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Beschlussvorlage (ANLAGE 1 Arbeitspapier zur Leistungsfähigkeit der FW Stadt Lahr)

                                    
                                        Herr Happersberger, Tel.: -0630
Sarah Uhl, Tel.: -0625
thomas.happersberger@lahr.de
Stabsstelle Feuerwehr/
Bevölkerungsschutz

25. Januar 2018

Arbeitspapier zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Stadt Lahr im
Westen der Stadt

I

Ist-Situation der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Stadt Lahr in Bezug auf die
Eintreffzeiten

Die Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr des Landesfeuerwehrverbandes
und des Innenministeriums, Stand Januar 2008, orientieren sich an den Bemessungswerten Einsatzmittel, Einsatzkräfte und Eintreffzeit. Sind alle drei Bemessungswerte
gleichzeitig erfüllt, ist die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr gegeben.
Hinsichtlich der Bemessungswerte Einsatzmittel sowie Einsatzkräfte spielt die Entwicklung auf dem startkLahr Airport & Business Park Raum Lahr für die Feuerwehr Stadt
Lahr im Lahrer Westen und insbesondere der Bemessungswert Eintreffzeit eine wesentliche Rolle.
Im Folgenden wird deshalb der Bemessungswert Eintreffzeit näher erläutert.
Die oben genannten Hinweise definieren unter Punkt 1.3.1 die Eintreffzeit als die Zeitdifferenz vom Abschluss der Alarmierung bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle.
Dieser Zeitraum ergibt sich aus der Summe der Ausrückezeit und der Anmarschzeit.
Die Ausrückezeit der Feuerwehr Stadt Lahr, Abteilung Lahr, liegt durchschnittlich bei
rund 3 Minuten, wobei festzuhalten ist, dass diese während der Arbeitszeit der Stadtverwaltung für die erstabrückende Einheit darunter liegt. An Wochenenden und in der
Nacht können je nach Verfügbarkeit von ehrenamtlichen Kräften und der Verkehrssituation, die drei Minuten Ausrückezeit aber auch deutlich überschritten werden. Dieser
Zeitfaktor gilt jedoch generell und es besteht kein unmittelbarer Bezug zur Stadtentwicklung.
Die Eintreffzeit beim Standardbrand wird in den Hinweisen zur Leistungsfähigkeit ausdifferenziert. Hier wird unterschieden zwischen der zuerst an der Einsatzstelle eintreffenden taktischen Einheit und der nachrückenden Einheit. Für die zuerst eintreffende
Einheit gilt eine Eintreffzeit von 10 Minuten, für die nachrückende Einheit 15 Minuten.
Aufgrund der taktischen Gliederung der Feuerwehr Stadt Lahr gilt für den ersten
Löschzug der Sachverhalt, dass beide taktischen Einheiten im Sinne der Hinweise in
der Regel zeitgleich oder nur mit geringem Zeitversatz an der Einsatzstelle eintreffen.

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Grundsätzlich gilt, dass bisher die Eintreffzeiten gemäß Hinweisen zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr mit einem hohen Zielerreichungsgrad für das Stadtgebiet eingehalten werden konnten. Die Entwicklung im Bereich startkLahr & Business Park Raum
Lahr in der Südtraube des ehemaligen Flugplatzes, wirkten sich mit den Bauvorhaben
Fiege, DSV und Penny bereits grenzwertig auf diesen Bemessungswert aus. Hier können die Eintreffzeiten bereits jetzt nicht mehr eingehalten werden. Die in der Regel geringfügige Überschreitung der Eintreffzeiten ist aus fachlicher Sicht hier jedoch zu tolerieren, da die baulichen Anlagen im Bereich der Südtraube zum Großteil mit automatischen Löschanlagen ausgestattet sind und die übrigen baulichen Anlagen, mit wenigen
Ausnahmen, über eine automatische Brandmeldeanlage verfügen, sodass eine größere
Eintreffzeit durch die Reduktion des Zeitfensters für die Detektion eines Schadensereignisses und die Alarmierung der Feuerwehr in Folge der automatischen Brandmeldetechnik kompensiert wird.
Mit dem Bau des Logistikers LahrLogistics wurde die bereits vertretbare Grenze des
Ausrückebereiches der Feuerwehr Stadt Lahr, Abteilung Lahr, deutlich überschritten.
Die Ansiedlung Zalando verschärfte die Situation weiter.
Die Fahrstrecke zwischen dem Standort Feuerwache Lahr und der Zufahrt mittlere
Traube beträgt nahezu genau 10 km. Bei einer günstigen Verkehrssituation kann eine
durchschnittliche Marschgeschwindigkeit von 50 km/h, dies gilt insbesondere für die
Nachtzeit, angesetzt werden. Hieraus ergibt sich eine Fahrtzeit von 12 Minuten. Bei ungünstigen Verkehrsbedingungen, beispielsweise im Zeitfenster des Feierabendverkehrs, ist lediglich eine durchschnittliche Marschgeschwindigkeit von 30 km/h anzusetzen, was dann eine Anfahrtszeit von 20 Minuten zur Folge hat. In der übrigen Zeit ist
von einer Marschgeschwindigkeit von 40 km/h auszugehen.
Zählt man zu den Anmarschzeiten jeweils die Ausrückezeit hinzu, die durchschnittlich
drei Minuten beträgt, so ist davon auszugehen, dass im günstigsten Falle nachts die
Eintreffzeit bei 15 Minuten läge, hierbei ist jedoch nicht berücksichtigt, dass in der Regel die Ausrückezeit nachts und an Wochenenden größer drei Minuten ist.
Während der Hauptverkehrszeit läge im ungünstigsten Fall die Eintreffzeit bei 23 Minuten nach Alarmierung, die verkürzten Ausrückezeiten, selbst wenn ein Ausrücken der
ersten Einheit nach einer Minute erfolgt, läge immer noch bei 21 Minuten. In der übrigen Zeit läge die Eintreffzeit im Durchschnitt bei 17 Minuten.
Beide Betrachtungen haben zur Folge, dass die zulässige Eintreffzeit der ersteintreffenden Einheit um mindestens 50 %, im ungünstigen Fall sogar um über 100
% überschritten wird.
Diese erhebliche Überschreitung kann aus fachlicher Sicht auch nicht damit kompensiert werden, dass mit einem nahezu zeitgleichen Eintreffen der Ergänzungseinheit gerechnet werden kann und dass bauliche Anlagen über eine automatische Brandmeldeoder Löschanlage verfügt.
Für die ersteintreffende Einheit stehen bei einer günstigen Ausrückzeit von 3 Minuten
noch 7 Minuten Fahrzeit zur Verfügung. Nimmt man günstige Bedingungen für die
Durchschnittsgeschwindigkeit von 50 km/h an, so können in diesem Zeitfenster ca. 6
km zurückgelegt werden. Für den Lahrer Westen bedeutet dies das bereits im Bereich
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B415 Höhe Sütterlinhof und im Bereich Dr.-Georg-Schaeffler-Str., Auffahrt DHL die
Grenze der Eintreffzeit erreicht ist.

Aufgrund des dargestellten Sachverhaltes besteht nach Auffassung des Leiters der
Stabsstelle Feuerwehr/Bevölkerungsschutz zwingend Handlungsbedarf um die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr im Hinblick auf die aktuelle und weitere Entwicklung des
startkLahr Airport & Business Parks Raum Lahr zu garantieren.
Aus Sicht des Landratsamt Ortenaukreises, wird hier ebenfalls ein vordringlicher Handlungsbedarf gesehen, was konkret bedeutet, dass Maßnahmen der Stadt im Hinblick
auf die Entwicklung der Feuerwehr, die der Einhaltung der Hinweise zur Leistungsfähigkeit dienen, bezuschussungsfähig sind und auch vordringlich berücksichtigt werden
können.
Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Stadt Lahr im Hinblick auf die
bereits erwähnte Entwicklungsfläche, im Zusammenhang mit den Parametern der oben
genannten Hinweise zur Leistungsfähigkeit, wird aus fachlicher Sicht die Notwendigkeit
der Schaffung eines leistungsfähigen Standortes (West) der Feuerwehr Stadt Lahr
westlich der Bahnlinie und idealerweise gleichzeitig nördlich des Schutterentlastungskanals als zwingend erforderlich angesehen.
Hierdurch kann die Anmarschzeit erheblich reduziert werden, wobei bei Berücksichtigung der bei der Feuerwehr Stadt Lahr verfügbaren Einsatzkräfte, die im Bereich
Hugsweier, Stadtgebiet, Flugplatzstraße, Schwanau und Kürzell wohnen, die Ausrückezeiten sich nicht erheblich verlängern würden.

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II Lösungsansätze zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die
Eintreffzeiten für den Bereich Lahr West und deren Bewertung
Die im Folgenden aufgezeigten Lösungsansätze und ihre Bewertung sind nicht abschließend, zeigen aber vier mögliche Grundansätze auf.

1. Reduktion der Ausrückezeit am Standort Kernstadt durch hauptamtliche Kräfte
Eine Reduktion der Ausrückezeit auf 0,5 Minuten ist möglich, wenn die erste Einheit
durch hauptamtliches Personal rund um die Uhr gestellt wird. Dies hätte zur Folge, dass
7 Funktionsstellen geschaffen und entsprechend besetzt werden müssten. Pro Funktionsstelle ist ein Personalansatz von 4,7/4,8 erforderlich. Dies würde dazu führen, dass
sich die Fahrzeit von 7 Minuten auf 9,5 Minuten für die erste Löscheinheit erhöht. Konkret bedeutet dies, dass eine Strecke von ca. 2 km mehr (insgesamt 8 km) vom Standort
der Feuerwache in der Kernstadt zurückgelegt werden könnte.
Dies hätte grundsätzlich eine erhebliche Verbesserung der Ist-Situation zur Folge. Das
Erreichen des Zieles 10 Minuten nach Alarmierung Eintreffen der ersten Löscheinheit
an der Einsatzstelle würde jedoch noch immer nicht vollumfänglich für den Lahrer Westen sichergestellt.

Bauliche Veränderungen am Standort der Abteilung Lahr würden zusätzlich erforderlich.

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2. Erweiterung bestehender Standorte
Hier kämen grundsätzlich nur die Standorte Langenwinkel und Hugsweier in Frage.
Aufgrund der insgesamt begrenzten Personalverfügbarkeit insbesondere an Wochentagen während der Arbeitszeit ist nicht sichergestellt, dass am Standort Langenwinkel,
aber auch am Standort Hugsweier das Ausrücken der taktischen Einheit Staffel gewährleistet ist, dies steht viel mehr in Frage. Hinzu kommen umfassende bauliche Veränderungen, da beide Standorte lediglich für das Unterbringen eines Staffellöschfahrzeuges
geeignet sind. Das Staffellöschfahrzeug als ersteintreffende taktische Einheit ist für den
Ausrückebereich als nicht geeignet anzusehen.
Die Thematik Staffellöschfahrzeug hätte zur Folge, dass an den Standorten Langenwinkel und/oder Hugsweier Fahrzeuge des Typ´s Hilfeleistungslöschfahrzeug stationiert
werden müssten. Dies ist alleine durch Umverteilung nicht möglich.
Baumaßnahmen an den bestehenden Standorten sind teilweise nicht realisierbar, bzw.
es ist davon auszugehen das die Investitionen nicht nachhaltig sind, da die Tagalarmbereitschaft in der Zukunft weiterhin abnehmen wird.

3. Ehemalige kanadische Feuerwache S68
Der Standort ist grundsätzlich geeignet, wenn auch suboptimal, da die Flugbetriebsfläche das direkte Anfahren für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr verhindert.
Im Übrigen ist der Standort vorgeprüft und steht aus organisatorischen und technischen
Gründen nicht mehr als Option zur Verfügung.

4. Neubau Standort West
Zum jetzigen Zeitpunkt erscheint der Neubau Standort West als einzige nachhaltige
Lösung, geeignet das Problem zu lösen. Mit einer zentralen Standortauswahl können
sowohl Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr aus dem Bereich Hugsweier, Langenwinkel
sowie Flugplatzstraße und Umgebung, die dort wohnen, außerhalb der Arbeitszeiten
und Werktags die Alarmbereitschaft sicherstellen, darüber hinaus verbessert sich die
Tagalarmbereitschaft durch den Zugriff auf die Ressourcen aus den beiden Ortsteilen
als auch dem Bereich Flugplatzstraße. Hinzu kommen in nicht unerheblichem Umfang
Angehörige der Feuerwehr Stadt Lahr, die in den Gewerbebetrieben im Umfeld beschäftigt sind, sodass auch die Tagalarmbereitschaft für die Ersteinheit grundsätzlich
gesichert ist.
Auch Angehörige der Feuerwehr Stadt Lahr mit Wohnsitz in Kürzell und Allmannsweier
können berücksichtigt werden.
Bei einem Neubau kann der Standort so gewählt werden, dass auch eine Ansiedlung
des Bau- und Gartenbetriebes mit seinem Betriebshof in unmittelbarer Nähe möglich ist,
sodass die Situation der Tagalarmbereitschaft durch Mitarbeiter des Bau- und Gartenbetriebs in den Werkstätten, die Mitglied in der Feuerwehr Stadt Lahr sind noch weiter
verbessert werden könnte.
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Die Option eines Neubaus Standort West wird in III, IV, V als auch VI weiter betrachtet.
III Betrachtung Neubau Standort West der Feuerwehr Stadt Lahr, IV Standortauswahl,
Kosten/Zuschusssituation, VI Besonderheiten im Bezug auf eine nachhaltige Entwicklung.

III Bedarfsbetrachtung Neubau Standort West der Feuerwehr Stadt Lahr
1. Zielsetzung
Der Neubau eines Standort West´s hat zwei Prämissen
- Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Stadt Lahr gemäß den Hinweisen zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr des Landesfeuerwehrverbandes und des
Innenministeriums mitgetragen von Städte-, Gemeinde- und Landkreistag (Januar
2005) insbesondere im Bezug auf Punkt 1.3.1 Eintreffzeiten. Diese werden für den
Westen der Stadt Lahr, insbesondere die Industrie- und Gewerbeansiedlungen um
den Flugplatz herum nicht erreicht, dies soll durch die Einsatzbereitschaft einer erweiterten Gruppe, das heißt einem Löschgruppenfahrzeug und zusätzlich einem
Wechselladerfahrzeug mit Sonderbeladung, die für Einzelobjekte in diesem Bereich
zwingend erforderlich ist, sichergestellt werden. Die Zweite Gruppe, bzw. ein weiterer
Löschzug wird weiterhin durch den Standort Kernstadt Löschzug 1, bzw. 2 sichergestellt.
- Nachhaltige Schaffung von Raum und Flächen für die kommunale aber auch interkommunale Feuerwehrausbildung, als auch Stellplätze für Feuerwehrfahrzeuge.
Im Bezug auf die Ausbildung ist insbesondere die Verlagerung der Atemschutzübungsstrecke aus dem Standort Kernstadt von großer Priorität, da diese nahezu
täglich, auch am Wochenende und insbesondere in den Abendstunden frequentiert
wird.
Im Bereich der Stellplätze für Einsatzfahrzeuge fehlen in der gesamten Feuerwehr
Stadt Lahr derzeit mindestens vier Stellplätze.
- Optional wird die Einrichtung eines Zentrallagers am Standort für den Katastrophenschutz im Regierungsbezirk Freiburg durch das Regierungspräsidium geprüft.

2. Planungsgrundlagen
Grundlagen für die Planung und den Bau eines Feuerwehrgerätehauses ist zum einen
die DIN 14092-1 Feuerwehrgerätehäuser. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der
Atemschutzübungsanlage ist darüber hinaus die DIN 14093 Atemschutzübungsanlagen
als Planungsgrundlagen zu berücksichtigen.

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3. Bedarfsgrundlage
3.1. Fahrzeuge
Es werden 8 Stellplätze benötigt, diese ergeben sich wie folgt:
Löschgruppenfahrzeug LFKatS (derzeit Löschzug 5), Staffellöschfahrzeug (derzeit
Löschzug 4, Standort Hugsweier), Mannschaftstransportwagen (derzeit Löschzug 4,
Standort Hugsweier), Wechselladerfahrzeug 3 (Löschzug 1, Standort Kernstadt), Abrollbehälter S 2000 (Standort Kernstadt), Abrollbehälter Sonderlösch (Standort Kernstadt), Abrollbehälter Lüfter (Standort Kernstadt), Abrollbehälter Notfallstation (Standort
Kernstadt), Anhänger Ölsanimat (Standort Kippenheimweiler) (vergleiche hierzu Anlage
1).
3.2. Sitzplätze der im Feuerwehrhaus untergebrachten Einsatzfahrzeuge
(LFKatS 9, StLF 6, MTW 9, WLF 3 in Summe 27)
Die Anzahl der Sitzplätze sind nach Norm, das Soll der Anzahl der PKW-Stellplätze.
3.3. Unterbringung der Einsatzkräfte
Abteilung Hugsweier -> 24, davon eine weiblich
Abteilung Langenwinkel -> 11, davon drei weiblich
Kräfte derzeit Abteilung Lahr + Reserve -> 25 davon 10 weiblich
In Summe -> 60, davon 15 weiblich

4. Flächenschätzung unter Berücksichtigung der oben angeführten Punkte in
Verbindung mit DIN 14092-1.
4.1. Außenanlage (Nr. 6 nach DIN)
- (6.1) Stauraum vor Toren
Entsprechend der Fläche für Stellplätze, das heißt mindestens 400 m².
- (6.3) Stellplätze
27 Stellplätze abgeleitet aus den Sitzplätzen der Fahrzeuge. Stellplatzgröße abgeleitet aus der Garagenverordnung in Verbindung mit der erforderlichen Fahrgasse (2,3
m x 5 m, bzw. 6 m, Fahrgasse 6,50 m bei 90°). In Summe 403,65 m² .
Doppelnutzung der Stellplätze für den Bereich Atemschutzübungsanlage und Heißausbildung denkbar, hier jedoch zusätzlich ein Stellplatz für ein LKW, 5 x 11 m erforderlich. Summe Stellplatzfläche: ca. 450 m².
- (6.4) Verkehrsfläche
Die erforderlichen Verkehrsflächen ergeben sich aus der Planung des Raumes und
können noch nicht näher beziffert werden.
- (6.7) Übungshof
1800 m². Hier sind Optionsflächen für die Heißausbildungsanlage bereits mit berücksichtigt. Der relativ großzügige Ansatz bezieht sich darauf, dass derzeit keine hinreichenden Übungsflächen für die Feuerwehr, auch für den jetzigen Ausbildungsbetrieb
zur Verfügung stehen. Dies gilt für sämtliche Standorte.
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4.2. Fahrzeughalle
Stellplatz 4,50 m x 12,50 m, Durchfahrtsbreite 3,60 m x 4,50 m Höhe erforderlich, 8
Stellplätze aus Nr. 3.1. -> Summe 450 m².
Zusätzlich sind in der Fahrzeughalle Stellflächen für Regallagerung für den örtlichen
Bereich vorzusehen. 1,5 m Regalfläche x 2 m Bewegungsbereich x 10 m ergibt 30 m²
für die örtlichen Belange.
In Summe 500 m².
Zuzüglich wären mögliche Regallagerflächen für das Regierungspräsidium zu prüfen in
Abhängigkeit von der Refinanzierung (vergleiche hierzu III 1.).
4.3. Räume für die Einsatz- und Übungsabwicklung ohne Atemschutzübungsanlage
(Nr. 2 nach DIN)
(2.1) Umkleide:
45 Umkleideplätze Herren, 15 Umkleideplätze Damen in Summe 60 Umkleideplätze
ergibt bei 1,2 m² je Umkleideplatz 72 m² Gesamtfläche.
(2.2) Sanitär:
Mindestbedarf, eine Dusche, eine Toilette für Damen, zwei Toiletten, zwei Pissoirs, eine
Dusche für Herren.
Die Übungsanlage ist hierbei nicht berücksichtigt, eine duale Nutzung ist anzustreben.
Hierdurch ergibt sich der Bedarf an Duschen.
(2.3) Trockenraum 6 m².
(2.4) Telekommunikationsraum mindestens 12 m² in Kombination mit (3.7) Verwaltung/Büroeinheit dann 15 m².
(3.1) Schulungsraum 1,5 m² je Nutzer. Bei 60 Plätzen -> 90 m² inkl. Teeküche 8 m².
(3.2) Jugendraum 20 m², grundsätzlich 2 m² je planmäßigem Nutzer, ggf. duale Nutzung mit Übungsanlage, dann ggf. vergrößern.
(3.5) Erste-Hilfe-Raum 15 m² in Kombination mit Atemschutzübungsanlage.
(3.4) Lehrmittelraum
(3.6) Bereitschafts-/ Aufenthaltsraum, beide ohne Berücksichtigung.
(4.2) in Verbindung mit 4.1 allgem. Werkstatt; Lager Werkstatt 15 m².
5. Sonstiges
Hausanschlussraum, Heizung, USV, Putzmittel, Server, IuK, Atemluftkompressor. Die
Flächen hierfür sind nicht weiter definiert, ggf. wären hier auch eine Kombination mit
einer möglichen Ansiedlung des Bau- und Gartenbetriebes denkbar.

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In Summe, ohne die sonstigen Räumlichkeiten und Haustechnik, wäre ein Flächenbedarf von 233 m² gegeben.
6. Atemschutzübungsanlage
Gemäß DIN 14093 Nr. 5 allgemeine räumliche Anforderungen, 5.1. Raum- und Flächenbedarf.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.

Garderobe 30 m²
Umkleide 18 m²
Vorbereitungsraum 20 m²
Konditionsraum 20 m²
Übungsraum 70 m²
Schleuse 6 m²
Zielraum 20 m²
Leitstand 12 m²
Schulungsraum, grundsätzlich 30 m² (kombinierbar mit Aufenthaltsräumen
und Ähnlichem)
10. Aufenthaltsraum 18 m² (kombinierbar mit Grundanforderung)
11. Erste-Hilfe-Raum 20 m² (kombinierbar mit allgemeinen Anforderungen, dort
dann ggf. vergrößern)
12. Sanitärräume (kombinierbar mit allgemeinem Bedarf)
Im Zusammenhang mit der Atemschutzübungsanlage ist festzuhalten, dass der technische Ausbau im Wesentlichen vorhanden ist (Gitterkäfig, Konditionsgeräte, etc.). Das
heißt hier wäre die Umsetzung der bestehenden Anlage und die Anpassung an die aktuellen Normen erforderlich.
Die Maßnahme ist bezuschussungsfähig.
Im Zusammenhang mit dem Flächenbedarf ist festzuhalten, dass im Falle einer Heißausbildungsanlage der Flächenbedarf für Sanitär, Umkleide, Garderobe, etc. mit abgedeckt wäre.
Der Gesamtflächenbedarf ohne Schulungsraum, Aufenthalts- und Erste-Hilfe-Raum
beträgt ca. 196 m².

IV Standortauswahl
Für die Standortauswahl eines neu zu bauenden Standorts der Feuerwehr Stadt Lahr
im Lahrer Westen sind neben den bereits beschriebenen Aspekten zwei Bedingungen
wesentlich:
- Eine zentrale Lage, insbesondere unter Berücksichtigung der Akquirierung von Einsatzkräften aus den Ortsteilen Langenwinkel, Hugsweier sowie der Lahrer Weststadt
aber auch aus den Riedgemeinden.
- Eine gute Zugänglichkeit zur Verkehrsinfrastruktur, sowohl im Hinblick auf die Anfahrt
für die freiwilligen Kräfte, aber auch im Bezug auf das Ausrücken.

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Subsumiert man die beiden Punkte in Verbindung mit der Zielsetzung einer nachhaltigen Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr im Bezug auf die Eintreffzeiten, so sind letztendlich lediglich Flächen im Ostareal, StartkLahr Airport und Businessparkraum Lahr bzw. Flächen an der Dr. Georg-Schaeffler-Straße relevant, da diese die
beiden Kriterien erfüllen.
In Zusammenarbeit mit StartkLahr wurde die Flächenverfügbarkeit im Ostareal sowie an
der Dr. Georg-Schaeffler-Straße geprüft. Von Seiten StartkLahr wurde darüber hinaus
die Möglichkeit eines dualen Standortes Feuerwehr mit Bau- und Gartenbetrieb Lahr im
Hinblick auf den Flächenbedarf mitberücksichtigt.
Vier Grundstücke auf dem Ostareal sowie ein Grundstück im Bereich Rheinstraße Süd,
Erweiterung Ost wurden identifiziert und der Stabsstelle Feuerwehr und Bevölkerungsschutz zur weiteren Prüfung vorgelegt (vgl. Anlage 2, Stand 20.04.2017).
Die Prüfung der Stabsstelle Feuerwehr und Bevölkerungsschutz hat zum Ergebnis,
dass sowohl der Standort 1 auf dem Ostareal, als auch der Standort 5 Rheinstraße
Süd, Erweiterung Ost grundsätzlich geeignet sind. Die übrigen Standortvorschläge insbesondere 3 und 4 sind vollständig ungeeignet. Standort 2 scheidet aufgrund der ungünstigen Anbindung an die Verkehrsinfrastruktur aus.
Im Bezug auf mögliche weitere Risiken wurde eine Hochwasserrisikomanagementabfrage durchgeführt. Für den Standort 1 ist kein Risiko nachgewiesen. Im Falle des
Standort 5 müssten geeignete Maßnahmen des Hochwasserschutzes bei der Planung
und Umsetzung berücksichtigt werden.
Bewertet man diese Ergebnisse abschließend so ist die Fläche 1 mit direkter Erschließung zur Dr. Georg-Schaeffler-Straße als nahezu ideal zu bewerten.

V

Zuschusssituation und Kosten

Grundlage für die Bewertung ist der Entwurf über die Neufassung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen – VwV-ZFeu), die sich bis zum 10. November 2017 in der
Anhörung befand. Es ist davon auszugehen, dass die Neufassung wie sie im Entwurf
vorliegt umgesetzt wird.
Gespräche mit dem Bezirksbrandmeister als auch dem Kreisbrandmeister ergaben wie
bereits ausgeführt die Zusage der Förderfähigkeit der Maßnahmen in geschildertem
Umfang.
Grundsätzlich ist die Maßnahme zweizuteilen, nämlich die Förderung des Feuerwehrgerätehauses im Sinne der Anlage Nr. 1 Feuerwehrhäuser, 1.1 bei Neubauten, ergäbe
einen Zuschuss von 60.000,00 Euro für die ersten beiden Stellplätze, für den dritten und
vierten Stellplatz je 55.000,00 Euro, für den fünften bis achten Stellplatz je 45.000 Euro.
Das ergibt eine Gesamtfördersumme von 410.000,00 Euro.
Darüber hinaus ist die Einrichtung einer Atemschutzübungsanlage einschließlich Zielraum nach DIN 14093 mit 40 % förderfähig.
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Im weiteren ist festzuhalten, dass öffentlich-private Partnerschaftsprojekte (sog. ÖPPProjekte) im Rahmen der neuen ZFeu nicht mehr zuwendungsfähig sind.
Weiter offen bleiben mögliche Investitionen des Regierungspräsidiums im Hinblick auf
ein Katastrophenschutzzentrallager. Hier kann derzeit noch keine verbindliche Aussage
gemacht werden.
Bezüglich möglicher Kosten kann als Orientierungshilfe die Vorgaben des Kostenrahmens bei Zuschüssen aus dem Ausgleichsstock herangezogen werden. Maßnahmen
im Rahmen des Ausgleichsstocks sind nur dann verhältnismäßig, wenn die Kosten pro
Stellplatz 300.000,00 Euro nicht übersteigen. Demzufolge wären an Investitionskosten
für die Baumaßnahme ohne den Themenkomplex Atemschutzübungsanlage und die
dazugehörigen Räume als reine Bausumme 2,4 Millionen Euro anzusetzen. Ob dies
unter den gegebenen Marktbedingungen im Bezug auf die Baukosten realistisch ist
bleibt offen.

VI Besonderheiten im Bezug auf eine nachhaltige Entwicklung
Da für den möglichen Standort der Feuerwache West kein Bebauungsplan vorhanden
ist, soll bei der Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes die Zulässigkeit von Betriebswohnungen nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund des in der Stadt Lahr derzeit angespannten Wohnungsmarktes ist es aus
Sicht der Stabsstelle Feuerwehr / Bevölkerungsschutz sinnvoll zu prüfen ob Wohnungen für Betriebsangehörige auf dem Gelände errichtet werden könnten. Dies ist bei
zahlreichen Feuerwehren in der Größenordnung der Stadt Lahr gängige Praxis, um insbesondere auch die Alarmbereitschaft in der Nacht nachhaltig zu stärken. Grundsätzlich
ist es denkbar, dass die Wohnungen durch einen Investor, bevorzugt die Städtische
Wohnbaugesellschaft errichtet werden.
Es bleibt offen ob dies im Zusammenhang mit der konkreten Planung bereits jetzt mitberücksichtigt werden soll, oder lediglich die Option für eine zukünftige Entwicklung offengehalten wird.
Mit der geplanten Gründung einer Projektentwicklungsgesellschaft zur Verwirklichung
eines Güterverkehrsterminals besteht Grund zur Annahme dass im Ausrückebereich
eines zukünftigen „Standort West“ ein neuer und umfassender Aufgabenschwerpunkt
entsteht. Zum heutigen Zeitpunkt kann die Entwicklung noch nicht konkret berücksichtigt werden. Es ist aber zwingend ausreichende Reserve- und Entwicklungsfläche bereits heute einzuplanen um auf die erwartete Entwicklung am neuen Standort angemessen reagieren zu können.

VII Finanzierung des Feuerwehrwesens auf dem Gelände des Zweckverbandes
IGP
Gemäß Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg, § 3 Absatz 1, hat jede Gemeinde auf
ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr
aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.
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Dies gilt für das Gemeindegebiet, so auch für den Bereich des Zweckverbandes, der
unter anderem auch Gemeindegebiet der Stadt Lahr umfasst. Finanziert wird das Feuerwehrwesen insbesondere durch Steuern wie Grundsteuer, Gewerbesteuer oder den
Anteil der Einkommensteuer. Für den Bereich des Zweckverbandsgeländes auf Gemarkung Lahr entfällt diese Gegenfinanzierung. Aufgrund dieses Sachverhaltes wurde bereits in der letzten Strukturkommissionsitzung am 13.07.2017 diese Themen durch den
Gemeinderat Dörfler angesprochen.
Im Zusammenhang mit den zu erwartenden Investitionskosten in nicht unerheblichem
Umfang, der u. a. auch auf die Entwicklung auf dem Zweckverbandsgelände IGP zurückzuführen ist bleibt offen, ob eine entsprechende Gegenfinanzierung angestrebt
werden soll und in welcher Form dies denkbar ist.

Anlagen:
1. Fahrzeugumsetzung Standort WEST
2. Optionsflächen

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