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Beschlussvorlage (Schlussbericht BGL 2017)

                                    
                                        Schlussbericht 2017
Stadt Lahr - Rechnungsprüfungsamt
Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald
Telefon 07821 910-0190, Telefax 07821 910-0192, E-Mail: rpa@lahr.de

Bericht über die örtliche Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2017
des Eigenbetriebs
Bau- und Gartenbetrieb Lahr -BGL-

INHALTSVERZEICHNIS
I.

Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs ................. 3

II.

Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs ....................................................... 3
1

Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs .................................................. 3

2

Überörtliche Prüfung, Vorjahresabschluss ............................................................. 4

2.1 Überörtliche Prüfung ................................................................................. 4
2.2 Vorjahresabschluss .................................................................................. 4
3

III.

Wirtschaftsführung, Rechnungswesen ................................................................... 5

Vollzug des Wirtschaftsplans ........................................................................ 6

1

Erfolgsplan (§ 1 EigBVO) .......................................................................................... 7

2

Vermögensplan – Vermögensplanabrechnung (§ 2 EigBVO) ................................ 8

3

Finanzplanung (§ 4 EigBVO) .................................................................................... 9

4

Kasse, Bewirtschaftung ........................................................................................... 9

5

Verwaltungskostenbeitrag ..................................................................................... 10

IV.

Prüfung des Jahresabschlusses 2017 ........................................................ 10

1

Grundsätzliche Feststellungen .............................................................................. 10

2

Prüfung der Buchführung ...................................................................................... 11

2.1 A K T I V A .............................................................................................. 12
2.2 P A S S I V A .......................................................................................... 16
3

Lagebericht (§ 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB) und Anhang ....................... 21

4

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)..................................................................... 22

5

Bilanzanalyse .......................................................................................................... 25

Cash-Flow ....................................................................................................... 25
Zusammenfassung .................................................................................................. 27
V.

Bestätigungsvermerk ................................................................................... 28

VI.

Beschlussvorschlag ..................................................................................... 28

Anlage:

Anlage 9 zu § 12 EigBVO - Angaben in den Beschlüssen

ABKÜRZUNGEN
AfA

Absetzung für Abnutzung

AHK

Anschaffungs- und Herstellungskosten

AV

Anlageverzeichnis

BgA

Betrieb gewerblicher Art

BGL

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr

BilMoG

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

BilRUG

Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

BIS

Bauhofinformationssystem

DA

Dienstanweisung

EigBG

Eigenbetriebsgesetz

EigBVO

Eigenbetriebsverordnung

FIBU

Finanzbuchhaltung

GemHVO

Gemeindehaushaltsverordnung

GemKVO

Gemeindekassenverordnung

GemO

Gemeindeordnung Baden-Württemberg

GemPrO

Gemeindeprüfungsordnung

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GPA

Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg

GuV

Gewinn- und Verlustrechnung

HGB

Handelsgesetzbuch

i.V.m.

in Verbindung mit

KStG

Körperschaftsteuergesetz

RPA

Rechnungsprüfungsamt

Vj.

Vorjahr

VOB

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

VwV

Verwaltungsvorschrift

I. Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat nach § 111 Abs. 1 Gemeindeordnung
(GemO) den Jahresabschluss des Eigenbetriebs vor der Feststellung durch den
Gemeinderat in entsprechender Anwendung der Kriterien für die Prüfung der Jahresrechnung (§ 110 Abs. 1 GemO) nach Maßgabe der Gemeindeprüfungsordnung
(GemPrO) zu prüfen. Außerdem obliegt dem RPA gem. § 112 Abs. 1 GemO die laufende Prüfung der Kassenvorgänge.
Als weitere Aufgabe hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 03.04.2000 dem RPA
die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens für den Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) übertragen (§ 112 GemO).
Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 wurde von Frau Kopf geprüft.

II. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs
1 Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs
Der Gemeinderat hat am 19.04.1999 beschlossen, die bisherigen Betriebe Bauhof,
Stadtgärtnerei, Friedhof sowie das Sachgebiet Betriebsabrechnung zu einer organisatorischen Einheit in der Rechtsform des Eigenbetriebs zusammenzufassen. Der
Eigenbetrieb wurde mit Erlass der Betriebssatzung zum 01.01.2000 mit dem Namen
„Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ -BGL- gegründet. (GR-Beschluss 24.01.2000)
Am 22.07.2002 beschloss der Gemeinderat, das Sachgebiet Wald dem BGL zuzuordnen. Für die entsprechende Satzungsänderung zum 01.01.2003 erfolgte die Beschlussfassung des Gemeinderats am 16.12.2002.
Zweck des Eigenbetriebs ist die
a)

Erbringung von Leistungen für die Unterhaltung und Pflege des städtischen
Vermögens sowie sonstige Serviceleistungen für städtische Einrichtungen und
Eigenbetriebe

b)

die Durchführung des Bestattungswesens

c)

die Bewirtschaftung des Stadtwaldes (ab 01.01.2003)

Eine Gewinnerzielungsabsicht besteht nicht.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017

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Aufgrund der Aufgabenstellung liegt beim BGL kein „Betrieb gewerblicher Art“ (BgA)
und damit keine Steuerpflicht gemäß § 4 KStG vor.
Zur Leitung des Eigenbetriebs wurde gem. § 4 EigBG i.V.m. § 8 der Betriebssatzung
ein

Betriebsleiter

bestellt.

Die

Funktion

des

Betriebsausschusses

gem.

§§ 7 u. 8 EigBG nahm ursprünglich der Technische Ausschuss wahr.
Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 13.06.2005 den § 5 der Betriebssatzung
zum 01.07.2005 geändert. Demnach nimmt nun der Haupt- und Personalausschuss
die Funktion des Betriebsausschusses wahr.
Im Übrigen gelten die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO).

2 Überörtliche Prüfung, Vorjahresabschluss
2.1

Überörtliche Prüfung

Im ersten Halbjahr 2014 führte die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
(GPA) gem. § 113 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 114 Abs. 1 GemO unter anderem die
überörtliche Finanzprüfung des BGL in den Wirtschaftsjahren 2007 bis 2012 durch.
Die Prüfungsfeststellungen der überörtlichen Prüfung des BGL sind im Prüfungsbericht der GPA vom 27.04.2015 unter Punkt 9 zusammengefasst. Die Kämmerei hat
zu den Prüfungsfeststellungen mit Schreiben vom 03.05.2016 gegenüber der GPA
Stellung genommen. Die Bestätigung des Regierungspräsidiums zum Abschluss der
überörtlichen Prüfung erfolgte am 28.07.2017.

2.2

Vorjahresabschluss

Der Bericht des RPA über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebs BGL wurde dem Gemeinderat am 25.09.2017 vorgelegt. Das Gremium
nahm ihn zustimmend zur Kenntnis und stellte den Jahresabschluss 2016 mit einer
Bilanzsumme von 3.526.738,19 EUR und einem Jahresgewinn von 58.972,87 EUR
gem. § 16 Abs. 3 EigBG förmlich fest.
Der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2016 setzt sich zusammen aus dem Jahres-

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017

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überschuss des Betriebszweigs Bau und Garten in Höhe von 122.905,67 EUR und
aus

dem

Jahresfehlbetrag

des

Betriebszweigs

Stadtwald

in

Höhe

von

63.932,80 EUR.
Der Jahresüberschuss des Betriebszweigs Bau und Garten wird mit 34.228,38 EUR
zur Tilgung des Verlustvortrags verwendet und mit 88.677,29 EUR auf neue Rechnung vorgetragen. Der Verlust des Betriebszweigs Stadtwald wird aus dem Haushalt
der Gemeinde ausgeglichen.
Der Betriebsleitung wurde gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss wurde nach § 16 Abs. 4 EigBG in den beiden Lahrer Tageszeitungen am 07.10.2017 ortsüblich bekanntgegeben. Der Jahresabschluss und
der Lagebericht lagen vom 09.10. bis 17.10.2017 zur Einsichtnahme für die Bürger
und Abgabepflichtigen öffentlich aus.
Der Jahresabschluss 2016 kann somit als Basis für die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 herangezogen werden.

3 Wirtschaftsführung, Rechnungswesen
Der Eigenbetrieb führt sein Rechnungswesen gemäß § 6 EigBVO nach den Regeln
der kaufmännischen doppelten Buchführung. Seit dem Rechnungsjahr 2004 erfolgt
die Finanzbuchführung über DATEV, die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) und
das Auftragswesen über das Bauhofinformationssystem BIS mit Schnittstelle zu
DATEV.
Die Freigabe der Programme durch die Betriebsleitung erfolgte am 20.01.2005
(§ 3 EigBG i.V.m. § 11 Abs. 1 und § 23 Abs. 2 GemKVO).
Die Kassengeschäfte des Eigenbetriebs wurden bis 31.12.2003 gemäß § 98 GemO
als Sonderkasse im Rahmen der Einheitskasse durch die Stadtkasse abgewickelt.
Seit 01.01.2004 erfolgt die Erledigung des Zahlungsverkehrs über ein extra eingerichtetes eigenes Girokonto, über das vier Beschäftigte der Stadtkasse verfügungsberechtigt sind. Die Abwicklung der Kassengeschäfte wird von der Stadtkasse erledigt. Die Sicherstellung der nötigen Liquidität liegt jedoch in der Verantwortung der
Betriebsleitung.
Löhne und Vergütungen werden vom Personalamt der Stadt Lahr mit dem Verfahren
DVV-Personal über das regionale Rechenzentrum in Freiburg abgerechnet. Darüber
Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017

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hinaus erbringen weitere städtische Dienststellen Serviceleistungen für den Eigenbetrieb, die jährlich über einen Verwaltungskostenbeitrag vergütet werden.

III. Vollzug des Wirtschaftsplans

Nach § 14 Abs. 1 EigBG ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht.
Bei Eigenbetrieben tritt nach § 14 EigBG der Wirtschaftsplan an die Stelle des Haushaltsplans. Der Vermögensplan als Teil des Wirtschaftsplans enthält die Einnahmen
und Ausgaben aus der Kreditwirtschaft und ersetzt insoweit den Vermögenshaushalt.
Kreditaufnahmen bedürfen in entsprechender Anwendung des § 87 GemO der Genehmigung im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs (§ 12 EigBG).
Der Gemeinderat verabschiedete den Wirtschaftsplan 2017 am 19.12.2016.
Der Wirtschaftsplan 2017 wurde rechtzeitig aufgestellt (§ 14 Abs. 1 EigBG) und entsprach den gesetzlichen Erfordernissen. Er wurde gem. § 14 Abs. 3 EigBG vom Gemeinderat beschlossen und anschließend der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt
(§ 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. §§ 87 Abs. 2, 81 Abs. 2 u. 121 Abs. 2 GemO).
Mit Schreiben vom 25.01.2017 bestätigte das Regierungspräsidium die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses über die Feststellung des Wirtschaftsplans und genehmigte
die

vorgesehenen

Kreditaufnahmen

in

Höhe

von

1.237.900,- EUR

(§ 12 Abs. 1 S. 3 EigBG i.V.m. § 87 Abs. 2 GemO).
Tatbestände, die nach § 15 EigBG eine Änderung des Wirtschaftsplans erforderlich
machten, lagen im Wirtschaftsjahr 2017 nicht vor.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017

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Planvergleich des Wirtschaftsplans 2017:

2017
Ansatz

Ergebnis

Abw eichung

1. Erfolgsplan
a) Erträge
davon "Bau- und Garten"
davon "Wald"

in Euro
7.332.300,00
6.752.000,00
580.300,00

in Euro
7.460.349,93
6.869.419,68
590.930,25

in Euro
128.049,93
117.419,68
10.630,25

in %
1,72
1,71
1,80

b) Aufwendungen
davon "Bau- und Garten"
davon "Wald"

7.413.100,00
6.752.000,00
661.100,00

7.316.671,86
6.649.335,30
667.336,56

-96.428,14
-102.664,70
6.236,56

-1,32
-1,54
0,93

-80.800,00
0,00
-80.800,00

143.678,07
220.084,38
-76.406,31

224.478,07
220.084,38
4.393,69

156,24
100,00
-5,75

2.

3.
4.
5.

Jahresüberschuss (+) /Fehlbetrag (-)
davon "Bau- und Garten"
davon "Wald"
Vermögensplan
a) Einnahmen (einschl. erübrigte Mittel aus Vorjahren)
b) Ausgaben
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
Höchstbetrag der Kassenkredite

1.629.500,00
1.629.500,00
1.237.900,00
0,00
500.000,00

968.058,85
-661.441,15
726.879,60
-902.620,40
0,00 -1.237.900,00

1 Erfolgsplan (§ 1 EigBVO)
Der Erfolgsplan muss nach § 1 EigBVO alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthalten.
Der Erfolgsplan 2017 weist bei Erträgen in Höhe von 7.332.300,- EUR und Aufwendungen in Höhe von 7.413.100,- EUR einen Jahresfehlbetrag von 80.800,- EUR aus.
Damit liegt der Jahresüberschuss 2017 mit 143.678,07 EUR um insgesamt
224.478,07 EUR über dem Planwert. Der Jahresfehlbetrag des Bereichs Wald ist um
4.393,69 EUR geringer als veranschlagt. Der Bereich Bau- und Garten konnte bei einem geplanten Ergebnis von 0,- EUR einen Jahresüberschuss in Höhe von
220.084,38 EUR erwirtschaften.
Insgesamt liegen die Erträge um 1,72 % über der Planung während die Aufwendungen um 1,32 % unter der Planung liegen.


Die Erträge aus dem Betriebszweig Wald liegen um 10.630,25 EUR (1,80%)
und die Aufwendungen um 6.236,56 (0,93%) jeweils leicht über der Planung.



Die

Erträge

aus

dem

Betriebszweig

Bau

und

Garten

liegen

um

117.419,68 EUR (1,71 %) über der Planung während die Aufwendungen um
102.664,70 EUR (1,54 %) unter der Planung liegen.
Details zu Veränderungen bei den Aufwendungen und Erträgen gegenüber dem Vorjahr sind im Jahresbericht erläutert.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017

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2 Vermögensplan – Vermögensplanabrechnung (§ 2 EigBVO)
Der Vermögensplan (§ 2 EigBVO) erfüllt für den Eigenbetrieb die Funktion eines Investitions- und Finanzierungsplans. Hier werden die langfristigen Vermögensänderungen und die dazu verwendeten Finanzierungsmittel geplant. Die veranschlagten
Mittel stellen u.a. für die Betriebsleitung eine Ausgabeermächtigung dar.
Obwohl weder im EigBG noch in der EigBVO eine Abrechnung des Vermögensplans
am Ende des Jahres ausdrücklich verlangt wird, ergibt sich die Notwendigkeit aus
den Vorschriften über den Inhalt des Vermögensplans. Demnach sind alle langfristig
zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel sowie der langfristige Finanzierungsbedarf zu veranschlagen.
Dazu gehören auch die Finanzierungsüberschüsse und -fehlbeträge aus den vorausgegangenen Wirtschaftsjahren, die im Vermögensplan als „erübrigte Mittel aus
Vorjahren“ oder „Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren“ zu veranschlagen sind (vgl.
Anlage 6 zur EigBVO).
Im Zuge der Vermögensplanabrechnung ist zu entscheiden, ob noch nicht verwendete Finanzierungsmittel für noch nicht abgeschlossene oder verschobene Maßnahmen
weiterhin benötigt werden bzw. wie Finanzierungsfehlbeträge ausgeglichen werden
können. Dies ist im Jahresbericht zu dokumentieren und entsprechend bei der
nächsten Vermögensplanaufstellung zu berücksichtigen.
Nach § 2 Abs. 3 EigBVO i.V.m. Anlage 6 ist der Finanzierungsbedarf nach Betriebszweigen und Vorhaben getrennt zu veranschlagen und so auch im Vermögensplan
und Anlagennachweis darzustellen.
Die Vermögensplanabrechnung dient der Sicherstellung des Grundsatzes der Goldenen Bilanzregel, wonach das bilanzierte langfristige Vermögen mit Eigenkapital
und langfristigem Fremdkapital finanziert sein soll. Dies ergibt sich u. a. aus der Verpflichtung zur Erhaltung des Sondervermögens (§ 12 Abs. 3 Satz 1 EigBG).
Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 EigBVO sind beim Eigenbetrieb, die Mittel der Vorhaben
des Vermögensplans zeitlich unbeschränkt übertragbar. Die buchungsmäßige Bildung von Haushaltsresten, wie sie die GemHVO für den kameralen Haushalt vorschreibt, ist handelsrechtlich allerdings nicht zulässig.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017

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Einnahmen
Verlustabdeckung durch die Gemeinde
Erwirtschaftete Abschreibungen
Jahresgewinn Bau und Garten
Erübrigte Mittel aus Vorjahren
Finanzierungsmittel insgesamt

Betrag (Euro)
43.017,09
359.240,01
220.084,38
345.717,37
968.058,85

Ausgaben
Investitionen
Jahresverlust Wald
Tilgung von Krediten
Finanzierungsbedarf insgesamt

Betrag (Euro)
473.097,01
76.406,31
177.376,28
726.879,60

Finanzierungsüberschuss

241.179,25

Im Geschäftsjahr 2017 ergibt sich ein Finanzierungsüberschuss in Höhe von
241.179,25 EUR.

3 Finanzplanung (§ 4 EigBVO)
Das Eigenbetriebsrecht schreibt für die Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die
den Vorgaben des § 85 GemO entspricht. Es ist auf der Grundlage eines Investitionsprogramms ein fünfjähriger Finanzplan zu erstellen, der um eine Übersicht über
die Tilgungsverpflichtungen und die Finanzierungsmittel zu ergänzen ist.
Des Weiteren sind die Auswirkungen auf Haushalt der Stadt Lahr darzustellen, um
eine Verbindung zur Finanzplanung der Gemeinde zu ermöglichen.
Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2016 – 2020 wurden ordnungsgemäß erstellt.

4 Kasse, Bewirtschaftung
Der Eigenbetrieb BGL ist seit 01.01.2004 nicht mehr in die Einheitskasse integriert.
Mit Verfügung des Oberbürgermeisters vom 09.01.2004 wurde eine Sonderkasse
gem. § 98 GemO eingerichtet.
Die jährlich vorgeschriebene unvermutete Kassenprüfung fand am 14.12.2017 statt
(vgl. Prüfungsteilbericht 15/2017).
Die Kassenprüfung ergab keine Beanstandungen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde im Wirtschaftsplan auf 500.000,- EUR
festgelegt. Die Kassenliquidität war jederzeit gewährleistet. Die im Wirtschaftsplan
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genehmigten Kassenkredite wurden wie schon in den Vorjahren nicht in Anspruch
genommen.

Die Bewirtschaftungsbefugnis der Betriebsleitung ergibt sich aus der Betriebssatzung
vom 01.01.2000. Für die Stadtverwaltung sind in der Dienstanweisung (DA) zum
Vollzug des Haushaltsplanes (Zuständigkeitsordnung – ZO) die Zuständigkeiten für
die Verwendung von Haushaltsmitteln und die sonstigen, mit der Finanzwirtschaft der
Stadt zusammenhängenden Angelegenheiten, geregelt.
Dazu gehören insbesondere Regelungen zur Bewirtschaftungs- und Anordnungsbefugnis.
Am 24.4.2013 wurde für den BGL eine gesonderte DA für die Regelungen der Kassenangelegenheiten erlassen.

5 Verwaltungskostenbeitrag
Für die Leistungen, die städtische Dienststellen für den Eigenbetrieb erbringen, erhebt die Stadt Lahr einen Verwaltungskostenbeitrag. In diesem Betrag sind auch die
Kosten des RPA für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses enthalten.
Der Verwaltungskostenbeitrag wird beim Eigenbetrieb als sonstiger betrieblicher
Aufwand verbucht und beläuft sich für das Rechnungsjahr 2017 auf 108.400,- EUR.
Dieser Betrag verteilt sich wie folgt auf die Betriebszweige:
Anteil Wald:
Anteil Bau und Garten:

9.700,- EUR
98.700,- EUR

Zudem erfolgt die Berechnung einer internen Verwaltungsumlage zwischen den Bereichen „Bau- und Garten“ und „Stadtwald“ in Höhe von 22.000,- EUR.

IV. Prüfung des Jahresabschlusses 2017
1 Grundsätzliche Feststellungen
Nach § 16 EigBG hat die Betriebsleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang bestehenden

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017

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Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Für den Jahresabschluss des
Eigenbetriebs sind gemäß § 7 EigBVO die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind innerhalb von sechs Monaten nach
Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen und dem Oberbürgermeister vorzulegen.
Diese Unterlagen sind der örtlichen Prüfungseinrichtung unverzüglich zuzuleiten.
Der Gemeinderat stellt den geprüften Jahresabschluss zusammen mit dem Bericht
der örtlichen Prüfung innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest.
Der Jahresabschluss soll im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
(§ 252 ff. HGB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermitteln.

Der Jahresabschluss mit Lagebericht wurde dem Rechnungsprüfungsamt am
06.04.2018 zur Prüfung vorgelegt. Die Frist zur Erstellung des Jahresabschlusses gemäß § 16 Abs.2 EigBG wurde eingehalten.

2 Prüfung der Buchführung
Die Buchführung dient als Grundlage für eine ordnungsgemäß entwickelte Bilanz und
GuV. Die Bücher sind nach § 6 EigBVO entsprechend den Vorschriften des Dritten
Buchs des HGB zu führen.
Seit 2017 nutzt der BGL zur Buchführung die DATEV-Cloud Lösung. Sämtliche Daten sind weiterhin am physischen Standort Nürnberg im zertifizierten DATEVRechenzentrum gespeichert und gesichert.
Für die Prüfung des Jahresabschlusses erhielt das RPA - mittels Zugang zur
DATEV-Cloud - Einsicht in die Finanzbuchhaltung des BGL.
Die für die Prüfung erforderlichen Jahresabschluss- und Buchführungsunterlagen
wurden dem RPA übergeben.

Der Jahresabschluss mit Lagebericht zum 31.12.2017 wurde von der Betriebsleitung
erstellt.
Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017

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Eine von der Betriebsleitung unterzeichnete berufsübliche Vollständigkeitserklärung,
in der die lückenlose Erfassung aller buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle in der
Buchhaltung, die Zurverfügungstellung aller angeforderten Unterlagen und der vollständige Ausweis aller Vermögenswerte und Verpflichtungen im Jahresabschluss
versichert wird, liegt dem RPA vor.

2.1
A

AKTI VA

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen ist in der Bilanz entsprechend der Anlage 1 zur EigBVO unter
der Position A zu bilanzieren. Des Weiteren ist gemäß § 10 Abs. 2 EigBVO ein Anlagennachweis zu erstellen, welcher als Bestandteil des Anhangs die Entwicklung der
einzelnen Posten des Anlagevermögens einschließlich der Finanzanlagen aufzeigen
soll. Die Darstellung hat entsprechend den Formblättern 2 u. 3 (Anlage 2 u. 3 zur
EigBVO) zu erfolgen. Ein zusätzliches Inventarverzeichnis ist nicht erforderlich.
Das Anlagevermögen zum 31.12.2017 wurde im Anlagennachweis nach den beiden
Betriebszweigen getrennt dargestellt. Das in der Bilanz ausgewiesene Anlagevermögen wurde zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die zugrunde gelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern wurden anhand steuerlicher Abschreibungstabellen und betrieblicher Überlegungen festgelegt und konnten im Wesentlichen nachvollzogen
werden. Zur Orientierung empfehlen wir grundsätzlich auch die AfA-Tabelle für die
Kommunalverwaltung in Baden-Württemberg heranzuziehen.
Im Jahr 2017 wurden Neu- und Ersatzbeschaffungen in Höhe von insgesamt
473.097,01 EUR getätigt. Hiervon entfallen auf den Betriebszweig "Bau und Garten"
468.373,06 EUR

(Vj. 176.696,70 EUR)

und

auf

den

Betriebszweig

"Wald“

4.723,95 EUR (Vj. 5.043,82 EUR).
Im Gegenzug sind Maschinen und Fahrzeuge mit ehemaligen Anschaffungskosten
von 142.282,59 EUR (RBW: 16.860,50 EUR) abgegangen. Erlöse aus Sachanlagenverkäufen wurden in Höhe von 39.402,40,- EUR in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.
Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017

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Anlageninventur
Das Anlagevermögen - insbesondere die Betriebsausstattung (Kleingeräte) - ist regelmäßig im Rahmen einer Anlageninventur zu überprüfen und ggf. anzupassen.
(Siehe auch PtB 06/2011 Kleingeräte BGL)
Nach Angaben des BGL haben im Jahr 2017 entsprechende Bestandskontrollen
stattgefunden und die Vollständigkeit der kontrollierten Kleingeräte wurde festgestellt.

Vergabeverfahren
Im Rahmen der Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens
für den Eigenbetrieb BGL (Übertragung der Aufgabe mit Beschluss vom 03.04.2000,
§ 112 GemO) begleitet das RPA die Vergaben des BGL.
Die DA VOL gilt auch für den BGL. § 7 der DA VOL regelt die Ausschreibungspflicht
entsprechend der VOL. Grundsätzlich sind alle Leistungen öffentlich auszuschreiben.
Dies gilt auch für Rahmen- und Zeitverträge.
Freihändige Vergaben sind bis zu einem Betrag von 10.000,- EUR (netto) zulässig.
Auch bei freihändigen Vergaben ist der Wettbewerb zu beachten. Es sind grundsätzlich mehrere Angebote einzuholen. Ab einer Vergabesumme von 50.000,- EUR (netto) wird eine öffentliche Ausschreibung notwendig.
Im Jahr 2017 wurde die Lieferung von Treibstoffen ausgeschrieben.

B

Umlaufvermögen

B1 Vorräte
Der unter der Position Vorräte bilanzierte Lagerbestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen der verschiedenen Betriebsbereiche des Eigenbetriebs betrug zum
31.12.2017 insgesamt 31.344,56 EUR. (Vj. 30.752,36 EUR).
Eine umfangreiche Lagerhaltung ist weiterhin nicht geplant.
Zum 31.12.2017 wurde eine Inventur des Lagerbestands durchgeführt. Die Inventurunterlagen zum 31.12.2017 liegen dem RPA vor.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017

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Aufgrund der räumlich getrennten Lagerplätze, der fehlenden Lagerbuchhaltung und dem Fehlen von Bestandslisten mit Lagerplatzzuordnung ist eine
schnelle Erfassung der Bestände nur erschwert möglich. Ein Abgleich der Inventurergebnisse mit Sollbeständen je Lagerplatz ist nicht durchgehend möglich.
Die Vollständigkeit der erfassten Bestände kann nicht beurteilt werden und
aufgrund der fehlenden Lagerbuchhaltung ist eine durchgängige Bewertung
der Bestände nach dem Niederstwertprinzip nicht gewährleistet.
Es erfolgt keine Erfassung von Beständen, die für aktuelle, noch nicht abgerechnete Aufträge der Stadt Lahr zwischengelagert werden.
Eine zentrale Lagerhaltung und eine detaillierte Lagerbuchhaltung wären hilfreich für eine schnelle und vollständige Erfassung des Lagerbestands und die
Bewertung der Vorräte nach handelsrechtlichen Vorschriften.

Unfertige Leistungen in Höhe von 13.062,03 EUR (Vj. 37.652,89 EUR) für 13 in
Ausführung befindliche Projekte wurden ebenfalls als Vorräte aktiviert.

B2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum 31.12.2017 insgesamt
mit 452.904,33 EUR (Vj. 400.298,48 EUR) bilanziert.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich zum 31.12.2017 auf
insgesamt 18.034,95 EUR (Vj. 34.060,68 EUR).

Forderungen gegen die Stadt Lahr/andere Eigenbetriebe
Die Forderungen gegen die Stadt Lahr sind zum 31.12.2017 mit insgesamt
426.888,14 EUR bilanziert (Vj. 356.932,18 EUR) und betreffen ausschließlich den
Bereich „Bau und Garten“. Der Eigenbetrieb ist hauptsächlich für städtische Dienststellen tätig. Im Jahr 2017 erhielt der Betriebszweig „Bau und Garten“ Gesamtaufträge im Wert von 6.800.335,27 EUR. Ca. 82 % der Aufträge waren im Rahmen von

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017

Seite 14 von 28

Daueraufträgen erteilt. Die Auftragsentwicklung ist im Lagebericht detailliert dargestellt.

Sonstige Vermögensgegenstände
Sonstige

Vermögensgegenstände

sind

zum

31.12.2017

mit

7.981,24 EUR

(Vj. 9.305,62 EUR) bilanziert und beinhalten im Wesentlichen Gehaltsvorschüsse
und Kreditoren-Sollposten.

B3 Kassenbestand / Guthaben bei Kreditinstituten
Seit dem 01.01.2004 werden die Kassengeschäfte des Eigenbetriebs über ein eigenes Girokonto bei der Volksbank abgewickelt. Im Jahr 2017 wurde ein weiteres Girokonto bei der Sparkasse eingerichtet. Von einer Festgeldanlage wurde im Berichtszeitraum Abstand genommen.

Die liquiden Mittel setzen sich zum 31.12.2017 wie folgt zusammen:
Barkasse des Bereichs Stadtwald
Barkasse des Bereichs Bau und Garten

50,00 EUR
250,00 EUR

Girokonto Volksbank

11.551,72 EUR

Girokonto Sparkasse

282.382,55 EUR
294.234,27 EUR

Die Beträge auf den Bankkonten und dem Kassenbuch stimmen mit den Buchhaltungskonten überein.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017

Seite 15 von 28

Folgende Schaubilder zeigen die durchschnittliche Liquiditätsentwicklung des Jahres
2017:

C

Rechnungsabgrenzung

Der Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 1.395,- EUR beinhaltet den, das
Geschäftsjahr 2018 betreffenden Anteil der Wartungskosten der BIS-Software.

2.2
A

PAS S I VA

Eigenkapital

Der Eigenbetrieb ist nach § 12 Abs. 2 Satz 1 EigBG mit einem angemessenen
Stammkapital auszustatten. Das Stammkapital bildet zusammen mit den Rücklagen
das Eigenkapital des Eigenbetriebs.
Ursprünglich wurde der Eigenbetrieb mit einem Stammkapital von 1.600.000,- DM
(818.067,01 EUR) ausgestattet. Auf Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) wurde zum 01.01.2004 das Stammkapital in ein gemeindli-

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017

Seite 16 von 28

ches Darlehen in Höhe von 818.067,01 EUR umgewandelt. (Satzungsänderung zum
01.01.2004 vom Gemeinderat beschlossen am 02.02.2004)
Durch Gemeinderatsbeschluss vom 24.11.2008 wurden die in den Vorjahren gebildeten allgemeinen Rücklagen in Höhe von 253.322,85 EUR zum 01.01.2009 in ein verzinsliches Gemeindedarlehen umgewandelt. Die vorgesehene Kreditaufnahme in
dieser Höhe wurde mit dem Wirtschaftsplan 2009 beschlossen.
Das gemeindliche Darlehen erhöhte sich somit ab 01.01.2009 auf insgesamt
1.071.389,86 EUR.
Die im Sinne der goldenen Bilanzregel üblicherweise als angemessen geltende Eigenkapitalausstattung von 30 - 40 % ist nur bei steuerpflichtigen Betrieben unbedingt
zu beachten, damit keine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden
muss. Nach Rechtsprechungen in der Privatwirtschaft wird allerdings häufig auch eine geringere Eigenkapitalausstattung als angemessen erachtet.
Da es sich beim BGL um ein nichtwirtschaftliches Unternehmen im Sinne des
§ 102 Abs. 4 Nr.3 GemO handelt, kann gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 EigBG auf die übliche Kapitalausstattung ganz verzichtet werden.
Im Rechnungsjahr 2017 hat der Eigenbetrieb einen Jahresüberschuss in Höhe von
143.678,07 EUR erwirtschaftet. Der Betriebszweig Bau und Garten hat dabei einen
Gewinn von 220.084,38 EUR und der Bereich Stadtwald einen Verlust von
76.406,31 EUR ausgewiesen.
Das Eigenkapital beläuft sich zum 31.12.2017 auf 340.975,06 EUR.
Damit ergibt sich eine Eigenkapitalquote von knapp 9,60 % (Vj. 3,78 %).

+ Zuw achs

Eigenkapital
I. Stammkapital
II. Rücklagen
1. allgemeine Rücklage
2. zweckgebundene Rücklagen
III. Bilanzgewinn/-verlust
Gewinn/Verlust des Vorjahres
Gewinnabführung an städt. Haushalt
Verlustausgleich aus Haushalt
Jahresgewinn/-verlust(-)
Jahresgewinn/-verlust(-) "Bau und Garten"
Jahresgewinn/-verlust(-) "Stadtwald"

31.12.2017 31.12.2016 - Minderung Veränderung
Euro
Euro
Euro
%
340.975,06 133.364,19 207.610,87
155,67
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
340.975,06 133.364,19 207.610,87
155,67
133.364,19 -34.228,38 167.592,57
-489,63
0,00
63.932,80 108.619,70 -44.686,90
-41,14
143.678,07
58.972,87
84.705,20
143,63
220.084,38

122.905,67

97.178,71

79,07

-76.406,31

-63.932,80

-12.473,51

19,51

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Seite 17 von 28

Der Jahresverlust des Betriebszweigs Stadtwald zum 31.12.2016 in Höhe von
63.932,80 EUR wurde im Wirtschaftsjahr 2018 aus dem Haushalt der Gemeinde
ausgeglichen (GR-Beschluss vom 25.09.2017). Eine entsprechende Forderung gegen die Stadt Lahr wurde im Jahresabschluss 2017 erfasst.
Der Jahresverlust des Betriebszweigs Stadtwald zum 31.12.2017 in Höhe von
76.406,31 EUR soll ebenfalls aus dem Haushalt der Gemeinde ausgeglichen werden.

B

Rückstellungen

Als Sonstige Rückstellungen wurden folgende Pflichtrückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet:

Die

sonstigen

Rückstellungen

belaufen sich

insgesamt auf

297.755,- EUR

(Vj. 274.246,- EUR).

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Seite 18 von 28

Urlaubsrückstellung
Die Rückstellung wird je Mitarbeiter auf der Basis des Bruttoarbeitsentgelts einschließlich anteiligem Weihnachtsgeld und zuzüglich Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, des Urlaubsgelds sowie weiterer lohnabhängiger Nebenkosten (der
maßgebliche Lohnaufwand auf der Grundlage des vorangegangenen Jahres ist
durch die Zahl der regulären Arbeitstage zu dividieren und mit der Zahl der offenen
Urlaubstage zu vervielfältigen).
Bei der Berechnung der Urlaubsrückstellungen wird von durchschnittlich 250 Arbeitstagen pro Jahr ausgegangen, ein Abschlag für den Anteil Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist nicht zu berücksichtigen.
Die Urlaubrückstellung beläuft sich zum 31.12.2017 auf 98.470,- EUR.

Überstundenrückstellung
Die Rückstellung wird je Mitarbeiter auf der Basis des Bruttoverdienstes zuzüglich
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung ermittelt. Eine Saldierung des Erfüllungsrückstandes mit Leistungsrückständen anderer Arbeitnehmer ist nach dem Grundsatz der Einzelbewertung unzulässig.
Bei der Berechnung der Überstundenrückstellungen wird die Wochenarbeitszeit nach
TVöD von 39 Stunden und die durchschnittliche Zahl der Arbeitstage pro Jahr von
250 Tagen zugrunde gelegt.
Die Überstundenrückstellung beläuft sich zum 31.12.2017 auf 129.740,- EUR.

C

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten betragen zum 31.12.2017 insgesamt 2.914.147,46,- EUR
(Vj. 3.119.128 EUR).

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Zum

31.12.2017

sind

Verbindlichkeiten

gegenüber

Kreditinstituten

mit

1.609.668,37 EUR (Vj. 1.787.044,65 EUR) passiviert:
Landesbank Baden-Württemberg

143.500,00 EUR

Münchner Hypothekenbank eG

178.951,97 EUR

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017

Seite 19 von 28

Sparkasse Offenburg/Ortenau

328.000,00 EUR

DKB Kreditbank AG

959.216,40 EUR

Hiervon sind insgesamt 178.425,77 EUR innerhalb eines Jahres fällig.
Der Stand der Darlehen stimmt mit den Kontoauszügen überein.
Kreditaufnahmen sind in 2017 nicht erfolgt.

Erhaltene Anzahlungen
Für Aufträge / Lieferungen im Januar des Folgejahres hat der BGL bereits im Jahr
2017 Anzahlungen in Höhe von 50.253,28 EUR (Vj. 128.510,17 EUR) vereinnahmt;
diese stammten aus Anzahlungen von Holzkunden.

Eine Beurteilung ob es sich bei den erhaltenen Anzahlungen aus dem Holzverkauf tatsächlich um erhaltene Anzahlungen oder um Umsatzerlöse in 2017
handelt kann aus abwicklungstechnischen Gründen nicht erfolgen.

Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zum Jahresende 2017 in Höhe von 119.173,81 EUR (Vj. 104.100,40 EUR) passiviert.

Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Lahr
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Lahr betreffen das gemeindliche Darlehen
(umgewandeltes Stammkapital und umgewandelte allgemeine Rücklage. Vgl. hierzu
auch Ausführungen zum Eigenkapital) in Höhe von 1.071.389,86 EUR.
Im Wirtschaftsplan 2017 wurde ein Zins iHv 4,5 % für das tilgungsfreie Darlehen veranschlagt. Die Rückführung des Darlehens an den städtischen Haushalt war zum
30.06.2017 geplant.
Mit Beschluss vom 20.11.2017 wurde die Rückführung in das Jahr 2018 verschoben
und rückwirkend zum 01.01.2017 eine Darlehensvereinbarung geschlossen.
Der sich daraus ergebende Zins beläuft sich im Jahr 2017 auf 2,5 % p.a. (Vj. 4,5 %).
Eine Tilgung ist keine vorgesehen.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017

Seite 20 von 28

Aufgrund der fehlenden Vereinbarung bezüglich Laufzeit und Tilgung ist diese Position rein bilanziell betrachtet weiterhin als kurzfristige Verbindlichkeit anzusehen. Zur
besseren Vergleichbarkeit wurde für die Berechnung von Kennzahlen in diesem Bericht das Darlehen jedoch als langfristiges Fremdkapital behandelt.

Sonstige Verbindlichkeiten
Die

Sonstigen

Verbindlichkeiten

betragen

am

31.12.2017

63.662,14 EUR

(Vj. 28.082,92 EUR) und beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Steuern
und den Zahlungseingang einer stornierten Rechnung.

3 Lagebericht (§ 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB) und Anhang
Der Anhang dient der Erläuterung der Bilanz und der GuV. Er soll durch ergänzende
quantitative und qualitative Informationen, eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens gewährleisten.
Der Lagebericht hat die Funktion, die Daten des Jahresabschlusses zu verdichten
und um weitere Informationen zu ergänzen, um die Beurteilung des Betriebes zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Die Erläuterungen müssen sachlich richtig und der
Zielsetzung des Jahresberichts entsprechend hinreichend sein.
Hauptadressat für den Eigenbetrieb ist dabei der Gemeinderat, für den die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs transparent sein sollen.

Der Lagebericht wurde von der Betriebsleitung erstellt. Die in § 289 HGB bzw.
§ 11 EigBVO geforderten Inhalte sind im Wesentlichen enthalten.
Der Anhang dient zur Erläuterung der Bilanz und der GuV. Auf die in
§§ 284 und 285 HGB aufgelisteten Positionen wurde im Wesentlichen eingegangen.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017

Seite 21 von 28

4 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Gewinn- und Verlustrechnung
Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)
1. Umsatzerlöse
2. Bestandsveränderung des Umlaufvermögens
3. Aktivierte Eigenleistungen
4. sonstige betriebliche Erträge
Gesamterträge ohne Zinserträge
5.
Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
6.
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
7.
Abschreibungen auf Sachanlagen
8.
sonstige betriebl. Aufwendungen
Zinsergebnis
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
12. außerordentliche Erträge
13. außerordentliche Aufwendungen
14. außerordentliches Ergebnis
15. Steuern vom Einkommen und Ertrag
16. sonstige Steuern
17. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
17. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
Jahresgewinn / -verlust (-) "Bau und Garten"
Jahresgewinn / -verlust (-) "Stadtwald"

2011
Euro

2012
Euro

2013
Euro

2014
Euro

2015

2016

2017

5.991.136
-1.391
16.728
113.724
6.120.197
1.077.380
585.411

6.123.689
-9.722
0
135.076
6.249.043
1.130.171
625.027

6.303.653
18.491
0
112.263
6.434.407
1.219.379
591.221

6.829.267
-16.828
0
128.732
6.941.172
1.418.704
647.748

6.829.223
-4.567

7.022.315
26.811

7.334.154
-24.591

162.794
6.987.449
1.204.172
540.932

160.257
7.209.383
1.344.689
621.010

150.637
7.460.201
1.201.040
558.076

491.969
3.860.321
3.022.243
838.079

505.145
3.976.112
3.131.818
844.294

628.158
4.107.503
3.238.039
869.464

770.956
4.349.814
3.425.505
924.309

663.240
4.423.192
3.466.462
956.730

723.679
4.512.659
3.518.439
994.221

642.964
4.835.073
3.779.720
1.055.353

293.355
755.667
-133.649
5.216
138.865
-176
0
0
0
0
0
-176

294.805
892.026
-118.636
3.175
121.812
-162.708
1.746
11.793
-10.047
0
0
-172.755

303.406
791.310
-117.656
761
118.417
-104.846
1.137
610
527
0
0
-104.320

330.639
789.206
-112.068
315
112.384
-59.259
615
427
188
0
0
-59.071

346.549
777.513
-109.421
0
109.421
126.602
14.861
522
14.339

333.392
855.868
-103.802
0
103.802
58.973
0
0
0

342.380
861.226
-76.804
149
76.954
143.678
0
0
0

140.941

58.973

143.678

-176,04
60.450,52
-60.626,56

-172.755,07
-176.075,08
3.268,01

-104.319,66
-42.014,18
-62.305,48

-59.071,10
6.531,51
-65.602,61

140.941,02
183.958,11
-43.017,09

58.972,87
122.905,67
-63.932,80

143.678,07
220.084,38
-76.406,31

Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse liegen aufgrund der guten Auftragslage mit 7.334.154,25 EUR
über dem Niveau des Vorjahres (7.022.314,63 EUR).

Sonstige betriebliche Erträge
Die

sonstigen

betrieblichen

Erträge

belaufen

sich

zum

31.12.2017

auf

150.637,16 EUR (Vj.: 160.257,43 EUR).

Aufträge
Der BGL führt fast ausschließlich Dauer- und Einzelaufträge städtischer Dienststellen
aus, die keinen starken Veränderungen unterworfen sind.
Das folgende Schaubild zeigt die Verteilung der städtischen Aufträge im Wirtschaftsjahr 2017 auf die einzelnen Bereiche:

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017

Seite 22 von 28

Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich von 855.868,32 EUR auf
861,225,96 EUR nur leicht erhöht. Einen wesentlichen Anteil an den sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben die Kfz-Aufwendungen mit rund 471 TEUR.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017

Seite 23 von 28

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Der Jahresüberschuss aus dem Betriebszweig Bau und Garten in Höhe von
220.084,38 EUR soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Der Verlust aus dem Betriebszweig Stadtwald in Höhe von 76.406,31 EUR soll aus
dem Haushalt der Gemeinde abgedeckt werden.

Die GuV wurde in Form und Inhalt entsprechend den Vorgaben des Eigenbetriebsund Handelsrechts nach Formblatt 4 der EigBVO (Anlage 4) aufgestellt. Die Kontinuität bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse ist somit gegeben. Die wichtigsten Aufwands- und Ertragspositionen sind im Lagebericht erläutert.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017

Seite 24 von 28

5 Bilanzanalyse
Bilanzstruktur 2017
Verm ögen

Euro

immaterielles AV
Sachanlagen

%

4.329,00

0,12

2.755.608,33

77,56

Finanzanlagen

0,00

0,00

2.759.937,33

77,68

44.406,59

1,25

kf. Forderungen

452.904,33

12,75

Flüssige Mittel

294.234,27

8,28

Umlaufvermögen

791.545,19

22,28

Anlagevermögen
Vorräte

Akt.Rechn.Abgr.
Gesamtvermögen

1.395,00

0,04

3.552.877,52

100,00

Kapital

Euro

%

Stammkapital

0,00

0,00

Rückklagen

0,00

0,00

Jahresergebnis

340.975,06

9,60

Eigenkapital

340.975,06

9,60

lf. Verbindlichkeiten

2.502.632,46

70,44

lf. Fremdkapital

2.502.632,46

70,44

kf. Rückstellungen

297.755,00

8,38

kf. Verbindlichkeiten

411.515,00

11,58

kf. Fremdkapital
Gesamtkapital

709.270,00

19,96

3.552.877,52

100,00

Für die Berechnung von Kennzahlen wurde das gemeindliche Darlehen in Höhe von
1.071.389,86 EUR an dieser Stelle als langfristiges Fremdkapital behandelt.

Zur Beurteilung der Liquiditätslage des Eigenbetriebs wird unter anderen, die Finanzierungskennzahl Working Capital (Umlaufvermögen abzüglich kfr. Fremdkapital)
herangezogen. Diese sollte einen positiven Wert ergeben, da das Umlaufvermögen
zumindest zum Teil mit langfristigem Kapital finanziert sein sollte.
Im

Wirtschaftsjahr

2017

beträgt

das

Working

Capital

82.274,99 EUR

(Vj. 166.947,09 EUR) und ist damit weiterhin positiv.

Cash-Flow
Der Cash-Flow lässt erkennen, ob der Eigenbetrieb die erforderlichen Finanzmittel
für nötige Investitionen, Kredittilgung oder Gewinnabführung aus eigener Kraft zur
Verfügung stellen kann.
Er gibt das aus der laufenden Betriebstätigkeit erwirtschaftete Zahlungsmittelreservoir an und ist damit eine wichtige Kennzahl für die Finanzkraft.
Der Eigenbetrieb kann somit jährlich unter Zugrundelegung des bestehenden Verrechnungssatzes, im Vermögensplan veranschlagte Ausgaben in Höhe des CashFlows tätigen, ohne in Liquiditätsschwierigkeiten zu kommen.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017

Seite 25 von 28

Cash-Flow
Jahresüberschuß/-fehlbetrag

2013

2014

2015

2016

2017

Euro

Euro

Euro

Euro

Euro

-104.319,66

-59.071,10

140.941,02

58.972,87

143.678,07

+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens

303.406,02

330.638,56

346.548,69

333.391,52

342.379,51

= Jahres-Cash Flow (vereinfacht)

199.086,36

271.567,46

487.489,71

392.364,39

486.057,58

+/- Bereinigung Jahresergebnis Stadtwald

62.305,48

65.602,61

43.017,09

63.932,80

76.406,31

= bereinigter Cash Flow (vereinfacht)

261.391,84

337.170,07

530.506,80

456.297,19

562.463,89

Im Betriebszweig "Bau und Garten" tatsächlich investiert
Im Betriebszweig "Wald" tatsächlich investiert
Kredittilgung

340.711,81
844,21
127.964,76
469.520,78

249.976,94
31.204,62
153.901,17
435.082,73

208.577,01
31.802,68
175.364,71
415.744,40

176.696,70
5.043,82
176.356,14
358.096,66

468.373,06
4.723,95
177.376,28
650.473,29

Der Eigenbetrieb hat im Wirtschaftsjahr 2017 einen bereinigten Cash-Flow in Höhe
von 562.463,89 EUR erzielt und liegt damit über dem Cash-Flow des Vorjahres. Der
Cash-Flow wurde um das Jahresergebnis aus der Bewirtschaftung des Stadtwalds
bereinigt, da bei der Übertragung des Stadtwalds auf den BGL Ergebnisneutralität
festgelegt wurde.
Die Ausgaben für Investitionen und die Kredittilgung liegen mit insgesamt
650.473,29 EUR über dem bereinigten Cash-Flow. Zusätzliche Kreditaufnahmen waren jedoch nicht nötig.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017

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Zusammenfassung

Der Eigenbetrieb „Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)“ weist im Wirtschaftsjahr 2017
einen Gewinn in Höhe von 143.678,07 EUR aus. Dieser setzt sich aus dem Jahresüberschuss des Betriebszweigs Bau und Garten in Höhe von 220.084,38 EUR und
dem Jahresverlust des Betriebszweigs Wald in Höhe von 76.406,31 EUR zusammen.
Insgesamt liegt das Jahresergebnis 2017 um 84.705,20 EUR über dem Vorjahreswert in Höhe von 58.972,87 EUR und um 224.478,07 EUR über dem Planwert in Höhe von -80.800,- EUR.
Die Erträge liegen im Wirtschaftsjahr 2017 um 1,72 % über der Planung während die
Aufwendungen um 1,32 % unter der Planung liegen.
Die Erträge aus dem Betriebszweig Wald liegen um 10.630,25 EUR (1,80%) und die
Aufwendungen um 6.236,56 (0,93%) jeweils leicht über der Planung.
Die Erträge aus dem Betriebszweig Bau und Garten liegen um 117.419,68 EUR
(1,71 %) über der Planung während die Aufwendungen um 102.664,70 EUR
(1,54 %) unter der Planung liegen.

Aus der Vermögensplanabrechnung ergibt sich im Geschäftsjahr 2017 eine Überfinanzierung in Höhe von 241.179,25 EUR.
Das Working Capital (Umlaufvermögen - kurzfristiges Fremdkapital) ist zum
31.12.2017 mit 82.274,99 EUR weiterhin positiv.
Der Eigenbetrieb hat im Wirtschaftsjahr 2017 einen bereinigten Cash-Flow in Höhe
von 562.463,89 EUR erzielt. Die Ausgaben für Investitionen und die Kredittilgung liegen mit insgesamt 650.473,29 EUR über dem bereinigten Cash-Flow.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017

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V. Bestätigungsvermerk

Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes kann der Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) nach § 16 Abs. 3 EigBG festgestellt und
der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2017 Entlastung erteilt werden.

VI. Beschlussvorschlag

Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden
Beschluss zu fassen:

1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme von 3.552.877,52 EUR
und einem Jahresgewinn von 143.678,07 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der
Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der Jahresgewinn des Eigenbetriebs im Jahr 2017 beträgt 143.678,07 EUR. Der
Jahresüberschuss

des

Betriebszweigs

Bau

und

Garten

in

Höhe

von

220.084,38 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresverlust des Betriebszweigs Wald in Höhe von 76.406,31 EUR wird aus dem Haushalt der Stadt
ausgeglichen.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben.

Lahr, den 11.09.2018

Große Kreisstadt Lahr / Schwarzwald
Städtisches Rechnungsprüfungsamt
gez.
Christian Zanger

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017

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Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVO-

Angaben in den Beschlüssen über

1. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2017
2. Die Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts

1

Feststellung des Jahresabschlusses
1.1.
Bilanzsumme
1.1.1
davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen
- das Umlaufvermögen
- die Rechnungsabgrenzung
1.1.2

1.2

2.759.937,33
792.940,19
1.395,00

davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital
- die empfangenen Ertragszuschüsse
- die Rückstellungen
- die Verbindlichkeiten

340.975,06
0,00
297.755,00
2.914.147,46
143.678,07

Jahresgewinn

1.2.1
1.2.2
2

Euro
3.552.877,52

davon Gewinn "Bau und Garten"
davon Verlust "Stadtwald"
Summe der Erträge
Summe der Aufwendungen

220.084,38
76.406,31
7.460.349,93
7.316.671,86

Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts
2.1.

2.2

bei einem Jahresgewinn
a) zur Tilgung des Verlustvortrages
b) zur Einstellung in die Rücklagen
c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde
d) auf neue Rechnung vorzutragen
bei einem Jahresverlust
a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag
b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen
c) auf neue Rechnung vorzutragen

0,00
0,00
0,00
220.084,38

0,00
76.406,31
0,00