Navigation überspringen

Gemeinderat als Stiftungsrat (Beschlussfassung über den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2017 des Hospital- und Armenfonds Lahr und Kenntnisnahme des Berichts der…

17. Dezember 2018
                                    
                                        Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat
Amt: 14
Ziser

Datum: 15.11.2018

Az.: 431.5/08

Drucksache Nummer:
302/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

03.12.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

17.12.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt
---

Betreff:
Beschlussfassung über den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung für das
Rechnungsjahr 2017 des Hospital- und Armenfonds Lahr und Kenntnisnahme des
Berichts der örtlichen Prüfung

Beschlussvorschlag:
Nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt stellt der Gemeinderat als
Stiftungsrat den Jahresabschluss 2017 des Hospital- und Armenfonds - Spital - Wohnen und Pflege und die Jahresrechnung 2017 - Stiftungs- und Finanzverwaltung/Allgemeines Grundvermögen gemäß den gesetzlichen Vorschriften wie folgt fest:
a) den Jahresabschluss des Hospital- und Armenfonds
- Spital - Wohnen und Pflege mit einer Bilanzsumme von 9.973.459,65 EUR und einem Jahresverlust von 31.350,52 EUR.
Der Jahresverlust wird mit der Kapitalrücklage verrechnet.
Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss kann nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt gegeben werden.
b) die Jahresrechnung des Hospital- und Armenfonds
- Stiftungs- und Finanzverwaltung/Allgemeines Grundvermögen auf der Einnahme- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit 24.896,11 EUR
und auf der Einnahme- und Ausgabenseite des Vermögenshaushalts mit 84.384,25 EUR.
Der Feststellungsbeschluss ist nach § 31 Abs. 1 StiftG i.V.m. § 95b Abs. 2 GemO ortsüblich
bekannt zu geben. Hiervon kann nach § 31 Abs. 1 StiftG i.V.m. §§ 97 Abs. 1, 96 Abs. 3 GemO
abgesehen werden.

Anlage(n): Schlussbericht 2017, Jahresabschluss Eigenbetrieb 2017, Jahresrechnung 2017

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 302/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses bzw. der Jahresrechnung des Hospital- und
Armenfonds für das Rechnungsjahr 2017 konnte nunmehr abgeschlossen werden.
Das Ergebnis der Prüfung wurde im angeschlossenen Bericht zusammengefasst.
Im Übrigen wird auf den angeschlossenen Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs bzw.
die Jahresrechnung mit dem Rechnungsergebnis 2017 verwiesen.
Die Voraussetzungen für die förmliche Feststellung der Jahresergebnisse sind damit
gegeben.

(Dr. Wolfgang G. Müller)

(Christian Zanger)