Navigation überspringen

Informationsvorlage (Haushalt 2018 -Bericht über die Haushaltsentwicklung)

                                    
                                        Information
Amt: 20/201
Wurth

Datum: 25.06.2018

Az.: 913.60 - Wu

Drucksache Nummer:
103/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

09.07.2018

zur Kenntnis

nichtöffentlich

Gemeinderat

23.07.2018

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Haushalt 2018
-Bericht über die Haushaltsentwicklung

Mitteilung:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bericht über die
Haushaltsentwicklung 2018.

Anlage(n):
-Bericht über die Haushaltsentwicklung 2018
-Anlage 1 a und b -Darstellung erkennbare Veränderungen
-Anlage 2 -Übersicht Verwaltungshaushalt

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 103/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Der Haushaltsplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2018 umfasst ein Gesamtvolumen von € 161.190.000,--. Hiervon entfallen € 130.465.000,-- auf den Verwaltungshaushalt und € 30.725.000,-- auf den Vermögenshaushalt. Im Planwerk
2018 ist eine Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt in Höhe von € 10.370.000,-veranschlagt. Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes ist ein Darlehensbedarf in
Höhe von € 9.065.000,-- ausgewiesen. Eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ist nicht vorgesehen.
Für den Gesamthaushalt 2018 zeichnet sich derzeit basierend auf dem Haushaltsvollzug mit Stand zum 22.06.2018 saldiert eine Verbesserung gegenüber der
Planung in einer Größenordnung von rechnerisch ca. 5,6 Mio. € ab.
Die gegenwärtig erwartete Verbesserung resultiert dabei aus Mehreinnahmen und
saldierten Mehrausgaben des Verwaltungshaushaltes in zusammengeführter Höhe
von rd. 5,0 Mio. € sowie aus einer saldierten Verbesserung des Vermögenshaushaltes in Höhe von rd. 0,6 Mio. €.
Unter Berücksichtigung weitergehender positiver Erwartungen bzw. Einschätzungen
bis zum Jahresende 2018 (z.B. mögliche weitere Verbesserungen aufgrund der
stabilen konjunkturellen Lage beim Gewerbesteueraufkommen und den Finanzzuweisungen) sowie den in den vergangenen Jahren beim Haushaltsvollzug
gewonnenen Erfahrungswerten könnte sich die Größenordnung der Ergebnisverbesserung aber auch noch weiter erhöhen.
Hierbei bestehen aber auch noch etliche einnahme- wie ausgabeseitige (sowohl
ergebnispositive als auch -negative) Unwägbarkeiten (z.B. beim Gewerbesteueraufkommen, hinsichtlich der Auswirkungen der November-Steuerschätzung 2018,
bei der Ausgabenentwicklung im Sachkosten- und Investitionsbereich), so dass im
weiteren Jahresverlauf auch noch (deutliche) ergebnisrelevante Veränderungen
eintreten können.
Die derzeit in Höhe von rd. 5,6 Mio. € bezifferbare Haushaltsverbesserung 2018
resultiert insbesondere aus (bereinigten) Mehreinnahmen beim Gewerbesteueraufkommen von rd. 3,9 Mio. € (= nach Abzug der entsprechenden Gewerbesteuerumlage), aus den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2018 mit prognostizierten
Mehreinnahmen bei den Finanzausgleichsleistungen von rd. 0,6 Mio. € und aus
Mehreinnahmen aus der Veräußerung von allgemeinem Grundvermögen von rd.
0,4 Mio. €.
Im Haushaltsplan 2018 ist zur Erreichung des Haushaltsausgleichs eine Kreditaufnahme in Höhe von € 9.065.000,-- veranschlagt. Die derzeit erkennbare Haushaltsentwicklung 2018 lässt (unter den vorgenannten Vorbehalten) die grundsätzliche
Einschätzung zu, dass die planmäßig vorgesehene Darlehensaufnahme in entsprechend reduzierter Höhe zum Tragen kommen dürfte.

Drucksache 103/2018

Seite - 3 -

Die allgemeine Rücklage weist zum 31.12.2017 einen Bestand von rd. 18,76 Mio. €
aus, wobei sich der einsetzbare Anteil (nach Abzug der Mindestrücklage und
gebundener Rücklagenmittel) auf rd. 8,47 Mio. € beläuft.
Der bisherige Haushaltsvollzug 2018 hat den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung bzw. eine diesbezügliche formalrechtliche (Vor-)Prüfung nicht notwendig
gemacht.
Im Weiteren wird auf den angeschlossenen Bericht über die Haushaltsentwicklung
2018 verwiesen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer