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Öffentliche Niederschrift (Technischer Ausschuss)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 5/2015
Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt
Lahr/Schwarzwald
am Mittwoch, 06.05.15 im Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:30 Uhr bis 18:23 Uhr

Teilnehmende:
Sitzungsleitung

Bürgermeister Petters

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bühler
Dr. Caroli
Hirsch
Trahasch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Burger
Günther
Rompel
Schweickhardt

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Schwarzwälder
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadtrat
Stadtrat

Täubert
Vollmer

FDP:

Stadtrat

Volk

Linke Liste Lahr

Stadtrat

Oßwald

entschuldigt fehlt:

Stadtrat

Mauch

Protokollführung:

Frau

Brandenburger

Verwaltung:

Herr
Herr
Frau
Herr
Frau
Frau
Herr
Herr
Herr

Biendl
Etter
Fink
Haller
Hauptvogel
Kabisch
Dr. Siegele
Sottru
Trampert

-2Presse:

3

Zuhörende:

keine

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Technischer Ausschuss beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3-

ÖFFENTLICHE SITZUNG
Informationen außerhalb der Tagesordnung
1. Der Vorsitzende weist auf die Ausstellung „Beispielhaftes Bauen in der
Volksbank Lahr hin.
2. Der Vorsitzende informiert über ein Schreiben des Landesamtes für
Denkmalpflege, Regierungspräsidium Freiburg vom 13.04.2015, in dem
der Stadt Lahr mitgeteilt wurde, dass aufgrund des „Antrages auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung und Pflege eines Kulturdenkmales“,
in diesem Fall der Tonofenfabrik, ein Zuschuss von 66.260,00 € ermittelt
wurde. Gefördert werden die Reparatur der Fenster sowie die Instandsetzung der Sand- stein, bzw. Backsteinfassade inklusiv Schornstein. Beantragt wurden insgesamt 79.500,00 €. Die Differenzsumme fließt in die
Summe der förderfähigen Kosten der Städtebauförderung ein.

I. BEKANNTGABE
Bekanntgabe des in der nichtöffentlichen Sitzung am 15. April 2015
gefassten Beschlusses
Die Stadt Lahr veräußert im Baugebiet Hosenmatten II, Nussbaumhain das
Grundstück Flst.Nr. 9648 mit 491 m² zum Kaufpreis von 117.840 €.
II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
121/2015
602

1.

Grünflächenleitplan für den Kernbereich der Stadt Lahr

Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache der Abteilung Öffentliches Grün
und Umwelt vom 21.04.2015 (Anlage). Er teilt mit, dass der Beschlussvorschlag um einen vierten Punkt erweitert wird. Ziffer 4 soll folgendermaßen
lauten: „Aus dem Grünflächenleitplan sollen konkrete Maßnahmen abgeleitet
werden, die auch die biologische Vielfalt in der Stadt berücksichtigen.“
Herr Lippe von faktorgrün führt anhand einer Power-Point-Präsentation in die
Vorlage ein.
Im Rahmen der anschließenden Diskussion wird der Wunsch geäußert, dass
die Verwaltung rechtzeitig vor dem Pachtwechsel zum 11. November 2015
darüber informiert, auf welchen städtischen Grundstücken Mais angebaut
wird.

-4Der Technische Ausschuss empfiehlt:
Dem Grünflächenleitplan für den Kernbereich der Stadt Lahr wird zugestimmt. Er versteht sich als Leitfaden und soll Entscheidungshilfen geben für
die künftige Bauleitplanung. Der Grünflächenleitplan formuliert vier wesentliche Ziele, deren Realisierung anzustreben ist.
1. Verbesserung der Grünflächenversorgung in den Defizitgebieten
2. Herstellung eines durchgängigen Grünflächenverbunds für die gesamte Kernstadt (Y-Grünzug und Nord-Süd-Verbindungen)
3. Verbesserung der Versorgung der Grünflächen mit Sonderfunktion
(Spielplätze, Kleingärten, Sportflächen etc.)
4. Aus dem Grünflächenleitplan sollen konkrete Maßnahmen abgeleitet
werden, die auch die biologische Vielfalt in der Stadt berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

128/2015
61

2.

Bebauungsplan BÜRGERPARK
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom
23.04.2015 (Anlage). Er macht darauf aufmerksam, dass § 4 Abs. 2 der Satzung zum Bebauungsplan BÜRGERPARK überarbeitet wurde. Die neue Ergänzung lautet: „ Früheres Ortsrecht, das den planungsrechtlichen Festsetzungen dieses Bebauungsplans widerspricht, insbesondere der bisherige
Bebauungsplan MAUERFELD-WEST, wird gleichzeitig aufgehoben.“
Frau Fink informiert darüber, dass der Gestaltungsplan ausgetauscht wird.
Eine Einführung in die Vorlage wird nicht gewünscht.
Stadtrat Täubert erscheint zur Sitzung (18:18 Uhr).
Der Technische Ausschuss empfiehlt:
1. Der Bebauungsplan MAUERFELD-WEST wird aufgehoben.
2. Die Abwägung vom 23. April 2015 zu den während der Offenlagen gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB sowie gem. § 4a (3) BauGB
(erneute Offenlage) vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan BÜRGERPARK wird beschlossen.
3. Der Bebauungsplan BÜRGERPARK wird in der beigefügten Fassung vom 23. April 2015 als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-5-

101/2015
61

3.

Bebauungsplan MAUERFELD-OST, 4. Änderung
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Entwurfs
- Offenlagebeschluss
- Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden

Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom
23.04.2015 (Anlage).
Stadtrat Hirsch erklärt sich als befangen und rückt vom Sitzungstisch ab.
Der Technische Ausschuss empfiehlt:
1. Für den im Bestandsplan dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs.1
BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans MAUERFELD-OST, 4.
Änderung beschlossen.
2. Der Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplans MAUERFELD-OST
wird gebilligt.
3. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a Baugesetzbuch im
beschleunigten Verfahren durchgeführt.
4. Auf der Grundlage des Entwurfs wird die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (Offenlage).

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses vom 15. April 2015
Zum Offenlegungsverfahren erfolgt keine Wortmeldung. Die in der Niederschrift enthaltenen Beschlüsse und Empfehlungen erhalten somit gemäß §
37 Abs. 1 GemO Beschlusskraft.

-6Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Technischen Ausschusses während
der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 06.05.2015

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin