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Gemeinderat als Stiftungsrat (Hospital- und Armenfonds Lahr - Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019)

                                    
                                        Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat
Amt: 201
Herzog

Datum: 09.11.2018

Az.: 892.41

Drucksache Nummer:
300/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

03.12.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

17.12.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Hospital- und Armenfonds Lahr
- Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und
Armenfonds Lahr beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 nach
Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs.

Anlage(n):
Haushaltsplan Hospital- und Armenfonds 2019

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 300/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Der Haushaltsplanentwurf der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr weist ein Gesamtvolumen von € 23.000,- im Verwaltungshaushalt aus. Im Vermögenshaushalt sind keine Mittel zu veranschlagen.
Im Planentwurf ist keine Zuführungsrate vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt veranschlagt.
Der Bestand der allgemeinen Rücklage beläuft sich nach Abschluss des Rechnungsjahres
2017 auf € 840.312,17 (Stand zum Stichtag 31.12.2017). Für das Haushaltsjahr 2019 ist weder eine Entnahme noch eine Zuführung vorgesehen.
Im Weiteren wird auf die Erläuterungen im Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf verwiesen.
Nach einem Beschluss des Stiftungsrats wird das Spital seit dem 01.01.2000 als Eigenbetrieb nach den gesetzlichen Bestimmungen geführt. Aufgrund dieser Entscheidung ist für
die Einrichtung ein gesonderter Wirtschaftsplan nach den eigenbetriebsrechtlichen Regelungen zu erstellen.

Es wird darum gebeten, den vorseitigen Beschluss zu fassen.

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Dr. Wolfgang G. Müller
Stiftungsratsvorsitzender

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Jürgen Trampert
Stadtkämmerer