Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr; 1. Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2017 2. Ermittlung der Kostenunter- und –überdeckungen…
24. September 2018
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 30.07.2018 Az.: 700.311 Drucksache Nr.: 190/2018 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 10.09.2018 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 24.09.2018 beschließend öffentlich 28 JaStimme(n) 0 NeinStimme(n) 1 Enthaltung(en) Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr; 1. Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2017 2. Ermittlung der Kostenunter- und –überdeckungen für 2017 Beschlussvorschlag: Siehe nächste Seite Anlage(n): Betriebsabrechnung 2017 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 190/2018 Seite - 2 - Begründung: Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat: 1. nimmt die Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2017 zur Kenntnis. 2. stimmt der Ermittlung der Kostenüberdeckung des Jahres 2017 bei der Niederschlagswassergebühr in Höhe von 137.431,61 € zu. 3. stimmt der Ermittlung der Kostenüberdeckung des Jahres 2017 bei der Schmutzwassergebühr in Höhe von 29.901,71 € zu. 4. stimmt zu, einen Betrag von 115.023,29 € den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse bei der Niederschlagswassergebühr zuzuführen. 5. stimmt zu, einen Betrag von 596.256,18 € den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse bei der Schmutzwassergebühr zuzuführen. 6. nimmt Kenntnis vom vorgesehenen Ausgleich der Kostenüber- und – unterdeckungen. Begründung: I. Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2017: Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11.3.2010 sind die Gemeinden in Baden-Württemberg – und damit auch die Stadt Lahr – zur Einführung getrennter Abwassergebühren verpflichtet. Bis dahin war es in einem weiten gefassten Rahmen zulässig die Kosten für die Beseitigung des Schmutz- und Niederschlagswassers über einen einheitlichen Abwassergebührensatz abzudecken. Nach Abschluss der umfangreichen Vorarbeiten zur Trennung der Abwassergebühren in einen Anteil für die Beseitigung des Schmutzwassers und in einen Anteil für die Beseitigung des Niederschlagswassers hat der Gemeinderat am 19.12.2011 rückwirkend zum 01.01.2011 die Neufassung der Abwassergebührensatzung für die Jahre 2011 und 2012 beschlossen. Die jeweiligen Gebührensätze für die Beseitigung des Schmutzwassers- und Niederschlagswassers wurden hierbei auf Basis der Kalkulation einer externen Kommunalberatung beschlossen. Für die Jahre 2016/2017 hat der Gemeinderat am 14.12.2015 die Neufassung der Abwassergebührensatzung zum 01.01.2016 beschlossen (Beschlussvorlage Nr. 255/2015). Die jeweiligen Gebührensätze für die Beseitigung des Schmutzwassersund Niederschlagswassers wurden hierbei erneut auf Basis der Kalkulation einer externen Kommunalberatung beschlossen. Die Gebührensätze sollen für die Jahre 2016 und 2017 einheitlich gelten. Der Gebührensatz für die Beseitigung des Schmutzwassers wurde für das Jahr 2017 auf 1,60 €/m³ und der Gebührensatz für die Beseitigung des Niederschlagswassers auf 0,28 €/m³ festgesetzt. Die Kanalgebühr für Schmutzwasser wurde im gleichen Zeitraum auf 0,42 €/m³ festgesetzt. … Drucksache 190/2018 Seite - 3 - Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Lahr war nunmehr ebenfalls das gebührenrechtliche Ergebnis 2017 festzustellen. Das mit der Kalkulation der Abwassergebühren 2017 beauftragte Kommunalberatungsbüro hat hierfür die Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2017 erstellt. Auf die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung für das Jahr 2017 wird verwiesen. a) Kostenüberdeckung 2017 bei der Niederschlagswassergebühr In die Gebührenkalkulation für die Jahre 2016/2017 wurden zum Ausgleich einer Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2014 für den Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung ein Betrag in Höhe von 44.816,64 € eingeplant. D.h. es wurde eine höhere Gebühr kalkuliert als dies für die beiden Jahre entsprechend der Kostenstruktur eigentlich erforderlich gewesen wäre. Diese planerische Kostenüberdeckung wird dann im Laufe des Jahres zum Ausgleich der in Vorjahren aufgelaufenen Gebührenunterdeckung verwandt. Die Betriebsabrechnung 2017 der Abwassergebühren ergab eine Kostenüberdeckung von 137.431,61 €. Das Ergebnis der Betriebsabrechnung weist somit eine Verbesserung gegenüber der Kalkulation in Höhe von 115.023,29 € aus. Der Kosten deckende Gebührensatz wäre entsprechend der Betriebsabrechnung 2017 bei 0,25 €/m² gelegen. b) Kostenüberdeckung 2017 bei der Schmutzwasserwassergebühr In die Gebührenkalkulation für die Jahre 2016/2017 wurde zum Ausgleich von Kostenüberdeckungen aus Vorjahren für den Bereich der Schmutzwasserbeseitigung eine Inanspruchnahme der für den Ausgleich von Kostenüberdeckungen gebildeten Rückstellungen in Höhe von 566.354,47 € eingeplant. D.h. es wurde eine nicht Kosten deckende Abwassergebühr kalkuliert. Diese planerische Kostenunterdeckung wird dann im Laufe des Jahres durch die Inanspruchnahme der in Vorjahren aus Gebührenüberschüssen gebildeten Rückstellungen ausgeglichen. Die Betriebsabrechnung 2017 der Abwassergebühren ergab eine Kostenüberdeckung von 29.901,71 €. Das Ergebnis der Betriebsabrechnung weist somit eine Verbesserung gegenüber der Kalkulation in Höhe von 596.256,18 € aus. Der Kosten deckende Gebührensatz wäre entsprechend der Betriebsabrechnung 2017 bei 1,35 €/m³ gelegen. Ein Grund für die deutliche Verbesserung gegenüber der Planung ist der starke Anstieg der abgerechneten Abwassermenge. Im Jahr 2017 lag die abgerechnete Abwassermenge bei 2.427.752 m³. Bei der Kalkulation der Abwassergebühren wurde mit einer Abwassermenge von 2.315.000 m³ gerechnet. Der starke Anstieg des Wasserverbrauchs ist Ausfluss der deutlichen Bevölkerungszunahme und der sehr guten wirtschaftliche Entwicklung der Lahrer Gewerbetreibenden. … Drucksache 190/2018 Seite - 4 - c) Zuführungen zu den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse aus der Schmutzwassergebühr Unter a) und b) wurde dargelegt, dass die Betriebsabrechnung bei der Niederschlagswassergebühr und bei der Schmutzwassergebühr jeweils eine Verbesserung gegenüber der Gebührenkalkulation ergeben hat. Die Verbesserung gegenüber der Kalkulation bei der Niederschlagswassergebühr lag bei 115.023,29 €. Dieser Betrag ist den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse zuzuführen und steht für künftige Gebührenkalkulationen Kosten senkend zur Verfügung. Die Verbesserung gegenüber der Kalkulation bei der Schmutzwassergebühr lag bei 596.256,18 €. Dieser Betrag ist den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse zuzuführen und steht für künftige Gebührenkalkulationen Kosten senkend zur Verfügung. Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen auszugleichen, Kostenunterdeckungen können ausgeglichen werden. Für den Ausgleich steht der Zeitraum der folgenden fünf Wirtschaftsjahre zur Verfügung. Die Entscheidung über den Ausgleich obliegt dem Gemeinderat. Bei Kostenüberdeckungen steht ein Ermessen nur in den Fragen zu, wann und in welchen Teilbeträgen innerhalb des Fünfjahreszeitraumes der Ausgleich erfolgen soll. Bei Kostenunterdeckungen erstreckt sich das Ermessen auch darauf, ob überhaupt und in welchem Umfang ein Ausgleich erfolgen soll. II. Beabsichtigter Ausgleich von Kostenunter- und –überdeckungen Im Kalkulationszeitraum 2018/2019 erfolgt der Ausgleich aus folgenden Vorjahresergebnissen: Die restliche Kostenüberdeckung des Jahres 2014 sowie die Kostenüberdeckung des Jahres 2015 in Höhe von 440.680,05 € werden im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung ausgeglichen. Damit sind die Kostenüberdeckungen der Jahre 2014 und 2015 innerhalb des Fünfjahreszeitraumes vollständig ausgeglichen. Die Kostenüberdeckungen aus den Jahren 2016 und 2017 im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung stehen in künftigen Jahren für Ausgleiche zur Verfügung. Die Kostenüberdeckung 2015 im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von 46.675,73 € wird in den Wirtschaftsjahren 2018/2019 ausgeglichen. Die Kostenüberdeckung des Jahres 2016 steht in künftigen Jahren für Ausgleiche zur Verfügung. Die Verwaltung empfiehlt den vorgenannten Vorschlag zur Beschlussfassung. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer