Beschlussvorlage (Wahl der Gemeinderäte, der Ortschaftsräte und Kreisräte am 26.05.2019 a) Bildung des Gemeindewahlausschusses gem § 11 Kommunalwahlgesetz (KomWG) b) Sitzzahl der Ortschaftsräte)
19. November 2018
Beschlussvorlage Amt: 10/101 Baum Datum: 07.11.2018 Az.: Bm/Kol Drucksache Nr.: 294/2018 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 19.11.2018 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Wahl der Gemeinderäte, der Ortschaftsräte und Kreisräte am 26.05.2019 a) Bildung des Gemeindewahlausschusses gem § 11 Kommunalwahlgesetz (KomWG) b) Sitzzahl der Ortschaftsräte Beschlussvorschlag: a) Der Gemeinderat wird gebeten, einen Gemeindewahlausschuss zu bilden. Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl handelt. Die Fraktionen schlagen die umseitig genannten Beisitzer/-innen vor. b) Die Zahl der Sitze in den Ortschaftsräten wird nicht verändert. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 294/2018 Seite - 2 - Begründung: zu a) Bildung des Gemeindewahlausschusses Die Leitung der Gemeindewahlen, zu der auch die Zulassung der Wahlvorschläge und die Feststellung des Wahlergebnisses gehören, obliegt dem Gemeindewahlausschuss. Bei der Wahl der Kreisräte leitet er die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit (§ 11 Abs. 1 KomWG). Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern/Beisitzerinnen. Die Beisitzer/-innen und Stellvertreter/-innen in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten (§ 11 Abs. 2 KomWG). Wahlbewerber/-innen für die Wahl der Gemeinderäte, der Ortschaftsräte und Kreisräte bzw. Vertrauensleute für Wahlvorschläge dürfen weder zu Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses noch zu deren Stellvertreter/-innen, auch nicht anderer Wahlorgane, berufen werden (§ 15 KomWG). Mit Blick darauf, dass sich der Oberbürgermeister und die hauptamtlichen Beigeordneten (Erster Bürgermeister/Bürgermeister) für die Wahl der Kreisräte bewerben werden, sind deshalb vom Gemeinderat der/die Vorsitzende und eine(e) Stellvertreter/-in bzw. mehrere Stellvertreter/-innen aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten zu wählen. Es wird deshalb vorgeschlagen, Frau Stadtverwaltungsdirektorin Friederike Ohnemus zur Vorsitzenden, Herrn Stadtamtsrat Elmar Baum zum ersten Stellvertreter und Herrn Stadtoberamtsrat Dieter Singler zum zweiten Stellvertreter zu wählen. Bei der letzten Wahl 2014 wurden von den damals vertretenen Fraktionen je ein(e) Beisitzer/-in und Stellvertreter/-in vorgeschlagen und vom Gemeinderat gewählt. Die Fraktionen haben vorab nachstehende Beisitzer/-innen zur Wahl vorgeschlagen: SPD-Fraktion ordentliches Mitglied: stellvertretendes Mitglied: Herr Peter Wirth Herr Eugen Hurst CDU-Fraktion ordentliches Mitglied: stellvertretendes Mitglied: Herr Klaus Lebfromm Herr Albrecht Irmler Freie Wähler Fraktion ordentliches Mitglied: stellvertretendes Mitglied: Frau Traudel Bothor Herr Klaus Pfütze Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ordentliches Mitglied: stellvertretendes Mitglied: Frau Ingeborg Vollmer Herr Holger Steenhoff FDP-Fraktion ordentliches Mitglied: stellvertretendes Mitglied: Herr Manfred Neumeister Herr Joachim Heil Drucksache 294/2018 Seite - 3 - zu b) Sitzzahl der Ortschaftsräte Jeweils vor der Kommunalwahl wird überprüft, ob die Zahl der Mitglieder der einzelnen Ortschaftsräte angepasst werden soll. Maßgebend für die nächste Wahl ist die Einwohnerzahl vom 30.09.2017. In Anlehnung an die für den Gemeinderat geltende Regelung bei der Bemessung der Sitzzahl nach § 25 GemO könnte eine Veränderung bei der Zahl der Ortschaftsräte in den Stadtteilen Langenwinkel (von 10 auf 12), Reichenbach (von 10 auf 14) und Sulz (von 12 auf 14) vorgesehen werden. Eine Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht. Die jeweiligen Ortschaftsräte haben hierüber beraten und sich gegen eine Erhöhung ausgesprochen. Auch eine mögliche Reduzierung der Sitze mit Blick auf die Problematik, dass Parteien nicht genügend Bewerber/-innen finden, wurde nicht gewünscht. _________________________________ Dr. Wolfgang G. Müller