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Beschlussvorlage (- Begründung mit Plananlagen)

                                    
                                        Begründung

31.08.2018

8. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim
Änderung im Bereich der Gemeinde Kippenheim
Flächenausweisungen
Gemarkung Kippenheim
Bereich Bebauungsplan „Bürgerhaus“
Umwidmung einer Wohnbaufläche zu einer Gemeinbedarfsfläche für kulturelle
Zwecke (Fläche ca. 0,7 ha)
Der ca. 0,7 ha große Änderungsbereich liegt am nördlichen Ortseingang von
Kippenheim Richtung Lahr, an der Bundesstraße 3. Er wird im Osten durch die
Untere Hauptstraße (B3) begrenzt. Die südliche Grenze bildet der sogenannte
„Schlackweg“.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim
von 1998 ist der betreffende Bereich als Wohnbaufläche dargestellt.
Die bestehende Festhalle und Festplatz der Gemeinde Kippenheim liegen bisher,
durch eine Straße getrennt, im Innerortsbereich von Kippenheim. Der Festplatz wird
in der Regel für die beiden großen Kippenheimer Dorffeste, das Bockbier- und das
Weinfest genutzt. In der übrigen Zeit dient er als Parkplatz für die Festhalle. Festhalle
und Festplatz sind wichtige Orte für das kulturelle und gesellschaftliche Leben in
Kippenheim. Die Festhalle dient als Veranstaltungsort für Konzerte, Veranstaltungen
von Vereinen und Gemeinde oder etwa auch für Ausstellungen lokaler Künstler. Die
vorhandene Festhalle stammt aus der Mitte des letzten Jahrhunderts. Auf Grund
verschiedener nicht veränderbarer ungünstiger baulicher Gegebenheiten der Halle
steht fest, dass Umbau und Sanierung der vorhandenen Halle wirtschaftlich nicht
sinnvoll und möglich sind und daher ein kompletter Neubau erforderlich wird.
Der Gemeinderat Kippenheim hatte im Jahr 2016 entschieden, das Thema Festhalle
(zukünftig: Bürgerhaus) und Festplatz im Rahmen eines moderierten Bürgerbeteiligungsverfahrens
grundsätzlich
und
breit
zu
diskutieren.
Bei
Voruntersuchungen hatten sich 3 realistische Standorte ergeben. Der bisherige
Standort im Ortszentrum, der alte Sportplatz am östlichen Ortsrand und der
Ortseingang Nord.
Nachdem mit dem Standort „Ortseingang Nord“ im Rahmen des Bürgerbeteiligungsverfahrens aus Sicht der Gemeinde Kippenheim der geeignetste Platz
zur Errichtung des neuen Bürgerhauses mit Festplatz gefunden wurde, sollen
nunmehr die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der Maßnahme
geschaffen werden. Aus diesem Grund ist eine Umwidmung der bisherigen
Wohnbaubaufläche in eine Gemeinbedarfsfläche für kulturelle Zwecke erforderlich.
Im Parallelverfahren wird durch die Gemeinde Kippenheim der Bebauungsplan“
Bürgerhaus“ in einem zweistufigen Verfahren aufgestellt (frühzeitige Beteiligung vom
23.07.2018 bis 14.09.2018).
1

Umweltprüfung
Im Rahmen der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim ist für die Änderungsfläche Bebauungsplan
„Bürgerhaus“ eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen.
Die aktuell vorhandenen umweltweltspezifischen Informationen können dem als
Anlage beigefügten Entwurf zum Umweltbericht Bebauungsplan „Bürgerhaus“ (Stand
frühzeitige Beteiligung, Datum 20.06.2018) entnommen werden.

Sabine Fink

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Flächennutzungsplan vom 20. März 1998

M. 1 : 2000

Flächennutzungsplan, 8. Änderung

M. 1 : 2000