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Beschlussvorlage (- Begründung mit Plananlagen und Umweltberichte)

                                    
                                        Begründung

31.08.2018

6. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim
Änderungen im Bereich der Stadt Lahr und der Gemeinde Kippenheim
Flächenausweisungen
1. Gemarkung Lahr
1.1 Bereich Bebauungsplan MITTELWALD, Stadtteil Langenwinkel
Darstellung einer Wohnbaufläche (Fläche ca. 0,5 ha)
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim
von 1998 ist der betreffende Bereich als Grünfläche, Zweckbestimmung Sportanlage
dargestellt. Der Bebauungsplan MITTELWALD setzt für diesen Bereich ein
Allgemeines Wohngebiet fest.
Anlass für die Planänderung und die Aufstellung des Bebauungsplans war die
Verlagerung des Wohnheimes der Lahrer Werkstätten der Johannes Diakonie
Mosbach. Das alte Wohnheim am Standort „Im Dornschlag“ stammt aus dem Jahr
1974. Die bei der Errichtung des Wohnheimes gewählte Bauweise und die Lage (an
der B 36 und der DB-Strecke Rheintalbahn) ließen die Einhaltung von Vorgaben der
Heimaufsicht nicht mehr zu bzw. hätten einen hohen Sanierungsaufwand zur Folge
gehabt, der die Grenzen der Wirtschaftlichkeit überstiegen hätte. Pflegerelevante
Standards konnten in diesem Rahmen nicht mehr erfüllt werden. Die Suche nach
adäquaten Standorten innerhalb des Ortsetters Langenwinkel führte wegen zu
geringer Grundstücksgrößen oder anderer Ausschlusskriterien wie etwa einer
vorhandenen 110 KV- Hochspannungsleitung zu keinem Ergebnis. Mit dem Standort
Mittelwald, der im Südwesten an den Ortsetter anschließt, konnte das Wohnheim der
Johannes Diakonie Mosbach im Stadtteil Langenwinkel erhalten werden.
Der Bebauungsplan MITTELWALD wurde am 21.02.2011 als Satzung beschlossen.
Mit der Darstellung als Wohnbaufläche erfolgt die Anpassung des Flächennutzungsplans.
Regionaler Grünzug/Hochwasser:
Die Änderungsfläche liegt weder in einer Grünzäsur noch in einem regionalen
Grünzug. Der Bereich liegt gemäß Darstellung der Hochwassergefahrenkarten
Baden-Württemberg außerhalb von Überflutungsgebieten bei extremen Hochwasserereignissen.
1.2 Bereich Bebauungsplan RUBIN MÜHLE, Stadtteil Hugsweier
Darstellung einer gewerblichen Baufläche (Fläche ca. 1,55 ha) und einer landwirtschaftlichen Fläche (Fläche ca. 0,50 ha).
Zur langfristigen Weiterentwicklung der Rubin Mühle im Stadtteil Hugsweier und zur
Sicherung der dortigen Arbeitsplätze wird eine Betriebserweiterung erforderlich. Zu
diesem Zweck plant das Unternehmen die Errichtung einer weiteren Produktionshalle. Der geplanten Erweiterung (1,55 ha) in Richtung Süden steht die Darstellung
1

landwirtschaftlicher Flächen im wirksamen Flächennutzungsplan von 1998 entgegen,
die an das bestehende Betriebsgebäude angrenzen.
Alternative Standorte für eine Erweiterung wurden geprüft, stehen allerdings nicht zur
Verfügung. Die innerbetrieblichen Verfahrensabläufe sowie betriebswirtschaftliche
Gründe erfordern die Konzentration aller Abteilungen an einem Standort. Eine
räumlich vom jetzigen Standort getrennte Erweiterung bzw. Auslagerung einzelner
Abteilungen kommt nicht in Betracht. Sie hätte unweigerlich die Verlegung des
gesamten Standorts zur Folge, was wirtschaftlich nicht tragbar wäre.
Einer Betriebserweiterung in östlicher Richtung stehen Freiflächen entgegen, die
aufgrund privater, vertraglicher Bindungen nicht als Erweiterungsflächen genutzt
werden können. Westlich begrenzt die Schutter und nördlich die Hugsweierer
Hauptstraße das Betriebsgelände.
Aus diesen Gründen stellt sich eine Erweiterung der vorhandenen Betriebsstätte in
südlicher Richtung als die einzig mögliche und sinnvolle Alternative dar.
Die Realisierung des Erweiterungsvorhabens erfordert zur planungsrechtlichen
Sicherung die Darstellung einer gewerblichen Baufläche im Flächennutzungsplan.
Parallel wurde der Bebauungsplan RUBIN MÜHLE für diesen Bereich aufgestellt. Er
steht kurz vor der Rechtsverbindlichkeit. Zur Kompensation der Inanspruchnahme
von weiteren landwirtschaftlichen Flächen werden die östlich des Betriebsgeländes
gelegenen ca. 0,5 ha großen gewerblichen Bauflächen in Flächen für die
Landwirtschaft umgewidmet. Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat den
entsprechenden Beschluss hierzu am 19.04.2010 gefasst.
Regionaler Grünzug:
Im Regionalplan 3.0, rechtswirksam seit dem 22.09.2017, ist im Änderungsbereich
Rubinmühle weder ein regionaler Grünzug noch eine Grünzäsur als Ziel der
Raumordnung festgelegt. Regionalplanerische Vorgaben stehen somit dem
Vorhaben nicht entgegen.
Hochwasser:
Der Änderungsbereich wird gemäß Darstellung der Hochwassergefahrenkarten
Baden-Württemberg bei extremen Hochwasserereignissen überflutet. In den
hochwassergefährdeten Gebieten sind die Bestimmungen der Anlagenverordnung
wassergefährdender Stoffe (VAwS) in der jeweiligen Fassung anzuwenden. Die bei
extremem Hochwasser überfluteten Flächen sind im parallel aufgestellten
Bebauungsplan RUBINMÜHLE auf Basis des § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB
bauplanungsrechtlich gekennzeichnet
als „Hochwassergefährdetes Gebiet
(HQExtrem), bei dessen Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere
Einwirkungen
oder
besondere
bauliche
Sicherungsmaßnahmen
gegen
Naturgewalten erforderlich sind“.

2

1.3 Bereich Bebauungsplan DINGLINGER ALLMEND
Darstellung des Bereichs als Grünfläche, Zweckbestimmung Kleingartenanlage
(Fläche ca. 4 ha)
Seit Jahren ist in Lahr die Nachfrage nach Kleingärten ungebrochen, eine Warteliste
mit mehr als 500 Interessenten ist Beleg dafür. Auch das inzwischen vorhandene
Angebot im Bereich Kleingartenpark Römerstraße wird diesen Bedarf bei weitem
nicht abdecken können. Daher soll auf der ca. 4,0 ha großen landwirtschaftlichen
Fläche im Gewann "Dinglinger Allmend" und in der Nähe des Tierheims an der
Flugplatzstraße eine Kleingartenanlage entstehen. Der in Aufstellung befindliche
Bebauungsplan KLEINGARTEN-ANLAGE DINGLINGER ALLMEND wird deshalb
diesen Bereich als private Grünfläche mit Zweckbestimmung Dauerkleingärten
festsetzen. Der Flächennutzungsplan wird parallel dazu entsprechend angepasst und
stellt eine Grünfläche Zweckbestimmung Kleingartenanlage dar.
Regionaler Grünzug:
Im Regionalplan 3.0, rechtswirksam seit dem 22.09.2017, ist im Änderungsbereich
Dinglinger Allmend weder ein regionaler Grünzug noch eine Grünzäsur als Ziel der
Raumordnung festgelegt. Regionalplanerische Vorgaben stehen somit dem
Vorhaben nicht entgegen.
Hochwasserschutz:
Der Änderungsbereich wird gemäß Darstellung der Hochwassergefahrenkarten
Baden-Württemberg bei extremen Hochwasserereignissen im nördlichen Bereich
überflutet. In den hochwassergefährdeten Gebieten sind die Bestimmungen der
Anlagenverordnung wassergefährdender Stoffe (VAwS) in der jeweiligen Fassung
anzuwenden. Die bei extremem Hochwasser überfluteten Flächen werden im parallel
aufzustellenden Bebauungsplan KLEINGARTENANLAGE DINGLINGER ALLMEND
auf Basis des § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB bauplanungsrechtlich gekennzeichnet als
„Hochwassergefährdetes Gebiet (HQExtrem), bei dessen Bebauung besondere
bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder besondere bauliche
Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten erforderlich sind“.
2. Gemarkung Kippenheim
2.1 Bereich Pfaffental, Kippenheim
Darstellung einer Wohnbaufläche (Fläche ca. 0,3 ha)
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Pfaffental verfolgte die Gemeinde
Kippenheim das Ziel die städtebaulichen Rahmenbedingungen im Bereich westlich
des Baugebiets Herrweide/Pfaffental zu klären. Hier befinden sich westlich des
Geltungsbereichs des Bebauungsplans 4 Wohnhäuser und eine Grünzone, die nach
Norden in die bebauten Flächen der Dorfstruktur hineinragt.
Durch den Bebauungsplan sollte der gliedernde Grünbereich zwischen den
Wohngebieten Mühlenpfad und Herrweide-Pfaffental gesichert und die vorhandene
Siedlungsstruktur im Osten maßvoll ergänzt werden. Inzwischen ist gerichtlich
geklärt, dass es sich bei der Änderungsfläche von 0,3 ha um Bauland handelt. Sie
liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Sinne des § 34
3

Baugesetzbuch (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile). Damit sind Vorhaben innerhalb dieser Fläche grundsätzlich
zulässig, sofern die Voraussetzungen des § 34 BauGB (Art und Maß der baulichen
Nutzung, Bauweise, überbaute Grundstücksfläche, Einfügen in die nähere
Umgebung und gesicherte Erschließung) gegeben sind. Der B-Plan wird von der
Gemeinde Kippenheim nicht weiter verfolgt. Mit der Darstellung der ca. 0,3 ha
großen nördlichen Fläche als Wohnbaufläche wird der Flächennutzungsplan
entsprechend geändert und übernimmt damit die bereits bauplanungsrechtlich
bestehende Situation.
3. Umweltprüfung
Im Rahmen der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim wird die Fläche Bebauungsplan MITTELWALD, für
den das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen ist, im FNP nur nachgetragen. Auf
eine ausführliche landschaftsökologische Beurteilung wurde daher verzichtet.
Im Änderungsbereich 2.1 Pfaffental wird der Flächennutzungsplan lediglich durch
Darstellung einer ca. 0,3 ha großen Wohnbaufläche an das bestehende Baurecht
nach § 34 Baugesetzbuch (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortsteile) angepasst. Daher wird hier auf eine ausführliche
landschaftsökologische Beurteilung verzichtet.
Die Berichte zur Umweltprüfung der Änderungsbereiche Bebauungsplan
DINGLINGER ALLMEND und Bebauungsplan RUBIN MÜHLE sind als Anlage
beigefügt.

Sabine Fink

4

Flächennutzungsplan vom 20. März 1998

Bestandsplan

M. 1 : 2500

1.1 Änderung im Bereich
Bebauungsplan "MITTELWALD", Stadtteil Langenwinkel

Änderungsbereich derzeit als
Grünfläche Zweckbestimmung
Sportanlage dargestellt

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Stadtteil
Langenwinkel

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FNP_Mittelwald_Bestand.wor

Stadtplanungsamt, 31.08.18, Lü/Hai

Flächennutzungsplan 6. Änderung

Geänderte Darstellung

M. 1 : 2500

1.1 Umwidmung in Wohnbaufläche im Bereich
Bebauungsplan "MITTELWALD", Stadtteil Langenwinkel
Stadtteil
Langenwinkel

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Wohnbaufläche,
A= ca 0,5 ha

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FNP_Mittelwald_gD.wor

Stadtplanungsamt, 31.08.18, Lü/Hai

Flächennutzungsplan vom 20. März 1998

Bestandsplan

M. 1 : 2500

1.2 Änderung im Bereich
Bebauungsplan "RUBIN MÜHLE", Stadtteil Hugsweier
Stadtteil
Hugsweier

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Änderungsbereich derzeit als
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gewerbliche Baufläche dargestellt
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Änderungsbereich derzeit als Fläche für
die Landwirtschaft dargestellt

FNP_RubinMühle_Bestand.wor

Stadtplanungsamt, 31.08.18, Lü/Hai

Flächennutzungsplan, 6. Änderung

Geänderte Darstellung

M. 1 : 2500

1.2 Umwidmung in Gewerbliche Baufläche und
in Flächen für die Landwirtschaft
im Bereich Bebauungsplan "RUBIN MÜHLE", Stadtteil Hugsweier
Stadtteil

S
Scchhuutttteerr

Fläche für die Landwirtschaft,
A= ca 0,5 ha

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G

Gewerbliche Baufläche,
A= ca 1,5 ha

FNP_RubinMühle_gD.wor

Stadtplanungsamt, 31.08.18, Lü/Hai

Flächennutzungsplan vom 20. März 1998

Bestandsplan

M. 1 : 5000

1.3 Änderung im Bereich
Bebauungsplan "DINGLINGER ALLMEND", Kernstadt Lahr

Änderungsbereich als Fläche für
die Landwirtschaft dargestellt

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Flugpla

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Richtung
Hugsweier

FNP_DinglAllmendKleingärten_Bestand.wor

Stadtplanungsamt, 31.08.18, Lü/Hai

Flächennutzungsplan vom 20. März 1998

Bestandsplan

M. 1 : 25oo

2.1 Änderung im Bereich "Pfaffental", Kippenheim

K

Kippenheim

53
42

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FNP, 5. Änderung vom 06. Juni 2015
als Wohnbaufläche dargestellt

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Änderungsbereich derzeit als Fläche
für die Landwirtschaft dargestellt

FNP_Pfaffental_Bestand.wor

Stadtplanungsamt, 31.08.18, Lü/Hai

Flächennutzungsplan 6. Änderung

Geänderte Darstellung

M. 1 : 5000

1.3 Umwidmung in Grünfläche
Zweckbestimmung Kleingartenanlage im Bereich
Bebauungsplan "DINGLINGER ALLMEND", Kernstadt Lahr

tzstr
Flugpla

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Schu

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lug
pla
tz

Richtung
Hugsweier

Grünfläche
Zweckbestimmung Kleingartenanlage
A= ca 4,0 ha

FNP_DinglAllmendKleingärten_gD.WOR

Stadtplanungsamt, 31.08.18, Lü/Hai

Flächennutzungsplan, 6. Änderung

Geänderte Darstellung

M. 1 : 25oo

2.1 Darstellung Wohnbaufläche
im Bereich "Pfaffental", Kippenheim

K

Kippenheim

53
42

Ri
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W

FN
P,

FNP, 5. Änderung vom 06. Juni 2015
als Wohnbaufläche dargestellt

4.
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Wohnbaufläche
A= ca. 0,3 ha

FNP_Pfaffental_gD.wor

Stadtplanungsamt, 31.08.18, Lü/Hai

Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim

Bereich

Umweltprüfung zur 6. FNP-Änderung

Gemeinde:

Foto, Blickrichtung West: Änderungsbereich mit abgeernteter Ackerfläche

"Dinglinger Allmend"
Stadt Lahr

Luftbild, weiße Kontur: Änderungsbereich
W: Feuchtwiese, Fg: Waldstück, Th: Tierheim

Beschreibung der Fläche
Der Änderungsbereich liegt westlich der Kernstadt Lahr und wird vollflächig ackerbaulich genutzt (Mais und Getreide.
Die angrenzenden Flächen zeigen sehr unterschiedliche Nutzungen:
- Im Süden grenzen Ackerfläche u. ein kleines Waldstück an. Das Waldstück ist struktur- u. artenreich ausgebildet.
- Im Westen artenreiche Feuchtwiese unmittelbar angrenzend, weiter westlich ein Gewerbegebiet.
- Im Osten liegt das Lahrer Tierheim (durch einen ca. 60 m breiten Ackerstreifen vom Änderungsbereich getrennt).
Die Fläche weist zumindest zeitweise stark durchfeuchtete (aber nicht oder nur sehr kurzfristig vernässte) Bodenverhältnisse auf. Sie ist aktuell über einen geschotterten Wirtschaftsweg im Süden erschlossen.

Kurzdarstellung des Vorhabens
Nutzungsänderung von derzeit Fläche für die Landwirtschaft zu Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingartenanlage. Flächenumfang ca. 4,0 ha. Die FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren zur B-Plan-Aufstellung.
Ziel ist die Bereitstellung von Kleingartenfläche vor dem Hintergrund einer Anfrageliste mit mehr als 400 Interessenten.
Geplant sind:
2
2
- ca. 180 Kleingartengrundstücke von 160 m bis 260 m Größe. 64 PKW-Stellplätze
3
2
- Begrenzung von Gartenlauben bzw. Geschirrhütten auf 30 m umbauten Raum bzw. 12 m Fläche.

Kategorien zur Bewertung der Bestandssituation einerseits und des ökologischen Risikos bei der Prognose andererseits:
 gering /  mittel /  hoch /  positive Auswirkung

Bestandsdarstellung und -bewertung

Prognose des Umweltzustandes bei
Durchführung der Planung

Biologische Vielfalt
 Aktueller Biotoptyp / Pflanzenbestand im Änderungsbereich: Ackerfläche mit regionaltypischer Begleitflora,
insgesamt geringe naturschutzfachliche Bedeutung.

  Ökologisches Risiko für Biotoptypen/ Flora / Vege- 
tation ist insgesamt gering.

 Tierbestand im Änderungsbereich: Abgeleitet vom Biotoptypenbestand sind nur Artenvorkommen v. nachrangiger Bedeutung zu erwarten.

  Ökologisches Risiko für Lebensraumfunktion von
Tieren ist gering. Die Umwandlung zum Kleingartengebiet wird d. Lebensraumangebot verbessern.




 Südlich an den Änderungsbereich angrenzendes Wald-  Folgende Wirkfaktoren der Kleingartennutzung
stück: Artenreicher Bestand aus standortheimischen
könnten für die angrenzenden hochwertigen Biotope
Laubgehölzen in der Baum- u. Strauchschicht. StrukturWald und Feuchtwiese starke Beeinträchtigungen
reich gestuft.
nach sich ziehen:
 Westlich an den Änderungsbereich angrenzende
Feuchtwiese bis Nasswiese (Silgen-WiesenknopfWiese, Sanguisorbo-Silaetum): lokal bis regional seltener und gefährdeter Wiesen-Biotoptyp, potenziell hochwertiger Tagfalter-Lebensraum (WiesenknopfAmeisenbläulinge).



Stand: 21.09.2016

-

Ablagerung von Grünabfällen,
Parkieren oder häufiges Betreten,
Grundwasserabsenkung durch Einzelbrunnen,
Gärtnerische Inanspruchnahme von Teilflächen,
Einsatz von Pestiziden.



Seite 1

Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim

Bereich

Umweltprüfung zur 6. FNP-Änderung

Gemeinde:

Bestandsdarstellung und -bewertung

"Dinglinger Allmend"
Stadt Lahr

Prognose des Umweltzustandes bei
Durchführung der Planung

Biologische Vielfalt
 Die Änderungsfläche liegt nicht innerhalb eines Natura  Es ergeben sich keine Hinweise auf Risiken für Na2000 Gebietes und nicht in einem räumlich-funktionalen
tura 2000-Schutzgebiete, oder artenschutzrechtlich
Zusammenhang mit einem solchen Gebiet.
relevante Arten.



 Die im Rahmen der Geländebegehung erfassten Bio
toptypen, lassen kein Vorkommen von solchen Arten
erwarten, die dem besonderen Artenschutz gemäß § 44 /
BNatSchG unterliegen. Für die westlich angrenzende

Feuchtwiese kann dies nicht ausgeschlossen werden.
Boden
 Bodengesellschaft gem. BÜK 200: Auengley-Brauner
Auenboden, Auengley-Auenpseudogley, aus schluffigem und tonig-schluffigem Lehm
- Filter- und Pufferfunktion, Bodenfruchtbarkeit
- Ausgleich Wasserkreislauf,
- Standort f. natürliche Vegetation

 Auf ca. ≤ 25% der Fläche Beeinträchtigung von
Boden mittlerer bis hoher Leistungsfähigkeit durch
Überbauung bzw. Teilversiegelung (Gartenlauben,

Terrassen, private und öff. Wege, Stellplätze).





 Keine Hinweise auf Altablagerungen / Altstandorte.
Wasser
 Oberflächengewässer: Graben am Südrand der Fläche.

  Mittleres Risiko der Grundwasserverschmutzung
bei verbreiteter Anwendung chem.-synthetischer

Pflanzenschutzmittel.
 Grundwasserneubildungsfunktion mittel.

 Verringerung der GW-Neubildung unerheblich.
 Grundwasserstand zeitweise wenige dm unter Gelände. 
 Risiko der kleinräumigen Grundwasserstandsabsenkung durch Einzelbrunnen oder Drainage.



 Grundwasservorkommen hoch (Oberrheinebene).




Klima/ Luft
 Für den Änderungsbereich ist die lufthygienische und
bioklimatisch/ thermische Ausgleichswirkung der Luftdurchströmung mit niedriger Priorität zu erhalten (Planungshinweiskarten der Regionalen Klimaanalyse
2006, RVSO).

  Es besteht kein erhebliches lufthygienisches oder
bioklimatisches Risiko durch die Entwicklung der
Kleingartenanlage.



Mensch / Gesundheit u. Wohlbefinden
 Schallemissionen ergeben sich aktuell durch das östlich   Die vom Tierheimgelände in den Änderungsbe
mittelbar angrenzende Tierheimgelände (Mindestabreich eingetragenen diskontinuierlichern Schalstand 60 m).
limmissionen werden in Bezug auf die geplante
Schallemissionen ergeben sich ferner auch aus den
Freizeitnutzung als gering bis mäßig eingeschätzt.
angrenzenden Gewerbebetrieben.
Eine genauere Abschätzung der Erheblichkeit sollte auf B-Plan-Ebene stattfinden.
 Umgekehrt bestehen im Umfeld des Änderungsbereiches keine gegenüber Lärmimmissionen empfindlichen
Nutzungen.

 Risiko durch Schallemissionen von benachbarten
Gewerbebetrieben: Der für Kleingartenanlagen
maßgebende Orientierungswert (55 dB(A) tags)
wird überschritten, wenn die benachbarten Gewerbebetriebe das Emissionskontingent ausschöpfen. Ein Lärmschutzgutachten liegt vor. Eine
Auseinandersetzung mit der Problematik muss im
Rahmen B-Planverfahren erfolgen.

Mensch: / Erholung
 Der Änderungsbereich besitzt keine Erholungsfunktion

  Kein erhebliches Risiko für die naturorientierte
Naherholung



 Erhöhung des Angebots an erholungsrelevanten
Flächen in Form einer Kleingartenanlage.

Stand: 21.09.2016



Seite 2

Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim

Bereich

Umweltprüfung zur 6. FNP-Änderung

Gemeinde:

Bestandsdarstellung und -bewertung

"Dinglinger Allmend"
Stadt Lahr

Prognose des Umweltzustandes bei
Durchführung der Planung
Landschaft/ -sbild

 Der Landschaftsraum zwischen dem nordwestlichen
  Soweit das Erscheinungsbild des Änderungsberei- 
Stadtgebiet Lahr und dem Ortsteil Hugsweier ist als
ches von Gehölzen und nicht von Gartenhäusern / 
mäßig strukturreiche Agrarlandschaft zu bewerten. InGeräteschuppen geprägt sein wird, wird die Nutnerhalb dieser Einheit kommt dem Änderungsbereich
zungsänderung keine Beeinträchtigung, evtl. sogar
als strukturarme Ackerfläche eine unterdurchschnittliche
eine leichte Aufwertung des Landschaftsbilds darWertigkeit zu.
stellen. Ohne Randbepflanzung ergäbe sich eine
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

 Die Fläche liegt innerhalb des Regionalen Grünzugs
des Regionalplans (RVSO). (Der Entwurf zur 2. Offenlage Gesamtfortschreibung des Regionalplans weist in
diesem Bereich keinen Regionalen Grünzug mehr aus.)

 Eine erhebliche Beeinträchtigung oder Funktionsminderung der ökologischen Ausgleichfunktionen
des Änderungsbereiches (gemäß Plansatz 3.1.2 Z
des Regionalplans RVSO) ist nicht erkennbar.



Kultur- und Sachgüter
 Es liegen keine Hinweise auf Boden-/ Baudenkmale vor

  Keine Betroffenheit von Kultur- und Sachgütern



Wechselwirkungen
 Zwischen den Schutzgütern: Wechselwirkungen von
besonderer Bedeutung bestehen nicht.

 Kein besonderes/ ungewöhnliches Risiko für
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.



 Räumliche Wechselwirkungen wurden bereits dargestellt (s.o. Lärm).

 Erheblich nachteilige räumliche Wechselwirkungen entstehen nicht



Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, zu prüfen und evtl. festzusetzen in der verbindlichen Bauleitplanung
 Unterbindung von Maßnahmen, die zu einer Grundwasserstandsabsenkung führen können (keine verstärkte Drainage; statt Brunnen: Zisternen zur Speicherung und Nutzung von Niederschlagswasser verwenden).
2

 Mit Ausnahme der Gartenlauben (max. 12 m Grundfläche) keine Zulässigkeit von Vollversiegelungsflächen. Lediglich
wasserdurchlässige Beläge und wassergebundene Decken sollten zulässig sein.
 Striktes Verbot der Ablagerung von Grünabfällen in den am Änderungsbereich angrenzenden Flächen.
 Verbot der Anwendung von Tagfalter und Bienen gefährdenden Insektiziden.
 Auseinandersetzung mit möglichen Lärmimmissionen durch benachbartes Gewerbegebiet im Rahmen des BPlanverfahrens
Maßnahmen zur Kompensation, zu prüfen, evtl. festzusetzen in der verbindlichen Bauleitplanung
 Bepflanzung d. Ränder des Änderungsbereiches mit heimischen Laubgehölzen zur Eingrünung d. Kleingartenanlage.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung: (Status-quo-Szenario)
 Bei Nichtdurchführung der Planung ergäbe sich für die nächsten Jahre ein Erhalt des aktuellen Zustands. Da keine direkte Anbindung an einen bestehenden Siedlungsrand besteht, sind Siedlungsentwicklungen im Änderungsbereich
auch mittelfristig unwahrscheinlich.
Anderweitige Lösungsmöglichkeiten
Zu einem frühzeitigen Planungsstadium wurde vom Stadtplanungsamt der Stadt Lahr die Vorhabensrealisierung auf
denjenigen Alternativstandorten geprüft, die aus den Darstellungen des gültigen FNPs hätten entwickelt werden können
(vier Flächen). Die Prüfung ergab, dass für alle vier mittels FNP-Darstellung vorbereiteten Alternativstandorte keine oder
eine geringere Flächeneignung besteht im Vergleich zur Fläche Dinglinger Allmend.
Ausscheidungsgründe sind in einem Fall die ökologische Empfindlichkeit, in mehreren Fällen die vergleichsweise ungünstigere Lagezuordnung zu den potenziellen Nutzern, die überwiegend in Stadtquartieren im Westen der Stadt wohnen. Entscheidendes Kriterium ist jedoch die Flächenverfügbarkeit, denn bei allen Alternativflächen besitzt die Stadt
Lahr kein (oder nur mit untergeordneten Flächenanteilen) Grundeigentum und die privaten Eigentümer lehnen einen
Verkauf ihrer Flächen ab bzw. stimmten einer Nutzungsänderung nicht zu. Dies gilt für die vier Flächen:
 Bei der Wüstmatte: günstige Lage im Lahrer Westen, jedoch keine Flächenverfügbarkeit/ keine Verkaufsbereitschaft,
 Unteres Brüchle / Untere Stegmatten: weitgehend Privateigentum, keine Flächenverfügbarkeit,
 Ernet an der Allmend: keine Flächenverfügbarkeit, vergleichsweise ungünstigere Lagezuordnung,
Stand: 21.09.2016

Seite 3

Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim

Bereich

Umweltprüfung zur 6. FNP-Änderung

Gemeinde:

"Dinglinger Allmend"
Stadt Lahr

 Sulzbachfeld / Galgenberg: Strukturreiche Landschaft, Naturhaushalt empfindlicher als Dinglinger Allmend;. vergleichsweise ungünstigere Lagezuordnung zu den potenziellen Nutzern (Fläche liegt im Süden von Lahr).
Auch wenn nicht überwiegend Umweltbelange den Ausschlag gegeben haben, so wird doch aus Sicht der Umweltvorsorge die gewählte Lösung (Dinglinger Allmend) befürwortet, da mit dieser Lösung insgesamt ein vergleichsweise geringes Umweltrisiko einhergeht.
Grundlagen, technische Lücken, fehlende Kenntnisse
 Grundlage der Umweltprüfung
- Begehung des Änderungsbereiches und der angrenzenden Flächen (bis 100 m Umfeld) im August 2010 und September 2016.
- Plandarstellungen des Landschaftsplans der Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim.
 Bei der Erstellung des Umweltberichts traten keine Datenlücken auf, die auf Flächennutzungsplanebene zu einer Beschränkung der fachlichen Beurteilungen des Änderungsbereiches oder zur Einschränkung der Auswirkungsprognosen hätten führen können.
Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen
 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen können sinnvoller Weise erst auf der konkreteren Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ermittelt werden.

Allgemein verständliche Zusammenfassung
Der Änderungsbereich umfasst eine ca. 4,0 ha große Ackerfläche, die ohne Anbindung an bestehende Siedlungsränder
zwischen der Kernstadt Lahr und dem Ortsteil Hugsweier gelegen ist.
Geplant ist eine Änderung der Darstellung des gültigen Flächennutzungsplans von aktuell Fläche für die Landwirtschaft
hin zu Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingartenanlage.
Die Umsetzung der Nutzungsänderung führt zur Versiegelung von ca. 25 % der Bodenfläche, für die übrige Fläche ist
eine gärtnerische Nutzung vorgesehen. Dadurch ergeben sich:
 keine erheblich nachteiligen Auswirkungen für die Schutzgüter Erholung, Klima/ Luft, Kultur-/ Sachgüter, und für die
Wechselwirkungen zwischen allen Schutzgütern.
 beim Schutzgut Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen nach vorläufiger Einschätzung Beeinträchtigungen,
wenn das Emissionskontingent auf den benachbarten Gewerbeflächen ausgeschöpft wird. Es wird empfohlen, sich
auf der Bebauungsplanebene mit der Lärmimmissionsbelastung des Änderungsbereiches (durch Schallemissionen
des Tierheimgeländes und des angrenzenden Gewerbes) auseinanderzusetzen.
 erheblich nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Boden durch Versiegelung. Diese müssen mittels Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden.
 erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und das Grundwasser. Diese können durch Vermeidungs-/ Verminderungsmaßnahmen verhindert werden. Beim Schutzgut biologische Vielfalt liegen die (hohen) Beeinträchtigungsrisiken nicht im Änderungsbereich selbst, sondern in der südlich (Wald) und westlich (Feuchtwiese) angrenzenden Fläche.
Vermeidungs-/ Verminderungsmaßnahmen werden dargestellt:
Verbot von Grundwasserstandsabsenkungen, Verbot der Ablagerung von Grünabfällen in angrenzenden Flächen, keine
Pestizide sowie mit Ausnahme der Gartenhäuser keine Zulässigkeit von Vollversiegelungsflächen (lediglich wasserdurchlässige Beläge u. wassergebundene Decken).
Als Gestaltungs- und Kompensationsmaßnahme wird die Bepflanzung der Ränder des Änderungsbereiches empfohlen.
Unter Berücksichtigung der genannten Maßnahmen wird es auf der hier vorliegenden Planungsebene (FNP) für wahrscheinlich gehalten, dass die Leistungsfähigkeit der Naturgüter erhalten und das Landschaftsbild wieder hergestellt
werden kann.
Eine Minimierung des lärmbedingten Risikos für die Gesundheit und das Wohlbefinden für Menschen innerhalb der
Kleingartenanlage wird für möglich gehalten. Diese Problematik muss aber auf Bebauungsplanebene geregelt werden.
Ob zusätzliche Maßnahmen zum Ausgleich der Bodenversiegelung erforderlich werden, kann erst auf Bebauungsplanebene geprüft werden.

Freiburg, d. 21.09.2016,
faktorgruen, Eric Lippe (Landschaftsarchitekt)

Stand: 21.09.2016

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Umweltprüfung zur 6. FNP-Änderung

Gemeinde:

Foto, Blickrichtung Südwesten: Plangebiet mit Ackerfläche und rechts Stellplatzfläche Rubinmühle.

"Rubin Mühle"
Stadt Lahr

Luftbild, weiße Kontur: Plangebiet mit nördlichem, länglichen
Änderungsbereich und mit südlichem, quadratischen Änderungsbereich.

Beschreibung der Fläche
Der Änderungsbereich liegt am Südrand des Ortsteils Hugsweier (Stadt Lahr).und besteht aus zwei Teilflächen.
- Die südliche Teilfläche wird überwiegend ackerbaulich (2010 bis 2016 meist Mais) genutzt, nur auf einem kleinen
Flächenanteil befinden sich - als Teil des Betriebsgeländes der Rubinmühle - PKW-Stellplätze, im Südwesten ragt
ein Waldstück geringfügig in den Änderungsbereich hinein.
- Die Teilfläche im Norden weist ackerbauliche Nutzung auf (überwiegend Mais, westlich Wiesennutzung mit einigen
Laubgehölzen).
Westlich schließt an die Änderungsfläche die Schutter mit einem nadelbaumreichen Ufergehölzstreifen an.

Kurzdarstellung des Vorhabens
- Änderungsbereich Nord: Flächenumfang ca. 0,5 ha. Die Fläche ist im gültigen FNP als gewerbliche Baufläche dargestellt und soll nun als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden.
- Änderungsbereich Süd: Flächenumfang ca. 1,55 ha. Die Fläche ist im gültigen FNP als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt und soll nun als gewerbliche Baufläche dargestellt werden.
Zielsetzung: Zur Weiterentwicklung des Unternehmens Rubinmühle ist eine Betriebserweiterung erforderlich. Zu diesem
Zweck plant die Firma die Errichtung einer weiteren Produktionshalle, die unmittelbar an die aktuellen Produktionsstätten angrenzen soll. Die bereits im FNP ausgewiesene gewerbliche Baufläche steht dafür nicht zur Verfügung (aufgrund
gültiger privatrechtlicher Verpflichtungen der Rubinmühle gegenüber Grundstückseigentümern). Die Erweiterung soll
deshalb südlich der bestehenden Produktionsstätten realisiert werden. Für die Änderung von Flächen für die Landwirtschaft hin zu gewerblichen Bauflächen im Süden soll im Gegenzug die gegenteilige Umwidmung im Norden (von gewerblichen Bauflächen zu Flächen für die Landwirtschaft) erfolgen.
Kategorien zur Bewertung der Bestandssituation einerseits und des ökologischen Risiko bei der Prognose andererseits:
 gering /  mittel /  hoch /  positive Auswirkung

Bestandsdarstellung und -bewertung

Prognose des Umweltzustandes bei
Durchführung der Planung

Biologische Vielfalt
Änderungsteilfläche Süd:

Änderungsteilfläche Süd:

 Überwiegender Biotoptyp / Pflanzenbestand: Ackerfläche mit regionaltypischer Begleitflora, insgesamt geringe naturschutzfachliche Bedeutung.

  Eine Bebauung der Ackerfläche und der Stellplatz- 
fläche ist nicht mit einem ökologischen Risiko für
Biotoptypen/ Pflanzen / Tiere verbunden.

 Im Norden der Änderungsteilfläche Süd: versiegelte
Fläche.

  Ein Heranrücken der Bebauung an das südliche
Waldstück führt zu einem mittleren Risiko für
Pflanzen und Tiere.


 Im Süden geringe Überlagerung Planbereich mit Waldstück überwiegend Nadelholzbestand (unter 40 Jahre),
Änderungsteilfläche Nord:



Änderungsteilfläche Nord:

 Kleinerer Streifen Intensivwiese; größerer Streifen in der  Keine faktische Veränderung.
Mitte Ackerfläche,

Stand: 21.09.2016



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Umweltprüfung zur 6. FNP-Änderung

Gemeinde:

Bestandsdarstellung und -bewertung

"Rubin Mühle"
Stadt Lahr

Prognose des Umweltzustandes bei
Durchführung der Planung


 kleiner Laubbaumbestand bzw. Obstbäume

Biologische Vielfalt
Die Änderungsfläche liegt nicht innerhalb eines Natura
2000 Gebiet und nicht in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einem solchen Gebiet.



Die im Rahmen der Geländebegehung erfassten Biotoptypen, lassen kein Vorkommen von solchen Arten erwarten, die dem besonderen Artenschutz gemäß § 44
BNatSchG unterliegen.



Boden
 Das Plangebiet liegt innerhalb der Schutteraue. BodenÄnderungsteilfläche Süd:
art: Schluffiger und schluffig-toniger Lehm über ca.
 Auf ca. ≤ 80% der Fläche Beeinträchtigung von
80 m mächtiger Kieslage. Bodentyp. Auengley- Brauner
Boden mittlerer bis hoher Leistungsfähigkeit durch
Auenboden, Auengley und Auengley-Auenpseudogley.
Überbauung bzw. Versiegelung.
Bodenfunktionsbewertung:
- Filter- und Pufferfunktion,

Änderungsteilfläche Nord:
- Ausgleich Wasserkreislauf, Bodenfruchtbarkeit

- Standort f. natürliche Vegetation
  Keine faktische Veränderung.
 Bauplanungsrechtlich betrachtet: Aufwertung
 Altablagerungen / Altstandorte: Auf Grund Ausdurch Ausschluss der bisher auf 80% der Fläche
schwemmungen mittelalterlichen Bergbaus evtl.
möglichen Versiegelung.
Schwermetallablagerungen: Wird im Zuge BPlanverfahren untersucht, bei geplanter Nutzung keine
Einschränkungen zu erwarten






Wasser
 Grundwasservorkommen hoch (Oberrheinebene).

 Änderungsteilfläche Süd:

 Grundwasserneubildungsfunktion hoch

  Geringes Risiko der Grundwasserverschmutzung
  Verringerung der Grundwasserneubildung.

 Empfindlichkeit aufgrund d. Grundwasserstandes: 4 m
unter Geländeoberkante, selten 1 bis 2 m unter GOK

Änderungsteilfläche Nord:
 Keine faktische Veränderung.
 Bauplanungsrechtlich betrachtet: Aufwertung
durch Ausschluss der bisher möglichen Versiegelung /Verminderung der Grundwasserneubildung.

Die westlich außerhalb angrenzende Schutter weist hier
keine naturnahe, sondern eine deutlich veränderte Gewässerstruktur auf. Der Flussabschnitt ist nicht Teil des
FFH-Schutzgebietes "Untere Schutter und Unditz"
(nächstgelegener FFH-Schutterabschnitt: Friesenheim/
Schuttern).






Bei einer geringfügigen Beanspruchung der außerhalb des Änderungsbereichs gelegenen Flusses
Schutter (Brückenbauwerk) , muss die Eingriffssituation im Rahmen d. B-Plan-Erstellung geprüft werden.
Dabei sind Auswirkungen auf das unterhalb gelegene FFH-Schutzgebiet" zu prüfen.

Klima Luft
 Für beide Änderungsteilbereiche ist die lufthygienische
und bioklimatisch/ thermisch Ausgleichswirkung der
Luftdurchströmung mit niedriger Priorität zu erhalten
(Planungshinweiskarten der Regionalen Klimaanalyse
2006, RVSO).

 Änderungsteilfläche Süd:
 Durch Neuversiegelung von bis zu ca. 0,8 ha be
steht ein mittleres erhebliches Risiko durch Minde- 
rung der lufthygienischen oder bioklimatischen
Ausgleichsfunktion. Die räumliche Wirksamkeit
bleibt allerdings auf den Änderungsbereich und
dessen unmittelbares Umfeld begrenzt.
Änderungsteilfläche Nord:
 Keine faktische Veränderung.
 Bauplanungsrechtlich betrachtet: Aufwertung
durch Ausschluss der bisher möglichen Versiegelung bzw. klimatischen Ausgleichsfunktion.

Stand: 21.09.2016




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Umweltprüfung zur 6. FNP-Änderung

Gemeinde:

"Rubin Mühle"
Stadt Lahr

Mensch / Gesundheit u. Wohlbefinden
 Schallemissionen ergeben sich aktuell durch Maschinen-/ Betriebsgeräusche des Betriebsgeländes Rubinmühle. Die Schallemissionen der westlich angrenzenden Kreisstrasse sind aufgrund der mäßigen Verkehrsbelastung als gering einzustufen. Untersuchungen liegen nicht vor (und werden nicht für erforderlich gehalten).

 Änderungsteilfläche Süd:
Die dem Wohnen dienenden Siedlungsbereiche liegen von der Änderungsteilfläche weiter entfernt als
das bestehende Betriebsgelände. Somit ergibt sich
keine vom Änderungsbereich ausgehende Lärmzusatzbelastung.



Änderungsteilfläche Nord:
 Keine faktische Veränderung.
 Bauplanungsrechtlich betrachtet: Aufwertung
durch Ausschluss von Lärm verursachender Gewerbebetriebsnutzung.




Mensch: / Erholung
 Erholung findet innerhalb der beiden Änderungsteilbe Änderungsteilfläche Süd:
reiche nicht statt. Der im Osten angrenzende Wirt Keine Beeinträchtigung der Erholung, da erhoschaftsweg stellt einen erholungsrelevanten Weg für die
lungsrelevanter Weg außerhalb liegt.
wohnungsnahe Feierabenderholung dar.
Änderungsteilfläche Nord:
 Keine faktische Veränderung.
 Bauplanungsrechtlich betrachtet: keine Veränderung der Erholungsnutzung






Landschafts/ sbild
Die Landschaftsbild-Raumeinheit am Südrand von Hugsweier und östlich der Schutter ist als strukturreiche Agrarlandschaft zu bewerten.
Änderungsteilfläche Süd:
 Dem Änderungsbereich Süd kommt mit überwiegend
Ackerfläche u. Stellplatz eine unterdurchschnittliche
Wertigkeit zu.
 Dem Änderungsbereich Nord kommt mit überwiegend
Ackerfläche, Intensivgrünland und Laubbaumbestand
eine durchschnittliche Wertigkeit zu.



Änderungsteilfläche Süd:
 Gewerbliche Bebauung führt zu einem deutlichen
Störreiz mit nachteiligen Auswirkungen auf das
Landschaftsbild. Nachteilig ist auch die entstehende Ausbuchtung der Siedlungskontur nach Süden

Änderungsteilfläche Nord:
 Keine faktische Veränderung.
  Bauplanungsrechtlich betrachtet: Aufwertung
durch Ausschluss der Bebaubarkeit, die zu Störreizen am Siedlungsrand führen würde.






Kultur- und Sachgüter
 Es liegen keine Hinweise auf Boden-/ Baudenkmale vor

  Keine Betroffenheit von Kultur- und Sachgütern



Wechselwirkungen
 Zwischen den Schutzgütern: Wechselwirkungen von
besonderer Bedeutung bestehen nicht.

  Kein besonderes/ ungewöhnliches Risiko für
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.



 Räumliche Wechselwirkungen wurden - soweit relevant
- bei den einzelnen Schutzgütern dargestellt (Landschaftsbild, Mensch/ Erholung, Mensch/ Lärm).

  Wechselwirkungen mit angrenzenden Flächen
wurden bei den Schutzgütern Landschaftsbild und
Mensch dargestellt.



Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, zu prüfen und evtl. festzusetzen in der verbindlichen Bauleitplanung
 Eingriffe in den Gewässerrandstreifen der östlich angrenzenden Schutter sind weitgehend zu vermeiden.
Maßnahmen zur Kompensation, zu prüfen, evtl. festzusetzen in der verbindlichen Bauleitplanung
 Bepflanzung der seitlichen Ränder des südlichen Änderungsbereiches mit heimischen Laubgehölzen zur Eingrünung.
 Maßnahmen zur Aufwertung von Bodenfunktionen (außerhalb des Änderungsbereiches).
 Maßnahmen zur Aufwertung der Änderungsfläche Nord für die Schutzgüter biologische Vielfalt und Landschaftsbild.
 Ersatzweise Aufwertungsmaßnahmen an der Schutter

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung: (Status-quo-Szenario)
Stand: 21.09.2016

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Umweltprüfung zur 6. FNP-Änderung

Gemeinde:

"Rubin Mühle"
Stadt Lahr

 Bei Nichtdurchführung der Planung ergäbe sich für die nächsten Jahre ein Erhalt des aktuellen Zustands. Dies gilt
sowohl für den südlichen als auch für den nördlichen Änderungsbereich.
Anderweitige Lösungsmöglichkeiten
Eine Ausweitung des Betriebsgeländes in eine andere Richtung ist nicht möglich:
Im Westen grenzt die Schutter an, im Norden bebaute Siedlungsfläche. Im Osten (im FNP als gewerbliche Baufläche
dargestellt) besteht keine Flächenverfügbarkeit (Grundstückseigentümer lehnen Verkauf der Fläche und gewerblich
Umnutzung ab). Deshalb verbleibt nur die hier angestrebte Erweiterung nach Süden.
Als grundsätzlich anderer Ansatz wäre theoretisch eine Verlagerung der Betriebsstätte denkbar. Eine solche Lösung
wurde von Seiten des Betriebs geprüft, mit dem Ergebnis, dass dieser Lösungsansatz wirtschaftlich nicht tragbar ist.
Grundlagen, technische Lücken, fehlende Kenntnisse
 Grundlage der Umweltprüfung
- Begehung des Änderungsbereiches und der nahe angrenzenden Flächen im April 2010 und September 2016
- Plandarstellungen des Landschaftsplans der Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim.
 Bei der Erstellung des Umweltberichts traten keine Datenlücken auf, die auf Flächennutzungsplanebene zu einer Beschränkung der fachlichen Beurteilungen des Änderungsbereiches oder zur Einschränkung der Auswirkungsprognosen hätten führen können.
Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen
 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen können sinnvoller Weise erst auf der konkreteren Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ermittelt werden.
Allgemein verständliche Zusammenfassung
Der Änderungsbereich liegt am Südrand der Siedlungsfläche von Lahr / Hugsweier. Der Fluss Schutter grenzt an.
Der Änderungsbereich umfasst zwei Teilflächen
Änderungsbereich Nord: Flächenumfang ca. 0,5 ha. Die Fläche ist im gültigen FNP als gewerbliche Baufläche dargestellt und soll nun als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden.
Änderungsbereich Süd: Flächenumfang ca. 1,55 ha. Die Fläche ist im gültigen FNP als Fläche für die Landwirtschaft
dargestellt und soll nun als gewerbliche Baufläche dargestellt werden.
Änderungsbereich Süd:
Die Umsetzung der durch die FNP-Darstellung eingeleiteten Nutzungsänderung ermöglicht eine bauliche Beanspruchung von bis zu 80 % der Fläche und zieht damit erhebliche Umweltauswirkungen nach sich:
 Bei den Schutzgütern Boden und Landschaftsbild, Grundwasser (-Neubildung) und Klima werden für weitgehend den
gesamten Änderungsbereich Süd erhebliche nachteilige Auswirkungen ermittelt.
 Kleinflächige aber erhebliche Beeinträchtigungen ergeben sich für das Schutzgut biologische Vielfalt
Bei den Schutzgütern Erholung, Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen, Kultur- und Sachgüter sind keine erheblichen Beeinträchtigungen erkennbar.
Als Ausgleichsmaßnahmen werden Bepflanzungen der seitlichen Ränder sowie Maßnahmen zur Aufwertung von Bodenfunktionen (außerhalb des Änderungsbereiches) vorgeschlagen. Ersatzweise können Aufwertungsmaßnahmen an
der Schutter durchgeführt werden.
Änderungsbereich Nord
Die Realisierung der Nutzungsänderung führt im Änderungsbereich Nord zu keiner Veränderung des faktischen Zustands. Da aber hier auf Grundlage der aktuellen FNP-Darstellung (mittels eines zu erstellenden Bebauungsplans) gewerbliche Bauflächen realisiert werden könnten, ergeben sich in Bezug auf diesen baurechtlichen Status Verbesserungen des Umweltzustands bei folgenden Schutzgütern: Biologische Vielfalt, Boden, Landschaftsbild, Klima/ Luft, Wasser
und Mensch / Gesundheit u. Wohlbefinden. Der Änderungsbereich Nord ist für Kompensationsmaßnahmen für die
Schutzgüter Landschaftsbild und biologische Vielfalt geeignet.
Fazit: Unter Berücksichtigung der genannten Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen wird es auf der hier vorliegenden Planungsebene (FNP) für wahrscheinlich gehalten, dass die Leistungsfähigkeit der Naturgüter erhalten, eine
Beeinträchtigung von Gesundheit und Wohlbefinden für den Menschen ausgeschlossen, sowie das Landschaftsbild
wieder hergestellt werden kann.

Freiburg, d. 21.09.2016,
faktorgruen, Eric Lippe (Landschaftsarchitekt)

Stand: 21.09.2016

Seite 4