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Beschlussvorlage (1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach - Geänderter Geltungsbereich - Beratung des Entwurfs (Offenlage) - Beteiligung der Bürger, Behörden und sonstiger Träger…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Löhr

Datum: 20.07.2018 Az.: - 0687/Lö

Drucksache Nr.: 188/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

12.09.2018

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

24.09.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

-----------

Betreff:

1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach
- Geänderter Geltungsbereich
- Beratung des Entwurfs (Offenlage)
- Beteiligung der Bürger, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Beschlussvorschlag:

1. Der gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 30. Mai 2016 geänderte
Geltungsbereich inkl. Aufteilung in zwei Teilbebauungspläne wird beschlossen.
2. Der Entwurf zum 1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE vom 20. Juli 2018 inklusive
der dazugehörigen Örtlichen Bauvorschriften wird gebilligt.
3. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (2)
BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 (2) BauGB durchzuführen (Offenlegung).

Anlage(n):
- Bestandsplan, Gestaltungsplan, Nutzungsplan
- Planungsrechtliche Festsetzungen
- Örtliche Bauvorschriften
- Begründung

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 188/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Das Projekt Ortsmitte Kuhbach wird durch das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) des
Landes Baden-Württemberg gefördert. Der erste Baustein des Gesamtvorhabens ist die Entwicklung
und Erschließung von Wohnbauflächen inklusive öffentlicher Grünfläche und Stellplätze im Innenbereich.
Der Ortschaftsrat Kuhbach hatte am 24. April 2018 beschlossen, angesichts erheblicher Widerstände
der benachbarten Eigentümer auf den bislang vorgesehenen Fußweg zwischen der neu geplanten
Ortsmitte und der Galluskirche zu verzichten. Damit musste die zuvor im Ortschaftrat und im Gemeinderat beschlossene städtebauliche Konzeption entsprechend geändert werden. Sie bildet die
Grundlage für den im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan ORTSMITTE. Weitere wesentliche Änderungen wurden nicht vorgenommen.
Der Ortschaftsrat stimmte (mit geringfügigen Änderungswünschen) am 10. Juli 2018 der neuen Konzeption sowie den darauf basierenden wesentlichen Elementen des Bebauungsplan-Entwurfs zu.
Dies waren der Nutzungsplan sowie die textlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften,
jedoch lediglich für den Teilbereich westlich der Straße Am Kirchberg. Der östliche Teilbereich (ehemaliges Gasthaus Lamm) soll im Anschluss daran zusammen mit der benachbarten FriedhofErweiterung ins weitere Planverfahren gehen. Darüber hinaus beschloss der Ortschaftsrat, dass der
zwischenzeitlich zu komplettierende Bebauungsplan-Entwurf zur Beschleunigung des Verfahrens
direkt nach der Sommerpause dem Technischen Ausschuss vorgelegt werden soll. Seine Änderungswünsche wurden zwischenzeitlich eingearbeitet.
In diesem Sinne schlägt die Verwaltung vor, dem Entwurf zum 1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE
zuzustimmen. Auf dieser Grundlage kann der Verfahrensschritt der Offenlegung nach § 3 (2) und 4
(2) BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) erfolgen. Dafür ist der Zeitraum vom 8.
Oktober bis zum 9. November 2018 vorgesehen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen.
Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu
verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.