 €

Die angegeben Endjahre sind dabei Fertigstellungsjahre oder bereits vorgesehene Abrechnungsjahre.
Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2018 musste noch davon ausgegangen werden,
dass eine Förderung über das Bundesprogramm nur für das Scheffel-Gymnasium möglich
sein wird. Entsprechend wurden die Ausgabenfinanzpositionen für das Haushaltsjahr 2018
angelegt. Gem. den nunmehr vorliegenden Bewilligungsbescheiden können jedoch alle o.g.
fünf Schulen über das Bundesprogramm gefördert werden. Daher sind für die Luisenschule,
die Schutterlindenbergschule und das Max-Planck-Gymnasium im Jahr 2018 neue Finanzpositionen anzulegen (Bezeichnung: Maßnahmen im Rahmen des KInvFG II) und die Mittel
entsprechend umzuschichten (vgl. Beschlussvorschlag Nr. 4). Für die Schule Kippenheimweiler entstehen, wie bisher schon geplant, im Jahr 2018 noch keine Ausgaben, weshalb eine Mittelumschichtung bei dieser Schule nicht vorzusehen ist. Die Ausgaben für die Schule
Kippenheimweiler werden in den Jahren 2019 ff. entsprechend direkt auf der neu anzulegenden Finanzposition 1.2116. 505700 (Schule Kippenheimweiler - Maßnahmen im Rahmen des
KInvFG II) veranschlagt werden.

Die oben beschriebenen Vorgehensweisen sind mit der Stadtkämmerei abgestimmt und geben den derzeitigen Stand der Fördermodalitäten wieder.

Tilman Petters
Bürgermeister

Silke Kabisch
Abteilungsleitung