Öffentliche Sitzung des Haupt- und Personalausschusses
der Stadt Lahr am 09.02.2015
Beschluss
27/2015
201
3.
Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014):
Städtische Musikschule –Honorare und Entschädigungen
Der Haupt- und Personalausschuss beschließt:
Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das
Haushaltsjahr 2014 bei der Finanzposition 1.3330.572300 (Städtische
Musikschule –Honorare und Entschädigungen) überplanmäßige
Ausgaben in Höhe von 44.050,-- €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei den
Finanzpositionen
1.3330.110000
(Städtische
Musikschule
–
Musikschulentgelte) in Höhe von 24.900,-- €, 1.3330.164000 (Städtische
Musikschule – Personal-kostenersätze) in Höhe von 12.800,-- € und
1.3330.172000 (Städtische Musik-schule – Zuweisungen vom
Landkreis) in Höhe von 6.350,-- €.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig