Beschlussvorlage (Ausbau des Betreuungsangebotes im evangelischen Kindergarten Hugsweier)
24. September 2018
Beschlussvorlage Amt: 502 Isenmann Datum: 01.08.2018 Az.: 462.66 Drucksache Nr.: 163/2018 1. Ergänzung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 25.07.2018 vorberatend nichtöffentlich einstimmig Haupt- und Personalausschuss 10.09.2018 vorberatend nichtöffentlich Technischer Ausschuss 12.09.2018 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 24.09.2018 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 603 602 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Ausbau des Betreuungsangebotes im evangelischen Kindergarten Hugsweier Beschlussvorschlag: 1. Der Kindergarten Hugsweier wird bedarfsgerecht um eine Krippengruppe sowie um eine Gruppe für Kinder im Alter von 3-6 Jahren erweitert. 2. Der Gemeinderat bewilligt zum Umbau und zur Erweiterung des Kindergartens Hugsweier gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2018 bei der Finanzposition 2.4649.940000-101 (Kindergarten Hugsweier, Erweiterung/Umbau) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 200.000 Euro. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2018 um 200.000 Euro erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Die endgültige Deckung der Mehrausgaben erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. 3. Die für den Maßnahmenteil 2019 erforderlichen Mittel in Höhe von 875.000 Euro sind in den Haushaltsplan 2019 einzustellen. Anlage(n): Anlage 1_Grundriss EG - Neuplanung 12.06.2018 Anlage 2_Kostenberechnung Kiga Hugsweier aktuell BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 163/2018 1. Ergänzung Seite - 2 - Begründung: Der evangelische Kindergarten Hugsweier verfügt nach der derzeitigen Betriebserlaubnis über 40-50 Plätze für Kinder im Alter von 3-6 Jahren in unterschiedlichen Betreuungsformen (10 Ganztagsplätze, 15 Plätze mit verlängerten Öffnungszeiten, 15-25 Regelplätze) sowie über 10 Krippenplätze (1-3 Jahre) und bis zu 5 Plätze für 2-jährige Kinder in der altersgemischten Regelgruppe, die bei Belegung zu einer Verminderung der Plätze ab drei Jahren führen. Nach dem aktuellen Stand besteht eine Warteliste mit 14 über 3-jährigen sowie mehr als zehn unter 3-jährigen Kindern, die mit dem bestehenden Betreuungsangebot nicht aufgenommen werden können. Dies entspricht auch der aktuellen Kindergartenbedarfsplanung vom August 2017, nach der für den Stadtteil Hugsweier bei den über 3-Jährigen ein Fehlbedarf in zweistelliger Höhe ermittelt wurde. Derzeit besuchen vereinzelt auch Kinder aus der Kernstadt und aus anderen Stadtteilen die Einrichtung. Auch in Kindertageseinrichtungen angrenzender Wohnbezirke bestehen Wartelisten. Das zeigt deutlich, dass die geplanten Ausbaumaßnahmen in den Kitas Kaiserstraße, Geroldseckervorstadt und St. Raphael auch nach der Eröffnung der Kita im Bürgerpark mit zusätzlichen 45 Plätzen für Kinder im Alter von 1-6 Jahren weiterhin dringlich sind. Nach den Umbaumaßnahmen soll im Kindergarten Hugsweier folgendes Betreuungsangebot zur Verfügung stehen: eine Regelgruppe, eine VÖ-Gruppe (6 Stunden ohne Pause) und eine Ganztagsgruppe mit insgesamt 70 Plätzen für 3-6 jährige Kinder sowie 20 Krippenplätze für unter 3-jährige Kinder. Dadurch erhöht sich der notwendige Personalschlüssel von bisher 7,5 Fachkräften (FK) auf 11,52 FK für die Gesamteinrichtung. Zusätzlich kann der Träger eine weitere Praktikantenstelle für den Bundesfreiwilligendienst, das Freiwillige Soziale Jahr oder ein Orientierungspraktikum besetzen. Da die evangelische Landeskirche für neu eingerichtete Gruppen keinen Zuschuss bewilligt, sind die Betriebskosten für die beiden neu eingerichteten Gruppen zu 100% von der Stadt Lahr zu tragen. Das Gebäude des Kindergartens befindet sich im Eigentum der Stadt Lahr, so dass die Stadt Lahr auch die Baukosten in voller Höhe aufbringen muss. Für die lose Möblierung sind je Gruppe nochmals 25.000 Euro, zusammen 50.000 Euro im Haushalt 2019 unter der Finanzposition 2.4648.987000-998 „Zuschüsse für Baumaßnahmen und Erstanschaffungen“ einzustellen. Beim Regierungspräsidium Freiburg können für die Baumaßnahme aus dem Investitionsprogramm des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ Fördermittel in Höhe von voraussichtlich 80.000 Euro für die zusätzlich eingerichteten Plätze beantragt werden. Sollte der geplante Anbau nicht nur als Umbau- sondern als Neubaumaßnahme bewertet werden, kann sich die Fördersumme auf 130.000 Euro erhöhen. Ein Rechtsanspruch auf diese Fördermittel besteht nicht. Außerdem muss die Maßnahme innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung begonnen werden. Um den zuvor beschriebenen Bedarf im Kindergarten Hugsweier decken zu können, ist neben kleineren Umbauarbeiten im Bestand eine Erweiterung erforderlich. Die eingeschossige ca. 250 m² große Erweiterung, die in Verlängerung des bestehenden Gruppenraumes im südlichen Teil des Bestandsgebäudes geplant ist, umfasst folgende Räume: 2 Gruppenräume für jeweils 25 Kinder von 3-6 Jahren mit Schlafraum sowie die sanitäre Ausstattung mit Wickelbereich. Der Kindergartenbereich erhält einen neuen Zugang. Drucksache 163/2018 1. Ergänzung Seite - 3 - Im Bestand wird ein zusätzlicher Krippenraum mit Schlafbereich sowie ein Raum für die Kindergartenleitung und ein Materialraum geschaffen. Der bestehende Sanitärbereich wird der neuen Anzahl an Kindern mit Wickelbereich angepasst. Durch die innere Umstrukturierung ist künftig eine gesamtheitliche Nutzung ohne bspw. das Gebäude verlassen zu müssen, um in einen anderen Bereich zu kommen, möglich. So wird künftig der Begegnungsraum, welcher zum Bewegungsraum umgenutzt wird, für alle Nutzer erreichbar sein, ohne ins Freie gehen zu müssen. Außerhalb des Kindergartenbetriebes soll dieser Raum auch für den Stadtteil weiterhin zur Verfügung stehen. Der Planentwurf wurde bereits an den Kommunalverband für Jugend und Soziales und das Gesundheitsamt zur Stellungnahme übermittelt, um ggf. noch kleinere Anpassungen vornehmen zu können. Die Kostenschätzung der Abteilung Gebäudemanagement für die Erweiterung und den Umbau im Bestand liegt bei 705.000 Euro. Der Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport hat am 25.07.2018 abweichend von der verwaltungsintern abgestimmten Sitzungsvorlage beschlossen, dass mit der Umsetzung der Maßnahme schon 2018 begonnen werden soll. Um bereits in diesem Jahr mit den Planungen und noch vor den Wintermonaten die Gründungsarbeiten abschließen zu können, wären 200.000 Euro außerplanmäßig im Haushalt 2018 bereitzustellen. Daher soll der Gemeinderat zum Umbau und zur Erweiterung des Kindergartens Hugsweier gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2018 bei der Finanzposition 2.4649.940000-101 (Kindergarten Hugsweier, Erweiterung/Umbau) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 200.000 Euro bewilligen. Die Deckung der Mehrausgaben kann vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2018 um 200.000 Euro erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage erfolgen. Im Haushalt 2018 zeichnen sich bei Finanzposition 1.4648.171010 Mehreinnahmen bei den Zuschüssen des Landes für Kleinkindbetreuung ab, die voraussichtlich in Höhe von 150.000 Euro zur teilweisen Deckung herangezogen werden können. Die endgültige Deckung der Mehrausgaben erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt. Zur haushaltsrechtlichen Absicherung ist es notwendig, die für den Maßnahmenteil 2019 erforderlichen Mittel in Höhe von 555.000 Euro (Baukosten 505.000 Euro, Mobiliar 50.000 Euro) sowie die Mittelbereitstellung für den Haushaltsplan 2019 bereits vorab beschließen zu lassen (= Mittelbindung für das Haushaltsjahr 2019). Die Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt meldet für die Wiederherstellung und altersgerechte Gestaltung des Außengeländes zusätzlich Finanzmittel in Höhe von 320.000 Euro für den Haushalt 2019 an. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Senja Töpfer Amtsleitung