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Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr; Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Kopf

Datum: 16.10.2018 Az.: 922.6021

Drucksache Nr.: 272/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

05.11.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

19.11.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr;
Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage des beigefügten Darlehensentwurfs den Abschluss einer schriftlichen Anschlussvereinbarung über
das gemeindliche Darlehen beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr

Anlage(n):
Darlehensvereinbarung Abwasserbeseitigung ab 2019

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 272/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Der Gemeinderat hat am 15.12.1997 beschlossen, die Abwasserbeseitigung zum
01.01.1998 aus dem Haushalt der Stadt auszugliedern und ab diesem Zeitpunkt als Eigenbetrieb zu führen (Vorlage 185/1997). Der Eigenbetrieb wurde zunächst mit einem
Stammkapital von 17.500.000,00 DM (8.947.607,92 €) ausgestattet. Dieses wurde zum
01.01.2003 vollständig in ein gemeindliches Darlehen umgewandelt. In den vergangenen Jahren wurde das gemeindliche Darlehen schrittweise an den Haushalt der Stadt
zurückgeführt. Zum 31.12.2017 betrug der Darlehensstand noch 5.712.476,31 €. Veränderungen beim Darlehensstand sind zwischenzeitlich nicht erfolgt.
Im Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebs war die vollständige Rückführung des Darlehens an den Haushalt der Stadt zur Jahresmitte vorgesehen. Im Gegenzug sollte sich
der Eigenbetrieb am Kapitalmarkt finanzieren.
Mit Datum vom 21.11.2017 wurde zwischen der Stadt Lahr und dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr eine Vereinbarung über das hingegebene gemeindliche Darlehen geschlossen. In § 3 der Vereinbarung sind die Modalitäten der Kündigung geregelt.
Im Hinblick auf die städtische Liquiditätsplanung wurde die Vereinbarung fristgerecht
auf den 30.06.2018 gekündigt.
Aufgrund der nach wie vor hohen Liquidität bei der Stadt aufgrund der guten Einnahmesituation und des geringer als ursprünglich geplanten Mittelabflusses wird die Rückführung des gemeindlichen Darlehen im Wirtschaftsjahr 2018 noch nicht erforderlich. Nach
den aktuellen Planungen soll das gemeindliche Darlehen Ende 2019 an den Haushalt
der Stadt fließen.
Das gemeindliche Darlehen wurde ursprünglich entsprechend der Empfehlung der
WIBERA im Jahr 1997 für den Bäderbetrieb beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
analog mit 5,5 verzinst. Die jährlichen Zinssätze lagen in den Jahren 1998 – 2008 bei
5,5 %. In den Jahren 2009 – 2013 wurde jährlich ein Zinssatz von 5 % und seit 2014
von 4,5 % beschlossen. Seit dem 01.01.2018 erfolgt die Verzinsung entsprechend der
schriftlich getroffenen Vereinbarung.
Aufgrund der Tatsache, dass die Rückführung des Darlehens nun erst Ende 2019 erfolgen soll, wird eine Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen zum
0.01.2019 notwendig. Die Darlehenskonditionen bleiben dabei unverändert. Beim zu
vereinbarenden Zinssatz erfolgt wiederum eine Orientierung am LIBOR (=London Interbank Offered Rate) zuzügliches eines Aufschlages von 2,5 %. Beim Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr hatte das Finanzamt diese Orientierung zuzüglich
des Aufschlages akzeptiert. Beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr soll daher die
gleichlautende Regelung getroffen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, der schriftlichen Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen mit dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr auf Basis der beigefügten Darlehensvereinbarung zuzustimmen.

Tilman Petters
Bürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer