Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL); Halbjahresbericht zum 30.06.2018)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: BGL
Förg

Datum: 10.07.2018 Az.: 922.6034

Drucksache Nr.: 184/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

10.09.2018

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL);
Halbjahresbericht zum 30.06.2018

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Personalausschuss nimmt die Information zum Geschäftsverlauf des
Bau- und Gartenbetriebs Lahr für das I. Halbjahr 2018 zur Kenntnis.

Anlage(n):
Halbjahresbericht 2018

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 184/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Der Bau- und Gartenbetrieb Lahr informiert gemäß § 8 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs
Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) den Haupt- und Personalausschuss, als zuständigen Betriebsausschuss, über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes.
Der Wirtschaftsplan, als Planungsinstrument, setzt sich aus dem Erfolgsplan, der Finanzplanung, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht zusammen. Der Erfolgsplan weist die voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen im Wirtschaftsjahr aus. Der Vermögensplan enthält
analog hierzu die voraussichtlichen vermögenswirksamen Einnahmen (Mittelherkunft) und Ausgaben (Mittelverwendung).
Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres wird, neben dem Jahresabschluss, auch ein Plan-IstVergleich des Wirtschaftsplans vorgelegt.
Zwischen Erstellung des Wirtschaftsplans und dem Jahresabschluss liegen meist bis zu 18 Monate. Hier kommt das Berichtswesen zum Zug. Controlling als Bestandteil des Berichtswesens
ist ein wichtiger Baustein bei der Steuerung und gibt Hinweise zur Verbesserung, unterstützt die
Betriebsführung bei Entscheidungen, fasst das bisher Erreichte zusammen und zeigt Steuerungspotenzial auf. Der Betrieb wird stetig reflektiert und setzt damit Impulse für das Qualitätsmanagement. Alles in Allem hilfreich, um eine öffentliche Institution sorgfältig im Hinblick auf die
eingesetzten Ressourcen (Steuermittel) zu führen.
Auf die als Anlage beigefügten Unterlagen wird verwiesen.

Dr. Wolfgang G. Müller

Herbert Schneider

Oberbürgermeister

Betriebsleiter