Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr; Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen)
19. November 2018
Beschlussvorlage Amt: BGL Kopf Datum: 18.10.2018 Az.: 922.6031 Drucksache Nr.: 274/2018 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 05.11.2018 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 19.11.2018 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr; Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage des beigefügten Darlehensentwurfs den Abschluss einer schriftlichen Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen mit dem Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr Anlage(n): Darlehensvereinbarung Eigenbetrieb BGL 2019 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 274/2018 Seite - 2 - Begründung: Der Gemeinderat hat am 19.04.1999 beschlossen, die bisherigen Regiebetriebe Bauhof, Stadtgärtnerei, Friedhof und das Sachgebiet “Betriebsabrechnung” zu einem Eigenbetrieb zusammenzufassen. Der Eigenbetrieb wurde zum 01.01.2000 gegründet. Der Eigenbetrieb wurde zunächst mit einem Stammkapital von € 818.067,01 ausgestattet. Dieses wurde zum 01.01.2004 vollständig in ein gemeindliches Darlehen umgewandelt. Das gemeindliche Darlehen wurde mit dem Beschluss des Gemeindesrates vom 24.11.2008 um € 253.322,85 auf € 1.071.389,86 erhöht. Der Darlehensstand ist seither unverändert. Im Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebs war die vollständige Rückführung des Darlehens an den Haushalt der Stadt zum Jahresende vorgesehen. Im Gegenzug sollte sich der Eigenbetrieb am Kapitalmarkt finanzieren. Mit Datum vom 21.11.2017 wurde zwischen der Stadt Lahr und dem Eigenbetrieb Bauund Gartenbetrieb Lahr eine Vereinbarung über das hingegebene gemeindliche Darlehen geschlossen. In § 3 der Vereinbarung sind die Modalitäten der Kündigung geregelt. Im Hinblick auf die städtische Liquiditätsplanung wurde die Vereinbarung fristgerecht auf den 30.06.2018 gekündigt. Eine Anschlussvereinbarung war zum dortigen Kenntnisstand nicht ausgeschlossen. Aufgrund der sehr hohen Liquidität im städtischen Haushalt durch die gute Einnahmesituation und des geringer als ursprünglich geplanten Mittelabflusses wird die Rückführung des gemeindlichen Darlehen im Wirtschaftsjahr 2018 noch nicht erforderlich. Laut den aktuellen Planungen soll das gemeindliche Darlehen Ende 2019 an den Haushalt der Stadt fließen. Das gemeindliche Darlehen wurde bislang analog der Vorgehensweise beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung verzinst. Die jährlichen Zinssätze lagen in den Jahren 1998 – 2008 bei 5,5 %. In den Jahren 2009 – 2013 wurde jährlich ein Zinssatz von 5 % und seit 2014 von 4,5 % beschlossen. Seit dem 01.01.2017 erfolgt die Verzinsung laut der schriftlich getroffenen Vereinbarung. Da die Rückführung des Darlehens nun erst Ende 2019 erfolgen soll, wird eine Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen zum 01.01.2019 notwendig. Die Darlehenskonditionen bleiben unverändert und erfolgen analog der beschlossenen Regelung für den Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr zum 01.01.2017. Beim zu vereinbarenden Zinssatz soll ebenfalls eine Orientierung am LIBOR (=London Interbank Offered Rate) erfolgen. Beim Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr hat das Finanzamt diese Orientierung zuzüglich eines Aufschlages von 2,5 % akzeptiert. Gleichlautende Regelung soll daher auch beim Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb beibehalten werden. Die Verwaltung schlägt vor, der schriftlichen Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen mit dem Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr auf Basis der beigefügten Darlehensvereinbarung zuzustimmen. Tilman Petters Bürgermeister Herbert Schneider Betriebsleiter