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Beschlussvorlage (Fundtiervertrag mit dem Tierschutzverein Lahr und Umgebung e.V. ab dem 01.01.2019)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 30
Krämer

Datum: 31.08.2018 Az.: 301-Kr.

Drucksache Nr.: 234/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

08.10.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

15.10.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Fundtiervertrag mit dem Tierschutzverein Lahr und Umgebung e.V.
ab dem 01.01.2019

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt dem als Anlage beigefügten Fundtiervertrag zu und
ermächtigt die Verwaltung auf dieser Basis mit dem Tierschutzverein Lahr
und Umgebung e.V. eine neue vertragliche Regelung ab dem 01.01.2019
abzuschließen.
Sollten bis zum Abschluss des Vertrages noch Änderungen notwendig werden, die nicht in die wesentlichen Grundzüge der Vertragskonditionen eingreifen, so gilt die Zustimmung hierfür als erteilt.

Anlage(n):
Fundtiervertrag ab 01.01.2019

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 234/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Die Stadt ist nach § 5a AGBGB als zuständige Fundbehörde im Sinne der §§ 965 bis
967 und 973 bis 976 BGB verpflichtet, Fundtiere aufzunehmen und unterzubringen.
Da die Stadt keine Einrichtung für die artgerechte Unterbringung, Pflege und Ernährung von Fundtieren bereithält, kommt sie dieser Verpflichtung in der Weise nach,
dass sie den Tierschutzverein Lahr und Umgebung e.V. (Tierschutzverein) mit der
Erfüllung dieser Aufgabe beauftragt.
Der derzeitige Fundtiervertrag mit dem Tierschutzverein besteht seit dem Jahr 2014
und sah bis einschließlich 2017 eine Fundtierpauschale von 100 Cent je Einwohner
und Jahr vor. Aktuell sieht der Vertrag eine jährliche Fundtierpauschale von 150 Cent
je Einwohner und Jahr vor. Der Vertrag endet am 31.12.2018. Im Jahr 2017 wurde
an den Tierschutzverein eine Fundtierpauschale von 44.884 € ausgezahlt, im Jahr
2018 eine Fundtierpauschale von 68.676 € . Nach den vertraglichen Regelungen ist
hierfür die Einwohnerzahl der Stadt zum 31. Dezember des Vorvorjahres als Berechnungsbasis heranzuziehen. Für das Jahr 2017 war demnach die Einwohnerzahl zum
31.12.2015 maßgebend, für das Jahr 2018 die Einwohnerzahl zum 31.12.2016.
Ende Januar 2017 sprach der Vorsitzende des Tierschutzvereins bei Herrn Oberbürgermeister Dr. Müller vor und berichtete u.a. über die angespannte finanzielle Situation des Vereins.
In der Folge fand dann Mitte Februar ein Vor-Ort-Termin im Tierheim statt, bei dem
sich die Verwaltung bei einer Führung ein aktualisiertes Bild über den baulichen Zustand des Tierheims machen konnte und auch nochmals auf die finanzielle Situation
des Tierschutzvereins in einem Gespräch eingegangen werden konnte. Wie bei der
Führung durch das Tierheim ersichtlich wurde, befinden sich die Räumlichkeiten
überwiegend in einem eher schlechten Zustand. Dennoch lässt sich der Einsatz vieler ehrenamtlich Tätiger u.a. in bereits sanierten Räumlichkeiten erkennen.
In der Bürgermeister-Sprengelsitzung „Altkreis Lahr“ Mitte Mai 2017 konnte dem
Tierschutzverein erstmals Gelegenheit gegeben werden, über die Situation des Vereins und des Tierheims zu berichten. Nachdem der Tierschutzverein entsprechend
berichtet hatte, wurde von den anwesenden Bürgermeistern die Empfehlung ausgesprochen, dass die Vertragsgemeinden, vorbehaltlich der Zustimmung durch den jeweiligen Gemeinderat, dem Tierschutzverein zukünftig für die Aufnahme von Fundtieren den Betrag von 150 Cent je Einwohner und Jahr zur Verfügung stellen sollen.
Dabei soll der neue Fundtiervertrag jedoch eine Laufzeit von mindestens 3 Jahren
haben. Die Stadt Lahr wurde federführend für die Vertragsgemeinden mit den Vertragsverhandlungen betraut.
Mit Schreiben vom 26.06.2017 kündigte der Tierschutzverein den bestehenden
Fundtiervertrag einvernehmlich mit der Stadt zum 31.12.2017 form- und fristgerecht.
In der Folgezeit wurde dann der dieser Beschlussvorlage beigefügte Entwurf des
neuen Fundtiervertrages mit dem Tierschutzverein schlussverhandelt. Insbesondere
die Separierung der Fundtiere und der herrenlosen Tiere im neuen Fundtiervertrag
sowie die damit zusammenhängenden Leistungsbeschreibungen, haben eine intensive Überarbeitung des Fundtiervertrages durch den Justiziar der Stadt Lahr und
mehrere Abstimmungsgespräche mit dem Tierschutzverein notwendig werden lassen.
…

Drucksache 234/2018

Seite - 3 -

Eine gänzlich neue Regelung wurde als § 4 Abs. 5 in den Entwurf des Fundtiervertrages aufgenommen. In einer mehrseitigen Abhandlung hat der Justiziar der Stadt
Lahr herausgearbeitet, dass letztendlich die Gemeinde die entstandenen Kosten
bzgl. eines Fundtieres beim Eigentümer geltend machen muss, wenn dieser ausfindig gemacht wurde, sich aber weigert, die entstandenen Kosten zu tragen. Ebenso
wurde für die sog. „invasiven Arten“, dies sind u.a. zu bekämpfende Tierarten, die mit
ihrer Ausbreitung Lebensräume, Arten oder Ökosysteme beeinträchtigen und daher
der biologischen Vielfalt schaden können, mit § 3 Abs. 7 eine für beide Vertragsparteien tragbare Regelung gefunden. Im Weiteren war zudem eine Regelung gewünscht wie u.a. kostenmäßig zu verfahren ist, falls die Kapazitäten des Tierheimes
vorübergehend nicht ausreichend wären (vgl. § 3 Abs. 2).

Historisch betrachtet, wurden in den letzten 11 Jahren folgende Beträge an den Tierschutzverein gezahlt:

Jahr
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018

Grundlage
Festbetrag
Festbetrag
Festbetrag
0,50 €/EW
0,55 €/EW
0,60 €/EW
1,00 €/EW
1,00 €/EW
1,00 €/EW
1,00 €/EW
1,50 €/EW

Betrag
10.000,00 €
10.000,00 €
10.000,00 €
21.860,50 €
24.104,85 €
26.504,40 €
43.315,00 €
43.728,00 €
44.195,00 €
44.884,00 €
68.676,00 €

Die deutliche Erhöhung der Fundtierpauschale versetzt den Tierschutzverein langfristig auch in die Lage, Rücklagen für Sanierungsmaßnahmen im Tierheim zu bilden.
Ungeachtet der Erhöhung der Fundtierpauschale auf 150 Cent je Einwohner und
Jahr ist davon auszugehen, dass der Tierschutzverein bei größeren Sanierungsmaßnahmen auf Förderprogramme des Landes und auf eine Kofinanzierung durch die
Stadt angewiesen sein wird.
Die eingereichten Jahresabschlüsse des Tierschutzvereins der Jahre 2014, 2015
und 2016 und 2017 rechtfertigen die Erhöhung der Fundtierpauschale.
…

Drucksache 234/2018

Seite - 4 -

Die Verwaltung spricht sich für eine Vertragsverlängerung mit dem Tierschutzverein
Lahr und Umgebung e.V. ab dem 01.01.2019, auf Basis des dieser Beschlussvorlage
beigefügten Entwurfs des Fundtiervertrages aus, und bittet um entsprechende Beschlussfassung.

Guido Schöneboom
(Erster Bürgermeister)

Reinhard Krämer
(Abteilungsleiter Bürgerservice)