Beschlussvorlage (Förderprogramm (E-)Lastenräder - Kaufprämie der Stadt Lahr für Privatpersonen mit Wohnsitz in Lahr)
24. September 2018
Beschlussvorlage Amt: 61 Stehr Datum: 20.08.2018 Az.: - 0692/MS Drucksache Nr.: 215/2018 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 12.09.2018 vorberatend öffentlich Gemeinderat 24.09.2018 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Förderprogramm (E-)Lastenräder - Kaufprämie der Stadt Lahr für Privatpersonen mit Wohnsitz in Lahr Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Lahr gewährt Privatpersonen mit Wohnsitz in Lahr eine Kaufprämie für (E-)Lastenräder. Der Fördertopf hat ein Gesamtvolumen i.H.v. EUR 10.000. 2. Die Stadt Lahr beschafft vier Lastenräder, die im Rahmen des Projektes als Testräder zur Verfügung gestellt werden. Dafür werden Haushaltsmittel i.H.v. EUR 15.000 benötigt. 3. Zur Realisierung des Projekts werden gemäß den Beschlussvorschlägen 1 und 2 Mittel i.H.v. EUR 25.000 in den Haushaltsplan 2019 eingestellt (Selbstbindung). Anlage(n): - Beispielabbildungen BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 215/2018 Seite - 2 - Begründung: Mit der kontinuierlichen Umsetzung des Rad- und Fußwegekonzeptes, der Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in BadenWürttemberg und vielen weiteren Maßnahmen der Radverkehrsförderung schafft die Stadt Lahr die Voraussetzungen für einen Umstieg vom Pkw aufs Rad. Dass das Fahrrad insbesondere im Innenstadtbereich das schnellste Verkehrsmittel darstellt, belegen nicht nur Studien, sondern wird auch bei einem Blick auf das Verkehrsgeschehen in Lahr oder einer Analyse des eigenen Fahrverhaltens und der Fahrzeit deutlich. Zudem ist Radfahren gesund und klimafreundlich. Die Ziele und Wegezwecke im alltäglichen Verkehrsgeschehen sind sehr vielfältig. Häufig kommt es vor, dass in kurzen Abständen mehrere Wege hintereinander zurückgelegt werden, sodass sich eine Wegekette mit mehreren Wegezwecken ergibt. Hier ein alltägliches Beispiel: Bringen des Kindes in die Kita → Fahrt zur Arbeit → Einkauf → Fahrt zum Wohnort Sobald der Transport von Gütern oder die Beförderung von Kindern ins Spiel kommen, wird i.d.R. der Pkw bevorzugt. Hier lohnt sich ein Blick in unsere Nachbarländer Dänemark und die Niederlande, die mit gutem Beispiel „voranfahren“. Lastenräder (mit und ohne E-Tretunterstützung) prägen dort das Stadtbild und werden für die unterschiedlichsten Zwecke eingesetzt. Sie können vielfältig konfiguriert werden, so kann der vordere Behälter bspw. auch mit einer oder sogar zwei Sitzbänken ausgestattet werden. Zusätzliche Ausstattungselemente (bspw. gegen Wind und Wetter) ermöglichen eine hohe Variabilität und somit einen großen Alltagsnutzen. Die Stadt Lahr möchte Privatpersonen mit Wohnsitz in Lahr, insbesondere Familien, auf dieses Potenzial aufmerksam machen und zum Kauf eines (E-)Lastenrades animieren. Dafür beschafft sie zunächst vier Lastenräder, zwei konventionelle und zwei mit elektrischer Tretunterstützung, die interessierten Bürgern für eine Testphase zur Verfügung gestellt werden. Erfolgt danach der Kauf eines Lastenrades, kann bei der Stadt Lahr ein Zuschuss in Form einer Kaufprämie beantragt werden. Die Inanspruchnahme der Kaufprämie ist aber auch ohne eine Testphase möglich. Die Details wie bspw. die Höhe der Kaufprämie werden in einer noch zu erstellenden Förderrichtlinie geregelt. Angestrebt werden eine Kaufprämie in Höhe von EUR 300 für den Kauf eines Lastenrades und eine Kaufprämie in Höhe von EUR 500 für den Kauf eines E-Lastenrades. Ziel ist es, den Radverkehr weiter zu fördern und den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren. Durch die hohe Variabilität und den großen Alltagsnutzen hat ein Lastenrad hat das Potenzial, einen Pkw (bspw. den klassischen Zweitwagen) zu ersetzen. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.