Beschlussvorlage (Konzeption zur Sanierung der städtischen Schulgebäude - Information über die erteilten Bewilligungsbescheide und Vorschlagsunterbreitung zur Umsetzung in den…
Vorlage: Konzeption zur Sanierung der städtischen Schulgebäude - Information über die erteilten Bewilligungsbescheide und Vorschlagsunterbreitung zur Umsetzung in den Haushaltsjahren 2019 - 2022/2023 - Anpassung des Schulsanierungsprogramms an die Antragszurückstellungen des Regierungspräsidium Freiburg - Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2018 (Mittelum-schichtungen)
23. Juli 2018
Beschlussvorlage (Konzeption zur Sanierung der städtischen Schulgebäude - Information über die erteilten Bewilligungsbescheide und Vorschlagsunterbreitung zur Umsetzung in den…
Beschlussvorlage (Schulsanierungsprogramm Übersicht, Darstellung des Ablaufs)
Beschlussvorlage (Schulsanierungsprogramm Übersicht)
Beschlussvorlage (Übersicht Bewilligung Schulsanierungsförderung)
23. Juli 2018
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Beschlussvorlage (Konzeption zur Sanierung der städtischen Schulgebäude - Information über die erteilten Bewilligungsbescheide und Vorschlagsunterbreitung zur Umsetzung in den…
Beschlussvorlage (Übersicht Bewilligung Schulsanierungsförderung)Beschlussvorlage (Schulsanierungsprogramm Übersicht, Darstellung des Ablaufs)Beschlussvorlage (Schulsanierungsprogramm Übersicht)
Beschlussvorlage Amt: 603 Vöcking Datum: 27.06.2018 Az.: 60/603TGM- Drucksache Nr.: 167/2018 Ka/Vö Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 11.07.2018 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 23.07.2018 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 20 50 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Konzeption zur Sanierung der städtischen Schulgebäude - Information über die erteilten Bewilligungsbescheide und Vorschlagsunterbreitung zur Umsetzung in den Haushaltsjahren 2019 - 2022/2023 - Anpassung des Schulsanierungsprogramms an die Antragszurückstellungen des Regierungspräsidium Freiburg - Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2018 (Mittelumschichtungen) Beschlussvorschlag: siehe nächste Seite Anlage(n): Übersicht Bewilligung Schulsanierungsförderung Schulsanierungsprogramm Übersicht Schulsanierungsprogramm Übersicht, Darstellung des Ablaufs BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 167/2018 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: 1. Der geänderten Gesamtkonzeption zur Sanierung der städtischen Schulgebäude infolge der Antragszurückstellungen von drei beantragten Schulsanierungsförderungsmaßnahmen wird zugestimmt. 2. Dem Vorschlag, wie die Mittel zur Umsetzung der im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 (KInvFG II) geförderten Schulsanierungsmaßnahmen in den jeweiligen Haushalten der Jahre 2019 – 2022/2023 einzustellen sind (Selbstbindungsbeschlüsse) wird zugestimmt. 3. Die Umsetzung der Gesamtkonzeption zur Sanierung der städtischen Schulgebäude steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit der Maßnahmen in den jeweiligen Haushaltsjahren. 4. Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) außerplanmäßige Ausgaben bei den Finanzpositionen 1.2113.505700 (Luisenschule - Maßnahmen im Rahmen des KInvFG II) in Höhe von 237.000 € 1.2114.505700 (Schutterlindenbergschule - Maßnahmen im Rahmen des KInvFG II) in Höhe von 258.000 € 1.2311.505700 (Max-Planck-Gymnasium - Maßnahmen im Rahmen des KInvFG II) in Höhe von 1.041.000 €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch deckungsgleiche Einsparungen bei der im jeweiligen Unterabschnitt veranschlagten Finanzposition 1.2113.505500 (Luisenschule - Maßnahmen im Rahmen des Schulsanierungsfonds) in Höhe von 237.000 € 1.2114.505500 (Schutterlindenbergschule - Maßnahmen im Rahmen des Schulsanierungsfonds) in Höhe von 258.000 € 1.2311.505500 (Max-Planck-Gymnasium - Maßnahmen im Rahmen des Schulsanierungsfonds) in Höhe von 1.041.000 € im Vergleich zum Planansatz 2018 (Mittelumschichtungen). Begründung: Schulsanierungsprogramm Am 20.11.2017 (Sitzungsvorlage 267/2017) hat der Gemeinderat entsprechend der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Entwürfe für den Schulsanierungsfond des Landes (SSF) und der Verwaltungsvorschrift zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2 (KInvFG II) des Bundes das überarbeitete Schulsanierungsprogramm beschlossen. Am 19.03.2018 (Sitzungsvorlage 50/2018) hat der Gemeinderat entsprechend der endgültigen Verwaltungsvorschriften vom 01.02.2018 für den Schulsanierungsfond des Landes Drucksache 167/2018 Seite - 3 - (SSF) und der Verwaltungsvorschrift zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2 (KInvFG II) des Bundes das überarbeitete Schulsanierungsprogramm und die weitere Vorgehensweise beschlossen. Im Rahmen beider Sitzungsvorlagen hat das Technische Gebäudemanagement über den damaligen Sachstand informiert und die dann beschlossene Schulsanierungskonzeption und die weitere Vorgehensweise vorgeschlagen. Mit Schreiben vom 21. März 2018 hat das Gebäudemanagement für 8 Schulen gem. dem Gemeinderatsbeschluss vom 19.03.2018 die Schulsanierungsförderung nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2,(Bundesförderprogramm) mit der Option zur Landesförderung nach Ausschöpfung des Bundesfördertopfes gestellt. Stand der Bewilligungen Mit Schreiben vom 11.06.2018 wurden fünf der acht beantragten Schulsanierungsförderungen mit einem Gesamtzuschuss in Höhe von 7,587 Mio. € bewilligt. Abgesehen von Rundungsdifferenzen wurde bei den nachfolgend genannten Schulen keine Kürzung vorgenommen: • Luisenschule Neuwerkhof 6 • Schutterlindenbergschule • Schule Kippenheimweiler • Max-Planck-Gymnasium Beim Scheffel-Gymnasium wurde seitens des Regierungspräsidiums Freiburg eine Kürzung in Höhe von 41.570 € vorgenommen. Aufgrund des Einwandes des Gebäudemanagements wird ein Änderungsbescheid über zusätzlich 9.000 € seitens des Regierungspräsidiums erwartet. Weitere Details sind der Anlage zu entnehmen. Mit Schreiben vom 11.06.2018 wurden drei der acht beantragten Schulsanierungsförderungen zurückgestellt. Die zurückgestellten Anträge der nachfolgend genannten Schulen wurden vom Regierungspräsidium Freiburg in die Liste der entscheidungsreifen Anträge für 2019 aufgenommen: • Eichrodtschule • Schule Reichenbach • Grundschule Sulz Da bis zur Rechtsgültigkeit des Bewilligungsbescheides Bauverträge weder vergeben noch ausgeschrieben werden dürfen, wurde das Schulsanierungsprogramm bzgl. dieser drei Schulen überabeitet. Die im Jahr 2018 vorgesehen Tätigkeiten wurden auf das Jahr 2019 verschoben. Die Tätigkeiten der folgenden Jahre wurde ebenfalls geschoben oder gestaucht, siehe Anlage. Da die Mittel der im Jahr 2018 ursprünglich geplanten, aber noch nicht geförderten Maßnahmen schon im Haushalt 2018 berücksichtigt sind, sind diese im Haushalt 2019 neu zu veranschlagen. Durch die Verschiebungen sind Preiserhöhungen entstanden von bis zu 3%, die nicht in den eingereichten Förderanträgen enthalten sind. Ergänzende Förderung für energieeffiziente Schulsanierung Am 27.06.2018 ist beim Gebäudemanagement eine aktuelle Information des Umweltministeriums zur Förderung einer energieeffizienten Schulsanierung eingetroffen. Diese wird zur Zeit geprüft. Ggf. ist ein zusätzlicher Bonus über das Klimaschutz-Plus-Programm möglich. Drucksache 167/2018 Seite - 4 - Vorschlag zur Umsetzung der bisher geförderten Maßnahmen in den jeweiligen Haushalten, Selbstbindungsbeschlüsse Es sind aktuell für folgende Schulsanierungsmaßnahmen Selbstbindungsbeschlüsse zu fassen: • • • • • Luisenschule Neuwerkhof 6 Schutterlindenbergschule Schule Kippenheimweiler Scheffel-Gymnasium Max-Planck-Gymnasium 2019 bis 2023 2019 bis 2022 2019 bis 2023 2019 bis 2023 2019 bis 2023 in Höhe von in Höhe von in Höhe von in Höhe von in Höhe von 704.000 € 1.435.700 € 459.200 € 4.263.900 € 6.792.800 € Die angegeben Endjahre sind dabei Fertigstellungsjahre oder bereits vorgesehene Abrechnungsjahre. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2018 musste noch davon ausgegangen werden, dass eine Förderung über das Bundesprogramm nur für das Scheffel-Gymnasium möglich sein wird. Entsprechend wurden die Ausgabenfinanzpositionen für das Haushaltsjahr 2018 angelegt. Gem. den nunmehr vorliegenden Bewilligungsbescheiden können jedoch alle o.g. fünf Schulen über das Bundesprogramm gefördert werden. Daher sind für die Luisenschule, die Schutterlindenbergschule und das Max-Planck-Gymnasium im Jahr 2018 neue Finanzpositionen anzulegen (Bezeichnung: Maßnahmen im Rahmen des KInvFG II) und die Mittel entsprechend umzuschichten (vgl. Beschlussvorschlag Nr. 4). Für die Schule Kippenheimweiler entstehen, wie bisher schon geplant, im Jahr 2018 noch keine Ausgaben, weshalb eine Mittelumschichtung bei dieser Schule nicht vorzusehen ist. Die Ausgaben für die Schule Kippenheimweiler werden in den Jahren 2019 ff. entsprechend direkt auf der neu anzulegenden Finanzposition 1.2116. 505700 (Schule Kippenheimweiler - Maßnahmen im Rahmen des KInvFG II) veranschlagt werden. Die oben beschriebenen Vorgehensweisen sind mit der Stadtkämmerei abgestimmt und geben den derzeitigen Stand der Fördermodalitäten wieder. Tilman Petters Bürgermeister Silke Kabisch Abteilungsleitung