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Informationsvorlage (Anlage 3 Stellungnahme des Amtes für Soziales, Schulen und Sport)

                                    
                                        Anlage 3
Senja Töpfer, Tel: 910-5000
Stefanie Isenmann, Tel: 910-5015
stefanie.isenmann@lahr.de
Amt für Soziales,
Schulen und Sport

9. Mai 2018

Herrn
Oberbürgermeister
Dr. Wolfgang G. Müller
Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Fraktion bzgl. der Berücksichtigung von
ortsansässigen Einzelhandelsgeschäften bei Beschaffungen für die städtischen
Kindertageseinrichtungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei Beschaffungen für die städtischen Kindertageseinrichtungen sind und waren wir
grundsätzlich bemüht, auch Lahrer Einzelhandelsgeschäfte zu berücksichtigen. So sind alle
Leitungen der städtischen Kita-Einrichtungen darüber informiert, nach Möglichkeit auch beim
örtlichen Einzelhandel Angebote einzuholen bzw. einzukaufen. Nicht immer erfolgt jedoch
eine Angebotsabgabe auf Anfragen bei Lahrer Händlern.
Im Rahmen ihrer Bewirtschaftungsbefugnis in Höhe von 800 Euro kaufen die Leitungen die
für den Betrieb benötigten Waren im Direktkauf auf unterschiedlichen Wegen (persönlicher
Einkauf in einem Geschäft telefonische Bestellung mit Lieferung oder Abholung,
Versandhandel, etc.) dezentral ein. Im Lahrer Einzelhandel werden beispielsweise
Lebensmittel, Bücher, Spielzeug, Spiel- und Bastelmaterial sowie Ersatzteile beschafft.
Dabei sind sie gehalten, die ihnen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wirtschaftlich
und sparsam zu verwenden sowie die ihnen eingeräumten Verfügungszeiten einzuhalten
und den Beschaffungsvorgang ressourcenorientiert zu gestalten.
Beschaffungen ab einem Wert von 1.000 Euro netto für die städtischen
Kindertageseinreichungen richten sich nach der Dienstanweisung für die Vergabe von
Lieferungen und Leistungen und werden im Sachgebiet Verwaltung bearbeitet. Auf der Basis
von
mindestens
drei
Vergleichsangeboten
werden
Aufträge
unterhalb
der
Ausschreibungsgrenze von 10.000 EUR netto freihändig vergeben. Beschaffungsbedarf ab
7.500 Euro netto wird über die e-Vergabe abgewickelt.
In den Fällen der freihändigen Vergaben werden Angebote von verschiedenen Anbietern,
auch von ortsansässigen Firmen, eingeholt und verglichen. Diese Angebotsanfragen
enthalten in der Regel allgemeine Beschreibungen zu den Mindestanforderungen der
gewünschten und benötigten Artikel, wie etwa bei Spielwaren Details zu den Maßen, der
Beschaffenheit oder dem Alter der Kinder (z.B. Wäscheständer für Rollenspielbereich,
Material: Holz, für Kinder ab 3 Jahren). Soweit nicht zwingend erforderlich erfolgt dies ohne
die Nennung eines Leitfabrikates. Damit wird möglichst vielen potentiellen Lieferanten die
Möglichkeit einer Angebotsabgabe gegeben, da nicht jeder Anbieter dieselben Artikel im
Sortiment hat.
Für Sonderanfertigungen wie z.B. eine 2. Spielebene werden Angebote bei den örtlichen
Schreinerfirmen eingeholt.
Bei Beschaffungsvorgängen wie Kita-Möblierungen, sehr speziellen pädagogischen
Spielzeugen oder Spielgeräten kann der Bedarf oft nicht vor Ort gedeckt werden, da keine
spezialisierten Ausstatter von Kindertageseinrichtungen bekannt sind.
Mittlerweile entspricht es dem üblichen Vorgehen und technischen Standard, solche
Angebotsanfragen per E-Mail, Fax, Telefon oder Online-Portal zu stellen. Bei Lieferanten,
denen diese technischen Mittel nicht zur Verfügung stehen, nutzen wir in Ausnahmefällen
auch den Postweg für die Angebotsanfrage.

Anlage 3
Der Einkaufsvorgang hat ressourcenorientiert zu erfolgen. Eine schnelle Bestellmöglichkeit
und direkte Auslieferung an die Einrichtung stellt für die KiTas einen großen v.a. zeitlichen
Vorteil dar.
Die Beschaffungen für die städtischen Kindertagesstätten erfolgen in jedem Fall unter der
Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel. Dabei wird versucht, die Interessen der örtlichen Einzelhändler
im Blick zu behalten und gleichzeitig den Einkaufsvorgang ressourcenorientiert zu tätigen.

gez. Senja Töpfer