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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 3/2015
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 23.03.15 im Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:35 Uhr bis 20:15 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bühler
Dr. Caroli
Dreyer
Frei
Hirsch
Dr. John
Kleinschmidt
Trahasch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Benz
Burger
Dörfler
Günther
Rompel
Schweickhardt
Straubmüller

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Mauch
Roth
bis 20:00 Uhr
Schwarzwälder
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Granderath
Täubert
Vollmer
Waldmann

FDP:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Kmitta
Uffelmann
Volk

Stadträtin

Rehm

Linke Liste Lahr

bis 20:50 Uhr

bis 20:50 Uhr

-2beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister Schöneboom
Bürgermeister
Petters
Ortsvorsteher
Fäßler

entschuldigt fehlen:
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Llombart
Oßwald
Wille

Protokollführung:

Herr

Papke

Zuhörende:

18

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3-

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. FRAGESTUNDE

Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats
Herr Altstadtrat Pfütze thematisiert in seiner Frage den beabsichtigten Abriss
des ehemaligen AKAD- Gebäudes / kanadischen Offizierskasinos am Hohbergsee. Er regt an zu prüfen, ob die Nutzung des Gebäudes durch Bürger
der Stadt Lahr, beispielsweise als Museum, ermöglicht werden kann. Aus
seiner Sicht ist das Gebäude zu schade, um es abzureißen.
Oberbürgermeister Dr. Müller beantwortet die Frage dahingehend, dass die
Stadt Lahr nicht beabsichtigt, das Gebäude an Stelle der Städtischen Wohnbau zu erwerben.
II. BEKANNTGABE

1.

2.

Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates
am 23.02.2015 gefassten Beschlüsse
Der Gemeinderat hat über den Verkauf von Grundstücken im Baugebiet HOSENMATTEN II beschlossen.
Der Gemeinderat hat dem städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan RUBINMÜHLE im Stadtteil Hugsweier zugestimmt.
III. ANFRAGEN UND ANTRÄGE

89/2015
10/101

Antrag der CDU-Fraktion vom 03.03.2015,
hier: Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Zum Antrag der CDU-Fraktion entwickelt sich eine engagierte Diskussion.
Ziel des CDU-Antrags ist die Vermeidung von Stillstand bei der Bautätigkeit
in Lahr. Ob dies durch die Fortschreibung des Flächennutzungsplans erreicht
werden kann, wird im Gremium kontrovers diskutiert.
Auf Vorschlag von Oberbürgermeister Dr. Müller kommt das Gremium überein, den Text des Antrags in Richtung auf eine Klärung dieser Fragestellung
anzupassen und über die Bestandteile des Antrags getrennt abzustimmen.

-4Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Voraussetzung und Bedingungen für eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim sind
zeitnah darzulegen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

Der Gemeinderat beschließt:
2. Die Aufstellung und Umsetzung bereits beschlossener Bebauungspläne ist
herbeizuführen, um für die nahe und spätere Zukunft eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu erreichen.

Abstimmungsergebnis:
29
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
73/2015
14

1.

Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebs "Bäder,
Versorgung und Verkehr Lahr" und Kenntnisnahme des Schlussberichtes des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 31.12.2013 mit einer Bilanzsumme von 51.838.920,73 € und einem Jahresgewinn von
87.605,04 € nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu
§ 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der Jahresgewinn 2013 in Höhe von 87.605,04 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu
geben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-583/2015
201

2.

Allgemeine Finanzprüfung der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr
und des Eigenbetriebes Spital - Wohnen und Pflege - durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg in den Geschäftsjahren
2007 bis 2012

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds nimmt von der Bestätigung des Regierungspräsidiums Freiburg über
den Abschluss der allgemeinen Finanzprüfung der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr und des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege – in den
Geschäftsjahren 2007 bis 2012 Kenntnis
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

7/2015
201

3.

Hospital- und Armenfonds Lahr
- Bildung von Haushaltsresten für das Rechnungsjahr 2014

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds beschließt für das Rechnungsjahr 2014 die Bildung
folgender Haushaltsreste:
- Haushaltsausgaberest bei der Finanzposition
2.8800.996000 „Zuführung Kapitalrücklage EB Spital“

i.H.v. € 350.000,-

- Haushaltseinnahmerest bei der Finanzposition
2.8800.362000 „Mittel Stadt Lahr f. Kapitalzuführung“

i.H.v. € 350.000,-

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
72/2015
201

4.

Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2014

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die in der Anlage 1a gelisteten Haushaltsreste des Verwaltungshaushaltes werden für übertragbar erklärt.
2. Der Gemeinderat beschließt die Bildung von Haushaltsresten
im Sinne von §§ 19 bzw. 41 GemHVO für das Haushaltsjahr
2014 im
-

Verwaltungshaushalt mit Ausgaben von
Euro
Vermögenshaushalt mit Einnahmen von
Euro

3.495.000,-3.902.200,--

-6-

Vermögenshaushalt mit Ausgaben von
Euro

10.249.400,--

entsprechend den beigefügten Aufstellungen 1a und 1b.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

63/2015
202

5.

Konversion des Flughafenareals;
12. Sachstandsbericht

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat nimmt den 12. Sachstandsbericht zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
48/2015
41

6.

Musikmedaille der Stadt Lahr
Ehrungsvorschläge für das Jahr 2015

Der Gemeinderat beschließt:
Für die erfolgreiche Teilnahme an Musikwettbewerben im Jahre 2014 verleiht
die Stadt Lahr die goldene Musikmedaille an:
1. Holger Roese, Schlagzeug
2. Elisa Schrape, Violine
3. Clemens Martin Link, Klavier
4. Rebekka Fehling, Klavier
5. Klara Fehling, Violoncello
6. Christian Schnell, Klavier
7. Evelyn Blank, Klavier

8 Leyla Memis, Gesang (Rebels of Rock)
9. Tim Loschwitz, Schlagzeug (Rebels of Rock)
10. Jan Leon Werling, E-Gitarre (Rebels of Rock)
11. Nico Fischer, E-Bass (Rebels of Rock)
12. Lucca Lucian Burg, Keyboard (Rebels of Rock)

Die silberne Musikmedaille der Stadt Lahr an:
1. Katharina Fünfgeld, Posaune
2. Larissa Dorner, Posaune
3. Christoph God, Posaune
4. Jonathan Heimburger, Posaune
5. Niklas Läßle, Klavier
6. Emily Gönnheimer, Harfe
7. Jacob Brossmer, Klavier
8. Bernadette Leberl, Klavier
9. Helmut Dao, Klavier
10. Bill Dao, Klavier
11. Anna-Lena Faißt, Klavier
12. Albert Vetter, Klavier
13. Max Menzer, Klavier
14. Sarah Garbe, Klavier

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

15. Thomas Himmelsbach, Trompete
16. Jonathan Walter, Trompete
17. Lennart Neugart, Trompete
18. Frieder Zipf, Trompete
19. Mathilda Meier, Violoncello
20. Dac Anh-Minh Ngo, Violoncello
21. Leon Gleim, Klavier
22. Adriane Hilß, Gesang
23. Leon Unrein, Posaune
24. Sophia Walter, Gitarre
25. Felix Hertweck, Posaune
26. Mario Nuvolin, Posaune
27. Kevin Geiger, Posaune
28. Lukas Schlenker, Posaune

-765/2015
603

7.

Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik
Vorstellung des aktuellen Planungsstandes
(Abschluss Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung und Kostenberechnung)

Der Gemeinderat beschließt:

Der Entwurfsplanung wird zugestimmt. Die nachfolgenden Leistungsphasen (LPH 4 - Genehmigungsplanung und LPH 5 - Ausführungsplanung) sollen auf dieser Grundlage erstellt werden.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

64/2015
603

8.

Zeitplan Gebäudemanagement 2015

Stadtrat Roth verlässt die Sitzung im Verlauf der Verhandlungen zum Tagesordnungspunkt.
Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat nimmt den Zeitplan für die im Haushaltsjahr 2015 vorgesehenen Maßnahmen der Abteilung Gebäudemanagement zustimmend zur
Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

50/2015
605

9.

Ausbau der Gereutertalstraße im Stadtteil Reichenbach
- Vergabe der Tief- und Straßenbauarbeiten -

Der Gemeinderat beschließt:
Die Fa. Grafmüller GmbH, Zell a. H. wird auf Grund ihres Angebotes vom
23.02.2015 beauftragt, die erforderlichen Kanalisations- und Straßenbauarbeiten durchzuführen.
Die Ausführungssumme beträgt 499.999,24 Euro.(inkl. 19% MwSt.)

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-871/2015
61

10.

Bebauungsplan SEEPARK
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der geringfügigen Änderung des Geltungsbereichs auf städtischem
Grundstück entlang der Vogesenstraße wird zugestimmt.
2. Die Abwägung vom 23. Februar 2015 zu den während der Offenlage
vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan SEEPARK
(Entwurf) wird beschlossen.
3. Der Bebauungsplan SEEPARK wird in der beigefügten Fassung vom
23. Februar 2015 als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

77/2015
61

11.

Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 4. Änderung
- Aufstellungsbeschluss

Stadträtin Frei, Ortsvorsteherin des Stadtteils Mietersheim, erläutert die Hintergründe der Entscheidung des Ortschaftsrats, der im Rahmen der Vorberatung den Bebauungsplan mehrheitlich abgelehnt hat.
Der Gemeinderat beschließt:
Für den Bereich Breisgaustraße, Im Götzmann, B 415 und B 3 wird der Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 4. Änderung aufgestellt.
Abstimmungsergebnis:
28
Ja-Stimme(n)
1
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

78/2015
61

12.

Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 4. Änderung
- Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch
(BauGB)

Der Gemeinderat beschließt:
Für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 4. Änderung wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Bereich entspricht dem aufzustellenden Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 4. Änderung und ist dem als Anlage beigefügten Bestandsplan zu entnehmen.

-9Nachfolgend aufgeführte Grundstücke der Gemarkung Mietersheim
mit den Flurstücks-Nr. 2216-2221, 2222 (teilweise), 2228, 2231,
2231/1, 2231/2, 1716, 1722, 1927/1 liegen im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre.
Abstimmungsergebnis:
28
Ja-Stimme(n)
1
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

69/2015
61

13.

Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 2. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt:
1.

Die Abwägung vom 19. Februar 2015 zu den während der Offenlage
vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 2. Änderung wird beschlossen.

2.

Der Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 2.
Änderung wird in der beigefügten Fassung vom 19. Februar 2015 als
Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

68/2015
61

14.

Bebauungsplan HAGENDORN
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt:
1.

Die Abwägung vom 19. Februar 2015 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan HAGENDORN wird beschlossen.

2.

Der Bebauungsplan HAGENDORN und die hierfür erlassenen
örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 19. Februar 2015 als Satzungen beschlossen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 10 V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
59/2015
202

1.

Öffentlich-rechtliche Verträge zwischen der Stadt Lahr und der Gemeinde Seelbach und der Gemeinde Schuttertal über die Gestattung
der Durchleitung von Abwässern;
Verträge zur Änderung der bestehenden öffentlich-rechtlichen Verträge

Es werden keine Einwendungen erhoben, damit ist der Beschluss gefasst.
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stimmt den Verträgen zur Änderung der bestehenden öffentlich-rechtlichen Verträge mit der Gemeinde Seelbach und
der Gemeinde Schuttertal hinsichtlich der Entgeltregelung rückwirkend ab dem 01.01.2014 zu.
2.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
23.02.2015

3.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport am 26.11.2014

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 23.03.2015

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin