Beschlussvorlage
Amt: 14
Kopf
Datum: 11.09.2018 Az.: 801.19
Drucksache Nr.: 239/2018
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Haupt- und Personalausschuss
08.10.2018
vorberatend
nichtöffentlich
Gemeinderat
15.10.2018
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichts des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bauund Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme von
3.552.877,52 EUR und einem Jahresgewinn von 143.678,07 EUR
nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das
Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der
Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16
Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der Jahresgewinn des Eigenbetriebs im Jahr 2017 beträgt
143.678,07 EUR. Der Jahresüberschuss des Betriebszweigs Bau
und Garten in Höhe von 220.084,38 EUR wird auf neue Rechnung
vorgetragen. Der Jahresverlust des Betriebszweigs Wald in Höhe
von 76.406,31 EUR wird aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich
bekannt zu geben.
Anlage(n):
Schlussbericht BGL 2017, Jahresabschluss BGL 2017
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
Bearbeitungsvermerk
Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage)
mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 239/2018
Seite - 2 -
Begründung:
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) ist abgeschlossen.
Die Ergebnisse der Prüfung wurden im angeschlossenen Bericht zusammengefasst.
Die Voraussetzungen für die förmliche Feststellung des Jahresergebnisses sind
nunmehr gegeben.
Der BGL ist ein nichtwirtschaftliches Unternehmen der Stadt Lahr. Für den Jahresabschluss gelten primär die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Eigenbetriebsrechts. Diese stellten die Basis für die Prüfung dar. Die betriebswirtschaftlichen
Elemente der Bilanzanalyse haben beim BGL nicht die Aussagekraft und Funktion,
die sie bei einem Wirtschaftsunternehmen haben. Dennoch sind die Aussagen hinsichtlich der Entwicklung des Unternehmens bedeutsam und lassen Rückschlüsse
auf die Wirtschaftlichkeit zu.
Dr. Wolfgang G. Müller
Christian Zanger