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Beschlussvorlage (Zuschuss für das Jugendwerk im Ortenaukreis e.V. für den Abenteuerspielplatz Lahr im Hebelpark)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 502
Isenmann

Datum: 14.08.2018 Az.:

Drucksache Nr.: 209/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

19.09.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

08.10.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

15.10.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Zuschuss für das Jugendwerk im Ortenaukreis e.V. für den Abenteuerspielplatz Lahr
im Hebelpark

Beschlussvorschlag:

Das Jugendwerk im Ortenaukreis e.V. erhält für das Jahr 2019 einen Zuschuss in
Höhe von 15.000 Euro für den Betrieb des Abenteuerspielplatzes.

Anlage:
Zuschussantrag des Jugendwerkes im Ortenaukreis an die Stadt Lahr vom 19.06.2018

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 209/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Der Abenteuerspielplatz in Trägerschaft des Jugendwerkes im Ortenaukreis e.V. bietet ein wertvolles
pädagogisches Angebot in der Stadt und wird von Familien, Kitas und Schulen gerne genutzt. Die
Anschubfinanzierung für den Aufbau und die Erschließung erfolgte 2017 in Höhe von 15.000 Euro
durch die Stadt Lahr, die das Gelände bis 2022 verpachtet hat und den Pachtzins als Zuschuss
übernimmt. Die laufende Finanzierung des Betriebs erfolgt durch den Verein, der sich kontinuierlich
um Zuschüsse und Spenden bemüht. Aufgrund des notwendigen Betreuungsbedarfes, den in der
Anfangsphase ausschließlich Ehrenamtliche abdeckten, wurden im letzten Jahr zwei pädagogische
Teilzeitkräfte mit handwerklichen Fähigkeiten eingestellt, sodass Kontinuität v.a. in den Öffnungszeiten sowie die nötige fachliche Qualifikation sichergestellt sind. Gerade für diese Personalkosten sind
allerdings von möglichen Förderern wie Stiftungen etc. derzeit keine Zuschüsse zu erhalten, weshalb
der Verein das laufende Jahr mit einem Minusergebnis von 12.000 Euro abschließen wird, die er
einmalig selbst trägt. Für die Folgejahre ist eine solche Lösung allerdings nach Aussage des Jugendwerkes nicht mehr finanzierbar. Aus diesem Grund wurde der in der Anlage beigefügte Antrag
durch das Jugendwerk im Ortenaukreis gestellt.
Die jährlichen Ausgaben für den Abenteuerspielplatz liegen derzeit bei ca. 26.000 Euro.
Sie teilen sich wie folgt auf:
 Personalkosten für hauptamtliches Personal in Teilzeit
14.000 Euro
 Betriebs-, Inventar- und Anschaffungskosten
9.200 Euro
 Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche
1.500 Euro
 Allg. Verwaltungskosten
1.300 Euro
26.000 Euro
Der Verein stellt daher einen Antrag auf einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 15.000 Euro. Die
noch fehlenden Betriebskosten von ca. 11.000 Euro sollen auch weiterhin durch Drittmittel über den
Verein akquiriert werden.
Die Verwaltung empfiehlt, den Zuschuss zunächst einmalig für das Jahr 2019 zu gewähren. Im kommenden Jahr sollen die Bemühungen nach Fördergeldern durch das Jugendwerk fortgeführt werden.
Ziel soll sein, das Defizit über Spendengelder auszugleichen.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Senja Töpfer
Amtsleiterin