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Beschlussvorlage (Bebauungsplan AREAL HEIM, 1. Änderung und Erweiterung - Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Brandenburger

Datum: 21.06.2018 Az.: - 0687 Lö/Br Drucksache Nr.: 147/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

11.07.2018

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

23.07.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

-------------

Betreff:

Bebauungsplan AREAL HEIM, 1. Änderung und Erweiterung
- Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch

Beschlussvorschlag:

Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan
AREAL HEIM, 1. Änderung und Erweiterung, die dieser Beschlussvorlage als Anlage
beigefügt ist, wird beschlossen.
Der Geltungsbereich kann dem Bestandsplan vom 21. Juni 2018 entnommen werden, der ebenfalls Anlage dieser Beschlussvorlage ist.

Anlage(n):
- Satzung
- Bestandsplan mit Geltungsbereich der Veränderungssperre

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 147/2018

Seite - 2 -

Begründung:
In seiner öffentlichen Sitzung am 18. August 2016 beschloss der Gemeinderat die Aufstellung des
Bebauungsplanes AREAL HEIM, 1. Änderung und Erweiterung. Anschließend wurde die Satzung
über die Anordnung einer Veränderungssperre beschlossen.
Anlass für den Erlass der Veränderungssperre war eine Bauvoranfrage, die eine deutliche Erweiterung der Verkaufsfläche des bestehenden Lidl-Marktes von 823 m² auf 1.023 m² beinhaltet. Als Beurteilungsgrundlage wird das Einzelhandelskonzept (inklusive Nahversorgungskonzept) herangezogen.
Der künftige Bebauungsplan verfolgt die städtebauliche Zielsetzung, das Grundstück des Discounters
in den Geltungsbereich zu integrieren und ihn in seiner heutigen Größenordnung planungsrechtlich
zu sichern.
Der Bereich, in dem die Veränderungssperre gilt, kann dem Bestandsplan vom 21. Juni 2018 entnommen werden.
Die als Satzung beschlossene Veränderungssperre trat am 27. August 2016 mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) tritt sie nach Ablauf von
zwei Jahren und somit am 27. August 2018 außer Kraft.
In der Beschlussvorlage über den Zwischenstand der aktuellen Veränderungssperren vom 22. März
2018 (Drucksache Nr.: 75/2018) war noch davon auszugehen, dass die Offenlage im Frühjahr 2018
begonnen werden könne.
Die Inhalte des Bebauungsplanes sind jedoch auch abhängig vom Ausgang einer gerichtlichen Auseinandersetzung über die vorgesehene Erweiterung eines benachbarten Discounters. Ein Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgerichtshof wurde noch nicht benannt.
Da das Bebauungsplanverfahren auch deshalb noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird und in Anbetracht der Tatsache, dass eine Bauvoranfrage mit städtebaulich beeinträchtigenden Auswirkungen
gestellt wurde, ist zur Sicherung der weiteren Planung die Verlängerung der Veränderungssperre
erforderlich. Nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB kann die Gemeinde die Frist um ein Jahr verlängern.
Die Verlängerung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan AREAL HEIM, 1. Änderung und
Erweiterung würde am 11. August 2018 öffentlich bekannt gemacht werden und wäre ab dann ein
weiteres Jahr gültig.

Tilman Petters

Stefan Löhr

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten
sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.