Beschlussvorlage (Bebauungsplan AM GIESENBACH, 2. Änderung im Stadtteil Reichenbach - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss - Berichtigung des Flächennutzungsplanes)
Vorlage: Bebauungsplan AM GIESENBACH, 2. Änderung im Stadtteil Reichenbach - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss - Berichtigung des Flächennutzungsplanes
15. Oktober 2018
Beschlussvorlage (Bebauungsplan AM GIESENBACH, 2. Änderung im Stadtteil Reichenbach
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss
- Berichtigung des Flächennutzungsplanes)
Beschlussvorlage (- Abwägung der Anregungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Berichtigung des Flächennutzungsplanes)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan, Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Satzungen)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)
15. Oktober 2018
Weitere Dateien
Beschlussvorlage (Bebauungsplan AM GIESENBACH, 2. Änderung im Stadtteil Reichenbach
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss
- Berichtigung des Flächennutzungsplanes)
Beschlussvorlage (- Begründung)Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)Beschlussvorlage (- Satzungen)Beschlussvorlage (- Abwägung der Anregungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange)Beschlussvorlage (- Berichtigung des Flächennutzungsplanes)Beschlussvorlage (- Bestandsplan, Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage Amt: 61 Löhr Datum: 30.07.2018 Az.: - 0687/Lö Drucksache Nr.: 243/2018 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ortschaftsrat Reichenbach 26.09.2018 vorberatend öffentlich Technischer Ausschuss 10.10.2018 vorberatend öffentlich Gemeinderat 15.10.2018 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt ----------- Betreff: Bebauungsplan AM GIESENBACH, 2. Änderung im Stadtteil Reichenbach - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss - Berichtigung des Flächennutzungsplanes Beschlussvorschlag: 1. Die Abwägung vom 30. Juli 2018 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan AM GIESENBACH, 2. Änderung wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan AM GIESENBACH, 2. Änderung und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 30. Juli 2018 als Satzungen beschlossen. 3. Der Flächennutzungsplan wird nach dem Satzungsbeschluss berichtigt. Anlage(n): - Abwägung der Anregungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange - Bestandsplan, Nutzungsplan - Planungsrechtliche Festsetzungen - Örtliche Bauvorschriften - Begründung - Berichtigung des Flächennutzungsplanes - Schalltechnische Untersuchung - Satzungen BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 243/2018 Seite - 2 - Drucksache 243/2018 Seite - 3 - Begründung: Am 26. Februar 2018 beschloss der Gemeinderat einstimmig die Offenlage für den Bebauungsplan AM GIESENBACH, 2. Änderung. Der bisherige Bebauungsplan AM GIESENBACH aus dem Jahr 1991 setzt in weiten Teilen seines Geltungsbereiches die Nutzungsart Mischgebiet fest. Seit Inkrafttreten des Planes wurden hier jedoch vorrangig Wohnbebauungen realisiert. Damit stehen Wohnen und Gewerbe im Mischgebiet in keinem im Sinne des Planungsrechts ausgewogenen Verhältnis mehr. Die Wohnnutzung dominiert über das höchstzulässige Maß hinausgehend. Neue Bauvorhaben auf den noch unbebauten Grundstücken waren somit nur mit gewerblichen Nutzungen genehmigungsfähig. Davon ist ein auf dem Flurstück 170/14 projektiertes Wohngebäude mit sechs Wohneinheiten betroffen, das nicht genehmigt werden konnte. Dies widerspricht dem städtebaulichen Ziel, den bestehenden hohen Wohnraumbedarf primär auf Innenbereichsflächen zu decken. Um das zu ermöglichen und das Baurecht an die faktisch bestehenden Verhältnisse anzupassen, war der Bebauungsplan in Teilbereichen zu ändern. Die Änderung beinhaltet also, vorherige Mischgebietsflächen nun als Allgemeines Wohngebiet festzusetzen, verbunden mit geeigneten Schallschutzmaßnahmen. Ergänzend wird insbesondere die Stellplatzverpflichtung in den örtlichen Bauvorschriften auf 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit erhöht, vor allem um der tatsächlichen Situation in den Stadtteilen besser Rechnung zu tragen. Alle sonstigen Festsetzungen von 1991 gelten weiterhin. Während der Offenlage vom 12. März 2018 bis zum 13. April 2018 gingen keine Stellungnahmen aus der Bürgerschaft ein. Von den 35 angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange gaben 27 eine Rückmeldung ab, davon 7 eine inhaltliche Stellungnahme. Diese sowie die dazugehörenden Antworten der Verwaltung und die entsprechenden Beschlussvorschläge sind im beiliegenden tabellarischen Abwägungsspiegel aufgeführt. Sie führten zu geringfügigen, insbesondere redaktionellen, Ergänzungen des Bebauungsplanes. Die Verwaltung schlägt vor, die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen zu beschließen sowie den Bebauungsplan AM GIESENBACH, 2. Änderung und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften als Satzungen zu beschließen. Diese würden dann mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft treten. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.