Öffentliche Niederschrift (Technischer Ausschuss)
6. Mai 2015
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 5/2015 Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt Lahr/Schwarzwald am Mittwoch, 06.05.15 im Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:30 Uhr bis 18:23 Uhr Teilnehmende: Sitzungsleitung Bürgermeister Petters SPD: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bühler Dr. Caroli Hirsch Trahasch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Burger Günther Rompel Schweickhardt Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Deusch Schwarzwälder Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadtrat Stadtrat Täubert Vollmer FDP: Stadtrat Volk Linke Liste Lahr Stadtrat Oßwald entschuldigt fehlt: Stadtrat Mauch Protokollführung: Frau Brandenburger Verwaltung: Herr Herr Frau Herr Frau Frau Herr Herr Herr Biendl Etter Fink Haller Hauptvogel Kabisch Dr. Siegele Sottru Trampert -2Presse: 3 Zuhörende: keine Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Technischer Ausschuss beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3- ÖFFENTLICHE SITZUNG Informationen außerhalb der Tagesordnung 1. Der Vorsitzende weist auf die Ausstellung „Beispielhaftes Bauen in der Volksbank Lahr hin. 2. Der Vorsitzende informiert über ein Schreiben des Landesamtes für Denkmalpflege, Regierungspräsidium Freiburg vom 13.04.2015, in dem der Stadt Lahr mitgeteilt wurde, dass aufgrund des „Antrages auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung und Pflege eines Kulturdenkmales“, in diesem Fall der Tonofenfabrik, ein Zuschuss von 66.260,00 € ermittelt wurde. Gefördert werden die Reparatur der Fenster sowie die Instandsetzung der Sand- stein, bzw. Backsteinfassade inklusiv Schornstein. Beantragt wurden insgesamt 79.500,00 €. Die Differenzsumme fließt in die Summe der förderfähigen Kosten der Städtebauförderung ein. I. BEKANNTGABE Bekanntgabe des in der nichtöffentlichen Sitzung am 15. April 2015 gefassten Beschlusses Die Stadt Lahr veräußert im Baugebiet Hosenmatten II, Nussbaumhain das Grundstück Flst.Nr. 9648 mit 491 m² zum Kaufpreis von 117.840 €. II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 121/2015 602 1. Grünflächenleitplan für den Kernbereich der Stadt Lahr Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache der Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt vom 21.04.2015 (Anlage). Er teilt mit, dass der Beschlussvorschlag um einen vierten Punkt erweitert wird. Ziffer 4 soll folgendermaßen lauten: „Aus dem Grünflächenleitplan sollen konkrete Maßnahmen abgeleitet werden, die auch die biologische Vielfalt in der Stadt berücksichtigen.“ Herr Lippe von faktorgrün führt anhand einer Power-Point-Präsentation in die Vorlage ein. Im Rahmen der anschließenden Diskussion wird der Wunsch geäußert, dass die Verwaltung rechtzeitig vor dem Pachtwechsel zum 11. November 2015 darüber informiert, auf welchen städtischen Grundstücken Mais angebaut wird. -4Der Technische Ausschuss empfiehlt: Dem Grünflächenleitplan für den Kernbereich der Stadt Lahr wird zugestimmt. Er versteht sich als Leitfaden und soll Entscheidungshilfen geben für die künftige Bauleitplanung. Der Grünflächenleitplan formuliert vier wesentliche Ziele, deren Realisierung anzustreben ist. 1. Verbesserung der Grünflächenversorgung in den Defizitgebieten 2. Herstellung eines durchgängigen Grünflächenverbunds für die gesamte Kernstadt (Y-Grünzug und Nord-Süd-Verbindungen) 3. Verbesserung der Versorgung der Grünflächen mit Sonderfunktion (Spielplätze, Kleingärten, Sportflächen etc.) 4. Aus dem Grünflächenleitplan sollen konkrete Maßnahmen abgeleitet werden, die auch die biologische Vielfalt in der Stadt berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 128/2015 61 2. Bebauungsplan BÜRGERPARK - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 23.04.2015 (Anlage). Er macht darauf aufmerksam, dass § 4 Abs. 2 der Satzung zum Bebauungsplan BÜRGERPARK überarbeitet wurde. Die neue Ergänzung lautet: „ Früheres Ortsrecht, das den planungsrechtlichen Festsetzungen dieses Bebauungsplans widerspricht, insbesondere der bisherige Bebauungsplan MAUERFELD-WEST, wird gleichzeitig aufgehoben.“ Frau Fink informiert darüber, dass der Gestaltungsplan ausgetauscht wird. Eine Einführung in die Vorlage wird nicht gewünscht. Stadtrat Täubert erscheint zur Sitzung (18:18 Uhr). Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Der Bebauungsplan MAUERFELD-WEST wird aufgehoben. 2. Die Abwägung vom 23. April 2015 zu den während der Offenlagen gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB sowie gem. § 4a (3) BauGB (erneute Offenlage) vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan BÜRGERPARK wird beschlossen. 3. Der Bebauungsplan BÜRGERPARK wird in der beigefügten Fassung vom 23. April 2015 als Satzung beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -5- 101/2015 61 3. Bebauungsplan MAUERFELD-OST, 4. Änderung - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Offenlagebeschluss - Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 23.04.2015 (Anlage). Stadtrat Hirsch erklärt sich als befangen und rückt vom Sitzungstisch ab. Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Für den im Bestandsplan dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans MAUERFELD-OST, 4. Änderung beschlossen. 2. Der Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplans MAUERFELD-OST wird gebilligt. 3. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 4. Auf der Grundlage des Entwurfs wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (Offenlage). Abstimmungsergebnis: Einstimmig III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses vom 15. April 2015 Zum Offenlegungsverfahren erfolgt keine Wortmeldung. Die in der Niederschrift enthaltenen Beschlüsse und Empfehlungen erhalten somit gemäß § 37 Abs. 1 GemO Beschlusskraft. -6Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Technischen Ausschusses während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 06.05.2015 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin