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Beschlussvorlage (Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2017 durch den Gemeinderat)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 14
Zanger

Datum: 08.10.2018 Az.: 095.51

Drucksache Nr.: 264/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

05.11.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

19.11.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung
und Feststellung der Jahresrechnung der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2017
durch den Gemeinderat

Beschlussvorschlag:

1. Die Jahresrechnung für das HHJ 2017 wird auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit 131.255.672,51 EUR und auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes mit 46.945.929,58 EUR nach
Abschluss der örtlichen Prüfung durch den Gemeinderat festgestellt.
2. Die geprüfte Vermögensrechnung wird mit einem Endstand in Höhe von
295.543.913,66 EUR festgestellt.
3. Der Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 b Abs. 2 GemO i. V. m. Art. 13 Abs. 2
Gemeindehaushaltsreformgesetz ortsüblich bekannt zu geben.

Anlage(n):
Schlussbericht 2017

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 264/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Der Gemeinderat wurde am 23. Juli 2018 über die Jahresrechnung 2017 informiert. Auf die damalige Vorlage und den angeschlossenen Rechenschaftsbericht
wird verwiesen. Die förmliche Feststellung der Jahresrechnung erfolgt nach der
örtlichen Prüfung.
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr
2017 ist abgeschlossen. Das Ergebnis der Prüfung wurde in dem beigefügten
Schlussbericht zusammengefasst und dem Haupt- und Personalausschuss zur
Vorberatung zugeleitet. Einzelergebnisse aus der unterjährigen Prüfungstätigkeit
sind auf Seite 11 bis 26 tabellarisch und ab Seite 85 dargestellt.
Die Feststellungsempfehlung zur Jahresrechnung 2017 ist auf der Seite 97 des
Schlussberichts abgedruckt.
Gemäß § 95 Abs. 2 GemO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten
nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Der Gemeinderat stellt sie innerhalb
eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres fest.

Dr. Wolfgang G. Müller

Christian Zanger