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Beschlusstext (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014) Ausgleichsbeträge für Minderzuteilungen (BG Heubühl))

                                    
                                        Öffentliche Sitzung des Haupt- und Personalausschusses
der Stadt Lahr am 09.02.2015

Beschluss

29/2015
201

4.

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014)
Ausgleichsbeträge für Minderzuteilungen (BG Heubühl)

Der Haupt- und Personalausschuss beschließt:
Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das
Haushaltsjahr 2014 bei der Finanzposition 2.6140.988000/999
(Bodenordnung –Abwicklung von Umlegungsverfahren:
Ausgleichsbeträge für Minderzuteilungen BG Heubühl)
außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 94.450,--.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der
Finanzposition 2.8800.340010/001 (Allgemeines Grundvermögen –
Verkaufserlöse aus Erbbaugrundstücken) in Höhe von 41.450,-- € sowie
durch Einsparungen bei den Finanzpositionen 2.8800.932300/999
(Allgemeines Grundvermögen –Erwerb Gewässerstreifen Schutter) in
Höhe von 30.000,-- € und 2.8800.98800/999 (Allgemeines
Grundvermögen –Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche) in
Höhe von
23.000,-- €.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig